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Rechtsprechung
   LAG Köln, 27.09.2016 - 12 Sa 741/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,30860
LAG Köln, 27.09.2016 - 12 Sa 741/15 (https://dejure.org/2016,30860)
LAG Köln, Entscheidung vom 27.09.2016 - 12 Sa 741/15 (https://dejure.org/2016,30860)
LAG Köln, Entscheidung vom 27. September 2016 - 12 Sa 741/15 (https://dejure.org/2016,30860)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 14 TVöD
    Eingruppierung, Heraushebungsmerkmale, Befristete Zuweisung höherwertiger Aufgaben

  • IWW

    § 4 TVÜ Bund, § 12 Abs. 1 TVöD, § 14 TVöD, Anlage 1a zum BAT, § 66 Abs. 1 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB, § 97 ZPO, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVöD EG Art. 12
    Abgrenzung von Entgeltgruppe 11 und Entgeltgruppe 12 TVöD

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • BAG, 07.05.2008 - 4 AZR 303/07

    Eingruppierung einer Heimleiterin

    Auszug aus LAG Köln, 27.09.2016 - 12 Sa 741/15
    Beruht die begehrte Eingruppierung auf Heraushebungsmerkmalen - wie vorliegend bei der EG 12 TVöD -, hat der Arbeitnehmer einen substantiierten wertenden Vergleich mit den Tätigkeiten anderer Arbeitnehmer vorzunehmen (vgl. BAG, Urteil vom 07.05.2008, 4 AZR 303/07).

    Daher ist grundsätzlich zunächst das Vorliegen der Merkmale der Ausgangsentgeltgruppe und danach das Vorliegen der qualifizierenden Merkmale der jeweils nächst höheren Entgeltgruppe zu prüfen (z. B. BAG, Urteil vom 21.01.2015, 4 AZR 253/13; Urteil vom 07.05.2008, 4 AZR 303/07).

    Aufgrund der geforderten mehrfachen Heraushebung kann das geforderte besonders hohe Maß an Verantwortung nur in einer Spitzenposition des gehobenen Angestelltendienstes erreicht werden (so ausdrücklich BAG, Urteil vom 07.05.2008, 4 AZR 303/07, zur Vorgängerregelung in EG III, FG 1 a BAT).

    Rn. 76                             In der Rechtsprechung werden insofern als Beispiel genannt, Angestellte, die große Arbeitsbereiche bei Verantwortung für mehrere Arbeitsgruppen mit qualifizierten Gruppenleitern leiten, oder durch Angestellte, die besonders schwierige Grundsatzfragen mit richtungweisender Bedeutung für nachgeordnete Bereiche oder die Allgemeinheit bearbeiten (so ausdrücklich BAG, Urteil vom 07.05.2008, 4 AZR 303/07, unter Hinweis auf BAG, Urteil vom 29.01.1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59; BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 780/95 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 39)..

  • BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 253/13

    Eingruppierung im öffentlichen Dienst - Sachbearbeiterin "Wirtschaftliche …

    Auszug aus LAG Köln, 27.09.2016 - 12 Sa 741/15
    Daher ist grundsätzlich zunächst das Vorliegen der Merkmale der Ausgangsentgeltgruppe und danach das Vorliegen der qualifizierenden Merkmale der jeweils nächst höheren Entgeltgruppe zu prüfen (z. B. BAG, Urteil vom 21.01.2015, 4 AZR 253/13; Urteil vom 07.05.2008, 4 AZR 303/07).

    Hierbei ist unter "Verantwortung" die Verpflichtung des Angestellten zu verstehen, dafür einstehen zu müssen, dass in dem ihm übertragenen Dienst- oder Arbeitsbereich die dort - auch von anderen Bediensteten - zu erledigenden Aufgaben sachgerecht, pünktlich und vorschriftsgemäß ausgeführt werden (BAG, Urteil vom 21.01.2015, 4 AZR 253/13, juris).

    Der Tatsachenvortrag muss insgesamt erkennen lassen, warum sich eine bestimmte Tätigkeit aus der in der Ausgangsfallgruppe erfassten Grundtätigkeit heraushebt und einen wertenden Vergleich mit dieser nicht unter das Heraushebungsmerkmal fallenden Tätigkeit erlaubt (BAG, Urteil vom 21.01.2015, a. a. O.).

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - …

    Auszug aus LAG Köln, 27.09.2016 - 12 Sa 741/15
    Rn. 76                             In der Rechtsprechung werden insofern als Beispiel genannt, Angestellte, die große Arbeitsbereiche bei Verantwortung für mehrere Arbeitsgruppen mit qualifizierten Gruppenleitern leiten, oder durch Angestellte, die besonders schwierige Grundsatzfragen mit richtungweisender Bedeutung für nachgeordnete Bereiche oder die Allgemeinheit bearbeiten (so ausdrücklich BAG, Urteil vom 07.05.2008, 4 AZR 303/07, unter Hinweis auf BAG, Urteil vom 29.01.1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59; BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 780/95 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 39)..
  • BAG, 04.07.2012 - 4 AZR 759/10

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

    Auszug aus LAG Köln, 27.09.2016 - 12 Sa 741/15
    Rn. 88                             Da der Kläger grundsätzlich in die EG 11 eingruppiert ist, hat er grundsätzlich auch nur Anspruch auf Übertragung von Tätigkeiten entsprechend der EG 11. Auch wenn weiter Bedarf und ein sachlicher Grund für eine weitere Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit bestehen würde, ist der Arbeitgeber nach Auslaufen der Befristung der Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit grundsätzlich nicht verpflichtet, dem Beschäftigten eine höherwertige Tätigkeit erneut zu übertragen (BAG, Urteil vom 04.07.2012, 4 AZR 759/10;… Sponer, in: Sponer/Steinherr, TVöD, § 14, Rn 71 - 78).
  • BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 780/95

    Eingruppierung eines Sozialarbeiters in der Heimaufsicht

    Auszug aus LAG Köln, 27.09.2016 - 12 Sa 741/15
    Rn. 76                             In der Rechtsprechung werden insofern als Beispiel genannt, Angestellte, die große Arbeitsbereiche bei Verantwortung für mehrere Arbeitsgruppen mit qualifizierten Gruppenleitern leiten, oder durch Angestellte, die besonders schwierige Grundsatzfragen mit richtungweisender Bedeutung für nachgeordnete Bereiche oder die Allgemeinheit bearbeiten (so ausdrücklich BAG, Urteil vom 07.05.2008, 4 AZR 303/07, unter Hinweis auf BAG, Urteil vom 29.01.1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59; BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 780/95 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 39)..
  • LAG Köln, 08.09.2015 - 12 Sa 681/15

    Eingruppierung einer Arbeitnehmerin bei vorübergehender Übertragung einer …

    Auszug aus LAG Köln, 27.09.2016 - 12 Sa 741/15
    Diese kann ggf. auch darin bestehen, dass die Tätigkeit nicht nur vorübergehend, sondern auf (ggf. eine bestimmte) Dauer übertragen wird, wobei eine solche Bestimmung im Eingruppierungsrechtsstreit inzident vorgenommen werden kann (vgl. LAG Köln, Urteil vom 08.09.2015,12 Sa 681/15).
  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99

    Korrigierende Rückgruppierung - BAT

    Auszug aus LAG Köln, 27.09.2016 - 12 Sa 741/15
    Rn. 56                             Im Eingruppierungsrechtsstreit hat grundsätzlich der klagende Arbeitnehmer vollumfänglich darzulegen und zu beweisen, dass er sämtliche Eingruppierungsmerkmale der von ihm begehrten Eingruppierung erfüllt (z. B. BAG, Urteil vom 16.02.2000, 4 AZR 62/99).
  • BAG, 18.03.2015 - 4 AZR 702/12

    Eingruppierung eines Gewässerwarts - Tariflücke

    Auszug aus LAG Köln, 27.09.2016 - 12 Sa 741/15
    Rn. 51               I. Die Klage ist nach § 256 Abs. 1 ZPO als sogenannte Eingruppierungsfeststellungsklage zulässig (vgl. hierzu z. B. BAG, Urteil vom18. März 2015 - 4 AZR 702/12).
  • KAGH, 30.04.2021 - M 25/20
    Unter Verantwortung ist die Verpflichtung des Angestellten zu verstehen, dafür einstehen zu müssen, dass in dem ihm übertragenen Dienst- oder Arbeitsbereich die dort - auch von anderen Bediensteten - zu erledigenden Aufgaben sachgerecht, pünktlich und vorschriftsgemäß ausgeführt werden (vgl. BAG 21.01.2015 - 4 AZR 253/13; LAG Köln 27.09.2016 - 12 Sa 741/15; LAG Rheinland-Pfalz 27.11.2020 - 1 Sa 55/20).

    In Betracht kommen Angestellte, die große Arbeitsbereiche bei Verantwortung für mehrere Arbeitsgruppen mit qualifizierten Gruppenleitern leiten, oder auch Angestellte, die besonders schwierige Grundsatzfragen mit richtungsweisender Bedeutung für nachgeordnete Bereiche oder die Allgemeinheit bearbeiten (BAG 07.05.2008 - 4 AZR 303/07; LAG Köln 27.09.2016 - 12 Sa 741/15 mit weiteren Nachweisen).

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