Rechtsprechung
| VGH Hessen, 23.12.1987 - 12 TH 1787/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 10 AsylVfG, § 11 AsylVfG
Zur Beachtlichkeitsprüfung des Gerichts nach Sachentscheidung des Bundesamts ohne Prüfung der Wiederaufnahmegründe - Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen nach offensichtlich unbegründetem Asylantrag - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (29)
- VGH Hessen, 12.10.1987 - 12 TH 1528/87
Gerichtliche Überprüfung einer Abschiebungsandrohung nach unbeachtlichem …
Auszug aus VGH Hessen, 23.12.1987 - 12 TH 1787/87
Der Antragsteller hätte demnach, wollte er sein neuerliches Asylbegehren schlüssig machen, auch diejenigen Tatsachen vortragen müssen, die erforderlich sind, um die Beachtlichkeit anhand des § 14 Abs. 1 AsylVfG i.V.m. § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG festzustellen (Hess. VGH, B. v. 12.10.1987 - 12 TH 1528/87 u. v. 27.10.1987 - 12 TP 345/87 -).Ungeachtet dessen läßt sich dem hiernach berücksichtigungsfähigen Vorbringen des Antragstellers, auch wenn man den Vortrag über den Neffen miteinbezieht, eine z u g u n s t e n des Antragstellers erfolgte nachträgliche Änderung der Sachlage jedenfalls nicht entnehmen; der insoweit erforderliche schlüssige Vortrag (vgl. Hess. VGH, B. v. 20.06.1984, EZAR 613 Nr. 13 = InfAuslR 1984, 253, v. 07.07.1987 - 10 TH 1222/87 - und v. 12.10.1987 - 12 TH 1528/87 -) fehlt.
Lediglich für die Überprüfung der mit solchen Abschiebungsandrohungen zusammenhängenden asylrechtlichen Fragen ist die gegenwärtige Sach- und Rechtslage von Bedeutung - also bei Abschiebungsandrohungen nach § 11 Abs. 2 i.V.m. § 10 Abs. 2 AsylVfG für die Beurteilung der offensichtlichen Unbegründetheit des Asylantrags durch das Bundesamt (vgl. Hess. VGH, B. v. 12.07.1984 - 10 TH 1646/84 -) und bei Abschiebungsandrohungen unmittelbar nach § 10 Abs. 2 AsylVfG für die ausländerbehördliche Feststellung der Unbeachtlichkeit des Asylantrags (Hess. VGH, B. v. 12.10.1987 - 12 TH 1528/87 - VGH Mannheim, B. v. 10.09.1986 - A 13 S 56/86 u. U. v. 05.11.1986 - A 13 S 668/86 -), denn insoweit handelt es sich materiell um ein im Hauptsacheverfahren im Wege der Asylverpflichtungsklage zu verfolgendes Begehren.
- BVerwG, 02.12.1981 - 1 B 152.81
Begründung der Ausweisung eines Ausländers mit spezialpräventiven Erwägungen
Auszug aus VGH Hessen, 23.12.1987 - 12 TH 1787/87
Unabhängig hiervon bezweckt Art. 6GG auf dem Gebiet des Aufenthaltsrechts die Gewährleistung der ehelichen und familiären Lebensgemeinschaft, und dieser Schutzzweck trifft nicht mehr zu, wenn die Eheleute nicht nur vorübergehend getrennt leben (BVerwG, B. v. 06.04.1981, InfAuslR 1982, 6, und v. 25.06.1984, InfAuslR 1984, 267).Die vorgenannte Rechtsprechung mag überholt sein, soweit der bleibeberechtigte Ehegatte EG-Angehöriger ist (BVerwG, U, v. 21.05.1985, NJW 1985, 2099, 2100 = EZAR 106 Nr. 3, unter Hinweis auf die Bindungswirkung von EuGH, U. v. 13.02.1985, NJW 1985, 2087, 2088 = EZAR 811 Nr. 5), sowie möglicherweise auch dann, wenn er - argumentum a maiore ad minus - Deutscher ist; sie gilt aber nach wie vor für rein ausländische Ehen, die regelmäßig nicht denselben weitreichenden Schutz wie deutsch-ausländische Ehen genießen (vgl. BVerwG, U. v. 26.03.1982, BVerwGE 65, 188, 193 = EZAR 105 Nr. 3, und B. v. 06.04.1981, InfAuslR 1982, 6).
- BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86
Ausweisungsanfechtung II
Auszug aus VGH Hessen, 23.12.1987 - 12 TH 1787/87
Dagegen kommt es für die Überprüfung derartiger Abschiebungsandrohungen im übrigen - ebenso wie im Falle der auf § 28 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG gestützten Abschiebungsandrohung (hierzu BVerwG, Ue. v. 03.11.1987 - 9 C 254.86 -, EZAR 221 Nr. 29, u. - 9 C 3.87 - Hess. VGH, U. v. 23.06.1983 - X OE 187/82 - VGH Mannheim, U. v. 21.10.1986 - A 13 S 520/86 -) - nach dem hier anzuwendenden materiellen Recht auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung an (OVG Hamburg, B. v. 05.05.1986 - Bs IV 264/86 -, EZAR 226 Nr. 10; OVG Berlin, B. v. 03.09.1986 - 4 S 85.86 -), wobei tendenziell in Anfechtungssachen von einem dahingehenden Grundsatz ausgegangen werden kann.Dem kann nicht mit Erfolg entgegengehalten werden, daß Abschiebungsandrohungen der hier in Rede stehenden Art die Regelungsgrundlage in die Zukunft fortschrieben und der Natur der Sache nach unter der Prämisse nicht wesentlich veränderter tatsächlicher oder rechtlicher Verhältnisse stünden (so OVG Münster, B. v. 07.04.1986 - 19 A 10035/86 Z - für die Abschiebungsandrohung nach § 28 Abs. 1 AsylVfG) oder daß die Ausländerbehörde verpflichtet sei, derartige Abschiebungsandrohungen mit Rücksicht auf die Typik des in besonderem Maße durch wandelbare Verhältnisse gekennzeichneten Asylverfahrens während des Anfechtungsprozesses unter Kontrolle zu halten (so VGH München, U. v. 15.05.1986 - 24 B 84 C.704 -, EZAR 221 Nr. 27 = InfAuslR 1986, 243 ebenfalls für die Abschiebungsandrohung nach § 28 Abs. 1 AsylVfG insoweit aufgehoben durch BVerwG, U. v. 03.11.1987 - 9 C 254.86 -, EZAR 221 Nr. 29).
- EuGH, 13.02.1985 - 267/83
Diatta / Land Berlin
Auszug aus VGH Hessen, 23.12.1987 - 12 TH 1787/87
Die vorgenannte Rechtsprechung mag überholt sein, soweit der bleibeberechtigte Ehegatte EG-Angehöriger ist (BVerwG, U, v. 21.05.1985, NJW 1985, 2099, 2100 = EZAR 106 Nr. 3, unter Hinweis auf die Bindungswirkung von EuGH, U. v. 13.02.1985, NJW 1985, 2087, 2088 = EZAR 811 Nr. 5), sowie möglicherweise auch dann, wenn er - argumentum a maiore ad minus - Deutscher ist; sie gilt aber nach wie vor für rein ausländische Ehen, die regelmäßig nicht denselben weitreichenden Schutz wie deutsch-ausländische Ehen genießen (vgl. BVerwG, U. v. 26.03.1982, BVerwGE 65, 188, 193 = EZAR 105 Nr. 3, und B. v. 06.04.1981, InfAuslR 1982, 6). - BVerwG, 26.03.1982 - 1 C 29.81
Ausländer - Kinder - Aufenthaltserlaubnis
Auszug aus VGH Hessen, 23.12.1987 - 12 TH 1787/87
Die vorgenannte Rechtsprechung mag überholt sein, soweit der bleibeberechtigte Ehegatte EG-Angehöriger ist (BVerwG, U, v. 21.05.1985, NJW 1985, 2099, 2100 = EZAR 106 Nr. 3, unter Hinweis auf die Bindungswirkung von EuGH, U. v. 13.02.1985, NJW 1985, 2087, 2088 = EZAR 811 Nr. 5), sowie möglicherweise auch dann, wenn er - argumentum a maiore ad minus - Deutscher ist; sie gilt aber nach wie vor für rein ausländische Ehen, die regelmäßig nicht denselben weitreichenden Schutz wie deutsch-ausländische Ehen genießen (vgl. BVerwG, U. v. 26.03.1982, BVerwGE 65, 188, 193 = EZAR 105 Nr. 3, und B. v. 06.04.1981, InfAuslR 1982, 6). - BVerwG, 25.06.1984 - 1 B 41.84
Nichtzulassung einer Revision - Gewährung eines unmittelbaren Aufenthaltsrechts …
Auszug aus VGH Hessen, 23.12.1987 - 12 TH 1787/87
Unabhängig hiervon bezweckt Art. 6GG auf dem Gebiet des Aufenthaltsrechts die Gewährleistung der ehelichen und familiären Lebensgemeinschaft, und dieser Schutzzweck trifft nicht mehr zu, wenn die Eheleute nicht nur vorübergehend getrennt leben (BVerwG, B. v. 06.04.1981, InfAuslR 1982, 6, und v. 25.06.1984, InfAuslR 1984, 267). - VGH Bayern, 15.05.1986 - 24 B 84 C.704
Auszug aus VGH Hessen, 23.12.1987 - 12 TH 1787/87
Dem kann nicht mit Erfolg entgegengehalten werden, daß Abschiebungsandrohungen der hier in Rede stehenden Art die Regelungsgrundlage in die Zukunft fortschrieben und der Natur der Sache nach unter der Prämisse nicht wesentlich veränderter tatsächlicher oder rechtlicher Verhältnisse stünden (so OVG Münster, B. v. 07.04.1986 - 19 A 10035/86 Z - für die Abschiebungsandrohung nach § 28 Abs. 1 AsylVfG) oder daß die Ausländerbehörde verpflichtet sei, derartige Abschiebungsandrohungen mit Rücksicht auf die Typik des in besonderem Maße durch wandelbare Verhältnisse gekennzeichneten Asylverfahrens während des Anfechtungsprozesses unter Kontrolle zu halten (so VGH München, U. v. 15.05.1986 - 24 B 84 C.704 -, EZAR 221 Nr. 27 = InfAuslR 1986, 243 ebenfalls für die Abschiebungsandrohung nach § 28 Abs. 1 AsylVfG insoweit aufgehoben durch BVerwG, U. v. 03.11.1987 - 9 C 254.86 -, EZAR 221 Nr. 29). - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.1986 - 19 A 10035/86
Auszug aus VGH Hessen, 23.12.1987 - 12 TH 1787/87
Dem kann nicht mit Erfolg entgegengehalten werden, daß Abschiebungsandrohungen der hier in Rede stehenden Art die Regelungsgrundlage in die Zukunft fortschrieben und der Natur der Sache nach unter der Prämisse nicht wesentlich veränderter tatsächlicher oder rechtlicher Verhältnisse stünden (so OVG Münster, B. v. 07.04.1986 - 19 A 10035/86 Z - für die Abschiebungsandrohung nach § 28 Abs. 1 AsylVfG) oder daß die Ausländerbehörde verpflichtet sei, derartige Abschiebungsandrohungen mit Rücksicht auf die Typik des in besonderem Maße durch wandelbare Verhältnisse gekennzeichneten Asylverfahrens während des Anfechtungsprozesses unter Kontrolle zu halten (so VGH München, U. v. 15.05.1986 - 24 B 84 C.704 -, EZAR 221 Nr. 27 = InfAuslR 1986, 243 ebenfalls für die Abschiebungsandrohung nach § 28 Abs. 1 AsylVfG insoweit aufgehoben durch BVerwG, U. v. 03.11.1987 - 9 C 254.86 -, EZAR 221 Nr. 29). - BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag
Auszug aus VGH Hessen, 23.12.1987 - 12 TH 1787/87
Rn. 3 Insbesondere ist die Feststellung der offensichtlichen Unbegründetheit des Asylantrags in dem der Abschiebungsandrohung zugrundeliegenden Bescheid des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 16.12.1986 nach der im vorliegenden Verfahren - soll die offensichtliche Unbegründetheit bejaht werden - gebotenen erschöpfenden Überprüfung (BVerfG, B. v. 02.05.1984, BVerfGE 67, 43, 62 = EZAR 632 Nr. 1; Hess. VGH, B. v. 20.04.1983 - 10 TH 227/83 -, EZAR 226 Nr. 2, und v. 28.08.1985, EZAR 226 Nr. 7 = ESVGH 36, 21) als zutreffend zu erachten; die Ablehnung des Asylantrags drängt sich nämlich geradezu auf, weil sich das Asylbegehren des Antragstellers als eindeutig aussichtslos darstellt. - BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83
Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen - Mitwirkungspflicht - Asylbewerber - …
Auszug aus VGH Hessen, 23.12.1987 - 12 TH 1787/87
Er hätte vielmehr - schon aufgrund seiner Mitwirkungsverpflichtung - nunmehr von sich aus vor allem die seine persönliche Sphäre betreffenden Ereignisse und Erlebnisse, die sein Asylgesuch stützen sollen, in sich stimmig und lückenlos vortragen sowie die hierfür erforderlichen Unterlagen vorlegen müssen (vgl. §§ 8 Abs. 2 Sätze 1 bis 3, 12 Abs. 1 Satz 3 AsylVfG BVerwG, U. v. 24.11.1981, InfAuslR 1982, 156, v. 22.03.1983 - 9 C 68.81 - und v. 08.05.1984, NVwZ 1985, 36 = EZAR 630 Nr. 13). - BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81
Politische Verfolgung - Rückkehr in den Verfolgerstaat - Zumutbarkeit - …
- BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 68.81
Vereinbarkeit der Zuständigkeitsreglung der Verwaltungsgerichte in Asylsachen mit …
- BVerwG, 16.10.1986 - 9 C 320.85
Verfolgungsmaßnahmen - Staatliche Verantwortlichkeit - Innerstaatlichen …
- BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 3.87
Ausreiseaufforderung - Abschiebungsandrohung - Asylrechtliches Verfahren - …
- VGH Hessen, 28.08.1985 - 10 TH 1561/85
Sofortvollzug einer Abschiebungsverfügung nach Asyl-Ablehnung; Mitwirkungspflicht …
- VGH Hessen, 13.10.1987 - 12 TH 3429/86
Verfrühte asylrechtliche Abschiebungsandrohung
- VGH Hessen, 07.07.1987 - 10 TH 1222/87
Verfassungsmäßigkeit der Anwendung des VwVfG § 51 Abs 3 iVm AsylVfG § 14 Abs 1 …
- VGH Hessen, 20.04.1983 - 10 TH 227/83
Zum Sofortvollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen; Abschiebungsandrohung und …
- VGH Hessen, 15.08.1986 - 10 TH 1155/86
Berücksichtigung von Humanitätsgründen bei Erlaß einer Abschiebungsandrohung …
- VGH Hessen, 15.12.1983 - 10 TH 499/83
- VGH Baden-Württemberg, 21.10.1986 - A 13 S 520/86
Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Prüfung bei Anfechtung einer …
- VGH Hessen, 19.06.1986 - 10 TH 1199/86
Wirksamkeit eines ausländerbehördlichen Bescheides trotz fehlerhafter Zustellung …
- VGH Hessen, 31.08.1987 - 10 TH 1360/87
Bemessung der Ausreisefrist nach AsylVfG § 10 Abs 2
- VGH Baden-Württemberg, 05.11.1986 - A 13 S 668/86
Aufenthaltsrecht des Asylbewerbers
- VGH Hessen, 23.06.1983 - X OE 187/82
- VGH Hessen, 12.07.1984 - 10 TH 1646/84
- VGH Baden-Württemberg, 10.09.1986 - A 13 S 56/86
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Beachtlichkeit eines …
- OVG Berlin, 03.09.1986 - 4 S 85.86
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.05.1987 - 11 B 151/87
- VGH Hessen, 23.06.1988 - 12 TH 4075/87
Abschiebungsandrohung: Prüfung drohender politischer Verfolgung; …
Maßgebend ist insoweit die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung durch die Ausländerbehörde (Hess. VGH, Beschluß vom 23. Dezember 1987 - 12 TH 1787/87 -, unter Hinweis auf BVerwG, Urteile vom 3. November 1987 - 9 C 254.86 -, EZAR 221 Nr. 29 = NVwZ 1988, 260, und - 9 C 3.87 -, EZAR 221 Nr. 30).Zwar waren diese Umstände nicht schon deshalb von vornherein unbeachtlich, weil sie nicht zum Gegenstand eines entsprechenden aufenthaltsrechtlichen Verfahrens gemacht worden waren (vgl. zu derartigen Fällen Hess. VGH, Beschlüsse vom 23. Dezember 1987- 12 TH 1787/87 -, vom 16. Februar 1988 - 12 TH 1682/87 - und vom 10. Juni 1988 - 12 TH 4094/87 -); denn der Antragsteller hat in seinem bisher nicht beschiedenen Aufenthaltserlaubnisantrag vom 9. Dezember 1985 zur Begründung seiner eigenen weitgehenden Integration u.a. auch auf den Schulbesuch seiner Kinder hingewiesen.
Indessen erfaßt § 10 Abs. 1, letzter Halbs., letzte Alt., AsylVfG nur solche Fälle, in denen der Asylbewerber eine ähnlich der Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung gefestigte, der Ausreisepflicht entgegenstehende Position im maßgebenden Zeitpunkt bereits besaß (Hess. VGH, Beschluß vom 23. Dezember 1987 - 12 TH 1787/87 -, im Anschluß an Hess. VGH, Beschluß vom 15. August 1986, NVwZ 1987, 349 f., und OVG Lüneburg, Beschluß vom 7. Mai 1987 - 11 B 151/87 -), und eine solche konnte sich über Art. 6 GG - wenn überhaupt - allenfalls dann ergeben, wenn Ehefrau und Kinder ihrerseits ein gesichertes Aufenthaltsrecht hatten.
Rn. 9 Dem Erlaß der Abschiebungsandrohung stand im insoweit ebenfalls maßgeblichen damaligen Zeitpunkt (BVerwG, Urteil vom 3. November 1987 - 9 C 3.87 -, EZAR 221 Nr. 30; Hess. VGH, Beschluß vom 23. Dezember 1987 - 12 TH 1787/87 -) auch - worauf die Beschwerde allein abhebt - kein Abschiebungshindernis i.S. des § 14 Abs. 1 Satz 1 AuslG in bezug auf den Heimatstaat des Antragstellers zu 1) entgegen, so daß dieser mich nicht gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 AuslG in der Abschiebungsandrohung ausdrücklich ausgenommen werden mußte.
- VGH Hessen, 16.02.1988 - 12 TH 1682/87
Asylrecht: Aufenthalt bei Folgeantrag
Maßgebend ist insoweit die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung durch die Ausländerbehörde (Hess. VGH, B. v. 23. Dezember 1987 - 12 TH 1787/87 -).Er brauchte (und durfte) die betreffenden Umstände vielmehr schon deshalb nicht (zu) berücksichtigen, weil der Antragsteller jedenfalls damals keinen erneuten Aufenthaltserlaubnisantrag unter Berufung hierauf gestellt hatte (Hess. VGH, B. v. 23. Dezember 1987 - 12 TH 1787/87 -, unter Hinweis auf §§ 19 Abs. 4 S. 2 und 28 Abs. 7 AsylVfG).
Abgesehen davon erfaßt § 10 Abs. 1, letzter Halbs., letzte Alt., AsylVfG nur solche Fälle, in denen der Asylbewerber eine ähnlich der Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung gefestigte, der Ausreisepflicht entgegenstehende Position im maßgeblichen Zeitpunkt bereits besaß (Hess. VGH, B. v. 23. Dezember 1987 - 12 TH 1787/87 -, im Anschluß an Hess. VGH, B. v. 15. August 1986 - 10 TH 1155/86 -, und OVG Lüneburg, B. v. 7. Mai 1987 - 11 B 151/87 -), und eine solche konnte sich über Art. 6 GG - wenn überhaupt - allenfalls dann ergeben, wenn Ehegatte und Kinder ihrerseits ein gesichertes Aufenthaltsrecht hatten.
Da in den Fällen der §§ 10 und 11 AsylVfG der Rechtsschutz des Asylbewerbers weitgehend in das Eilverfahren vorverlagert wird, erachtet der beschließende Senat ebenso wie der früher für Asylsachen allein zuständige 10. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Be. v. 15. Dezember 1983 - 10 TH 499/83 - und v. 19. Dezember 1983 - 10 TH 547/83 - ) unter Berücksichtigung des § 20 Abs. 3 GKG den halben Auffangstreitwert des § 13 Abs. 1 S. 2 GKG für angemessen (Be. v. 2 November 1987 - 12 TH 1518/87 - und v. 23. Dezember 1987 - 12 TH 1787/87 -).
- VGH Hessen, 01.07.1991 - 12 UE 2964/88
Erfolgreiche Asylverpflichtungsklage einer türkischen Familie kurdischer …
In Anbetracht der hiernach gegebenen Beachtlichkeit des in bezug auf den Kläger zu 1) als Folgeantrag zu qualifizierenden erneuten Asylbegehrens bedarf dieses einer umfassenden gerichtlichen Überprüfung, und zwar ungeachtet dessen, ob eine dahingehende Verpflichtung des erkennenden Senats, soweit nicht das infolge Berufungsrücknahme rechtskräftige Urteil des Verwaltungsgerichts vom 6. Mai 1982 entgegensteht (§ 121 VwGO), außerdem daraus herzuleiten wäre, daß das Bundesamt eine volle sachliche Prüfung vorgenommen hat, ohne vorab erkennbar die Frage der Beachtlichkeit zu prüfen (bejahend BVerfG, 23.06.1988 - 2 BvR 260/88 -, EZAR 212 Nr. 7 = NVwZ 1989, 141; BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86 -, BVerwGE 78, 332 = EZAR 205 Nr. 6, u. 30.08.1988 - 9 C 47.87 -, EZAR 212 Nr. 6 = NVwZ 1989, 161; ablehnend noch Hess. VGH, 17.04.1986 - 10 TH 443/86 -, EZAR 226 Nr. 8 = ESVGH 36, 256, u. 23.12.1987 - 12 TH 1787/87 -).Rn. 130 Die Kläger zu 1) und 2) können indessen auch mit ihren erstmals im Berufungsverfahren erhobenen Angriffen gegen die Bescheide der Ausländerbehörde nicht durchdringen, weil diese Bescheide, für deren gerichtliche Überprüfung auf den Zeitpunkt ihres Erlasses abzustellen ist und die mithin durch nachträgliche Änderungen der Sach- und Rechtslage nicht berührt werden (BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86 -, BVerwGE 78, 273 = EZAR 221 Nr. 29; Hess. VGH, 23.12.1987 - 12 TH 1787/87 -), sich als rechtmäßig erweisen.
- VGH Hessen, 20.03.1989 - 12 UE 2192/86
Asylrecht Türkei: syrisch-orthodoxe Christen; Fehler im Verfahren vor dem …
Die Bescheide der Beklagten zu 2), für deren gerichtliche Überprüfung allein auf den Sach- und Streitstand zum Zeitpunkt ihres Erlasses abzustellen ist und die mithin durch nachträgliche Änderungen der Sach- und Rechtslage nicht berührt werden (BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254, 86 --, BVerwGE 78, 243 = EZAR 221 Nr. 29, u. - 9 C 3.87 -, EZAR 221 Nr. 30; Hess. VGH, 23.12.1987 - 12 TH 1787/87 -), erweisen sich auch im übrigen als rechtmäßig. - VGH Hessen, 01.07.1991 - 12 UE 3141/88
Erfolglose Asylverpflichtungsklage eines türkischen Ehepaares kurdischer …
Rn. 86 Die Kläger können indessen auch mit ihren erstmals im Berufungsverfahren erhobenen Angriffen gegen die Bescheide der Ausländerbehörde nicht durchdringen, weil diese Bescheide, für deren gerichtliche Überprüfung auf den Zeitpunkt ihres Erlasses abzustellen ist und die mithin durch nachträgliche Änderungen der Sach- und Rechtslage nicht berührt werden (BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86 -, BVerwGE 78, 273 = EZAR 221 Nr. 29; Hess. VGH, 23.12.1987 - 12 TH 1787/87 -), sich als rechtmäßig erweisen. - VGH Hessen, 01.07.1991 - 12 UE 3165/88
Asylbegehren einer türkischen Familie jezidischer Religionszugehörigkeit - …
In Anbetracht der hiernach gegebenen Beachtlichkeit des in Bezug auf die Kläger zu 1) und 2) als Folgeantrag zu qualifizierenden erneuten Asylbegehrens bedarf dieses einer umfassenden gerichtlichen Überprüfung, und zwar ungeachtet dessen, ob eine dahingehende Verpflichtung des erkennenden Senats, zumal im früheren Verfahren wegen dessen Beendigung durch Klagerücknahme kein rechtskräftiges Urteil ergangen ist, außerdem daraus herzuleiten wäre, daß das Bundesamt eine volle sachliche Prüfung vorgenommen hat, ohne vorab erkennbar die Frage der Beachtlichkeit zu prüfen (bejahend BVerfG, 23.06.1988 - 2 BvR 260/88 --, EZAR 212 Nr. 7 = NVwZ 1989, 141; BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86 --, BVerwGE 78, 332 = EZAR 205 Nr. 6, u. 30.08.1988 -- 9 C 47.87 --, EZAR 212 Nr. 6 = NVwZ 1989, 161; ablehnend noch Hess. VGH, 17.04.1986 - 10 TH 443/86 --, EZAR 226 Nr. 8 = ESVGH 36, 256, u. 23.12.1987 -- 12 TH 1787/87 --). - VGH Hessen, 08.12.1988 - 12 TH 3584/88
Ausreisefrist bei offensichtlich unbegründetem Asylantrag und Anordnung der …
Die Abschiebungsandrohung kann sich beispielsweise dann als rechtswidrig erweisen, wenn bei ihrem Erlaß entgegenstehende asylverfahrensunabhängige Bleiberechte (vgl. Hess. VGH, 13.10.1987 -- 12 TH 3429/86 --; Hess. VGH, 23.12.1987 -- 12 TH 1787/87 --) oder solche Abschiebungshindernisse nicht oder nicht ausreichend geprüft worden sind, die sich aus § 14 Abs. 1 AuslG oder anderen Rechtsvorschriften ergeben (vgl. Hess. VGH, 05.02.1988 -- 10 TH 14/88 --; Hess. VGH, 23.06.1988 -- 12 TH 4075/87 --, EZAR 134 Nr. 4). - VGH Hessen, 09.11.1989 - 12 TH 2801/88
Asylverfahren: Abschiebungsandrohung - Aufenthalt aus asylverfahrensunabhängigen …
1987, 2; Hess.VGH, 23.12.1987 -- 12 TH 1787/87 -- m.w.N.). - VGH Hessen, 29.11.1988 - 12 D 6221/88
Örtlich zuständige Ausländerbehörde - Voraussetzungen einer öffentlichen …
Maßgebend ist insoweit die Sachlage im Zeitpunkt der Entscheidung durch die Ausländerbehörde (BVerwG, 03.11.1987 -- 9 C 254.86 --, EZAR 221 Nr. 29 = NVwZ 1988, 260, u. -- 9 C 3.87 --, EZAR 221 Nr. 30; Hess. VGH, 23.12.1987 -- 12 TH 1787/87 -- u. 25.01.1988 -- 12 TH 1864/87 --). - VGH Hessen, 25.07.1988 - 12 TH 3577/87
Zur örtlichen Zuständigkeit von Ausländerbehörde und Verwaltungsgericht; …
Maßgebend ist insoweit, da es nicht um die Frage der Beachtlichkeit oder Begründetheit des Asylantrags geht, die Sachlage im Zeitpunkt der Entscheidung durch die Ausländerbehörde (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 23. Dezember 1987 - 12 TH 1787/87 -), vorliegend also die Sachlage am 13. März 1987. - VGH Hessen, 08.11.1988 - 12 D 6278/88
Prozeßkostenhilfe für Klage gegen Abschiebungsandrohung nach Anordnung der …
- VGH Hessen, 06.06.1988 - 12 TH 4039/87
Abschiebung bei erneutem Asylantrag vor Rechtskraft der abgewiesenen …
- VGH Hessen, 05.05.1988 - 10 TH 1565/88
Asylfolgeantrag: Weiterleitung an das Bundesamt; Entscheidungskompetenz; Umfang …
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