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Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 16.08.2012

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 07.04.2011 - 12 U 6/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,14337
OLG Brandenburg, 07.04.2011 - 12 U 6/11 (https://dejure.org/2011,14337)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07.04.2011 - 12 U 6/11 (https://dejure.org/2011,14337)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07. April 2011 - 12 U 6/11 (https://dejure.org/2011,14337)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Seitenabstand beim Überholen durch Sattelzug und zur Haftungsabwägung Betriebsgefahr gegen Tiergefahr - scheuendes Pony

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Pony auf dem Radweg scheut und kollidiert mit dem Anhänger eines überholenden Lastwagens

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1400
  • NZV 2011, 609
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (9)

  • OLG Stuttgart, 07.12.2010 - 10 U 140/09

    Berufung im Verfahren über einen Gesamtschuldnerausgleich zwischen Bauunternehmer …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.04.2011 - 12 U 6/11
    § 411 a ZPO, der die Verwertung von Sachverständigengutachten aus anderen Verfahren regelt, ist eine Verfahrensvorschrift, auf deren Einhaltung die Parteien nach § 295 ZPO verzichten können, mit der Folge, dass ein Verstoß in der Berufungsinstanz gem. § 534 ZPO nicht mehr gerügt werden kann (OLG Stuttgart, Urt. v. 07.12.2010, Az.: 10 U 140/09, zitiert nach juris;… Greger in Zöller, ZPO, Kommentar, 28. Aufl., § 295, Rn. 3).
  • OLG Köln, 14.01.1992 - 9 U 7/91

    Haftungsverteilung bei Schädigung eines PKW durch ein scheuendes Pferd

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.04.2011 - 12 U 6/11
    Bei der Entscheidung des OLG Köln vom 14.01.1992 (veröffentlicht in VersR 1992, S. 846) wurde zwar ein Sicherheitsabstand von 1, 50 m als nicht ausreichend angesehen.
  • AG Bremen, 18.10.2002 - 7 C 244/02

    Zur Haftungsabwägung bei einem Unfall mit einem Reitpferd bei Einhaltung eines …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.04.2011 - 12 U 6/11
    Bei der Entscheidung des AG Bremen vom 18.10.2002 (Az.: 7 C 244/02, zitiert nach juris) ist der üblicherweise einzuhaltende Abstand mit 1, 5 - 2 m angegeben worden, während im dortigen Fall mit einem Abstand von 60 cm überholt worden war.
  • OLG Hamm, 16.12.1993 - 27 U 156/93

    Haftungsverteilung bei Vorbeifahren an einer Reiterin mit unzureichendem …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.04.2011 - 12 U 6/11
    Zwar verlangt das OLG Hamm im zitierten Urteil vom 16.12.1993 (veröffentlicht in NZV 1994, S. 190) ein Ausweichen auf die freie Gegenfahrbahn sowie eine Reduzierung der Geschwindigkeit, eine Festlegung auf einen bestimmten Seitenabstand enthält die Entscheidung jedoch nicht.
  • BGH, 27.09.2007 - VII ZB 23/07

    Kostenfestsetzung zu Gunsten einer nicht existenten Partei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.04.2011 - 12 U 6/11
    Eine Prozesspartei, deren Parteifähigkeit im Streit ist, ist bis zur Entscheidung des Streits hierüber als parteifähig zu behandeln; durch die Fiktion soll erreicht werden, dass die Partei die Frage der Existenz selbst klären lassen kann (BGH NJW 2008, S. 527;… BGH NJW-RR 2008, S. 1443; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 08.10.2009, Az.: I-10 W 108/09; zitiert nach juris;… OLG Stuttgart OLGR 2005, S. 525;… Vollkommer in Zöller, a. a. O., vor § 50, Rn. 11).
  • BGH, 29.05.2008 - IX ZB 102/07

    Wirksamkeit von Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters bei zeitlich …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.04.2011 - 12 U 6/11
    Eine Prozesspartei, deren Parteifähigkeit im Streit ist, ist bis zur Entscheidung des Streits hierüber als parteifähig zu behandeln; durch die Fiktion soll erreicht werden, dass die Partei die Frage der Existenz selbst klären lassen kann (…BGH NJW 2008, S. 527; BGH NJW-RR 2008, S. 1443; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 08.10.2009, Az.: I-10 W 108/09; zitiert nach juris;… OLG Stuttgart OLGR 2005, S. 525;… Vollkommer in Zöller, a. a. O., vor § 50, Rn. 11).
  • OLG Celle, 19.12.2002 - 14 U 94/02

    Haftungsverteilung bei Zusammenstoß zwischen Lkw und Pferd; Gefährdung des …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.04.2011 - 12 U 6/11
    Hingegen erscheint dem Senat die vom Landgericht zitierte Entscheidung des OLG Celle vom 19.12.2002 (veröffentlicht in MDR 2003, S. 685) durchaus vergleichbar, da auch in diesem Fall nach den Feststellungen des Gerichts die Reaktionsmöglichkeiten des Kraftfahrers äußerst begrenzt waren, weil das Pferd erst unmittelbar vor Passieren des Kraftfahrzeuges die Fahrbahn betreten hatte.
  • OLG Stuttgart, 25.01.2005 - 10 W 2/05

    Kostengrundentscheidung nach Klagerücknahme: Fingierung der Nochexistenz eines …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.04.2011 - 12 U 6/11
    Eine Prozesspartei, deren Parteifähigkeit im Streit ist, ist bis zur Entscheidung des Streits hierüber als parteifähig zu behandeln; durch die Fiktion soll erreicht werden, dass die Partei die Frage der Existenz selbst klären lassen kann (…BGH NJW 2008, S. 527;… BGH NJW-RR 2008, S. 1443; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 08.10.2009, Az.: I-10 W 108/09; zitiert nach juris; OLG Stuttgart OLGR 2005, S. 525;… Vollkommer in Zöller, a. a. O., vor § 50, Rn. 11).
  • OLG Düsseldorf, 08.10.2009 - 10 W 108/09

    Kostenerstattungsansprüche einer rechtlich nicht existierenden Partei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.04.2011 - 12 U 6/11
    Eine Prozesspartei, deren Parteifähigkeit im Streit ist, ist bis zur Entscheidung des Streits hierüber als parteifähig zu behandeln; durch die Fiktion soll erreicht werden, dass die Partei die Frage der Existenz selbst klären lassen kann (…BGH NJW 2008, S. 527;… BGH NJW-RR 2008, S. 1443; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 08.10.2009, Az.: I-10 W 108/09; zitiert nach juris;… OLG Stuttgart OLGR 2005, S. 525;… Vollkommer in Zöller, a. a. O., vor § 50, Rn. 11).
  • OLG Celle, 10.04.2018 - 14 U 147/17

    Betriebsgefahr, Tiergefahr, Abwägung, Seitenabstand, Begegnung Pferd

    Dabei geht das Landgericht vom Ansatz her zutreffend davon aus, dass grundsätzlich ein Seitenabstand beim Passieren eines anderen Verkehrsteilnehmers von einem Meter ausreicht, dies aber zu wenig ist, wenn z. B. ein Radfahrer oder ein Reiter passiert werden muss, weil im ersteren Fall mit Schlenkern und beim Reiter oder auch anderen Tieren mit einer plötzlichen Reaktion des Tieres gerechnet werden muss (Senat, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 14 U 94/02), so dass - abhängig von den konkreten Umständen - ein Seitenabstand von wenigsten 1, 5 bis etwa 2 Meter einzuhalten ist (Brandenburgisches OLG, Urteil v. 7. April 2011 - 12 U 6/11 - Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 5 StVO Rn. 54, 55 - jeweils für einen "Überholer").

    Auf Seiten der Klägerin ist die Tiergefahr zu berücksichtigen, die üblicherweise deutlich schwerer wiegt, als die eines Kraftfahrzeugs, da von Tieren für den Straßenverkehr deutlich höhere Gefahren ausgehen (Senat, Urteil v. 19. Dezember 2002 - 14 U 94/02 - Brandenburgisches OLG, Urteil v. 7. April 2011 - 12 U 6/11 - jeweils bei juris).

  • LG Frankenthal, 05.06.2020 - 4 O 10/19

    Unfall zwischen Radfahrer und Pferd auf einem Radweg: Tierhalterhaftung und …

    Dies gilt aber nicht, wenn zum Beispiel ein Radfahrer oder ein Reiter passiert werden muss, weil im ersteren Fall mit Schlenkern und beim Reiter oder auch anderen Tieren mit einer plötzlichen Reaktion des Tiers gerechnet werden muss (OLG Celle NJW-RR 2018, 728;… OLG Celle, Urt. v. 19.12.2002 - 14 U 94/02, BeckRS 2002, 30299252), sodass ein Seitenabstand von wenigstens 1, 5 bis etwa 2 m einzuhalten ist (OLG Celle NJW-RR 2018, 728; OLG Brandenburg, NJW-RR 2011, Seite 1400;… Hentschel/König/Dauer, StraßenverkehrsR, 44. Aufl. 2017, § 5 StVO Rn. 54, 55).
  • OLG Saarbrücken, 18.06.2020 - 4 U 4/19

    1. Bei einer langsamen Bergauffahrt ist beim Überholen eines Fahrradfahrers ein …

    Rn. 57 Zwar muss gem. § 5 Abs. 4 Satz 2 StVO beim Überholen ein ausreichender Seitenabstand, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden, der allgemein mit 1, 50 - 2, 00 m angenommen wird (OLG Brandenburg, Urteil vom 07.04.2011 - 12 U 6/11, juris; KG Berlin, Urteil vom 12.09.2002 - 12 U 9590/00, juris).
  • OLG Nürnberg, 12.09.2024 - 13 U 3960/21

    Unabwendbares Ereignis, Kraftfahrzeughalter, Haushaltsführungsschaden, …

    Der Umstand, dass von einem Pferd im Straßenverkehr die weitaus größere Gefahr ausgeht als vom Betrieb eines Fahrzeugs als solchem, ist lediglich für die Haftungsquote im Verhältnis zwischen Tierhalter und Kraftfahrzeughalter relevant (vgl. etwa OLG Celle…, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 14 U 94/02, juris Rn. 7; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 7. April 2011 - 12 U 6/11 -, juris Rn. 7), nicht jedoch für die Haftung des Kraftfahrzeughalters im Außenverhältnis zur Klägerin, die nicht Tierhalterin ist.
  • LG Amberg, 01.10.2021 - 24 O 1019/15

    "bei Betrieb eines Kraftfahrzeugs", "berührungsloser Unfall", Tierhüter, …

    Der Klägervertreter verweist auf OLG Brandenburg, NZV 2011, 609.
  • KG, 14.11.2024 - 25 U 85/24

    Fahrstreifenmehrheit bei fehlender Markierung und Anscheinsbeweis beim Überholen

    Die insoweit maßgebenden Umstände (vgl. z.B. OLG Brandenburg, Urteil vom 7. April 2011 - 12 U 6/11, NZV 2011, 609), insbesondere die Straßenführung (gerade Strecke), der Straßenbelag (Asphalt), die gefahrenen Geschwindigkeiten (um die 50 km/h) legen hier keinen besonders großen Abstand als erforderlich nahe.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.08.2012 - 12 U 6/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,54551
OLG Düsseldorf, 16.08.2012 - 12 U 6/11 (https://dejure.org/2012,54551)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.08.2012 - 12 U 6/11 (https://dejure.org/2012,54551)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. August 2012 - 12 U 6/11 (https://dejure.org/2012,54551)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 30.06.2011 - IX ZR 134/10

    Insolvenzanfechtung: Zahlungseinstellung des Schuldners

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2012 - 12 U 6/11
    Rn. 23 Der Benachteiligungsvorsatz ist gegeben, wenn der Schuldner bei Vornahme der Rechtshandlung die Benachteiligung der Gläubiger im Allgemeinen als Erfolg seiner Rechtshandlung gewollt oder als mutmaßliche Folge - sei es auch nur als unvermeidliche Nebenfolge eines an sich erstrebten anderen Vorteils - erkannt und gebilligt hat (vgl. BGH, Urt. vom 30.06.2011, IX ZR 134/10, NZI 2011, 589 (590)).

    Da für den anderen Teil die Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners vermutet wird, wenn er wusste, dass dessen Zahlungsunfähigkeit drohte, können für den Vorsatz des Schuldners selbst keine strengeren Anforderungen gelten (vgl. BGH, Urt. vom 30.06.2011, IX ZR 134/10, NZI 2011, 589 (590), m. w. N.).

    Rn. 29 Hinzu kommt, dass die Schuldnerin zum Zeitpunkt der ersten Zahlung an die Beklagte ihre Zahlungen eingestellt hatte, so dass die Zahlungsunfähigkeit zudem nach § 17 Abs. 2 Satz 2 InsO gesetzlich vermutet wird (vgl. BGH, Urt. vom 30.06.2011, IX ZR 134/10, NZI 2011, 589 (590);… Urt. vom 21.06.2007, IX ZR 231/04, NJW-RR 2007, 1419 (1421), jeweils m. w. N.).

    Insoweit reicht die tatsächliche Nichtzahlung eines erheblichen Teils der fälligen Verbindlichkeiten für eine Zahlungseinstellung aus, was selbst dann gilt, wenn tatsächlich noch geleistete Zahlungen beträchtlich sind, aber im Verhältnis zu den fälligen Gesamtschulden nicht den wesentlichen Teil ausmachen (vgl. BGH, Urt. vom 30.06.2011, IX ZR 134/10, NZI 2011, 589 (590);… Urt. vom 21.06.2007, IX ZR 231/04, NJW-RR 2007, 1419 (1421), jeweils m. w. N.).

    Denn eine bloß vorübergehende Zahlungsstockung liegt nicht vor, wenn es dem Schuldner über mehrere Monate nicht gelingt, seine fälligen Verbindlichkeiten spätestens innerhalb von drei Wochen auszugleichen und die rückständigen Beträge - so wie hier - insgesamt so erheblich sind, dass von einer lediglich geringfügigen Liquiditätslücke keine Rede mehr sein kann (vgl. BGH, Urt. vom 30.06.2011, IX ZR 134/10, NZI 2011, 589 (590); Urt. vom 21.06.2007, IX ZR 231/04, NJW-RR 2007, 1419 (1421), jeweils m. w. N.).

  • BGH, 21.06.2007 - IX ZR 231/04

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anfechtung einer Zahlung mit Wechsel; Beseitigung …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2012 - 12 U 6/11
    Rn. 29 Hinzu kommt, dass die Schuldnerin zum Zeitpunkt der ersten Zahlung an die Beklagte ihre Zahlungen eingestellt hatte, so dass die Zahlungsunfähigkeit zudem nach § 17 Abs. 2 Satz 2 InsO gesetzlich vermutet wird (vgl. BGH…, Urt. vom 30.06.2011, IX ZR 134/10, NZI 2011, 589 (590); Urt. vom 21.06.2007, IX ZR 231/04, NJW-RR 2007, 1419 (1421), jeweils m. w. N.).

    Insoweit reicht die tatsächliche Nichtzahlung eines erheblichen Teils der fälligen Verbindlichkeiten für eine Zahlungseinstellung aus, was selbst dann gilt, wenn tatsächlich noch geleistete Zahlungen beträchtlich sind, aber im Verhältnis zu den fälligen Gesamtschulden nicht den wesentlichen Teil ausmachen (vgl. BGH…, Urt. vom 30.06.2011, IX ZR 134/10, NZI 2011, 589 (590); Urt. vom 21.06.2007, IX ZR 231/04, NJW-RR 2007, 1419 (1421), jeweils m. w. N.).

    Denn eine bloß vorübergehende Zahlungsstockung liegt nicht vor, wenn es dem Schuldner über mehrere Monate nicht gelingt, seine fälligen Verbindlichkeiten spätestens innerhalb von drei Wochen auszugleichen und die rückständigen Beträge - so wie hier - insgesamt so erheblich sind, dass von einer lediglich geringfügigen Liquiditätslücke keine Rede mehr sein kann (vgl. BGH…, Urt. vom 30.06.2011, IX ZR 134/10, NZI 2011, 589 (590); Urt. vom 21.06.2007, IX ZR 231/04, NJW-RR 2007, 1419 (1421), jeweils m. w. N.).

    Eine einmal eingetretene Zahlungseinstellung wirkt grundsätzlich fort und kann nur durch eine allgemeine Wiederaufnahme der Zahlungen durch den Schuldner beseitigt werden (vgl. BGH…, Urt. vom 11.02.2010, IX ZR 104/07, NZI 2010, 985 (989); Urt. vom 21.06.2007, IX ZR 231/04, NJW-RR 2007, 1419 (1421), m. w. N.).

  • BGH, 13.08.2009 - IX ZR 159/06

    Zur Anfechtung wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2012 - 12 U 6/11
    Es genügt insoweit auch eine mittelbare, erst künftig eintretende Benachteiligung (vgl. BGH, Urt. vom 13.08.2009, IX ZR 159/06, NZI 2009, 768).

    Es reicht insoweit aus, wenn der Gläubiger die tatsächlichen Umstände kennt, aus denen bei zutreffender rechtlicher Bewertung die (drohende) Zahlungsunfähigkeit des Schuldners zweifelsfrei folgt (vgl. BGH, Urt. vom 13.08.2009, IX ZR 159/06, NZI 2009, 768 (769)), was unter anderem dann gegeben ist, wenn der Gläubiger aus den ihm bekannten Tatsachen und dem Verhalten des Schuldners bei natürlicher Betrachtungsweise den zutreffenden Schluss gezogen hat, dass jener wesentliche Teile, also mindestens 10 % seiner ernsthaft eingeforderten Verbindlichkeiten, im Zeitraum von etwa den nächsten zwei bis drei Wochen nicht werde tilgen können (vgl. BGH…, Urt. vom 12.10.2006, IX ZR 228/03, NZI 2007, 36 (38)).

    Vielmehr sind die subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung gemäß § 286 ZPO unter Würdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalles auf der Grundlage des Gesamtergebnisses der Verhandlung und einer etwaigen Beweisaufnahme zu prüfen (vgl. BGH…, Urt. vom 01.07.2010, IX ZR 70/08, ZInsO 2010, 1598 (1599); Urt. vom 13.08.2009, IX ZR 159/06, NZI 2009, 768 (769)).

  • BGH, 01.07.2010 - IX ZR 70/08

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Anfechtungsgegners von einer drohenden …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2012 - 12 U 6/11
    Der Kenntnis von der (drohenden) Zahlungsfähigkeit steht auch im Rahmen des § 133 Abs. 1 InsO die Kenntnis von Umständen gleich, die zwingend auf eine drohende oder bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit hinweisen (vgl. BGH…, Urt. vom 20.11.2008, IX ZR 188/07, NZI 2009, 168 (169); Urt. vom 01.07.2010, IX ZR 70/08, Rn. 9 - zitiert nach juris, jeweils m. w. N.).

    Vielmehr sind die subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung gemäß § 286 ZPO unter Würdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalles auf der Grundlage des Gesamtergebnisses der Verhandlung und einer etwaigen Beweisaufnahme zu prüfen (vgl. BGH, Urt. vom 01.07.2010, IX ZR 70/08, ZInsO 2010, 1598 (1599);… Urt. vom 13.08.2009, IX ZR 159/06, NZI 2009, 768 (769)).

  • BGH, 24.05.2007 - IX ZR 97/06

    Widerlegung der Vermutung der Gläubigerbenachteiligungsabsicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2012 - 12 U 6/11
    Dies wird insbesondere angenommen, wenn die sichere Aussicht besteht, demnächst Kredit zu erhalten oder Forderungen realisieren zu können (vgl. BGH, Urt. Versäumnisurt., vom 18.12.2008, IX ZR 79/07, ZIP 2009, 573 (574); Urt. vom 24.05.2007, IX ZR 97/06, NZI 2007, 512).

    Solche konkreten Umstände hat die insoweit darlegungs- und beweisbelastete (vgl. BGH, Urt. vom 24.05.2007, IX ZR 97/06, NZI 2007, 512) Beklagte nicht vorgetragen.

  • BGH, 12.10.2006 - IX ZR 228/03

    Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2012 - 12 U 6/11
    Es reicht insoweit aus, wenn der Gläubiger die tatsächlichen Umstände kennt, aus denen bei zutreffender rechtlicher Bewertung die (drohende) Zahlungsunfähigkeit des Schuldners zweifelsfrei folgt (vgl. BGH…, Urt. vom 13.08.2009, IX ZR 159/06, NZI 2009, 768 (769)), was unter anderem dann gegeben ist, wenn der Gläubiger aus den ihm bekannten Tatsachen und dem Verhalten des Schuldners bei natürlicher Betrachtungsweise den zutreffenden Schluss gezogen hat, dass jener wesentliche Teile, also mindestens 10 % seiner ernsthaft eingeforderten Verbindlichkeiten, im Zeitraum von etwa den nächsten zwei bis drei Wochen nicht werde tilgen können (vgl. BGH, Urt. vom 12.10.2006, IX ZR 228/03, NZI 2007, 36 (38)).
  • BGH, 20.11.2008 - IX ZR 188/07

    Kenntnis vom Benachteiligungsvorsatz des Schuldners

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2012 - 12 U 6/11
    Der Kenntnis von der (drohenden) Zahlungsfähigkeit steht auch im Rahmen des § 133 Abs. 1 InsO die Kenntnis von Umständen gleich, die zwingend auf eine drohende oder bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit hinweisen (vgl. BGH, Urt. vom 20.11.2008, IX ZR 188/07, NZI 2009, 168 (169);… Urt. vom 01.07.2010, IX ZR 70/08, Rn. 9 - zitiert nach juris, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 20.11.2001 - IX ZR 48/01

    Insolvenzanfechtung nach erledigtem Eröffnungsantrag; Beseitigung einer einmal …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2012 - 12 U 6/11
    Rn. 31 Zahlungseinstellung ist dasjenige nach außen hervortretende Verhalten des Schuldners, in dem sich typischerweise ausdrückt, dass er nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen (vgl. BGH Urt. vom 20.11.2001, IX ZR 48/01, NZI 2002, 91 (93)).
  • BGH, 11.02.2010 - IX ZR 104/07

    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit des Erwerbs einer Aufrechnungslage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2012 - 12 U 6/11
    Eine einmal eingetretene Zahlungseinstellung wirkt grundsätzlich fort und kann nur durch eine allgemeine Wiederaufnahme der Zahlungen durch den Schuldner beseitigt werden (vgl. BGH, Urt. vom 11.02.2010, IX ZR 104/07, NZI 2010, 985 (989);… Urt. vom 21.06.2007, IX ZR 231/04, NJW-RR 2007, 1419 (1421), m. w. N.).
  • BGH, 08.12.2011 - IX ZR 156/09

    Insolvenzanfechtung: Inkongruente Befriedigung bei anfechtbarer Vereinbarung …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2012 - 12 U 6/11
    Auch kann es an einem Benachteiligungsvorsatz fehlen, wenn zum Zeitpunkt der angefochtenen Handlung ein schlüssiges, von den tatsächlichen Gegebenheiten ausgehendes Sanierungskonzept vorliegt, das mindestens in den Anfängen schon in die Tat umgesetzt worden ist und beim Schuldner die ernsthafte und begründete Aussicht auf Erfolg rechtfertigt (vgl. BGH, Urt. vom 08.12.2011, IX ZR 156/09, Rn. 11 - zitiert nach juris, m. w. N.).
  • BGH, 05.03.2009 - IX ZR 85/07

    Anschubfinanzierung von neu gegründeten Unternehmen

  • BGH, 18.12.2008 - IX ZR 79/07

    Verschlechterung der Befriedigungsaussichten durch die Vereinbarung eines nicht …

  • BGH, 11.05.1989 - IX ZR 222/88

    Rechte der Schuldner des späteren Gemeinschuldners an vor Konkurseröffnung …

  • LG Düsseldorf, 14.12.2010 - 10 O 335/09

    Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit bei Erstellung eines …

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