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   OVG Niedersachsen, 30.11.2020 - 13 MN 520/20   

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OVG Niedersachsen, 30.11.2020 - 13 MN 520/20 (https://dejure.org/2020,38583)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.11.2020 - 13 MN 520/20 (https://dejure.org/2020,38583)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. November 2020 - 13 MN 520/20 (https://dejure.org/2020,38583)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Keine vorläufige Außervollzugsetzung der Niedersächsischen Quarantäne-Verordnung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine vorläufige Außervollzugsetzung der Niedersächsischen Quarantäne-Verordnung ...

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2020 - 13 MN 520/20
    Die vorliegenden tatbestandlichen Voraussetzungen des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG verpflichten die zuständigen Behörden zum Handeln (gebundene Entscheidung, vgl. BVerwG, Urt. v. 22.3.2012 - BVerwG 3 C 16.11 -, BVerwGE 142, 205, 212 - juris Rn. 23).

    Erforderlich und ausreichend ist, dass die Annahme, der Betroffene habe Krankheitserreger aufgenommen, wahrscheinlicher ist als das Gegenteil (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.3.2012 - BVerwG 3 C 16.11 -, juris Rn. 31 m.w.N.).

    Das Beispiel zeigt, dass es sachgerecht ist, einen am Gefährdungsgrad der jeweiligen Erkrankung orientierten, "flexiblen" Maßstab für die hinreichende (einfache) Wahrscheinlichkeit zugrunde zu legen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.3.2012, a.a.O., Rn. 32 m.w.N.).

    Die Feststellung eines Ansteckungsverdachts setzt voraus, dass die Behörde zuvor Ermittlungen zu infektionsrelevanten Kontakten des Betroffenen angestellt hat; denn ohne aussagekräftige Tatsachengrundlage lässt sich nicht zuverlässig bewerten, ob eine Aufnahme von Krankheitserregern anzunehmen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.3.2012, a.a.O., Rn. 33).

  • OVG Niedersachsen, 18.11.2020 - 13 MN 448/20

    Corona; Kontaktbeschränkung; Kontaktnachverfolgung; Mund-Nasen-Bedeckung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2020 - 13 MN 520/20
    19 Eine Verfassungswidrigkeit dieser Rechtsgrundlagen, insbesondere mit Blick auf die Bestimmtheit der getroffenen Regelungen und deren Vereinbarkeit mit dem Vorbehalt des Gesetzes, ist für den Senat - ebenso wie offenbar für das Bundesverfassungsgericht (vgl. bspw. BVerfG, Beschl. v. 15.7.2020 - 1 BvR 1630/20 - v. 9.6.2020 - 1 BvR 1230/20 - v. 28.4.2020 - 1 BvR 899/20 -, alle veröffentlicht in juris) - in seiner bisherigen Spruchpraxis betreffend die Corona-Pandemie jedenfalls nicht offensichtlich (siehe zuletzt Senatsbeschl. v. 18.11.2020 - 13 MN 448/20 -, juris Rn. 33ff.).

    Der Senat sieht die Voraussetzungen des § 32 Satz 1 in Verbindung mit §§ 28 Abs. 1 Satz 1, 30 Abs. 1 Satz 12 IfSG angesichts der Ausbreitung von COVID-19 weiterhin als gegeben an (vgl. zuletzt Senatsbeschl. v. 18.11.2020 - 13 MN 448/20 -, juris Rn. 51ff.).

    Würde sie es tun, wäre sie voraussichtlich unübersichtlich und schwer handhabbar und würde damit ihren infektionsschützenden Zweck verfehlen (vgl. Senatsbeschl. v. 18.11.2020 - 13 MN 448/20 -, juris Rn. 116; v. 28.10.2020 - 13 MN 390/20 -, juris Rn. 34).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2020 - 13 B 1770/20

    Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer außer Vollzug gesetzt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2020 - 13 MN 520/20
    Vor diesem Hintergrund ist die Argumentation, Auslandsreisen würden eine signifikante zusätzliche Infektionsgefahr nicht begründen, nicht ohne Weiteres von der Hand zu weisen (siehe OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 20.11.2020 - 13 B 1770/20.NE -, juris Rn. 36ff.).

    Es ist festzuhalten, dass eine unterschiedliche Behandlung von Rückkehrern aus dem Ausland grundsätzlich gerechtfertigt sein kann, wenn und soweit mit Blick auf Unklarheiten der Reisewege, das Zusammentreffen einer Vielzahl von unbekannten Reisenden oder unklaren Infektionslagen in Drittländern ein sachlicher Differenzierungsgrund besteht (so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 20.11.2020 - 13 B 1770/20.NE -, juris Rn. 40).

  • OVG Niedersachsen, 31.01.2019 - 13 KN 510/18

    Hausordnung; im Rahmen seiner Gerichtsbarkeit; Maßregelvollzug; Normenkontrolle;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2020 - 13 MN 520/20
    § 1 Abs. 1 bis Abs. 3 der Niedersächsischen Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Eindämmung des Corona-Virus (Niedersächsische Quarantäne-Verordnung) vom 6. November 2020 (Nds. GVBl. S. 380) ist eine im Range unter dem Landesgesetz stehende Rechtsvorschrift im Sinne des § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO in Verbindung mit § 75 NJG (vgl. zu den insoweit bestehenden Anforderungen: Senatsbeschl. v. 31.1.2019 - 13 KN 510/18 -, NdsRpfl. 2019, 130 f. - juris Rn. 16 ff.).

    Es entspricht der ständigen Praxis des Senats, in Normenkontrollverfahren in der Hauptsache nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO grundsätzlich den doppelten Auffangwert im Sinne des § 52 Abs. 2 GKG, mithin 10.000 EUR, als Streitwert anzusetzen (vgl. Senatsbeschl. v. 31.1.2019 - 13 KN 510/18 -, Nds. Rpfl. 2019, 130 f. - juris Rn. 29).

  • OVG Niedersachsen, 29.10.2020 - 13 MN 396/20

    Absonderung; Anzeigepflicht; ausländisches; Befreiungsregelung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2020 - 13 MN 520/20
    Die Regelung des § 1 Abs. 1 der Niedersächsischen Quarantäne-Verordnung verbietet dem Antragsteller nicht etwa die Einreise in das Bundesgebiet oder das Aufsuchen eines von ihm gewählten inländischen Ortes (vgl. zum Schutzbereich des Grundrechts: Senatsbeschl. v. 29.10.2020 - 13 MN 396/20 -, juris Rn. 8 m.w.N.).

    Im Gegensatz zu den vorigen Entscheidungen (Senatsbeschl. v. 29.10.2020 - 13 MN 396/20 - und v. 5.6.2020 - 13 MN 195/20 -, jeweils abrufbar über juris) sieht der Senat die Erfolgsaussichten insoweit nunmehr als offen an.

  • BVerfG, 28.04.2020 - 1 BvR 899/20

    Einstweilige Anordnung betreffend die Untersagung des Betriebs eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2020 - 13 MN 520/20
    19 Eine Verfassungswidrigkeit dieser Rechtsgrundlagen, insbesondere mit Blick auf die Bestimmtheit der getroffenen Regelungen und deren Vereinbarkeit mit dem Vorbehalt des Gesetzes, ist für den Senat - ebenso wie offenbar für das Bundesverfassungsgericht (vgl. bspw. BVerfG, Beschl. v. 15.7.2020 - 1 BvR 1630/20 - v. 9.6.2020 - 1 BvR 1230/20 - v. 28.4.2020 - 1 BvR 899/20 -, alle veröffentlicht in juris) - in seiner bisherigen Spruchpraxis betreffend die Corona-Pandemie jedenfalls nicht offensichtlich (siehe zuletzt Senatsbeschl. v. 18.11.2020 - 13 MN 448/20 -, juris Rn. 33ff.).

    Denn ohne diesen würde sich die Gefahr der Ansteckung mit dem Virus, der erneuten Erkrankung vieler Personen, der Überlastung der gesundheitlichen Einrichtungen bei der Behandlung schwerwiegender Fälle und schlimmstenfalls des Todes von Menschen auch nach den derzeit nur vorliegenden Erkenntnissen erheblich erhöhen (vgl. zu dieser Gewichtung: BVerfG, Beschl. v 7.4.2020 - 1 BvR 755/20 -, juris Rn. 10; Beschl. v. 28.4.2020 - 1 BvR 899/20 -, juris Rn. 12 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2020 - 13 B 968/20

    Pflicht zur häuslichen Quarantäne für Auslandsrückkehrer im Rahmen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2020 - 13 MN 520/20
    Dieses Vorgehen stützt die Festsetzung von Risikogebieten auf eine hinreichend aussagekräftige Tatsachengrundlage (so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13.7.2020 - 13 B 968/20.NE -, juris Rn 81).
  • BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20

    Gottesdienstverbot bedarf als überaus schwerwiegender Eingriff in die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2020 - 13 MN 520/20
    Hierbei hat der Antragsgegner - wie auch bei jeder weiteren Fortschreibung der Verordnung - zu untersuchen, ob es angesichts neuer Erkenntnisse etwa zu den Verbreitungswegen des Virus oder zur Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems verantwortet werden kann, die Absonderungspflicht unter - gegebenenfalls strengen - Auflagen zu lockern (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.4.2020 - 1 BvQ 28/20 -, juris Rn. 16).
  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvF 2/01

    Regelungen des Risikostrukturausgleichs verfassungsgemäß

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2020 - 13 MN 520/20
    Praktikabilität und Einfachheit des Rechts können generalisierende Regelungen rechtfertigen (stRspr. des BVerfG, vgl. Beschl. v. 18.7.2005 - 2 BvF 2/01 -, juris Rn. 179 m.w.N.).
  • BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 31/20

    Ablehnung eines mit dem Angebot von Schutzvorkehrungen verbundenen Antrags auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2020 - 13 MN 520/20
    Diese Notwendigkeit ist während der Dauer einer angeordneten Maßnahme von der zuständigen Behörde fortlaufend zu überprüfen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.4.2020 - 1 BvQ 31/20 -, juris Rn. 16).
  • OVG Niedersachsen, 05.06.2020 - 13 MN 195/20

    Corona-Pandemie: Neuregelung zur Quarantäne für Reiserückkehrer voraussichtlich

  • OVG Niedersachsen, 26.05.2020 - 13 MN 182/20

    Bewirtungsverbot; Corona; Einkaufscenter; Normenkontrolleilantrag;

  • VGH Baden-Württemberg, 16.07.2020 - 1 S 1792/20

    Vorläufiger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; Einstufung der Türkei als

  • OVG Niedersachsen, 28.10.2020 - 13 MN 390/20

    Corona-Pandemie; Fitnessstudio; Maskenpflicht; Mund-Nasen-Bedeckung; Visier

  • BVerfG, 07.04.2020 - 1 BvR 755/20

    Erfolglose Eilanträge im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

  • BVerfG, 01.05.2020 - 1 BvQ 42/20

    Eilantrag gegen Corona-Eindämmungsmaßnahmen im Falle psychisch erkrankter

  • OVG Niedersachsen, 11.05.2020 - 13 MN 143/20

    Coronaverordnung: Grundsätzliche Quarantänepflicht für aus dem Ausland

  • OVG Niedersachsen, 12.06.2009 - 1 MN 172/08

    Mündliche Verhandlung als Entstehungsvoraussetzung einer Terminsgebühr nach

  • OVG Niedersachsen, 11.05.2018 - 12 MN 40/18

    Weiße Flächen in einer gemeindliche Konzentrationsplanung für die

  • BVerfG, 15.07.2020 - 1 BvR 1630/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen zur Einschränkung des

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2019 - 6 B 11533/19

    Verkaufsoffener Sonntag in Bad Kreuznach kann nicht stattfinden

  • BVerwG, 30.04.2019 - 4 VR 3.19

    Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Abwehr schwerer Nachteile hinsichtlich

  • OVG Sachsen, 10.07.2019 - 4 B 170/19

    Integrationsbeirat; Geschäftsordnung; Gleichheitssatz, Ausschuss

  • BVerfG, 09.06.2020 - 1 BvR 1230/20

    Ablehnung einer einstweiligen Anordnung gegen coronabedingte Beschränkungen des

  • OVG Sachsen, 03.03.2021 - 3 B 15/21

    Corona; Quarantäne; Freizügigkeit; Testpflicht; Virus-Varianten

    Es gilt hieran anknüpfend weiter für die Frage, unter welchen Voraussetzungen bei einer Einreise aus einem vom Robert-Koch-Institut als internationales Risikogebiet ausgewiesenen Land anzunehmen ist, dass eine Person ansteckungsverdächtig im Sinne des § 2 Nr. 7, § 30 Abs. 1 Satz 2 IfSG ist (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 13. Juli 2020 - 13 B 968/20.NE -, juris Rn. 75; NdsOVG, Beschl. v. 30. November 2020 - 13 MN 520/20 -, juris Rn. 27 ff. einerseits und BayVGH, Beschl. v. 3. Dezember 2020 - 20 NE 20.2749 -, juris Rn. 42 ff. andererseits).

    Offen ist ferner, ob im Rahmen einer Normenkontrolle diese Einstufung als Risikogebiet - oder nunmehr auch als Virusvarianten-Gebiet - Gegenstand der gerichtlichen Prüfung ist (NdsOVG, Beschl. v. 30. November 2020 - 13 MN 520/20 -, juris Rn. 33).

    Uneinheitlich ist die obergerichtliche Rechtsprechung weiter zu der Frage, ob Quarantäneregelungen für Einreisende aus Risikogebieten unverhältnismäßig oder gleichheitswidrig sind, wenn in den Gebieten des jeweiligen Aufenthalts im Ausland kein höheres Ansteckungsrisiko als hierzulande besteht (siehe OVG NRW, Beschl. v. 20. November 2020 - 13 B 1770/20.NE -, juris Rn. 40 einerseits und NdsOVG, Beschl. v. 30. November 2020 - 13 MN 520/20 -, juris Rn. 40 ff. sowie OVG Berlin- Brandenburg, Beschl. v. 3. Dezember 2020 - OVG 11 S 122/20 -, juris Rn. 29 andererseits).25 Eine abschließende Klärung dieser - revisiblen - Rechtsfragen ist erst in einem Hauptsacheverfahren möglich, in dem auch der Instanzenzug zum Bundesverwaltungsgericht eröffnet ist.

    Die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags sind danach offen (so auch HessVGH, Beschl. v. 12. November 2020 - 8 B 2765/20.N -, juris; OVG Schl.-H., Beschl. v. 30. Oktober 2020 - 3 MR 51/20 -, juris; NdsOVG, Beschl. v. 30. November 2020 - 13 MN 520/20 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 3. Dezember 2020 - OVG 11 S 122/20 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 3. Dezember 2020 - 20 NE 20.2749 -, juris).

    33 Soweit sich die Antragsteller in diesem Zusammenhang gegen die Einstufung Tschechiens als Virusvarianten-Gebiet wenden, ist - wie ausgeführt - in der Rechtsprechung der Obergerichte bereits offen, ob diese Einstufung überhaupt Gegenstand des Normenkontrolleilverfahrens sein kann, da sie nicht in der Sächsischen Corona- Quarantäne-Verordnung vorgenommen wird (vgl. NdsOVG, Beschl. vom 30. November 2020 - 13 MN 520/20 -, juris Rn. 33 m. w. N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2021 - 13 B 2046/20

    Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet: Weiterhin Quarantänepflicht oder

    vgl. für die Annahme, die Einreise aus einem Risikogebiet reiche für einen Ansteckungsverdacht aus: Nds. OVG, Beschluss vom 30. November 2020 - 13 MN 520/20 -, juris, Rn. 27 ff., jdf.
  • OVG Sachsen, 09.12.2020 - 3 B 417/20

    Reiserückkehrer; Risikogebiet; Quarantäne; Absonderung

    Es gilt hieran anknüpfend weiter für die Frage, unter welchen Voraussetzungen bei einer Einreise aus einem vom Robert-Koch-Institut als internationales Risikogebiet ausgewiesenen Land anzunehmen ist, dass eine Person ansteckungsverdächtig im Sinne des § 2 Nr. 7, § 30 Abs. 1 Satz 2 IfSG ist (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 13. Juli 2020 - 13 B 968/20.NE -, juris Rn. 75; NdsOVG, Beschl. v. 30. November 2020 - 13 MN 520/20 -, juris Rn. 27 ff. einerseits und BayVGH, Beschl. v. 3. Dezember 2020 - 20 NE 20.2749 -, juris Rn. 42 ff. andererseits).

    Offen ist ferner, ob im Rahmen einer Normenkontrolle diese - hier vom Antragsteller nicht angegriffene - Einstufung als Risikogebiet Gegenstand der gerichtlichen Prüfung ist (NdsOVG, Beschl. v. 30. November 2020 - 13 MN 520/20 -, juris Rn. 33).

    Uneinheitlich ist die obergerichtliche Rechtsprechung weiter zu der Frage, ob Quarantäneregelungen für Einreisende aus Risikogebieten unverhältnismäßig oder gleichheitswidrig sind, wenn in den Gebieten des jeweiligen Aufenthalts im Ausland kein höheres Ansteckungsrisiko als hierzulande besteht (siehe OVG NRW, Beschl. v. 20. November 2020 - 13 B 1770/20.NE -, juris Rn. 40 einerseits und NdsOVG, Beschl. v. 30. November 2020 - 13 MN 520/20 -, juris Rn. 40 ff. sowie OVG Berlin- Brandenburg, Beschl. v. 3. Dezember 2020 - OVG 11 S 122/20 -, juris Rn. 29 andererseits).

    Die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags sind danach offen (so auch HessVGH, Beschl. v. 12. November 2020 - 8 B 2765/20.N -, juris; OVG Schl.-H., Beschl. v. 30. Oktober 2020 - 3 MR 51/20 -, juris; NdsOVG, Beschl. v. 30. November 2020 - 13 MN 520/20 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 3. Dezember 2020 - OVG 11 S 122/20 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 3. Dezember 2020 - 20 NE 20.2749 -, juris).

    Verbleibende ungerechtfertigte Ungleichbehandlungen könnten zudem durch Befreiungen überwunden werden (NdsOVG, Beschl. v. 30. November 2020 - 13 MN 520/20 -, juris Rn. 41 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 3. Dezember 2020 - OVG 11 S 122/20 -, juris Rn. 29; vgl. zu den mit einer Einreise aus dem Ausland stets verbundenen besonderen Risiken auch BayVerfGH, Entscheidung v. 23. November 2020 - Vf. 59-VII-20 -, juris Rn. 62).

    Denn ohne diesen würde sich die Gefahr der Ansteckung mit dem Virus, der erneuten Erkrankung vieler Personen, der Überlastung der gesundheitlichen Einrichtungen bei der Behandlung schwerwiegender Fälle und schlimmstenfalls des Todes von Menschen auch nach den derzeit nur vorliegenden Erkenntnissen erheblich erhöhen (vgl. zu dieser Gewichtung: BVerfG, Beschl. v. 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 -, juris Rn. 10; BayVGH, Entscheidung v. 23. November 2020 - Vf. 59-VII-20 -, juris Rn. 64 ff.; NdsOVG, Beschl. v. 30. November 2020 - 13 MN 520/20 -, juris Rn. 48).

  • OVG Thüringen, 05.05.2021 - 3 EN 251/21

    Anordnung der häuslichen Quarantäne nach Einreise aus einem Corona-Risikogebiet

    Der Senat sieht weiterhin gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass im Falle von aus Risikogebieten einreisenden Personen ein Ansteckungsverdacht im Sinne des § 30 Abs. 1 IfSG begründet werden kann (im Anschluss an OVG Niedersachsen, Beschluss vom 30. November 2020 - 13 MN 520/20 - juris Rn. 26 ff.).

    Auch insoweit folgt der Senat dem OVG Niedersachsen zu einer vergleichbaren landesrechtlichen Quarantänebestimmung (Beschluss vom 30. November 2020 - 13 MN 520/20 - juris Rn. 26 ff.; offenlassend: Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 14. April 2021 - 20 NE 21.850 - juris Rn. 7 und vom 3. Dezember 2020 - 20 NE 20.2749 - a. a. O.; dahingestellt lassend: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. November 2020 - 13 B 1770/20.NE - juris Rn. 29 ff.), das insoweit ausführt:.

    Überprüft werden kann nur, ob auf eine nicht im Einzelnen überprüfbare Einstufung durch das RKI verwiesen werden darf, was der Fall ist (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 30. November 2020 - 13 MN 520/20 - juris Rn. 33).

    Auch insoweit folgt der Senat den Ausführungen des OVG Niedersachsen (Beschluss vom 30. November 2020 - 13 MN 520/20 - juris Rn. 41 ff.; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. April 2021 - 11 S 61/21 - juris Rn. 25 ff.), das hierzu ausführt:.

    Angesichts des offenen Ausgangs eines Normenkontrollverfahrens in der Hauptsache gebietet es die notwendige Folgenabschätzung nicht, eine einstweilige Anordnung zu erlassen (wie hier: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. April 2021 - 11 S 61/21 - juris Rn. 29 ff.; Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 14. April 2021 - 20 NE 21.850 - juris Rn. 8 ff. und vom 3. Dezember 2020 - 20 NE 20.2749 - a. a. O.; OVG Sachsen, Beschluss vom 4. Februar 2021 - 3 B 6/21 - juris Rn. 39 ff.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 30. November 2020 - 13 MN 520/20 - juris Rn. 46 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 29.11.2023 - 14 KN 24/22

    Absonderung; Ausland; Corona; Einreise; Quarantäne; Reiserückkehrer; Risikogebiet

    Durch die stärkere Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, öffentlicher Infrastruktur (Flughäfen, Beherbergungsbetriebe) und die bei Auslandsreisen oft eintretende Kontaktaufnahme mit Personen, die nicht dem alltäglichen Umfeld entstammen, war das Verhalten von Auslandsreisenden typisierbar eher gefahrengeneigt (OVG LSA, Beschl. v. 11.12.2020 - 3 R 260/20 -, juris Rn. 33; NdsOVG, Beschl. v. 30.11.2020 - 13 MN 520/20 -, juris Rn. 41; OVG Bln-Bbg, Beschl. v. 3.12.2020 - OVG 11 S 122/20 -, juris Rn. 29).

    Dementsprechend erfolgte die Festlegung von Risikogebieten wie beschrieben durch eine Risikobewertung des Bundesministeriums für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt (AA) und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und nicht pauschal anhand von Fallzahlen (NdsOVG, Beschl. v. 30.11.2020 - 13 MN 520/20 -, juris Rn. 42).

    Eine Regelung, die sich an solchen individuellen Besonderheiten orientiert hätte, wäre nicht praktikabel und für den Normadressaten kaum noch zu überblicken gewesen (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 11.12.2020 - 3 R 260/20 -, juris Rn. 35; NdsOVG, Beschl. v. 30.11.2020 -13 MN 520/20 -, juris Rn. 44).

    Durch die stärkere Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, öffentlicher Infrastruktur (Flughäfen, Beherbergungsbetriebe) und die bei Auslandsreisen oft eintretende Kontaktaufnahme mit Personen, die nicht dem alltäglichen Umfeld entstammen, ist das Verhalten von Auslandsreisenden typisierbar eher gefahrengeneigt (Nds. OVG, Beschl. v. 30.11.2020 - 13 MN 520/20 -, juris Rn. 41).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2020 - 3 R 260/20

    Corona-Krise; Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende aus Risikogebieten;

    Der Verordnungsgeber ist allerdings verpflichtet, die Regelungen auf konkret nachvollziehbare und belastbare tatsächliche Grundlagen zu stützen (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 11. Mai 2020 - 13 MN 143/20 - juris Rn. 26; Beschluss vom 30. November 2020 - 13 MN 520/20 - juris Rn. 31).

    Durch die stärkere Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, öffentlicher Infrastruktur (Flughäfen, Beherbergungsbetriebe) und die bei Auslandsreisen oft eintretende Kontaktaufnahme mit Personen, die nicht dem alltäglichen Umfeld entstammen, ist das Verhalten von Auslandsreisenden typisierbar eher gefahrengeneigt (NdsOVG, Beschluss vom 30. November 2020 - 13 MN 520/20 - juris Rn. 41; OVG BlnBbg, Beschluss vom 3. Dezember 2020 - OVG 11 S 122/20 - juris Rn. 29).

    Dementsprechend erfolgt die Festlegung von Risikogebieten durch eine Risikobewertung des RKI und nicht pauschal anhand von Fallzahlen (NdsOVG, Beschluss vom 30. November 2020, a.a.O. Rn. 42).

    Eine Regelung, die sich an solchen individuellen Besonderheiten orientieren würde, wäre nicht praktikabel und für den Normadressaten kaum noch zu überblicken (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 30. November 2020 -13 MN 520/20 - juris Rn. 44).

    Mit der (vorläufigen) Außervollzugsetzung der vom Antragsteller angegriffenen Verordnungsregelung würde ein wesentlicher Baustein der komplexen Pandemiebekämpfungsstrategie des Antragsgegners - in der Zeit eines immer noch dynamischen Infektionsgeschehens - in seiner Wirkung deutlich reduziert (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 30.11.2020 - 13 MN 520/20 - juris Rn. 45 mit Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 1. Mai 2020 - 1 BvQ 42/20 - juris Rn. 10).

  • OVG Thüringen, 07.12.2020 - 3 EN 810/20

    Corona-Pandemie: Anordnung der häuslichen Quarantäne nach Einreise aus einem

    Der Senat sieht durchaus gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass im Falle von aus Risikogebieten einreisenden Personen ein Ansteckungsverdacht im Sinne des 30 Abs. 1 IfSG begründet werden kann (im Anschluss an OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. November 2020 - 13 MN 520/20 - juris Rn. 26 ff.).

    Auch insoweit folgt der Senat dem OVG Niedersachsen zu einer vergleichbaren landesrechtlichen Quarantänebestimmung (Beschluss vom 30. November 2020 - 13 MN 520/20 - juris Rn. 26 ff.; offenlassend: Bayerischer VGH, Beschluss vom 3. Dezember 2020 - 20 NE 20.2749 - a. a. O.; dahinstehenlassend: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. November 2020 - 13 B 1770/20.NE - juris Rn. 29 ff.), das insoweit ausführt:.

    Überprüft werden kann nur, ob auf eine nicht im Einzelnen überprüfbare Einstufung durch das RKI verwiesen werden darf, was der Fall ist (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 30. November 2020 - 13 MN 520/20 - juris Rn. 33).

    Auch insoweit folgt der Senat den Ausführungen des OVG Niedersachsen (Beschluss vom 30. November 2020 - 13 MN 520/20 - juris Rn. 41 ff.), dass hierzu ausführt:.

    Angesichts des offenen Ausgangs eines Normenkontrollverfahrens in der Hauptsache gebietet es die notwendige Folgenabschätzung nicht, eine einstweilige Anordnung zu erlassen (wie hier: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 30. November 2020 - 13 MN 520/20 - juris Rn. 46 ff.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 3. Dezember 2020 - 20 NE 20.2749 - a. a. O.).

  • OVG Bremen, 11.12.2020 - 1 B 386/20

    Regelungen über Schutzmaßnahmen in Bezug auf Ein- und Rückreisende (CoronaVO) -

    Es bestehen keine durchgreifenden Bedenken gegen die Annahme, dass es sich bei § 32 Sätze 1 und 2 i.V.m. § 30 Abs. 1 Satz 2 und § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG um eine den verfassungsmäßigen Anforderungen genügende Verordnungsermächtigung für die Anordnung einer häuslichen Absonderung handelt (vgl. auch Nds. OVG, Beschl. v. 30.11.2020 - 13 MN 520/20, juris Rn. 19 m.w.N).

    Nach der Risikobewertung des gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 1 IfSG hierzu berufenen Robert Koch-Instituts (RKI) besteht für Rückkehrer aus Risikogebieten ein hinreichend konkreter Bezug zu einer Infektionsgefahr (siehe nunmehr auch ausdrücklich § 2 Nr. 17, § 36 Abs. 8 Satz 1 IfSG ; vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 30.11.2020 - 13 MN 520/20, juris Rn. 32).

    Dieses Vorgehen dürfte die Festsetzung von Risikogebieten durchaus auf eine aussagekräftige Tatsachengrundlage stützen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 30.11.2020 - 13 MN 520/20, juris Rn. 32; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 03.12.2020 - 1 S 3737/20, juris Rn. 22 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 03.12.2020 - OVG 11 S 122/20, juris Rn. 28; OVG NRW, Beschl. v. 13.07.2020 - 13 B 968/20.NE, juris Rn. 81).

    Durch die stärkere Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, öffentlicher Infrastruktur (Flughägen, Beherbergungsbetriebe) und die bei Auslandsreisen oft eintretende Kontaktaufnahme mit Personen, die nicht dem alltäglichen Umfeld entstammen, ist das Verhalten von Auslandsreisenden typisierbar eher gefahrengeneigt (Nds. OVG, Beschl. v. 30.11.2020 - 13 MN 520/20, juris Rn. 41).

  • OVG Thüringen, 20.12.2023 - 3 N 250/21

    Corona-Pandemie: Quarantäneanordnung in § 1 Abs. 1 Satz 1 der Sechsten Thüringer

    Durch die oftmals stärkere Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, öffentlicher Infrastruktur (Flughäfen, Beherbergungsbetriebe) und die bei Auslandsreisen oft eintretenden Kontaktaufnahmen - sei es während der Reise oder während des Aufenthalts im ausländischen Gebiet - mit Personen, die nicht dem alltäglichen Umfeld entstammten, war das Verhalten von Auslandsreisenden bei typisierender Betrachtungsweise eher gefahrgeneigt (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 30. November 2020 - 13 MN 520/20 - juris Rn. 41).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.12.2020 - 11 S 122.20

    Quarantäne; Absonderung; Risikoländer; Folgenabwägung; Reise zu touristischen

    Der Senat hat bei summarischer Prüfung allerdings keine ernsthaften Zweifel daran, dass die Ausweisung von internationalen Risikogebieten grundsätzlich belastbar ist (vgl. dazu auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. November 2020 - 13 MN 520/20 -, Rn. 32, juris).

    Durch die stärkere Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, öffentlicher Infrastruktur (Flughäfen, Beherbergungsbetriebe) und die bei Auslandsreisen oft eintretende Kontaktaufnahme mit Personen, die nicht dem alltäglichen Umfeld entstammen, ist das Verhalten von Auslandsreisenden typisierbar eher gefahrengeneigt (OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. November 2020 - 13 MN 520/20 -, Rn. 41, juris).

    Die Möglichkeit, eine geeignete und erforderliche Schutzmaßnahme zu ergreifen und so die Verbreitung der Infektionskrankheit zum Schutze der Gesundheit der Bevölkerung, einem auch mit Blick auf Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG überragend wichtigen Gemeinwohlbelang, effektiver zu verhindern, bliebe hingegen zumindest zeitweise bis zu einer Reaktion des Verordnungsgebers (irreversibel) ungenutzt (OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. November 2020 - 13 MN 520/20 -, Rn. 47, juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2021 - 11 S 61.21

    Freiheitsentziehung, Freiheitsbeschränkung, Quarantäne, Absonderung, Rückkehrer,

  • OVG Saarland, 10.12.2020 - 2 B 361/20

    Corona-Eilverfahren: Quarantäne für Reiserückkehrer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2020 - 11 S 123.20

    Coronapandemie; SARS-CoV-2; Covid-19; Quarantäneverordnung; Gleichbehandlung;

  • VG Schleswig, 08.01.2021 - 1 B 3/21

    Corona: Erfolgloser Eilantrag gegen Absonderungspflicht

  • OVG Niedersachsen, 09.04.2021 - 13 MN 170/21

    Aussonderung; Corona; Quarantäne

  • VG Schleswig, 17.12.2020 - 1 B 163/20

    Corona-Krise; Quarantänepflicht bei Rückkehr aus Dänemark; Schleswig-Holstein;

  • VG Hamburg, 14.01.2021 - 11 E 92/21

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Quarantänepflicht nach Aufenthalt in einem

  • OVG Niedersachsen, 02.02.2021 - 13 ME 41/21

    Befreiung; Beschwerde; Ein- und Rückreisende; Quarantäne; vorläufiger

  • VG Hamburg, 07.01.2021 - 17 E 5324/20

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Quarantänepflicht nach Aufenthalt in einem

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