Rechtsprechung
| VGH Bayern, 12.08.2008 - 12 ZB 07.3029 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Schwerbehindertenrecht/Prozessrecht; keine ernstlichen Zweifel; keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (12)
- VGH Bayern, 18.06.2008 - 12 BV 05.2467
Zur Frage des Umfanges der Sachverhaltsermittlung durch das Integrationsamt
Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2008 - 12 ZB 07.3029
Die Zustimmungsentscheidung ist eine Ermessensentscheidung (dazu ausführlich Kuhlmann, Behindertenrecht 2006, 93/97 f., m.w.N.), mit der das Integrationsamt die vom Arbeitgeber geltend gemachten Kündigungsgründe mit den Schutzinteressen des behinderten Arbeitnehmers abwägt (zu alledem zuletzt BayVGH vom 18.6.2008 Az. 12 BV 05.2467).Grundsätzlich beurteilt sich die Frage, ob ein Kündigungssachverhalt vorliegt, aus dem der Arbeitgeber das seinem Antrag zugrunde liegende Kündigungsinteresse herleitet, nach dem historischen Sachverhalt, der den Kündigungsgrund bildet und bis zum Zugang der Kündigungserklärung vorliegt (…vgl. BVerwG vom 7.3.1991 a.a.O.; OVG NW vom 23.1.1992 NZA 1992, 844; VGH BW vom 15.7.1997 Behindertenrecht 1998, 75; BayVGH vom 18.6.2008, a.a.O., vom 20.6.2006 Az. 9 ZB 06.930 und vom 31.1.2005 Az. 9 ZB 04.2740).
Die Durchführung eines Präventionsverfahrens nach § 84 SGB IX ist keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für diese Zustimmungsentscheidung des Integrationsamtes (vgl. BVerwG vom 29.8.2007 NJW 2008, 166 = Behindertenrecht 2007, 193; BayVGH vom 18.6.2008 a.a.O.).
- BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90
Befangenheit, Verlust des Rechts zur Ablehnung im Widerspruchsverfahren; …
Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2008 - 12 ZB 07.3029
Das Integrationsamt hat im Zustimmungsverfahren nach §§ 85 ff. SGB IX deshalb grundsätzlich nicht zu prüfen, ob die beabsichtigte Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Schwerbehinderten etwa sozial gerechtfertigt im Sinn von § 1 Abs. 2 KSchG ist (vgl. BVerwG vom 2.7.1992 BVerwGE 90, 287/294 = DVBl. 1992, 1490, Leitsatz 3). - VGH Bayern, 16.11.1993 - 12 B 92.84
Zum Kündigungsschutz des Schwerbehinderten - zum Zusammenhang zwischen …
Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2008 - 12 ZB 07.3029
Das Integrationsamt soll nicht an einer offensichtlich rechtswidrigen Kündigung zum Nachteil des Schwerbehinderten mitwirken (…BVerwG a.a.O.; BayVGH vom 16.11.1993 Az. 12 B 92.84;… GK zum KSchG, Luchterhand 5. Aufl. 1998, §§ 15 bis 20 SchwbG RdNr. 83).
- BVerwG, 19.10.1995 - 5 C 24.93
Schwerbehindertenrecht: Ermittlungspflicht der Hauptfürsorgestelle bei …
Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2008 - 12 ZB 07.3029
Danach ist das Interesse der schwerbehinderten Arbeitnehmer, ihren Arbeitsplatz zu behalten, mit dem Interesse des Arbeitgebers Personalkosten zu sparen, abzuwägen (BVerwG vom 19.10.1995 BVerwGE 99, 336 = Buchholz 436.61 § 15 SchwbG 1986 Nr. 10). - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2008 - 12 ZB 07.3029
Solche ernstlichen Zweifel bestehen etwa dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG vom 26.3.2007 BayVBl 2007, 624 und vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1363) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG vom 10.3.2004 DVBl 2004, 838). - BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 425/06
Personenbedingte Kündigung - Krankheit - Schwerbehindertenschutz
Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2008 - 12 ZB 07.3029
Der Kläger könnte hieraus auch keine Restitutionsklage begründen (vgl. BAG vom 8.11.2007 NJW 2008, 1757). - BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02
Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern
Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2008 - 12 ZB 07.3029
Solche ernstlichen Zweifel bestehen etwa dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG vom 26.3.2007 BayVBl 2007, 624 und vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1363) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG vom 10.3.2004 DVBl 2004, 838). - BVerwG, 29.08.2007 - 5 B 77.07
Kündigung, Zustimmung zur - eines Schwerbehinderten; Zustimmung zur Kündigung …
Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2008 - 12 ZB 07.3029
Die Durchführung eines Präventionsverfahrens nach § 84 SGB IX ist keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für diese Zustimmungsentscheidung des Integrationsamtes (vgl. BVerwG vom 29.8.2007 NJW 2008, 166 = Behindertenrecht 2007, 193;… BayVGH vom 18.6.2008 a.a.O.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.1992 - 13 A 297/91
Zustimmung zur Änderungskündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers wegen …
Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2008 - 12 ZB 07.3029
Grundsätzlich beurteilt sich die Frage, ob ein Kündigungssachverhalt vorliegt, aus dem der Arbeitgeber das seinem Antrag zugrunde liegende Kündigungsinteresse herleitet, nach dem historischen Sachverhalt, der den Kündigungsgrund bildet und bis zum Zugang der Kündigungserklärung vorliegt (…vgl. BVerwG vom 7.3.1991 a.a.O.; OVG NW vom 23.1.1992 NZA 1992, 844; VGH BW vom 15.7.1997 Behindertenrecht 1998, 75;… BayVGH vom 18.6.2008, a.a.O., vom 20.6.2006 Az. 9 ZB 06.930 und vom 31.1.2005 Az. 9 ZB 04.2740). - VGH Bayern, 27.11.2006 - 9 BV 05.2467
Bedarf der Auflösungsantrag des Arbeitgebers nach § 9 Abs. 1 S. KSCHG dem …
Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2008 - 12 ZB 07.3029
Insbesondere ist das Rechtsschutzbedürfnis nicht entfallen, weil es hinsichtlich der Wirksamkeit der Kündigung auf die Rechtmäßigkeit der Zustimmung des Integrationsamtes ankommt und dem Kläger gegebenenfalls eine Restitutionsklage nach § 580 Nr. 6 ZPO offensteht (vgl. BayVGH vom 27.11.2006 Az. 9 BV 05.2467). - VGH Bayern, 31.01.2005 - 9 ZB 04.2740
- VGH Bayern, 20.06.2006 - 9 ZB 06.930
- VG München, 14.10.2013 - M 18 K 12.3273
Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten
Rn. 45 Bei der Erteilung der Zustimmung zur (ordentlichen) Kündigung gemäß § 85 SGB IX ist dem Integrationsamt ein Ermessen eingeräumt, das es pflichtgemäß nach dem Sinn und Zweck des Sonderkündigungsschutzes für Schwerbehinderte auszuüben hat (…vgl. BVerwG, U.v. 2.7.1992 - 5 C 51/90 - juris Rn. 23; BayVGH, B.v. 12.8.2008 - 12 ZB 07.3029 - juris Rn. 8 und U.v. 28.9.2010 - 12 B 10.1088 - juris Rn. 30) und das vorliegend nicht durch § 89 SGB IX eingeschränkt ist.Dabei hat es das betriebswirtschaftlich geprägte Interesse des Arbeitgebers an der Erhaltung seiner Gestaltungsmöglichkeiten und dessen finanzielle Belastung durch die Entgeltfortzahlung gegenüber dem Schwerbehinderten gegen das Interesse des Arbeitnehmers am Erhalt seines Arbeitsplatzes abzuwägen (…BVerwG, U.v. 19.10.1995 - 5 C 24/93 - juris Rn. 13; BayVGH, B.v. 12.8.2008 - 12 ZB 07.3029 - juris Rn. 8 und U.v. 28.9.2010 - 12 B 10.1088 - juris Rn. 30).
Mit diesem wollte der Gesetzgeber vor allem die Nachteile des Schwerbehinderten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausgleichen, wofür er in Kauf nahm, dass die Gestaltungsfreiheit des Arbeitgebers eingeengt wird (BayVGH, B.v. 12.8.2008 - 12 ZB 07.3029 - juris Rn. 8 und U.v. 28.9.2010, 12 B 10.1088 - juris Rn. 30;… vgl. BVerwG, U.v. 2.7.1992 - 5 C 51/90 - juris Rn. 23).
Entsprechend ist der Schutz umso geringer, je weniger ein Zusammenhang zwischen Kündigungsgrund und Schwerbehinderung feststellbar ist (…BVerwG, U.v. 19.10.1995 - 5 C 24/93 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 12.8.2008 - 12 ZB 07.3029 - juris Rn. 8 und U.v. 28.9.2010 - 12 B 10.1088 - juris Rn. 30).
Andererseits ist aber auch die unternehmerische Gestaltungsfreiheit des Arbeitgebers mit dem ihr zukommenden Gewicht in die Abwägung einzustellen (BayVGH, B.v. 12.8.2008 - 12 ZB 07.3029 - juris Rn. 8 und U.v. 28.9.2010 - 12 B 10.1088 - juris Rn. 30).
- VG München, 13.06.2012 - M 18 K 11.5931
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Beweiswert, verspätete Vorlage)
Rn. 28 Bei der Erteilung der Zustimmung zur (ordentlichen) Kündigung gemäß § 85 SGB IX ist dem Integrationsamt ein Ermessen eingeräumt, das es pflichtgemäß nach dem Sinn und Zweck des Sonderkündigungsschutzes für Schwerbehinderte auszuüben hat (vgl. BVerwG v. 2.7.1992, 5 C 51/90; BayVGH v. 12.8.2008, 12 ZB 07.3029 und v. 28.9.2010, 12 B 10.1088).Dabei hat es das Interesse des Arbeitgebers an der Erhaltung seiner Gestaltungsmöglichkeiten gegen das Interesse des Arbeitnehmers am Erhalt seines Arbeitsplatzes abzuwägen (BVerwG v. 19.10.1995, 5 C 24/93; BayVGH v. 12.8.2008, 12 ZB 07.3029 und v. 28.9.2010, 12 B 10.1088).
Mit diesem wollte der Gesetzgeber vor allem die Nachteile des Schwerbehinderten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausgleichen, wofür er in Kauf nahm, dass die Gestaltungsfreiheit des Arbeitgebers eingeengt wird (BayVGH v. 12.8.2008, 12 ZB 07.3029 und v. 28.9.2010, 12 B 10.1088; vgl. BVerwG v. 2.7.1992, 5 C 51/90).
Entsprechend ist der Schutz umso geringer, je weniger ein Zusammenhang zwischen Kündigungsgrund und Schwerbehinderung feststellbar ist (BVerwG v. 19.10.1995, 5 C 24/93; BayVGH v. 12.8.2008, 12 ZB 07.3029 und v. 28.9.2010, 12 B 10.1088).
Andererseits ist aber auch die unternehmerische Gestaltungsfreiheit des Arbeitgebers mit dem ihr zukommenden Gewicht in die Abwägung einzustellen (BayVGH v. 12.8.2008, 12 ZB 07.3029 und v. 28.9.2010, 12 B 10.1088).
- VG München, 05.12.2019 - M 15 K 18.2871
Zustimmung zur verhaltensbedingten außerordentlichen Kündigung mit sozialer …
Rn. 23 a) Über die Erteilung der Zustimmung zur Kündigung oder deren Versagung hat das Integrationsamt nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (§ 174 Abs. 1 i.V.m. §§ 171 ff. SGB IX) und dabei das Interesse des schwerbehinderten Arbeitnehmers am Fortbestehen seines Arbeitsplatzes und das Interesse des Arbeitgebers an der Erhaltung seiner Gestaltungsmöglichkeiten gegeneinander abzuwägen (…vgl. BVerwG, U.v. 19.10.1995 - 5 C 24.93 - juris Rn. 13; BayVGH, B.v. 12.8.2008 - 12 ZB 07.3029 - juris Rn. 8).Rn. 26 Der Gesetzgeber bezweckt mit dem Sonderkündigungsschutz den Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile schwerbehinderter Arbeitnehmer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und mutet insoweit dem Arbeitgeber Einschränkungen in seiner Gestaltungsfreiheit zu (BayVGH, B.v. 12.8.2008 - 12 ZB 07.3029 - juris Rn. 8).
Entsprechend ist der Schutz umso geringer, je weniger ein Zusammenhang zwischen Kündigungsgrund und Schwerbehinderung feststellbar ist (BayVGH, B.v. 12.8.2008 - 12 ZB 07.3029 - juris Rn. 8;… U.v. 28.9.2010 - 12 B 10.1088 - juris Rn. 30).
- VG München, 09.10.2020 - M 15 K 19.4028
Keine Zustimmung zu einer personenbedingten, außerordentlichen Kündigung eines …
Rn. 30 a) Über die Erteilung der Zustimmung zur Kündigung oder deren Versagung hat das Integrationsamt nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (§ 174 Abs. 1 i.V.m. §§ 171 ff. SGB IX) und dabei das Interesse des schwerbehinderten Arbeitnehmers am Fortbestand seines Arbeitsplatzes mit dem Interesse des Arbeitgebers an der Erhaltung seiner Gestaltungsmöglichkeiten gegeneinander abzuwägen (…vgl. BVerwG, U.v. 19.10.1995 - 5 C 24.93 - juris Rn. 13; BayVGH, B.v. 12.8.2008 - 12 ZB 07.3029 - juris Rn. 8).Rn. 33 Der Gesetzgeber bezweckt mit dem Sonderkündigungsschutz den Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile schwerbehinderter Arbeitnehmer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und mutet insoweit dem Arbeitgeber Einschränkungen in seiner Gestaltungsfreiheit zu (BayVGH, B.v. 12.8.2008 - 12 ZB 07.3029 - juris Rn. 8).
Entsprechend ist der Schutz umso geringer, je weniger ein Zusammenhang zwischen Kündigungsgrund und Schwerbehinderung feststellbar ist (BayVGH, B.v. 12.8.2008 - 12 ZB 07.3029 - juris Rn. 8;… U.v. 28.9.2010 - 12 B 10.1088 - juris Rn. 30).
- VG Bayreuth, 22.04.2025 - B 8 K 23.449
Personenbedingte außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines …
Rn. 59 3. Über die Erteilung der Zustimmung zur Kündigung oder deren Versagung hat das Integrationsamt nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (§ 174 Abs. 1 i.V.m. §§ 171 ff. SGB IX) und dabei das Interesse des schwerbehinderten Arbeitnehmers am Fortbestand seines Arbeitsplatzes mit dem Interesse des Arbeitgebers an der Erhaltung seiner Gestaltungsmöglichkeiten gegeneinander abzuwägen (…vgl. BVerwG, U.v. 19.10.1995 - 5 C 24.93 - juris Rn. 13; BayVGH, B.v. 12.8.2008 - 12 ZB 07.3029 - juris Rn. 8).Rn. 62 Der Gesetzgeber bezweckt mit dem Sonderkündigungsschutz den Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile schwerbehinderter Arbeitnehmer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und mutet insoweit dem Arbeitgeber Einschränkungen in seiner Gestaltungsfreiheit zu (BayVGH, B.v. 12.8.2008 - 12 ZB 07.3029 - juris Rn. 8).
Entsprechend ist der Schutz umso geringer, je weniger ein Zusammenhang zwischen Kündigungsgrund und Schwerbehinderung feststellbar ist (BayVGH, B.v. 12.8.2008 - 12 ZB 07.3029 - juris Rn. 8;… U.v. 28.9.2010 - 12 B 10.1088 - juris Rn. 30).
- VG Augsburg, 04.11.2014 - Au 3 K 14.40
Schwerbehinderte; Ordentliche Kündigung (verhaltensbedingt); Zustimmung; …
Die Entscheidung des Integrationsamtes über die Zustimmung zur Kündigung von schwerbehinderten Menschen ist eine Ermessensentscheidung (ausführlich dazu BayVGH, B.v. 12.8.2008 - 12 ZB 07.3029 - juris Rn. 8 unter Hinweis auf Kuhlmann, Behindertenrecht 2006, 93/97 f., m.w.N.), mit der das Integrationsamt die vom Arbeitgeber geltend gemachten Kündigungsgründe mit den Schutzinteressen des behinderten Arbeitnehmers unter Berücksichtigung der in § 89 SGB IX vorgesehenen Einschränkungen abwägt. - VG München, 03.07.2025 - M 15 SN 25.2733
Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten, Ordentliche Kündigung, …
Rn. 39 Über die Erteilung der Zustimmung zur Kündigung oder deren Versagung hat das Integrationsamt nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (§§ 171 ff. SGB IX) und dabei das Interesse des schwerbehinderten Arbeitnehmers am Fortbestand seines Arbeitsplatzes mit dem Interesse des Arbeitgebers an der Erhaltung seiner Gestaltungsmöglichkeiten abzuwägen (…vgl. BVerwG, U.v. 19.10.1995 - 5 C 24.93 - juris Rn. 13; BayVGH, B.v. 12.8.2008 - 12 ZB 07.3029 - juris Rn. 8).Der Gesetzgeber bezweckt mit dem Sonderkündigungsschutz den Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile schwerbehinderter Arbeitnehmer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und mutet insoweit dem Arbeitgeber Einschränkungen in seiner Gestaltungsfreiheit zu (BayVGH, B.v. 12.8.2008 - 12 ZB 07.3029 - juris Rn. 8).
Entsprechend ist der Schutz umso geringer, je weniger ein Zusammenhang zwischen Kündigungsgrund und Schwerbehinderung feststellbar ist (vgl. BayVGH, B.v. 12.8.2008 - 12 ZB 07.3029 - juris Rn. 8;… U.v. 28.9.2010 - 12 B 10.1088 - juris Rn. 30).
- VG München, 05.12.2019 - M 15 K 18.2878
Zustimmung zur verhaltensbedingten außerordentlichen Kündigung mit sozialer …
a) Über die Erteilung der Zustimmung zur Kündigung oder deren Versagung hat das Integrationsamt nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (§ 174 Abs. 1 i.V.m. §§ 171 ff. SGB IX ) und dabei das Interesse des schwerbehinderten Arbeitnehmers am Fortbestehen seines Arbeitsplatzes und das Interesse des Arbeitgebers an der Erhaltung seiner Gestaltungsmöglichkeiten gegeneinander abzuwägen (… vgl. BVerwG , U.v. 19.10.1995 - 5 C 24.93 - juris Rn. 13; BayVGH, B.v. 12.8.2008 - 12 ZB 07.3029 - juris Rn. 8).Der Gesetzgeber bezweckt mit dem Sonderkündigungsschutz den Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile schwerbehinderter Arbeitnehmer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und mutet insoweit dem Arbeitgeber Einschränkungen in seiner Gestaltungsfreiheit zu (BayVGH, B.v. 12.8.2008 - 12 ZB 07.3029 - juris Rn. 8).
Entsprechend ist der Schutz umso geringer, je weniger ein Zusammenhang zwischen Kündigungsgrund und Schwerbehinderung feststellbar ist (BayVGH, B.v. 12.8.2008 - 12 ZB 07.3029 - juris Rn. 8;… U.v. 28.9.2010 - 12 B 10.1088 - juris Rn. 30).
- VGH Bayern, 28.09.2010 - 12 B 10.1088
SchwerbehindertenrechtZustimmung zur ordentlichen Kündigung; Nachschieben von …
Die Entscheidung des Integrationsamtes über die Zustimmung zur Kündigung von schwerbehinderten Menschen ist eine Ermessensentscheidung (ausführlich dazu BayVGH vom 12.8.2008 Az. 12 ZB 07.3029 unter Hinweis auf Kuhlmann, Behindertenrecht 2006, 93/97 f., m. w. N.), mit der das Integrationsamt die vom Arbeitgeber geltend gemachten Kündigungsgründe mit den Schutzinteressen des behinderten Arbeitnehmers unter Berücksichtigung der in § 89 SGB IX vorgesehenen Einschränkungen abwägt. - VG Schleswig, 19.05.2025 - 15 A 67/22
Anforderungen an die Zustimmung zu einer Kündigung eines Schwerbehinderten
Rn. 41 Über die Erteilung der Zustimmung zur Kündigung oder deren Versagung hat das Integrationsamt nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (§ 174 Abs. 1 i.V.m. §§ 171 ff. SGB IX) und dabei das Interesse des schwerbehinderten Arbeitnehmers am Fortbestand seines Arbeitsplatzes mit dem Interesse des Arbeitgebers an der Erhaltung seiner Gestaltungsmöglichkeiten gegeneinander abzuwägen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 19. Oktober 1995 - 5 C 24.93 -, Rn. 13, juris; VGH München, Beschluss vom 12. August 2008 - 12 ZB 07.3029 -, Rn. 8, juris). - VGH Bayern, 22.05.2012 - 12 ZB 11.1063
Schwerbehindertenrecht; Zustimmung zur ordentlichen Kündigung; krankheitsbedingte …
- VG München, 03.09.2014 - M 18 K 12.6076
Terminsverlegungsantrag; Anspruch auf Bearbeitung einer Petition
- VG Osnabrück, 21.08.2025 - 4 A 162/23
Restitutionsklage; Unterbrechung; Anhörung; Ermessensreduzierung auf Null; …
- VG Saarlouis, 13.05.2011 - 3 K 2296/10
Anforderungen an die Prüfung betriebsbedingter Kündigungsgründe durch das …
- VG Saarlouis, 06.09.2013 - 3 K 408/13
Schwerbehindertenrecht: Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung aus …
- VG Ansbach, 30.04.2015 - AN 6 K 14.01870
Im Zeitpunkt der Entscheidung des Integrationsamtes vorliegendes Einverständnis …
- VG Saarlouis, 30.06.2014 - 3 K 934/13
Schwerbehindertenrecht: Überprüfung der Ermessensausübung bei Zustimmung zur …
- VGH Bayern, 08.09.2011 - 12 C 11.1554
Schwerbehindertenrecht Prozesskostenhilfe; keine hinreichende Erfolgsaussicht
- VG Saarlouis, 06.09.2013 - 3 K 407/13
Schwerbehindertenschutz: Zustimmung zu einer personenbedingten Kündigung aus …
- VG München, 13.03.2013 - M 18 K 11.2986
Zusammenhang des Kündigungsgrundes mit der Behinderung; Ermittlungspflicht
- VGH Bayern, 19.01.2012 - 12 C 10.3017
Schwerbehindertenrecht; Prozesskostenhilfe; Zustimmung zur Kündigung; …
- VG München, 03.09.2014 - M 18 K 12.6226
Terminsverlegungsantrag; Antrag auf Fortsetzung eines durch Klagerücknahme …
- VG München, 13.03.2013 - M 18 K 12.4067
Zustimmung zur ordentlichen Kündigung; Sachverhaltsaufklärung durch das …
- VG München, 20.02.2013 - M 18 K 12.3270
Ermessensfehlerfreie Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten
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