Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 06.06.2019 - 12 U 48/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Baden-Württemberg
Streitverkündung: Bemessung des Gegenstandwerts für den Streithelfer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Streitwert der Nebenintervention entspricht dem der Hauptsache!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kostenexplosion: Streitwert der Nebenintervention entspricht dem der Hauptsache! (IBR 2019, 534)
Verfahrensgang
- LG Tübingen - 7 O 470/14
- OLG Stuttgart, 06.06.2019 - 12 U 48/16
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 12.01.2016 - X ZR 109/12
Rechtsanwaltskosten: Gesonderte Festsetzung des Werts der anwaltlichen Tätigkeit …
Auszug aus OLG Stuttgart, 06.06.2019 - 12 U 48/16
In jüngerer Zeit hat der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 12.01.2016 - X ZR 109/12, NJW-RR 2016, 831) entschieden, dass für eine gesonderte, vom Streitwert der Hauptsache abweichende Festsetzung des Werts der anwaltlichen Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten eines Streithelfers der Hauptpartei im Rechtsmittelverfahren auch dann kein Raum sei, wenn der Streithelfer im betreffenden Rechtszug keine Anträge gestellt habe. - BGH, 29.09.2011 - II ZR 256/10
Streitwertfestsetzung bei Klage eines Dritten auf Feststellung der Nichtigkeit …
Auszug aus OLG Stuttgart, 06.06.2019 - 12 U 48/16
Durch Beschluss vom 29.09.2011 hatte der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (II ZR 256/10, AGS 2012, 571) entschieden, dass sich der Streitwert eines allein von einem Streithelfer eingelegten Rechtsmittels nach dessen Interesse richte. - BGH, 30.10.1959 - V ZR 204/57
Streitwert einer durchgeführten Nebenintervention?
Auszug aus OLG Stuttgart, 06.06.2019 - 12 U 48/16
Rn. 11 a) Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 30.10.1959 - V ZR 204/57, NJW 1960, 42) stimmt der Streitwert einer durchgeführten Nebenintervention mit dem Streitwert der Hauptsache überein, wenn der Streithelfer im Prozess die gleichen Anträge stellt wie die von ihm unterstütze Partei. - OLG Dresden, 19.02.2018 - 10 W 30/18
Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit bei neben Intervention
Auszug aus OLG Stuttgart, 06.06.2019 - 12 U 48/16
Rn. 12 b) Nach anderer Ansicht (etwa OLG Dresden, Beschluss vom 19.02.2018 - 10 W 30/18 - JurBüro 2018, 296 Rdn. 22 mit Hinweis auf eine vorherrschende Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und Literatur) richtet sich der Streitwert der Streithilfe nach dem eigenen wirtschaftlichen Interesse am Obsiegen der unterstützten Partei und nicht nach dem Antrag der vom Streithelfer unterstützten Partei. - BGH, 30.09.1968 - III ZB 11/67
Antrag eines Rechtsanwaltes auf gerichtliche Festsetzung des Wertes des …
Auszug aus OLG Stuttgart, 06.06.2019 - 12 U 48/16
Dies ist der Fall, wenn mehrere Personen in unterschiedlicher Weise an einem Verfahren beteiligt sind, so etwa wenn ein Anwalt in einem Erbscheinserteilungsverfahren nur einen Miterben vertritt (BGH, Beschluss vom 30.09.1968 - III ZB 11/67, NJW 1968, 2334;… Kroiß in Mayer/Kroiß, RVG 7. Aufl. 2018 § 33 Rdn. 6 m.w.Nachw.).
- OLG Frankfurt, 30.08.2019 - 8 W 39/19
Gebührenstreitwert der Nebenintervention
Aber auch dann, wenn der Streithelfer in dem betreffenden Rechtszug keine Anträge gestellt hat, entspricht der Streitwert einer durchgeführten Nebenintervention dem Streitwert der Hauptsache selbst (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 12.01.2016 - X ZR 109/12 -, NJW-RR 2016, 831, 832; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.02.2015 - VI-W (Kart) 1/15 -, NJOZ 2015, 1963, 1964; OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.06.2019 - 12 U 48/16 -, IBRRS 2019, 2041).Nach der Gesetzessystematik sind die Möglichkeiten der Einflussnahme eines Streithelfers auf den Ausgang eines Rechtsstreits gerade nicht auf sein eigenes wirtschaftliches Interesse am Ausgang des Rechtsstreits beschränkt (vgl. etwa OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.06.2019 - 12 U 48/16 -, IBRRS 2019, 2041).
- BGH, 19.12.2024 - KZR 60/23 Seine Angriffs- und Verteidigungsmittel betreffen den Erfolg dieser Partei und zwar in voller Höhe des gegen sie geltend gemachten Anspruchs und unabhängig davon, ob er selbst Anträge gestellt hat (vgl. BGH…, Beschluss vom 12. Januar 2016 - X ZR 109/12, juris Rn. 6; OLG Stuttgart, Beschluss vom 6. Juni 2019 - 12 U 48/16, juris Rn. 11, 13).
- OLG Düsseldorf, 11.10.2021 - 10 W 28/21 Rn. 8 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…vgl. BGH, Beschl. v. 12.01.2016 - X ZR 109/12 - juris Rn. 6 f.;… Beschl. v. 30.10.1959 - V ZR 204/57 - juris Rn. 5 f.) und der überwiegenden Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (…vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 10.10.2019 - I-24 U 89/18 - juris Rn. 17;… OLG Frankfurt, Beschl. v. 30.08.2019 - 8 W 39/19 - juris Rn. 12; OLG Stuttgart, Beschl. v. 06.06.2019 - 12 U 48/16 - juris Rn. 11;… OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.02.2015 - VI-W (Kart) 1/15 - juris Rn. 4;… OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.01.2006 - I-24 W 64/05 - juris Rn. 9) ist der Gebührenstreitwert für den Streitbeitritt grundsätzlich mit dem Wert der Hauptsache zu bemessen.
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 16.02.2017 - I-12 U 48/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 242, 355, 495 BGB
Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages; Voraussetzungen der Verwirkung des Widerrufsrechtes - rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 15.07.2016 - 2 O 422/15
- OLG Köln, 16.02.2017 - I-12 U 48/16
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (8)
- BGH, 11.10.2016 - XI ZR 482/15
Verbraucherdarlehensvertrag: Einzelbefugnis zur Ausübung des Widerrufsrechts bei …
Auszug aus OLG Köln, 16.02.2017 - 12 U 48/16
Von daher kann die auf Abschluss eines Darlehensvertrages gerichtete Willenserklärung eines Verbrauchers auch noch nach "Aufhebung" des Vertrages - streng genommen: nach dessen vorzeitiger Beendigung - widerrufen werden (BGH, XI ZR 482/15, Urteil vom 11.10.2016, Rn. 28 - zitiert nach juris).Rn. 12 Zwar ist die streitgegenständliche Widerrufsbelehrung nach der vom Senat geteilten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht ordnungsgemäß (…vgl. BGH, XI ZR 349/10, Urteil vom 28.06.2011, WM 2011, 1799, Rn. 34;… BGH, XI ZR 564/15, Urteil vom 12.07.2016, Rn. 18 m. w. N.; BGH, XI ZR 482/15, Urteil vom 11.10.2016, Rn. 23 - zitiert nach juris), so dass das Widerrufsrecht des Klägers - wovon auch das Landgericht in seiner angefochtenen Entscheidung zutreffend ausgegangen ist - gemäß § 355 Abs. 3 Satz 3 BGB i. d. F. vom 02.12.2004 (gültig vom 08.12.2004 bis 10.06.2010) grundsätzlich nicht erlöschen konnte, zumal sich die Beklagte - auch insoweit schließt sich der Senat den zutreffenden Ausführungen des Landgerichts an - wegen maßgeblicher Abweichung ihrer Belehrung vom Muster in Anlage 2 (zu § 14 Abs. 1 und 3) der BGB-InfoV i. d. F. vom 02.12.2004 (gültig vom 08.12.2004 bis 31.03.2008) auch nicht auf die Gesetzesfiktion von § 14 Abs. 1 BGB-InfoV in der vorgenannten Fassung berufen kann.
Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung des Bundesgerichtshofs an, wie sie in dessen Urteil vom 11.10.2016 (XI ZR 482/15) zum Ausdruck gebracht wurde.
Rn. 24 Soweit der Kläger unter Verweis auf entsprechende obergerichtliche Rechtsprechung die Ansicht vertritt, die Beklagte könne ein schutzwürdiges Vertrauen nicht in Anspruch nehmen, weil sie die Fehlerhaftigkeit ihrer Widerrufsbelehrung habe erkennen können und müssen und es daher selbst in der Hand gehabt habe, durch eine ordnungsgemäße Nachbelehrung den Lauf der Frist in Gang zu setzen (…so etwa OLG Karlsruhe, 17 U 176/15, Urteil vom 22.11.2016, Rn. 31 - zitiert nach juris), ist dem entgegenzuhalten - insoweit der Argumentation in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.10.2016 (XI ZR 482/15) folgend - dass gegen eine Verwirkung das Fehlen einer Nachbelehrung nicht ins Feld geführt werden kann, da eine solche vom Unternehmer nach Beendigung eines Vertrages nicht mehr erwartet werden kann (…BGH, a. a. O, Rn. 31 - zitiert nach juris;… vgl. auch OLG Frankfurt, 19 U 13/16, Urteil vom 14.12.2016, Rn. 33 - zitiert nach juris).
- BGH, 07.05.2009 - VII ZR 219/08
Auszug aus OLG Köln, 16.02.2017 - 12 U 48/16
Rn. 34 Vielmehr behauptet der Kläger schriftsätzlich lediglich, dass der Beklagten nach Veröffentlichung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 09.12.2009 (VII ZR 219/08) - und damit vor Abschluss der streitgegenständlichen Aufhebungsvereinbarung - bekannt gewesen sei, dass dem Kläger noch ein Widerrufsrecht zustehe, so dass die Auskunft der Beklagten gemäß ihren Schreiben vom 27.01.2014 (Anl. B 6) und 14.03.2014 (Anl. K 8, Bl. 200 d. A.), er könne sich nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vom Vertrag lösen, nicht der Rechtslage entsprochen habe und mithin wider besseres Wissen erfolgt sei. - BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08
Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung
Auszug aus OLG Köln, 16.02.2017 - 12 U 48/16
Rn. 29 Wie der Bundesgerichtshof zur Frage eines von der Bank im Rahmen der widerrufsbedingten Rückabwicklung eines Darlehensvertrages nach § 346 Abs. 1, Satz 1, Alt. 2 BGB geschuldeten Nutzungsersatzes wiederholt entschieden hat (vgl. BGH, XI ZR 33/08, Urteil vom 10.03.2009, BGHZ 180, 123 ff.; XI ZR 116/15, Beschluss vom 22.09.2015, NJW 2015, 3441;… XI ZR 366/15, Beschluss vom 12.01.2016, Rn. 18 - zitiert nach juris) spricht eine tatsächliche (wenn auch widerlegliche) Vermutung dafür, dass die Bank Nutzungen im Wert des üblichen Verzugszinses gezogen hat.
- BGH, 01.07.1997 - XI ZR 267/96
Vorzeitige Auflösung eines Festzinskredits; Bemessung der …
Auszug aus OLG Köln, 16.02.2017 - 12 U 48/16
Denn eine solche stellt für sich genommen keinen Rechtsgrund für ein Behaltendürfen der Vorfälligkeitsentschädigung dar, da hierdurch das ursprüngliche Rechtsverhältnis nicht beseitigt, sondern nur modifiziert wird (vgl. BGH, XI ZR 267/96, Urteil vom 01.07.1997, Rn. 18 - zitiert nach juris). - BGH, 22.09.2015 - XI ZR 116/15
Rechtsfolgen des Widerrufs eines Ratenkredits mit Restschuldversicherung bei …
Auszug aus OLG Köln, 16.02.2017 - 12 U 48/16
Rn. 29 Wie der Bundesgerichtshof zur Frage eines von der Bank im Rahmen der widerrufsbedingten Rückabwicklung eines Darlehensvertrages nach § 346 Abs. 1, Satz 1, Alt. 2 BGB geschuldeten Nutzungsersatzes wiederholt entschieden hat (vgl. BGH, XI ZR 33/08, Urteil vom 10.03.2009, BGHZ 180, 123 ff.; XI ZR 116/15, Beschluss vom 22.09.2015, NJW 2015, 3441;… XI ZR 366/15, Beschluss vom 12.01.2016, Rn. 18 - zitiert nach juris) spricht eine tatsächliche (wenn auch widerlegliche) Vermutung dafür, dass die Bank Nutzungen im Wert des üblichen Verzugszinses gezogen hat. - BGH, 28.06.2011 - XI ZR 349/10
Haustürgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden …
Auszug aus OLG Köln, 16.02.2017 - 12 U 48/16
Rn. 12 Zwar ist die streitgegenständliche Widerrufsbelehrung nach der vom Senat geteilten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht ordnungsgemäß (vgl. BGH, XI ZR 349/10, Urteil vom 28.06.2011, WM 2011, 1799, Rn. 34;… BGH, XI ZR 564/15, Urteil vom 12.07.2016, Rn. 18 m. w. N.;… BGH, XI ZR 482/15, Urteil vom 11.10.2016, Rn. 23 - zitiert nach juris), so dass das Widerrufsrecht des Klägers - wovon auch das Landgericht in seiner angefochtenen Entscheidung zutreffend ausgegangen ist - gemäß § 355 Abs. 3 Satz 3 BGB i. d. F. vom 02.12.2004 (gültig vom 08.12.2004 bis 10.06.2010) grundsätzlich nicht erlöschen konnte, zumal sich die Beklagte - auch insoweit schließt sich der Senat den zutreffenden Ausführungen des Landgerichts an - wegen maßgeblicher Abweichung ihrer Belehrung vom Muster in Anlage 2 (zu § 14 Abs. 1 und 3) der BGB-InfoV i. d. F. vom 02.12.2004 (gültig vom 08.12.2004 bis 31.03.2008) auch nicht auf die Gesetzesfiktion von § 14 Abs. 1 BGB-InfoV in der vorgenannten Fassung berufen kann. - KG, 06.10.2016 - 8 U 228/15
Verbraucherkreditvertrag: Abrechnung nach wirksamem Widerruf
Auszug aus OLG Köln, 16.02.2017 - 12 U 48/16
Rn. 27 Die Annahme der Verwirkung scheitert vorliegend auch nicht - wie von einigen Oberlandesgerichten angenommen (vgl. KG, 8 U 228/15, Urteil vom 06.10.2016, Rn. 67 m. w. N.;… OLG Stuttgart, 6 U 96/16, Urteil vom 24.01.2017, Rn. 74 - jeweils zitiert nach juris) - an einer fehlenden Darlegung der Beklagten dazu, ob und ggf. inwieweit sie im Vertrauen auf die Nichtinanspruchnahme des Widerrufsrechts durch den Kläger Dispositionen getroffen hat, die für sie die Erfüllung des klägerischen Anspruchs unzumutbar machen würden. - OLG Frankfurt, 14.12.2016 - 19 U 13/16
Verwirkung des Widerrufsrechts bei vorzeitig beendeten …
Auszug aus OLG Köln, 16.02.2017 - 12 U 48/16
Rn. 24 Soweit der Kläger unter Verweis auf entsprechende obergerichtliche Rechtsprechung die Ansicht vertritt, die Beklagte könne ein schutzwürdiges Vertrauen nicht in Anspruch nehmen, weil sie die Fehlerhaftigkeit ihrer Widerrufsbelehrung habe erkennen können und müssen und es daher selbst in der Hand gehabt habe, durch eine ordnungsgemäße Nachbelehrung den Lauf der Frist in Gang zu setzen (…so etwa OLG Karlsruhe, 17 U 176/15, Urteil vom 22.11.2016, Rn. 31 - zitiert nach juris), ist dem entgegenzuhalten - insoweit der Argumentation in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.10.2016 (XI ZR 482/15) folgend - dass gegen eine Verwirkung das Fehlen einer Nachbelehrung nicht ins Feld geführt werden kann, da eine solche vom Unternehmer nach Beendigung eines Vertrages nicht mehr erwartet werden kann (…BGH, a. a. O, Rn. 31 - zitiert nach juris; vgl. auch OLG Frankfurt, 19 U 13/16, Urteil vom 14.12.2016, Rn. 33 - zitiert nach juris).
- OLG Köln, 31.01.2019 - 12 U 191/16
Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages; Anforderungen an den Inhalt einer …
Ungeachtet dessen dürfte zwar viel dafür sprechen, den Widerruf im Hinblick auf das Darlehen -026 aufgrund dessen störungsfreier vollständiger Ablösung und Abwicklung im Jahre 2008 und damit rund 6 Jahre vor Erklärung des Widerrufs auch als verwirkt anzusehen (vgl. etwa OLG Düsseldorf…, Urteil vom 01.02.2017 - 3 U 26/16, zitiert nach juris Rn. 49; OLG Köln…, Beschluss vom 27.11.2017 - 12 U 179/17, zitiert nach juris Rn. 9; Beschluss vom 31.10.2016 - 13 U 38/16, n.v.; Urteil vom 16.02.2017 - 12 U 48/16, n.v.; Beschluss vom 05.11.2018 - 12 U 79/18, n.v.). - OLG Köln, 27.11.2017 - 12 U 179/17
Verwirkung des Widerrufsrechts hinsichtlich der zum Abschluss eines …
In dieser konkreten Konstellation kann es nach Auffassung des Senats keinem vernünftigen Zweifel unterliegen, dass die Beklagte sich auf schutzwürdiges Vertrauen darauf, dass ein Widerruf nicht mehr erfolgen werde, berufen kann (vgl. auch OLG Düsseldorf…, Urteil vom 01.02.2017, 3 U 26/16, juris-Rn. 49; OLG Köln, Beschluss vom 31.10.2016, 13 U 38/16; Urteil vom 16.02.2017, 12 U 48/16). - OLG Köln, 13.07.2017 - 12 U 183/16 Wenn dann noch - wie hier - zwischen Abschluss der Aufhebungsvereinbarung und Erklärung des Widerrufs durch Schreiben vom 13.11.2013 ein Zeitraum von einem Jahr liegt, kann es nach Auffassung des Senats keinem vernünftigen Zweifel unterliegen, dass die Beklagte sich auf schutzwürdiges Vertrauen darauf, dass ein Widerruf nicht mehr erfolgen werde, berufen kann (vgl. OLG Düsseldorf…, Urteil vom 01.02.2017, 3 U 26/16, zitiert nach juris Rn. 49, OLG Köln, Beschluss vom 31.10.2016, 13 U 38/16; Urteil vom 16.02.2017, 12 U 48/16).
- OLG Köln, 10.01.2019 - 12 U 90/18
Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages; Musterschutz; Verwirkung
In dieser konkreten Konstellation kann es nach Auffassung des Senats keinem vernünftigen Zweifel unterliegen, dass die Beklagte sich auf schutzwürdiges Vertrauen darauf, dass ein Widerruf nicht mehr erfolgen werde, berufen kann (vgl. auch OLG Düsseldorf…, Urteil vom 01.02.2017, 3 U 26/16, zitiert nach juris, Rn. 49; OLG Köln, Beschluss vom 31.10.2016, 13 U 38/16; Urteil vom 16.02.2017, 12 U 48/16). - OLG Köln, 03.07.2017 - 12 U 4/17
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines …
Wenn dann noch - wie hier - zwischen vollständiger Abwicklung einer Aufhebungsvereinbarung und Erklärung des Widerrufs durch Schreiben vom 18.02.2015 ein Zeitraum von knapp zwei Jahren liegt, kann es nach Auffassung des Senats keinem vernünftigen Zweifel unterliegen, dass die Beklagte sich auf schutzwürdiges Vertrauen darauf, dass ein Widerruf nicht mehr erfolgen werde, berufen kann (vgl. OLG Düsseldorf…, Urteil vom 01.02.2017, 3 U 26/16, zitiert nach juris Rn. 49, OLG Köln, Beschluss vom 31.10.2016, 13 U 38/16; Urteil vom 16.02.2017, 12 U 48/16: 1 Jahr reicht). - OLG Köln, 12.10.2017 - 12 U 174/16
Wirksamkeit des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages
Wenn dann noch - wie hier - zwischen vollständiger Abwicklung einer Aufhebungsvereinbarung und Erklärung des Widerrufs durch Schreiben vom 26.07.2015 ein Zeitraum von mehr als 5 ½ Jahren liegt, kann es nach Auffassung des Senats keinem vernünftigen Zweifel unterliegen, dass die Beklagte sich auf schutzwürdiges Vertrauen darauf, dass ein Widerruf nicht mehr erfolgen werde, berufen kann (vgl. OLG Düsseldorf…, Urteil vom 01.02.2017, 3 U 26/16, zitiert nach juris Rn. 49, OLG Köln, Beschluss vom 31.10.2016, 13 U 38/16; Urteil vom 16.02.2017, 12 U 48/16: 1 Jahr reicht). - OLG Köln, 08.05.2017 - 12 U 183/16 Wenn dann noch - wie hier - zwischen Abschluss der Aufhebungsvereinbarung und Erklärung des Widerrufs durch Schreiben vom 13.11.2013 ein Zeitraum von einem Jahr liegt, kann es nach Auffassung des Senats keinem vernünftigen Zweifel unterliegen, dass die Beklagte sich auf schutzwürdiges Vertrauen darauf, dass ein Widerruf nicht mehr erfolgen werde, berufen kann (vgl. OLG Düsseldorf…, Urteil vom 01.02.2017, 3 U 26/16, zitiert nach juris Rn. 49, OLG Köln, Beschluss vom 31.10.2016, 13 U 38/16; Urteil vom 16.02.2017, 12 U 48/16: 1 Jahr reicht).
- OLG Köln, 20.07.2017 - 12 U 41/17
Verwirkung des Widerrufsrechts hinsichtlich der zum Abschluss eines …
Wenn dann noch - wie hier - zwischen vollständiger Abwicklung des Darlehensvertrages und Erklärung des Widerrufs nahezu 1 ½ Jahre liegen, kann es nach Auffassung des Senats keinem vernünftigen Zweifel unterliegen, dass die Beklagte sich auf schutzwürdiges Vertrauen darauf, dass ein Widerruf nicht mehr erfolgen werde, berufen kann (vgl. OLG Schleswig…, Urteil vom 06.10.2016 - 5 U 72/16, WM 2016, 2350-2355, zitiert nach juris Rn. 36: etwa 6 Monate genügen; vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 16.02.2017 - 12 U 48/16, n.v.; Urteil vom 18.05.2017 - 12 U 88/16, n.v., Urteil vom 01.06.2017 - 12 U 54/16, n.v.). - LG Bonn, 02.06.2017 - 17 O 379/16
Rückerstattung des Vorfälligkeitsentgelts durch Erklärung des Widerrufs eines …
Rn. 45 Die Kammer hält es im Falle einer Bank, deren Geschäftsgegenstand darin besteht, mit den Geldern ihrer Kunden in der Weise zu arbeiten, dass einerseits Gelder verwahrt, andererseits Darlehen gegeben werden, auch für offenkundig, dass zurückgezahlte Gelder neu verwendet werden und die Rückabwicklung eines Darlehens nach dessen vollständiger beiderseitiger Erfüllung deshalb für die Bank einen unzumutbaren Nachteil darstellt (vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 16.02.2017, Az. 12 U 48/16).
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