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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 17.04.2001 - 12 U 236/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8780
OLG Naumburg, 17.04.2001 - 12 U 236/00 (https://dejure.org/2001,8780)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17.04.2001 - 12 U 236/00 (https://dejure.org/2001,8780)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17. April 2001 - 12 U 236/00 (https://dejure.org/2001,8780)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 648a; ; BGB § ... 631; ; BGB § 632; ; BGB § 640; ; BGB § 641 Abs. 1; ; BGB § 643 Satz 1; ; BGB § 648 a Abs. 1; ; BGB § 648 a Abs. 5; ; BGB § 648 a Abs. 2; ; BGB § 320 Abs. 1; ; BGB § 648a Abs. 5 Satz 1; ; BGB § 648a Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 648 a Abs. 3 Satz 1; ; BGB § 648 a Abs. 3 Satz 2; ; VOB § 16 Nr. 3 Abs. 1; ; ZPO § 711; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Bauhandwerkersicherung nach § 648a BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Werkvertrag; Bauvertrag; Vergütung von Bauleistungen; Restwerklohn; Sicherheitsleistung

Verfahrensgang

  • LG Halle - 11 O 66/00
  • OLG Naumburg, 17.04.2001 - 12 U 236/00

Papierfundstellen

  • BauR 2002, 678 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.02.1952 - I ZR 96/51

    Sport-Toto. Vertragsbedingungen

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.04.2001 - 12 U 236/00
    Das ist dann der Fall, wenn er nach Lage der Dinge ohne Fahrlässigkeit annehmen darf, der Vertretene kenne und dulde das Verhalten des für ihn auftretenden Vertreters (BGHZ 5, 111, 116; WM 1977, 1169; NJW 1982, 1513;… BGHR, BGB § 167 Anscheinsvollmacht 2).
  • BGH, 13.07.1977 - VIII ZR 243/75

    Voraussetzungen der Haftung kraft Anscheinsvollmacht

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.04.2001 - 12 U 236/00
    Das ist dann der Fall, wenn er nach Lage der Dinge ohne Fahrlässigkeit annehmen darf, der Vertretene kenne und dulde das Verhalten des für ihn auftretenden Vertreters (BGHZ 5, 111, 116; WM 1977, 1169; NJW 1982, 1513;… BGHR, BGB § 167 Anscheinsvollmacht 2).
  • BGH, 09.11.1989 - VII ZR 200/88

    Einziehung von Zahlungen einer Arge über ein eigenes Geschäftskonto eines …

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.04.2001 - 12 U 236/00
    Eine hier anzunehmende Duldungsvollmacht liegt vor, wenn der Vertretene es wissentlich geschehen lässt, dass ein anderer für ihn wie ein Vertreter auftritt und der Geschäftsherr dieses Dulden nach Treu und Glauben dahin verstehen darf, dass der als Vertreter Handelnde bevollmächtigt ist (BGH MDR 1990, 534).
  • BGH, 05.06.1997 - III ZR 271/95

    Zustandekommen eines Maklervertrages

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.04.2001 - 12 U 236/00
    Sie muss sich daher den von ihr selbst und von dem Architekt B. gesetzten Rechtsschein zurechnen lassen (BGH NJW-RR 1997, 1276).
  • BGH, 08.10.1986 - IVa ZR 49/85

    Haftung für arglistige Täuschung des Erfüllungsgehilfen über den Umfang der …

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.04.2001 - 12 U 236/00
    Das ist dann der Fall, wenn er nach Lage der Dinge ohne Fahrlässigkeit annehmen darf, der Vertretene kenne und dulde das Verhalten des für ihn auftretenden Vertreters (BGHZ 5, 111, 116; WM 1977, 1169; NJW 1982, 1513; BGHR, BGB § 167 Anscheinsvollmacht 2).
  • BGH, 15.02.1982 - II ZR 53/81

    Verletzung der Aufklärungspflichten und Prüfungspflichten aus dem Scheckvertrag - …

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.04.2001 - 12 U 236/00
    Das ist dann der Fall, wenn er nach Lage der Dinge ohne Fahrlässigkeit annehmen darf, der Vertretene kenne und dulde das Verhalten des für ihn auftretenden Vertreters (BGHZ 5, 111, 116; WM 1977, 1169; NJW 1982, 1513;… BGHR, BGB § 167 Anscheinsvollmacht 2).
  • BGH, 09.11.2000 - VII ZR 82/99

    Absicherung des Vergütungsanspruchs

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.04.2001 - 12 U 236/00
    Die theoretische Möglichkeit, dass ein Unternehmer nach Sicherheitsleistung die Mängelbeseitigung verweigert, eine ihm geleistete Sicherheit nicht zurückgibt und damit die Beauftragung eines Drittunternehmens erschweren könnte, führt entgegen der Annahme der Beklagten grundsätzlich nicht zu einer Beschränkung der Sicherungsmöglichkeit aus § 648 a BGB (BGH ZIP 2001, 110 ff.).
  • OLG Dresden, 21.06.1999 - 2 U 801/99

    Sicherheitsleistung

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.04.2001 - 12 U 236/00
    In Rechtsprechung und Literatur ist streitig, ob das Sicherheitsverlangen nach § 648 a BGB nur Werklohnansprüche für noch zu erbringende Leistungen betreffen soll oder auch für bereits ausgeführte Gewerke gilt (vergl. z. B. OLG Dresden BauR 1999, 1314 m.w.N.).
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