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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 25.02.2026 - 14 S 329/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,5875
VGH Baden-Württemberg, 25.02.2026 - 14 S 329/25 (https://dejure.org/2026,5875)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.02.2026 - 14 S 329/25 (https://dejure.org/2026,5875)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Februar 2026 - 14 S 329/25 (https://dejure.org/2026,5875)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 9 Abs 1 BImSchG, § 9 Abs 1a BImSchG, § 91 VwGO, § 264 Nr 2 ZPO, § 2 S 1 EEG
    Klageänderung bei Umstellung eines Verpflichtungsbegehrens im Anwendungsbereich von § 9 Abs. 1 und 1a BImSchG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Windenergieanlage; WEA; Windkraftanlage; WKA; immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid; vorläufige positive Gesamtbeurteilung der Genehmigungsfähigkeit; Verpflichtungsklage; Klageänderung; Einwilligung; Sachdienlichkeit; Klageänderung bei Umstellung eines ...

  • rechtsportal.de

    Windenergieanlage; WEA; Windkraftanlage; WKA; immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid; vorläufige positive Gesamtbeurteilung der Genehmigungsfähigkeit; Verpflichtungsklage; Klageänderung; Einwilligung; Sachdienlichkeit; Klageänderung bei Umstellung eines ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Antrag nach § 9 Abs. 1a BImSchG hat keine rangsichernde Wirkung!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Antrag nach § 9 Abs. 1a BImSchG hat keine rangsichernde Wirkung!

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (34)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2022 - 10 S 848/21

    Genehmigung von Windkraftanlagen; Spruchreifmachen der Sache bei …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2026 - 14 S 329/25
    Die gerichtliche Kontrolle ist deshalb grundsätzlich darauf beschränkt, ob die Einschätzungen der Behörde im konkreten Einzelfall naturschutzfachlich vertretbar sind, weil das Gericht mangels normativer Vorgaben nicht objektiv feststellen kann, ob die behördlichen Antworten auf die sich naturschutzfachlich jeweils stellenden Fachfragen "richtig" oder "falsch" sind (stRspr, vgl. Senat…, Urteil vom 19.11.2025 - 14 S 103/25 - juris Rn. 187 ; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.06.2022 - 10 S 848/21 - VBlBW 2022, 500 , juris Rn. 111 ; jeweils m. w. N.).

    Unterlässt die zuständige Behörde diese Entscheidung, haben die Gerichte nur die Möglichkeit, die Behörde dazu zu verpflichten, ihrer Pflicht zur Entscheidung nachzukommen, und ist insbesondere kein Raum dafür, die Sache durch eigene gerichtliche Ermittlungen und naturschutzfachliche Bewertungen "spruchreif" zu machen und im Sinne von § 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO "durchzuentscheiden" (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.06.2022 - 10 S 848/21 - VBlBW 2022, 500 , juris Rn. 107 ff., 111 m. w. N.).

    Die Klägerin übersieht auch hierbei, dass der erkennende Gerichtshof auch bei einer unmittelbar neuen Untätigkeitsklage, solange der Beklagte über den Antrag der Klägerin nach § 9 Abs. 1 BImSchG nicht entschieden und sich zur artenschutzrechtlichen Beurteilung des Vorhabens nicht geäußert hat, den Beklagten schon wegen der o. g. Besonderheiten der gerichtlichen Prüfung von artenschutzrechtlich relevanten Entscheidungen nicht dazu verpflichten könnte, der Klägerin einen positiven Vorbescheidsantrag nach § 9 Abs. 1 BImSchG zu erteilen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.06.2022 - 10 S 848/21 - VBlBW 2022, 500 , juris Rn. 107 ff., 111 m. w. N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.09.2025 - 7 A 13.25

    Windenergievorhaben; (vereinfachter) Vorbescheid; berechtigtes Interesse; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2026 - 14 S 329/25
    Gegenüber dem in Abs. 1 des § 9 BImSchG geregelten sog. herkömmlichen Vorbescheid hat der sog. vereinfachte Vorbescheid im Sinne von Abs. 1a, der als Mittel zur Verfahrenserleichterung eingeführt wurde (…vgl. BT-Drs. 20/7502, S. 28; OVG B.-Bbg., Urteil vom 19.09.2025 - 7 A 13/25 - juris Rn. 27;… Jarass, BImSchG, 15. Aufl., § 9 Rn. 18a), einen anderen Prüfungsrahmen.

    Rn. 33 Angesichts der genannten Unterschiede hat ein Antragsteller in verwaltungsverfahrensrechtlicher Hinsicht ein Wahlrecht zwischen der Beantragung eines herkömmlichen Vorbescheids nach § 9 Abs. 1 BImSchG mit dem dortigen Prüfungsprogramm und den damit erreichbaren Rechtswirkungen und der Beantragung eines Vorbescheids nach § 9 Abs. 1a BImSchG mit seinem reduzierten Prüfungsprogramm (vgl. OVG B.-Bbg., Urteil vom 19.09.2025 - 7 A 13/25 - juris Rn. 27;… Urteil vom 22.07.2025 - 7 A 8.25 - juris Rn. 28 ff.;… Enders in Giesberts/Reinhardt, BeckOK Umweltrecht, 77. Ed., § 9 BImSchG Rn. 18b).

    Unerheblich ist für diese Auslegung, ob die damalige Annahme der Klägerin, die Voraussetzungen des § 9 Abs. 1a BImSchG seien nach der Einfügung des neuen Satzes 2 in dieser Vorschrift nicht mehr erfüllt, weil die Vorhabenstandorte außerhalb eines im Sinne dieser Vorschrift "ausgewiesenen oder in Aufstellung befindlichen Windenergiegebiets" im Sinne des § 2 Nr. 1 WindBG lägen, in jeder Hinsicht zutraf oder in Bezug auf den Standort der geplanten WEA 1 rechtsirrig war (vgl. zum Meinungsstand betreffend die Frage, ob unter "in Aufstellung befindlichen Windenergiegebieten" ausschließlich geplante Flächen mit bereits weit fortgeschrittener Planungsreife zu verstehen sind, OVG B.-Bbg., Urteil vom 19.09.2025 - 7 A 13/25 - ZUR 2025, 667, juris Rn. 35 f.;… Enders in Giesberts/Reinhardt, BeckOK Umweltrecht, 77. Ed., § 9 BImSchG Rn. 18c m. w. N.).

  • BVerwG, 25.06.2020 - 4 C 3.19

    Konkurrenzsituation von zwei Windkraftanlagen: Es gilt das Prioritätsprinzip!

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2026 - 14 S 329/25
    § 9 Abs. 1 BImSchG regelt neben einem sog. Voraussetzungsvorbescheid (auch) einen sog. Standortvorbescheid und verlangt mit dem für beide Vorbescheidsvarianten aufgestellten Erfordernis, dass die Auswirkungen der geplanten Anlage "ausreichend beurteilt werden können", eine sog. vorläufige positive Gesamtbeurteilung der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens (vgl. Urteil vom 25.06.2020 - 4 C 3.19 - BVerwGE 169, 39, juris Rn. 26).

    Soweit der Vorbescheid über eine Genehmigungsvoraussetzung oder über den Standort der Anlage endgültig entscheidet, kommt ihm neben der Feststellungswirkung (…vgl. Dietlein in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 108. EL, § 9 BImSchG Rn. 67 m. w. N.) vor allem die gleiche uneingeschränkte Bindungswirkung zu wie einer (Voll-)Genehmigung (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.06.2020 - 4 C 3.19 - BVerwGE 169, 39, juris Rn. 23 m. w. N.).

    Da für einen Vorbescheid nach § 9 Abs. 1a BImSchG anders als für einen solchen nach § 9 Abs. 1 BImSchG keine prüffähigen Unterlagen zu sämtlichen Genehmigungsvoraussetzungen vorgelegt werden müssen, kommt dem Vorbescheid nach § 9 Abs. 1a BImSchG unabhängig von dem Umfang der Bindungswirkung nach den im Gesetzgebungsverfahren zum Ausdruck gebrachten Vorstellungen des Bundesrats jedenfalls keine rangsichernde Wirkung, wie sie das Bundesverwaltungsgericht Vorbescheiden nach § 9 Abs. 1 BImSchG zugeschrieben hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.06.2020 - 4 C 3/19 - juris), zu (…vgl. BT-Drs. 20/7502, S. 29;… näher zum diesbezüglichen Meinungsstand OVG B.-Bbg., Urteil vom 22.07.2025 - 7 A 8.25 - juris Rn. 34 m. w. N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.07.2025 - 7 A 8.25

    Konkurrentenklage gegen Vorbescheid für Windenergieanlagen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2026 - 14 S 329/25
    Mit dieser Vorschrift soll Vorhabenträgern gerade ermöglicht werden, abweichend von § 9 Abs. 1 BImSchG einen Vorbescheid für Genehmigungsvoraussetzungen von WEA zu erhalten, ohne zugleich alle für eine vorläufige positive Gesamtbeurteilung erforderlichen Genehmigungsunterlagen einzureichen (vgl. OVG B.-Bbg., Urteil vom 22.07.2025 - 7 A 8.25 - juris Rn. 34 m. w. N.).

    Da für einen Vorbescheid nach § 9 Abs. 1a BImSchG anders als für einen solchen nach § 9 Abs. 1 BImSchG keine prüffähigen Unterlagen zu sämtlichen Genehmigungsvoraussetzungen vorgelegt werden müssen, kommt dem Vorbescheid nach § 9 Abs. 1a BImSchG unabhängig von dem Umfang der Bindungswirkung nach den im Gesetzgebungsverfahren zum Ausdruck gebrachten Vorstellungen des Bundesrats jedenfalls keine rangsichernde Wirkung, wie sie das Bundesverwaltungsgericht Vorbescheiden nach § 9 Abs. 1 BImSchG zugeschrieben hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.06.2020 - 4 C 3/19 - juris), zu (…vgl. BT-Drs. 20/7502, S. 29; näher zum diesbezüglichen Meinungsstand OVG B.-Bbg., Urteil vom 22.07.2025 - 7 A 8.25 - juris Rn. 34 m. w. N.).

    Rn. 33 Angesichts der genannten Unterschiede hat ein Antragsteller in verwaltungsverfahrensrechtlicher Hinsicht ein Wahlrecht zwischen der Beantragung eines herkömmlichen Vorbescheids nach § 9 Abs. 1 BImSchG mit dem dortigen Prüfungsprogramm und den damit erreichbaren Rechtswirkungen und der Beantragung eines Vorbescheids nach § 9 Abs. 1a BImSchG mit seinem reduzierten Prüfungsprogramm (…vgl. OVG B.-Bbg., Urteil vom 19.09.2025 - 7 A 13/25 - juris Rn. 27; Urteil vom 22.07.2025 - 7 A 8.25 - juris Rn. 28 ff.;… Enders in Giesberts/Reinhardt, BeckOK Umweltrecht, 77. Ed., § 9 BImSchG Rn. 18b).

  • BGH, 11.07.1996 - IX ZR 80/95

    Zulässigkeit der Klageänderung bei Übergehen vom Antrag auf Herausgabe einer …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2026 - 14 S 329/25
    Diese Voraussetzungen liegen bei einer Änderung des Klageantrags wie der hier fraglichen schon deshalb nicht vor, weil der Klagegrund dabei, wie gezeigt, nicht unverändert bleibt (vgl. zu dieser zwingenden, dem von § 264 Nr. 2 ZPO bezweckten Ausgleich der Kläger- und der Beklagteninteressen dienenden Voraussetzung des § 264 Nr. 2 ZPO BVerwG…, Urteil vom 28.09.2016 - 7 C 1.15 - NVwZ-RR 2017, 229 , juris Rn. 33 ;… Riese in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht - VwGO, 48. EL, § 91 Rn. 27 m. w. N.; zum Zweck des § 264 Nr. 2 ZPO BGH, Urteil vom 11.07.1996 - IX ZR 80/95 - NJW 1996, 2869 f.), sondern erheblich ausgeweitet wird.

    Rn. 50 Die Klägerin berücksichtigt bei ihrem pauschal auf den Grundsatz der Prozessökonomie abstellenden Vortrag zudem nicht ausreichend, dass § 91 VwGO nicht allein die Interessen eines Klägers an einer Änderung der Klage, sondern auch diejenigen des jeweiligen Beklagten daran, sich nicht in einem bereits anhängig gemachten Verfahren auf eine neue Prozesslage (auch mit u. U. anderen Kostenrisiken) einstellen und gegen einen geänderten Angriff verteidigen zu müssen, in den Blick nimmt und beides zum Ausgleich bringt (…vgl. dazu Riese in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht - VwGO, 48. EL., § 91 Rn. 2 m. w. N.; zu § 173 Satz 1 1 VwGO i. V. m. § 264 ZPO auch BGH, Urteil vom 11.07.1996 - IX ZR 80/95 - NJW 1996, 2869 f.).

  • BVerwG, 19.03.2025 - 7 B 24.24
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2026 - 14 S 329/25
    Auf ein vorläufiges positives Gesamturteil wird im Anwendungsbereich des § 9 Abs. 1a BImSchG also verzichtet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.03.2025 - 7 B 24.24 - juris Rn. 5).

    Rn. 36 Keiner Entscheidung bedarf es im vorliegenden Verfahren, ob auch in der im Vergleich zum vorliegenden Fall umgekehrten Konstellation - in der ein Kläger ein ursprüngliches Begehren auf Erteilung eines sog. herkömmlichen Vorbescheids nach § 9 Abs. 1 BImSchG später auf ein solches auf Erteilung eines sog. vereinfachten Vorbescheids nach § 9 Abs. 1a BImSchG umstellt, sodass nun weniger Zulässigkeitsvoraussetzungen als zuvor zu prüfen sind - eine Klageänderung vorliegt, insbesondere, ob in dieser Konstellation stets oder unter Einzelfallumständen ein Fall des § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 264 Nr. 2 Alt. 2 ZPO vorliegt (vgl. zur Auffassung, ein Antrag nach § 9 Abs. 1 BImSchG könne im Verwaltungsverfahren auf einen solchen nach § 9 Abs. 1a BImSchG umgestellt werden, ohne dass dies neue Beteiligungspflichten - dort zum gemeindlichen Einvernehmen nach § 36 BauGB - auslöse, weil sich das geänderte Verwaltungsverfahren in dieser Konstellation "lediglich als ein Minus und nicht als ein Aliud" darstelle, OVG NRW…, Urteil vom 29.09.2025 - 22 D 268/24.AK - ZNER 2025, 559, juris Rn. 48 ff. und Enders in Giesberts/Reinhardt, BeckOK Umweltrecht, 77. Ed., § 9 BImSchG Rn. 18b; zur Anwendbarkeit des Abs. 1a des § 9 BImSchG in einem Klageverfahren betreffend einen vor dessen Inkrafttreten noch nach Abs. 1 gestellten Vorbescheidsantrag BVerwG, Beschluss vom 19.03.2025 - 7 B 24.24 - juris Rn. 5 f.; SächsOVG…, Urteil vom 20.03.2025 - 1 C 35/21 - SächsVBl 2025, 295, juris Rn. 62; s. auch zum Übergang von einer Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung zu einer solchen auf Erteilung eines Bauvorbescheids VGH Bad.-Württ., Urteil vom 02.10.1989 - 8 S 2419/88 - ZfBR 1990, 106, juris [Ls.] einerseits, BayVGH…, Beschluss vom 07.10.2010 - 2 ZB 10.1466 - juris Rn. 3 ff. andererseits).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2023 - 5 K 171/22

    Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung einer Windenergieanlage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2026 - 14 S 329/25
    Wird die Entscheidungsfrist des § 10 Abs. 6a BImSchG in einem Einzelfall nicht eingehalten, handelt die Behörde zwar rechtswidrig (vgl. Senat…, Beschluss vom 13.09.2022 - 14 S 3566/21 - ZNER 2022, 505 , juris Rn. 56 m. w. N.) und kann dies, wie gezeigt, auf der Ebene der Zulässigkeit der Verpflichtungsklage im Rahmen des § 75 VwGO zugunsten des Antragstellers (Klägers) von Relevanz sein (vgl. erneut OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 07.02.2023 - 5 K 171/22 OVG - juris Rn. 62 ff. m. w. N.).
  • BVerfG, 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13

    Zur Begrenzung gerichtlicher Kontrolle durch den Erkenntnisstand der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2026 - 14 S 329/25
    Die den Gerichten in diesen Fällen folglich nur mögliche und daher auch lediglich obliegende Kontrolle der "Plausibilität" einer behördlichen Entscheidung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13 - BVerfGE 149, 407, juris Rn. 20 ff.) setzt notwendig eine behördliche Entscheidung voraus.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2023 - 1 S 1718/22

    Anspruch des Anliegers eines städtischen Platzes auf Einschreiten der Polizei …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2026 - 14 S 329/25
    Rn. 52 Auf eine zumindest teilweise Sachdienlichkeit und damit teilweise Zulässigkeit der Klageänderung führt auch nicht der von der Klägerin in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat erörterte Umstand, dass ein auf die Verpflichtung des jeweiligen Beklagten zum Erlass des begehrten Verwaltungsantrags gerichteter Verpflichtungsantrag als "Minus" auch einen Bescheidungsantrag auf Verpflichtung des Beklagten, den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts (ggf. neu) zu bescheiden, enthält (vgl. zu Letzterem § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO; BVerwG…, Beschluss vom 06.11.2020 - 6 B 31.20 - juris Rn. 12; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 03.08.2023 - 1 S 1718/22 - VBlBW 2024, 17 , juris Rn. 65 m. w. N.).
  • BVerwG, 31.08.2022 - 6 A 9.20

    Neonazi-Gruppe: "Nordadler" bleiben verboten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2026 - 14 S 329/25
    Denn die Zulässigkeit der Klageänderung ist eine von Amts wegen zu prüfende besondere Sachurteilsvoraussetzung der geänderten Klage (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.08.2022 - 6 A 9.20 - BVerwGE 176, 224, juris Rn. 30;… Riese in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht - VwGO, 48. EL., § 91 Rn. 89;… W.-R. Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 31. Aufl., § 91 Rn. 24, 29; jeweils m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2025 - 14 S 103/25

    Windenergieanlage; WEA; Windrad; Windkraftanlage; WKA; Genehmigung; …

  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2022 - 10 S 1312/22

    Antrag auf Regelung der Vollziehung; Rechtsschutzbedürfnis bei später …

  • BVerwG, 06.11.2020 - 6 B 31.20

    Anfechtung von Vergabebedingungen im Rahmen eines Vergabeverfahrens für …

  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.2023 - 14 S 396/22

    Klage gegen einen sachlichen Teilflächennutzungsplan zur Ausweisung von …

  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.2022 - 14 S 3566/21

    Teilweise erfolgreicher Eilantrag gegen die sofort vollziehbare Zurückstellung …

  • BVerwG, 30.10.2024 - 7 B 9.24

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung von Windenergieanlagen; …

  • BVerwG, 23.02.2017 - 7 C 31.15

    Anspruchsberechtigung; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis; Gemeinde; Monopol; …

  • BVerwG, 08.12.2016 - 4 CN 4.16

    Antragsänderung; Baugrundstück; Bebauungsplan der Innenentwicklung; …

  • BVerwG, 28.09.2016 - 7 C 1.15

    Umweltverbandsklage; Präklusion; immissionsschutzrechtliches …

  • BVerwG, 24.10.2013 - 7 C 13.12

    Keine Klärung im Streit um Schutzmaßnahmen beim Anbau von gentechnisch …

  • OVG Sachsen, 20.03.2025 - 1 C 35/21

    Windenergieanlage; Vorbescheid; "Lex Sauerland"; Umweltverträglichkeitsprüfung; …

  • BVerwG, 18.01.2011 - 7 B 19.10

    Ziele der Raumordnung; Abgrabung; Windenergieanlagen; Ausfuhrbeschränkung; …

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2019 - 5 S 1790/17

    Bauplanungsrechtliche Abgrenzung einer Gaststätte zu einer Vergnügungsstätte; …

  • BVerwG, 25.06.2009 - 9 B 20.09

    Ermittlung des tatsächlichen Rechtsschutzbegehrens gem. § 88 …

  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2022 - 10 S 3607/21

    Pflicht einer Gemeinde zur Erteilung von Informationen über Lage und Größe von in …

  • BVerwG, 19.06.2010 - 6 B 12.10

    Sendegenehmigung; extra radio; Auslegung des Klageantrags; Revisibilität

  • BVerwG, 10.06.2025 - 3 BN 6.24
  • BVerwG, 25.09.2025 - 10 A 3.24

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch zu Hintergrundgesprächen des BND über die …

  • VGH Bayern, 14.08.2008 - 14 B 06.1181

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren (verneint); …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2025 - 22 D 268/24

    Einvernehmen; Versagung; Ersetzung; immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid; …

  • VGH Baden-Württemberg, 03.06.2025 - 1 S 3527/21

    Corona-Krise; Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich; Testnachweispflichten …

  • BVerwG, 06.01.1988 - 8 C 7.87

    Zivildienst - Tauglichkeitprüfung - Bescheid - Erledigung

  • VGH Bayern, 07.10.2010 - 2 ZB 10.1466

    Klageänderung; Hilfsantrag; Vorbescheid

  • VGH Baden-Württemberg, 02.10.1989 - 8 S 2419/88

    Ausschluß von Vergnügungsstätten im Kerngebiet; Ausfertigungsreife eines …

  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.2026 - 14 S 808/26

    WEA-Standorte in Vorranggebieten für Forstwirtschaft

    Rn. 8 Am 24.02.2025 erhob die Klägerin Klage ( 14 S 329/25 ) zum erkennenden Gerichtshof zunächst mit dem Antrag, den Beklagten unter Aufhebung des Bescheids vom 06.02.2025 zu verpflichten, ihr den begehrten immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid zu erteilen.

    Mit Schreiben vom 16.04.2025 beantragte die Klägerin außerhalb des Gerichtsverfahrens 14 S 329/25 bei dem Landratsamt, das "laufende § 9 Abs. 1a BImSchG Verfahren" auf § 9 Abs. 1 BImSchG "umzustellen".

    Im gerichtlichen Verfahren 14 S 329/25 beantragte die Klägerin zuletzt, den Beklagten zu verpflichten, ihr auf ihren Antrag vom 16.04.2025 einen Vorbescheid auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 BImSchG zu erteilen.

    Am 25.02.2026 fand im Verfahren 14 S 329/25 die mündliche Verhandlung vor dem erkennenden Senat statt.

    Rn. 9 Mit Urteil vom 25.02.2026 wies der erkennende Gerichtshof die Klage 14 S 329/25 ab.

    Rn. 10 Im zeitgleich zu dem Gerichtsverfahren 14 S 329/25 weiter- und nach dessen Abschluss fortgeführten Verwaltungsverfahren betreffend den Antrag der Klägerin vom 16.04.2025 auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids nach § 9 Abs. 1 BImSchG teilte der Beklagte der Klägerin am 10.03.2026 mit, dass nach nochmaliger Prüfung die positive Gesamtprognose für das geplante Vorhaben aus natur- und artenschutzrechtlicher Sicht bestätigt werden könne.

    Dem Senat hat außerdem die Gerichtsakte 14 S 329/25 nebst Anlagen vorgelegen.

    Rn. 27 Die Entscheidung über das Vorliegen der mit dem Vorbescheidsantrag vom jeweiligen Antragsteller zum Verfahrensgegenstand gemachten Genehmigungsvoraussetzungen nimmt der Vorbescheid als Ausschnitt aus dem feststellenden Teil einer etwaigen späteren Genehmigung vorweg (vgl. Senat…, Urteil vom 28.07.2026 - 14 S 2029/25 - juris Rn. 42 ; Urteil vom 25.02.2026 - 14 S 329/25 - BauR 2026, 1210 , juris Rn. 32 m. w. N.).

    In deren Rahmen ist zu prüfen, ob insbesondere in Bezug auf die übrigen, vom Antragsteller nicht zum Gegenstand des Vorbescheidsverfahrens gemachten Genehmigungsvoraussetzungen (…vgl. Peschau/Czajka in Dittenheber, BImSchG, Stand 01.08.2025, § 9 Rn. 15) eine hinreichende Wahrscheinlichkeit der Genehmigungsfähigkeit der Anlage besteht (vgl. OVG NRW…, Urteil vom 20.01.2026 - 22 D 102/25.AK - juris Rn. 31;… Jarass, BImSchG, 15. Aufl., § 9 Rn. 11 m. w. N.) oder dem Vorhaben von vornherein unüberwindliche Hindernisse entgegenstehen (vgl. Senat, Urteil vom 25.02.2026 - 14 S 329/25 - BauR 2026, 1210 , juris Rn. 31 ;… Enders in Giesberts/Reinhardt, BeckOK Umweltrecht, 79. Ed., § 9 BImSchG Rn. 12 m. w. N.).

    Von einer solchen, einen eigenständigen materiellen Gehalt aufweisenden Vorgabe zur Nachweisführung und damit einer der Sache nach dialogischen Prüfung der Ausnahmevoraussetzung ist im Ergebnis und zu Recht auch der Regionalverband als Satzungsgeber in seinem zum vorliegenden Fall abgegebenen Stellungnahmen, in denen er die Klägerin wiederholt zu einem substantiierten Vortrag aufgefordert hatte, ausgegangen (vgl. Schreiben vom 31.10.2024, Bl. 96 d. Verw.-Akte des Beklagten "…_Verfahrensakte_WP_…", vorgelegt im Verfahren 14 S 329/25 ; Schreiben vom 07.08.2025, Bl. 135 d. Verw.-Akte des Beklagten "Verfahrensakte_Behördenbeteiligung", vorgelegt im Verfahren 14 S 329/25 = Bl. 385 der im Verfahren 14 S 808/26 vorgelegten Verw.-Akte "Behördenakte" Stand 13.05.2026; E-Mail vom 26.09.2025, Bl. 189 der zuvor genannten Verw.-Akte).

    Der Regionalverband hatte in diesem Verfahren mit Schreiben vom 31.10.2024 darauf hingewiesen, dass u. a. der Standort der WEA 2 in dem Vorranggebiet für Forstwirtschaft nach Plansatz 3.2.4 liege, dass gleichwohl die "Möglichkeit einer Vereinbarkeit" mit den Zielen der Raumordnung bestehe und dazu im Verfahren die Ausnahmevoraussetzungen aus dem Plansatz "geprüft und erfüllt werden müssten" (Stellungnahme vom 31.10.2024, Bl. 96 d. Verw.-Akte des Beklagten "…_Verfahrensakte_WP_…", vorgelegt im Verfahren 14 S 329/25 ).

    Er führte mit Schreiben vom 07.08.2025 (Bl. 135 d. Verw.-Akte des Beklagten "Verfahrensakte_Behördenbeteiligung", vorgelegt im Verfahren 14 S 329/25 = Bl. 385 der im Verfahren 14 S 808/26 vorgelegten Verw.-Akte "Behördenakte" Stand 13.05.2026) unter Bezugnahme auf seinen Hinweis aus seinem Schreiben vom 18.09.2024, dass die Ausnahmevoraussetzungen geprüft werden müssten, aus:.

    Rn. 53 Die Klägerin nahm dies zum Anlass, die o. g. Stellungnahme der S. GmbH vom 01.09.2025 einzuholen (Bl. 842 d. Verw.-Akte des Beklagten "Verfahrensakte_Schriftverkehr", vorgelegt im Verfahren 14 S 329/25 ).

    Er teilte ihr mit, dass eine Einschätzung zu den Ausnahmevoraussetzungen später folgen werde, gab aber Folgendes vorab zu bedenken (vgl. Bl. 191 d. Verw.-Akte des Beklagten "Verfahrensakte_Behördenbeteiligung", vorgelegt im Verfahren 14 S 329/25 ):.

    Die Unterlagen sollten nichtsdestotrotz hierzu im weiteren Genehmigungsverfahren erfüllt sein" (Bl. 100 d. Verw.-Akte "…_Verfahrensakte_WP-…" der Beklagten, vorgelegt im Verfahren 14 S 329/25 ).

    Rn. 85 (3) Der Beigeladene hat diesen Fehler auch nicht durch das von ihm nach Abschluss des Gerichtsverfahrens 14 S 329/25 durchgeführte, auf § 214 Abs. 4 BauGB gestützte ergänzende Verfahren geheilt.

    Insbesondere bestehen solche Hindernisse nicht in Bezug auf die im Verfahren 14 S 329/25 zwischen Beteiligten im Rahmen der vorläufigen Gesamtbeurteilung noch umstrittene Genehmigungsvoraussetzungen aus den Rechtsgebieten des Artenschutzes und des Waldrechts (vgl. die entsprechenden fachbehördlichen Stellungnahmen vom 10.03.2026 und 12.03.2026, Bl. 1311, 1320 d. Verw.-Akte).

    Rn. 103 Die Festsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 GKG unter Berücksichtigung der Empfehlung in Nr. 19.1.2, 19.1.4 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung vom 21.02.2025 (5 % der geschätzten Herstellungskosten) und der von der Klägerin von der Klägerin im Verfahren 14 S 329/25 dargelegten Herstellungskosten für eine WEA in Höhe von 6 Mio. Euro.

  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.2026 - 12 S 808/26

    WEA-Standorte in Vorranggebieten für Forstwirtschaft

    Rn. 8 Am 24.02.2025 erhob die Klägerin Klage ( 14 S 329/25 ) zum erkennenden Gerichtshof zunächst mit dem Antrag, den Beklagten unter Aufhebung des Bescheids vom 06.02.2025 zu verpflichten, ihr den begehrten immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid zu erteilen.

    Mit Schreiben vom 16.04.2025 beantragte die Klägerin außerhalb des Gerichtsverfahrens 14 S 329/25 bei dem Landratsamt, das "laufende § 9 Abs. 1a BImSchG Verfahren" auf § 9 Abs. 1 BImSchG "umzustellen".

    Im gerichtlichen Verfahren 14 S 329/25 beantragte die Klägerin zuletzt, den Beklagten zu verpflichten, ihr auf ihren Antrag vom 16.04.2025 einen Vorbescheid auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 BImSchG zu erteilen.

    Am 25.02.2026 fand im Verfahren 14 S 329/25 die mündliche Verhandlung vor dem erkennenden Senat statt.

    Rn. 9 Mit Urteil vom 25.02.2026 wies der erkennende Gerichtshof die Klage 14 S 329/25 ab.

    Rn. 10 Im zeitgleich zu dem Gerichtsverfahren 14 S 329/25 weiter- und nach dessen Abschluss fortgeführten Verwaltungsverfahren betreffend den Antrag der Klägerin vom 16.04.2025 auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids nach § 9 Abs. 1 BImSchG teilte der Beklagte der Klägerin am 10.03.2026 mit, dass nach nochmaliger Prüfung die positive Gesamtprognose für das geplante Vorhaben aus natur- und artenschutzrechtlicher Sicht bestätigt werden könne.

    Dem Senat hat außerdem die Gerichtsakte 14 S 329/25 nebst Anlagen vorgelegen.

    Rn. 27 Die Entscheidung über das Vorliegen der mit dem Vorbescheidsantrag vom jeweiligen Antragsteller zum Verfahrensgegenstand gemachten Genehmigungsvoraussetzungen nimmt der Vorbescheid als Ausschnitt aus dem feststellenden Teil einer etwaigen späteren Genehmigung vorweg (vgl. Senat…, Urteil vom 28.07.2026 - 14 S 2029/25 - juris Rn. 42 ; Urteil vom 25.02.2026 - 14 S 329/25 - BauR 2026, 1210 , juris Rn. 32 m. w. N.).

    In deren Rahmen ist zu prüfen, ob insbesondere in Bezug auf die übrigen, vom Antragsteller nicht zum Gegenstand des Vorbescheidsverfahrens gemachten Genehmigungsvoraussetzungen (…vgl. Peschau/Czajka in Dittenheber, BImSchG, Stand 01.08.2025, § 9 Rn. 15) eine hinreichende Wahrscheinlichkeit der Genehmigungsfähigkeit der Anlage besteht (vgl. OVG NRW…, Urteil vom 20.01.2026 - 22 D 102/25.AK - juris Rn. 31;… Jarass, BImSchG, 15. Aufl., § 9 Rn. 11 m. w. N.) oder dem Vorhaben von vornherein unüberwindliche Hindernisse entgegenstehen (vgl. Senat, Urteil vom 25.02.2026 - 14 S 329/25 - BauR 2026, 1210 , juris Rn. 31 ;… Enders in Giesberts/Reinhardt, BeckOK Umweltrecht, 79. Ed., § 9 BImSchG Rn. 12 m. w. N.).

    Von einer solchen, einen eigenständigen materiellen Gehalt aufweisenden Vorgabe zur Nachweisführung und damit einer der Sache nach dialogischen Prüfung der Ausnahmevoraussetzung ist im Ergebnis und zu Recht auch der Regionalverband als Satzungsgeber in seinem zum vorliegenden Fall abgegebenen Stellungnahmen, in denen er die Klägerin wiederholt zu einem substantiierten Vortrag aufgefordert hatte, ausgegangen (vgl. Schreiben vom 31.10.2024, Bl. 96 d. Verw.-Akte des Beklagten "…_Verfahrensakte_WP_…", vorgelegt im Verfahren 14 S 329/25 ; Schreiben vom 07.08.2025, Bl. 135 d. Verw.-Akte des Beklagten "Verfahrensakte_Behördenbeteiligung", vorgelegt im Verfahren 14 S 329/25 = Bl. 385 der im Verfahren 14 S 808/26 vorgelegten Verw.-Akte "Behördenakte" Stand 13.05.2026; E-Mail vom 26.09.2025, Bl. 189 der zuvor genannten Verw.-Akte).

    Der Regionalverband hatte in diesem Verfahren mit Schreiben vom 31.10.2024 darauf hingewiesen, dass u. a. der Standort der WEA 2 in dem Vorranggebiet für Forstwirtschaft nach Plansatz 3.2.4 liege, dass gleichwohl die "Möglichkeit einer Vereinbarkeit" mit den Zielen der Raumordnung bestehe und dazu im Verfahren die Ausnahmevoraussetzungen aus dem Plansatz "geprüft und erfüllt werden müssten" (Stellungnahme vom 31.10.2024, Bl. 96 d. Verw.-Akte des Beklagten "…_Verfahrensakte_WP_…", vorgelegt im Verfahren 14 S 329/25 ).

    Er führte mit Schreiben vom 07.08.2025 (Bl. 135 d. Verw.-Akte des Beklagten "Verfahrensakte_Behördenbeteiligung", vorgelegt im Verfahren 14 S 329/25 = Bl. 385 der im Verfahren 14 S 808/26 vorgelegten Verw.-Akte "Behördenakte" Stand 13.05.2026) unter Bezugnahme auf seinen Hinweis aus seinem Schreiben vom 18.09.2024, dass die Ausnahmevoraussetzungen geprüft werden müssten, aus:.

    Rn. 53 Die Klägerin nahm dies zum Anlass, die o. g. Stellungnahme der S. GmbH vom 01.09.2025 einzuholen (Bl. 842 d. Verw.-Akte des Beklagten "Verfahrensakte_Schriftverkehr", vorgelegt im Verfahren 14 S 329/25 ).

    Er teilte ihr mit, dass eine Einschätzung zu den Ausnahmevoraussetzungen später folgen werde, gab aber Folgendes vorab zu bedenken (vgl. Bl. 191 d. Verw.-Akte des Beklagten "Verfahrensakte_Behördenbeteiligung", vorgelegt im Verfahren 14 S 329/25 ):.

    Die Unterlagen sollten nichtsdestotrotz hierzu im weiteren Genehmigungsverfahren erfüllt sein" (Bl. 100 d. Verw.-Akte "…_Verfahrensakte_WP-…" der Beklagten, vorgelegt im Verfahren 14 S 329/25 ).

    Rn. 85 (3) Der Beigeladene hat diesen Fehler auch nicht durch das von ihm nach Abschluss des Gerichtsverfahrens 14 S 329/25 durchgeführte, auf § 214 Abs. 4 BauGB gestützte ergänzende Verfahren geheilt.

    Insbesondere bestehen solche Hindernisse nicht in Bezug auf die im Verfahren 14 S 329/25 zwischen Beteiligten im Rahmen der vorläufigen Gesamtbeurteilung noch umstrittene Genehmigungsvoraussetzungen aus den Rechtsgebieten des Artenschutzes und des Waldrechts (vgl. die entsprechenden fachbehördlichen Stellungnahmen vom 10.03.2026 und 12.03.2026, Bl. 1311, 1320 d. Verw.-Akte).

    Rn. 103 Die Festsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 GKG unter Berücksichtigung der Empfehlung in Nr. 19.1.2, 19.1.4 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung vom 21.02.2025 (5 % der geschätzten Herstellungskosten) und der von der Klägerin von der Klägerin im Verfahren 14 S 329/25 dargelegten Herstellungskosten für eine WEA in Höhe von 6 Mio. Euro.

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2026 - 14 S 2029/25

    Keine drittschützende Wirkung der Sachentscheidungsvoraussetzung eines …

    Soweit der Vorbescheid über eine Genehmigungsvoraussetzung oder über den Standort der Anlage endgültig entscheidet, kommt ihm neben der Feststellungswirkung die gleiche uneingeschränkte Bindungswirkung zu wie einer (Voll-)Genehmigung (vgl. Senat, Urteil vom 25.02.2026 - 14 S 329/25 - juris Rn. 32 m. w. N.).

    Auf ein vorläufiges positives Gesamturteil wird im Anwendungsbereich des § 9 Abs. 1a BImSchG also verzichtet (vgl. Senat, Urteil vom 25.02.2026 - 14 S 329/25 - juris Rn. 31 m. w. N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.2026 - 10 S 1290/25

    "Rollender Kanal" als im Einzelfall mögliche, gesicherte Erschließung für ein …

    Allerdings ist bereits fraglich, ob die Klägerin durch diese im Rahmen des Vorbescheids zu treffende vorläufige positive Gesamtbeurteilung überhaupt in ihren Rechten verletzt sein kann; denn es ist bislang höchstrichterlich noch nicht geklärt, ob die Bindungswirkung eines Vorbescheids sich jeweils nur auf die festgestellten Genehmigungsvoraussetzungen erstreckt (hier: das Vorliegen der sich aus § 6 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG i. V. m. § 5 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 sowie § 6 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG i. V. m. § 7 BImSchG i. V. m. der 17. BImSchV ergebenden genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen) oder auch das Ergebnis der von § 9 Abs. 1 BImSchG geforderten positiven vorläufigen Gesamtbeurteilung, soweit diese Prüfung im jeweiligen Einzelfall reicht, umfasst (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.02.2026 - 14 S 329/25 - juris Rn. 32 ;… Jarass in Jarass, BImSchG, § 9 Rn. 21;… die Bindungswirkung insoweit verneinend Dietlein in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, § 9 BImSchG Rn. 72 ff. m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.2026 - 1 S 865/24

    Bestellung eines Prozesspflegers für eine ehemalige Gemeinde

    Eine Klageänderung ist in der Regel als sachdienlich anzusehen, wenn sie der endgültigen Beilegung des sachlichen Streits zwischen den Beteiligten im laufenden Verfahren dient und der Streitstoff im Wesentlichen derselbe bleibt (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.06.2025 - 3 BN 6.24 - juris Rn. 16; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.02.2026 - 14 S 329/25 - juris Rn. 45 ; jeweils m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2026 - 22 D 171/25

    Windenergie; Vorbescheid; Verpflichtungsklage; berechtigtes Interesse; …

    Rn. 40 Vgl. Röckinghausen, NWVBl. 2026, 51 (55); Agatz, Windenergie-Handbuch, 19. Aufl. 2023, S. 81 f.; Dietrich, ZNER 2021, 539 (547); Jarass, in: BImSchG, 15. Aufl. 2024, § 10 Rn. 55a; Rietzler/Bader-Plabst, in: Wust/Rietzler/Wie­mer, Wind­energierecht, 2025, § 15 Rn. 63; Hentschel/Roß­nagel, in: Führ, BImSchG, 3. Aufl. 2024, § 10 Rn. 379; LAI-Vollzugshinweise BImSchG-Novelle "Klimaschutz und Beschleunigung", Stand: 5. März 2025, S. 18 f.; LAI/LANA-Vollzugshin­weise zu § 10 Abs. 5 Satz 2 und Satz 3, § 16b und § 23b Abs. 3a Nr. 4 BImSchG, Stand: 20. April 2022, S. 3 f.; ähnlich OVG NRW, Beschluss vom 26. September 2024 - 22 B 727/24.AK -, NWVBl. 2025, 120 = juris Rn. 84; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25. Februar 2026 - 14 S 329/25 -, BauR 2026, 1210 = juris Rn. 51; offen Czajka, in: Bundesimmissionsschutz­recht, Stand: 1. April 2025, § 10 BImSchG Rn. 51b ("gibt ebenso wie die Begründung des Umwelt­aus­schusses Rätsel auf"); Dietlein, in: Land­mann/Rohmer, Umweltrecht, Stand: Januar 2023, § 10 BImSchG Rn. 108c ("Bestimmung des genauen Regelungsgehalts der Bestimmung Schwierigkeiten bereitet"); Schack, in: BeckOK Umweltrecht, Stand: 1. April 2026, § 10 BImSchG Rn. 36d ("kraft Gesetzes entstandener Entscheidungsreife").
  • VG Bremen, 19.06.2026 - 1 K 3071/24

    Kommunalverfassungsrecht: Beteiligungsrechte des Beirates, Teilurteil vom …

    An der Sachdienlichkeit fehlt es, wenn die geänderte Klage als unzulässig abgewiesen werden müsste (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 25.2.2026, 14 S 329/25, Rn. 45, juris m.w.N.).
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