Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.12.2020 - 13 U 231/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,41550
OLG Köln, 16.12.2020 - 13 U 231/17 (https://dejure.org/2020,41550)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.12.2020 - 13 U 231/17 (https://dejure.org/2020,41550)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Dezember 2020 - 13 U 231/17 (https://dejure.org/2020,41550)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,41550) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    Interessenschutzklausel bei einem Paketerwerb von Aktien einer börsennotierten Aktiengesellschaft; Zurechnung von Stimmrechten gem. § 30 WpÜG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Übernahme der Postbank - Klagen ehemaliger Postsbankaktionäre gegen die Deutsche Bank abgewiesen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzungen einer Vereinbarung im Sinne von § 30 Abs. 2 WpÜG

  • handelsblatt.com (Pressebericht, 16.12.2020)

    Streit um Übernahmepreis: Etappensieg für Deutsche Bank im Postbank-Verfahren

  • juve.de (Kurzinformation)

    Postbank-Übernahme: Deutsche Bank kann Klagen abwehren

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Übernahme der Postbank - Klagen ehemaliger Postbankaktionäre gegen die Deutsche Bank abgewiesen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Übernahme der Postbank - Klagen ehemaliger Postbankaktionäre gegen die Deutsche Bank abgewiesen

  • juve.de (Kurzinformation)

    Raue und Bayer Krauss Hüber punkten gegen die Deutsche Bank

  • nrw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Übernahme der Postbank

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2021, 1745
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.07.2014 - II ZR 353/12

    Zur Übernahme der Postbank durch die Deutsche Bank

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2020 - 13 U 231/17
    Abzustellen ist nicht auf den Abschluss des schuldrechtlichen Geschäfts, sondern auf das Eigentum (BGH II ZR 353/12 Rdn. 36;… Angerer/Geibel/Süßmann/Süßmann, 3. Aufl. 2017, WpÜG § 29 Rdn. 24;… Schwark/Zimmer/Noack/Zetzsche, 5. Aufl. 2020, WpÜG § 29 Rdn. 36).

    Rn. 49 Damit sind für die Bemessung der Gegenleistung weiter die gesetzlichen Referenzzeiträume maßgebend (BGH II ZR 353/12 Rdn. 28 bis 33) und den Klägern steht ein Anspruch auf Zahlung eines Differenzbetrages nicht zu.

    Rn. 51 Der Senat hatte im Anschluss an das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. Juli 2014 (II ZR 353/12 im Parallelverfahren 13 U 166/11) zunächst zu klären, ob die Voraussetzungen einer Zurechnung von Stimmrechten nach § 30 Abs. 2 WpÜG wegen eines abgestimmten Verhaltens (acting in concert) vorliegen.

    Abreden mit dem Ziel, eine bestehende unternehmerische Ausrichtung und damit die jeweils bestehende Unternehmenspolitik beizubehalten, sind deshalb keine Änderungen (…BGH II ZR 190/17 Rdn. 15 - 18;… zum Begriff des Zusammenwirkens in sonstiger Weise ferner Paschos/Fleischer, Übernahmerecht HdB, 2017, Rdn. 330;… Assmann/Schneider/Mülbert, Wertpapierhandelsrecht, 7. Auflage 2019 zur Parallelvorschrift des § 34 Abs. 2 WpHG Rdn. 155; BGH II ZR 353/12 Rdn. 59: Ausübung aktienrechtlicher Rechte).

    Soweit in der Entscheidung des BGH (II ZR 353/12 Rdn. 60) im Zusammenhang mit der durchzuführenden Beweisaufnahme von einer Konkretisierung der allgemeinen vertraglichen - und sich aus §§ 241 Abs. 2, 242 BGB ergebenden - Nebenpflichten der B die Rede ist, die Erreichung des Vertragszwecks nicht zu gefährden, bedeutet das nicht, dass Abreden zur Aufrechterhaltung des status quo kontrollbegründend sind, weil es bei der Verpflichtung, von dem Stimmrecht nur unter Berücksichtigung der Interessen der Beklagten Gebrauch zu machen, um über das bloße Erreichen des Vertragszwecks hinausgehende Interessen geht (nämlich um die - zeitlich gestreckte - Unterordnung unter die Ziele der Beklagten; BGH II ZR 353/12 Rdn. 59).

    Die Ausführungen in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29.7.2014 (II ZR 353/12) zur erweiternden Auslegung der Preisregeln im Zusammenhang mit § 31 Abs. 6 WpÜG können auch nicht auf § 30 WpÜG übertragen werden.

    Da ein bloß wirtschaftliches Verständnis des Begriffs "für Rechnung" dem Zweck des § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG, die Stimmrechtsmacht zu erfassen, nicht gerecht wird, muss die Möglichkeit hinzukommen, auf die Stimmrechtsausübung des Eigentümers der Aktien Einfluss zu nehmen (BGH II ZR 353/12 Rdn. 49 ff, BGH II ZR 302/06).

    Eine solche gesicherte Erwerbsmöglichkeit verschafft ihm nur eine dingliche Anwartschaft (BGH, Urteil vom 29. Juli 2014 II ZR 353/12 Rdn. 40).

    Hierfür ist vielmehrworauf die Beklagte zu Recht hinweist - eine jederzeitige, im Belieben des Bieters stehende Aneignungsmöglichkeit erforderlich (BGH II ZR 353/12 Rdn. 54;… Schwark/Zimmer/Noack/Zetzsche, 5. Aufl. 2020, WpÜG § 30 Rdn. 15;… von Bülow in Kölner Komm. WpÜG 2. Aufl. § 30 WpÜG Rdn. 173;… Diekmann in Baums/Thoma/Verse, § 30 WpÜG Rdn. 57; Rothenfußer in Paschos/Fleischer, § 11 Rdn.266;… MüKoAktG/Wackerbarth, 4. Aufl. 2017, § 30 WpÜG Rdn. 25;… Walz in: Haarmann/Schüppen, Frankfurter Kommentar zum WpÜG, 3 Aufl. 2008, § 30, Rdn. 58).

  • BGH, 25.09.2018 - II ZR 190/17

    Beschlussanfechtungsbefugnis in der Aktiengesellschaft: Zurechnung von …

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2020 - 13 U 231/17
    Nach § 30 Abs. 2 WpÜG werden dem Bieter Aktien eines Dritten - hier der B - zugerechnet, mit dem der Bieter oder sein Tochterunternehmen sein Verhalten in Bezug auf die Zielgesellschaft auf Grund einer Vereinbarung oder in sonstiger Weise abstimmt; ausgenommen sind Vereinbarungen in Einzelfällen, wobei dieser Begriff formal zu bestimmen ist (BGH II ZR 190/17 Rdn. 34 - 39).

    Abreden mit dem Ziel, eine bestehende unternehmerische Ausrichtung und damit die jeweils bestehende Unternehmenspolitik beizubehalten, sind deshalb keine Änderungen (BGH II ZR 190/17 Rdn. 15 - 18;… zum Begriff des Zusammenwirkens in sonstiger Weise ferner Paschos/Fleischer, Übernahmerecht HdB, 2017, Rdn. 330;… Assmann/Schneider/Mülbert, Wertpapierhandelsrecht, 7. Auflage 2019 zur Parallelvorschrift des § 34 Abs. 2 WpHG Rdn. 155;… BGH II ZR 353/12 Rdn. 59: Ausübung aktienrechtlicher Rechte).

    Die Einheitlichkeit des Lebensvorgangs wird nicht durch die rein technisch bedingte Aufspaltung in mehrere Wahlvorgänge in Frage gestellt, denn durch die Einzelfallausnahme sollen solche Vereinbarungen von einer Stimmrechtszurechnung ausgenommen werden, denen es - wie hier - an einer Kontinuität und der Ausrichtung auf eine gewisse Beständigkeit fehlt (BGH II ZR 190/17 Rdn. 36).

  • OLG Köln, 31.10.2012 - 13 U 166/11

    Übernahme der Postbank - Anspruch eines ehemaligen Aktionärs auf Differenzzahlung …

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2020 - 13 U 231/17
    Rn. 51 Der Senat hatte im Anschluss an das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. Juli 2014 (II ZR 353/12 im Parallelverfahren 13 U 166/11) zunächst zu klären, ob die Voraussetzungen einer Zurechnung von Stimmrechten nach § 30 Abs. 2 WpÜG wegen eines abgestimmten Verhaltens (acting in concert) vorliegen.

    Von besonderer Bedeutung ist dabei die Aussage des Zeugen Dr. C, der zu dieser Frage (unter Einbeziehung der wesentlichen Teile seiner Aussage vom 24.2.2016 im Parallelverfahren 13 U 166/11) umfassend vernommen worden ist und bekundet hat, dass von Seiten der B über die Ausübung von Stimmrechten zu keinem Zeitpunkt gesprochen und - über den Inhalt der vorgelegten Verträge hinaus - dazu und zu einer sonstigen Einflussnahme nach seiner Kenntnis keine Vereinbarungen mit der Beklagten getroffen worden seien.

    Dabei kann (wie schon in der Entscheidung des Senats vom 31.10.2012, 13 U 166/11 Rdn. 39) offenbleiben, ob die Beklagte - worauf sich die Kläger berufen und wie das Landgericht im angefochtenen Urteil angenommen hat - im Hinblick auf die vereinbarten Preise für die übernommenen Aktien bereits vor dem Vollzug der Ursprungsvereinbarung das Börsenkursrisiko und das Insolvenzrisiko der Zielgesellschaft zu tragen hatte oder ob dies - wie die Beklagte meint - mit Rücksicht auf die Schadensersatzhaftung der B aus §§ 5.2.1.

  • LG Köln, 20.10.2017 - 82 O 11/15

    Urteile gegen Deutsche Bank: Postbank-Übernahme könnte weitere 3 Milliarden Euro …

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2020 - 13 U 231/17
    Unter Zurückweisung der Anschlussberufungen der Kläger und der Berufung des Klägers zu 13) wird die Klage unter Abänderung des am 20. Oktober 2017 verkündeten Urteils des Landgerichts Köln (82 O 11/15) auf die Berufung der Beklagten abgewiesen.

    Rn. 13 das Urteil des Landgerichts Köln vom 20.10.2017 (82 O 11/15) abzuändern und die Klagen der Kläger zu 1) bis 12), 15) und 16) abzuweisen.

  • BGH, 07.11.2017 - II ZR 37/16

    Aktienerwerb: Ermittlung der angemessenen Gegenleistung für ein Übernahmeangebot

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2020 - 13 U 231/17
    In diesem Sinne klargestellt ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes unter Bezugnahme auf die Revisionsentscheidung im Parallelverfahren in der Entscheidung vom 7.11.2017 (II ZR 37/16, dort Rdn. 11: "Ist die Gegenleistung nicht angemessen, steht den Aktionären, die das Angebot angenommen haben, gegenüber dem Bieter ein zivilrechtlich durchsetzbarer Anspruch auf Zahlung des Unterschiedsbetrags zwischen der angebotenen und der angemessenen Gegenleistung gemäß § 31 Abs. 1 Satz 1 WpÜG i.V.m. §§ 3 ff WpÜGAngebV zu.").
  • BGH, 16.03.2009 - II ZR 302/06

    Wertpapierdarlehen

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2020 - 13 U 231/17
    Da ein bloß wirtschaftliches Verständnis des Begriffs "für Rechnung" dem Zweck des § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG, die Stimmrechtsmacht zu erfassen, nicht gerecht wird, muss die Möglichkeit hinzukommen, auf die Stimmrechtsausübung des Eigentümers der Aktien Einfluss zu nehmen (BGH II ZR 353/12 Rdn. 49 ff, BGH II ZR 302/06).
  • BGH, 18.09.2006 - II ZR 137/05

    Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden kein "acting in concert" nach dem WpÜG

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2020 - 13 U 231/17
    Rn. 83 Ebenso wenig liegt im bloßen Abschluss einer Stand-still-Vereinbarung oder einer Nichteinlieferungsvereinbarung ein acting in concert, da solche Vereinbarungen nicht auf eine Einflussnahme auf die Zielgesellschaft abzielen (BGH, Urteil vom 18. September 2006, II ZR 137/05, Rdn. 26;… Steinmeyer in: Steinmeyer, WpÜG, 4. Aufl. 2019, § 30 WpÜG Rdn. 57;… v. Bülow in Kölner Kommentar zum WpÜG 2. Aufl. 2010, § 30 Rdn. 282).
  • BGH, 13.12.2022 - II ZR 14/21

    Übernahme der Postbank durch Deutsche Bank

    Rn. 15 I. Das Berufungsgericht (OLG Köln, WM 2021, 1745) hat seine Entscheidung im Wesentlichen wie folgt begründet:.
  • LG Frankfurt/Main, 23.02.2021 - 5 O 64/20

    Virtuelle Hauptversammlung nach dem COVMG

    OLG Köln mit Urteilen vom 16.12.2020 - 13 U 166/11 (BeckRS 2020, 35492) und 13 U 231/17 (NZG 2021, 201) die Klagen gegen die Beklagte - wenn auch z.Z. nicht rechtskräftig abgewiesen hat.
  • OLG Köln, 16.08.2018 - 4 W 34/18

    Übernahme der Postbank - Keine Aussetzung eines erstinstanzlichen Klageverfahrens …

    An diesem Tag soll auch über die weitere bei diesem Senat bereits anhängige Berufung aus diesem Komplex (13 U 231/17) verhandelt werden, die sich gegen das Urteil des LG Köln vom 20.10.2017 (82 O 11/15, Der Konzern 2018, 213) richtet.

    Daraufhin hat die Kammer für Handelssache mit Beschluss vom 09.05.2018 (Bl. 240 ff. d. A.) sämtliche bei ihm anhängigen Parallelverfahren bis zum Abschluss des Berufungsverfahren in der Sache 13 U 231/17 ausgesetzt.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Köln

Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.10.2024 - 13 U 231/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,28784
OLG Köln, 23.10.2024 - 13 U 231/17 (https://dejure.org/2024,28784)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.10.2024 - 13 U 231/17 (https://dejure.org/2024,28784)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Oktober 2024 - 13 U 231/17 (https://dejure.org/2024,28784)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,28784) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de

    WpÜG § 29 Abs. 2; WpÜG § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
    Käuferrisiko einer Insolvenz der Zielgesellschaft beim Kauf von Gesellschaftsanteilen; Vereinbarung des festen Erwerbspreises für die Verkaufsaktien; Verpflichtung zur Abnahme der Aktien zum vereinbarten Preis auch bei einer wesentlichen Verschlechterung der ...

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de PDF (Leitsatz)

    Übernahme der Postbank - Klagen ehemaliger Postbankaktionäre gegen die Deutsche Bank erfolgreich

  • lto.de (Kurzinformation)

    Postbank-Aktionäre klagen erfolgreich gegen Deutsche Bank

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Postbank-Übernahme: Deutsche Bank muss früheren Postbank-Aktionären mehr zahlen

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Verspätetes Übernahmeangebot und Pflicht zur Differenzzahlung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2025, 270
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 11.06.2014 - VIII ZR 349/13

    Schadensersatzpflicht des Vermieters bei pflichtwidrig verweigerter Erlaubnis zur …

    Auszug aus OLG Köln, 23.10.2024 - 13 U 231/17
    Rn. 73 Ein Rechtsirrtum des Bieters ist damit unter denselben strengen Voraussetzungen beachtlich wie der Rechtsirrtum des Schuldners (dazu BGH, Urteil vom 11. Juni 2014 - VIII ZR 349/13, Rn. 34 ff.) und der Verbotsirrtum des Adressaten eines Schutzgesetzes (dazu BGH…, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, Rn. 63 ff.) im Zusammenhang mit einer verschuldensabhängigen Schadensersatzhaftung.

    Daraus, dass es in § 35 Abs. 1 Satz 2 WpÜG nicht um Sekundäransprüche, sondern um die zeitliche Konkretisierung der Veröffentlichungspflicht selbst geht, ergibt sich sogar, dass der Geltungsanspruch des Rechts, der in ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als Grund für die strengen Anforderungen an einen den Schuldner entlastenden Rechtsirrtum angeführt wird (BGH, Urteil vom 11. Juni 2014 - VIII ZR 349/13, Rn. 34) hier unmittelbar betroffen ist.

    Das beruht auf der Erwägung, dass dem Gläubiger die Durchsetzung seiner Rechte unzumutbar erschwert würde, wenn man von ihm verlangte, die sicher nur in einem Rechtsstreit zu klärende Berechtigung einer geltend gemachten Forderung schon im Vorfeld oder außerhalb eines Rechtsstreits vorauszusehen (BGH, Urteil vom 11. Juni 2014 - VIII ZR 349/13, Rn. 33).

    Entscheidet er sich bei einer unsicheren Rechtslage dafür, die von ihm geforderte Leistung nicht zu erbringen, geht er - von besonderen Sachlagen abgesehen - das Risiko, dass sich seine Einschätzung später als falsch erweist, zumindest fahrlässig ein und hat deshalb seine Nichtleistung zu vertreten, wenn er - wie in einem späteren Rechtsstreit festgestellt wird - zur Leistung verpflichtet war (BGH, Urteil vom 11. Juni 2014 - VIII ZR 349/13, Rn. 36; ähnlich zur Haftung nach § 823 Abs. 2 BGB BGH…, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, Rn. 69).

  • BGH, 26.06.2023 - VIa ZR 335/21

    "Dieselverfahren"; Tatbestandswirkung der Typgenehmigung; unionsrechtliche …

    Auszug aus OLG Köln, 23.10.2024 - 13 U 231/17
    Rn. 73 Ein Rechtsirrtum des Bieters ist damit unter denselben strengen Voraussetzungen beachtlich wie der Rechtsirrtum des Schuldners (dazu BGH…, Urteil vom 11. Juni 2014 - VIII ZR 349/13, Rn. 34 ff.) und der Verbotsirrtum des Adressaten eines Schutzgesetzes (dazu BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, Rn. 63 ff.) im Zusammenhang mit einer verschuldensabhängigen Schadensersatzhaftung.

    Entscheidet er sich bei einer unsicheren Rechtslage dafür, die von ihm geforderte Leistung nicht zu erbringen, geht er - von besonderen Sachlagen abgesehen - das Risiko, dass sich seine Einschätzung später als falsch erweist, zumindest fahrlässig ein und hat deshalb seine Nichtleistung zu vertreten, wenn er - wie in einem späteren Rechtsstreit festgestellt wird - zur Leistung verpflichtet war (BGH…, Urteil vom 11. Juni 2014 - VIII ZR 349/13, Rn. 36; ähnlich zur Haftung nach § 823 Abs. 2 BGB BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, Rn. 69).

    Dass der BaFin nicht nur der Letter of Intent, sondern alle notwendigen Unterlagen vorlagen, um die Zurechnungsfrage in diesem kurzen Zeitraum sorgfältig zu prüfen und in einer Art und Weise zu beantworten, auf die sich die Beklagte im Sinne der Rechtsprechung zum unvermeidbaren Verbotsirrtum (vgl. etwa BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, Rn. 64: "in allen maßgebenden Einzelheiten") verlassen konnte, lässt sich dem Vorbringen der Beklagten nicht entnehmen.

  • LG Köln, 20.10.2017 - 82 O 11/15

    Urteile gegen Deutsche Bank: Postbank-Übernahme könnte weitere 3 Milliarden Euro …

    Auszug aus OLG Köln, 23.10.2024 - 13 U 231/17
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 20. Oktober 2017 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (Az. 82 O 11/15) wird zurückgewiesen.

    Rn. 14 das Urteil des Landgerichts Köln vom 20.10.2017 (82 O 11/15) abzuändern und die Klagen der Kläger zu 1) bis 8), 10) bis 12), 15) und 16) abzuweisen.

  • BGH, 13.12.2022 - II ZR 14/21

    Übernahme der Postbank durch Deutsche Bank

    Auszug aus OLG Köln, 23.10.2024 - 13 U 231/17
    Die Beklagte trägt die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens und des Revisionsverfahrens II ZR 14/21 sowie die in diesen Verfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten der Kläger zu 1) bis 8), 10) bis 12), 15) und 16).

    Rn. 11 Auf die Revision der Kläger zu 1) bis 12), 15) und 16) hat der Bundesgerichtshof das Urteil vom 16. Dezember 2020 aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2022 - II ZR 14/21; im Folgenden: Revisionsurteil).

  • BGH, 20.09.2011 - II ZR 234/09

    Haftung des Vorstands und des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft: Fehlerhafte …

    Auszug aus OLG Köln, 23.10.2024 - 13 U 231/17
    Rn. 103 Auf einen anwaltlichen Rat durfte die Beklagte ihre Überzeugung kontrollrechtlicher Unbedenklichkeit nur dann stützen, wenn dem Berater der relevante Sachverhalt umfassend mitgeteilt wurde, die erteilte Auskunft einer Plausibilitätskontrolle unterzogen wird und dieser Kontrolle standhält (BGH, Urteil vom 20. September 2011 - II ZR 234/09, Rn. 18).
  • BGH, 16.05.2017 - VI ZR 266/16

    Strafbarer Verstoß gegen das Kreditwesengesetz: Beurteilung des Vorsatzes bei …

    Auszug aus OLG Köln, 23.10.2024 - 13 U 231/17
    Insbesondere bei komplexen Sachverhalten und erkennbar schwierigen Rechtsfragen ist regelmäßig ein detailliertes, schriftliches Gutachten erforderlich, um einen unvermeidbaren Verbotsirrtum zu begründen (BGH, Urteil vom 16. Mai 2017 - VI ZR 266/16, Rn. 30).
  • BGH, 27.06.2017 - VI ZR 424/16

    Haftung bei strafbarem Verstoß gegen das Kreditwesengesetz: Haftungsausschluss …

    Auszug aus OLG Köln, 23.10.2024 - 13 U 231/17
    Die hypothetische Auskunft der zuständigen Fachbehörde entschuldigt einen Rechtsirrtum, wenn feststeht, dass eine ausreichende Erkundigung die Fehlvorstellung bestätigt hätte (BGH, Urteil vom 27. Juni 2017 - VI ZR 424/16, Rn. 16).
  • BGH, 25.09.2023 - VIa ZR 1/23

    Schadensersatzanspruch des Käufers eines vom sog. Dieselskandal betroffenen …

    Auszug aus OLG Köln, 23.10.2024 - 13 U 231/17
    Das Vorbringen der Beklagten, insbesondere zur Verwaltungspraxis der BaFin und zu den im Vorfeld der Ursprungsvereinbarung geführten Gesprächen, mit der sie die Unvermeidbarkeit ihres Irrtums darzulegen versucht, ist deshalb unerheblich (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 2023 - VIa ZR 1/23, Rn. 15).
  • BGH, 21.12.1995 - V ZB 4/94

    Rechtsstellung des Verwalters bei Versagung der beantragten Zustimmung zur …

    Auszug aus OLG Köln, 23.10.2024 - 13 U 231/17
    Sie ist insbesondere nicht mit der Lage eines WEG-Verwalters vergleichbar, der die Zustimmung zu einem Vorhaben entweder zu erteilen oder zu versagen hat und dessen rechtliche Beurteilung, wenn sie mit Sorgfalt gebildet wurde, nicht als schuldhaft angesehen wird (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1995 - V ZB 4/94, juris Rn. 22).
  • BGH, 24.09.2013 - II ZR 396/12

    Insolvenzschutz in der betrieblichen Altersvorsorge: Unverfallbare …

    Auszug aus OLG Köln, 23.10.2024 - 13 U 231/17
    Unter diesen Umständen hat die Frage nicht allein deshalb grundsätzliche Bedeutung, weil der Bundesgerichtshof sie noch nicht entschieden hat (BGH, Beschluss vom 24. September 2013 - II ZR 396/12, Rn. 2).
  • BGH, 22.04.1991 - II ZR 231/90

    Pflicht zur Mitteilung von Beteiligungen

  • BGH, 07.03.1972 - VI ZR 169/70

    Hinterlegung eines Geldbetrages nach Versteigerung eines Grundstücks zum Zwecke …

  • BGH, 08.01.1991 - VI ZR 109/90

    Anwendung auf Architektenleistungen

  • BGH, 18.01.2011 - XI ZR 356/09

    Widerruf eines Darlehensvertrages bei nur teilweiser Finanzierung eines …

  • BGH, 26.04.1973 - III ZR 116/71

    Verpflichtung zur Rückzahlung eines Darlehens - Anforderungen an die Auslegung …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Köln

Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.12.2020 - 13 U 166/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,41217
OLG Köln, 16.12.2020 - 13 U 166/11 (https://dejure.org/2020,41217)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.12.2020 - 13 U 166/11 (https://dejure.org/2020,41217)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Dezember 2020 - 13 U 166/11 (https://dejure.org/2020,41217)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,41217) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Übernahme der Postbank - Klagen ehemaliger Postsbankaktionäre gegen die Deutsche Bank abgewiesen

  • beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)

    Klagen ehemaliger Postbankaktionäre gegen Deutsche Bank erfolglos - Klagen ehemaliger Postbankaktionäre gegen Deutsche Bank erfolglos

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Postbank - und das Übernahmeangebot der Deutschen Bank

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Übernahme der Postbank: Klagen ehemaliger Postbankaktionäre gegen die Deutsche ...

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Stimmrechtszurechnung und Übernahmeangebot

  • handelsblatt.com (Pressebericht, 16.12.2020)

    Streit um Übernahmepreis: Etappensieg für Deutsche Bank im Postbank-Verfahren

  • juve.de (Kurzinformation)

    Postbank-Übernahme: Deutsche Bank kann Klagen abwehren

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Übernahme der Postbank - Klagen ehemaliger Postbankaktionäre gegen die Deutsche Bank abgewiesen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Übernahme der Postbank - Klagen ehemaliger Postbankaktionäre gegen die Deutsche Bank abgewiesen

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzklage ehemaliger Postbank-Aktionäre gegen die Deutsche Bank

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 1623
  • ZIP 2021, 848
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.07.2014 - II ZR 353/12

    Zur Übernahme der Postbank durch die Deutsche Bank

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2020 - 13 U 166/11
    Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 29.7.2014, II ZR 353/12), auf dessen Entscheidung ebenfalls ergänzend Bezug genommen wird, hat das Urteil des Senats auf die Revision der Klägerin aufgehoben und die Sache an den Senat zurückverwiesen.

    Abzustellen ist nicht auf den Abschluss des schuldrechtlichen Geschäfts, sondern auf das Eigentum (BGH II ZR 353/12 Rdn. 36;… Angerer/Geibel/Süßmann/Süßmann, 3. Aufl. 2017, WpÜG § 29 Rdn. 24;… Schwark/Zimmer/Noack/Zetzsche, 5. Aufl. 2020, WpÜG § 29 Rdn. 36).

    Rn. 30 Damit sind für die Bemessung der Gegenleistung weiter die gesetzlichen Referenzzeiträume maßgebend (BGH II ZR 353/12 Rdn. 28 bis 33) und der Klägerin steht ein Anspruch auf Zahlung eines Differenzbetrages nicht zu.

    Rn. 32 Der Senat hatte im Anschluss an das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. Juli 2014 (II ZR 353/12) zunächst zu klären, ob die Voraussetzungen einer Zurechnung von Stimmrechten nach § 30 Abs. 2 WpÜG wegen eines abgestimmten Verhaltens (acting in concert) vorliegen.

    Abreden mit dem Ziel, eine bestehende unternehmerische Ausrichtung und damit die jeweils bestehende Unternehmenspolitik beizubehalten, sind deshalb keine Änderungen (…BGH II ZR 190/17 Rdn. 15 - 18;… zum Begriff des Zusammenwirkens in sonstiger Weise ferner Paschos/Fleischer, Übernahmerecht HdB, 2017, Rdn. 330;… Assmann/Schneider/Mülbert, Wertpapierhandelsrecht, 7. Auflage 2019 zur Parallelvorschrift des § 34 Abs. 2 WpHG Rdn. 155; BGH II ZR 353/12 Rdn. 59: Ausübung aktienrechtlicher Rechte).

    Soweit in der Entscheidung des BGH (II ZR 353/12 Rdn. 60) im Zusammenhang mit der durchzuführenden Beweisaufnahme von einer Konkretisierung der allgemeinen vertraglichen - und sich aus §§ 241 Abs. 2, 242 BGB ergebenden - Nebenpflichten der B die Rede ist, die Erreichung des Vertragszwecks nicht zu gefährden, bedeutet das nicht, dass Abreden zur Aufrechterhaltung des status quo kontrollbegründend sind, weil es bei der Verpflichtung, von dem Stimmrecht nur unter Berücksichtigung der Interessen der Beklagten Gebrauch zu machen, um über das bloße Erreichen des Vertragszwecks hinausgehende Interessen geht (nämlich um die - zeitlich gestreckte - Unterordnung unter die Ziele der Beklagten; BGH II ZR 353/12 Rdn. 59).

    Die Ausführungen in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29.7.2014 (II ZR 353/12) zur erweiternden Auslegung der Preisregeln im Zusammenhang mit § 31 Abs. 6 WpÜG können auch nicht auf § 30 WpÜG übertragen werden.

    Da ein bloß wirtschaftliches Verständnis des Begriffs "für Rechnung" dem Zweck des § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG, die Stimmrechtsmacht zu erfassen, nicht gerecht wird, muss die Möglichkeit hinzukommen, auf die Stimmrechtsausübung des Eigentümers der Aktien Einfluss zu nehmen (BGH II ZR 353/12 Rdn. 49 ff, BGH II ZR 302/06).

    Eine solche gesicherte Erwerbsmöglichkeit verschafft ihm nur eine dingliche Anwartschaft (BGH, Urteil vom 29. Juli 2014 II ZR 353/12 Rdn. 40).

    Hierfür ist vielmehrworauf die Beklagte zu Recht hinweist - eine jederzeitige, im Belieben des Bieters stehende Aneignungsmöglichkeit erforderlich (BGH II ZR 353/12 Rdn. 54;… Schwark/Zimmer/Noack/Zetzsche, 5. Aufl. 2020, WpÜG § 30 Rdn. 15;… von Bülow in Kölner Komm. WpÜG 2. Aufl. § 30 WpÜG Rdn. 173;… Diekmann in Baums/Thoma/Verse, § 30 WpÜG Rdn. 57; Rothenfußer in Paschos/Fleischer, § 11 Rdn.266;… MüKoAktG/Wackerbarth, 4. Aufl. 2017, § 30 WpÜG Rdn. 25;… Walz in: Haarmann/Schüppen, Frankfurter Kommentar zum WpÜG, 3 Aufl. 2008, § 30, Rdn. 58).

  • BGH, 25.09.2018 - II ZR 190/17

    Beschlussanfechtungsbefugnis in der Aktiengesellschaft: Zurechnung von …

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2020 - 13 U 166/11
    Nach § 30 Abs. 2 WpÜG werden dem Bieter Aktien eines Dritten - hier der B - zugerechnet, mit dem der Bieter oder sein Tochterunternehmen sein Verhalten in Bezug auf die Zielgesellschaft auf Grund einer Vereinbarung oder in sonstiger Weise abstimmt; ausgenommen sind Vereinbarungen in Einzelfällen, wobei dieser Begriff formal zu bestimmen ist (BGH II ZR 190/17 Rdn. 34 - 39).

    Abreden mit dem Ziel, eine bestehende unternehmerische Ausrichtung und damit die jeweils bestehende Unternehmenspolitik beizubehalten, sind deshalb keine Änderungen (BGH II ZR 190/17 Rdn. 15 - 18;… zum Begriff des Zusammenwirkens in sonstiger Weise ferner Paschos/Fleischer, Übernahmerecht HdB, 2017, Rdn. 330;… Assmann/Schneider/Mülbert, Wertpapierhandelsrecht, 7. Auflage 2019 zur Parallelvorschrift des § 34 Abs. 2 WpHG Rdn. 155;… BGH II ZR 353/12 Rdn. 59: Ausübung aktienrechtlicher Rechte).

    Die Einheitlichkeit des Lebensvorgangs wird nicht durch die rein technisch bedingte Aufspaltung in mehrere Wahlvorgänge in Frage gestellt, denn durch die Einzelfallausnahme sollen solche Vereinbarungen von einer Stimmrechtszurechnung ausgenommen werden, denen es - wie hier - an einer Kontinuität und der Ausrichtung auf eine gewisse Beständigkeit fehlt (BGH II ZR 190/17 Rdn. 36).

  • LG Köln, 29.07.2011 - 82 O 28/11

    Recht der Aktionäre gegen den Bieter auf Zahlung einer angemessenen Gegenleistung …

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2020 - 13 U 166/11
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 29. Juli 2011 (82 O 28/11) wird zurückgewiesen.

    Rn. 13 die Beklagte unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln vom 29. Juli 2011 (82 O 28/11) zu verurteilen, an sie 4.837.500 EUR nebst 5 % Zinsen seit dem 15.11.2010 zu zahlen (Anknüpfungspunkt Ursprungsvereinbarung),.

  • BGH, 16.03.2009 - II ZR 302/06

    Wertpapierdarlehen

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2020 - 13 U 166/11
    Da ein bloß wirtschaftliches Verständnis des Begriffs "für Rechnung" dem Zweck des § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG, die Stimmrechtsmacht zu erfassen, nicht gerecht wird, muss die Möglichkeit hinzukommen, auf die Stimmrechtsausübung des Eigentümers der Aktien Einfluss zu nehmen (BGH II ZR 353/12 Rdn. 49 ff, BGH II ZR 302/06).
  • BGH, 18.09.2006 - II ZR 137/05

    Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden kein "acting in concert" nach dem WpÜG

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2020 - 13 U 166/11
    Rn. 64 Ebenso wenig liegt im bloßen Abschluss einer Stand-still-Vereinbarung oder einer Nichteinlieferungsvereinbarung ein acting in concert, da solche Vereinbarungen nicht auf eine Einflussnahme auf die Zielgesellschaft abzielen (BGH, Urteil vom 18. September 2006, II ZR 137/05, Rdn. 26;… Steinmeyer in: Steinmeyer, WpÜG, 4. Aufl. 2019, § 30 WpÜG Rdn. 57;… v. Bülow in Kölner Kommentar zum WpÜG 2. Aufl. 2010, § 30 Rdn. 282).
  • LG Köln, 20.10.2017 - 82 O 11/15

    Urteile gegen Deutsche Bank: Postbank-Übernahme könnte weitere 3 Milliarden Euro …

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2020 - 13 U 166/11
    Rn. 29 Anders als das Landgericht Köln im - beim Senat in der Berufung unter dem Aktenzeichen 13 U 231/17 anhängigen - Verfahren 82 O 11/15 (im Folgenden Parallelverfahren) mit Urteil vom 20.10.2017 angenommen hat, ergibt sich eine Zurechnung nach § 30 Abs. 2 WpÜG nicht aus den ihm vorliegenden Teilen der Ursprungsvereinbarung vom 12.9.2008 sowie den jeweils vom 25.2.2009 datierenden Pfandverträgen Zwangsumtauschanleihe und cash collateral (in der hier maßgeblichen Bestimmung des § 5.1 inhaltlich identisch mit § 5.1 des Pfandvertrages vom 30.12.2008).
  • BGH, 13.12.2022 - II ZR 9/21

    Übernahme der Postbank durch Deutsche Bank

    Rn. 15 I. Das Berufungsgericht (OLG Köln, ZIP 2021, 848) hat seine Entscheidung im Wesentlichen wie folgt begründet:.

    Wenn sich die dem Bieter eingeräumte Rechtsposition auf ein bloßes Abwehrrecht beschränke, bestehe ein schützenswertes Interesse an der Verhinderung von Maßnahmen, die die Vertragsdurchführung erheblich beeinträchtigen oder gar vereiteln könnten (Meyer/von Laer, EWiR 2021, 135, 136).

    Es kommt auch nicht darauf an, ob der Bieter ein schützenswertes Interesse an der Verhinderung von Maßnahmen hat, die die Vertragsdurchführung erheblich beeinträchtigen oder gar vereiteln könnten (aA Meyer/von Laer, EWiR 2021, 135, 136).

  • BGH, 13.12.2022 - II ZR 14/21

    Übernahme der Postbank durch Deutsche Bank

    Wenn sich die dem Bieter eingeräumte Rechtsposition auf ein bloßes Abwehrrecht beschränke, bestehe ein schützenswertes Interesse an der Verhinderung von Maßnahmen, die die Vertragsdurchführung erheblich beeinträchtigen oder gar vereiteln könnten (Meyer/von Laer, EWiR 2021, 135, 136).

    Es kommt auch nicht darauf an, ob der Bieter ein schützenswertes Interesse an der Verhinderung von Maßnahmen hat, die die Vertragsdurchführung erheblich beeinträchtigen oder gar vereiteln könnten (aA Meyer/von Laer, EWiR 2021, 135, 136).

  • LG Frankfurt/Main, 23.02.2021 - 5 O 64/20

    Virtuelle Hauptversammlung nach dem COVMG

    OLG Köln mit Urteilen vom 16.12.2020 - 13 U 166/11 (BeckRS 2020, 35492) und 13 U 231/17 (NZG 2021, 201) die Klagen gegen die Beklagte - wenn auch z.Z. nicht rechtskräftig abgewiesen hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Köln

Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.04.2019 - 13 U 231/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,8930
OLG Köln, 10.04.2019 - 13 U 231/17 (https://dejure.org/2019,8930)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.04.2019 - 13 U 231/17 (https://dejure.org/2019,8930)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. April 2019 - 13 U 231/17 (https://dejure.org/2019,8930)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,8930) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Zeugnisverweigerungsrecht im Verfahren um Übernahme der Postbank

  • juve.de (Kurzinformation)

    Postbank-Übernahme durch die Deutsche Bank

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 21.04.2010 - 2 BvR 504/08

    Selbstbelastungsfreiheit (nemo tenetur se ipsum accusare); …

    Auszug aus OLG Köln, 10.04.2019 - 13 U 231/17
    Rn. 8 Eine Verfolgungsgefahr im Sinne des § 384 Nr. 2 Alt. 2 ZPO ist anzunehmen, wenn eine Ermittlungsbehörde aus einer wahrheitsgemäßen Aussage des Zeugen Tatsachen entnehmen könnte, die sie zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens (§ 152 StPO) oder auch zur Aufrechterhaltung oder Verstärkung eines Tatverdachts veranlassen könnte (BVerfG 2 BvR 504/08, wistra 2010, 299 ff;… MüKoZPO/Damrau, 5. Aufl. 2016, ZPO § 384 Rn. 10;… BeckOK ZPO/Scheuch, 31. Ed. 1.12.2018, ZPO § 384 Rn. 8;… Musielak/Voit/Huber, 15. Aufl. 2018, ZPO § 384 Rn. 4).

    Bloße, nicht durch konkrete Umstände belegte Vermutungen oder rein denktheoretische Möglichkeiten reichen hingegen nicht für einen prozessual ausreichenden Anfangsverdacht (BVerfG 2 BvR 504/08, wistra 2010, 299 ff).

  • BGH, 09.05.2017 - 1 StR 265/16

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Garantenstellung aus Ingerenz: Begrenzung …

    Auszug aus OLG Köln, 10.04.2019 - 13 U 231/17
    Rn. 22 Der für das unmittelbare Ansetzen erforderliche Prozessantrag (BGH, Urteil vom 9.5.2017, 1 StR 265/16, Rdn. 98 ff) liegt vor, denn die Prozessbevollmächtigten der Beklagten haben im G-Verfahren in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht den Klageabweisungsantrag und nachfolgend im Berufungs- und Revisionsverfahren die Anträge gestellt, die Rechtsmittel der Klägerin zurückzuweisen.
  • BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01

    Umfang des Auskunftsverweigerungsrechts eines abgeurteilten Straftäters

    Auszug aus OLG Köln, 10.04.2019 - 13 U 231/17
    Die Schwelle eines Anfangsverdachtes im Sinne von § 152 Abs. 2 StPO liegt niedrig; das Bestehen einer Gefahr (zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens) ist daher bereits weit im Vorfeld einer direkten Belastung zu bejahen (BVerfG, 2 BvR 1249/01, NJW 2002, 1411).
  • BGH, 08.04.2008 - VIII ZB 20/06

    Zulässigkeit der Auskunftsverweigerung eines bereits erstinstanzlich vernommenen …

    Auszug aus OLG Köln, 10.04.2019 - 13 U 231/17
    Rn. 42 c) Das grundsätzlich auf die Weigerung der Beantwortung einzelner Fragen beschränkte Zeugnisverweigerungsrecht nach § 348 Nr. 2 2. Alt ZPO kann im Einzelfall dazu führen, dass der Zeuge zur Sache gar nichts auszusagen braucht (BGH NJW 1994, 197; NJW 2008, 2038) und bei vorab erklärter Zeugnisverweigerung nicht vor Gericht erscheinen muss (OLG Celle 8 U 21/09).
  • BGH, 18.10.1993 - II ZR 255/92

    Umfang eines Zeugnisverweigerungsrechts

    Auszug aus OLG Köln, 10.04.2019 - 13 U 231/17
    Rn. 42 c) Das grundsätzlich auf die Weigerung der Beantwortung einzelner Fragen beschränkte Zeugnisverweigerungsrecht nach § 348 Nr. 2 2. Alt ZPO kann im Einzelfall dazu führen, dass der Zeuge zur Sache gar nichts auszusagen braucht (BGH NJW 1994, 197; NJW 2008, 2038) und bei vorab erklärter Zeugnisverweigerung nicht vor Gericht erscheinen muss (OLG Celle 8 U 21/09).
  • BVerfG, 15.08.2006 - 2 BvR 822/06

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Umschreibung eines Straftatbestandes

    Auszug aus OLG Köln, 10.04.2019 - 13 U 231/17
    "Verhältnisse einer Kapitalgesellschaft" sind die im Schrifttum zu § 331 Nr. 1 HGB genannten wirtschaftlichen, sozialen, politischen oder sonstigen Umstände, die für die gegenwärtige Situation der Gesellschaft oder ihre künftige Entwicklung von Bedeutung sind oder von Bedeutung sein können (BVerfG, Beschluss vom 15. August 2006 - 2 BvR 822/06 -, Rn. 4).
  • OLG Frankfurt, 19.11.2003 - 9 U 70/98

    Zu den Voraussetzungen des Zeugnisverweigerungsrechtes eines Notars

    Auszug aus OLG Köln, 10.04.2019 - 13 U 231/17
    Dies hat zur Folge, dass der Streitwert mangels einer speziellen Bewertungsvorschrift nach § 1 GKG, 3 ZPO zu schätzen ist (vgl.: BGH KostRspr. § 3 ZPO, Nr. 1034; ebenso OLG Frankfurt, Zwischenurteil vom 19.11.2003, Az.: 9 U 70/98; OLG Köln MDR 1983, 321).
  • BGH, 25.03.1991 - II ZA 9/90

    Streitwertfestsetzung bei vermögensrechtlicher Streitigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 10.04.2019 - 13 U 231/17
    Ist die Aussage des Zeugen von zentraler Bedeutung für den Ausgang des Rechtsstreits, so kann der Wert seiner Aussage den Wert der Hauptsache erreichen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. März 1991 - II ZA 9/90 -, Rn. 1, juris).
  • OLG Köln, 08.12.1982 - 2 U 134/82
    Auszug aus OLG Köln, 10.04.2019 - 13 U 231/17
    Dies hat zur Folge, dass der Streitwert mangels einer speziellen Bewertungsvorschrift nach § 1 GKG, 3 ZPO zu schätzen ist (vgl.: BGH KostRspr. § 3 ZPO, Nr. 1034; ebenso OLG Frankfurt, Zwischenurteil vom 19.11.2003, Az.: 9 U 70/98; OLG Köln MDR 1983, 321).
  • BGH, 29.07.2014 - II ZR 353/12

    Zur Übernahme der Postbank durch die Deutsche Bank

    Auszug aus OLG Köln, 10.04.2019 - 13 U 231/17
    Rn. 20 Der Vortrag der Beklagten ist entscheidungserheblich, denn damit hat die Beklagte qualifiziert bestritten, dass - entgegen der gegenläufigen Behauptung der Klägerin - in der Zeit zwischen dem Abschluss der Ursprungsvereinbarung und der Veröffentlichung des von der Klägerin angenommenen freiwilligen Übernahmeangebots ein Zurechnungstatbestand nach § 30 Abs. 2 WpÜG erfüllt ist, der wegen einer dann vorzunehmenden Verschiebung der Referenzzeiträume der §§ 4, 5 WpÜG-AngVO zu einem Anspruch auf Ergänzung der bereits geleisteten Vergütung nach § 31 Abs. 1 WpÜG führen würde (vgl. dazu BGH, Urteil vom 29.07.2014 - II ZR 353/12 -, BGHZ 202, 180-202, Rn. 58 ff.).
  • BVerfG, 23.07.1982 - 2 BvR 8/82

    Legalitätsprinzip im Strafverfahren - Kein Anspruch auf Strafverfolgung eines …

  • BGH, 01.06.1994 - StB 10/94

    Voraussetzungen des Auskunftsverweigerungsrechts und Anforderungen an die Annahme …

  • BGH, 05.03.1958 - IV ZR 307/57

    Pflichten des Zeugen zur Beantwortung von Fragen

  • BGH, 31.07.2018 - X ZB 9/17

    Anfechtbarkeit des im Zwischenstreit über die Berechtigung einer …

  • OLG Braunschweig, 19.12.2023 - 3 Kap 1/16

    Zeugnisverweigerungsrecht in einem Kapitalanleger-Musterverfahren bei der Gefahr …

    Hier ist zu berücksichtigen, dass die Aussage des Zeugen nur ein Baustein im Rahmen zahlreicher zu würdigender Beweismittel wäre, dass die Bedeutung der Aussage des Zeugen für den Ausgang des Rechtsstreits auch von dem Inhalt seiner Aussage und seiner Glaubwürdigkeit abhängt, und dass die Entscheidung im Zwischenstreit keinen vollstreckbaren Titel schafft (vgl. OLG Köln, Urteil vom 10. April 2019 - 13 U 231/17 -, juris, Rn. 43).

    Gegen Zwischenurteile der Oberlandesgerichte nach § 387 ZPO ist ein Rechtsmittel nicht gegeben (BGH…, Beschluss vom 31. Juli 2018 - X ZB 9/17 -, NJOZ 2019, S. 294 [Rn. 3 -5]; OLG Köln, Urteil vom 10. April 2019 - 13 U 231/17 -, juris, Rn. 1;… Damrau/Weinland, in: MüKo ZPO, 6. Auflage 2020, § 384, Rn. 16;… Greger, in: Zöller, ZPO, 35. Auflage 2024, § 387 ZPO, Rn. 6).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Köln

Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.11.2019 - 13 U 231/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,60696
OLG Köln, 26.11.2019 - 13 U 231/17 (https://dejure.org/2019,60696)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.11.2019 - 13 U 231/17 (https://dejure.org/2019,60696)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. November 2019 - 13 U 231/17 (https://dejure.org/2019,60696)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,60696) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Zeugnisverweigerungsrecht im Verfahren um Übernahme der Postbank (II)

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Köln
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht