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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 30.09.2002 - 13 W 2914/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7873
OLG Nürnberg, 30.09.2002 - 13 W 2914/02 (https://dejure.org/2002,7873)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30.09.2002 - 13 W 2914/02 (https://dejure.org/2002,7873)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30. September 2002 - 13 W 2914/02 (https://dejure.org/2002,7873)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ZPO §§ 485 ff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 485 ff.
    Rechtsschutzbedürfnis für die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens bei behaupteter Abgeltung von Gewährleistungsansprüchen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit von Gegenanträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    ZPO §§ 485 ff
    Einwand einer Abgeltung von Gewährleistungsansprüchen und Gegenanträge im selbständigen Beweisverfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.12.1996 - VII ZR 108/95

    Zulässigkeit und Rechtswirkungen der Streitverkündung im selbständigen …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.09.2002 - 13 W 2914/02
    Das Verfahren ist - im Rahmen des vom Antragsteller vorgegebenen Beweisthemas - als grundsätzlich kontradiktorisches Verfahren ausgestaltet (§§ 485 Abs. 1, 437 Abs. 1, 491 Abs. 1, 493 Abs. 2, 494 Abs. 2, 494 a ZPO; vgl. BGHZ 134, 190, 193), wenngleich dieser Grundsatz im Interesse des Antragstellers an der Verfahrensbeschleunigung nicht in jedem Falle zwingend durchgehalten wird ;§§ 491 Abs. 2, 494 Abs. 1 ZPO).

    Hinzu kommt weiter, daß der Antragsgegner durch eine sich auf einen Dritten beziehende Fragestellung nicht die Wirkungen des § 492 ZPO erzielen konnte, es sei denn, er verkündete dem Dritten im selbständigen Beweisverfahren den Streit, was nach inzwischen herrschender Auffassung allerdings zulässig ist (BGHZ 134, 190; a.A. z.B. Münchner Kommentar/Schreiber, § 485 Rn.22).

  • OLG Düsseldorf, 25.06.1996 - 21 W 20/96

    Selbständiges Beweisverfahren: Zulässigkeit von Gegenanträgen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.09.2002 - 13 W 2914/02
    Damit ist etwa eine Einbeziehung Dritter durch Gegenanträge in das selbständige Beweisverfahren nicht vereinbar (OLG Düsseldorf, Baurecht 96, 896;… Werner/Pastor, a.a.O., Rn.94).

    cc) Aus den gleichen Gründen ist ein unmittelbarer sachlicher Zusammenhang des Gegenantrags mit dem Beweisthema des Antragstellers erforderlich (…vgl. OLG Nürnberg, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Baurecht 96, 896; a.A. OLG München, MJW-RR 96, 1277).

  • BGH, 20.02.2002 - VIII ZR 228/00

    Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.09.2002 - 13 W 2914/02
    Entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts München (NJW-RR 96, 1277, 1278) ist das selbständige Beweisverfahren auch nicht bereits mit der Erstattung eines Sachverständigengutachtens abgeschlossen, wenn im Anschluß daran rechtzeitig (BGH, Urteil vom 20.2.2002, Az.: VIII ZR 228/00; OLG Nürnberg, MDR 2002, 538) die Einholung weiterer ergänzender Gutachten beantragt wird.
  • OLG Nürnberg, 25.07.2000 - 4 W 2323/00

    Zulässigkeit eines Gegenantrags

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.09.2002 - 13 W 2914/02
    Die §§ 485 ff. ZPO schließen Gegenanträge weder ausdrücklich noch nach der Natur des selbständigen Beweisverfahrens aus (h.M.; vgl. Machweise bei Zöller/Herget, 23.Aufl., ZPO § 435 Rn. 3 und OLG Nürnberg, MDR 2001, 51, 52).
  • OLG München, 07.02.1996 - 27 W 303/95

    Zulässigkeit von Gegenbeweisanträgen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.09.2002 - 13 W 2914/02
    Entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts München (NJW-RR 96, 1277, 1278) ist das selbständige Beweisverfahren auch nicht bereits mit der Erstattung eines Sachverständigengutachtens abgeschlossen, wenn im Anschluß daran rechtzeitig (BGH, Urteil vom 20.2.2002, Az.: VIII ZR 228/00; OLG Nürnberg, MDR 2002, 538) die Einholung weiterer ergänzender Gutachten beantragt wird.
  • OLG Nürnberg, 29.10.2001 - 13 W 3420/01

    Streitwertbeschwerde und Zeitpunkt der Beendigung eines selbständigen …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.09.2002 - 13 W 2914/02
    Entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts München (NJW-RR 96, 1277, 1278) ist das selbständige Beweisverfahren auch nicht bereits mit der Erstattung eines Sachverständigengutachtens abgeschlossen, wenn im Anschluß daran rechtzeitig (BGH, Urteil vom 20.2.2002, Az.: VIII ZR 228/00; OLG Nürnberg, MDR 2002, 538) die Einholung weiterer ergänzender Gutachten beantragt wird.
  • OLG Hamburg, 09.02.2001 - 14 W 10/01

    Zulässigkeit von Gegenanträgen im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.09.2002 - 13 W 2914/02
    Dieses Recht darf ihm nicht durch Gegenanträge aus der Hand genommen werden (OLG Hamburg, MDR 2001, 1012).
  • OLG Karlsruhe, 16.04.2024 - 8 W 7/24

    Zulässigkeit von Gegenanträgen im selbständigen Beweisverfahren

    Gegenanträge sind im selbständigen Beweisverfahren nur zulässig, wenn sie rechtzeitig gestellt werden und nicht zu einer wesentlichen Verzögerung des Verfahrens führen (Anschluss OLG Nürnberg, Beschluss vom 30. September 2002 - 13 W 2914/02).

    Rn. 9 Solche Gegenanträge sind im selbständigen Beweisverfahren jedenfalls dann zulässig, wenn sie sich im Rahmen des Sachkomplexes halten, der dem Beweissicherungsantrag des Antragstellers zugrunde liegt, und wenn sie vor Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens gestellt werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juni 1996 - 21 W 20/96 -, BauR 1996, 896; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30. September 2002 - 13 W 2914/02 -, juris Rn. 11 ff.; OLG Hamm, Beschluss vom 29.10.2002 - 21 W 25/02 -, BeckRS 2010, 6119;… Stein/Jonas/Berger, ZPO, 23. Aufl., § 486 Rn. 41;… Zöller/Herget, ZPO, 35. Aufl., § 485 Rn. 3;… Hk-ZPO/Kießling, 10. Aufl., § 490 Rn. 3).

  • OLG Düsseldorf, 25.03.2004 - 5 W 61/03

    Streitverkündung ist zulässig!

    Dem folgt der Senat aus den vom Bundesgerichtshof a.a.O. überzeugend dargelegten Gründen (ebenso KG, Beschluss vom 15.02.1999 - 25 W 6893/98, NJW-RR 2000, 513; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.09.2002, 13 W 2914/02, NJOZ 2003, 182 = OLGR 2003, 92f).
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