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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 02.02.2015 - 12 U 925/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,2811
OLG Koblenz, 02.02.2015 - 12 U 925/13 (https://dejure.org/2015,2811)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02.02.2015 - 12 U 925/13 (https://dejure.org/2015,2811)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02. Februar 2015 - 12 U 925/13 (https://dejure.org/2015,2811)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 249 BGB, § 398 BGB, § 823 BGB, § 7 StVG, § 18 StVG
    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Höhe zu erstattender Mietwagenkosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 Abs. 1
    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.03.2013 - VI ZR 245/11

    Schadenersatzanspruch bei Verkehrsunfall: Einziehung der abgetretenen Forderung …

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.02.2015 - 12 U 925/13
    Rn. 18 Trägt der Geschädigte allerdings Gründe vor, warum ihm die Vorlage einer Kreditkarte nicht zumutbar oder unmöglich war, ist ein solches Angebot im Einzelfall nicht als Vergleichsangebot geeignet (zur sekundären Darlegungslast des Geschädigten: BGH, Urteil vom 5.3.2013, VI ZR 245/11 Rn 19, zitiert nach juris).
  • BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09

    Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete …

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.02.2015 - 12 U 925/13
    Ergeben sich für den Tatrichter im Einzelfall jedoch konkrete Anhaltspunkte, die ihn daran zweifeln lassen, dass die Schwacke-Liste die üblichen und erforderlichen Preise bezogen auf den zu entscheidenden Einzelfall wiedergibt, ist er gehalten, seine besonders freigestellte Schätzung nach § 287 ZPO auf andere geeignete Grundlagen zu stützen (vgl. BGH, Urteil vom 12.04.2011, VI ZR 300/09, NJW 2011, 1947; BGH, Urteil vom 18.12.2012, VI ZR 316/11, NJW 2013, 1539).
  • BGH, 18.12.2012 - VI ZR 316/11

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Zu- oder Abschläge auf den Normalpreis bei …

    Auszug aus OLG Koblenz, 02.02.2015 - 12 U 925/13
    Ergeben sich für den Tatrichter im Einzelfall jedoch konkrete Anhaltspunkte, die ihn daran zweifeln lassen, dass die Schwacke-Liste die üblichen und erforderlichen Preise bezogen auf den zu entscheidenden Einzelfall wiedergibt, ist er gehalten, seine besonders freigestellte Schätzung nach § 287 ZPO auf andere geeignete Grundlagen zu stützen (vgl. BGH, Urteil vom 12.04.2011, VI ZR 300/09, NJW 2011, 1947; BGH, Urteil vom 18.12.2012, VI ZR 316/11, NJW 2013, 1539).
  • LG Braunschweig, 30.12.2015 - 7 S 328/14

    Erstattungsfähigkeit der Mietwagenkosten, Bestimmung der erforderlichen …

    Rn. 98 Bei mehreren die Preise einer Fraunhofer-Erhebung übersteigenden Angeboten auf das teuerste Angebot zurückzugreifen - so offenbar OLG Koblenz, Urt. v. 2.2.2015, 12 U 925/13 -, entspricht nach Auffassung der Kammer nicht dem Prinzip des § 249 BGB.

    Rn. 99 OLG Koblenz, Urt. v. 2.2.2015, 12 U 925/13 (…s. auch OLG Koblenz, Urt. v. 2.2.2015 12 U 1429/13) will Geschädigten, die binnen Wochenfrist nach dem Unfall einen Mietwagen übernehmen, einen Zuschlag von 20 % auf einen Grundmietpreis wegen unfallspezifischer Sonderleistungen zubilligen.

    Anders als zum abstrakten Nutzungsausfall) kommt es zum konkreten Schaden nicht darauf an, ob klassetiefer angemietet worden ist, Kammer-Urteil v. 13.1.2009, 7 S 394/08; anders offenbar OLG Koblenz, Urt. v. 2.2.2015, 12 U 925/13.

  • LG Braunschweig, 30.12.2015 - 7 S 98/15

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Ersatz von Mietwagenkosten; Beurteilung der …

    Rn. 82 Bei mehreren die Preise einer Fraunhofer-Erhebung übersteigenden Angeboten auf das teuerste Angebot zurückzugreifen - so offenbar OLG Koblenz, Urt. v. 2.2.2015, 12 U 925/13 -, entspricht nach Auffassung der Kammer nicht dem Prinzip des § 249 BGB.

    Rn. 83 OLG Koblenz, Urt. v. 2.2.2015, 12 U 925/13 (…s. auch OLG Koblenz, Urt. v. 2.2.2015 12 U 1429/13) will Geschädigten, die binnen Wochenfrist nach dem Unfall einen Mietwagen übernehmen, einen Zuschlag von 20 % auf einen Grundmietpreis wegen unfallspezifischer Sonderleistungen zubilligen.

    Anders als zum abstrakten Nutzungsausfall) kommt es zum konkreten Schaden nicht darauf an, ob klassetiefer angemietet worden ist, Kammer-Urteil v. 13.1.2009, 7 S 394/08; anders offenbar OLG Koblenz, Urt. v. 2.2.2015, 12 U 925/13.

  • LG Braunschweig, 30.12.2015 - 7 S 535/14

    Bestimmung der erstattungsfähigen Mietwagenkosten im Rahmen tatrichterlichen …

    Rn. 79 Bei mehreren die Preise einer Fraunhofer-Erhebung übersteigenden Angeboten auf das teuerste Angebot zurückzugreifen - so offenbar OLG Koblenz, Urt. v. 2.2.2015, 12 U 925/13 -, entspricht nach Auffassung der Kammer nicht dem Prinzip des § 249 BGB.

    Rn. 80 OLG Koblenz, Urt. v. 2.2.2015, 12 U 925/13 (…s. auch OLG Koblenz, Urt. v. 2.2.2015 12 U 1429/13) will Geschädigten, die binnen Wochenfrist nach dem Unfall einen Mietwagen übernehmen, einen Zuschlag von 20 % auf einen Grundmietpreis wegen unfallspezifischer Sonderleistungen zubilligen.

    Anders als zum abstrakten Nutzungsausfall kommt es zum konkreten Schaden nicht darauf an, ob klassentiefer angemietet worden ist, Kammer-Urteil v. 13.1.2009, 7 S 394/08; anders offenbar OLG Koblenz, Urt. v. 2.2.2015, 12 U 925/13.

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