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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 04.07.1989

Rechtsprechung
   EuGH, 14.11.1989 - 14/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4174
EuGH, 14.11.1989 - 14/88 (https://dejure.org/1989,4174)
EuGH, Entscheidung vom 14.11.1989 - 14/88 (https://dejure.org/1989,4174)
EuGH, Entscheidung vom 14. November 1989 - 14/88 (https://dejure.org/1989,4174)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Judicialis

    Verordnung Nr. 1035/72 EWG; ; Verordnung Nr. 729/70 EWG; ; Art. 5 EWG-Vertrag

  • EU-Kommission PDF

    Italien / Kommission

    EWG-Vertrag, Artikel 190
    1 . Handlungen der Organe - Begründungspflicht - Umfang - Entscheidung über den Rechnungsabschluß für die vom EAGFL finanzierten Ausgaben

  • EU-Kommission

    Italien / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Angemessenheit einer Frist für die Auszahlung gewährter Beihilfen; Loyale Zusammenarbeit zwischen den Gemeinschaftsbehörden und den nationalen Behörden; Gründe für Verzögerungen bei der Auszahlung gewährter Beihilfen; Beginn des Laufs einer Frist hinsichtlich der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    EAGFL - Rechnungsabschluss - Haushaltsjahr 1984 - Beihilfen für die Organisationen der Obst- und Gemüseerzeuger.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 27.01.1981 - 1251/79

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.11.1989 - 14/88
    11 Wie der Gerichtshof schon entschieden hat ( siehe das Urteil vom 27. Januar 1981 in der Rechtssache 1251/79, Italienische Republik/Kommission, Slg. 1981, 205, und zuletzt das Urteil vom 24. März 1988 in der Rechtssache 347/85, Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1988, 1749 ), bedürfen Rechnungsabschlussentscheidungen insoweit keiner detaillierten Begründung, als die betroffene Regierung an dem Verfahren der Ausarbeitung der Entscheidung weitgehend beteiligt war und deshalb die Gründe kannte, aus denen die Kommission der Ansicht war, den streitigen Betrag nicht zu Lasten des EAGFL übernehmen zu müssen.

    Hinsichtlich der von den italienischen Behörden durchgeführten Nachprüfungen ist daran zu erinnern, daß der Gerichtshof schon in seinem Urteil vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 129/84 ( Italienische Republik/Kommission, Slg. 1986, 309 ) entschieden hat, daß die Entscheidung einer Regierung, die betroffenen Organisationen durch die nationalen Behörden formell anerkennen zu lassen und die anerkannten Organisationen in ein Verzeichnis aufzunehmen, für die Anwendung des Gemeinschaftsrechts keine Bedeutung haben kann.

  • EuGH, 24.03.1988 - 347/85

    Vereinigtes Königreich / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.11.1989 - 14/88
    11 Wie der Gerichtshof schon entschieden hat ( siehe das Urteil vom 27. Januar 1981 in der Rechtssache 1251/79, Italienische Republik/Kommission, Slg. 1981, 205, und zuletzt das Urteil vom 24. März 1988 in der Rechtssache 347/85, Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1988, 1749 ), bedürfen Rechnungsabschlussentscheidungen insoweit keiner detaillierten Begründung, als die betroffene Regierung an dem Verfahren der Ausarbeitung der Entscheidung weitgehend beteiligt war und deshalb die Gründe kannte, aus denen die Kommission der Ansicht war, den streitigen Betrag nicht zu Lasten des EAGFL übernehmen zu müssen.
  • EuGH, 28.01.1986 - 129/84

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.11.1989 - 14/88
    Hinsichtlich der von den italienischen Behörden durchgeführten Nachprüfungen ist daran zu erinnern, daß der Gerichtshof schon in seinem Urteil vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 129/84 ( Italienische Republik/Kommission, Slg. 1986, 309 ) entschieden hat, daß die Entscheidung einer Regierung, die betroffenen Organisationen durch die nationalen Behörden formell anerkennen zu lassen und die anerkannten Organisationen in ein Verzeichnis aufzunehmen, für die Anwendung des Gemeinschaftsrechts keine Bedeutung haben kann.
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2022 - C-252/21

    Generalanwalt Rantos ist der Auffassung, dass eine Wettbewerbsbehörde in Ausübung …

    {FN:25} Vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 14. November 1989, 1talien/Kommission (14/88, EU:C:1989:421, Rn. 20), und vom 11. Juni 1991, Athanasopoulos u. a. (…C-251/89, EU:C:1991:242, Rn. 57).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.04.1993 - C-48/91

    Königreich der Niederlande gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …

    ( 27 ) Urteil vom 14. November 1989 in der Rechtssache 14/88 (Italien/Kommission, Slg. 1989, 3677, Randnr. 20); Urteil vom 27. März 1990 in der Rechtssache C-10/88 (Italien/Kommission, Slg. 1990, I-1229) (abgekürzte Veröffentlichung; vgl. Randnr. 11 des Volltextes).

    20 bis 22); Urteil vom 19. Oktober 1989 in den verbundenen Rechtssachen 258/87, 337/87 und 338/87 (Italien/Kommission, Slg. 1989, 3359, Randnrn. 15 bis 18).

    ( 30 ) Urteil vom 11. Oktober 1990 in der Rechtssache C-34/89 (Italien/Kommission, Slg. 1990, I-3603).

    ( 33 ) Urteil vom 11. Oktober 1990 in der Rechtssache C-34/89 (Italien/Kommission, Slg. 1990, I-3603).

    ( 57 ) Urteil vom 11. Oktober 1990 in der Rechtssache C-34/89 (Italien/Kommission, Slg. 1990, I-3603, Randnr. 12).

  • EuG, 28.09.2004 - T-310/00

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DAS VERBOT DES …

    14 bis 16, und vom 14. November 1989 in der Rechtssache 14/88, Italien/Kommission, Slg. 1989, 3677, Randnrn.
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   Generalanwalt beim EuGH, 04.07.1989 - 14/88   

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https://dejure.org/1989,20554
Generalanwalt beim EuGH, 04.07.1989 - 14/88 (https://dejure.org/1989,20554)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04.07.1989 - 14/88 (https://dejure.org/1989,20554)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04. Juli 1989 - 14/88 (https://dejure.org/1989,20554)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EAGFL - Rechnungsabschluss - Haushaltsjahr 1984 - Beihilfen für die Organisationen der Obst- und Gemüseerzeuger

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 28.01.1986 - 129/84

    Italien / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.07.1989 - 14/88
    1972, L 118, S. 1.3 - Dazu das Urteil des Gerichtshofes vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 129/84, Italien/Kommission, Slg. 1986, 309, sowie die Schlußanträge von Generalanwalt Sir Gordon Slynn, insbesondere auf den Seiten 312 bis 319, die im wesentlichen diesen Artikel 13 betreffen.

    - In diesem Sinne auch das Urteil vom 27. Januar 1981 in der Rechtssache 1251/79, Italien/Kommission, Slg. 1981, 205, Randnrn.

    - Urteil vom 27. Mai 1981 in den verbundenen Rechtssachen 142 und 143/80, Essevi und Salengo, Slg. 1981, 1413.15 _ Urteil vom 27. Februar 1985 in der Rechtssache 56/83, Italien/Kommission, Slg. 1985, 713, insbesondere Randnr. 31.16 - Diese Verwaltungsfunktion wird in Anikei 11 der Grundverordnung Nr. 729/70 des Rates vom 21. April 1970 Uber die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (…ABL L 94, S. 13) anerkannt.

    Diese meine Auffassung wird dadurch gestützt, daß der Gerichtshof in seinem Urteil vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 129/84 34.

    7 und 8. Siehe auch das Urteil vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 129/84, Italien/Kommission, Slg. 1986, 309, Randnr. 19.33 - Es ist nicht ohne weiteres ersichtlich, warum die Prüfung, ob die Organisationen die Anerkennungsvoraussetzungen erfüllen, ein Hindernis für die rechtzeitige Zahlung der Beihilfe darstellen kann.

  • EuGH, 14.01.1981 - 819/79

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.07.1989 - 14/88
    Erstens könnten die Ziele der Verordnung (EWG) Nr. 1035/72, nämlich die Förderung der Gründung von Erzeugerorganisationen und die Erleichterung von deren Tätigkeit, nur erreicht werden, 10 - Urteil vom 14. Januar 1981 in der Rechtssache 819/79, Deutschland/Kommission, Slg. 1981, 21, Randnrn.

    8 und 9, und in der Rechtssache 18/76, Deutschland/Kommission, Slg. 1979, 343, Randnrn.

  • EuGH, 21.09.1983 - 205/82

    Deutsche Milchkontor GmbH

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.07.1989 - 14/88
    13 - Die Kommission verweist auf das Urteil des Gerichtshofes vom 3. März 19S3 in der Rechtssache 14/81, Alpha Steel, Slg. 1982, 749, Randnr. 10, und auf das Urteil vom 21. September 1983 in den verbundenen Rechtssachen 205 bis 215/82, Deutsche Milchkantor, Slg. 1983, 2633, wobei sie wohl auf die in diesem Zusammenhang wenig relevante Randnr. 33 anspielt.

    Siehe u. a. Boest, R.: Die Agrarmärkte im Recht der EWG, 1984; Scherer, J.: "Das Rechnungsabschlußverfahren - ein Instrument zur Durchsetzung europäischen Verwaltungsrechts?", Europarecht 1986, S. 52 bis 72; Schwarze, J.: Europäisches Verwaltungsrecht, 1988.19 - Diese Grundsätze sind zusammen unter Randnr. 17 des Urteils vom 21. September 1983 in den verbundenen Rechtssachen 205 bis 215/82, Deutsche Milchkontor, Slg. 1983, 2633, wiedergegeben.

  • EuGH, 07.02.1979 - 11/76

    Niederlande / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.07.1989 - 14/88
    - Urteile vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 11/76, Niederlande/Kommission, Slg. 1979, 245, Randnrn.
  • EuGH, 03.05.1978 - 112/77

    Töpfer / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.07.1989 - 14/88
    In seinem Urteil vom 3. Mai 1978 in der Rechtssache 112/77, Töpfer, Slg. 1978, 1019, Randnr. 20, hat der Gerichtshof nämlich die Gleichbehandlung in Agrarsachen im Sinne der "Verhinderung von Vorzugsstellungen" gesehen.
  • EuGH, 07.02.1979 - 18/76

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.07.1989 - 14/88
    8 und 9, und in der Rechtssache 18/76, Deutschland/Kommission, Slg. 1979, 343, Randnrn.
  • EuGH, 12.07.1957 - 7/56

    Frl. Dineke Algera, Herr Giacomo Cicconardi, Frau Simone Couturer, Herr Ignazio …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.07.1989 - 14/88
    Zu der Anerkennung der Notwendigkeit, im Vertrag nicht genau geregelte verwaltungsrechtliche Fragen mit Hilfe der im Recht der Mitgliedstaaten anerkannten Regeln zu entscheiden, "um sich nicht dem Vorwurf einer Rechtsverweigerung auszusetzen", verweise ich auf das Urteil des Gerichtshofes vom 12. Juli 1957 in den verbundenen Rechtssachen 7/56 und 3 bis 7/57, Algera u. a./Gemeinsame Versammlung, Slg. 1957, 83, 118, Entscheidungsgründe A 111, 5. Absatz.
  • EuGH, 03.03.1982 - 14/81

    Alpha Steel / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.07.1989 - 14/88
    13 - Die Kommission verweist auf das Urteil des Gerichtshofes vom 3. März 19S3 in der Rechtssache 14/81, Alpha Steel, Slg. 1982, 749, Randnr. 10, und auf das Urteil vom 21. September 1983 in den verbundenen Rechtssachen 205 bis 215/82, Deutsche Milchkantor, Slg. 1983, 2633, wobei sie wohl auf die in diesem Zusammenhang wenig relevante Randnr. 33 anspielt.
  • EuGH, 27.02.1985 - 56/83

    Italien / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.07.1989 - 14/88
    - Urteil vom 27. Mai 1981 in den verbundenen Rechtssachen 142 und 143/80, Essevi und Salengo, Slg. 1981, 1413.15 _ Urteil vom 27. Februar 1985 in der Rechtssache 56/83, Italien/Kommission, Slg. 1985, 713, insbesondere Randnr. 31.16 - Diese Verwaltungsfunktion wird in Anikei 11 der Grundverordnung Nr. 729/70 des Rates vom 21. April 1970 Uber die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (…ABL L 94, S. 13) anerkannt.
  • EuGH, 27.03.1980 - 133/79

    Sucrimex / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.07.1989 - 14/88
    - Obwohl die Auslegung gemcinschaftsrcchtlicher Vorschriften durch die Kommission die nationalen Behörden nicht bindet (vgl. hierzu das Urteil des Gerichtshofes vom 27. Marz 1980 in der Rechtssache 133/79, Sucrimex, Slg. 1980, 1299, Randnrn.
  • EuGH, 24.03.1988 - 347/85

    Vereinigtes Königreich / Kommission

  • EuGH, 27.05.1981 - 142/80

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Essevi und Salengo

  • EuGH, 10.06.1982 - 217/81

    Interagra / Kommission

  • EuGH, 06.07.1971 - 59/70

    Niederlande / Kommission

  • EuGH, 27.01.1981 - 1251/79

    Italien / Kommission

  • EuGH, 25.11.1980 - 820/79

    Belgien / Kommission

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