Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 08.09.2009 - 14 U 45/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§§ 17 Abs 2 StVG, § 8 Abs 1 StVO
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Geltung der Vorfahrtsregeln auf einem Parkplatz - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Geltung der Regeln der StVO [Vorfahrt] auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen; Haftungsverteilung bei Kollision zweier Pkw auf einem Parkplatz; Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einem Mitverschulden der Geschädigten in Höhe von 20 %
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Anwendung von Vorfahrtsregelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz; Anwendung der Vorfahrtregel des § 8 Abs. 1 StVO bei Straßencharakter der Fahrspuren unter Berücksichtigung der baulichen Verhältnisse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Fulda, 02.02.2009 - 2 O 560/06
- OLG Frankfurt, 08.09.2009 - 14 U 45/09
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91
Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.09.2009 - 14 U 45/09
Ein solches liegt vor, wenn der Fahrer jede nach den Umständen gebotene Sorgfalt beachtet hat und so die Anforderungen an einen sogenannten Idealfahrer erfüllt (vgl. BGH NJW 1992, 1684). - OLG Celle, 08.08.2006 - 14 U 36/06
Schadensfreiheit eines Versicherungsvertrags als rechtliches Eigeninteresse an …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.09.2009 - 14 U 45/09
Diese ist ihr mit 20 % anzurechnen (vgl. insoweit OLG Celle, Urteil vom 08.08.2006 - 14 U 36/06 - zitiert nach Juris Rdn. 9 bis 12). - OLG Düsseldorf, 30.12.1999 - 2b Ss OWi 253/99
Rechts vor links auf öffentlichen Parkplätzen
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.09.2009 - 14 U 45/09
Entscheidend für diese Beurteilung sind die sich den Kraftfahrern bietenden baulichen Verhältnisse, insbesondere die Breite der Fahrspuren sowie ihre Abgrenzung von den Parkboxen (OLG Hamm Urteil vom 15.02.2001 - 5 U 202/00 - zitiert nach Juris; OLG Düsseldorf NZV 2000, 263).
- BGH, 22.11.2022 - VI ZR 344/21
"Rechts vor links" auf Parkplätzen?
Ansonsten müssen sich die Kraftfahrer über die Vorfahrt verständigen (vgl. etwa OLG Frankfurt, NJW-RR 2022, 1194 und Urteil vom 8. September 2009 - 14 U 45/09, BeckRS 2010, 1841; OLG Hamm, r+s 1994, 52; OLG Oldenburg, VersR 1983, 1043; OLG Düsseldorf, DAR 2000, 175; OLG München, r+s 2020, 476; KG, MDR 2018, 1435; OLG Köln, VRS 48, 453, 454; OLG Koblenz, VRS 48, 133, 134;… König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl., § 8 StVO Rn. 31a;… Heß in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 27. Aufl., § 8 StVO Rn. 15;… Xanke, Praxiskommentar Straßenverkehrsrecht, § 8 StVO Rn. 21;… Schurig, StVO, 17. Aufl., § 8 Ziff. 2.7.7;… Walther in Heidelberger Kommentar zum Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., § 8 StVO Rn. 105;… Schröder in Lütkes/Bachmeier/Müller/Rebler, Straßenverkehr, AL 360, § 8 StVO Rn. 45;… Bachmohr/Quarch in Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 3. Aufl. § 8 StVO Rn. 7; Siegel, NJW 2019, 2502, 2504; Freymann, DAR 2018, 242, 245; Lempp, Verkehrsjurist 3/2012, 1, 2). - OLG Hamm, 11.09.2012 - 9 U 32/12
Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf einem öffentlich …
Die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind auf einem - wie hier - öffentlich zugänglichen Parkplatz grundsätzlich anwendbar (OLG Frankfurt, ZfSch 2010, 19; Scheidler, DAR 2012, 313, 314). - AG Brandenburg, 23.10.2020 - 31 C 200/19
Parkscheibe, Privatparlplatz, sichtbares Auslegen, Vertragsstrafe
Demnach sind dann aber auch die Vorschriften der StVO auf den hiesigen Fall analog anzuwenden (BGH, NJW 1963, Seite 152; OLG Hamm, NJW-RR 2013, Seite 33; OLG Frankfurt/Main, ZfSch 2010, Seiten 19 f.; OLG Hamm, Schaden-Praxis 2001, Seiten 229 f.; OLG Stuttgart, NJW-RR 1990, Seite 670; KG Berlin, VerkMitt 1984, Seite 32, Nr.: 36; KG Berlin, DAR 1984, Seiten 85 f. = VRS Band 65, Seiten 333 ff.; KG Berlin, DAR 1983, Seite 80 = VRS Band 64, Seite 103; KG Berlin, DAR 1978, Seite 19 = VerkMitt 1978, Nr. 98; OLG Hamm, DAR 1976, Seite 110; OLG Stuttgart, VerkMitt 1973, Nr.: 84; LG München I, Urteil vom 02.09.2011, Az.: 17 S 22146/10; AG München, Schaden-Praxis 2013, Seiten 355 f.).
- OLG Frankfurt, 22.06.2022 - 17 U 21/22
Vorfahrtsregel "rechts vor links" auf Parkplätzen
Deshalb muss auch ein Bevorrechtigter auf einem derartigen Parkplatz mit erhöhter Vorsicht fahren und den wartpflichtigen Verkehr beobachten (OLG Düsseldorf…, Urteil vom 7. März 2017 - I-1 U 97/16 -, Rn. 48, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 8. September 2009 - 14 U 45/09 -, Rn. 13, juris; OLG Köln…, Urteil vom 8. Dezember 1994 - 18 U 117/94 -, Rn. 9, juris; OLG Hamm…, Urteil vom 6. Oktober 1993 - 13 U 91/93 -, Rn. 4, juris; OLG Nürnberg…, Urteil vom 29. April 1977 - 1 U 175/76 -, Rn. 32, juris).Für den Straßencharakter können eine für den Begegnungsverkehr ausreichende Breite der Fahrgassen (OLG Frankfurt, Urteil vom 8. September 2009 - 14 U 45/09 -, Rn. 14, juris) und andere leicht fassbare bauliche Merkmale einer Straße wie Bürgersteige, Randstreifen oder Gräben sprechen (OLG Karlsruhe…, Urteil vom 11. November 1988 - 10 U 55/88 -, Rn. 5, juris).
Eine Fahrgasse zwischen markierten Parkreihen ist daher keine Fahrbahn mit Straßencharakter, wenn die Abwicklung des ein- und ausparkenden Rangierverkehrs zumindest auch zweckbestimmend ist (OLG München…, Urteil vom 27. Mai 2020 - 10 U 6767/19 -, Rn. 6, juris; KG Berlin…, Beschluss vom 9. Juli 2018 - 25 U 159/17 -, Rn. 5, juris; OLG Hamm…, Urteil vom 29. August 2014 - I-9 U 26/14 -, Rn. 17, juris; Siegel, NJW 2019, 2502, 2504; a.A. OLG Frankfurt, Urteil vom 8. September 2009 - 14 U 45/09 -, Rn. 14, juris).
- KG, 09.07.2018 - 25 U 159/17
Grundsatz "rechts vor links" bei Parkhausausfahrten
Die Regeln der Straßenverkehrsordnung sind auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen grundsätzlich zumindest entsprechend anwendbar (vgl. z.B. OLG Frankfurt ZfSch 2010, 19; OLG Düsseldorf NZV 2000, 263).Inwieweit die Vorfahrtregel des § 8 Abs. 1 StVO auf einem Parkplatz Anwendung findet, hängt davon ab, ob die Fahrspuren lediglich dem ruhenden Verkehr, d. h. dem Suchverkehr dienen, oder ob sie darüber hinaus Straßencharakter besitzen (vgl. z.B. KG - 12. ZS - NZV 2010, 461; 2003, 381; OLG Frankfurt ZfSch 2010, 19; OLG Düsseldorf NZV 2000, 263;… Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl. § 8 StVO Rz. 31a m.w.N.).
- OLG Hamm, 29.08.2014 - 9 U 26/14
Vorfahrtsregel auf Zufahrtsstraßen von Parkplätzen
Rn. 24 Die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind auf einem - wie hier - öffentlich zugänglichen Parkplatz grundsätzlich anwendbar (OLG Frankfurt, ZfSch 2010, 19; Scheidler, DAR 2012, 313, 314); Senat, NJW-RR 2013, 33). - LG Saarbrücken, 21.11.2014 - 13 S 132/14
Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Vorfahrtregelung auf einem Parkdeck im …
Wann diese Voraussetzung erfüllt ist, wird im Einzelnen unterschiedlich beurteilt und überwiegend vom Vorhandensein typischer baulicher Merkmale einer Straße abhängig gemacht (vgl. etwa OLG Frankfurt zfs 2010, 19 f.; OLG Hamm Schaden-Praxis 2001, 229; OLG Koblenz OLGR 1999, 224; OLG Köln Schaden-Praxis 1998, 199; OLG Karlsruhe VM 1989, 7; OLG Düsseldorf VRS 56, 294, 295). - OLG Hamm, 17.04.2015 - 9 U 34/14
Keine Schadensersatzansprüche eines alkoholbedingt verkehrsuntüchtigen Fußgängers
Auf Parkplätzen, die - wie hier - Jedermann zugänglich sind, findet die StVO regelmäßig - auch ohne eine entsprechende Beschilderung - Anwendung (vgl. auch OLG Frankfurt, Urt. v. 08.09.2009 - 14 U 45/09 - Juris [Tz. 14]). - LG Bremen, 20.06.2013 - 7 O 485/12
Rechts vor links auf Parkplatz und Umsatzsteuerersatz bei fiktiver Abrechnung
Auf Parkplätzen, die - wie hier - Jedermann zugänglich sind, findet die StVO regelmäßig - auch ohne eine entsprechende Beschilderung - Anwendung (vgl. auch OLG Frankfurt, Urt. v. 08.09.2009 - 14 U 45/09 - Juris [Tz. 14]).Ob die Vorfahrtsregel "rechts vor links" aus gilt, hängt demnach davon ab, ob die auf einem Parkplatz angelegten Fahrspuren eindeutigen Straßencharakter haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.12.1999 - 2b Ss (OWi) 253/99 - (OWi) 91/99 I - Juris [Tz. 13, 17];… Urt. v. 23.03.2010 - I-1 U 156/09 u.a. - Juris [Tz. 17];… Urt. v. 29.06.2010 - I-1 U 240/09 u.a. - Juris [Tz. 12]; OLG Frankfurt, Urt. v. 08.09.2009 - 14 U 45/09 - Juris [Tz. 14];… KG, NZV 2010, S. 461).
- AG München, 23.06.2016 - 333 C 16463/13
Unfall im Parkhaus
Die Regeln der Straßenverkehrsordnung sind auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen grundsätzlich anwendbar (vgl. hierzu OLG Frankfurt, Urteil vom 08.09.2009, Aktenzeichen: 14 U 45/09). - LG Saarbrücken, 07.06.2013 - 13 S 31/13
Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Vorfahrtsregelungen auf einem dem öffentlichen …
- LG Wiesbaden, 23.12.2021 - 2 O 1096/20
Haftungsverteilung bei Unfall auf einem öffentlich zugänglichen Parklplatz
- LG Ellwangen/Jagst, 10.02.2023 - 6 O 87/22
Zur Haftungsverteilung bei einem Parkplatzunfall mit einem ohnmächtigen …
- LG Bremen, 31.07.2020 - 4 O 1076/19
Verkehrsunfall bei Ausparkvorgang auf Parkplatz
- AG Mülheim/Ruhr, 27.05.2014 - 27 C 816/13
Alleinige Haftung eines Fahrzeugführers wegen unfallbedingten Schadens nach …
- AG Mülheim/Ruhr, 27.05.2014 - 27 C 816/14
Schadensersatzanspruch aufgrund Kollision zweier Pkw beim Rückwärtsfahren auf …
- AG Memmingen, 30.03.2022 - 24 C 551/21
Anwendung der Vorfahrtregeln auf Parkplätzen
- AG Rudolstadt, 04.09.2014 - 3 C 134/14
Parkplatzunfall - Vorfahrtsregeln auf Parkplatzgelände eines Einkaufsmarktes
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Celle, 07.07.2009 - 14 U 45/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
VOB-Vertrag: Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung durch den Auftraggeber
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 5 Nr. 1 S. 2 VOB/B; § 5 Nr. 3 VOB/B; § 5 Nr. 4 VOB/B; § 522 Abs. 2 S. 3 ZPO
Geltung der Nichteinhaltung einer vertraglichen Einzelfrist als Kündigungsgrund i.R.e. Bauauftrages; Auslegung des Begriffs "Vollendung" i.S.d. § 5 Nr. 4 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil B (VOB/B) - IWW
- Wolters Kluwer
Geltung der Nichteinhaltung einer vertraglichen Einzelfrist als Kündigungsgrund i.R.e. Bauauftrages; Auslegung des Begriffs "Vollendung" i.S.d. § 5 Nr. 4 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil B (VOB/B)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bauvertragskündigung wegen unerlaubten Nachunternehmereinsatzes
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wann ist eine Bauvertragskündigung gemäß § 5 Nr. 3, 4 VOB/B möglich? (IBR 2010, 132)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.09.1999 - VII ZR 456/98
Rechtsfolgen der Fristsetzung zur Mängelbeseitigung
Auszug aus OLG Celle, 07.07.2009 - 14 U 45/09
Diese Frist hätte lediglich in der Weise eine eigenständige rechtliche Bedeutung erlangen können, dass die anschließende Reaktion der Klägerin als nachhaltige Verweigerung der Vertragserfüllung zu qualifizieren gewesen wäre mit der Folge, dass nunmehr die Kündigung seitens der Beklagten ausnahmsweise auch ohne weitere Fristsetzung und Kündigungsandrohung als außerordentliche fristlose Kündigung hätte erfolgen können (…vgl. dazu Kniffka/Koeble, a. a. O.; BGH, BGHZ 142, 278 - juris-Rdnr. 19 zur vergleichbaren Situation bei der Ablehnungsandrohung nach § 634 Abs. 1 BGB a. F.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Celle, 22.05.2009 - 14 U 45/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
VOB-Vertrag mit einem öffentlichen Auftraggeber: Konkludente Zustimmung zu Nachunternehmereinsatz
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 4 Nr. 8 Abs. 1 S. 4 VOB/B; § 8 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B
Vorzeitige Auftragsentziehung im Bauvertrag bei nicht ernsthaftem Tätigwerden trotz vorher gewährter Fristverlängerung - Wolters Kluwer
Vorzeitige Auftragsentziehung im Bauvertrag bei nicht ernsthaftem Tätigwerden trotz vorher gewährter Fristverlängerung
- ibr-online
Bauvertragskündigung wegen unerlaubten Nachunternehmereinsatzes
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Bauvertragskündigung wegen unerlaubten Nachunternehmereinsatzes? (IBR 2010, 76)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Verzicht oder Verwirkung eines einmal begründeten Kündigungsrechts? (IBR 2010, 77)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- OLG Dresden, 02.04.2003 - 11 U 452/02
Vertragsfrist; Beginn der Ausführung; Prognosekündigung
Auszug aus OLG Celle, 22.05.2009 - 14 U 45/09
Eine Neuaufforderung, mit den (zwischenzeitlich eingestellten) Bauleistungen - wieder - zu beginnen, führt hingegen nicht dazu, dass der vertraglich vereinbarte Beginn der Ausführung in Abänderung des Ausgangsvertrages nunmehr auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wurde; § 5 Nr. 4 Fall 1 VOB/B kann auf eine solche Konstellation auch nicht entsprechend angewandt werden (vgl. OLG Dresden, MDR 2003, 1174 - juris-Rdnr. 16 -).
- OLG Köln, 31.01.2022 - 19 U 131/21
Verzögerung des Baubeginns setzt kein Verschulden voraus!
Demgegenüber unterfallen eigenständige Planungsleistungen des Auftragnehmers regelmäßig nicht dem Begriff des Ausführungsbeginns, sondern müssen grundsätzlich zum vorgesehenen eigentlichen Beginn fertiggestellt sein (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.05.2019 - 23 U 126/18, Tz. 26, juris; OLG Celle, Beschluss vom 22.05.2009 - 14 U 45/09, Tz. 14, juris;… Sacher, in: Kapellmann/Messerschmidt, VOB, 7. Aufl. 2020, § 5 VOB/B Rn. 122).. - OLG Frankfurt, 03.05.2018 - 11 Verg 5/18
Vergaberecht: Ausschluss einer Bieterin wegen vorzeitiger Beendigung früheren …
Zwar kann eine Zustimmung bei entsprechendem übereinstimmenden Willen beider Vertragspartner auch ohne Beachtung der Schriftform wirksam sein, wenn im Einzelfall unter Auslegung des beiderseitigen wirklichen Willens nach § 133 BGB anzunehmen ist, dass beide Partner davon ausgehen, nur das mündlich Abgesprochene solle Gültigkeit besitzen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 22.5.2009 - 14 U 45/09 Rn. 10, zit. nach juris;… zur Zulässigkeit der Abweichung vom Formzwang auch: Gartz in: Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B, 4. Auflage, § 4 VOB/B Rn. 148). - OLG Köln, 30.11.2017 - 3 U 147/16
Parteifähigkeit einer wegen Vermögenslosigkeit gelöschten GmbH
Das Führen von Gesprächen allein genügt also nicht, vielmehr muss der Vertragspartner hieraus redlicherweise den Schluss ziehen dürfen, dass der Kündigende an seiner Erklärung nicht mehr festhalten will (…BGH, Urt. v. 08.03.2012 - VII ZR 118/10, NJW-RR 2012, 596, 597; OLG Celle; Urt. v. 22.05.2009 - 14 U 45/09, IBR 2010, 77).
- VK Südbayern, 08.04.2019 - Z3-3-3194-1-46-12/18
Darlegungspflicht des Auftraggebers bei Bieterausschluss aufgrund früherer …
Denn der Auftraggeber hat es in der Hand, durch die Vereinbarung von Vertragsfristen dem Auftragnehmer ein enges zeitliches Korsett zu setzen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 22.05.2009 - 14 U 45/09; OLG Dresden, Urteil vom 02.04.2003 - 11 U 452/02). - OLG Frankfurt, 12.10.2017 - 11 Verg 13/17
Vorzeitige Gestattung des Zuschlags im Vergabeverfahren
Denn bei dem in § 4 Nr. 8 Abs. 1 Satz 2 VOB/B vorgesehenen Schriftformerfordernis der Zustimmung handelt es sich um eine gewillkürten Schriftform nach § 127 BGB, so dass die Zustimmung bei entsprechendem übereinstimmenden Willen beider Vertragspartner auch ohne Beachtung der Schriftform wirksam ist, wenn im Einzelfall unter Auslegung des beiderseitigen wirklichen Willens nach § 133 BGB anzunehmen ist, dass beide Partner davon ausgehen, nur das mündlich Abgesprochene solle Gültigkeit besitzen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 22.5.2009 - 14 U 45/09 Rn. 10, zit. nach juris). - KG, 12.01.2024 - 7 U 58/22
Personal ist innerhalb von drei Tagen aufzustocken!
Rn. 40 Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der mit den bisher vorhandenen persönlichen und sachlichen Mitteln erreichte Fortgang der Bauherstellung im Verhältnis zur verstrichenen Zeit in einem derartigen Missverhältnis steht, dass nach allgemein anerkannter Erfahrung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Gesamtfertigstellung der betreffenden vertraglichen Leistung nicht bis zum Ablauf der Ausführungsfrist zu erwarten ist (OLG Celle, Beschluss vom 22. Mai 2009 - 14 U 45/09 -, Rn. 18, juris;… Döring in Ingenstau/Korbion, VOB, 21 Aufl. 2020, § 5 Abs. 1-3 VOB/B, Rn. 19;… Sacher in Kapellmann/Messerschmidt, VOB, Teil A/B, 8. Auflage 2022, § 5 VOB/B Rn. 171 f.;… Althaus in Beck'scher VOB-Kommentar, Teil B, 4. Auflage 2023, § 5 Abs. 3 VOB/B Rn, 4). - OLG Frankfurt, 19.12.2019 - 5 U 171/18
Vergütung für die verlängerte Standzeit einer Baustelleneinrichtung
Insbesondere war die Revision - entgegen der Ansicht der Klägerin - nicht zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen, weil die vom Senat beabsichtigte Auslegung des Bauwerkvertrages von einem Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 22. Mai 2009 abweiche ( 14 U 45/09 ), in dem der dortige Senat die Ansicht vertreten haben soll, dass die "Ausführung der übertragenen Leistungen mit der Einrichtung der Baustelle beginnt, jedenfalls dann, wenn anschließend die Bauleistung startet" (…Schriftsatz vom 26. November 2019, S. 5 = Bl. 1212 d. A.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| KG, 07.07.2010 - 14 U 45/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
Vorliegen eines Kündigungsgrundes wegen Verzuges mit der Einhaltung einer vertraglich vereinbarten Einzelfrist
- Wolters Kluwer
Vorliegen eines Kündigungsgrundes wegen Verzuges mit der Einhaltung einer vertraglich vereinbarten Einzelfrist
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.09.1999 - VII ZR 456/98
Rechtsfolgen der Fristsetzung zur Mängelbeseitigung
Auszug aus KG, 07.07.2010 - 14 U 45/09
Diese Frist hätte lediglich in der Weise eine eigenständige rechtliche Bedeutung erlangen können, dass die anschließende Reaktion der Klägerin als nachhaltige Verweigerung der Vertragserfüllung zu qualifizieren gewesen wäre mit der Folge, dass nunmehr die Kündigung seitens der Beklagten ausnahmsweise auch ohne weitere Fristsetzung und Kündigungsandrohung als außerordentliche fristlose Kündigung hätte erfolgen können (…vgl. dazu Kniffka/Koeble, a.a.O.; BGH, BGHZ 142, 278 - [...]Rdnr. 19 zur vergleichbaren Situation bei der Ablehnungsandrohung nach § 634 Abs. 1 BGB a.F.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| KG, 16.03.2010 - 14 U 45/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- gesellschaftsrechtskanzlei.com
Geschäftschancenlehre, Geschäftsführer, Gesellschaftsrecht, Haftung
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
GmbHG § 43 Abs. 2
Vereitelung von Geschäftschancen der GmbH: Pflichtverstoß des Geschäftsführers - rechtsportal.de
GmbHG § 43 Abs. 2
Treuepflichten des GmbH-Geschäftsführers - Wolters Kluwer
Vereitelung von Geschäftschancen als pflichtwidrige Handlung i.S.d. § 43 Abs. 2 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (8)
- BGH, 08.05.1989 - II ZR 229/88
Erwerb eines Grundstücks der Gesellschaft durch den die Verhandlungen führenden …
Auszug aus KG, 16.03.2010 - 14 U 45/09
Ein Geschäftsführer darf vor allem keine Geschäfte an sich ziehen oder Dritten zuweisen, die in den Geschäftsbereich der Gesellschaft fallen und dieser aufgrund bestimmter konkreter Umstände bereits zugeordnet sind (BGH v. 8.5.1989 - II ZR 229/88, NJW 1989, 2687 [2688]).Das ist grundsätzlich der Fall, wenn die Gesellschaft als erste mit dem Geschäft in Berührung gekommen ist und der Geschäftsführer die näheren Umstände erfahren hat (zum Kommanditisten vgl. BGH v. 8.5.1989 - II ZR 229/88, NJW 1989, 2687 [2688]; s.a. Fleischer, WM 2003, 1945 [1054/1055]).
- BGH, 23.09.1985 - II ZR 246/84
Treuepflicht des GmbH-Geschäftsführers
Auszug aus KG, 16.03.2010 - 14 U 45/09
Nach § 43 Abs. 1 GmbHG hat ein Geschäftsführer in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes zu wahren und in diesem Rahmen die Pflicht, in allen Angelegenheiten, die das Interesse der Gesellschaft berühren, allein deren Wohl und nicht seinen eigenen Nutzen oder den Vorteil anderer im Auge zu haben (BGH v. 23.9.1985 - II ZR 246/84, NJW 1985, 585 [585/586]).Zwar ist der Klägerin darin zuzustimmen, dass auch ein ehemaliger Geschäftsführer eine Geschäftschance nicht nutzen darf, die für die GmbH zu nutzen er als deren Geschäftsführer noch verpflichtet war (siehe auch BGH v. 23.9.1985 - II ZR 246/84, NJW 1985, 585 [586]).
- BGH, 22.06.2009 - II ZR 143/08
Zur pflichtgemäßen Zahlung des Geschäftsführers an sich selbst
Auszug aus KG, 16.03.2010 - 14 U 45/09
Dass der Beklagte zu 1) nach dem Maßstab eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters berechtigt war, die unstreitig vertretbare Entscheidung später "zurückzunehmen" und der Beklagten zu 2) zuzuweisen, ohne seine Pflichten gegenüber der Klägerin zu verletzen, wird von ihm als dazu Darlegungspflichtigen (BGH v. 22.6.2009 - II ZR 143/08, NJW 2009, 2598 m.w.N.) nicht vorgetragen.
- BGH, 23.09.1985 - II ZR 257/84
Amtsführung des geschäftsführenden Gesellschafters
Auszug aus KG, 16.03.2010 - 14 U 45/09
Er darf Gewinnchancen nicht für sich, sondern nur für die Gesellschaft ausnutzen und hat ihr, wenn er hiergegen verstößt, einen dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen (BGH v. 23.9.1985 - II ZR 257/84, NJW 1989, 584 [585]). - OLG Rostock, 22.07.2005 - 6 U 132/04
Zu den Anforderungen an die Substantiierung von Parteivorträgen
Auszug aus KG, 16.03.2010 - 14 U 45/09
Die gerichtliche Aufklärungspflicht entfällt indes, soweit die Partei bereits durch den Gegner auf die Unzulänglichkeit ihres Prozessvortrags hingewiesen worden ist (BGH v. 9.11.1983 - VIII ZR 349/82, NJW 1984, 310; OLG Rostock v. 22.7.2005 - 6 U 132/04, NJOZ 2005, 3389 m.w.N.). - BGH, 09.11.1983 - VIII ZR 349/82
Hinweispflicht des Gerichts auf unsubstantiiertes und unschlüssiges Vorbringen …
Auszug aus KG, 16.03.2010 - 14 U 45/09
Die gerichtliche Aufklärungspflicht entfällt indes, soweit die Partei bereits durch den Gegner auf die Unzulänglichkeit ihres Prozessvortrags hingewiesen worden ist (BGH v. 9.11.1983 - VIII ZR 349/82, NJW 1984, 310; OLG Rostock v. 22.7.2005 - 6 U 132/04, NJOZ 2005, 3389 m.w.N.). - BGH, 22.05.2003 - I ZR 251/00
Haftung der Bank bei Abhandenkommen von eurocheque-Vordrucken
Auszug aus KG, 16.03.2010 - 14 U 45/09
Das ist grundsätzlich der Fall, wenn die Gesellschaft als erste mit dem Geschäft in Berührung gekommen ist und der Geschäftsführer die näheren Umstände erfahren hat (zum Kommanditisten vgl. BGH v. 8.5.1989 - II ZR 229/88, NJW 1989, 2687 [2688]; s.a. Fleischer, WM 2003, 1945 [1054/1055]). - BGH, 06.10.1988 - III ZR 94/87
Begriff der vorhergehenden Bestellung bei Einverständnis mit Hausbesuch
Auszug aus KG, 16.03.2010 - 14 U 45/09
Er darf Gewinnchancen nicht für sich, sondern nur für die Gesellschaft ausnutzen und hat ihr, wenn er hiergegen verstößt, einen dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen (BGH v. 23.9.1985 - II ZR 257/84, NJW 1989, 584 [585]).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| KG, 04.05.2010 - 14 U 45/09 |
Verfahrensgang
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".