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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 16.02.2017 - 12 LC 54/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,11143
OVG Niedersachsen, 16.02.2017 - 12 LC 54/15 (https://dejure.org/2017,11143)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.02.2017 - 12 LC 54/15 (https://dejure.org/2017,11143)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Februar 2017 - 12 LC 54/15 (https://dejure.org/2017,11143)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 35 Abs 3 S 1 Nr 5 BauGB; § 6 Abs 1 Nr 2 BImSchG; § 8 DSchG ND; § 7 DSchG ND; § 10 DSchG ND
    Baudenkmal; erhebliche Beeinträchtigung; Denkmal; Denkmalschutz; Drittschutz; erneuerbare Energie; Erscheinungsbild; Gartendenkmal; Kulturdenkmal; Umgebungsschutz; Waldparzelle; Windenergieanlage; Windkraftanlage

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Windenergie und Denkmalschutz

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BauGB § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr 5; BImSchG § 6 Abs. 1 Nr. 2; NDSchG §§ 7, 8, 10.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2017, 600
 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (15)

  • OVG Niedersachsen, 23.08.2012 - 12 LB 170/11

    Vermittlung von Drittschutz gegenüber dem Eigentümer eines Denkmals durch § 8 S. …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.02.2017 - 12 LC 54/15
    Als Ergebnis eines zwischen den Hauptbeteiligten des Rechtsstreits geführten Vorprozesses (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 23.8. 2012 - 12 LB 170/11 -, NuR 2013, 47 ff.) um die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des "Windparks K." sind - ohne die von der Grundstücksgrenze aus nächstgelegene, rechtswidrige und inzwischen abgebaute Anlage M 4 (Entfernung 544 m) - westsüdwestlich des Denkmals noch fünf 99 m hohe Anlagen des "Windparks K." in einer Entfernung von 947 m (M 3), 1.326 m (M 2), 1.359 m (M 6), 1.691 m (M 5) und 1.916 m (M 8) vorhanden und bestandskräftig genehmigt.

    Es zeige sich in der konkreten Argumentation des Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 23. August 2012 - 12 LB 170/11 -, dass damals maßgeblich auf die Entfernung der seinerzeit streitgegenständlichen Anlage M 4 vom geschützten Objekt abgestellt worden sei.

    Der Senat hält daran fest, dass § 8 Satz 1 NDSchG in verfassungskonformer Auslegung Drittschutz zugunsten des Eigentümers eines Baudenkmals entfaltet (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 23.8.2012 - 12 LB 170/11 -, NuR 2013, 47 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 53 und 56, m. w. N.), soweit erhebliche Beeinträchtigungen in Rede stehen.

    Rn. 89 1. Wie der Senat bereits in seinem den Beteiligten bekannten Urteil vom 23. August 2012 - 12 LB 170/11 - (NuR 2013, 47 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 57 ff.) über die Klage des Klägers gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den "Windpark K." ausgeführt hat, ist in rechtlicher Hinsicht Folgendes zugrunde zu legen:.

    Insoweit hält der Senat an seinen Ausführungen in dem Urteil vom 23. August 2012 - 12 LB 170/11 - (NuR 2013, 47 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 46, m. w. N.) fest, auf die Bezug genommen wird.

    Rn. 101 Entgegen der Auffassung der Beigeladenen ist es unter denkmalschutzrechtlichem Blickwinkel nicht gerechtfertigt, die Summationswirkung der Anlagen der Windparks "H." und "K." unberücksichtigt zu lassen, nur weil die Betreiber dieser Windparks nicht identisch sind und der geringe Abstand der Windenergieanlage M 4 des "Windparks K." zu dem Baudenkmal der Gutsanlage L. im Vorprozess - 12 LB 170/11 - maßgeblich für den Teilerfolg der Klage gewesen ist.

    Rn. 102 d) Hinsichtlich des zur denkmalschutzrechtlichen Beurteilung erforderlichen Fachwissens kommt es nach Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 23.8.2012 - 12 LB 170/11 -, NuR 2013, 47 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 60, m. w. N.) auf das Urteil eines sachverständigen Betrachters an, dessen Maßstab von einem breiten Kreis von Sachverständigen getragen wird.

    Rn. 105 a) Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 23. August 2012 - 12 LB 170/11 - (NuR 2013, 47 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 63) festgestellt hat, ist der Bezug zwischen dem Baudenkmal, der Gutsanlage des Klägers, und dessen Umgebung für den diesem Denkmal innewohnenden Wert von einigem Gewicht.

    Bejaht man die Eigenschaft der Waldparzelle als Bestandteil des Denkmals, so gelten die Feststellungen des Senats in seinem Urteil vom 23. August 2012 - 12 LB 170/11 - (…a. a. O.) uneingeschränkt.

  • BVerwG, 21.04.2009 - 4 C 3.08

    Klagebefugnis; Denkmalschutz; denkmalrechtliche Genehmigung; Anspruch auf …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.02.2017 - 12 LC 54/15
    Soweit der denkmalrechtliche Umgebungsschutz objektiv geboten sei, müsse er auch dem Eigentümer des Kulturdenkmals Schutz vermitteln (BVerwG, Urt. v. 21.4.2009 - BVerwG 4 C 3.08 -, BVerwGE 133, 347 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 15 f.).

    Es genügt nicht, dass unabhängig vom Landesdenkmalrecht auf der Grundlage bodenrechtlicher Regelungen des Bundes (§ 35 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB) für den Denkmaleigentümer eine Möglichkeit bestehen kann, Genehmigungen anzufechten, die erhebliche Beeinträchtigungen eines Kulturdenkmals zulassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.4.2009 - BVerwG 4 C 3.08 -, a. a. O., juris, Rn. 22).

    Es überzeugt auch deshalb nicht, weil weder anzunehmen ist, der Landesgesetzgeber habe eine eigenständige Gewährleistung von Drittschutz in Anknüpfung an eine Reflexwirkung versagen wollen, noch bei dieser Gedankenführung beachtet wird, dass § 35 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB im Hinblick auf den Denkmalschutz als Auffangvorschrift gegenüber dem Landesrecht konzipiert ist (BVerwG, Urt. v. 21.4.2009 - BVerwG 4 C 3.08 -, BVerwGE 133, 347 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 21).

    Der nachbarliche Drittschutz zugunsten des Denkmaleigentümers führt nicht zu einer Veränderung der Maßstäbe für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Vorhaben in der Umgebung des Denkmals; er erlaubt nur, dass der Eigentümer des Denkmals als Nachbar - bestimmte - Verletzungen objektiven Rechts geltend machen darf (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.4.2009 - BVerwG 4 C 3.08 -, BVerwGE 133, 347 ff. hier zitiert nach juris, Rn. 18).

    Denn Vorhaben in der Umgebung eines Kulturdenkmals, die dessen Denkmalwürdigkeit erheblich beeinträchtigen, dürfen nur zugelassen werden, wenn das Vorhaben seinerseits durch überwiegende Gründe des Gemeinwohls oder durch überwiegende private Interessen gerechtfertigt ist (BVerwG, Urt. v. 21.4.2009 - BVerwG 4 C 3.08 -, BVerwGE 133, 347 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 14).

  • OVG Niedersachsen, 28.11.2007 - 12 LC 70/07

    Anspruch auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids zur Frage …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.02.2017 - 12 LC 54/15
    Sie können nicht im Interesse der in § 35 Abs. 1 BauGB bezeichneten Bauvorhaben über das Tatbestandsmerkmal des Entgegenstehens einem Abwägungsvorbehalt unterworfen werden, weil sie den Charakter von Rechtsnormen haben, die im Sinne des § 29 Abs. 2 BauGB unabhängig von § 30 bis § 37 BauGB Geltung beanspruchen (Nds. OVG, Urt. v. 28.11.2007 - 12 LC 70/07 -, BauR 2009, 784 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 52).

    AA.weg aus das Besondere am Gut L. nicht, nimmt er weder - wie geboten (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 28.11.2007 - 12 LC 70/07 -, BauR 2009, 784 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 58) - den sachverständigen Betrachter, der mit den historischen und baugeschichtlichen Hintergründen des zu schützenden Baudenkmals in seiner Epoche vertraut ist, zum Maßstab, noch berücksichtigt er, dass der aus südlicher Perspektive sichtbehindernde Bewuchs auf der Umwallung, in maßgeblichem Umfang nicht als Schmälerung der Denkmalsubstanz einzuordnen ist, sondern hinweggedacht werden muss [vgl. dazu im Folgenden unter B) II. 2. e) cc)].

    Rn. 118 Sowohl unter historischem als auch unter künstlerischem Gesichtspunkt hängt die Bedeutung dieser Innenperspektive davon ab, inwieweit sie Teil der verwirklichten Gestaltungsintention des Bauherrn geworden ist und sich als originale Gestaltungssubstanz soweit erhalten hat, dass sich ein gegenwärtiger Verlust von Aussichten durch Pflanzenwuchs, der den Blick nach Süden beeinträchtigt, lediglich als reversible Störung des Denkmals darstellt, und nicht als Schmälerung der Denkmalsubstanz (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 28.11.2007 - 12 LC 70/07 -, BauR 2009, 784 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 64).

    Rn. 131 Bereits in seinem Urteil vom 28. November 2007 - 12 LC 70/70 - (BauR 2009, 784 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 64) ist der Senat davon ausgegangen, dass insbesondere ein durch gestalterische Maßnahmen reversibles Zuwachsen von Blickbeziehungen die Schutzwürdigkeit eines Denkmals nicht wesentlich mindert.

    Denn dann ist eine Gestaltung anzustreben, die sich - ohne dass deshalb die Vollendung der Anlage verlangt werden könnte - der originären Konzeption zumindest wieder stärker annähert (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 28.11.2007 - 12 LC 70/70 - (BauR 2009, 784 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 64).

  • BVerfG, 19.12.2006 - 1 BvR 2935/06

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Entscheidungen im einstweiligen …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.02.2017 - 12 LC 54/15
    In seinem Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 1 BvR 2935/06 - (…juris, Rn. 6) habe das Bundesverfassungsgericht das Erfordernis einer "erheblichen" Beeinträchtigung nicht benannt, sondern scheine - allerdings ohne detaillierter Auseinandersetzung mit dem Landesrecht - eine "normale" Beeinträchtigung für ausreichend für die Gewährung eines Abwehranspruchs zu halten.

    Rn. 74 Soweit der Kläger auf Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluss vom 12. Dezember 2006 - 1 BvR 2935/06 - verweise, um sogar das Erfordernis besonderer Erheblichkeit der Beeinträchtigung des Denkmals in Abrede zu stellen, verkenne er, dass das Verfassungsgericht hierüber nicht zu entscheiden gehabt habe.

    Rn. 149 Dem seitens des Klägers angeführten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 2006 - 1 BvR 2935/06 - (BauR 2007, 1212, hier zitiert nach juris, Rn. 6) vermag der Senat eine verfassungskonforme Auslegung des § 8 NDSchG im Sinne des Klägers nicht zu entnehmen.

  • OVG Niedersachsen, 26.03.2009 - 12 KN 11/07

    Antragsbefugnis eines Plannachbarn i.R.e. Normenkontrollverfahrens gegen die …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.02.2017 - 12 LC 54/15
    Rn. 2 Der "Windpark H." schließt unmittelbar an den "Windpark K." an und befindet sich im Gebiet des von dem Kläger mit einem Normenkontrollantrag ohne Erfolg (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 26.3.2009 - 12 KN 11/07 -, NuR 2010, 125, und BVerwG, Beschl. v. 26.1.2010 - BVerwG 4 BN 32.09 -, juris) angegriffenen Vorrangstandorts für Windenergiegewinnung H./K. des Regionalen Raumordnungsprogramms des Beklagten, Teilabschnitt Windenergie 2004.

    Aus den Gründen des Urteils des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 26. März 2009 - 12 KN 11/07 - sei ersichtlich, dass es jedenfalls für die Anlagen im Abstand von 500 m bis 1.000 m zu den denkmalgeschützten Objekten an einer abschließenden Abwägung fehle.

    Rn. 87 Mit dem Verwaltungsgericht [vgl. oben im Tatbestand unter B) II. 1.] ist dies schon deshalb anzunehmen, weil in Übereinstimmung mit den Gründen des Urteils des Senats vom 26. März 2009 - 12 KN 11/07 - (NuR 2010, 125 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 50) davon auszugehen ist, dass es jedenfalls für die Anlagen im Abstand von 500 m bis 1.000 m zu den denkmalgeschützten Objekten an einer abschließenden Abwägung fehlt, und weil sich die Windenergieanlagen L 6, L 7 und L 9 innerhalb dieses Abstandes zum Denkmal befinden.

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.02.2017 - 12 LC 54/15
    Denn Drittschutz ist nicht in jedem Fall ohne Rücksicht auf den Grad der Beeinträchtigung zu gewähren (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.9.1986 - BVerwG 4 C 8.84 -, NVwZ 1987, 409 f., hier zitiert nach juris, Rn. 13) Der Senat vermag nicht zu erkennen, dass in der Beschränkung des Drittschutzes auf erhebliche Beeinträchtigungen ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) liegt.
  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.02.2017 - 12 LC 54/15
    Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist verletzt, wenn sich für eine gesetzliche Differenzierung ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonst wie einleuchtender Grund nicht finden lässt und deshalb die Gesetzesbestimmung als willkürlich bezeichnet werden muss (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4.12.2002 - 2 BvR 400/98, 2 BvR 1735/00 - BVerfGE 107, 27 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 50).
  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Außenbereich - Aussichtslage - Schutzwürdige Abwehrposition - Nachbarschutz - …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.02.2017 - 12 LC 54/15
    Es handelt sich um einen der öffentlichen Belange, deren Schutz sich nicht dadurch sicherstellen lässt, dass ein nachbarlicher Interessenausgleich herbeigeführt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.10.1993 - BVerwG 4 C 5.93 -, NVwZ 1994, 686 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 19).
  • BVerwG, 04.10.1999 - 6 C 31.98

    Beschluß über die Zulassung der Berufung; Berufungsbegründung; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.02.2017 - 12 LC 54/15
    Es kann deshalb dahinstehen, ob eine Berufungsbegründungfrist überhaupt wirksam in Lauf gesetzt worden ist, obwohl nach der Berichtigung der zunächst unrichtigen Rechtsmittelbelehrung des erstinstanzlichen Urteils nur der Berichtigungsbeschluss, nicht aber - wie geboten (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.10.1999 - BVerwG 6 C 31.98 -, BVerwGE 109, 336 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 24, m. w. N.) - das gesamte Urteil in der berichtigten Form neu zugestellt wurde (vgl. Bl. 532 ff. Bd. III GA).
  • VGH Bayern, 25.06.2013 - 22 B 11.701

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zweier Windkraftanlagen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.02.2017 - 12 LC 54/15
    Rn. 100 c) Bei der Beurteilung der Frage, ob das Baudenkmal der Gutsanlage L. in seinem Erscheinungsbild durch die umstrittenen Windenergieanlagen des "Windparks H." erheblich beeinträchtigt wird, ist die Vorbelastung des Denkmals durch die bestandskräftig genehmigten Windenergieanlagen des "Windparks K." zu berücksichtigen (vgl. Bay.VGH, Urt. v. 25.6.2013 - 22 B 11.701 -, ZUR 2013, 623 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 48, zu einem ähnlich gelagerten Fall).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.06.1986 - 6 A 129/84
  • VG Augsburg, 14.04.2016 - Au 5 S 16.460

    Grenzen des Nachbarschutzes bei Baugenehmigung zur Errichtung eines …

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.04.1987 - 6 A 184/85
  • OVG Niedersachsen, 10.07.2008 - 12 ME 389/07

    Schutz eines Baudenkmals nach den Bestimmungen des Denkmalschutzes als …

  • BVerwG, 26.01.2010 - 4 BN 32.09

    Möglichkeit einer revisionsgerichtlichen Kontrolle des irreversiblen Landesrecht …

  • OVG Niedersachsen, 21.04.2022 - 12 MS 188/21

    Denkmalschutz; Gehölz; Umgebungsschutz; Wald; Windenergieanlage

    Rn. 41 § 8 Satz 1 NDSchG schützt das Erscheinungsbild eines solchen Baudenkmals, also die Wirkung des Baudenkmals in seiner Umgebung und die Bezüge zwischen dem Baudenkmal und seiner Umgebung (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 16.2.2017 - 12 LC 54/15 -, RdL 2017, 213 ff. hier zitiert nach juris, Rn. 90 ff., m. w. N.).

    Dies bedeutet allerdings zugleich, dass in Fällen erheblicher Beeinträchtigungen des Erscheinungsbildes eines Baudenkmals eine Genehmigung in aller Regel ausscheidet (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 16.2.2017 - 12 LC 54/15 -, a. a. O., juris, Rn. 144).

    Es kann deshalb zur Gewährleistung eines hinreichenden Umgebungsschutzes und zur Vermeidung einer erheblichen Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes eines Denkmals ausreichen, bestimmte wichtige Sichtachsen freizuhalten, auf denen das Denkmal mit einem wesentlichen Teil seiner Umgebung ungestört erlebt werden kann (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 16.2.2017 - 12 LC 54/15 -, a. a. O., juris, Rn. 147).

    Sollten denkmalwidrige Bauteile verwendet worden sein, genießen sie im Übrigen als "Bausünden" keinen Bestandsschutz und kann in Abhängigkeit vom Zeitpunkt ihres Ein- oder Anbaus mit unterschiedlicher Intensität auf eine Wiederherstellung denkmalkonformer Zustände hingewirkt werden (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 16.2.2017 - 12 LC 54/15 -, a. a. O., juris, Rn. 134, m. w. N.).

    26 und 28), sondern auf den sachverständigen Betrachter, der mit den historischen und baugeschichtlichen Hintergründen des zu schützenden Baudenkmals in seiner Epoche vertraut ist (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 16.2.2017 - 12 LC 54/15 -, a. a. O., juris, Rnrn.

    Rn. 51 dd) Zu Unrecht gehen der Antragsgegner und die Beigeladenen davon aus, dass für den Umgebungsschutz des Erscheinungsbildes eines Denkmals ausschließlich maßgeblich sei, welche Sicht sich dem Betrachter derzeit tatsächlich biete (vgl. dagegen bereits: Nds. OVG, Urt. v. 16.2.2017 - 12 LC 54/15 -, a. a. O., juris, Rnrn.

    Nach dem Sinn und Zweck des objektivrechtlichen Denkmalschutzes dürfen potentiell langfristige Beeinträchtigungen des Erscheinungsbildes eines Kulturdenkmals von außen aber nicht deshalb genehmigt werden, weil inakzeptable und beseitigungsfähige interne (oder externe) Beeinträchtigungen den Blick auf sie verstellen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 16.2.2017 - 12 LC 54/15 -, a. a. O., Rn. 118, und Urt. v. 26.8.2020 - 1 LB 31/19 -, a. a. O., juris, Rn. 27).

    In Vorwegnahme dieses Erscheinungsbildes können insbesondere das Denkmal umgebende Gehölze hinwegzudenken (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 16.2.2017 - 12 LC 54/15 -, a. a. O., Rn. 132) oder als bereits beschnitten zu fingieren sein.

    Rn. 55 Bei Beeinträchtigungen, die bereits vor dem Beginn des gesetzlichen Denkmalschutzes infolge mangelnder Pflege oder Instandsetzung entstanden sind, kann allerdings ein baldiges Einschreiten ausscheiden (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 16.2.2017 - 12 LC 54/15 -, a. a. O., Rn. 133).

    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats können aber spätere, den Blick verstellende (Wirtschafts-) Gebäude, bereits historische oder zumindest Bestandsschutz genießende Anbauten sowie Anpflanzungen, die sich nicht lediglich als sogenannte "Bau- bzw. Gartenbausünden" (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 16.2.2017 - 12 LC 54/15 -, a. a. O., juris, Rnrn.

    134 f.) darstellen, den Wert bestimmter Außenperspektiven auf ein Denkmal mindern oder eine hinzunehmende abschirmende Wirkung entfalten, derentwegen solche Außenperspektiven als bereits verloren zu betrachten sind (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 16.2.2017 - 12 LC 54/15 -, a. a. O., juris, Rn. 147).

    Ist eine Außenperspektive hiernach bereits verloren, kann sich auch ein - ansonsten gebotenes (vgl. vgl. Nds. OVG, Urt. v. 16.2.2017 - 12 LC 54/15 -, a. a. O., juris, Rn. 133, …und Urt. v. 26.8.2020 - 1 LB 31/19 - a. a. O., juris, Rn. 32) - Hinwirken auf eine Umgestaltung störender Anpflanzungen erübrigen, durch die erreicht würde, dass sich das Erscheinungsbild des Denkmals der originären Konzeption zumindest wieder stärker annähert.

    Entsprechend gewichtige Umgestaltungen würden nämlich voraussetzen, dass hier nicht nur einzelne oder verstreute denkmalwidrige "Zutaten" (hier von Bauten und Anpflanzungen auf dem AA.) festzustellen wären, sondern Änderungen, in denen ein konzeptioneller Gestaltungswille von einigem Gewicht zum Ausdruck kommt, der von dem ursprünglich verwirklichten, denkmalwürdigen Gestaltungskonzept (der Alleinlage nach Maßgabe des Windrechts) abweicht und dieses teilweise umprägt, statt es nur störend zu relativieren (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 16.2.2017 - 12 LC 54/15 -, a. a. O., juris, Rn. 135).

    Rn. 64 hh) Die Annahme des Antragsgegners, dass nur das Erscheinungsbild eines Kulturdenkmals zu berücksichtigen sei, das sich von häufig frequentierten Sichtpunkten im öffentlichen Bewegungsbereich biete, ist unzutreffend und widerspricht der Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Urt. v. 16.2.2017 - 12 LC 54/15 -, a. a. O., juris, Rnrn.

    Welche Rechtsfolge die erhebliche Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes eines Kulturdenkmals durch ein Vorhaben der Windenergiegewinnung nach sich zieht, konnten die Beigeladenen indessen der veröffentlichten Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 16.2.2017 - 12 LC 54/15 -, a. a. O., juris, Rn. 144) entnehmen: Es ist in aller Regel nicht genehmigungsfähig.

    Rn. 67 α) Da Überwiegendes dafürspricht, dass die Errichtung der WEA "A. 01" das "freischneidbare" Erscheinungsbild der Y. Mühle nicht nur "einfach", sondern erheblich beeinträchtigen würde, weil die Beziehung zwischen dem Baudenkmal und seiner engeren Umgebung (Alleinlage auf dem AA.) für den Wert des Denkmals von einigem Gewicht ist, das umstrittene Bauvorhaben den Denkmalwert wesentlich herabsetzten würde und sich (auch) der Gesichtspunkt einer regelmäßig auf 20 Jahre beschränkten Lebensdauer von WEA nicht eignet, um Beeinträchtigungen von Kulturdenkmalen zu relativieren (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 16.2.2017 - 12 LC 54/15 -, a. a. O., juris, Rn. 141), käme eine Genehmigung der WEA "A. 01" hiernach allenfalls unter besonderen (engen) Voraussetzungen in Betracht.

    Wo Kulturdenkmale in ihrem Erscheinungsbild nicht nur einfach, sondern sogar erheblich beeinträchtigt werden, scheidet eine solche Rechtfertigung jedoch in aller Regel aus (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 16.2.2017 - 12 LC 54/15 -, a. a. O., juris, Rn. 144).

    Rn. 69 γ) Zwar hat der beschließende Senat (Urt. v. 16.2.2017 - 12 LC 54/15 -, a. a. O., juris, Rn. 144) offengelassen, was gilt, wenn sich bundesweit oder auch nur auf dem Gebiet eines Landkreises die Energieversorgung nicht mehr sichern ließe, ohne dass WEA an einem tendenziell denkmalwidrigen Standort errichtet werden.

  • VG Hannover, 21.03.2022 - 12 A 3098/17

    Denkmalschutz; ergänzendes Verfahren; Ersetzungsbescheid; FFH-Vorprüfung; …

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat bei der Prüfung einer aus denkmalschutzrechtlichen Gründen angefochtenen immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für einen Windpark ebenfalls angenommen, dass die Reichweite des Schutzes, den ein Denkmaleigentümer durch eine landesdenkmalrechtlich zu gewährleistende Mindestanfechtungsmöglichkeit erfährt, mit der Reichweite des Schutzes, den er nach § 42 Abs. 2 Halbsatz 2 VwGO i. V. m. § 35 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB genießt, faktisch übereinstimmt (Nds. OVG, Urt. v. 16.02.2017 - 12 LC 54/15 -, juris Rn. 83).

    Rn. 184 Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 16.02.2017 (- 12 LC 54/15 -, juris Rdnr. 90 ff.) weitere Fallgruppen, in denen eine erhebliche Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes eines Denkmals durch Windenergieanlagen eintreten kann, konkretisiert und Folgendes ausgeführt:.

    Das ergänzende Vorbringen der Beteiligten in dem vorliegenden Klageverfahren, die Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 16.02.2017 (12 LC 54/15 -, juris) und die Ausführungen des Vertreters des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege im Termin der mündlichen Verhandlung geben allerdings Anlass zu folgenden Ausführungen:.

    Dies und die von der Klägerin in Abrede gestellte Qualität der Ausführungen des Architekten und Dombaumeisters bedürfen jedoch keiner weiteren Erörterung, da der Vertreter des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege den - im Übrigen nicht als besonders hoch eingeschätzten - Denkmalwert des Gutes im Termin der mündlichen Verhandlung unabhängig davon, ob es als Mustergut des sog. Reichsnährstandes zu qualifizieren ist oder ob es sich um ein Gut aus der Zeit der sog. Heimatschutzarchitektur handelt, erneut bestätigt hat und dieser Wert auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 16.02.2017 (- 12 LC 54/15 -, juris) durch die geplanten Windenergieanlagen jedenfalls nicht erheblich beeinträchtigt wird.

    Rn. 220 Die Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 16.02.2017 (- 12 LC 54/15 -, juris) gibt Anlass zu folgenden Ausführungen:.

    Rn. 221 Ob ein notwendiger Abstand zwischen dem Denkmal und den Windenergieanlagen nicht vorhanden ist (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 16.02.2017 - 12 LC 54/15 -, juris Rdnr. 91), ist eine Frage des Einzelfalls und lässt sich allenfalls mit Hilfe der weiteren in der Entscheidung genannten Kriterien beantworten.

    Rn. 222 Die geplanten Windenergieanlagen sind auch nicht ständig innerhalb des Denkmals "Gut AC." in einer Weise wahrnehmbar, dass sie die Erlebbarkeit des Denkmalwertes beeinflussen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 16.02.2017 - 12 LC 54/15 -, juris Rdnr. 92).

    auch nicht dergestalt, dass eine das Denkmal konstituierende Einbindung des Objekts in die Landschaft nicht mehr erkannt werden kann (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 16.02.2017 - 12 LC 54/15 -, juris Rdnr. 93).

    (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 16.02.2017 - 12 LC 54/15 -, juris Rdnr. 94).

    Rn. 225 Allerdings geht das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht davon aus, dass eine Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes eines Baudenkmals eintreten kann, wenn der Schlagschatten der Rotorblätter einer oder mehrerer Windenergieanlagen das Denkmal berührt (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 16.02.2017 - 12 LC 54/15 -, juris Rdnr. 95).

    Ob das Erscheinungsbild des Denkmals durch den Schlagschatten erheblich beeinträchtigt wird, ist jedoch auch nach Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts eine Frage des Einzelfalls (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 16.02.2017 - 12 LC 54/15 -, juris Rdnr. 96) und in Bezug auf das Gut AC.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2018 - 8 A 1886/16

    Konkurrenz sich beeinträchtigender Windenergieanlagen: Die spätere muss auf die …

    Rn. 56 Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 23. Oktober 2017 - 8 B 565/17 -, juris Rn. 21 ff., vom 13. September 2017 - 8 B 1373/16 -, ZNER 2017, 448 = juris Rn. 6 ff., vom 20. Juli 2017 - 8 B 396/17 -, DVBl. 2017, 1372 = juris Rn. 11 ff., grundlegend Urteile vom 16. Juni 2016 - 8 D 99/13.AK -, DVBl. 2016, 1191 = juris, Rn. 459 ff., und vom 1. Dezember 2011 - 8 D 58/08.AK -, NWVBl. 2012, 181 = juris Rn. 622 ff.; OVG Rh.-Pf., Beschlüsse vom 18. Juni 2018 - 8 B 10260/18 -, juris Rn. 19, und vom 3. August 2016 - 8 A 10377/16 -, juris Rn. 49 f.; Bay. VGH, Beschluss vom 13. Mai 2014 - 22 CS 14.851 -, juris Rn. 13; Nds. OVG, Urteile vom 16. Februar 2017 - 12 LC 54/15 -, juris Rn. 100, und vom 23. August 2012 - 12 LB 170/11 -, juris Rn. 46; Gatz, Windenergieanlagen in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis (im Folgenden: Gatz, Windenergieanlagen), 2. Aufl. 2013, Rn. 492 ff.; Sittig, Das Prioritätsprinzip im deutschen Verwaltungsrecht bei der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für Windenergieanlagen (im Folgenden: Sittig, Prioritätsprinzip), 2013, S. 226 ff.

    11 ff.; Nds. OVG, Urteile vom 16. Februar 2017 - 12 LC 54/15 -, juris Rn. 100, und vom 23. August 2012 - 12 LB 170/11 -, juris Rn. 46; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 21. März 2014 - 8 B 10139/14 -, juris Rn. 23; vgl. auch Bay. VGH, Beschluss vom 13. Mai 2014 - 22 CS 14.851 -, juris Rn. 13 (erster vollständig eingereichter Genehmigungsantrag); Sittig, Prioritätsprinzip, 2013, S. 294 ff. (299); Sittig-Behm, in: Maslaton, Windenergieanlagen, 2. Aufl. 2018, Rn. 194 ff. (210); Gatz, Windenergieanlagen, 2. Aufl. 2013, Rn. 492 ff.

  • OVG Niedersachsen, 25.10.2018 - 12 LB 118/16

    Alternativenprüfung; artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung; …

    Rn. 166 Bezogen auf die Anfechtung des Genehmigungsbescheides vom 21. Januar 2014 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 28. Juli 2014 und des Änderungsbescheides vom 28. Juli 2014 sind - mit Ausnahme etwa speziell die Konkretisierungen des Ergänzungsbescheides vom 18. Oktober 2018 betreffender Normen (z. B. über die Bestimmtheit eines Verwaltungsaktes) - die Verhältnisse am 28. Juli 2014, dem Zeitpunkt des Ergehens der letzten (inhaltlich umfassenden) Verwaltungsentscheidungen, maßgeblich für die gerichtliche Beurteilung der Sach- und Rechtslage (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 16.2.2017 - 12 LC 54/15 -, RdL 2017, 213 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 88).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.07.2023 - 3a A 52.23

    Windenergieanlage - immissionsschutzrechtliche Erlaubnis - steckengebliebenes …

    Nur in diesem Fall erwiese sich die hier durch die Windenergieanlagen ggf. tangierte Umgebung als Teil des Gesamtkunstwerks bzw. der individuellen schöpferischen Leistung auf der Basis einer künstlerischen Inspiration (vgl. zu entsprechenden Fällen: OVG Lüneburg, Urteil vom 16. Februar 2017 - 12 LC 54/15 - juris Rn. 108 ff.; VGH München…, Urteil vom 18. Juli 2013 - 22 B 12.1741 - juris Rn. 29 f.; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 3. Mai 2010 - OVG 2 A 18.08 - juris Rn. 40 f.).

    Davon, dass sie das Denkmal gleichsam erdrücken, verdrängen, übertönen oder die gebotene Achtung gegenüber den im Denkmal verkörperten Werten vermissen lassen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 25. April 2008 - OVG 2 S 120.07 - juris Rn. 5; VGH München…, Urteil vom 18. Juli 2013 - 22 B 12.1741 - juris Rn. 26; OVG Lüneburg, Urteil vom 16. Februar 2017 - 12 LC 54/15 - juris Rn. 90), kann keine Rede sein.

    Dieses Tatbestandsmerkmal ist im Sinne des bloßen Erfordernisses einer Zweck-Mittel-Relation zu verstehen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 25. Juni 1986 - 6 A 129/84 - BRS 46, 346 ; Urteil vom 16. Februar 2017 - 12 LC 54/15 - juris Rn. 144 zu dem Tatbestandsmerkmal "zwingend erfordert" des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes).

    Rn. 58 Standortalternativen (vgl. hierzu aber auch OVG Lüneburg, Urteil vom 16. Februar 2017 - 12 LC 54/15 - juris Rn. 144) sind insoweit zu Lasten der Klägerin schon deshalb nicht zu berücksichtigen, weil der Beklagte keine konkreten Anhaltspunkte für zumutbare Standortalternativen genannt hat, die der Klägerin zur Verfügung stünden.

  • VG Aachen, 28.05.2020 - 6 L 1399/19

    Windkraft in Kreuzau: Keine Verletzung der Rechte der Nachbargemeinde Nideggen

    Rn. 93 Vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 21. September 2015 - 22 ZB 15.1095 -, juris Rn. 48; siehe auch OVG Nds., Urteil vom 16. Februar 2017 - 12 LC 54/15 -, juris Rn.81 ff.

    Rn. 101 Vgl. BVerwG, Urteil vom 21. April 2009 - 4 C 3.08 -, juris Rn. 6 ff.; OVG NRW Beschluss vom 24. Mai 2019 - 2 B 162/19 -, juris Rn. 8 ff., Urteil vom 4. Dezember 2015 - 7 A 823/14 -, juris Rn. 65 ff. und Urteil vom 8. März 2012 - 10 A 2037/11 -, juris Rn. 55 ff.; zum jeweils vergleichbaren Landesrecht OVG Nds., Urteil vom 16. Februar 2017 - 12 LC 54/15 -, juris Rn. 80 ff., 148; BayVGH, Beschluss vom 21. September 2015 - 22 ZB 15.1095 -, juris Rn. 24 und Urteil vom 25. Juni 2013 - 22 B 11.701 -, juris Rn. 28 ff.

    Rn. 103 Vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 16. Februar 2017 - 12 LC 54/15 -, juris Rn. 90 ff.; BayVGH, Beschluss vom 21. September 2015 - 22 ZB 15.1095 -, juris Rn. 49, Urteil vom 24. Januar 2013 - 2 BV 11.1631 -, juris Rn. 30, und Urteil vom 25. Juni 2013 - 22 ZB 11.701 -, juris Rn. 32; VG Ansbach, Urteil vom 12. März 2015 - AN 11 K 14.01479 -, juris Rn. 63.

    Rn. 107 Vgl. OVG Nds., Urteil vom 16. Februar 2017 - 12 LC 54/15 -, juris Rn. 102; BayVGH, Beschluss vom 21. September 2015 - 22 ZB 15.1095 -, juris Rn. 25, Urteil vom 18. Juli 2013 - 22 B 12.1741 -, juris Rn. 27 und Urteil vom 25. Juni 2013 - 22 ZB 11.701 -, juris Rn. 33; VG Ansbach, Urteil vom 12. März 2015 - AN 11 K 14.01479 -, juris Rn. 40.

    Rn. 139 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 2014 - 4 B 47.13 -, juris Rn. 7, und Urteil vom 21. April 2009 - 4 C 3.08 -, juris Rn. 21; OVG Nds., Urteil vom 16. Februar 2017 - 12 LC 54/15 -, juris Rn. 83 und 150; BayVGH, Urteil vom 18. Juli 2013 - 22 B 12.1741 -, juris Rn. 25.

  • VG Aachen, 23.06.2017 - 6 L 552/17

    Immissionsschutz; Umweltverträglichkeit; Vorprüfung; Verfahrensfehler; …

    Rn. 68 Vgl.              Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 21. September 2015 - 22 ZB 15.1095 -, juris Rn. 48, und vom 24. August 2015 - 22 ZB 15.1014-, juris Rn. 17; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 16. Februar 2017 - 12 LC 54/15 -, juris Rn.81 ff.

    Rn. 72 Vgl.              OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 3. Juli 2014 - OVG 11 B 5.13 -, juris Rn. 16 ff.; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 16. Februar 2017 - 12 LC 54/15 -, juris Rn. 87; Bayerischer VGH, Beschluss vom 21. September 2015 - 22 ZB 15.1095 -, juris Rn. 22.

    Rn. 76 Vgl.              OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Februar 2013 - OVG 11 B 5.13 -, juris Rn. 22; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 16. Februar 2017 - 12 LC 54/15 -, juris Rn. 80, 90 ff.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 21. September 2015 - 22 ZB 15.1095 -, juris Rn. 24 und 49.

    Rn. 79 Vgl.              Niedersächsisches OVG, Urteil vom 16. Februar 2017 - 12 LC 54/15 -, juris Rn. 90 ff.; Bayerischer VGH, Beschlüsse vom           21. September 2015 - 22 ZB 15.1095 -, juris Rn. 49, und vom 25. Juni 2013 - 22 ZB 11.701 -, juris Rn. 32; VG Ansbach, Urteil vom 12. März 2015 - AN 11 K 14.01479 -, juris Rn. 63.

    Rn. 81 Vgl.              Niedersächsisches OVG, Urteil vom 16. Februar 2017 - 12 LC 54/15 -, juris Rn. 102; Bayerischer VGH, Beschluss vom 21. September 2015 - 22 ZB 15.1095 -, juris Rn. 25 (jeweils für das insoweit vergleichbare Landesrecht).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2026 - 3 M 197/25

    Genehmigungsbedürftigkeit einer Maßnahme in der Umgebung eines Denkmals

    Rn. 22 Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Beschluss vom 18. September 2023 - 3 M 108/23 OVG - S. 6 f. m.w.N., n.v.) ist für die denkmalfachliche Beurteilung das Urteil eines sachverständigen Betrachters maßgeblich ( OVG Greifswald…, Beschluss vom 29. Mai 2017 - 3 L 184/15 - juris Rn. 16 ;… Urteil vom 15. Juli 2015 - 3 L 62/10 - juris Rn. 54 ;… Beschluss vom 16. April 2014 - 3 M 29/14 - juris Rn. 23 ; OVG Lüneburg, Urteil vom 16. Februar 2017 - 12 LC 54/15 - juris Rn. 102; VGH Kassel…, Urteil vom 23. Januar 1992 - 4 UE 3467/88 - juris Rn. 43).

    Vielmehr haben sie - wie auch bei Stellungnahmen anderer sachverständiger Stellen - deren Aussage- und Überzeugungskraft zu überprüfen und sich aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens eine eigene Überzeugung zu bilden (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 14. Juni 2012 - 4 B 22.12 - juris Rn. 6; OVG Greifswald…, Beschluss vom 29. Mai 2017 - 3 L 184/15 - juris Rn. 16 ; OVG Lüneburg, Urteil vom 16. Februar 2017 - 12 LC 54/15 - juris Rn. 102; VGH München…, Urteil vom 18. Juli 2013 - 22 B 12.1741 - juris Rn. 27).

    Beeinträchtigungen des Erscheinungsbilds eines Denkmals können insbesondere dadurch eintreten, dass ein Vorhaben den notwendigen Abstand zum Denkmal nicht wahrt, das Vorhaben ständig im Bereich des Denkmals wahrnehmbar ist und die Erlebbarkeit des Denkmalwerts beeinflusst, die Dimensionen des Vorhabens das Erscheinungsbild der Umgebung dergestalt verändern, dass eine das Denkmal konstituierende Einbindung in die Landschaft nicht mehr erkannt werden kann, oder das Vorhaben zu einer verfälschten Wahrnehmung der Dimensionen des Denkmals führt (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 16. Februar 2017 - 12 LC 54/15 - juris Rn. 90 ff. betr.

    Rn. 52 Was die Blickachse "aus dem Denkmal heraus" angeht, mag allerdings im Einzelfall auch diese denkmalrechtlich schutzwürdig sein und insoweit der Grundsatz, dass eine "schöne Aussicht" regelmäßig nicht geschützt ist, eine Durchbrechung erfahren können (vgl. VGH München…, Beschluss vom 21. September 2015 - 22 ZB 15.1095 - juris Rn. 36;… Beschluss vom 18. Juli 2013 - 22 B 12.1741 - juris Rn. 28; OVG Lüneburg, Urteil vom 16. Februar 2017 - 12 LC 54/15 - juris Rn. 117; offen gelassen im Beschluss des Senats vom 18. September 2023 - 3 M 108/23 OVG - S. 7 f.).

  • VG Sigmaringen, 14.02.2019 - 9 K 4136/17

    Denkmalschutzrechtliche Zulässigkeit von Windenergieanlagen in 3 km Entfernung …

    Denn von dort als einem wesentlichen Standort ist eine exemplarische, weitgehend ungestörte Wahrnehmungsperspektive möglich, die einen ursprünglichen Eindruck des schützenswerten Erscheinungsbildes vermittelt (vgl. zu einer solchen Erwägung OVG Lüneburg, Urteil vom 16.02.2017 - 12 LC 54/15 -, juris).
  • VG Düsseldorf, 07.06.2018 - 28 K 3438/17

    Rechtmäßigkeit von nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erteilten …

    Dies ergebe sich auch aus dem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 16. Februar 2017 - 12 LC 54/15 -.

    Rn. 192 Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem von dem Kläger angeführten Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 16. Februar 2017 - 12 LC 54/15 -.

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2023 - 12 LB 55/21

    Nachbarklage einer Denkmaleigentümerin gegen die immissionsschutzrechtliche …

  • BVerwG, 26.03.2025 - 11 A 12.24

    Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses durch private Grundstückseigentümer …

  • OVG Hamburg, 07.06.2018 - 1 Bs 248/17

    Immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung von Windenergieanlagen; …

  • OVG Hamburg, 12.02.2019 - 3 Bf 116/15

    Inhalt und Reichweite von § 8 DSchG

  • OVG Sachsen, 20.07.2021 - 1 A 1040/19

    Vorbescheid; Verlängerung; Auslegung denkmalschutzrechtlicher Zustimmung

  • VG Ansbach, 24.11.2025 - AN 17 K 24.1695

    Keine Errichtung von Photovoltaikanlagen auf einem Hausdach in der Altstadt von …

  • VG Saarlouis, 12.11.2018 - 5 L 411/18

    Bescheidung paralleler Genehmigungsanträge für Windenergieanlagen; gegenseitige …

  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.2022 - 8 S 1717/21

    Antragsbefugnis eines benachbarten Denkmaleigentümer - Schloss - für ein …

  • OVG Sachsen, 10.03.2022 - 1 A 64/16

    Vorbescheid; Villa; Villengarten; Kulturdenkmal; Untätigkeitsklage

  • OVG Niedersachsen, 30.04.2024 - 12 ME 19/24

    Streit um eine Entziehung der Fahrwerlaubnis wegen Eignungszweifeln bei …

  • OVG Sachsen, 28.08.2017 - 1 A 131/16

    Baunachbarklage; vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren; Prüfungsumfang; …

  • OVG Niedersachsen, 06.04.2020 - 1 LA 114/18

    Außenwirkung; Baudenkmal; Beeinträchtigung; Denkmal; Denkmalensemble; …

  • OVG Sachsen, 07.11.2019 - 1 A 676/17

    Kulturdenkmal; Eingriff; Genehmigungsfähigkeit; Vorbescheid

  • VG Hannover, 15.09.2020 - 12 A 6994/17

    Artenschutzleitfaden; Beurteilungsspielraum; Brutvögel; Denkmalschutz; …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.11.2021 - 5 K 148/21

    Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts für die Zulassung eines vorzeitigen …

  • VG Hannover, 03.05.2021 - 12 B 393/21

    Außenterrasse; Außenwohnbereich; Beeinträchtigungsverbot; Drittschutz; …

  • VG Hannover, 02.03.2022 - 4 A 2385/21

    Baugenehmigung; Bebauungsplan; Bestandsaufnahme; Bestandsbewertung; …

  • VG Hannover, 12.11.2018 - 4 B 6988/18

    Antragsbefugnis; Denkmal; Einschreiten des Denkmalschutzes; nachbarschützend; …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.10.2025 - 5 KM 245/25

    Verhältnis von § 13 BImSchG zu § 7 Abs. 6 DSchG MV; besonders wertvolles Denkmal; …

  • VG Hannover, 15.11.2018 - 4 B 7130/18

    Baudenkmal; Eigentümer; Einschreiten des Denkmalschutzes; Kulturdenkmal; …

  • VG Würzburg, 20.10.2023 - W 5 K 23.1212

    Kostenentscheidung nach Erledigungserklärungen - Photovoltaikanlage auf …

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 18.10.2016 - 12 LC 54/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,34916
OVG Niedersachsen, 18.10.2016 - 12 LC 54/15 (https://dejure.org/2016,34916)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.10.2016 - 12 LC 54/15 (https://dejure.org/2016,34916)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Oktober 2016 - 12 LC 54/15 (https://dejure.org/2016,34916)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 10 Abs 1 Nr 4 DSchG ND; § 21 DSchG ND; § 26 DSchG ND; § 8 S 1 DSchG ND; § 65 Abs 2 VwGO; § 65 Abs 1 VwGO
    Baudenkmal; Beiladung; einfache Beiladung; notwendige Beiladung; Denkmaleigenschaft; Denkmalschutz; Denkmalwürdigkeit; immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Kulturdenkmal; Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege; Windenergieanlage; Windkraftanlage

  • denkmalrechtbayern.de PDF

    Beiladung Landesamt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beiladung der Denkmalschutzbehörde?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • OVG Niedersachsen, 07.09.2015 - 1 OB 107/15

    Beiladung; Denkmaleigenschaft; Denkmalverzeichnis; negative Feststellungsklage; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2016 - 12 LC 54/15
    Rn. 9 a) Eine entsprechende Rechtsposition des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege ergibt sich nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 7.9.2015 - 1 OB 107/15 -, NVwZ-RR 2016, 23 ff., hier zitiert nach juris, Rn.8) nicht aus der Aufgabe des Landesamtes (§ 21 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NDSchG) das Verzeichnis nach § 4 Abs. 1 NDSchG zu führen.

    Von Sonderfällen abgesehen (§ 20 Abs. 2 Satz 1 NDSchG, § 21 Abs. 2 NDSchG) ist eine über die Beratung hinausgehende Mitwirkung des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege - entgegen anderslautenden Vorschlägen - daher gesetzgeberisch bewusst nicht (mehr) vorgesehen worden (vgl.: Bericht des Abgeordneten Rabe zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Verbesserung der kommunalen Handlungsfähigkeit - Stenografischer Bericht über die 55. Sitzung des Nds. Landtages - 13. Wahlperiode - am 8. Mai 1996, Seite 5689, 1etzter Absatz, und Seite 5690, erste Absätze; Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des NDSchG, Begründung, B. Besonderer Teil, zu Art. 1, zu Nr. 14, zu Buchst. b, - LT-Drucks. 16/3208, S. 18, letzte Absätze, sowie Nds. OVG, Beschl. v. 7.9.2015 - 1 OB 107/15 -, NVwZ-RR 2016, 23 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 10).

  • OVG Niedersachsen, 23.08.2012 - 12 LB 170/11

    Vermittlung von Drittschutz gegenüber dem Eigentümer eines Denkmals durch § 8 S. …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2016 - 12 LC 54/15
    Im Übrigen seien aus den Verfahren zum "Windpark F." - 2 A 44/07 (VG Stade), 12 LB 170/11 (Nds. OVG) - bereits hinreichende Stellungnahmen des Landesamts bekannt, die auch hier zu berücksichtigen seien.
  • BVerwG, 07.02.2011 - 6 C 11.10

    Beiladung; notwendige Beiladung; Rechtsnachfolge; Einzelrechtsnachfolge; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2016 - 12 LC 54/15
    Dies setzt voraus, dass die begehrte Sachentscheidung nicht wirksam getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig und unmittelbar in Rechte des Dritten eingegriffen wird, d.h. seine Rechte gestaltet, bestätigt oder festgestellt, geändert oder aufgehoben werden (BVerwG, Beschl. v. 7.2.2011 - BVerwG 6 C 11.10 -, NVwz-RR 2011, 382 f., hier zitiert nach juris, Rn. 2).
  • BVerwG, 28.08.2002 - 9 VR 11.02

    Beiladung Landesbehörde; Planfeststellung Bundesstraße

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2016 - 12 LC 54/15
    Auch besteht ein Zweck der Beiladung gerade darin, als Gerichtshilfe den Streitstoff dadurch umfassend zu klären, dass mit der Heranziehung des interessierten Dritten neue Argumente und Beweismittel zugänglich gemacht werden (…vgl. Bier, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Febr. 2016, § 65 Rn. 5;… Czybulka, in: Sodan/Ziekow [Hrsg.], VwGO, 4. Auflage 2014, § 65 Rn. 21; BVerwG, Beschl. v. 28.8.2002 - BVerwG 9 VR 11.02 -, DVBl. 2003, 67 f., hier zitiert nach juris, Rn. 4).
  • BVerwG, 19.11.1998 - 11 A 50.97

    Beiladung; Nachbarklage; streitiges Rechtsverhältnis; Berührung rechtlicher …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2016 - 12 LC 54/15
    Ein rechtliches Interesse, das eine Beiladung zu rechtfertigen geeignet sein kann, ist daher nur gegeben, wenn der Beizuladende zu einer der Parteien oder zu beiden oder zum Streitgegenstand so in Beziehung steht, dass sich je nach dem Ausgang des Rechtsstreits durch den Inhalt der Entscheidung seine Rechtsposition verbessern oder verschlechtern kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.3.2005 - BVerwG 4 VR 1001.04 [BVerwG 4 A 1001.04] -, HFR 2005, 706 f., hier zitiert nach juris, Rn. 2, v. 19.11.1998 - BVerwG 11 A 50.97 - NVwZ-RR 1999, 276 f., hier zitiert nach juris, Rn. 6, v. 20.6.1995 - BVerwG 8 B 68.95 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 119, hier zitiert nach juris, Rn. 2;… OVG NRW, Beschl. v. 29.8.2016 - 4 E 409/16 -, juris, Rn. 2;… Bier, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Febr. 2016, § 65 Rn. 12;… Kintz, in: Posser/Wolf, VwGO, 2. Aufl. 2014, § 65 Rn. 6;… W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 65 Rn. 9).
  • BVerwG, 20.06.1995 - 8 B 68.95

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer einfachen Beiladung - Befugnis der …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2016 - 12 LC 54/15
    Ein rechtliches Interesse, das eine Beiladung zu rechtfertigen geeignet sein kann, ist daher nur gegeben, wenn der Beizuladende zu einer der Parteien oder zu beiden oder zum Streitgegenstand so in Beziehung steht, dass sich je nach dem Ausgang des Rechtsstreits durch den Inhalt der Entscheidung seine Rechtsposition verbessern oder verschlechtern kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.3.2005 - BVerwG 4 VR 1001.04 [BVerwG 4 A 1001.04] -, HFR 2005, 706 f., hier zitiert nach juris, Rn. 2, v. 19.11.1998 - BVerwG 11 A 50.97 - NVwZ-RR 1999, 276 f., hier zitiert nach juris, Rn. 6, v. 20.6.1995 - BVerwG 8 B 68.95 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 119, hier zitiert nach juris, Rn. 2;… OVG NRW, Beschl. v. 29.8.2016 - 4 E 409/16 -, juris, Rn. 2;… Bier, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Febr. 2016, § 65 Rn. 12;… Kintz, in: Posser/Wolf, VwGO, 2. Aufl. 2014, § 65 Rn. 6;… W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 65 Rn. 9).
  • BVerwG, 09.03.2005 - 4 VR 1001.04

    Ablehnung einer Beiladung; Voraussetzungen einer einfachen Beiladung und einer …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2016 - 12 LC 54/15
    Ein rechtliches Interesse, das eine Beiladung zu rechtfertigen geeignet sein kann, ist daher nur gegeben, wenn der Beizuladende zu einer der Parteien oder zu beiden oder zum Streitgegenstand so in Beziehung steht, dass sich je nach dem Ausgang des Rechtsstreits durch den Inhalt der Entscheidung seine Rechtsposition verbessern oder verschlechtern kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.3.2005 - BVerwG 4 VR 1001.04 [BVerwG 4 A 1001.04] -, HFR 2005, 706 f., hier zitiert nach juris, Rn. 2, v. 19.11.1998 - BVerwG 11 A 50.97 - NVwZ-RR 1999, 276 f., hier zitiert nach juris, Rn. 6, v. 20.6.1995 - BVerwG 8 B 68.95 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 119, hier zitiert nach juris, Rn. 2;… OVG NRW, Beschl. v. 29.8.2016 - 4 E 409/16 -, juris, Rn. 2;… Bier, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Febr. 2016, § 65 Rn. 12;… Kintz, in: Posser/Wolf, VwGO, 2. Aufl. 2014, § 65 Rn. 6;… W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 65 Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2016 - 4 E 409/16

    Ermessen des Gerichts hinsichtlich Beiladung eines Dritten i.R.e. …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2016 - 12 LC 54/15
    Ein rechtliches Interesse, das eine Beiladung zu rechtfertigen geeignet sein kann, ist daher nur gegeben, wenn der Beizuladende zu einer der Parteien oder zu beiden oder zum Streitgegenstand so in Beziehung steht, dass sich je nach dem Ausgang des Rechtsstreits durch den Inhalt der Entscheidung seine Rechtsposition verbessern oder verschlechtern kann (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.3.2005 - BVerwG 4 VR 1001.04 [BVerwG 4 A 1001.04] -, HFR 2005, 706 f., hier zitiert nach juris, Rn. 2, v. 19.11.1998 - BVerwG 11 A 50.97 - NVwZ-RR 1999, 276 f., hier zitiert nach juris, Rn. 6, v. 20.6.1995 - BVerwG 8 B 68.95 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 119, hier zitiert nach juris, Rn. 2; OVG NRW, Beschl. v. 29.8.2016 - 4 E 409/16 -, juris, Rn. 2;… Bier, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Febr. 2016, § 65 Rn. 12;… Kintz, in: Posser/Wolf, VwGO, 2. Aufl. 2014, § 65 Rn. 6;… W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 65 Rn. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1985 - 5 S 1899/84

    Beiladung von Naturschutzverbänden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2016 - 12 LC 54/15
    Nur dann ließe sich aber ein bestimmter Verfahrensausgang als für das Amt negativ, d. h. als Verschlechterung seiner Rechtsposition ansehen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 4.3.1985 - 5 S 1899/84 -, NVwZ 1986, 320 [321], …sowie Urt. v. 28.5.1979 - I 48/79 -, juris, Rn. 13).
  • OVG Niedersachsen, 18.12.2023 - 10 OB 125/23

    Beiladung einer anerkannten Umweltvereinigung zu einem gegen eine …

    Dafür reicht die Möglichkeit aus, dass der Inhalt der Entscheidung auf rechtliche Interessen des Beizuladenden einwirken kann (BVerwG…, Beschluss vom 4.3.2008 - 9 A 74.07 -, juris Rn. 2 m.w.N.), d. h. der Dritte zu einer der Parteien oder zu beiden oder zum Streitgegenstand so in Beziehung steht, dass sich je nach dem Ausgang des Rechtsstreits seine Rechtsposition verbessern oder verschlechtern kann (BVerwG…, Beschluss vom 9.3.2005 - 4 VR 1001.04 -, juris Rn. 2 m.w.N.;… Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 25.10.2023 - 14 OB 62/23 -, juris Rn. 5, vom 18.10.2016 - 12 LC 54/15 -, juris Rn. 8, …sowie vom 4.7.2016 - 4 KN 77/16 -, juris Rn. 5; Hessischer VGH…, Beschluss vom 18.8.2022 - 9 A 2501/20 -, juris Rn. 14).

    Auch muss es sich bei den rechtlichen Interessen des Beizuladenden nicht notwendig um materielle Rechte handeln, vielmehr genügen grundsätzlich auch qualifizierte Verfahrensrechte, wie etwa die Klagerechte von Umweltverbänden (Hessischer VGH…, Beschluss vom 18.8.2022 - 9 A 2501/20 -, juris Rn. 16; OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 4.7.2018 - 8 E 10238/18.OVG -, juris Rn. 12; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 19.2.2009 - 4 OB 215/08 -, juris Rn. 6; vgl. auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 18.10.2016 - 12 LC 54/15 -, juris Rn. 12, …sowie Beschluss vom 4.7.2016 - 4 KN 77/16 -, juris Rn. 6).

    Die Beiladung bezweckt hingegen nicht, die Verfahrensposition des einen oder anderen Prozessbeteiligten zu stärken oder in dessen Interesse die Möglichkeit der Sachaufklärung zu erweitern (BVerwG…, Beschluss vom 6.10.2020 - 4 B 10.20 -, juris Rn. 12 für die notwendige Beiladung; vgl. auch BVerwG…, Beschluss vom 13.9.2006 - 7 B 4.06 -, juris Rn. 9; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 18.10.2016 - 12 LC 54/15 -, juris Rn. 7).

  • VGH Hessen, 18.08.2022 - 9 A 2501/20

    Beiladung eines Umweltverbands zum immissionsschutzrechtlichen …

    OVG, Beschluss vom 18.10.2016 - 12 LC 54/15 -, juris Rdnr. 8; Schenke in: Kopp/Schenke, VwGO, 28. Auflage 2022, § 65 Rdnr. 9).
  • OVG Niedersachsen, 05.01.2026 - 1 OB 126/25

    Einfache Beiladung; Rechtskraft; Regress; materielle Regressanspruch; Einfache …

    Außerdem soll dem beigeladenen Dritten die Möglichkeit gegeben werden, durch die Verfahrensbeteiligung seine Interessen in den Prozess der Hauptbeteiligten einzubringen und so auch zur umfassenden Sachaufklärung beizutragen (…BVerwG, Beschl. v. 28.8.2002 - 9 VR 11.02 -, DVBl 2003, 67 = NVwZ 2003, 216 = juris Rn. 4; NdsOVG, Beschl. v. 18.10.2016 - 12 LC 54/15 -, juris Rn. 8;… vgl. Dittrich/v. Albedyll, in: Bader, VwGO, 9. Aufl. 2025, § 65 VwGO, Rn. 1).
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