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Rechtsprechung
   KG, 14.04.2020 - 5 Ws 222/19 - 121 AR 232/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,40166
KG, 14.04.2020 - 5 Ws 222/19 - 121 AR 232/19 (https://dejure.org/2020,40166)
KG, Entscheidung vom 14.04.2020 - 5 Ws 222/19 - 121 AR 232/19 (https://dejure.org/2020,40166)
KG, Entscheidung vom 14. April 2020 - 5 Ws 222/19 - 121 AR 232/19 (https://dejure.org/2020,40166)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 68a Abs 1 StGB, § 68a Abs 5 StGB, § 68b Abs 1 S 1 Nr 2 StGB, § 68b Abs 2 S 1 Nr 2 StGB, § 68b Abs 2 S 1 Nr 3 StGB
    Maßregelvollstreckung: Fortdauer der unbefristeten Führungsaufsicht; Prüfungsumfang des Beschwerdegerichts; nachträgliche Änderung von Weisungen während der Führungsaufsicht; Zulässigkeit von Weisungen zur Duldung von Hausbesuchen bei Sexualstraftätern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2021, 309 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (24)

  • KG, 20.12.2019 - 5 Ws 201/19

    Anforderungen an Weisungen während der Führungsaufsicht

    Auszug aus KG, 14.04.2020 - 5 Ws 222/19
    Rn. 32 (1) Zur Erfüllung des Bestimmtheitsgebotes sind Weisungen so zu formulieren, dass der Verurteilte unmissverständlich weiß, welches Verhalten von ihm verlangt wird bzw. welches Verhalten gegen die Weisung verstößt (…vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 24. September 2011 - 2 BvR 1165/11 - juris Rdn. 18 [betreffend Weisungen nach § 56c Abs. 1 StGB]; Senat, Beschluss vom 20. Dezember 2019 - 5 Ws 201/19 - m.w.N.).

    Fehlen die erforderlichen Darlegungen im Beschluss, kann das Beschwerdegericht die Rechtmäßigkeit der Anordnung - oder deren Ablehnung - nicht überprüfen (vgl. OLG Nürnberg…, Beschluss vom 8. Mai 2014 - 2 Ws 37-38/14 - juris Rdn. 28; Senat, Beschluss vom 20. Dezember 2019 - 5 Ws 201/19 - m.w.N.).

    Rn. 55 Zwar sind auf § 68b Abs. 2 Satz 1 StGB gestützte Weisungen zur Duldung von Hausbesuchen grundsätzlich zulässig (vgl. eingehend Senat, Beschluss vom 20. Dezember 2019 - 5 Ws 201/19 - m.w.N.).

    Rn. 58 cc) Da es dem Senat als Folge des § 453 Abs. 2 Satz 2 StPO verwehrt ist, sein Ermessen an die Stelle desjenigen der Strafvollstreckungskammer zu setzen, war der angefochtene Beschluss im tenorierten Umfang aufzuheben und die Sache zur erneuten Entscheidung an die Strafvollstreckungskammer zurückzuverweisen (vgl. OLG Braunschweig…, Beschluss vom 18. November 2013 - 1 Ws 333/13 - juris Rdn. 23; Senat, Beschluss vom 20. Dezember 2019, a.a.O.).

    Rn. 61 2. Eine Entscheidung über die Kosten der Beschwerde war wegen der teilweisen Zurückverweisung der Sache an die Strafvollstreckungskammer noch nicht veranlasst, da der endgültige Erfolg dieses Rechtsmittels im kostenrechtlichen Sinne, auf den § 473 StPO abstellt, bis zum Vorliegen der neuen Sachentscheidung ungewiss ist (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Dezember 2019, a.a.O.;… Gieg in Karlsruher Kommentar, StPO 8. Aufl., § 473 Rdn. 1).

  • KG, 10.08.2018 - 5 Ws 126/18

    Führungsaufsicht: Voraussetzungen einer Anordnung des Entfallens der Maßregel; …

    Auszug aus KG, 14.04.2020 - 5 Ws 222/19
    Dies ist dann der Fall, wenn die getroffene Anordnung im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig, unbestimmt oder unzumutbar ist oder sonst die Grenzen des dem Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (vgl. Senat, Beschluss vom 10. August 2018 - 5 Ws 126/18 - juris Rdn. 9 m.w.N.).

    Rn. 35 (3) Erteilte Weisungen bedürfen grundsätzlich - soweit es sich nicht um offensichtlich gebotene Weisungen handelt, die regelmäßig auch ohne nähere (über die Mitteilung der gesetzlichen Grundlage hinausgehende) Begründung rechtmäßig sind (dazu vgl. Senat, Beschluss vom 10. August 2018 - 5 Ws 126/18 - juris Rdn. 20 m.w.N.) - jeweils einer auf den Einzelfall bezogenen Begründung, da ihre Anordnung den Verurteilten belastet.

    Rn. 37 aa) Die weitere Unterstellung des Verurteilten unter die Aufsicht und Leitung der Bewährungshilfe, die der zwingenden gesetzlichen Regelung in § 68a Abs. 1 2. Halbsatz StGB entspricht (dazu vgl. Senat, Beschluss vom 10. August 2018, a.a.O. - juris Rdn. 11 m.w.N.), ist ebenso wenig zu beanstanden wie die unverändert gebliebenen Weisungen nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und 8 StGB (lit. d) und e) des angefochtenen Beschlusses).

    Rn. 57 Zwar bedürfen Weisungen nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 StGB - insbesondere bei ihrer erstmaligen Erteilung - vielfach keiner näheren Begründung (vgl. Senat, Beschluss vom 10. August 2018 - 5 Ws 126/18 - juris Rdn. 20 m.w.N.).

  • KG, 16.01.2019 - 5 Ws 221/18

    Führungsaufsicht: Voraussetzungen der unbefristeten Verlängerung im Bereich …

    Auszug aus KG, 14.04.2020 - 5 Ws 222/19
    Bei der insoweit anzustellenden aktuellen Legalprognose sind nicht nur Straftaten (oder zumindest rechtswidrige Taten), sondern - soweit prognoserelevant - auch das sonstige Verhalten des Betroffenen und sogar außerhalb seiner Person liegende, von seinem Verschulden unabhängige Umstände wie etwa eine negative Veränderung des sozialen Umfeldes oder das Entfallen einer Unterbringungsmöglichkeit (…dazu vgl. OLG Frankfurt am Main, a.a.O. - juris Rdn. 6) zu berücksichtigen (vgl. [selbst für die an engere Voraussetzungen gebundene Prognoseentscheidung nach § 68c Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 StGB] Senat, Beschluss vom 16. Januar 2019 - 5 Ws 221/18 - juris Rdn. 12, 31).

    Insbesondere lassen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung bei einem Bewährungswiderruf nach § 56f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB, der die Feststellung der Begehung einer Straftat voraussetzt (dazu vgl. EGMR, Urteil vom 3. Oktober 2002 - 37568/97 - Tz. 63 ff. bei juris;… BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12. August 2008 - 2 BvR 1448/08 - juris Rdn. 11 ff.), nicht auf die hier zu treffende Entscheidung übertragen, bei der es lediglich auf das Vorliegen neuer prognoserelevanter Umstände ankommt (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Januar 2019, a.a.O. - juris Rdn. 20 ff., 31).

  • KG, 22.01.2014 - 2 Ws 14/14

    Bestimmtheit eines Aufenthaltsverbots bei Führungsaufsicht

    Auszug aus KG, 14.04.2020 - 5 Ws 222/19
    Diese erweist sich als sachgerecht, da eine enumerative Aufzählung aller denkbaren Orte, die dem Verurteilten Gelegenheit oder Anreiz zu weiteren Straftaten bieten können, regelmäßig nicht möglich oder tunlich ist und § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB daher bei der Beschränkung auf eine Aufzählung weitgehend leerliefe (vgl. KG, Beschluss vom 22. Januar 2014 - 2 Ws 14/14 - juris Rdn. 10 m.w.N.).

    Rn. 41 (a) Anlass für die Ergänzung der Weisung war das gegen den Verurteilten geführte Ermittlungsverfahren, in dem diesem - anders als in den früheren Strafverfahren - nicht nur Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern, sondern auch solche gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Jugendlichen vorgeworfen werden und sich somit der Kreis potentieller Opfer auf Jugendliche erweitert hat (vgl. zu einer entsprechenden Fallkonstellation KG, Beschluss vom 22. Januar 2014, a.a.O. - juris Rdn. 8).

  • OLG Hamm, 04.07.2013 - 4 Ws 213/13

    Ergänzung des Führungsaufsichtsbeschlusses durch eine polizeiliche Meldepflicht …

    Auszug aus KG, 14.04.2020 - 5 Ws 222/19
    Normzweck des § 68d StGB ist es, Weisungen während der Dauer der Führungsaufsicht den wechselnden Verhältnissen anzupassen, namentlich Fortschritten oder Rückschritten des Verurteilten in Bezug auf kriminalprognostisch relevante Umstände Rechnung zu tragen und einem künftigen Fehlverhalten entgegenzuwirken (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 4. Juli 2013 - III-4 Ws 213/13 - juris Rdn. 5; OLG Frankfurt am Main…, Beschluss vom 11. November 2010 - 3 Ws 1081/10 - juris Rdn. 5; KG…, Beschluss vom 20. Dezember 2013 - 2 Ws 541/13 - juris Rdn. 7 m.w.N.;… Kinzig a.a.O., § 68d Rdn. 4, 6;… Heintschel-Heinegg in BeckOK StGB 45. Ed. 1. Februar 2020, § 68d Rdn. 1).

    Ebenso wenig genügt eine bei gleichbleibender Tatsachengrundlage vorgenommene Veränderung der Gefährlichkeitseinschätzung durch eine Fallkonferenz der Polizei, die zu einer Hochstufung des Probanden in eine andere polizeiliche Risikogruppe führt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 4. Juli 2013, a.a.O.;… Heintschel-Heinegg a.a.O., § 68d Rdn. 6).

  • OLG Frankfurt, 02.11.2012 - 2 Ws 114/12

    Strafbarkeit eines Verteidigers wegen Besitzverschaffung kinderpornografischer …

    Auszug aus KG, 14.04.2020 - 5 Ws 222/19
    Soweit er im Übrigen pauschal beanstandet, dass "eine Vielzahl (…) aufgelisteter angeblich belastender Beweismittel in der Akte gar nicht [existierten]" oder "gerade das Gegenteil belegt [hätten]", "jetzt allerdings verschwunden" seien, ist darauf hinzuweisen, dass das "Fehlen" von Ausdrucken der WhatsApp-Chats und inkriminierten Dateien naheliegend dadurch zu erklären ist, dass dem Beschwerdeführer diese Ausdrucke im Rahmen der Akteneinsicht nicht zugänglich gemacht, jedenfalls aber aus rechtlichen Gründen nicht überlassen worden sein dürften (dazu vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 2. November 2012 - 2 Ws 114/12 - juris Rdn. 12 ff.).
  • EGMR, 03.10.2002 - 37568/97

    Fall B. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus KG, 14.04.2020 - 5 Ws 222/19
    Insbesondere lassen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung bei einem Bewährungswiderruf nach § 56f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB, der die Feststellung der Begehung einer Straftat voraussetzt (dazu vgl. EGMR, Urteil vom 3. Oktober 2002 - 37568/97 - Tz. 63 ff. bei juris;… BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12. August 2008 - 2 BvR 1448/08 - juris Rdn. 11 ff.), nicht auf die hier zu treffende Entscheidung übertragen, bei der es lediglich auf das Vorliegen neuer prognoserelevanter Umstände ankommt (vgl. Senat…, Beschluss vom 16. Januar 2019, a.a.O. - juris Rdn. 20 ff., 31).
  • BVerfG, 12.08.2008 - 2 BvR 1448/08

    Verletzung der Unschuldsvermutung durch den Widerruf der Strafaussetzung wegen …

    Auszug aus KG, 14.04.2020 - 5 Ws 222/19
    Insbesondere lassen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung bei einem Bewährungswiderruf nach § 56f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB, der die Feststellung der Begehung einer Straftat voraussetzt (dazu vgl. EGMR, Urteil vom 3. Oktober 2002 - 37568/97 - Tz. 63 ff. bei juris; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12. August 2008 - 2 BvR 1448/08 - juris Rdn. 11 ff.), nicht auf die hier zu treffende Entscheidung übertragen, bei der es lediglich auf das Vorliegen neuer prognoserelevanter Umstände ankommt (vgl. Senat…, Beschluss vom 16. Januar 2019, a.a.O. - juris Rdn. 20 ff., 31).
  • OLG Braunschweig, 18.11.2013 - 1 Ws 333/13

    Voraussetzungen für das Eintreten der Führungsaufsicht bei einem …

    Auszug aus KG, 14.04.2020 - 5 Ws 222/19
    Rn. 58 cc) Da es dem Senat als Folge des § 453 Abs. 2 Satz 2 StPO verwehrt ist, sein Ermessen an die Stelle desjenigen der Strafvollstreckungskammer zu setzen, war der angefochtene Beschluss im tenorierten Umfang aufzuheben und die Sache zur erneuten Entscheidung an die Strafvollstreckungskammer zurückzuverweisen (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 18. November 2013 - 1 Ws 333/13 - juris Rdn. 23; Senat…, Beschluss vom 20. Dezember 2019, a.a.O.).
  • EGMR, 27.03.2014 - 54963/08

    Individualbeschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Verletzung des …

    Auszug aus KG, 14.04.2020 - 5 Ws 222/19
    Rn. 43 Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist die Unschuldsvermutung dann verletzt, wenn die Äußerung eines Amtsträgers, die eine einer Straftat angeklagte Person betrifft, die Auffassung widerspiegelt, sie sei schuldig, obwohl diese Person nicht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen schuldig gesprochen ist, nicht aber dann, wenn für eine (Prognose-)Entscheidung, die das Vorliegen einer Straftat nicht voraussetzt, Fakten berücksichtigt werden, die (auch) von einem Strafgericht zu beurteilen sind (vgl. EGMR, Urteil vom 27. März 2014 - 54963/08 - Tz. 46, 50, 53 bei juris; ebenso OLG Braunschweig…, Beschluss vom 15. März 2019 - 1 Ws 164/18 - juris Rdn. 62).
  • OLG Braunschweig, 15.03.2019 - 1 Ws 164/18

    Negative Prognose zur Fortdauer der Maßregel aufgrund noch nicht rechtskräftiger …

  • KG, 29.01.2018 - 5 Ws 8/18

    Entscheidungen zur Führungsaufsicht: Umfang der Prüfungskompetenz des …

  • OLG Köln, 14.11.2011 - 2 Ws 688/11

    Zulässigkeit nachträglicher Weisungen trotz Ruhens der Führungsaufsicht

  • BVerfG, 30.03.2016 - 2 BvR 496/12

    Strafbewehrte Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht (Zulässigkeit einer …

  • BVerfG, 24.09.2011 - 2 BvR 1165/11

    Recht auf Freiheit der Person; Strafaussetzung zur Bewährung (Widerruf); …

  • OLG Nürnberg, 08.05.2014 - 2 Ws 37/14

    Beschwerdeverfahren gegen die Ausgestaltung der Führungsaufsicht: Anforderungen …

  • OLG Stuttgart, 24.09.2004 - 1 Ws 248/04

    Nachträgliche Änderung von Bewährungsauflagen: Andere Bewertung von Rechtsfragen …

  • OLG Stuttgart, 26.08.2003 - 1 Ws 231/03

    Strafaussetzung: Beschwerde gegen ermessensfehlerhafte Änderung von …

  • OLG Karlsruhe, 26.11.2015 - 2 Ws 495/15

    Maßregelvollstreckung: Besetzung der Strafvollstreckungskammer; Überprüfung …

  • OLG Celle, 30.11.2018 - 2 Ws 422/18

    Prüfung einer Legalprognose durch Anhörung und persönlichen Eindruck

  • OLG Nürnberg, 29.11.2007 - 1 Ws 716/07

    Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht auf Nichtaufenthalt in einer bisherigen …

  • OLG Frankfurt, 11.11.2010 - 3 Ws 1081/10

    Führungsaufsicht: Voraussetzungen für eine Neuerteilung oder Änderung von …

  • KG, 20.12.2013 - 2 Ws 541/13

    Schlechterstellung durch Nachtragsentscheidungen bei Führungsaufsicht

  • OLG Hamm, 02.12.1999 - 3 Ws 710/99

    Nachholung eines Bewährungsbeschlusses bei unterbliebener Aussetzung der …

  • KG, 14.04.2021 - 5 Ws 32/21

    Ausgestaltung der Führungsaufsicht; Therapieweisung für einen Sexualstraftäter

    Die Strafvollstreckungskammer hat zum Anordnungszweck rechtsfehlerfrei ausgeführt, dass es angesichts der neuerlichen Kontaktanbahnungen mit Mädchen im präferierten Alter der regelmäßigen spezialpräventiven Einwirkung der Beamten des LKA auf den Beschwerdeführer bedürfe und die Gefährderansprachen ein geeignetes Mittel zu einer straffen und effektiven Überwachung des rückfallgefährdeten Verurteilten seien (vgl. auch Senat, Beschlüsse vom 14. April 2020 - 5 Ws 222/19 -, juris Rn. 51 und vom 20. Dezember 2019 - 5 Ws 201/19 -).

    Der Umstand, dass der Beschwerdeführer wegen dieser Tat noch nicht rechtskräftig verurteilt worden ist, stand der Berücksichtigung des vorgeworfenen Verhaltens bei der Entscheidung über die Ausgestaltung der Führungsaufsicht nicht entgegen, denn bei der insoweit anzustellenden aktuellen Legalprognose sind nicht nur Straftaten, sondern sämtliche, den Täter betreffenden prognoserelevanten Umstände zu berücksichtigen, sofern diese konkret und nachvollziehbar festgestellt sind, es sich also nicht nur um Vermutungen handelt (vgl. eingehend Senat, Beschluss vom 14. April 2020, a.a.O., juris Rn. 42 ff. m.w.N.).

    Da eine abschließende Aufzählung aller denkbaren Orte, die dem Beschwerdeführer Gelegenheit oder Anreiz zu weiteren Straftaten bieten können, regelmäßig nicht möglich oder tunlich ist, muss es grundsätzlich ausreichen, solche Örtlichkeiten, deren Aufsuchen dem Verurteilten untersagt werden soll, ihrer Art nach zu bezeichnen, denn andernfalls würde § 68b Abs. 1 Nr. 2 StGB weitgehend leerlaufen (vgl. BGH NStZ-RR 2014, 78; Senat, Beschluss vom 14. April 2020 - 5 Ws 222/19 -, juris Rn. 39 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 12.06.2025 - 3 Ws 190/25

    Fortdauer der unbefristeten Führungsaufsicht; Besetzung der …

    Dabei gilt der Maßstab des § 68e Abs. 2 S. 1 StGB auch für die Entscheidung über die Fortdauer der unbefristeten Führungsaufsicht (KG Berlin, Beschl. v. 14.04.2020 - 5 Ws 222/19 - 121 AR 232/19, BeckRS 2020, 33662 Rn. 21;… OLG Celle, Beschl. v. 30.11.2018 - 2 Ws 422/18, BeckRS 2018, 35847, Rn. 15;… BeckOK StGB/Heuchemer/Kett-Straub, 65. Ed. 1.5.2025, StGB § 68e Rn. 16;… Lackner/Kühl/Heger/Heger, 30. Aufl. 2023, StGB § 68e Rn. 1a;… NK-StGB/Ostendorf/Bartsch, 6. Aufl. 2023, StGB § 68e Rn. 22;… wohl auch: OLG Nürnberg Beschl. v. 10.11.2014 - 2 Ws 509/14, BeckRS 2014, 22548 Rn. 25).

    Die danach erforderliche hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Beschwerdeführer nach einem Entfall der Führungsaufsicht keine Straftaten (von Gewicht) mehr begehen wird (vgl. KG, Beschluss v. 14.4.2020 - 5 Ws 222/19, BeckRS 2020, 33662 Rn. 22), ist hier nicht gegeben.

  • KG, 11.06.2020 - 5 Ws 67/20

    Weisung für die Dauer der Führungsaufsicht bei ausländischem Wohnsitz

    Rn. 9 Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erfordert, dass die erteilte Weisung geeignet sein muss, den mit ihr angestrebten Zweck zu erreichen, wobei die Möglichkeit der Zweckerreichung genügt (…vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 30. März 2016 - 2 BvR 496/12 -, juris Rdnr. 18 m.w.N.; Senat, Beschluss vom 14. April 2020 - 5 Ws 222/19 ).
  • OLG Hamm, 17.06.2025 - 3 Ws 188/25

    Beginn der zweijährigen Überprüfungsfrist einer unbefristeten Führungsaufsicht

    Bei der Prüfung einer möglichen Aufhebung der bereits eingetretenen unbefristeten Führungsaufsicht nach § 68e Abs. 3 S. 1 Nr. 2 StGB findet nach dem insoweit eindeutigen Wortlaut der Prüfungsmaßstab aus § 68e Abs. 2 S. 1 StGB Anwendung (KG Berlin, Beschl. v. 14.04.2020 - 5 Ws 222/19 - 121 AR 232/19, BeckRS 2020, 33662 Rn. 21;… OLG Celle, Beschl. v. 30.11.2018 - 2 Ws 422/18, BeckRS 2018, 35847, Rn. 15;… BeckOK StGB/Heuchemer/Kett-Straub, 65. Ed. 1.5.2025, StGB § 68e Rn. 16;… Lackner/Kühl/Heger/Heger, 30. Aufl. 2023, StGB § 68e Rn. 1a;… NK-StGB/Ostendorf/Bartsch, 6. Aufl. 2023, StGB § 68e Rn. 22;… wohl auch: OLG Nürnberg Beschl. v. 10.11.2014 - 2 Ws 509/14, BeckRS 2014, 22548 Rn. 25;… a.A.: LK-StGB/Baur, 13. Aufl. 2022, StGB § 68e Rn. 39).
  • KG, 10.11.2021 - 5 Ws 219/21

    Voraussetzungen der nachträglichen Aufhebung einer Weisung zur Einnahme …

    Dabei kommt eine nachträgliche Entscheidung gemäß § 68d Abs. 1 StGB, wie sie der Beschwerdeführer begehrt, grundsätzlich nur in Betracht, wenn sich die objektive Situation oder der Kenntnisstand des Gerichts in tatsächlicher Hinsicht geändert hat, also entweder neue Umstände eingetreten sind oder bestehende Umstände dem Gericht erst nachträglich bekannt geworden sind, nicht hingegen dann, wenn das Gericht lediglich anderen Sinnes geworden ist oder sich seine Beurteilung bekannter Umstände geändert hat (ständ. Rspr., vgl. z. B. Senat, Beschluss vom 4. Juni 2020 - 5 Ws 83/20 - und vom 14. April 2020 - 5 Ws 222/19 -, juris Rn. 34 jeweils m. w. Nachw.).
  • KG, 23.09.2021 - 5 Ws 203/21

    Antrag auf Aufhebung der Führungsaufsicht: Anforderungen an die Prognose

    aa) Die Aufhebung der Führungsaufsicht setzt gemäß § 68e Abs. 2 Satz 1 StGB voraus, dass der Verurteilte auch ohne sie keine Straftaten (von Gewicht) mehr begehen wird (vgl. Senat, Beschluss 14. April 2020 - 5 Ws 222/19 -, juris Rdnr. 28 m.w.N.), mithin die Zielsetzung der Führungsaufsicht erreicht ist (vgl. KG, Beschluss vom 5. Oktober 2015 - 2 Ws 216/15 -, m.w.N.).
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