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Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 12.01.2012

Rechtsprechung
   KG, 14.07.2011 - 12 U 149/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,20274
KG, 14.07.2011 - 12 U 149/10 (https://dejure.org/2011,20274)
KG, Entscheidung vom 14.07.2011 - 12 U 149/10 (https://dejure.org/2011,20274)
KG, Entscheidung vom 14. Juli 2011 - 12 U 149/10 (https://dejure.org/2011,20274)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 231, 858
    Titellose Räumung; eigenmächtige Inbesitznahme einer Garage; verbotene Eigenmacht; Obhutspflicht für Räumungsgut

  • rabüro.de

    Kalte Räumung einer angemieteten Garage stellt unerlaubte Selbsthilfe dar

  • RA Kotz

    Eigenmächtige Inbesitznahme einer Garage durch den Vermieter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unerlaubte Garagenräumung - Vermieter haftet verschuldensunabhängig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nicht einfach Räumungsaktionen durchführen!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vermieterin räumt eigenmächtig Garage - Wer Sachen der Mieter wegwirft, haftet dafür - außer, er/sie kann deren Wertlosigkeit beweisen

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Unberechtigte Räumung kann teuer werden!

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwendbarkeit der Grundsätze des BGH in der Entscheidung vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 45/09 auf die eigenmächtiger Inbesitznahme einer Garage durch den Vermieter ohne gerichtlichen Titel; Verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für die eigenmächtige Inbesitznahme einer ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unerlaubte Garagenräumung: Vermieter haftet (auch hier) verschuldensunabhängig! (IMR 2011, 406)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2011, 859
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 45/09

    Verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters bei "kalter" Wohnungsräumung

    Auszug aus KG, 14.07.2011 - 12 U 149/10
    Die vom BGH in seiner Entscheidung vom 14. Juli 2010, VIII ZR 45/09, dargestellten Grundsätze sind auch auf die eigenmächtiger Inbesitznahme einer Garage durch den Vermieter ohne gerichtlichen Titel anwendbar.(Rn.11).

    Sie verweist auf die Entscheidung des BGH vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 45/09 -, die sie vor einschlägig hält.

    Das Berufungsgericht macht sich die Entscheidung des BGH vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 45/09- vollumfänglich zu Eigen.

    Sämtliche Entscheidungserheblichen Rechtsfragen sind durch die Entscheidung des BGH vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 45/09 - geklärt.

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.01.2012 - I-12 U 149/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,58034
OLG Düsseldorf, 12.01.2012 - I-12 U 149/10 (https://dejure.org/2012,58034)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.01.2012 - I-12 U 149/10 (https://dejure.org/2012,58034)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Januar 2012 - I-12 U 149/10 (https://dejure.org/2012,58034)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.02.2011 - IX ZR 213/09

    Insolvenzanfechtung: Gezielte Auffüllung des Kassenbestandes zur Ermöglichung der …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.2012 - 12 U 149/10
    Anfechtbar ist eine im Rahmen oder aus Anlass einer Zwangsvollstreckung erfolgte Vermögensverlagerung nur dann, wenn dazu zumindest auch eine Rechtshandlung des Schuldners beigetragen hat (vgl. BGH, Urteil vom 3.02.2011, AZ: IX ZR 213/09, Rn 5 bei juris; BGH Urteil vom 10.2.2005, AZ: IX ZR 211/02, Leitsatz 1 bei juris).

    Es handelt sich um einen hypothetischen Kausalverlauf, der im Anfechtungsrecht außer Betracht zu bleiben hat (vgl. BGH, Urteil vom 3.02.2011, AZ: IX ZR 213/09, Rn. 9 bei juris).

    Ohne dieses Bewusstsein kann eine Unterlassung aber nicht Anknüpfungspunkt einer Vorsatzanfechtung sein (vgl. BGH, Urteil vom 3.02.2011, AZ: IX ZR 213/09, Rn. 8 und 10 bei juris).

  • BGH, 10.02.2005 - IX ZR 211/02

    Zur Insolvenzanfechtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.2012 - 12 U 149/10
    Anfechtbar ist eine im Rahmen oder aus Anlass einer Zwangsvollstreckung erfolgte Vermögensverlagerung nur dann, wenn dazu zumindest auch eine Rechtshandlung des Schuldners beigetragen hat (vgl. BGH, Urteil vom 3.02.2011, AZ: IX ZR 213/09, Rn 5 bei juris; BGH Urteil vom 10.2.2005, AZ: IX ZR 211/02, Leitsatz 1 bei juris).

    Ohne diese ursächliche Verbindung zwischen der Unterlassung und der Gläubigerbenachteiligung fehlt es an der von § 133 InsO geforderten Rechtshandlung des Schuldners (vgl. BGH Urteil vom 10.2.2005, AZ: IX ZR 211/02, Rn.31 bei juris).

  • BGH, 26.03.2007 - II ZR 310/05

    Anwendung der Eigenkapitalersatzregel auf eine Gesellschafterbürgschaft; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.2012 - 12 U 149/10
    Hiervon sei auch der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 26.3.2007 (AZ: II ZR 310/05) ausgegangen, in dem er dem Geschäftsführer einer insolvenzreifen Gesellschaft ein solches Verhalten abverlangt habe.

    Rn. 26 Soweit der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 26.3.2007 (AZ: II ZR 310/05) entschieden hat, dass der Geschäftsführer einer insolvenzreifen GmbH aufgrund seiner Masseerhaltungspflicht dafür sorgen muss, dass Zahlungen von Gesellschaftsschuldnern nicht auf ein debitorisch geführtes Bankkonto der Gesellschaft geleistet werden, ergibt sich aus einem Verstoß gegen diese Verhaltenspflicht nur eine Haftung des Geschäftsführers für die Zahlungen gemäß §§ 64 Abs. 2 GmbHG, 130 a Abs. 3 HGB.

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