Rechtsprechung
KG, 03.06.2004 - 12 U 68/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verbot Fußgängerüberwege mit dem Fahrrad zu befahren; Zulässigkeit des Überquerens eines Zebrastreifens auf einem Fahrradpedal stehend; Berechnung des Haushaltsführungsschadens; Berücksichtigung der Doppelfunktion des Schmerzensgeldes bei dessen Bemessung
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Radfahrer der rollert - Verstoß gegen das Verbot den Fußgängerüberweg mit dem Fahrrad zu befahren
- Judicialis
ZPO § 287
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 254; StVO § 41; ZPO § 287
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem einen Fußgängerüberweg auf einem Pedal stehend überquerenden Radfahrer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Grad der Erwerbsunfähigkeit - Gleichsetzung mit dem Grad der Beeinträchtigung in der Haushaltsführung
- verkehrslexikon.de (Leitsatz)
Fußgängerüberweg - Zebrastreifen
- verkehrslexikon.de (Auszüge)
Zur Anwendung der Tabellen bei der Berechnung des Haushaltsführungsschadens
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Auf Fußgängerüberweg rollern?
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
"Rollern" eines Radfahrers
- fahrschule-online.de (Leitsatz)
Radfahrer dürfen "rollern"
Verfahrensgang
- LG Berlin, 17.01.2003 - II 24 O 439/01
- KG, 03.06.2004 - 12 U 68/03
Papierfundstellen
- MDR 2004, 1235
- NZV 2005, 92
- VersR 2006, 384
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Köln, 06.02.2002 - 11 U 143/01
Geschütztes Vertrauen für Einbiegenden in eine Vorfahrtstrasse; Haftungsverteilug …
Auszug aus KG, 03.06.2004 - 12 U 68/03
Der vorliegende Sachverhalt ist nach Auffassung des Gerichts nicht anders zu beurteilen, als diejenigen Fälle, in denen ein Kraftfahrer auf einer wartepflichtigen Straße darauf vertraut, dass der Fahrzeugverkehr auf der bevorrechtigten Straße das Rotlicht einer in unmittelbarer Nähe der Kreuzung befindlichen Fußgängerampel beachten werde (vgl. OLG Hamm, VersR 1972, 378; OLG Köln, VersR 2002, 1302). - KG, 26.02.2004 - 12 U 276/02
Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Verneinung eines ersatzfähigen …
Auszug aus KG, 03.06.2004 - 12 U 68/03
Dem Gericht ist aus einem in dem Verfahren 12 U 276/02 eingeholten Gutachten eines medizinischen Sachverständigen bekannt, dass sich unfallbedingte Verletzungen im Erwerbsleben und bei der Haushaltsführung unterschiedlich stark auswirken können. - OLG Hamm, 03.11.1971 - 13 U 209/69
Auszug aus KG, 03.06.2004 - 12 U 68/03
Der vorliegende Sachverhalt ist nach Auffassung des Gerichts nicht anders zu beurteilen, als diejenigen Fälle, in denen ein Kraftfahrer auf einer wartepflichtigen Straße darauf vertraut, dass der Fahrzeugverkehr auf der bevorrechtigten Straße das Rotlicht einer in unmittelbarer Nähe der Kreuzung befindlichen Fußgängerampel beachten werde (vgl. OLG Hamm, VersR 1972, 378; OLG Köln, VersR 2002, 1302).
- OLG Hamm, 27.05.2019 - 31 U 23/19
Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall
Soweit das Kammergericht, Urteil vom 03.06.2004 - 12 U 68/03, juris Rn. 2 und Asholt, in: Münchener Kommentar zum StVR, 1. Auflage 2016, § 26 StVO Rn. 4 die gegenteilige Auffassung vertreten hat, vermag dies nicht zu überzeugen. - KG, 05.06.2008 - 12 U 188/04
Haushaltsführungsschaden: Eigener Schadensersatzanspruch des verletzten …
Der Senat zieht hierbei grundsätzlich, dem BGH folgend, im Rahmen von § 287 ZPO die Tabellen von Schulz-Borck/Hofmann: Schadensersatz bei Ausfall von Hausfrauen und Müttern im Haushalt, heran (vgl. Senat, MDR 2004, 1235 = DAR 2004, 699;… vgl. auch Küppersbusch, a.a.O., Rn. 189 ff.). - AG Würzburg, 24.05.2022 - 30 C 1164/21
Querung eines Fußgängerweges mit Fahrrad
Es liegt auch keine Vergleichbarkeit mit der Entscheidung des KG, NZV 2005, 92 vor.
Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 30.09.2003 - 12 U 68/03 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Ravensburg, 19.12.2002 - 3 O 937/01
- OLG Stuttgart, 30.09.2003 - 12 U 68/03
- BGH, 04.05.2006 - IX ZR 242/03