Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 12.07.2011 - 13 U 17/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- lto.de (Kurzinformation)
Schmerzensgeld auch noch 20 Jahre nach Missbrauch
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Schadensersatzklage auch 20 Jahre nach sexuellem Missbrauch
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Missbrauch: Schmerzensgeld trotz Gedächtnislücke
- rechtstipps.de (Kurzinformation)
Späte Klage auf Schmerzensgeld erfolgreich
- haufe.de (Kurzinformation)
Sexueller Missbrauch: Anspruch auf Schmerzensgeld nach 23 Jahren noch durchsetzbar
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Sexueller Missbrauch und Verjährung
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Späte Klage auf Schmerzensgeld wegen sexuellem Missbrauch erfolgreich
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Tatgeschehen aufgrund psychischer Traumatisierung verdrängt - Verjährungsfrist beginnt erst mit Eintritt der Erinnerung - Späte Klage auf Schmerzensgeld wegen sexuellem Missbrauch erfolgreich
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 29.12.2010 - 12 O 2381/10
- OLG Oldenburg, 12.07.2011 - 13 U 17/11
- BGH, 04.12.2012 - VI ZR 217/11
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BGH, 23.09.2004 - IX ZR 421/00
Beginn der Verjährung von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung bei schwieriger …
Auszug aus OLG Oldenburg, 12.07.2011 - 13 U 17/11
Rn. 13 a) Dabei kommt es auf die Kenntnis der gesetzlichen Vertreter an, wenn der Verletzte geschäftsunfähig oder - wie hier - beschränkt geschäftsfähig ist (BGH, Urteile vom 16. Mai 1989 - VI ZR 251/88, NJW 1989, 2323, unter II 1 a, und vom 23. September 2004 - IX ZR 421/00, NJW-RR 2005, 69, unter II 1, jeweils m.w.N.; OLG Köln, NJW-RR 2000, 558).Damit ist, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, zunächst davon auszugehen, dass die Verjährung mit dem Eintritt der Volljährigkeit des Klägers - am 25. Dezember 1994 - begonnen hat (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 2004, aaO, unter I; die Vorschrift des § 208 Satz 1 BGB nF, nach der die Verjährung von Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres des Gläubigers gehemmt ist, kann im Streitfall nach Art. 229 § 6 Abs. 1 EGBGB noch nicht angewendet werden).
Rn. 15 Für den Beginn der Verjährung gemäß § 852 Abs. 1 BGB aF (und - für den Zeitraum nach dem 1. Januar 2002 - gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB nF) ist eine Kenntnis erforderlich, die dem Geschädigten die Erhebung einer Schadensersatzklage, mindestens in Form einer Feststellungsklage, erfolgversprechend, wenn auch nicht risikolos, ermöglicht; begründete Zweifel an dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen dürfen nicht mehr bestehen (BGH, Urteil vom 23. September 2004 - IX ZR 421/00, aaO, unter II 1 m.w.N.).
- BGH, 22.06.1993 - VI ZR 190/92
Kenntnis anspruchsbegründender Tatsachen bei möglicher Notwehr- oder …
Auszug aus OLG Oldenburg, 12.07.2011 - 13 U 17/11
An der danach erforderlichen Kenntnis kann es beispielsweise fehlen, wenn der Geschädigte infolge einer durch die Verletzung erlittenen retrograden Amnesie keine Erinnerungen mehr an das Geschehen hat (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juni 1993 - VI ZR 190/92, NJW 1993, 2614, unter II 1 a). - BGH, 16.05.1989 - VI ZR 251/88
Unterlassen der Prüfung von Krankenhausunterlagen auf ärztliche Behandlungsfehler
Auszug aus OLG Oldenburg, 12.07.2011 - 13 U 17/11
Rn. 13 a) Dabei kommt es auf die Kenntnis der gesetzlichen Vertreter an, wenn der Verletzte geschäftsunfähig oder - wie hier - beschränkt geschäftsfähig ist (BGH, Urteile vom 16. Mai 1989 - VI ZR 251/88, NJW 1989, 2323, unter II 1 a, und vom 23. September 2004 - IX ZR 421/00, NJW-RR 2005, 69, unter II 1, jeweils m.w.N.; OLG Köln, NJW-RR 2000, 558).
- OLG Karlsruhe, 12.06.2001 - 7 W 17/01
Hemmung der Verjährung - höhere Gewalt - psychischer Ausnahmezustand
Auszug aus OLG Oldenburg, 12.07.2011 - 13 U 17/11
Insoweit bestehen auch Ähnlichkeiten mit Fällen, in denen der Verletzte behauptet, er sei infolge der an ihm verübten Taten psychisch außerstande gewesen, die eigenen Rechte zu verfolgen, so dass die Verjährung gemäß § 203 BGB aF gehemmt gewesen sei (vgl. dazu OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. Juni 2001 - 7 W 17/01, OLGR 2002, 4, zitiert nach juris, Rn. 3 m.w.N.). - BGH, 24.03.1987 - VI ZR 217/86
Hemmung der Verjährung während Prozeßkostenhilfeverfahren
Auszug aus OLG Oldenburg, 12.07.2011 - 13 U 17/11
Allerdings hat grundsätzlich derjenige, der sich auf den Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist beruft, hier also der Beklagte, den Zeitpunkt zu beweisen, in dem der Verletzte vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen erlangt hat (BGH, Urteil vom 24. März 1987 - VI ZR 217/86, NJW 1987, 3120, unter II 1;… Baumgärtel/Laumen, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, 2. Aufl., § 852 BGB Rn. 1 m.w.N.). - OLG Köln, 08.12.1998 - 13 U 105/98
Verjährung deliktischer Ansprüche wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger
Auszug aus OLG Oldenburg, 12.07.2011 - 13 U 17/11
Rn. 13 a) Dabei kommt es auf die Kenntnis der gesetzlichen Vertreter an, wenn der Verletzte geschäftsunfähig oder - wie hier - beschränkt geschäftsfähig ist (BGH, Urteile vom 16. Mai 1989 - VI ZR 251/88, NJW 1989, 2323, unter II 1 a, und vom 23. September 2004 - IX ZR 421/00, NJW-RR 2005, 69, unter II 1, jeweils m.w.N.; OLG Köln, NJW-RR 2000, 558).
- LG Regensburg, 18.06.2026 - 45 O 1916/24
Verjährung, Missbrauch, Priester, Bistum, Verjährungseinrede, …
Für den maßgeblichen Wissensstand ist die Kenntnis des gesetzlichen Vertreters entscheidend, wenn der Geschädigte geschäftsunfähig oder beschränkt geschäftsfähig ist (BGH, Urteil vom 16.05.1989 - VI ZR 251/88; OLG Oldenburg, Urteil vom 12.07.2011 - 13 U 17/11). - OLG Düsseldorf, 17.03.2016 - 18 W 63/15
Loveparade-Zivilverfahren
Ernsthafte Anhaltspunkte für einen Fall, in dem der Geschädigte an der Rechtsverfolgung gehindert ist, wenn und solange er psychisch außer Stande ist, sich sachgemäß für oder gegen die Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Schädiger zu entscheiden, liegen nicht vor (BGH, Urteil vom 04.12.2012 - VI ZR 217/11; vorangehend OLG Oldenburg, Urteil vom 12.07.2011 - 13 U 17/11; OLG Schleswig, Urteil vom 20.12.2012 - 16 U 108/11, zitiert nach juris). - LG Münster, 04.09.2012 - 4 O 155/12
Amtshaftungsanspruch für psychische Spätfolgeschäden aus Misshandlungen während …
Eine partielle Geschäftsunfähigkeit, wie sie die Klägerin behauptet, wäre im Sinne des § 210 BGB nur beachtlich, wenn die Klägerin bis zum Jahr 2009 bzw. 2010 tatsächlich keinerlei bewussten Zugriff auf die Erlebnisse im Kinderheim gehabt hätte (vergleiche Urteil des OLG Oldenburg vom 02.07.2007 - 13 U 17/11).
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