Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 01.04.2014

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 18.03.2014 - 12 U 193/13   

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https://dejure.org/2014,4545
OLG Stuttgart, 18.03.2014 - 12 U 193/13 (https://dejure.org/2014,4545)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18.03.2014 - 12 U 193/13 (https://dejure.org/2014,4545)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18. März 2014 - 12 U 193/13 (https://dejure.org/2014,4545)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de

    Wettbewerbsverstoß: Zulässigkeit des Führens der Titel "Prof." und "Dr. h. c." auf Grund der Verleihung der Titel durch eine türkische Universität

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wenn das Führen ausländischer Titel wettbewerbswidrig ist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • kanzlei.biz

    Das Führen akademischer Ehrengrade aus dem Ausland ohne Angabe der verleihenden Stelle ist wettbewerbswidrig

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Akademischer Ehrengrad

    § 2 Abs 1 Nr 1 UWG, § 2 Abs 1 Nr 3 UWG, § 2 Abs 1 Nr 6 UWG, § 3 Abs 1 UWG, § 5 Abs 1 S 2 Nr 3 UWG
    Wettbewerbsverstoß: Zulässigkeit des Führens der Titel "Prof." und "Dr. h. c." auf Grund der Verleihung der Titel durch eine türkische Universität

  • BRAK-Mitteilungen

    Unberechtigte Verwendung eines akademischen Grades

  • flechsig.biz PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit des Führens eines Ehrendoktor- und Professortitels einer ausländischen Universität ohne Nennung der verleihenden Hochschule

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Türkische Ehrendoktorwürde: Wie darf (muss) der Titel geführt werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverstoß durch Führen ausländischer Titel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prof. Dr. h.c. - der Stuttgarter Rechtsanwalt und die Titel der türkischen Yeditepe-Universität

  • lto.de (Kurzinformation)

    Türkischer Titel - Anwalt muss "Professor" als türkischen kennzeichnen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wettbewerbsverstoß beim Führen ausländischer Ehrengrade ohne Angabe der verleihenden Hochschule - Verstoß gegen § 37 Abs. 2 des Landeshochschulgesetzes

  • lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Streit um akademische Grade - Bei der Ehre gepackt

Sonstiges

  • flechsig.biz (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Die Dokumentation: Der Fall des "Prof. Dr. Dr. h.c." - Ein wertloser Titel!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 454
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 24.09.2013 - C-221/11

    Türkische Staatsangehörige sind nicht berechtigt, ohne Visum in das Gebiet eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.03.2014 - 12 U 193/13
    Ein allgemeiner Grundsatz der Freizügigkeit zwischen der Türkei und der Union ist weder in diesem Abkommen oder seinem Zusatzprotokoll noch im Beschluss des Assoziierungsrates vom 19. September 1980 Nr. 1/80 enthalten (EuGH, Große Kammer, Urteil vom 24. September 2013, C-221/11 - Demirkan, NVwZ 2013, 1465).

    Der EuGH hat - zu Art. 14 des Abkommens - entschieden, dass aufgrund der Wortwahl "sich leiten lassen" die Vertragsparteien nicht verpflichtet sind, die unionsrechtlichen Vertragsbestimmungen über den freien Dienstleistungsverkehr oder die zu ihrer Durchführung erlassenen Bestimmungen als solche anzuwenden, sondern nur, sie als Inspirationsquelle für die Maßnahmen zu betrachten, die zur Erreichung der im Abkommen festgelegten Ziele zu erlassen sind (EuGH, Große Kammer, Urteil vom 24. September 2013, C-221/11 - Demirkan, NVwZ 2013, 1465).

    41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls hat zwar nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH unmittelbare Wirkung, so dass sich türkische Staatsbürger, auf die diese Bestimmung anwendbar ist, vor den Gerichten der Mitgliedsstaaten hierauf berufen können (EuGH, NVwZ 2013, 1465 - Demirkan; EuGH, Urteil vom 20. September 2007, C-16/05 - Tum/Dari; EuGH, Urteil vom 19. Februar 2009, C-228/06 - Soysal).

    Allerdings verschafft die Stillhalteklausel nicht aus sich heraus Rechte, insbesondere kann sie türkischen Staatsangehörigen allein auf der Grundlage des Unionsrechts kein Niederlassungsrecht und ein damit einhergehendes Aufenthaltsrecht verleihen oder ein Recht auf freien Dienstleistungsverkehr oder ein Recht auf Einreise in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedsstaates verschaffen (EuGH, NVwZ 2013, 1465 - Demirkan; EuGH, Urteil vom 11. Mai 2000, C-37/98 - Savas).

    Vielmehr verbietet Art. 41 Abs. 1 ZP allgemein die Einführung neuer Maßnahmen, die den Zweck oder die Wirkung haben, die Ausübung dieser wirtschaftlichen Freiheiten durch türkische Staatsangehörige im Hoheitsgebiet eines Mitgliedsstaates restriktiveren Bedingungen zu unterwerfen als die, die galten, als das Zusatzprotokoll in diesem Mitgliedsstaat in Kraft trat (EuGH, NVwZ 2013, 1465 - Demirkan; EuGH, Urteil vom 19. Februar 2009, C-228/06 - Soysal; EuGH, Urteil vom 20. September 2007, C-16/05 - Tum/Dari).

  • EuGH, 11.05.2000 - C-37/98

    Savas

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.03.2014 - 12 U 193/13
    Die Bestimmungen des Assoziierungsabkommens, des Zusatzprotokolls und der Beschluss des Assoziationsrats Nr. 1/80 entfalten in den Mitgliedsstaaten unmittelbare Wirkung, wenn sie unter Berücksichtigung ihres Wortlauts und im Hinblick auf ihren Sinn und Zweck eine klare und eindeutige Verpflichtung enthalten, deren Erfüllung oder deren Wirkung nicht vom Erlass eines weiteren innerstaatlichen Umsetzungsaktes abhängt (EuGH, a. a. O.; EuGH, Urteil vom 11. Mai 2000, C-37/98 - Savas).

    Das Assoziierungsabkommen soll im Wesentlichen die wirtschaftliche Entwicklung der Türkei fördern (EuGH, Urteil vom 11. Mai 2000, C-37/98 - Savas).

    13 und 14 des Assoziierungsabkommens gelten nicht unmittelbar, da sie zu unbestimmt sind (zu Art. 13 ausdrücklich EuGH, Urteil vom 11. Mai 2000, C-37/98 - Savas).

    Allerdings verschafft die Stillhalteklausel nicht aus sich heraus Rechte, insbesondere kann sie türkischen Staatsangehörigen allein auf der Grundlage des Unionsrechts kein Niederlassungsrecht und ein damit einhergehendes Aufenthaltsrecht verleihen oder ein Recht auf freien Dienstleistungsverkehr oder ein Recht auf Einreise in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedsstaates verschaffen (EuGH, NVwZ 2013, 1465 - Demirkan; EuGH, Urteil vom 11. Mai 2000, C-37/98 - Savas).

  • EuGH, 19.02.2009 - C-228/06

    Soysal und Savatli - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freier

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.03.2014 - 12 U 193/13
    41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls hat zwar nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH unmittelbare Wirkung, so dass sich türkische Staatsbürger, auf die diese Bestimmung anwendbar ist, vor den Gerichten der Mitgliedsstaaten hierauf berufen können (EuGH, NVwZ 2013, 1465 - Demirkan; EuGH, Urteil vom 20. September 2007, C-16/05 - Tum/Dari; EuGH, Urteil vom 19. Februar 2009, C-228/06 - Soysal).

    Vielmehr verbietet Art. 41 Abs. 1 ZP allgemein die Einführung neuer Maßnahmen, die den Zweck oder die Wirkung haben, die Ausübung dieser wirtschaftlichen Freiheiten durch türkische Staatsangehörige im Hoheitsgebiet eines Mitgliedsstaates restriktiveren Bedingungen zu unterwerfen als die, die galten, als das Zusatzprotokoll in diesem Mitgliedsstaat in Kraft trat (EuGH, NVwZ 2013, 1465 - Demirkan; EuGH, Urteil vom 19. Februar 2009, C-228/06 - Soysal; EuGH, Urteil vom 20. September 2007, C-16/05 - Tum/Dari).

  • EuGH, 20.09.2007 - C-16/05

    Tum und Dari - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 41 Abs. 1 des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.03.2014 - 12 U 193/13
    41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls hat zwar nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH unmittelbare Wirkung, so dass sich türkische Staatsbürger, auf die diese Bestimmung anwendbar ist, vor den Gerichten der Mitgliedsstaaten hierauf berufen können (EuGH, NVwZ 2013, 1465 - Demirkan; EuGH, Urteil vom 20. September 2007, C-16/05 - Tum/Dari; EuGH, Urteil vom 19. Februar 2009, C-228/06 - Soysal).

    Vielmehr verbietet Art. 41 Abs. 1 ZP allgemein die Einführung neuer Maßnahmen, die den Zweck oder die Wirkung haben, die Ausübung dieser wirtschaftlichen Freiheiten durch türkische Staatsangehörige im Hoheitsgebiet eines Mitgliedsstaates restriktiveren Bedingungen zu unterwerfen als die, die galten, als das Zusatzprotokoll in diesem Mitgliedsstaat in Kraft trat (EuGH, NVwZ 2013, 1465 - Demirkan; EuGH, Urteil vom 19. Februar 2009, C-228/06 - Soysal; EuGH, Urteil vom 20. September 2007, C-16/05 - Tum/Dari).

  • OLG Naumburg, 27.10.2010 - 5 U 91/10

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Benutzung eines slowakischen Doktortitels durch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.03.2014 - 12 U 193/13
    Das unberechtigte Verwenden akademischer Grade und Titel stellt nach der Rechtsprechung eine solche Irreführung dar, weil sie geeignet ist, in den betreffenden Verkehrskreisen einen unzutreffenden Eindruck über die wissenschaftliche Qualifikation des Rechtsanwalts zu erwecken (OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27. Oktober 2010, 5 U 91/10; OLG Köln, Urteil vom 8. Oktober 2010, 6 U 109/10, MDR 2011, 267; OLG Bamberg, Urteil vom 25. Mai 2011, 3 U 7/11, NJW-Spezial 2011, 542; Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl. § 5 RNr. 5.135 ff.).

    Das unberechtigte Verwenden akademischer Grade und Titel durch einen Rechtsanwalt stellt auch einen Verstoß gegen berufsrechtliche Vorschriften, § 43 b BRAO, § 6 Abs. 1 BORA, dar (OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27. Oktober 2010, 5 U 91/10; AGH Koblenz, Beschluss vom 6. September 2000, 2 AGH 23/99, NJW 2001, 1586), so dass prima facie bereits von einer wettbewerblichen Relevanz ausgegangen werden kann.

  • OLG Köln, 08.10.2010 - 6 U 109/10

    Irreführung durch Führung eines im Ausland erworbenen Doktortitels

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.03.2014 - 12 U 193/13
    Das unberechtigte Verwenden akademischer Grade und Titel stellt nach der Rechtsprechung eine solche Irreführung dar, weil sie geeignet ist, in den betreffenden Verkehrskreisen einen unzutreffenden Eindruck über die wissenschaftliche Qualifikation des Rechtsanwalts zu erwecken (OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27. Oktober 2010, 5 U 91/10; OLG Köln, Urteil vom 8. Oktober 2010, 6 U 109/10, MDR 2011, 267; OLG Bamberg, Urteil vom 25. Mai 2011, 3 U 7/11, NJW-Spezial 2011, 542; Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl. § 5 RNr. 5.135 ff.).

    Auch wenn die Parteien angesichts ihrer unterschiedlichen Tätigkeitsschwerpunkte wenig miteinander konkurrieren, ist es mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit möglich, dass durch die unzulässige Titelführung sich Mandanten für den Verfügungsbeklagten entscheiden, die Marktchancen des Verfügungsklägers also gemindert sind (Eingreifen des § 3 Abs. 1 UWG ausdrücklich bejaht von OLG Köln, Urteil vom 8. Oktober 2010, 6 U 109/10, MDR 2011, 267, allerdings ohne Begründung).

  • BGH, 20.02.2013 - I ZR 146/12

    auch zugelassen am OLG Frankfurt

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.03.2014 - 12 U 193/13
    Mitbewerberschaft liegt vor, wenn sich die Parteien auf demselben sachlich, räumlich und zeitlich relevanten Markt betätigen und versuchen, Waren oder Dienstleistungen innerhalb derselben Verkehrskreise abzusetzen (vgl. BGH, Urteil vom 29. März 2007, I ZR 122/04, GRUR 2007, 1079 "Bundesdruckerei"; BGH, Urteil vom 20. Februar 2013, I ZR 146/12, NJW 2013, 2671 "auch zugelassen am OLG Frankfurt"; OLG Hamm, Urteil vom 28. Februar 2013, 4 U 159/12, NJW-RR 2013, 2054).

    In der oben zitierten Entscheidung des BGH (NJW 2013, 2671) wurde ein Wettbewerbsverhältnis zwischen einer Partnerschaftsgesellschaft mit Sitz in Köln und einem Rechtsanwalt in Wettenberg (LG-Bezirk Gießen) bejaht; auch das OLG Hamm hat in der vom Landgericht zitierten Entscheidung (NJW-RR 2013, 1054) ein Wettbewerbsverhältnis angenommen (ohne dass allerdings der konkrete Sachverhalt dargelegt wurde).

  • OLG Hamm, 28.02.2013 - 4 U 159/12

    Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten für eine Abmahnung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.03.2014 - 12 U 193/13
    Mitbewerberschaft liegt vor, wenn sich die Parteien auf demselben sachlich, räumlich und zeitlich relevanten Markt betätigen und versuchen, Waren oder Dienstleistungen innerhalb derselben Verkehrskreise abzusetzen (vgl. BGH, Urteil vom 29. März 2007, I ZR 122/04, GRUR 2007, 1079 "Bundesdruckerei"; BGH, Urteil vom 20. Februar 2013, I ZR 146/12, NJW 2013, 2671 "auch zugelassen am OLG Frankfurt"; OLG Hamm, Urteil vom 28. Februar 2013, 4 U 159/12, NJW-RR 2013, 2054).

    In der oben zitierten Entscheidung des BGH (NJW 2013, 2671) wurde ein Wettbewerbsverhältnis zwischen einer Partnerschaftsgesellschaft mit Sitz in Köln und einem Rechtsanwalt in Wettenberg (LG-Bezirk Gießen) bejaht; auch das OLG Hamm hat in der vom Landgericht zitierten Entscheidung (NJW-RR 2013, 1054) ein Wettbewerbsverhältnis angenommen (ohne dass allerdings der konkrete Sachverhalt dargelegt wurde).

  • OLG Bamberg, 25.05.2011 - 3 U 7/11

    Irreführende Werbung: Führung des "Dr."-Titels durch einen deutschen Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.03.2014 - 12 U 193/13
    Dem Träger eines akademischen Titels wird von informierten und verständigen Durchschnittsverbrauchern regelmäßig ein besonderes Vertrauen in Bezug auf seine intellektuellen Fähigkeiten, seinen Ruf, seine Seriosität und seine Zuverlässigkeit entgegengebracht (vgl. OLG Bamberg, Urteil vom 25. Mai 2011, 3 U 7/11, NJW-Spezial 2011, 542).

    Das unberechtigte Verwenden akademischer Grade und Titel stellt nach der Rechtsprechung eine solche Irreführung dar, weil sie geeignet ist, in den betreffenden Verkehrskreisen einen unzutreffenden Eindruck über die wissenschaftliche Qualifikation des Rechtsanwalts zu erwecken (OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27. Oktober 2010, 5 U 91/10; OLG Köln, Urteil vom 8. Oktober 2010, 6 U 109/10, MDR 2011, 267; OLG Bamberg, Urteil vom 25. Mai 2011, 3 U 7/11, NJW-Spezial 2011, 542; Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl. § 5 RNr. 5.135 ff.).

  • EuGH, 04.02.2010 - C-14/09

    Genc - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.03.2014 - 12 U 193/13
    Wesentliches Merkmal der Arbeitnehmereigenschaft ist nach der Rechtsprechung des EuGH, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung enthält (EuGH, Urteil vom 4. Februar 2010, C-14/09 - Genc).
  • EuGH, 08.05.2003 - C-171/01

    Wählergruppe Gemeinsam

  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2012 - 9 S 882/11

    Zuständigkeit des Anwaltsgerichtshofs für Auseinandersetzungen zwischen einem

  • AGH Rheinland-Pfalz, 06.09.2000 - 2 AGH 23/99

    Vorliegen einer Irreführung und Verstoß gegen die Berufsordnung bei räumlicher

  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

  • EuGH, 31.03.1993 - C-19/92

    Kraus / Land Baden-Württemberg

  • EuGH, 30.09.1987 - 12/86

    Demirel / Stadt Schwäbisch Gmünd

  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 122/04

    Bundesdruckerei

  • EuGH, 20.09.1990 - C-192/89

    Sevince / Staatssecretaris van Justitie

  • LG Stuttgart, 29.08.2013 - 35 O 40/13

    Streit um Doktor- und Professorentitel

  • OLG Stuttgart, 26.09.1996 - 5 W 43/96

    Anspruch auf Unterlassung der Fortschaffung von Sachen des Antragsgegner aufgrund

  • VerfGH Baden-Württemberg, 21.03.2016 - 1 VB 92/15

    Verwendung der Abkürzung "Prof." als Titel im geschäftlichen Verkehr zum Zwecke

    Mit Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 18. März 2014 - 12 U 193/13 - (nicht vorgelegt) wurde der Beschwerdeführer in der Berufungsinstanz auf Antrag des Klägers im Wege der einstweiligen Verfügung dazu verurteilt,.
  • OLG Stuttgart, 22.10.2015 - 2 U 35/15
    (3) Demjenigen, welcher die Bezeichnungen "Prof." oder "Professor" und "Dr. h.c." oder einen dieser Titel führt, wird vom durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher, der der Bezeichnung mit situationsadäquater Aufmerksamkeit begegnet, regelmäßig ein besonderes Vertrauen in Bezug auf seine intellektuellen Fähigkeiten, seinen Ruf, seine Seriosität und seine Zuverlässigkeit entgegengebracht (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 18. März 2014 - 2 U 193/14, GRUR-RR 2014, 454, bei juris Rz. 18, u. H. auf OLG Bamberg, Urteil vom 25. Mai 2011 -3 U 7/11, NJW-Spezial 2011, 542).
  • LG Stuttgart, 12.02.2015 - 35 O 55/14

    Werbung: Unerlaubte Titelführung durch einen Rechtsanwalt

    Unternehmer i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 6 UWG und damit aktivlegitimiert gem. § 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 UWG ist bei Rechtsanwaltssozietäten aber nicht nur die Gesellschaft, sondern auch jeder in der Sozietät tätige zugelassene Rechtsanwalt (OLG Stuttgart, GRUR-RR 2014, 454).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 01.04.2014 - 12 U 193/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,6702
OLG Stuttgart, 01.04.2014 - 12 U 193/13 (https://dejure.org/2014,6702)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01.04.2014 - 12 U 193/13 (https://dejure.org/2014,6702)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01. April 2014 - 12 U 193/13 (https://dejure.org/2014,6702)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Sonstiges

  • flechsig.biz (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Die Dokumentation: Der Fall des "Prof. Dr. Dr. h.c." - Ein wertloser Titel!

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Wird zitiert von ...

  • OLG Zweibrücken, 04.08.2014 - 4 W 46/14
    Das käme nur in Betracht, wenn der Antragsteller für die Bewertung seines wirtschaftlichen Interesses keine ausreichenden Anhaltspunkte vorgetragen hätte (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss v. 01.04.2014 - 12 U 193/13 -).
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