Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 19.08.2019

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 09.09.2019 - 12 U 773/18   

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https://dejure.org/2019,35253
OLG Koblenz, 09.09.2019 - 12 U 773/18 (https://dejure.org/2019,35253)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09.09.2019 - 12 U 773/18 (https://dejure.org/2019,35253)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09. September 2019 - 12 U 773/18 (https://dejure.org/2019,35253)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 434 Abs 1 S 2 Nr 2 BGB, § 439 Abs 4 BGB, Art 5 Abs 2 S 2 EGV 715/2007
    Voraussetzungen des Anspruchs auf Nacherfüllung durch Ersatzlieferung eines Fahrzeugs aus der aktuellen Produktionsserie; Bestimmtheitsanforderungen an den Klageantrag

  • IWW
  • RA Kotz

    Autokaufvertrag: Nacherfüllung aus aktueller Produktionsserie

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 434 Abs. 1 2 Nr. 2; BGB § 439; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
    Kein Anspruch auf Ersatzlieferung eines gleichartigen Fahrzeugs aus einer neuen Modellreihe bei Kauf eines "Auslaufmodells"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Diesel - Entscheidet sich der Käufer bei einem bevorstehenden Modellwechsel bewusst für das "Auslaufmodell", kann er keine Ersatzlieferung aus der aktuellen Modellreihe verlangen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auslaufmodell gekauft - keine Ersatzlieferung aus der aktuellen Modellreihe!

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Zum Umfang der Ersatzlieferung

  • datev.de (Kurzinformation)

    Dieselskandal: "Auslaufmodell" gewählt - Bei Nachlieferung kein Anspruch auf Ersatzlieferung aus aktueller Modellreihe

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Zu Ersatzlieferung für einen Auslauf-Diesel - Kunde entschied sich bewusst für den Preisvorteil

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Abgasskandal: Bewusste Entscheidung eines Fahrzeugkäufers für ein "Auslaufmodell" begrenzt Beschaffungspflicht des Verkäufers auf diese Modellversion - Käufer kann im Rahmen der Gewährleistung keine Ersatzlieferung aus aktueller Produktionsserie beanspruchen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2020, 171
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.01.2019 - VIII ZR 225/17

    Dieselskandal: Zur Frage des Anspruchs des Käufers eines mangelhaften

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.09.2019 - 12 U 773/18
    Auch der BGH hat in seinem, einen insoweit im Wesentlichen gleichgelagerten Sachverhalt betreffenden Hinweisbeschluss vom 08.01.2019 (NJW 2019, 1133) deutlich zum Ausdruck gebracht, dass an die Bestimmtheit des Klagebegehrens keine zu hohen Anforderungen gestellt und die Entscheidungsbefugnis des Gerichts in nicht zulässiger Weise verengt werden dürfe.

    Für die Bestimmung der Reichweite des Nachlieferungsanspruchs kommt es hiernach primär auf den Umfang der zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Beschaffungspflicht des Verkäufers an und nicht, wie das Landgericht meint, darauf, ob das mit der Klage übereignet verlangte Fahrzeug aus der aktuellen Produktionsserie trotz des Modellwechsels noch der gleichen Gattung angehört wie das "Ursprungsfahrzeug" (vgl. BGH, NJW 2019, 1133).

    Der hier zu beurteilende Sachverhalt unterscheidet sich daher insoweit in einem maßgeblichen Punkt von der dem Hinweisbeschluss des BGH (NJW 2019, 1133) zu Grunde liegenden Fallkonstellation dahingehend, dass der Markteintritt des Nachfolgemodells für die Kaufvertragsparteien nicht erst als eine zeitlich ungewisse, unkalkulierbare Größe im Raume stand, sondern bereits bei Abschluss des Kaufvertrags über das Vorgängermodell feststand und damit einen faktisch und zeitlich manifesten Tatbestand darstellte, der dem Kläger eine bewusste Entscheidung zwischen dem Kauf des gerade noch erhältlichen Vorgängermodells oder des bereits bestellbaren Nachfolgemodells abverlangte.

    Die hier einschlägigen grundsätzlichen Fragen zu der gewährleistungsrechtlichen Einordnung der vom Hersteller in Motoren der Baureihe EA 189 eingebauten unzulässigen Abschalteinrichtung sowie den Bestimmtheitsanforderungen an ein geltend gemachtes Nachlieferungsverlangen sind höchstrichterlich hinreichend geklärt (BGH, NJW 2019, 1133).

  • BGH, 14.12.1998 - II ZR 330/97

    Bestimmtheit eines Zahlungsantrags; Verbindung der Schadensersatz- mit der

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.09.2019 - 12 U 773/18
    Gemessen an diesen Grundsätzen ist ein Klageantrag nach der Rechtsprechung des BGH im allgemeinen dann hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch konkret bezeichnet, dadurch den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnisse (§ 308 ZPO) absteckt, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 ZPO) erkennen lässt, das Risiko des Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeiten auf den Beklagten abwälzt und schließlich eine Zwangsvollstreckung aus dem Urteil ohne eine Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren erwarten lässt (BGH NJW 1999, 954).
  • BGH, 08.12.2021 - VIII ZR 190/19

    Zum sog. Dieselskandal: Ersatzlieferung eines erheblich höherwertigen

    (1) Allerdings kann es unter den jeweiligen, vom Tatrichter zu würdigenden Umständen des Einzelfalls in Betracht kommen, dass eine Beschaffungspflicht des Verkäufers ausscheidet, wenn beim Erwerb des ursprünglich gelieferten Fahrzeugs die Markteinführung des Nachfolgemodells unmittelbar bevorstand, es sich also um ein sogenanntes Auslaufmodell gehandelt haben könnte, welches der Käufer (möglicherweise) aus preislichen Erwägungen bewusst anstelle eines bereits angekündigten Nachfolgemodells erwirbt (vgl. Senatsurteil vom 21. Juli 2021 - VIII ZR 118/20, aaO Rn. 79; in einem solchen Fall eine Erstreckung der Beschaffungspflicht auf das Nachfolgemodell verneinend etwa OLG Koblenz, VersR 2020, 171, 174 [Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch Senatsbeschluss vom 6. Juli 2020 - VIII ZR 274/19, nicht veröffentlicht]; OLG München, Urteil vom 17. Dezember 2020 - 24 U 212/19, nicht veröffentlicht [EU-Reimport; Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch Senatsbeschluss vom 3. August 2021 - VIII ZR 14/21, nicht veröffentlicht]; OLG München, Urteil vom 16. Januar 2020 - 1 U 1004/18, BeckRS 2020, 23052 Rn. 21; anders hingegen OLG Stuttgart, WM 2019, 2085 Rn. 43).
  • OLG Hamm, 18.11.2019 - 5 U 30/19

    Zu den Grenzen und dem Umfang eines Notwegerechts, § 917 BGB

    Inhalt und Reichweite des Klagebegehrens werden daher nicht nur durch den Wortlaut des gestellten Klageantrags bestimmt; vielmehr ist er unter Berücksichtigung der Klagebegründung auszulegen (vgl. statt aller: OLG Koblenz, Urteil vom 09. September 2019 - 12 U 773/18 Rn. 35, juris, m.w.N.; OLG Dresden, Urteil vom 08. Januar 2019 - 14 U 179/18 -, Rn. 12, juris).
  • BGH, 21.07.2021 - VIII ZR 118/20

    Anspruch des Käufers auf Ersatzlieferung bei Fahrzeug mit Dieselmotor EA 189?

    (c) Damit kommt es nicht mehr darauf an, ob eine sich auf ein Nachfolgemodell erstreckende Beschaffungspflicht der Beklagten im vorliegenden Fall auch deswegen auszuscheiden hätte, weil nach den Feststellungen des Berufungsgerichts bei Erwerb des ursprünglich gelieferten Fahrzeugs die Markteinführung des Nachfolgemodells unmittelbar bevorstand, es sich also um ein sogenanntes Auslaufmodell gehandelt haben könnte, welches der Kläger (möglicherweise) aus preislichen Erwägungen bewusst anstelle eines bereits angekündigten Nachfolgemodells erwarb (in solchen Fällen eine Erstreckung der Beschaffungspflicht auf Nachfolgemodelle verneinend etwa OLG Koblenz, VersR 2020, 171, 174; OLG München, Urteil vom 16. Januar 2020 - 1 U 1004/18, BeckRS 2020, 23052 Rn. 21; anders hingegen OLG Stuttgart, WM 2019, 2085 Rn. 42 f.).
  • OLG Karlsruhe, 07.11.2019 - 17 U 245/18

    Anspruch auf Nachlieferung eines gleichartigen Ersatzfahrzeugs; Verjährung

    (4) Durch die Inbezugnahme der Klägerin auf die als Anlage K 1 vorgelegte Rechnung mit den dort genannten konkreten Spezifikationen genügt der Antrag im Übrigen - mit Ausnahme der Positionen " Licht & Sicht", "Exterieur", "Caddy JAKO-O" und "Cool & Find" (vgl. hierzu sogleich unter (5)) - den Bestimmtheitsanforderungen des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (vgl. zu ähnlichen Anträgen: OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. Mai 2019 - 13 U 144/17 -, juris Rn. 26 f. + 47 f.; OLG Stuttgart, Urteil vom 29. Juli 2019 - 5 U 45/18 -, juris Rn. 19 + 35 f.; OLG Koblenz, Urteil vom 9. September 2019 - 12 U 773/18 -, juris Rn.19 f. + 29 ff.).
  • OLG Köln, 27.03.2020 - 6 U 24/19

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit einem Motor der Baureihe EA

    Wie das OLG Stuttgart mit Recht ausgeführt hat (WM 2019, 2085; aA OLG Koblenz, Urteil vom 09.09.2019 - 12 U 773/18, MDR 2019, 1446) wollte der Kläger - auch im vorliegenden Fall ein neuwertiges Fahrzeug mit umfangreichem Ausstattungspaket zu einem attraktiven Preis erwerben.
  • OLG München, 16.01.2020 - 1 U 1004/18

    Unmöglichkeit der Ersatzleistung bei PKW-Kauf und Modellwechsel

    Eine vertragliche Beschaffungspflicht der Beklagten im Rahmen der Gewährleistung aus der nachfolgenden Produktionsserie ist demnach ausgeschlossen (vgl. wie hier OLG Koblenz, Urt. v. 09.09.2019 - 12 U 773/18, juris-Rn. 52 in einem gleichgelagerten Fall).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 19.08.2019 - 12 U 773/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,34275
OLG Koblenz, 19.08.2019 - 12 U 773/18 (https://dejure.org/2019,34275)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19.08.2019 - 12 U 773/18 (https://dejure.org/2019,34275)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19. August 2019 - 12 U 773/18 (https://dejure.org/2019,34275)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur Ersatzlieferung eines mangelhaften Fahrzeugs: Auslaufmodell oder neue Produktionsreihe?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nacherfüllung durch Ersatzlieferung eines Fahrzeugs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 1446
  • NZV 2019, 642
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.01.2019 - VIII ZR 225/17

    Dieselskandal: Zur Frage des Anspruchs des Käufers eines mangelhaften

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.08.2019 - 12 U 773/18
    Auch der BGH hat in seinem, einen insoweit im Wesentlichen gleichgelagerten Sachverhalt betreffenden Hinweisbeschluss vom 08.01.2019 (NJW 2019, 1133 ) deutlich zum Ausdruck gebracht, dass an die Bestimmtheit des Klagebegehrens keine zu hohen Anforderungen gestellt und die Entscheidungsbefugnis des Gerichts in nicht zulässiger Weise verengt werden dürfe.

    Für die Bestimmung der Reichweite des Nachlieferungsanspruchs kommt es hiernach primär auf den Umfang der zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Beschaffungspflicht des Verkäufers an und nicht, wie das Landgericht meint, darauf, ob das mit der Klage übereignet verlangte Fahrzeug aus der aktuellen Produktionsserie trotz des Modellwechsels noch der gleichen Gattung angehört wie das "Ursprungsfahrzeug" (vgl. BGH, NJW 2019, 1133 ).

    Der hier zu beurteilende Sachverhalt unterscheidet sich daher insoweit in einem maßgeblichen Punkt von der dem Hinweisbeschluss des BGH (NJW 2019, 1133 ) zu Grunde liegenden Fallkonstellation dahingehend, dass der Markteintritt des Nachfolgemodells für die Kaufvertragsparteien nicht erst als eine zeitlich ungewisse, unkalkulierbare Größe im Raume stand, sondern bereits bei Abschluss des Kaufvertrags über das Vorgängermodell feststand und damit einen faktisch und zeitlich manifesten Tatbestand darstellte, der dem Kläger eine bewusste Entscheidung zwischen dem Kauf des gerade noch erhältlichen Vorgängermodells oder des bereits bestellbaren Nachfolgemodells abverlangte.

    Die hier einschlägigen grundsätzlichen Fragen zu der gewährleistungsrechtlichen Einordnung der vom Hersteller in Motoren der Baureihe EA 189 eingebauten unzulässigen Abschalteinrichtung sowie den Bestimmtheitsanforderungen an ein geltend gemachtes Nachlieferungsverlangen sind höchstrichterlich hinreichend geklärt (BGH, NJW 2019, 1133 ).

  • BGH, 14.12.1998 - II ZR 330/97

    Bestimmtheit eines Zahlungsantrags; Verbindung der Schadensersatz- mit der

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.08.2019 - 12 U 773/18
    Gemessen an diesen Grundsätzen ist ein Klageantrag nach der Rechtsprechung des BGH im allgemeinen dann hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch konkret bezeichnet, dadurch den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnisse (§ 308 ZPO ) absteckt, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 ZPO ) erkennen lässt, das Risiko des Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeiten auf den Beklagten abwälzt und schließlich eine Zwangsvollstreckung aus dem Urteil ohne eine Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren erwarten lässt (BGH NJW 1999, 954 ).
  • OLG Köln, 27.03.2020 - 6 U 24/19

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit einem Motor der Baureihe EA

    Wie das OLG Stuttgart mit Recht ausgeführt hat (WM 2019, 2085; aA OLG Koblenz, Urteil vom 09.09.2019 - 12 U 773/18, MDR 2019, 1446) wollte der Kläger - auch im vorliegenden Fall ein neuwertiges Fahrzeug mit umfangreichem Ausstattungspaket zu einem attraktiven Preis erwerben.
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