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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 05.06.2025 - 13 LB 259/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,16292
OVG Niedersachsen, 05.06.2025 - 13 LB 259/23 (https://dejure.org/2025,16292)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.06.2025 - 13 LB 259/23 (https://dejure.org/2025,16292)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. Juni 2025 - 13 LB 259/23 (https://dejure.org/2025,16292)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    AufenthG § 34 Abs. 3; AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 1a; AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 4; StAG § 10 Abs. 1 Satz 1
    Aufenthaltserlaubnis; Identität; Identitätsklärung; Irak; Staatsangehörigkeitsrecht; Stufenmodell; Vertrauensanwalt

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufenthaltserlaubnis; Identität; Identitätsklärung; Irak; Staatsangehörigkeitsrecht; Stufenmodell; Vertrauensanwalt

  • rechtsportal.de

    Aufenthaltserlaubnis; Identität; Identitätsklärung; Irak; Staatsangehörigkeitsrecht; Stufenmodell; Vertrauensanwalt

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 23.09.2020 - 1 C 36.19

    Klärung der Identität im Einbürgerungsrecht in Ausnahmefällen auch ohne amtliche …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.06.2025 - 13 LB 259/23
    Das vom Bundesverwaltungsgericht zur Identitätsklärung i.S.d. § 10 Abs. 1 Satz 1 StAG im Staatsangehörigkeitsrecht entwickelte Stufenmodell (vgl. Urt. v. 23.9.2020 - BVerwG 1 C 36.19 -, BVerwGE 169, 269 - juris) ist auch auf die Identitätsklärung im Aufenthaltsrecht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1a AufenthG übertragbar.

    Dabei ist aber das vom Bundesverwaltungsgericht zur Identitätsklärung i.S.d. § 10 Abs. 1 Satz 1 StAG im Staatsangehörigkeitsrecht entwickelte Stufenmodell (vgl. Urt. v. 23.9.2020 - BVerwG 1 C 36.19 -, BVerwGE 169, 269 - juris), wie es bereits das Verwaltungsgericht angenommen hat (vgl. S. 6 des Urteilsabdrucks), auch auf die Identitätsklärung im Aufenthaltsrecht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1a AufenthG übertragbar (…vgl. dahingehend auch OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 8.3.2023 - 2 L 102/20 -, juris Rn. 68;… Maor, in: Kluth/Heusch, BeckOK AuslR, 43. Ed. 2024, § 5 AufenthG Rn. 5a;… Samel, in: Bergmann/Dienelt, 15. Aufl. 2025, § 5 AufenthG Rn. 50 ff.).

    Hierzu führt das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 23. September 2020 (- BVerwG 1 C 36.19 -, BVerwGE 169, 269, 272 f. - juris Rn. 12 ff.) aus:.

    Unter dem Gesichtspunkt eines zukunftsgerichteten Entfaltungsschutzes als Grundbedingung menschlicher Persönlichkeit gebietet es das in Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG verankerte allgemeine Persönlichkeitsrecht, dass Einbürgerungsbewerber, die sich aller Voraussicht nach dauerhaft in Deutschland aufhalten werden, eine realistische Chance auf Klärung ihrer Identität haben müssen (BVerwG, Urt. v. 23.9.2020 - BVerwG 1 C 36.19 -, BVerwGE 169, 269, 273 - juris Rn. 15 f.).

    Ist dem Ausländer auch ein Rückgriff auf sonstige Beweismittel im Sinne des § 26 Abs. 1 Satz 1 und 2 VwVfG objektiv nicht möglich oder subjektiv nicht zumutbar, so kann seine Identität ausnahmsweise allein auf der Grundlage seines Vorbringens als nachgewiesen anzusehen sein, sofern die Angaben zur Person auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Umstände des Einzelfalles und des gesamten Vorbringens des Einbürgerungsbewerbers zur Überzeugung der Einbürgerungsbehörde feststehen (BVerwG, Urt. v. 23.9.2020 - BVerwG 1 C 36.19 -, BVerwGE 169, 269, 274 f. - juris Rn. 18 f.).

  • BVerwG, 01.09.2011 - 5 C 27.10

    Anspruchseinbürgerung; Amtsermittlungsgrundsatz; Asylberechtigte; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.06.2025 - 13 LB 259/23
    Das öffentliche Interesse daran zu verhindern, dass einer Person eine vollkommen neue Identität oder eine zusätzliche Alias-Identität verschafft und ihr dadurch die Möglichkeit eröffnet wird, im Rechtsverkehr mit mehreren unterschiedlichen Identitäten und amtlichen Ausweispapieren aufzutreten, gebietet es, die identitätsrelevanten Personalien einer sorgfältigen Überprüfung mit dem Ziel einer Richtigkeitsgewähr zu unterziehen (BVerwG, Urteil vom 1. September 2011 - 5 C 27.10 - BVerwGE 140, 311 Rn. 13)..

    Zum anderen bildet die Identitätsprüfung auch eine notwendige Voraussetzung der in § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 i.V.m. § 12a StAG und § 11 StAG vorgesehenen Sicherheitsüberprüfung (BVerwG, Urteil vom 1. September 2011 - 5 C 27.10 - BVerwGE 140, 311 Rn. 12; vgl. auch BT-Drs. 19/11083 S. 11 f.).".

  • OVG Niedersachsen, 09.11.2022 - 13 LB 148/22

    Aktualität des Ausweisungsinteresses; Ausweisung; Berufung; Dauer des Einreise- …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.06.2025 - 13 LB 259/23
    Die - gerichtlich vollständig überprüfbare (…vgl. Senatsurt. v. 8.2.2018 - 13 LB 45/17 -, juris Rn. 41 m.w.N.) - Frage, welche konkreten Initiativ- und Mitwirkungshandlungen zur Erlangung eines Passes dem Ausländer zumutbar sind, beurteilt sich unter Berücksichtigung aller Umstände und Besonderheiten des Einzelfalls (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.6.2006 - BVerwG 1 B 54.06 -, Buchholz 402.242 AufenthG § 25 Nr. 4 - juris Rn. 4; Senatsurt. v. 9.11.2022 - 13 LB 148/22 -, juris Rn. 52).

    Je gewichtiger die vom Ausländer plausibel vorgebrachten Umstände sind, desto geringer sind die Anforderungen an das Vorliegen einer daraus resultierenden Unzumutbarkeit (vgl. Senatsurt. v. 9.11.2022 - 13 LB 148/22 -, juris Rn. 52;… Senatsbeschl. v. 4.4.2011 - 13 ME 205/10 -, NVwZ-RR 2011, 498, 499 - juris Rn. 6;… Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 17.2.2005 - 11 PA 345/04 -, juris Rn. 14 m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2023 - 2 L 102/20

    Aufenthalterlaubnis für gut integrierte Jugendliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.06.2025 - 13 LB 259/23
    Es muss Gewissheit über die Person hergestellt und einer Verwechselungsgefahr entgegengewirkt werden (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 8.3.2023 - 2 L 102/20 -, juris Rn. 59;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 30.7.2014 - 11 S 2450/13 -, juris Rn. 32 f.;… Maor, in: Kluth/Heusch, BeckOK AuslR, 43. Edition 2024, § 5 AufenthG Rn. 4 f.).

    Dabei ist aber das vom Bundesverwaltungsgericht zur Identitätsklärung i.S.d. § 10 Abs. 1 Satz 1 StAG im Staatsangehörigkeitsrecht entwickelte Stufenmodell (…vgl. Urt. v. 23.9.2020 - BVerwG 1 C 36.19 -, BVerwGE 169, 269 - juris), wie es bereits das Verwaltungsgericht angenommen hat (vgl. S. 6 des Urteilsabdrucks), auch auf die Identitätsklärung im Aufenthaltsrecht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1a AufenthG übertragbar (vgl. dahingehend auch OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 8.3.2023 - 2 L 102/20 -, juris Rn. 68;… Maor, in: Kluth/Heusch, BeckOK AuslR, 43. Ed. 2024, § 5 AufenthG Rn. 5a;… Samel, in: Bergmann/Dienelt, 15. Aufl. 2025, § 5 AufenthG Rn. 50 ff.).

  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.06.2025 - 13 LB 259/23
    Ein etwaiges aus den Schutzwirkungen des Art. 8 EMRK wegen des im Bundesgebiet geführten Privat- und Familienlebens folgendes inlandsbezogenes Abschiebungshindernis steht dem Erlass der Abschiebungsandrohung nach §§ 59 Abs. 1 Satz 1, 60 Abs. 5 AufenthG nicht entgegen, da der Verweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention lediglich Abschiebungshindernisse umfasst, die in Gefahren begründet liegen, welche dem Ausländer im Zielstaat der Abschiebung drohen ("zielstaatsbezogene" Abschiebungshindernisse; vgl. BVerwG, Urt. v. 31.1.2013 - BVerwG 10 C 15.12 -, juris Rn. 35;… Senatsbeschl. v. 14.11.2023 - 13 ME 177/23 -, juris Rn. 20).
  • BVerwG, 13.06.2013 - 10 C 16.12

    Visum; Gambia; Aufenthaltsrecht; Familienzusammenführung; Kindernachzug; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.06.2025 - 13 LB 259/23
    Ob ein solcher Ausnahmefall vorliegt, unterliegt keinem Einschätzungsspielraum der Behörde, sondern ist gerichtlich in vollem Umfang überprüfbar (BVerwG, Urt. v. 13.6.2013 - BVerwG 10 C 16.12 -, juris Rn. 16).
  • BVerwG, 15.08.2019 - 1 C 23.18

    Besondere Privilegierung nachgezogener Kinder bei der Aufenthaltsverfestigung …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.06.2025 - 13 LB 259/23
    Sowohl verfassungs-, unions- oder völkerrechtliche Gewährleistungen als auch atypische Umstände des Einzelfalls, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen, können eine Ausnahme vom Regelfall des § 5 Abs. 1 AufenthG rechtfertigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.8.2019 - BVerwG 1 C 23.18 -, BVerwGE 166, 219, 231 f. - juris Rn. 30;… Senatsbeschl. v. 17.5.2022 - 13 ME 113/22 -, juris Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2018 - 13 LB 45/17

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; eheliche Lebensgemeinschaft; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.06.2025 - 13 LB 259/23
    Die - gerichtlich vollständig überprüfbare (vgl. Senatsurt. v. 8.2.2018 - 13 LB 45/17 -, juris Rn. 41 m.w.N.) - Frage, welche konkreten Initiativ- und Mitwirkungshandlungen zur Erlangung eines Passes dem Ausländer zumutbar sind, beurteilt sich unter Berücksichtigung aller Umstände und Besonderheiten des Einzelfalls (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.6.2006 - BVerwG 1 B 54.06 -, Buchholz 402.242 AufenthG § 25 Nr. 4 - juris Rn. 4;… Senatsurt. v. 9.11.2022 - 13 LB 148/22 -, juris Rn. 52).
  • OVG Niedersachsen, 04.04.2011 - 13 ME 205/10

    Heranziehung der Wertungen des Wehrpflichtgesetzes vor dem Hintergrund der …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.06.2025 - 13 LB 259/23
    Je gewichtiger die vom Ausländer plausibel vorgebrachten Umstände sind, desto geringer sind die Anforderungen an das Vorliegen einer daraus resultierenden Unzumutbarkeit (…vgl. Senatsurt. v. 9.11.2022 - 13 LB 148/22 -, juris Rn. 52; Senatsbeschl. v. 4.4.2011 - 13 ME 205/10 -, NVwZ-RR 2011, 498, 499 - juris Rn. 6;… Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 17.2.2005 - 11 PA 345/04 -, juris Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.06.2006 - 1 B 54.06

    Revisionsverfahren, Verfahrensrecht, grundsätzliche Bedeutung, …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.06.2025 - 13 LB 259/23
    Die - gerichtlich vollständig überprüfbare (…vgl. Senatsurt. v. 8.2.2018 - 13 LB 45/17 -, juris Rn. 41 m.w.N.) - Frage, welche konkreten Initiativ- und Mitwirkungshandlungen zur Erlangung eines Passes dem Ausländer zumutbar sind, beurteilt sich unter Berücksichtigung aller Umstände und Besonderheiten des Einzelfalls (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.6.2006 - BVerwG 1 B 54.06 -, Buchholz 402.242 AufenthG § 25 Nr. 4 - juris Rn. 4;… Senatsurt. v. 9.11.2022 - 13 LB 148/22 -, juris Rn. 52).
  • OVG Niedersachsen, 17.05.2022 - 13 ME 113/22

    Absehen; atypische Fallgestaltung; Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsinteresse; …

  • BVerwG, 17.06.2013 - 10 B 1.13

    Aufklärungsrüge; Flüchtling; Identitätssicherung; Passersatz; Passpflicht; …

  • VG Saarlouis, 27.10.2023 - 6 K 647/21

    Anforderungen an die Identitätsklärung eines anerkannten Flüchtlings für eine …

  • OVG Niedersachsen, 17.02.2005 - 11 PA 345/04

    Ausländer; Generalkonsulat; Passersatzpapier; Reiseausweis; Reisedokument; …

  • OVG Niedersachsen, 14.11.2023 - 13 ME 177/23

    Ausländerbehörde; Bundesamt für Migration und Flüchtlinge; Existenzsicherung; …

  • OVG Niedersachsen, 09.07.2009 - 4 PA 365/08
  • BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 43.06

    Aufenthaltserlaubnis, Sperrwirkung der Ausweisung, Befristung, Ehegattennachzug, …

  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2014 - 11 S 2450/13

    Nachweis der Identität durch irakischen Proxy-Pass

  • BVerwG, 06.03.2014 - 1 B 17.13

    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis; Anrechnung von Fiktionszeiten

  • BVerwG, 07.05.2013 - 1 B 2.13

    Humanitäre Aufenthaltserlaubnis; Regelerteilungsvoraussetzung geklärter Identität …

  • VGH Bayern, 01.08.2024 - 19 ZB 23.848

    Aufenthaltserlaubnis, Sicherung des Lebensunterhalts, Positive Erwerbsprognose, …

  • BVerwG, 24.07.2025 - 1 C 2.24

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag hindert nicht die Verlängerung einer …

    Einzige tatbestandliche Voraussetzung für eine (weitere) Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach § 34 Abs. 3 AufenthG ist die wirksame Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 34 Abs. 1 AufenthG, deren gesetzliche Fortgeltung als eigenständiges Aufenthaltsrecht nach § 34 Abs. 2 AufenthG oder eine bereits erfolgte wirksame Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach § 34 Abs. 3 AufenthG (OVG Lüneburg, Urteil vom 5. Juni 2025 - 13 LB 259/23 - juris Rn. 51 ff.).
  • VG Göttingen, 01.06.2026 - 1 B 34/26

    Zumutbar; Libanon; geklärte Identität; Passsbeschaffung; Zurechnung; …

    Der Zweck der Vorschrift und ihre systematische Stellung als vor die Klammer gezogene Regelerteilungsvoraussetzung belegen, dass das öffentliche Interesse an der Identifizierung des Ausländers und Klärung seiner Rückkehrberechtigung in das Herkunftsland nicht davon abhängt, ob die Möglichkeit einer Aufenthaltsbeendigung besteht oder nicht (…BVerwG, Beschl. v. 07.05.2013 - 1 B 2.13 -, juris Rn. 4; Nds. OVG, Urt. v. 05.06.2025 - 13 LB 259/23 -, juris Rn. 58;… vgl. auch Fleuß, ZAR 2021, S. 156, wonach im Staatsangehörigkeitsrecht der Zweck der Identitätsklärung auch in der Verhinderung einer neuen Identität liegt).

    Es muss Gewissheit über die Person hergestellt und einer Verwechselungsgefahr entgegengewirkt werden (Nds. OVG, Urt. v. 05.06.2025 - 13 LB 259/23 -, juris Rn. 59;… Maor, in: Kluth/Heusch, BeckOK AuslR, 47. Ed. 2026, § 5 AufenthG Rn. 4 f.).

    Dabei ist das vom Bundesverwaltungsgericht zur Identitätsklärung i.S.d. § 10 Abs. 1 Satz 1 StAG im Staatsangehörigkeitsrecht entwickelte Stufenmodell (…vgl. Urt. v. 23.09.2020 - BVerwG 1 C 36.19 -, BVerwGE 169, 269 - juris), auch auf die Identitätsklärung im Aufenthaltsrecht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1a AufenthG übertragbar (Nds. OVG, Urt. v. 05.06.2025 - 13 LB 259/23 -, juris Rn. 60;… vgl. auch Maor, in: Kluth/Heusch, BeckOK AuslR, 47. Ed. 2026, § 5 AufenthG Rn. 5a;… Samel, in: Bergmann/Dienelt, 15. Aufl. 2025, § 5 AufenthG Rn. 50 ff.).

    Ist dem Ausländer auch ein Rückgriff auf sonstige Beweismittel im Sinne des § 26 Abs. 1 Satz 1 und 2 VwVfG objektiv nicht möglich oder subjektiv nicht zumutbar, so kann seine Identität ausnahmsweise allein auf der Grundlage seines Vorbringens als nachgewiesen anzusehen sein, sofern die Angaben zur Person auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Umstände des Einzelfalles und des gesamten Vorbringens des Betroffenen zur Überzeugung der Behörde feststehen (…BVerwG, Urt. v. 23.9.2020 - 1 C 36.19 -, BVerwGE 169, 269, 274 f. - juris Rn. 18 f.; Nds. OVG, Urt. v. 05.06.2025 - 13 LB 259/23 -, juris Rn. 67).

    Ein solcher atypischer Fall kann nur angenommen werden, wenn verfassungs-, unions- oder völkerrechtliche Gewährleistungen einschlägig oder atypische Umstände des Einzelfalles gegeben sind, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen und so eine Ausnahme vom Regelfall rechtfertigen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 05.06.2025 - 13 LB 259/23 -, juris Rn. 84;… vgl. zu § 25 Abs. 3 AufenthGBVerwG, Urt. v. 22.11.2005 - 1 C 18/04 -, juris Rn. 14).

  • VG Kassel, 19.06.2026 - 4 K 974/24

    Mitwirkungspflichten des Ausländers bei der Identitätsklärung - Erteilung eines …

    Die Regelerteilungsvoraussetzung geklärter Identität und Staatsangehörigkeit in § 5 Abs. 1 Nr. 1a AufenthG, mit der die Aufklärungspflicht der Ausländerbehörde (§ 49 Abs. 3 AufenthG) und eine entsprechende Mitwirkungspflicht des Ausländers (§ 49 Abs. 2 AufenthG) korrespondieren, ist Ausdruck des gewichtigen öffentlichen Interesses an der Individualisierung der Person, die einen Aufenthaltstitel begehrt (Niedersächsisches OVG, Urteil vom 5. Juni 2025 - 13 LB 259/23 -, juris, Rn. 58).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 23. September 2020 - 1 C 36/19 - für die Frage der Identitätsklärung i. S. d. § 10 Abs. 1 Satz 1 StAG im Staatsangehörigkeitsrecht ein Stufenmodell entwickelt, welches auf die Identitätsklärung im Aufenthaltsrecht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1a AufenthG übertragbar ist (Niedersächsisches OVG, Urteil vom 5. Juni 2025 - 13 LB 259/23 -, juris, Rn. 60).

    Der Ausländer unterliegt dabei einer umfassenden, bis zur Grenze der objektiven Möglichkeit und subjektiven Zumutbarkeit reichenden Initiativ- und Mitwirkungsobliegenheit (zum Ganzen: BVerwG…, Urteil vom 23. September 2020 - 1 C 36/19 -, BVerwGE 169, 269-278, juris, Rn. 18 ff.; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 5. Juni 2025 - 13 LB 259/23 -, juris Rn. 60 ff.;… Maor, in: Kluth/Heusch, BeckOK AuslR, 47. Ed. 1. Januar 2026, § 5 AufenthG, Rn. 2 ff.;… Beiderbeck, in: Decker/Bader/Kothe, BeckOK MigR, 24. Ed. 1. Januar 2026, § 5 AufenthG, Rn. 5; vgl. Bayerischer VGH…, Beschluss vom 1. Februar 2023 - 19 C 20.2914 -, juris, Rn. 19).

  • VG Bayreuth, 15.06.2026 - B 6 E 26.723

    Ausbildungsduldung, keine fristgerechte Identitätsklärung, Passvorlage nach …

    Zur Frage, wann und wie die Identität des Ausländers i.S.v. § 60c Abs. 2 Nr. 3 AufenthG geklärt werden kann, kann nach Auffassung der Kammer die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (zuletzt BVerwG, U.v. 18.12.2025 - 1 C 27.24 - NVwZ 2026, 674) zur Identitätsklärung im Staatsangehörigkeitsrecht herangezogen werden (vgl. auch NdsOVG, U.v. 5.6.2025 - 13 LB 259/23 - BeckRS 2025, 14534 Ls. 2 und Rn. 47, zu § 5 Abs. 1 Nr. 1a AufenthG).
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