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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.09.2003 - 12 U 80/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9820
OLG Köln, 19.09.2003 - 12 U 80/02 (https://dejure.org/2003,9820)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.09.2003 - 12 U 80/02 (https://dejure.org/2003,9820)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. September 2003 - 12 U 80/02 (https://dejure.org/2003,9820)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anfechtung eines Kaufvertrages wegen unterlassener Aufklärung über Zahlungsunfähigkeit und Insolvenzantragstellung des Verkäufers; Vollstreckungsabwehrklage; Fristgerechte Genehmigung eines schwebend unwirksamen Vertrages; Täuschung durch Unterlassen oder Verschweigen ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (13)

  • BGH, 06.02.2002 - VIII ZR 185/00

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung der Zahlungsunfähigkeit eines …

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2003 - 12 U 80/02
    Es besteht wegen der widerstreitenden Interessen keine Rechtspflicht für ein Verkäufer, den Käufer über alle - auch erheblichen - Umstände von sich aus umfassend aufzuklären, die für dessen Vertragsentschluss von Bedeutung sein können (BGH ZIP 2002, 853, 856).

    Eine Mitteilung kann vom Verkäufer nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung bei Vertragsverhandlungen, auch wenn die Parteien entgegengesetzte Interessen verfolgen, aber ebenfalls für solche Umstände erwartet werden, die nur dem Verkäufer bekannt sind und von denen er weiß oder wissen muss, dass sie für den Käufer von wesentlicher Bedeutung für den Vertragsschluss sind, etwa deshalb, weil sie den Vertragszweck vereiteln können (BGH NJW 1996, 451, 452; NJW 2001, 2163, 2164; ZIP 2002 853, 856;… Erman/Palm, a.a.O., § 123 BGB, Rdz. 18;… Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 123 BGB, Rdz. 5b).

    Auch in diesem Fall wäre Voraussetzung eine Täuschung (vgl. nur BGH ZIP 2002, 853, 854), die aber gerade zu verneinen ist.

  • BGH, 18.12.1954 - II ZR 296/53

    Gewährleistung. Heilgerät

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2003 - 12 U 80/02
    Verkehrswesentlich ist die Eigenschaft einer Sache, wenn die Verhältnisse einen unmittelbaren Einfluss auf die Brauchbarkeit bzw. den Wert des Gegenstandes haben (BGHZ 16, 54, 57), hingegen fallen Eigenschaften außer Betracht, welche sich lediglich mittelbar auf die Bewertung der Sache auswirken.

    Letzteres trifft auf den Wert oder den Marktpreis zu, ebenso für die wirtschaftliche Verwertungsmöglichkeit beim Kauf einer Sache (BGHZ 16, 54, 57).

  • BGH, 27.10.1982 - VIII ZR 187/81

    Persönliche Inanspruchnahme eines Alleingesellschafters einer GmbH; Verletzung …

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2003 - 12 U 80/02
    Zur Aufklärung einer wirtschaftlichen Bedrängnis besteht dann Veranlassung, wenn der Käufer vorleistet und der Verkäufer weiß, dass er die ihn treffenden begründeten Verbindlichkeiten nicht erfüllen kann (vgl. BGH NJW 1983, 676, 677).

    Die Sachlage stellt sich damit anders da, als in den vom BGH in WM 1981, 792, 793 und in NJW 1983, 676, 677 entschiedenen Fällen, in denen eine Aufklärungspflicht angenommen wurde, weil zur Zeit des Vertragsschlusses der Käufer zur Erfüllung unvermögend war bzw. weil der Verkäufer bei Vorleistungspflicht des Käufers wusste, dass er seinen Verbindlichkeiten nicht mehr nachkommen konnte.

  • BGH, 04.04.2001 - VIII ZR 32/00

    Aufklärungspflicht des Verkäufers bei der Veräußerung von GmbH-Geschäftsanteilen

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2003 - 12 U 80/02
    Eine Mitteilung kann vom Verkäufer nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung bei Vertragsverhandlungen, auch wenn die Parteien entgegengesetzte Interessen verfolgen, aber ebenfalls für solche Umstände erwartet werden, die nur dem Verkäufer bekannt sind und von denen er weiß oder wissen muss, dass sie für den Käufer von wesentlicher Bedeutung für den Vertragsschluss sind, etwa deshalb, weil sie den Vertragszweck vereiteln können (BGH NJW 1996, 451, 452; NJW 2001, 2163, 2164; ZIP 2002 853, 856;… Erman/Palm, a.a.O., § 123 BGB, Rdz. 18;… Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 123 BGB, Rdz. 5b).
  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 40/94

    Makler als Erfüllungsgehilfe

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2003 - 12 U 80/02
    Eine Mitteilung kann vom Verkäufer nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung bei Vertragsverhandlungen, auch wenn die Parteien entgegengesetzte Interessen verfolgen, aber ebenfalls für solche Umstände erwartet werden, die nur dem Verkäufer bekannt sind und von denen er weiß oder wissen muss, dass sie für den Käufer von wesentlicher Bedeutung für den Vertragsschluss sind, etwa deshalb, weil sie den Vertragszweck vereiteln können (BGH NJW 1996, 451, 452; NJW 2001, 2163, 2164; ZIP 2002 853, 856;… Erman/Palm, a.a.O., § 123 BGB, Rdz. 18;… Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 123 BGB, Rdz. 5b).
  • BGH, 13.07.1988 - VIII ZR 224/87

    Umfang der Aufklärungspflicht über die Honorareinnahmen bei Verkauf einer …

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2003 - 12 U 80/02
    Vielmehr muss der Grundsatz berücksichtigt werden, dass derjenige, der einen Vertrag schließt, sich selbst darüber zu vergewissern hat; es braucht daher nicht auf Umstände hingewiesen zu werden, von denen angenommen werden darf, der Vertragspartner werde nach ihnen fragen, falls er auf sie Wert legt (BGH NJW 1989, 763, 764;… Münchener Kommentar/Kramer, a.a.O., § 123 BGB, Rdz. 18).
  • BGH, 11.06.1979 - VIII ZR 224/78

    Formularmäßige Haftungsfreizeichnung bei Verkauf eines Gebrauchtwagens durch …

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2003 - 12 U 80/02
    Dass die Verkäuferseite dem Kläger bezüglich der Insolvenz eine falsche Auskunft erteilt hätte - zu einer wahrheitsgemäßen Aufklärung ist der Erklärungsgegner stets verpflichtet, wenn eine Nachfrage zu einem bestimmten Punkt erfolgt (vgl. BGHZ 74, 383, 392;… Erman/Palm, Bürgerliches Gesetzbuch, 10. Aufl. 2000, § 123 BGB, Rdz. 14) - ist vorliegend nicht vorgetragen.
  • BGH, 04.05.1995 - IX ZR 256/93

    Zulässigkeit der Aufrechnung im Konkurs

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2003 - 12 U 80/02
    Soweit der Insolvenzverwalter nicht Erfüllung wählt, verbleibt es beim bisherigen Zustand: durch die Insolvenzeröffnung erlöschen die gegenseitigen Erfüllungsansprüche, aber nicht der Vertrag (BGH NJW 1992, 507, 508; BGHZ 129, 336, 338; 135, 25, 26;… vgl. auch Münchener Kommentar zur InsO/Hefermehl, a.a.O., § 55 InsO, Rdz. 111).
  • BGH, 27.02.1997 - IX ZR 5/96

    Ansprüche der Konkursgläubiger bei Erfüllungswahl durch den Konkursverwalter

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2003 - 12 U 80/02
    Soweit der Insolvenzverwalter nicht Erfüllung wählt, verbleibt es beim bisherigen Zustand: durch die Insolvenzeröffnung erlöschen die gegenseitigen Erfüllungsansprüche, aber nicht der Vertrag (BGH NJW 1992, 507, 508; BGHZ 129, 336, 338; 135, 25, 26;… vgl. auch Münchener Kommentar zur InsO/Hefermehl, a.a.O., § 55 InsO, Rdz. 111).
  • BGH, 07.10.1991 - II ZR 194/90

    Aufklärungspflicht des erfahrenen gegenüber unerfahrenen, jungen Gesellschaftern …

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2003 - 12 U 80/02
    Auch sind keine Anhaltspunkte für ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragsparteien ersichtlich - auch in einem solchen Fall, z.B. bei familiärer oder persönlicher Verbundenheit (BGH NJW 1992, 300, 302), langjähriger vertrauensvoller Geschäftsbeziehung oder einem Dauerschuldverhältnis mit engem persönlichen Kontakt (…Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 123 BGB, Rdz. 5c), kann eine Aufklärungspflicht bestehen.
  • BGH, 21.11.1991 - IX ZR 290/90

    Aufrechnung gegen Forderung aufgrund eines Erfüllungsverlangens des …

  • BGH, 04.03.1998 - VIII ZR 378/96

    Verbürgung für eine Firmendarlehen nach Gründung einer GmbH - Zahlung des …

  • BGH, 27.05.1981 - V ZR 184/78
  • LG Saarbrücken, 14.09.2012 - 5 S 18/12

    Anfechtung eines Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung: Unterlassene …

    In diesem Fall hätte der Käufer nach der Verkehrssitte eine entsprechende Aufklärung erwarten dürfen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 04.04.2001, Az VIII ZR 33/00, zitiert nach juris; OLG Köln, Urteil vom 19.09.2003, Az 12 U 80/02, ZVI 2002, 459 - 462, zitiert nach juris Rn. 36).

    Zur Aufklärung über eine wirtschaftliche Bedrängnis des Verkäufers oder über die Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens besteht dann Veranlassung, wenn der Verkäufer weiß, dass er ihn treffende Verpflichtungen nicht erfüllen kann (vgl. dazu OLG Köln , Urteil vom 19.09.2003, Az 12 U 80/02, ZVI 2002, 459 - 462, zitiert nach juris Rn. 36).

    In diesem Fall hätte der Beklagte nach der Verkehrssitte eine entsprechende Aufklärung erwarten dürfen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 04.04.2001, Az VIII ZR 33/00, zitiert nach juris; OLG Köln, Urteil vom 19.09.2003, Az 12 U 80/02, ZVI 2002, 459 - 462, zitiert nach juris Rn. 36).

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