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Rechtsprechung
   BSG, 17.12.1996 - 12 RK 45/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3623
BSG, 17.12.1996 - 12 RK 45/95 (https://dejure.org/1996,3623)
BSG, Entscheidung vom 17.12.1996 - 12 RK 45/95 (https://dejure.org/1996,3623)
BSG, Entscheidung vom 17. Dezember 1996 - 12 RK 45/95 (https://dejure.org/1996,3623)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Krankenversicherung- Beitragspflicht - Unfallversicherungsträger - Erstattung - Krankengeld - Verletztengeld - nachträgliche Anerkennung - beitragsrechtliche Rückabwicklung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 79, 302
  • NZS 1997, 290 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (6)

  • BSG, 12.12.1990 - 12 RK 35/89

    Erstattung der Krankenversicherungsbeiträge bei zu Unrecht gewährtem …

    Auszug aus BSG, 17.12.1996 - 12 RK 45/95
    Nach dem seit 1.1.1991 geltenden Recht hat der Unfallversicherungsträger auch dann Beiträge zur Krankenversicherung aus Verletztengeld zu zahlen, wenn zunächst Krankengeld gewährt und der Anspruch auf Verletztengeld erst nachträglich anerkannt worden ist (Fortführung von BSG vom 12.12.1990 - 12 RK 35/89 = BSGE 68, 82 = SozR 3-2200 § 381 Nr. 1).

    Der Senat hat die beitragsrechtliche Rückabwicklung bereits für den Fall anerkannt, daß ein Unfallversicherungsträger zunächst Verletztengeld gewährt hat, sich jedoch später herausstellt, daß ein Arbeitsunfall nicht vorlag (BSGE 68, 82 = SozR 3-2200 § 381 Nr. 1).

  • BSG, 25.01.1995 - 12 RK 51/93

    Rentenversicherung - Versicherungs- und Beitragsrecht - Erstattung von Beiträgen …

    Auszug aus BSG, 17.12.1996 - 12 RK 45/95
    Diesem Ergebnis stehen die Entscheidungen des BSG nicht entgegen, nach denen ein durch den tatsächlichen Bezug einer Leistung (Übergangsgeld, Verletztengeld, Krankengeld) begründetes Versicherungsverhältnis in der Kranken- und Rentenversicherung nicht entfällt, wenn rückwirkend der Rechtsgrund der Leistung ausgetauscht wird (…vgl. BSG SozR 2200 § 381 Nrn 35 und 39) oder sich nachträglich herausstellt, daß die Leistung zu Unrecht erbracht worden ist (…vgl. BSGE 51, 100 = SozR 2200 § 381 Nr. 43 und BSG SozR 2200 § 381 Nr. 50; zu dem seit 1. Januar 1992 geltenden Recht: BSGE 75, 298 = SozR 3-2400 § 26 Nr. 6).
  • BSG, 14.11.1996 - 2 RU 5/96

    Ruhen des Anspruchs auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit infolge eines …

    Auszug aus BSG, 17.12.1996 - 12 RK 45/95
    Die Regelung des § 49 Abs. 1 Nr. 3 SGB V steht dieser Auslegung nicht entgegen; auch sie schließt vielmehr zugunsten und zur finanziellen Entlastung der Krankenversicherung einen Doppelbezug von Leistungen (Krankengeld und Verletztengeld) aus (vgl. BSG, Urteil vom 14. November 1996 - 2 RU 5/96).
  • BSG, 18.12.1980 - 8a RK 20/79

    Kein Beitrags-Erstattungsanspruch für eine Berufsgenossenschaft nach Zahlung von …

    Auszug aus BSG, 17.12.1996 - 12 RK 45/95
    Diesem Ergebnis stehen die Entscheidungen des BSG nicht entgegen, nach denen ein durch den tatsächlichen Bezug einer Leistung (Übergangsgeld, Verletztengeld, Krankengeld) begründetes Versicherungsverhältnis in der Kranken- und Rentenversicherung nicht entfällt, wenn rückwirkend der Rechtsgrund der Leistung ausgetauscht wird (…vgl. BSG SozR 2200 § 381 Nrn 35 und 39) oder sich nachträglich herausstellt, daß die Leistung zu Unrecht erbracht worden ist (vgl. BSGE 51, 100 = SozR 2200 § 381 Nr. 43 und BSG SozR 2200 § 381 Nr. 50;… zu dem seit 1. Januar 1992 geltenden Recht: BSGE 75, 298 = SozR 3-2400 § 26 Nr. 6).
  • BSG, 06.04.1989 - 2 RU 43/88

    Keine ausschließende Wirkung nach § 111 SGB X bei Erstattungsansprüchen der …

    Auszug aus BSG, 17.12.1996 - 12 RK 45/95
    Bei den Erstattungsansprüchen nach § 1504 Abs. 1 RVO und Art. 63 GRG handelte es sich um besondere Ausgleichsansprüche zwischen den Sozialleistungsträgern (BSG SozR 2200 § 1504 Nr. 8).
  • BSG, 24.06.1981 - 2 RU 59/79

    Ersatzanspruch der Krankenkasse gegen Unfallversicherungsträger

    Auszug aus BSG, 17.12.1996 - 12 RK 45/95
    Entscheidend für Bestehen und Umfang der Erstattungspflicht war vielmehr, daß die Aufwendungen der Krankenkasse auf ihrer gesetzlichen Verpflichtung beruhten und der Unfallversicherungsträger dem Versicherten überhaupt Entschädigung zu gewähren hatte (vgl. BSGE 52, 54 = SozR 2200 § 1504 Nr. 6).
  • BSG, 22.08.2000 - B 2 U 24/99 R

    Entstehen des Erstattungsanspruches nach § 105 SGB X

    Dagegen bestand gegen die Beklagte ein Anspruch auf Beitragszahlung nicht, weil kein Anspruch der Versicherten auf Krankengeld gegen sie bestand (§ 11 Abs. 4 SGB V) und dies sich auf die Beitragstragung auswirkt (vgl BSG SozR 3-2500 § 251 Nr. 1).
  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 33/03 R

    Krankenversicherung - Anrechnung des Verletztengeldbezuges auf die …

    bb) Zwar trifft es zu, dass begriffslogisch ein Anspruch nur dann "ruhen" kann, wenn er überhaupt entstanden ist (vgl § 40 Erstes Buch Sozialgesetzbuch) und bis zum Eintritt eines Ruhenstatbestandes fortbesteht; insoweit scheint bereits der in seiner Rechtsfolge Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ausschließende § 11 Abs. 4 SGB V der Anwendung des § 49 Abs. 1 Nr. 3a SGB V entgegenzustehen, wenn ein mit Anspruch auf Krankengeld versichertes Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung durch einen Arbeitsunfall arbeitsunfähig geworden ist (…in diese Richtung: BSG , Urteil vom 23. September 1997 - 2 RU 37/96 -, BSGE 81, 103, 108 = SozR 3-1300 § 105 Nr. 4; BSG SozR 3-2500 § 251 Nr. 1 S 3; Krasney, BKK 1997, 345, 347;… Knorr/Krasney, Entgeltfortzahlung - Krankengeld - Mutterschaftsgeld, 7. Aufl, Stand September 2005, § 49 SGB V RdNr 30, S O 818a ff, RdNr 33; Schmidt in: H. Peters, Handbuch der Krankenversicherung, Bd II, § 49 RdNr 86a).
  • BSG, 11.10.2001 - B 12 KR 11/01 R

    Krankenversicherungsbeitrag - Erstattung - Entrichtung zu Unrecht - rückwirkender …

    Dies hat der Senat für die aus dem Verletztengeld gezahlten Beiträge in einem Fall angenommen, in dem kein Arbeitsunfall vorlag und deshalb von Anfang an hätte Krankengeld gewährt werden müssen (…BSGE 68, 82 = SozR 3-2200 § 381 Nr. 1); im umgekehrten Fall hat er angenommen, daß ein Unfallversicherungsträger aus dem Verletztengeld auch dann nachträglich Beiträge zur Krankenversicherung zu zahlen hat, wenn zunächst Krankengeld gewährt und der Anspruch auf Verletztengeld erst nachträglich anerkannt worden ist (BSGE 79, 302 = SozR 3-2500 § 251 Nr. 1).

    Darüber hinaus ist die beitragsrechtliche Rückabwicklung für den Versicherten nur dann zumutbar, wenn dadurch sein Vertrauen in den mit der Beitragszahlung verbundenen Versicherungsschutz nicht beeinträchtigt wird (BSGE 79, 302, 306 = SozR 3-2500 § 251 Nr. 1 S 4 f mwN).

    Anders als in den og Fällen BSGE 68, 82 (…= SozR 3-2200 § 381 Nr. 1) und BSGE 79, 302 (= SozR 3-2500 § 251 Nr. 1) geht es auch vorliegend nicht darum, eine von Anfang an rechtswidrige Beitragsbelastung eines unzuständigen Trägers zu beseitigen.

  • SG Dresden, 08.07.2015 - S 15 KR 73/13

    Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen bzgl. Zahlung eines …

    Dies hat das BSG für die aus dem Verletztengeld gezahlten Beiträge in einem Fall angenommen, in dem kein Arbeitsunfall vorlag und deshalb von Anfang an hätte Krankengeld gewährt werden müssen (BSG…, Urteil vom 12.12.1990 - 12 RK 35/89 - BSGE 68, 82-86BSGE 68, 82 = SozR 3-2200 § 381 Nr. 1); im umgekehrten Fall hat es angenommen, dass ein Unfallversicherungsträger aus dem Verletztengeld auch dann nachträglich Beiträge zur Krankenversicherung zu zahlen hat, wenn zunächst Krankengeld gewährt und der Anspruch auf Verletztengeld erst nachträglich anerkannt worden ist (BSG, Urteil vom 17.12.1996 - 12 RK 45/95 -BSGE 79, 302 = SozR 3-2500 § 251 Nr. 1 = SozR 3-2500 § 192 Nr. 5).

    Darüber hinaus ist die beitragsrechtliche Rückabwicklung für den Versicherten nur dann zumutbar, wenn dadurch sein Vertrauen in den mit der Beitragszahlung verbundenen Versicherungsschutz nicht beeinträchtigt wird (BSG…, Urteil vom 11.10.2001 - B 12 KR 11/01 R - SozR 3-2400 § 26 Nr. 13 = SozR 3-2200 § 562 Nr. 1; BSG, Urteil vom 17.12.1996 - 12 RK 45/95 - BSGE 79, 302, 306 = SozR 3-2500 § 251 Nr. 1 S 4 f mwN).

    Das BSG hat eine Beitragserstattung nur dann bejaht, wenn sie für den Versicherten zumutbar ist, wenn dadurch sein Vertrauen in den mit der Beitragszahlung verbundenen Versicherungsschutz nicht beeinträchtigt wird (BSG, Urteil vom 17.12.1996 - 12 RK 45/95 - BSGE 79, 302, 306 = SozR 3-2500 § 251 Nr. 1 S. 4 mwN).

  • SG Dresden, 08.07.2015 - S 15 KR 1000/12

    Anspruch eines im Vereinsregister eingetragenen kommunalen Arbeitgeberverbandes …

    Dies hat das BSG für die aus dem Verletztengeld gezahlten Beiträge in einem Fall angenommen, in dem kein Arbeitsunfall vorlag und deshalb von Anfang an hätte Krankengeld gewährt werden müssen (BSG…, Urteil vom 12.12.1990 - 12 RK 35/89 - BSGE 68, 82-86BSGE 68, 82 = SozR 3-2200 § 381 Nr. 1); im umgekehrten Fall hat es angenommen, dass ein Unfallversicherungsträger aus dem Verletztengeld auch dann nachträglich Beiträge zur Krankenversicherung zu zahlen hat, wenn zunächst Krankengeld gewährt und der Anspruch auf Verletztengeld erst nachträglich anerkannt worden ist (BSG, Urteil vom 17.12.1996 - 12 RK 45/95 -BSGE 79, 302 = SozR 3-2500 § 251 Nr. 1 = SozR 3-2500 § 192 Nr. 5).

    Darüber hinaus ist die beitragsrechtliche Rückabwicklung für den Versicherten nur dann zumutbar, wenn dadurch sein Vertrauen in den mit der Beitragszahlung verbundenen Versicherungsschutz nicht beeinträchtigt wird (BSG…, Urteil vom 11.10.2001 - B 12 KR 11/01 R - SozR 3-2400 § 26 Nr. 13 = SozR 3-2200 § 562 Nr. 1; BSG, Urteil vom 17.12.1996 - 12 RK 45/95 - BSGE 79, 302, 306 = SozR 3-2500 § 251 Nr. 1 S 4 f mwN).

    Das BSG hat eine Beitragserstattung nur dann bejaht, wenn sie für den Versicherten zumutbar ist, wenn dadurch sein Vertrauen in den mit der Beitragszahlung verbundenen Versicherungsschutz nicht beeinträchtigt wird (BSG, Urteil vom 17.12.1996 - 12 RK 45/95 - BSGE 79, 302, 306 = SozR 3-2500 § 251 Nr. 1 S. 4 mwN).

  • BSG, 23.09.1997 - 2 RU 37/96

    Krankenversicherungsträger - Unfallversicherungsträger - Leistungspflicht - …

    Dieser Leistungsausschluß gilt auch für den Anspruch auf Krankengeld, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf einem Arbeitsunfall oder einer BK beruht (BSG SozR 3-2500 § 251 Nr. 1 = Breithaupt 1997, 518).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2015 - L 18 KN 70/15

    Erstattung von Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträgen

    Rn. 48 Eine rückwirkende Veränderung der Beitragslast kommt nach der Rechtsprechung des BSG allerdings in Betracht, wenn damit einer von Anfang an bestehenden, aber erst nachträglich erkannten Beitragspflicht oder Beitragsfreiheit Geltung verschafft wird (…BSG, Urt vom 12.12.1990, Az 12 RK 35/89 = BSGE 68, 82 = SozR 3-2200 § 381 Nr. 1; BSG, Urt vom 17.12.1996, Az 12 RK 45/95 = BSGE 79, 302 = SozR 3-2500 § 251 Nr. 1 = SozR 3-2500 § 192 Nr. 5).
  • LSG Hessen, 13.12.2000 - L 1 KR 13/96

    Krankenversicherungsbeitrag - Erstattung - Zahlung zu Unrecht - rückwirkender …

    Ist dies nicht der Fall, steht einer Erstattung von Beiträgen infolge des weggefallenen und erstatteten Verletzungsgeldes (§§ 103, 105 i.V.m. 107 Abs. 1 SGB X) zwischen den Beteiligten nichts entgegen (BSG SozR 3-2500 § 251 Nr. 1 = SGB 97, S. 376 ff. mit Anm. Holtstraeter).
  • BSG, 30.06.1997 - 8 RKn 3/96

    Rückabwicklung - Krankengeld - Rentenversicherungsbeiträge - …

    Es steht auch nicht das Urteil des 12. Senats vom 17. Dezember 1996 - 12 RK 45/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, entgegen, das die Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung wegen der nachträglichen Gewährung von Verletztengeld - nachdem zunächst Krg beitragsfrei bezogen worden war - betrifft; denn wegen einer in beiden Leistungsfällen bestehenden Mitgliedschaft bzw Pflichtversicherung erfordert es der Vertrauensschutz des Versicherten nicht, von der Änderung des beitragsrechtlichen Status abzusehen (so auch der 12. Senat im Urteil vom 17. Dezember 1996 aaO, S 6 des Urteilsabdrucks).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.05.2009 - L 11 KR 4225/08
    Wenn jedoch für die Versicherung in der KVdA sowohl die Bewilligung von Alg wie die bloße tatsächliche Zahlung von Alg ausreicht, ist es nicht einzusehen, warum das Vertrauen des Versicherten in den Bestand seiner Krankenversicherung in einem Fall nicht geschützt wird, in dem ein Bescheid später (und im hier zu entscheidenden Fall noch nicht einmal bestandskräftig) zurückgenommen wird, auf den noch keine Leistungen gewährt worden sind (…ebenso Peters in: Kasseler Kommentar, § 5 SGB V Rdnr. 45 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 17. Dezember 1996, 12 RK 45/95, SozR 3-2500 § 251 Nr. 1).
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