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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 27.10.1998 - 13 S 457/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3690
VGH Baden-Württemberg, 27.10.1998 - 13 S 457/96 (https://dejure.org/1998,3690)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.10.1998 - 13 S 457/96 (https://dejure.org/1998,3690)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Oktober 1998 - 13 S 457/96 (https://dejure.org/1998,3690)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Keine Erledigung einer Abschiebungsandrohung infolge zeitlich späteren Asylgesuchs; Beurteilungszeitpunkt für Abschiebungshindernisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abschiebungsandrohung; Aufenthalt unter Wegfall der Ausreisepflicht; Asylgesuch; Schutz vor politischer Verfolgung; Unanfechtbarkeit der Abschiebungsandrohung; Abschiebungshindernisse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (20)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.1995 - A 14 S 1327/94

    Einberufung albanischer Volkszugehöriger zum Wehrdienst keine politische …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.1998 - 13 S 457/96
    Rn. 11 Der Senat hat das Urteil des 14. Senats des erkennenden Gerichtshofs vom 19.9.1995 - A 14 S 1327/94 - und die darin verwerteten sowie weitere Erkenntnisquellen zum Gegenstand des Verfahrens gemacht.

    Unter Berücksichtigung der sich aus den beigezogenen Erkenntnisquellen (vgl. insbesondere die im Urteil des 14. Senats v. 19.9.1995 - A 14 S 1327/94 - verwerteten Lageberichte des Auswärtigen Amtes (AA) sowie die Ergänzung v. 9.8.1995 zum Lagebericht des AA v. 21.6.1995 und den Lagebericht des AA v. 27.2.1996) ergebenden damaligen allgemeinen Verhältnisse in der Bundesrepublik Jugoslawien, insbesondere im Kosovo, gab es im Falle des Klägers keine hinreichend begründeten Anhaltspunkte dafür, daß er infolge der Abschiebung einem "echten" beziehungsweise "bedeutsamen" Risiko von Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung unterworfen gewesen wäre; Gründe dafür, daß eine "reale Gefahr" beziehungsweise ein "ernsthaftes Risiko" für eine Art. 3 EMRK widersprechende Behandlung vorlag, sind nicht glaubhaft gemacht.

    Sie mußten daher auch nicht die Befürchtung hegen, in einem für völkerrechtswidrig gehaltenen Krieg eingesetzt zu werden (vgl. das Urteil des 14. Senats v. 19.9.1995, a.a.O.).

    Ferner ist nach den sich aus den beigezogenen Erkenntnisquellen ergebenden Tatsachen und sachverständigen Wertungen auch nicht die Annahme gerechtfertigt, daß für in die Bundesrepublik Jugoslawien freiwillig zurückkehrende oder abgeschobene albanische Volkszugehörige, die sich dem Wehrdienst entzogen haben oder desertiert sind, die reale Gefahr der Einleitung von Strafverfahren und damit verbundenen Übergriffen bestand (vgl. das Urteil des 14. Senats v. 19.9.1995, a.a.O.).

    Schließlich gibt es auch keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, daß abgeschobene Rückkehrer wegen ihres (längeren) Auslandsaufenthalts einer mit Art. 3 EMRK unvereinbaren Behandlung unterworfen wurden (vgl. das Urteil des 14. Senats v. 19.9.1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.1998 - 13 S 457/96
    Über den Wortlaut dieser Vorschrift hinaus gilt diese Bezeichnungspflicht ausnahmsweise auch für zwingende Abschiebungshindernisse nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG, wenn das der Behörde nach dieser Bestimmung eingeräumte Ermessen etwa auf Grund vorrangigen Rechts ausnahmsweise gebunden und die Behörde verpflichtet ist, von der Abschiebung abzusehen (BVerwG, Urt. v. 19.11.1996, NVwZ 1997, 685;… a.A. für Abschiebungsandrohungen auf asylverfahrensrechtlicher Grundlage: BVerwG, Urt. v. 15.4.1997, InfAuslR 1997, 420).

    Wird dem Ausländer entgegen § 50 Abs. 3 Satz 2 AuslG die Abschiebung in einen nach dieser Bestimmung bezeichnungspflichtigen Staat angedroht, ist die Abschiebungsandrohung - nur - insoweit teilrechtswidrig (§ 50 Abs. 3 Satz 3 AuslG; BVerwG, Urt. v. 19.11.1996, a.a.O.).

    Dabei entscheidet der Senat die von ihm bislang (vgl. etwa Beschl. v. 13.11.1997 - 13 S 2064/97 -, InfAuslR 1998, 126) offengelassene Frage nach dem für die gerichtliche Beurteilung maßgebenden Zeitpunkt dahin, daß es auch in diesem Zusammenhang auf die Sachlage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (Widerspruchsbescheid) ankommt (so ausdrücklich BVerwG, Urt. v. 19.11.1996, a.a.O.; Beschl. v. 1.9.1998 - 1 B 41.98; ebenso Hailbronner, AuslR, A1, § 50 RdNr. 45; a.A. GK-AuslR, § 50 AuslG RdNrn.

    Rn. 28 Aus den genannten Gründen liegt schließlich auch ein in der Abschiebungsandrohung ausnahmsweise zu berücksichtigendes zwingendes Abschiebungshindernis auf Grund einer verfassungskonformen Auslegung von § 53 Abs. 6 Satz 2 i.V.m. Satz 1 dieser Vorschrift - das nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei Bestehen einer "extremen Gefahrenlage" mit der Folge, daß der Betroffene im Falle seiner Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde, anzunehmen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.11.1996, a.a.O.) - unter Zugrundelegung der tatsächlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung nicht vor.

  • BVerwG, 03.12.1997 - 1 B 219.97

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungshindernisse; Asylantrag; Asylgesuch; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.1998 - 13 S 457/96
    Die durch einen Asylantrag (Asylgesuch) im Sinne von § 13 Abs. 1 AsylVfG (AsylVfG 1992) ausgelöste Aufenthaltsgestattung führt nicht zur Erledigung einer zuvor verfügten ausländerbehördlichen Abschiebungsandrohung (im Anschluß an BVerwG, Beschl v 3.12.1997 - 1 B 219/97 -, InfAuslR 1998, 191 = NVwZ-RR 1998, 264).

    Ein formloses Asylgesuch im Sinne dieser Vorschrift - zu unterscheiden hiervon ist der "förmliche" Asylantrag im (engeren) Sinne von § 14 AsylVfG (BVerwG, Beschl. v 3.12.1997, InfAuslR 1998, 191; GK-AsylVfG, § 13 RdNr. 16) - liegt nach der Begriffsbestimmung des § 13 Abs. 1 AsylVfG vor, wenn sich dem schriftlich, mündlich oder auf andere Weise geäußerten Willen des Ausländers entnehmen läßt, daß er im Bundesgebiet Schutz vor politischer Verfolgung sucht oder daß er Schutz vor Abschiebung oder einer sonstigen Rückführung in einen Staat begehrt, in dem ihm die in § 51 Abs. 1 AuslG bezeichneten Gefahren drohen.

    Dem folgt der Senat nicht (ebenso BVerwG, Beschl. v. 3.12.1997, a.a.O.; Hess. VGH, Beschl. v. 21.7.1997, NVwZ-Beilage 1998, 72).

    Der Senat schließt sich jedenfalls der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 3.12.1997, a.a.O.) an, derzufolge das Vorliegen eines Asylgesuchs die Zuständigkeit der Ausländerbehörden für Maßnahmen zur Durchsetzung der Ausreisepflicht als solche nicht berührt.

  • BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 11.97

    Rechtsirrtum; Erledigung in anderer Weise; Vorbescheid; Bebauungsgenehmigung; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.1998 - 13 S 457/96
    Die Erledigung eines nicht begünstigenden Verwaltungsakts bedeutet Wegfall der mit Widerspruch beziehungsweise Anfechtungsklage bekämpften beschwerenden Regelung (…BVerwG, Urt. v. 15.11.1990, NVwZ 1991, 570 zu § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 27.3.1998, NVwZ 1998, 729).

    Allerdings mag darin deren konkludente Aufhebung gesehen werden, oder es mag so sein, daß die Beteiligten die Abschiebungsandrohung übereinstimmend für obsolet ansehen, was ebenfalls zur Erledigung führen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.3.1998, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.1996 - A 13 S 3702/94

    (Verpflichtungsklage auf Feststellung des Vorliegens von Abschiebungshindernissen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.1998 - 13 S 457/96
    Es müssen stichhaltige Gründe vorgebracht werden, um glaubhaft zu machen, daß eine "reale Gefahr" beziehungsweise ein "ernsthaftes Risiko" für eine Art. 3 EMRK widersprechende Behandlung vorliegt (vgl. Senatsurt. v. 13.2.1996 - A 13 S 3702/94 - m.w.N.).
  • BVerwG, 29.03.1996 - 1 C 28.94

    Ausländerrecht: Maßgeblicher Zeitpunkt zur Feststellung einer besonderen Härte …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.1998 - 13 S 457/96
    Rn. 24 Der maßgebliche Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklagen bestimmt sich in erster Linie nach dem materiellen Recht und, wenn diesem keine Anhaltspunkte für den maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt zu entnehmen sind, grundsätzlich nach dem Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung (BVerwG, Urt. v. 29.3.1996 - 1 C 28.94 -, InfAuslR 1997, 24 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86

    Ausweisungsanfechtung II

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.1998 - 13 S 457/96
    Die von der Rechtslage nach dem Asylverfahrensgesetz 1982 abweichende (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.11.1987, BVerwGE 78, 243) Regelung des § 77 Abs. 1 AsylVfG findet ihre Rechtfertigung darin, daß seit Inkrafttreten des Asylverfahrensgesetzes 1992 das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge auch über das Vorliegen von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG entscheidet und daß diese Entscheidung Gegenstand einer Verpflichtungsklage sein kann, für die die im Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Tatsacheninstanz gegebene Sach- und Rechtslage maßgebend ist (vgl. Hailbronner, AuslR, B2, § 77 AsylVfG RdNr. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.06.1996 - 1 C 17.95

    Ausländerrecht: Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung bei Einreise …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.1998 - 13 S 457/96
    Geht man von einer Einreise ohne Visum aus, ist allerdings die Möglichkeit nicht von der Hand zu weisen, daß der Kläger von Anfang an beabsichtigt hat, seinen Aufenthalt nach Ablauf von drei Monaten fortzusetzen, was die Frage aufwerfen würde, ob seine Einreise deswegen als unerlaubt anzusehen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.6.1996, NVwZ 1997, 192; dort offengelassen).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.09.1993 - A 14 S 482/93

    Keine Verfolgung der Volksgruppe der Albaner im Kosovo allein wegen ihrer …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.1998 - 13 S 457/96
    Die vom Kläger geltend gemachten allgemeinen Zustände im Kosovo, die bereits zu dem für die Entscheidung des Senats maßgeblichen Zeitpunkt durch eine serbische Repressionspolitik gegen die albanische Bevölkerung und eine Vielzahl von Einzelfällen menschenrechtswidriger Behandlung gegenüber ethnischen Albanern gekennzeichnet waren (vgl. die erwähnten Lageberichte des AA und die Urteile des 14. Senats des erkennenden Gerichtshofs v. 2.9.1993, NVwZ-RR 1994, 117, v. 21.1.1994 - A 14 S 1959/93 -, v. 19.7.1994 - A 14 S 695/94 -, v. 13.9.1994 - A 14 S 596/94 -, v. 24.1.1995 - A 14 S 2075/94 - und v. 13.6.1995 - A 14 S 2459/94), genügen für die Annahme einer "realen Gefahr" beziehungsweise eines "ernsthaften Risikos" für eine Art. 3 EMRK widersprechende Behandlung nach dem oben Gesagten noch nicht und darüber hinausgehende individuelle Gesichtspunkte, die den Kläger mit Blick auf diese Zustände als besonders gefährdet erscheinen lassen könnten, sind nicht erkennbar.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.1994 - A 14 S 1959/93

    Keine Gruppenverfolgung der Volksgruppe der Albaner im Kosovo allein wegen ihrer …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.1998 - 13 S 457/96
    Die vom Kläger geltend gemachten allgemeinen Zustände im Kosovo, die bereits zu dem für die Entscheidung des Senats maßgeblichen Zeitpunkt durch eine serbische Repressionspolitik gegen die albanische Bevölkerung und eine Vielzahl von Einzelfällen menschenrechtswidriger Behandlung gegenüber ethnischen Albanern gekennzeichnet waren (vgl. die erwähnten Lageberichte des AA und die Urteile des 14. Senats des erkennenden Gerichtshofs v. 2.9.1993, NVwZ-RR 1994, 117, v. 21.1.1994 - A 14 S 1959/93 -, v. 19.7.1994 - A 14 S 695/94 -, v. 13.9.1994 - A 14 S 596/94 -, v. 24.1.1995 - A 14 S 2075/94 - und v. 13.6.1995 - A 14 S 2459/94), genügen für die Annahme einer "realen Gefahr" beziehungsweise eines "ernsthaften Risikos" für eine Art. 3 EMRK widersprechende Behandlung nach dem oben Gesagten noch nicht und darüber hinausgehende individuelle Gesichtspunkte, die den Kläger mit Blick auf diese Zustände als besonders gefährdet erscheinen lassen könnten, sind nicht erkennbar.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.1995 - A 14 S 2459/94

    Keine Gruppenverfolgung der albanischen Volkszugehörigen im Kosovo

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.1995 - A 14 S 2075/94

    Keine Gruppenverfolgung der ethnischen Albaner im Kosovo

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.1994 - A 14 S 695/94

    Keine Gruppenverfolgung der Volksgruppe der Albaner im Kosovo allein wegen ihrer …

  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.1994 - A 14 S 596/94

    Keine Verfolgung der Volksgruppe der Albaner im Kosovo allein wegen ihrer …

  • BVerwG, 15.11.1990 - 3 C 49.87

    Verwaltungsprozeßrecht: Fehlendes Feststellungsinteresse hinsichtlich einer …

  • BVerwG, 01.09.1998 - 1 B 41.98

    Ausländerrecht - Benennung des Zielstaates in der Abschiebungsandrohung - …

  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 19.96

    Objektive Klagehäufung - Hilfsantrag - Zulassungsberufung - Abschiebungsandrohung …

  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.1997 - 13 S 2064/97

    Rückführung von Bürgerkriegsflüchtlingen nach Bosnien-Herzegowina - …

  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.1994 - A 14 S 736/94

    Einberufung albanischer Volkszugehöriger zum Wehrdienst keine politische …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.1995 - 7 B 12825/94

    Ausländerbehördliche Abschiebungsandrohung; Ausländer; …

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2002 - 13 S 1871/01

    Zuständigkeit für aufenthaltsbeendende Maßnahmen und Prüfung von …

    Ein formloses Asylgesuch im Sinne dieser Vorschrift - zu unterscheiden hiervon ist der "förmliche" Asylantrag im (engeren) Sinne von § 14 AsylVfG (BVerwG, Beschluss vom 3.12.1997, InfAuslR 1998, 191; GK-AsylVfG, § 13 RdNr. 16) - liegt nach der Begriffsbestimmung des § 13 Abs. 1 AsylVfG vor, wenn sich dem schriftlich, mündlich oder auf andere Weise geäußerten Willen des Ausländers entnehmen lässt, dass er im Bundesgebiet Schutz vor politischer Verfolgung sucht oder dass er Schutz vor Abschiebung oder einer sonstigen Rückführung in einen Staat begehrt, in dem ihm die in § 51 Abs. 1 AuslG bezeichneten Gefahren drohen (vgl. Senatsurteil vom 27.10.1998 - 13 S 457/96 -, EZAR 044 Nr. 14; zu den Anforderungen an die Substantiierung eines Asylgesuchs vgl. GK-AsylVfG, § 13 RdNrn. 36-40).

    Auch ein solches Asylgesuch lässt jedoch zunächst die Zuständigkeit der Ausländerbehörde zum Erlass aufenthaltsbeendender Maßnahmen und auch zur Prüfung von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG unberührt (vgl. hierzu im Einzelnen BVerwG, Beschluss vom 3.12.1997, a.a.O. und das Senatsurteil vom 27.10.1998, a.a.O.).

    Denn für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung ist maßgeblich die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids - hier: 20.1.1998 - (Senatsurteil vom 27.10.1998, a.a.O.).

    Zwingende Abschiebungshindernisse nach § 53 Abs. 1 bis 4 AuslG sowie nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG in bezug auf die Türkei liegen nicht vor, wobei es nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 27.10.1998, a.a.O.) auch insoweit auf die Sachlage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung - hier des Widerspruchsbescheids vom 20.1.1998 - ankommt.

    Solange aber ein solcher Antrag nicht gestellt ist, verbleibt es bei der Zuständigkeit der Ausländerbehörde, im Rahmen der Entscheidung über den Erlass einer Abschiebungsandrohung auch über das Vorliegen von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG zu entscheiden (BVerwG, Beschluss vom 3.12.1997, a.a.O. und Senatsurteil vom 27.10.1998, a.a.O. sowie Hailbronner, AuslR § 31 AsylVfG RdNr. 37).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2003 - 11 S 1188/02

    Abschiebungsandrohung - selbständiger VA - Ausreisepflicht - Ausreisefrist …

    Die Abschiebungsandrohung ist - zu dem für die gerichtliche Beurteilung ihrer Rechtmäßigkeit maßgeblichen Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens durch den Widerspruchsbescheid (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 19.11.1996 - 1 C 6.95 -, BVerwGE 102, 249 = InfAuslR 1997, 193 = AuAS 1997, 50 = JZ 1997, 508 = DVBl. 1997, 902; Beschluss vom 8.2.1999 - 1 B 2.99 -, InfAuslR 1999, 330; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.10.1998 - 13 S 457/96 -, EZAR 044 Nr. 14) - zu Recht auf der Rechtsgrundlage des § 50 AuslG verfügt worden.

    Die Abschiebung ist eine spezielle ausländerrechtliche Verwaltungsvollstreckungsmaßnahme in der Form der Ausübung unmittelbaren Zwangs zur Durchsetzung der Ausreisepflicht (s. dazu auch die Gesetzesüberschrift des 2. Unterabschnitts im Vierten Abschnitt des Ausländergesetzes), die nach der gesetzlichen Regelung in § 42 Abs. 1 AuslG besteht, durch Entfernung des Ausländers aus der Bundesrepublik Deutschland (vgl. Otte, ZAR 1994, 108, 114; Renner, AuslRiD, RdNr. 7/376; auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.10.1998 - 13 S 457/96 -, EZAR 044 Nr. 14).

    Die Abschiebungsandrohung als solche kann nicht vollstreckt werden (so aber HambOVG, Beschluss vom 30.7.1997 - OVG BS VI 42/97 -, InfAuslR 1998, 28, 30) und es kann auch nicht von ihr Gebrauch gemacht (so VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.10.1998 - 13 S 457/96 -, EZAR 044 Nr. 14) werden.

  • OVG Bremen, 05.07.2019 - 2 B 98/18

    Ausweisung, Abschiebungsandrohung - Abschiebungsandrohung; Ankunftsnachweis; …

    Eine Abschiebungsandrohung erledigt sich nicht dadurch, dass der Ausländer einen Asylantrag stellt, der eine Aufenthaltsgestattung entstehen lässt (BVerwG, Beschl. v. 3.12.1997 - 1 B 219/97 -, NVwZ-RR 1998, 264; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 27.10.1998 - 13 S 457/96 -, juris Rn. 16).

    Der Wegfall der Voraussetzungen für den rechtmäßigen Erlass des Verwaltungsaktes führt noch nicht zu dessen Erledigung (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 27.10.1998 - 13 S 457/96 -, juris Rn. 19).

    Denn erlischt die Aufenthaltsgestattung gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 2 AsylG, weil der Ausländer nicht innerhalb von zwei Wochen nach Ausstellung des Ankunftsnachweis einen förmlichen Asylantrag im Sinne des § 14 AsylG stellt, kann die Ausländerbehörde die Ausreisepflicht aufgrund der früheren Abschiebungsandrohung wieder durchsetzen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.12.1997 - 1 B 219/97 -, NVwZ-RR 1998, 264; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 27.10.1998 - 13 S 457/96 -, juris Rn. 22).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2000 - 13 S 89/00

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten; unbefristete Verlängerung einer …

    Die grundsätzlich nach der Sachlage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung - hier Erlass des Widerspruchsbescheids (10.7.1997) - zu beurteilende (BVerwG, Urteil vom 19.11.1996, NVwZ 1997, 685, 687 und Senatsurteil vom 27.10.1998 - 13 S 457/96 -, EZAR 044 Nr. 14) Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung nach § 50 AuslG setzt voraus, dass der Ausländer - spätestens bei Beginn der in der Androhung bestimmten Ausreisefrist - vollziehbar ausreisepflichtig (§ 42 Abs. 1 und 2 AuslG) ist und dass die weiteren Anforderungen an Erlass, Form und Inhalt einer Abschiebungsandrohung nach § 50 AuslG beachtet sind.
  • OVG Niedersachsen, 25.11.2019 - 13 ME 331/19

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsverbot; Asylantrag; Asylerstantrag; …

    Als gesetzliches Aufenthaltsrecht vermittelt es aber einen rechtmäßigen Aufenthalt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.2015 - BVerwG 1 C 31.14 -, BVerwGE 153, 353, 358 - juris Rn. 17) und lässt es die - hier durch die für sofort vollziehbar erklärte Ausweisung des Antragstellers gemäß §§ 51 Abs. 1 Nr. 5, 58 Abs. 2 Satz 2 AufenthG entstandene - Ausreisepflicht wieder entfallen (…vgl. OVG Bremen, Urt. v. 5.7.2019 - 2 B 98/18 -, juris Rn. 18; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 27.10.1998 - 13 S 457/96 -, juris Rn. 17;… Funke-Kaiser in: GK-AsylG, § 55 Rn. 33 und 53 (Stand: Oktober 2019)).
  • VG Stuttgart, 03.12.2018 - 11 K 6432/18

    Stellung eines Asylfolgeantrags; Entstehung einer Aufenthaltsgestattung

    Rn. 15 Im Übrigen spricht vieles dafür, dass die streitgegenständliche Abschiebungsandrohung sich auch dann nicht erledigt hätte, wenn der Asylfolgeantrag des Klägers zur Entstehung einer Aufenthaltsgestattung geführt hätte mit der Folge, dass er vorübergehend nicht ausreisepflichtig ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 03.12.1997 - 1 B 219/97 - InfAuslR 1998, 191; VGH Mannheim, Urt. v. 27.10.1998 - 13 S 457/96 - juris -).

    Rn. 18 Die Zuständigkeit des Beklagten für den Erlass der Abschiebungsandrohung ist nicht dadurch entfallen, dass der Kläger um Asyl nachgesucht hat; denn das Vorliegen eines Asylgesuchs berührt nicht die Zuständigkeit der Ausländerbehörden für Maßnahmen zur Durchsetzung der Ausreisepflicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 03.12.1997 - 1 B 219/97 - InfAuslR 1998, 191; VGH Mannheim, Urt. v. 27.10.1998 - 13 S 457/96 - juris -).

  • OVG Bremen, 08.07.2025 - 2 B 80/25

    Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer; maßgeblicher Zeitpunkt; Asylantrag; …

    Der Wegfall der Voraussetzungen für den rechtmäßigen Erlass eines Verwaltungsaktes führt indes noch nicht zu dessen Erledigung (…OVG Bremen, Beschl. v. 05.07.2019 - 2 B 98/18, juris Rn. 20; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 27.10.1998 - 13 S 457/96 -, juris Rn. 19).
  • VG Düsseldorf, 05.11.2020 - 8 K 15409/17

    Ordnungsgemäße Beschäftigung; Student; studienvorbereitende Maßnahmen; …

    Rn. 140 VGH Mannheim, Urteil vom 27. Oktober 1998 - 13 S 457/96 -, unter: landesrecht-bw.de (…Rn. 19), m.w.N. auf BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 1997 - 1 B 219.97 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. September 2019 - 11 B 2370/19 -, unter: rechtsprechung.niedersachsen.de (…Rn. 16 f.); OVG Bremen, Beschluss vom 5. Juli 2019 - 2 B 98/18 -, unter: oberverwaltungsgericht.bremen.de (Ls. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1999 - 13 S 742/98

    Benennung mehrerer Abschiebezielstaaten; Bemessung der Ausreisefrist; Abschiebung …

    Rn. 15 Die in jeder Hinsicht nach der Sachlage bei Erlaß der letzten Behördenentscheidung - hier Zustellung des Widerspruchsbescheides am 28.1.1997 - zu beurteilende (…vgl. BVerwG, Urt. v. 19.11.1996, NVwZ 1997, 685 (687f.) …und Urt. v. 24.9.1996 - 1 C 26.94; Senatsurteil v. 27.10.1998 - 13 S 457/96) Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung nach § 50 AuslG setzt voraus, daß der Ausländer - spätestens bei Beginn der in der Androhung bestimmten Ausreisefrist - vollziehbar ausreisepflichtig (§ 42 Abs. 1 und 2 AuslG) ist (1.) und daß die weiteren Anforderungen an Erlaß, Form und Inhalt einer Abschiebungsandrohung nach § 50 AuslG beachtet sind (2.).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.1999 - 13 S 1035/98

    Bosnien-Herzegowina: Abschiebungshindernis für serbische Volkszugehörige verneint

    Rn. 2 Die in jeder Hinsicht nach der Sachlage bei Erlaß der letzten Behördenentscheidung zu beurteilende (…vgl. BVerwG, Urt. v. 19.11.1996, NVwZ 1997, 685 (687f.) …und Urt. v. 24.9.1996 - 1 C 26.94; Senatsurteil v. 27.10.1998 - 13 S 457/96) Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung nach § 50 AuslG setzt voraus, daß der Ausländer - spätestens bei Beginn der in der Androhung bestimmten Ausreisefrist - vollziehbar ausreisepflichtig (§ 42 Abs. 1 und 2 AuslG) ist (1.) und daß die weiteren Anforderungen an Erlaß, Form und Inhalt einer Abschiebungsandrohung nach § 50 AuslG beachtet sind (2.).
  • VG Sigmaringen, 16.06.2003 - 9 K 2670/02

    Abschiebungsandrohung ohne vollziehbare Ausreisepflicht

  • VG Berlin, 20.04.2022 - 13 K 105.20
  • VG Stuttgart, 15.05.2002 - 11 K 451/02

    Abschiebungsandrohung bei Bestehen einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis

  • VG Freiburg, 13.07.2001 - 1 K 2436/00
  • VG Stuttgart, 23.12.1999 - 16 K 4272/99

    Versagung der Aufenthaltserlaubnis; Auslösen einer Fiktonswirkung auf Erteilung …

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