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Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 19.11.2024

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 03.12.2024 - 14 U 99/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,34386
OLG Karlsruhe, 03.12.2024 - 14 U 99/23 (https://dejure.org/2024,34386)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.12.2024 - 14 U 99/23 (https://dejure.org/2024,34386)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. Dezember 2024 - 14 U 99/23 (https://dejure.org/2024,34386)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 31 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 826 BGB, § 6 Abs 1 EG-FGV, § 27 Abs 1 EG-FGV
    Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Erwerb eines mit dem Dieselmotor Fiat Ducato und der Schaftstoffklasse Euro 6 ausgestattetem Wohnmobils; Voraussetzung einer "prüfstandsbezogenen" Abschalteinrichtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen des Erwerbs eines PKW mit einer illegalen automatischen Abgasabschalteinrichtung

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Schadensersatz wegen des Erwerbs eines PKW mit einer illegalen automatischen Abgasabschalteinrichtung

Kurzfassungen/Presse

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    BGB § 31; BGB § 823; BGB § 826; EG-FGV § 6; EG-FGV § 27; EuGVVO 1215/2012 Art. 7; EuGVVO 1215/2012 Art. 63; Rom II-VO 864/2007 Art. 4
    Zuständigkeit --> Besonderer Deliktsgerichtsstand; Außervertragliche Schuldverhältnisse --> Unerlaubte Handlungen, Gefährdungshaftung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (27)

  • BGH, 27.11.2023 - VIa ZR 1425/22

    Zur Haftung des Herstellers des Basisfahrzeugs eines Wohnmobils in einem …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.12.2024 - 14 U 99/23
    Eine zeitbasierte Abschalteinrichtung, die bewirkt, dass die Abgasrückführungsrate eines Motors nach Ablauf von ca. 22 Minuten sukzessive reduziert wird ("Timer") und die unter Prüfstandsbedingungen sowie im Straßenbetrieb in gleicher Weise funktioniert, erfüllt nicht die Voraussetzung einer "prüfstandsbezogenen" Abschalteinrichtung, welche eine Haftung des Herstellers wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB begründen könnte (Anschluss an BGH, Urteil vom 27. November 2023 - VIa ZR 1425/22, Rn. 16, juris und OLG Bamberg…, Beschluss vom 17. August 2022 - 10 U 56/22, Rn. 51, juris).

    Rn. 25 a) Die Zuständigkeit deutscher Gerichte folgt unter Berücksichtigung des Ortes des Kaufvertragsschlusses in der Bundesrepublik Deutschland als Ort des Schadenseintritts (vgl. dazu etwa EuGH…, Urteil vom 09.09.2020 - C-343/19, Rn. 23 ff., juris) aus Art. 7 Nr. 2 in Verbindung mit Art. 63 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1215/2012/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Brüssel-Ia-VO bzw. EuGVVO, vgl BGH, Urteil vom 27.11.2023 - VIa ZR 1425/22, Rn. 9, juris).

    Rn. 26 b) Gemäß Art. 4 Abs. 1 der Verordnung Nr. 864/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.07.2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom II-VO) ist sowohl in Bezug auf einen nach den §§ 826, 31 BGB ersatzfähigen Vertragsabschlussschaden als auch für einen gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV zu ersetzenden Differenzschaden deutsches Sachrecht anzuwenden (näher BGH, Urteil vom 27.11.2023 - VIa ZR 1425/22, Rn. 10, juris).

    Dass dieser von der Timerfunktion angeblich vorgegebene Zeitraum nur vergleichsweise kurz bemessen ist, rechtfertigt keine andere Beurteilung (BGH, Urteil vom 27.11.2023 - VIa ZR 1425/22, Rn. 16, juris im Anschluss an OLG Bamberg…, Beschluss vom 17.08.2022 - 10 U 56/22, Rn. 51, juris; vgl. bereits BGH…, Beschluss vom 29.09.2021 - VII ZR 126/21, Rn. 17, juris).

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.12.2024 - 14 U 99/23
    Die Verwerflichkeit kann sich auch aus einer bewussten Täuschung ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19, Rn. 15, juris; BGH…, Urteil vom 25.11.2021 - VII ZR 257/20, Rn. 19, juris).

    Dabei setzt bereits die objektive Sittenwidrigkeit des Herstellens und des Inverkehrbringens von Kraftfahrzeugen mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Verhältnis zum Fahrzeugerwerber voraus, dass dies in Kenntnis der Abschalteinrichtung und im Bewusstsein ihrer - billigend in Kauf genommenen - Unrechtmäßigkeit geschieht (grundlegend BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19, Rn. 23 ff., juris m.w.N.).

    Daran fehlt es, wenn der Geschädigte, dem für diese Umstände im Rahmen eines Anspruchs aus § 826 BGB die Darlegungs- und Beweislast obliegt (BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19, Rn. 35, juris), ein solches Vorstellungsbild nicht darzulegen oder nachzuweisen vermag.

    Im Fall des Motors des Typs EA 189 wurde in einer Weise unerlaubt Einfluss auf den Stickstoffoxidausstoß genommen, die diesen über das Maß des nach den gesetzlichen Vorgaben Zulässigen hinaus erhöht hat, woraus der Bundesgerichtshof in Hinblick auf den von den gesetzlichen Vorgaben intendierten Schutz der Gesundheit der Bevölkerung eine rücksichtslose Gesinnung, die gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt, abgeleitet hat (BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19, Rn. 27, juris).

  • BGH, 26.06.2023 - VIa ZR 335/21

    "Dieselverfahren"; Tatbestandswirkung der Typgenehmigung; unionsrechtliche …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.12.2024 - 14 U 99/23
    Rn. 53 a) Zwar kann der Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Kraftfahrzeugs, weil er in den persönlichen Schutzbereich der §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV i. V. m. Art. 5 der VO Nr. 715/2007/EG fällt, grundsätzlich bei Erwerb eines Kraftfahrzeugs, das zur Serie des genehmigten Typs gehört und mit einer Übereinstimmungsbescheinigung versehen ist, erwarten, dass die VO Nr. 715/2007/EG und insbesondere deren Art. 5 eingehalten wird (vgl. EuGH, Urteil vom 21.03.2023 - C-100/21, NJW 2023, 1111; BGH, Urteil vom 26.06.2023 - VIa ZR 335/21, Rn. 28, juris); es handelt sich bei diesen europäischen Normen mithin um Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB.

    Rn. 55 aa) Für die Ermittlung der gemäß § 287 Abs. 1 ZPO unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung zu schätzenden Höhe des Differenzschadens gilt, dass der Schaden aus Gründen unionsrechtlicher Effektivität und der Verhältnismäßigkeit nicht geringer als 5 Prozent und nicht höher als 15 Prozent des gezahlten Kaufpreises sein kann (BGH, Urteil vom 26.06.2023 - VIa ZR 335/21, Rn. 72 ff., juris).

    Im Ergebnis kann die Vorteilausgleichung der Gewährung eines Differenzschadensersatzes entgegenstehen, wenn der Differenzschaden vollständig ausgeglichen ist (vgl. BGH, Urteil vom 26.06.2023 -- VIa ZR 335/21, Rn. 80, juris; BGH…, Urteil vom 24.01.2022 - VIa ZR 100/21, Rn. 22, juris).

  • BGH, 26.04.2022 - VI ZR 435/20

    Deliktische Haftung eines Automobilherstellers gegenüber dem Käufer eines …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.12.2024 - 14 U 99/23
    Rn. 32 Fehlt es - wie in den Fällen des Einsatzes eines sogenannten Thermofensters - bereits an einem Erkennen der Prüfstandsituation und einer erst und gerade hierdurch verstärkt aktivierten Abgasreinigung, kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht schon aus der Funktionsweise der Abschalteinrichtung auf eine als sittenwidrig zu bewertende Täuschungsabsicht des Motorenherstellers geschlossen werden (vgl. BGH…, Beschluss vom 29.09.2021 - VII ZR 126/21, Rn. 19, juris; BGH, Urteil vom 26.04.2022 - VI ZR 435/20, Rn. 18, juris).

    Einen "Generalverdacht" gegen einen Hersteller eines Dieselfahrzeugs dahingehend, dass ein Hersteller, der einen Motor manipuliert hat, auch sämtliche anderen von ihm verbauten Motoren manipuliert hat, gibt es nicht (vgl. BGH, Urteil vom 26.04.2022 - VI ZR 435/20, juris; OLG Dresden…, Urteil vom 15.08.2023 - 4 U 1904/22, Rn. 24, juris; OLG Stuttgart…, Urteil vom 29.10.2021 - 23 U 165/21 , Rn. 50 , juris).

    Dies stellt keinen hinreichenden Anhaltspunkt dafür dar, dass der entsprechende Motor zur Täuschung der zuständigen Behörde auf dem Prüfstand in einem anderen Modus als außerhalb betrieben wird (vgl. BGH, Urteil vom 26.04.2022 - VI ZR 435/20, Rn. 15, juris; OLG Brandenburg…, Urteil vom 09.04.2024 - 3 U 224/22, Rn. 50, juris; OLG Celle…, Beschluss vom 14.09.2023 - 11 U 39/23, Rn. 19, juris).

  • BGH, 16.09.2021 - VII ZR 190/20

    "Dieselverfahren": Daimler-Thermofenster

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.12.2024 - 14 U 99/23
    Bei einer Abschalteinrichtung, die im Grundsatz auf dem Prüfstand in gleicher Weise arbeitet wie im realen Fahrbetrieb und bei der die Frage der Zulässigkeit nicht eindeutig und unzweifelhaft beantwortet werden kann, kann bei Fehlen sonstiger Anhaltspunkte nicht ohne Weiteres unterstellt werden, dass die für den Motorhersteller handelnden Personen in dem Bewusstsein handelten, eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden, und den darin liegenden Gesetzesverstoß billigend in Kauf nahmen, so dass es bereits an der objektiven Sittenwidrigkeit fehlt (vgl. BGH…, Beschluss vom 09.03.2021 - VI ZR 889/20, Rn. 28, juris; BGH, Urteil vom 16.09.2021 - VII ZR 190/20, Rn. 16, juris).

    Rn. 47 Allein aus unterbliebenen oder unrichtigen Angaben im Typgenehmigungsverfahren lässt sich ein Bewusstsein zur Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung durch die Beklagte und damit ein bewusstes Verschweigen gegenüber der Behörde nicht herleiten (vgl. BGH, Urteil vom 16.09.2021 - VII ZR 190/20, Rn. 26, juris).

  • BGH, 29.09.2021 - VII ZR 126/21

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs wegen …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.12.2024 - 14 U 99/23
    Rn. 32 Fehlt es - wie in den Fällen des Einsatzes eines sogenannten Thermofensters - bereits an einem Erkennen der Prüfstandsituation und einer erst und gerade hierdurch verstärkt aktivierten Abgasreinigung, kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht schon aus der Funktionsweise der Abschalteinrichtung auf eine als sittenwidrig zu bewertende Täuschungsabsicht des Motorenherstellers geschlossen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 29.09.2021 - VII ZR 126/21, Rn. 19, juris; BGH…, Urteil vom 26.04.2022 - VI ZR 435/20, Rn. 18, juris).

    Dass dieser von der Timerfunktion angeblich vorgegebene Zeitraum nur vergleichsweise kurz bemessen ist, rechtfertigt keine andere Beurteilung (BGH…, Urteil vom 27.11.2023 - VIa ZR 1425/22, Rn. 16, juris im Anschluss an OLG Bamberg…, Beschluss vom 17.08.2022 - 10 U 56/22, Rn. 51, juris; vgl. bereits BGH, Beschluss vom 29.09.2021 - VII ZR 126/21, Rn. 17, juris).

  • OLG Celle, 16.10.2023 - 7 U 346/22

    Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Wohnmobils; …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.12.2024 - 14 U 99/23
    Dagegen wird eine einer Prüfstanderkennung gleichzusetzende "Prüfstandbezogenheit" auch dann angenommen werden können, wenn die Software exakt auf die Prüfstandbedingungen zugeschnitten ist, so dass sie im Ergebnis ausschließlich dort zum Einsatz gelangt, ohne dabei aufgrund des Erkennens der Prüfstandsituation im Sinne einer "Umschaltlogik" in einen Prüfmodus umgeschaltet zu haben (vgl. BGH…, Beschluss vom 20.04.2022 - VII ZR 720/21, Rn. 25, juris; OLG Celle, Beschluss vom 07.08.2023 - 7 U 346/22, Rn. 46, juris).

    Nach der ganz überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Bremen…, Beschluss vom 25.07.2024 - 4 U 23/22, Rn. 43, juris OLG Bremen…, Beschluss vom 24.07.2024 - 4 U 22/22, Rn. 21, juris; OLG Dresden…, Urteil vom 17.11.2023 - 3 U 983/23, Rn. 37, juris; OLG Celle, Beschluss vom 16.10.2023 - 7 U 346/22, Rn. 97 ff., juris), der sich der Senat anschließt und die revisionsrechtlich nicht beanstandet wird (BGH…, Beschluss vom 29.10.2024 - VIa ZR 1090/23, Rn. 6, juris), bemisst sich der Nutzungsersatz bei Wohnmobilen regelmäßig nach der voraussichtlichen Lebenszeit (Gesamtnutzungsdauer) und nicht nach der Laufleistung, da anders als bei einem Pkw zur bestimmungsgemäßen Nutzung nicht nur das Fahren, sondern auch das im Vordergrund stehende Wohnen auf Rädern während der Standzeit gehört.

  • OLG Bamberg, 17.08.2022 - 10 U 56/22

    Sittenwidrigkeit, Rechtshängigkeit, Abschalteinrichtung, Klagepartei, Sekundäre …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.12.2024 - 14 U 99/23
    Eine zeitbasierte Abschalteinrichtung, die bewirkt, dass die Abgasrückführungsrate eines Motors nach Ablauf von ca. 22 Minuten sukzessive reduziert wird ("Timer") und die unter Prüfstandsbedingungen sowie im Straßenbetrieb in gleicher Weise funktioniert, erfüllt nicht die Voraussetzung einer "prüfstandsbezogenen" Abschalteinrichtung, welche eine Haftung des Herstellers wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB begründen könnte (Anschluss an BGH…, Urteil vom 27. November 2023 - VIa ZR 1425/22, Rn. 16, juris und OLG Bamberg, Beschluss vom 17. August 2022 - 10 U 56/22, Rn. 51, juris).

    Dass dieser von der Timerfunktion angeblich vorgegebene Zeitraum nur vergleichsweise kurz bemessen ist, rechtfertigt keine andere Beurteilung (BGH…, Urteil vom 27.11.2023 - VIa ZR 1425/22, Rn. 16, juris im Anschluss an OLG Bamberg, Beschluss vom 17.08.2022 - 10 U 56/22, Rn. 51, juris; vgl. bereits BGH…, Beschluss vom 29.09.2021 - VII ZR 126/21, Rn. 17, juris).

  • EuGH, 21.03.2023 - C-100/21

    Der Käufer eines Kraftfahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung hat …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.12.2024 - 14 U 99/23
    Rn. 53 a) Zwar kann der Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Kraftfahrzeugs, weil er in den persönlichen Schutzbereich der §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV i. V. m. Art. 5 der VO Nr. 715/2007/EG fällt, grundsätzlich bei Erwerb eines Kraftfahrzeugs, das zur Serie des genehmigten Typs gehört und mit einer Übereinstimmungsbescheinigung versehen ist, erwarten, dass die VO Nr. 715/2007/EG und insbesondere deren Art. 5 eingehalten wird (vgl. EuGH, Urteil vom 21.03.2023 - C-100/21, NJW 2023, 1111; BGH…, Urteil vom 26.06.2023 - VIa ZR 335/21, Rn. 28, juris); es handelt sich bei diesen europäischen Normen mithin um Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB.
  • BGH, 24.01.2022 - VIa ZR 100/21

    "Dieselverfahren"; Gewährung von "kleinem" Schadenersatz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.12.2024 - 14 U 99/23
    Im Ergebnis kann die Vorteilausgleichung der Gewährung eines Differenzschadensersatzes entgegenstehen, wenn der Differenzschaden vollständig ausgeglichen ist (vgl. BGH…, Urteil vom 26.06.2023 -- VIa ZR 335/21, Rn. 80, juris; BGH, Urteil vom 24.01.2022 - VIa ZR 100/21, Rn. 22, juris).
  • BGH, 09.03.2021 - VI ZR 889/20

    Erste Entscheidung zum Software-Update der Volkswagen AG bei einem Kauf nach …

  • BGH, 16.10.2023 - VIa ZR 14/22

    Deliktische Haftung des Fahrzeugherstellers in einem sog. Dieselfall: Umfang des …

  • OLG Karlsruhe, 13.12.2023 - 6 U 198/20

    Differenzschadensersatz für einen vom Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw

  • BGH, 29.10.2024 - VIa ZR 1090/23

    Deliktische Vorteilsausgleichung: Schätzung von Nutzungsvorteilen bei Wohnmobilen

  • BGH, 20.04.2022 - VII ZR 720/21

    Inanspruchnahme einer Kraftfahrzeugherstellerin wegen der Verwendung einer …

  • BGH, 21.09.2022 - VII ZR 767/21

    Gehörsverletzung im Dieselabgasskandal: Substanziierungsanforderungen im Hinblick …

  • OLG Dresden, 17.11.2023 - 3 U 983/23

    Dieselmotor; Wohnmobil; Nutzungsentschädigung

  • OLG Stuttgart, 29.10.2021 - 23 U 165/21

    Dieselskandal: Unzulässige Abschalteinrichtung bei zurückgenommener Rückrufaktion

  • OLG Bremen, 25.07.2024 - 4 U 23/22

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Wohnmobils gegen den Hersteller wegen …

  • OLG Brandenburg, 09.04.2024 - 3 U 224/22

    Schadensersatzansprüche wegen Verwendung einer eine unzulässigen …

  • OLG Brandenburg, 19.03.2024 - 3 U 55/23

    Schadensersatzansprüche wegen Verwendung einer eine unzulässigen …

  • OLG Dresden, 15.08.2023 - 4 U 1904/22

    1. Die Behauptung, in einem Dieselfahrzeug sei eine unzulässige …

  • OLG Celle, 14.09.2023 - 11 U 39/23

    Schadensersatzanspruch im Zusammenhang mit dem sog. "Diesel-Abgasskandal"; …

  • OLG Bremen, 24.07.2024 - 4 U 22/22

    Klage auf Feststellung der Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz wegen …

  • EuGH, 17.12.2020 - C-693/18

    Abgasaffäre: Diesel-Thermofenster auf dem Prüfstand des EuGH

  • EuGH, 09.07.2020 - C-343/19

    Ein Autohersteller, dessen widerrechtlich manipulierte Fahrzeuge in anderen …

  • BGH, 25.11.2021 - VII ZR 257/20

    "Dieselverfahren": AUDI AG, Haftung für EA 189

  • OLG Brandenburg, 05.03.2025 - 11 U 171/24

    Geltendmachung von Deckungs- und Schadensersatzansprüchen aus einer …

    Auch insoweit wird damit zu rechnen sein, dass die Herstellerin des klägerischen Fahrzeugs - wie standardmäßig in zahlreichen anderen gerichtlichen Verfahren auch - im hier anzustrengende Hauptsacheverfahren vortragen lassen wird, dass die italienische Genehmigungsbehörde MIT nach der Anfrage des KBA eigene Tests durchgeführt und keine unzulässige Abschalteinrichtung festgestellt habe und im Übrigen selbst unter dem Eindruck des von der Europäischen Kommission im Mai 2017 eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens gegen Italien bis heute keine Maßnahmen in Bezug auf das streitgegenständliche Basisfahrzeug ergriffen habe (vgl. statt vieler OLG Karlsruhe, Urt. v. 03.12.2024 - 14 U 99/23, Rn. 21, juris;… OLG Bremen, Beschl. v. 25.07.2024 - 4 U 23/22, Rn. 21, juris).

    Ferner zeigen die klägerischen Rechtsanwälte im "Stichentscheid" vom 28.11.2022 keine Umstände auf, aus denen geschlossen werden könnte, dass den für die Herstellerin tätigen Personen - im Unterschied zur Fachbehörde, die gegen die in manchen Fahrzeugen der Herstellerin eingesetzte Timerfunktion gerade keine Bedenken hegt - die Unzulässigkeit dieser Systeme zum maßgeblichen Zeitpunkt des Fahrzeugerwerbs im März 2017 umfänglich bewusst war (vgl. zu einer ähnlich gelagerten Konstellation auch OLG Karlsruhe, Urt. v. 03.12.2024 - 14 U 99/23, Rn. 49, juris).

    Es entspricht gegenwärtig in den "Fiat-Ducato-Fällen" mit Dieselabgasbezug der ganz herrschenden Rechtsauffassung, wonach für einen großen Schadensersatzanspruch mit vergleichbarem Klägervortrag keine "Rückabwicklungsansprüche" zuerkannt werden (vgl. statt vieler OLG Karlsruhe, Urt. v. 03.12.2024 - 14 U 99/23;… OLG Bremen, Beschl. v. 25.07.2024 - 4 U 23/22 und für das hiesige Gericht statt vieler Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urt. v. 10.12.2024 3 U 228/22, und 3 U 220/22).

  • OLG Karlsruhe, 19.12.2025 - 14 U 544/22
    Nach der ganz überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Bremen…, Beschluss vom 25.07.2024 - 4 U 23/22, Rn. 43, juris; OLG Bremen…, Beschluss vom 24.07.2024 - 4 U 22/22, Rn. 21, juris; OLG Dresden…, Urteil vom 17.11.2023 - 3 U 983/23, Rn. 37, juris; OLG Celle…, Beschluss vom 16.10.2023 - 7 U 346/22, Rn. 97 ff., juris), der sich der Senat angeschlossen hat (Senat, Urteile vom 03.12.2024 in den Verfahren 14 U 488/22, 14 U 99/23 und 14 U 175/23 , jeweils abrufbar bei juris) und die revisionsrechtlich nicht beanstandet wird (BGH…, Beschluss vom 29.10.2024 - VIa ZR 1090/23, Rn. 6, juris), bemisst sich der Nutzungsersatz bei Wohnmobilen regelmäßig nach der voraussichtlichen Lebenszeit (Gesamtnutzungsdauer) und nicht nach der Laufleistung, da anders als bei einem Pkw zur bestimmungsgemäßen Nutzung nicht nur das Fahren, sondern auch das im Vordergrund stehende Wohnen auf Rädern während der Standzeit gehört.

    In Einklang mit der ganz überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung hält der Senat insoweit eine Gesamtnutzungsdauer von 15 Jahren für sachgerecht (Senat, Urteile vom 03.12.2024 in den Verfahren 14 U 488/22, 14 U 99/23 und 14 U 175/23 , jeweils abrufbar bei juris).

  • OLG Karlsruhe, 19.12.2025 - 14 U 364/22
    Nach der ganz überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Bremen…, Beschluss vom 25.07.2024 - 4 U 23/22, Rn. 43, juris; OLG Bremen…, Beschluss vom 24.07.2024 - 4 U 22/22, Rn. 21, juris; OLG Dresden…, Urteil vom 17.11.2023 - 3 U 983/23, Rn. 37, juris; OLG Celle…, Beschluss vom 16.10.2023 - 7 U 346/22, Rn. 97 ff., juris), der sich der Senat angeschlossen hat (Senat, Urteile vom 03.12.2024 in den Verfahren 14 U 488/22, 14 U 99/23 und 14 U 175/23 , jeweils abrufbar bei juris) und die revisionsrechtlich nicht beanstandet wird (BGH…, Beschluss vom 29.10.2024 - VIa ZR 1090/23, Rn. 6, juris), bemisst sich der Nutzungsersatz bei Wohnmobilen regelmäßig nach der voraussichtlichen Lebenszeit (Gesamtnutzungsdauer) und nicht nach der Laufleistung, da anders als bei einem Pkw zur bestimmungsgemäßen Nutzung nicht nur das Fahren, sondern auch das im Vordergrund stehende Wohnen auf Rädern während der Standzeit gehört.

    In Einklang mit der ganz überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung hält der Senat insoweit eine Gesamtnutzungsdauer von 15 Jahren für sachgerecht (Senat, Urteile vom 03.12.2024 in den Verfahren 14 U 488/22, 14 U 99/23 und 14 U 175/23 , jeweils abrufbar bei juris).

  • OLG Karlsruhe, 19.12.2025 - 14 U 116/23
    Nach der ganz überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Bremen…, Beschluss vom 25.07.2024 - 4 U 23/22, Rn. 43, juris; OLG Bremen…, Beschluss vom 24.07.2024 - 4 U 22/22, Rn. 21, juris; OLG Dresden…, Urteil vom 17.11.2023 - 3 U 983/23, Rn. 37, juris; OLG Celle…, Beschluss vom 16.10.2023 - 7 U 346/22, Rn. 97 ff., juris), der sich der Senat angeschlossen hat (Senat, Urteile vom 03.12.2024 in den Verfahren 14 U 488/22, 14 U 99/23 und 14 U 175/23 , jeweils abrufbar bei juris) und die revisionsrechtlich nicht beanstandet wird (BGH…, Beschluss vom 29.10.2024 - VIa ZR 1090/23, Rn. 6, juris), bemisst sich der Nutzungsersatz bei Wohnmobilen regelmäßig nach der voraussichtlichen Lebenszeit (Gesamtnutzungsdauer) und nicht nach der Laufleistung, da anders als bei einem Pkw zur bestimmungsgemäßen Nutzung nicht nur das Fahren, sondern auch das im Vordergrund stehende Wohnen auf Rädern während der Standzeit gehört.

    In Einklang mit der ganz überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung hält der Senat insoweit eine Gesamtnutzungsdauer von 15 Jahren für sachgerecht (Senat, Urteile vom 03.12.2024 in den Verfahren 14 U 488/22, 14 U 99/23 und 14 U 175/23 , jeweils abrufbar bei juris).

  • OLG Karlsruhe, 12.08.2025 - 14 U 119/23

    Klage auf Schadensersatz wegen mutmaßlicher Abschalteinrichtungen in einem …

    Nach der ganz überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Bremen…, Beschluss vom 25.07.2024 - 4 U 23/22, Rn. 43, juris; OLG Bremen…, Beschluss vom 24.07.2024 - 4 U 22/22, Rn. 21, juris; OLG Dresden…, Urteil vom 17.11.2023 - 3 U 983/23, Rn. 37, juris; OLG Celle…, Beschluss vom 16.10.2023 - 7 U 346/22, Rn. 97 ff., juris), der sich der Senat angeschlossen hat (Senat, Urteile vom 03.12.2024 in den Verfahren 14 U 488/22, 14 U 99/23 und 14 U 175/23 , jeweils abrufbar bei juris) und die revisionsrechtlich nicht beanstandet wird (BGH…, Beschluss vom 29.10.2024 - VIa ZR 1090/23, Rn. 6, juris), bemisst sich der Nutzungsersatz bei Wohnmobilen regelmäßig nach der voraussichtlichen Lebenszeit (Gesamtnutzungsdauer) und nicht nach der Laufleistung, da anders als bei einem Pkw zur bestimmungsgemäßen Nutzung nicht nur das Fahren, sondern auch das im Vordergrund stehende Wohnen auf Rädern während der Standzeit gehört.

    In Einklang mit der ganz überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung hält der Senat insoweit eine Gesamtnutzungsdauer von 15 Jahren für sachgerecht (Senat, Urteile vom 03.12.2024 in den Verfahren 14 U 488/22, 14 U 99/23 und 14 U 175/23 , jeweils abrufbar bei juris).

  • OLG Köln, 17.03.2025 - 30 U 16/22

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines neuen Wohnmobils gegen den Hersteller …

    Nach Auffassung des Senats ist schon damit die Prüfstandsbezogenheit der Abschalteinrichtung und deren objektive Sittenwidrigkeit zu bejahen (…anders: OLG Karlsruhe, Urt. v. 13.12.2023 - 6 U 233/21, juris; Urt. v. 03.12.2024 - 14 U 99/23, juris;… OLG Köln, Urt. v. 24.05.2024 - 19 U 88/22, juris), unabhängig davon, ob - wie die Kläger ebenfalls vorgetragen haben - anhand verschiedener Störfaktoren (Drehmoment und Geschwindigkeit) erkannt wird, dass der Prüfstandmodus verlassen wird und die Funktion im realen Betrieb nicht aktiviert ist (siehe auch BGH, Beschl. v. 21.01.2025 - VIa ZR 190/23, juris).
  • OLG Frankfurt, 13.12.2024 - 24 U 9/23

    Diesel-Skandal: Keine Ansprüche für im April 2017 gekauftes Wohnmobil La Strada …

    Dem - senatsbekannten - Schreiben des KBA vom 12.05.2016 lässt sich zwar entnehmen, dass die AGR-Rate nach 22 Minuten bzw. nach einer definierten Anzahl von Zyklen "auf nahezu Null" zurückgefahren wird, dies ausweislich der Messergebnisse indes sukzessive - namentlich "Zyklus zu Zyklus bis zu einer maximalen Sättigung ab dem 5. NEFZ-Zyklus" - erfolgt (vgl. OLG Karlsruhe Urt. v. 03.12.2024 - 14 U 99/23, BeckRS 2024, 33801 Rn. 35, beck-online).

    Dies stellt keinen hinreichenden Anhaltspunkt dafür dar, dass der entsprechende Motor zur Täuschung der zuständigen Behörde auf dem Prüfstand in einem anderen Modus als außerhalb betrieben wird (vgl. BGH…, Urteil vom 26.04.2022 - VI ZR 435/20, Rn. 15, juris; OLG Brandenburg…, Urteil vom 09.04.2024 - 3 U 224/22, Rn. 50, juris; OLG Celle…, Beschluss vom 14.09.2023 - 11 U 39/23, Rn. 19, juris; OLG Karlsruhe Urt. v. 3.12.2024 - 14 U 99/23, BeckRS 2024, 33801 Rn. 43, beck-online).

  • OLG Brandenburg, 22.07.2025 - 6 U 69/24
    Die zu erwartende Gesamtnutzungszeit schätzt der Senat auf 15 Jahre (ebenso OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.12.2024 - 14 U 99/23, BeckRS 2024, 33801, Rn. 48; OLG Bremen…, Beschluss vom 24.07.2024 - 4 U 22/22, BeckRS 2024, 20100, Rn. 15; OLG Brandenburg…, Urteil vom 09.04.2024 - 3 U 224/22, BeckRS 2024, 9875, Rn. 55; OLG Dresden…, Urteil vom 17.11.2023 - 3 U 983/23, BeckRS 2023, 39358, Rn. 36).
  • OLG Jena, 26.08.2025 - 7 U 802/24
    Rn. 8 Fehlt es aber - wie in den Fällen des Einsatzes eines Thermofensters - bereits an einem Erkennen der Prüfstandsituation und einer erst und gerade hierdurch verstärkt aktivierten Abgasreinigung, kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht schon aus der Funktionsweise der Abschalteinrichtung auf eine als sittenwidrig zu bewertende Täuschungsabsicht des Motorenherstellers geschlossen werden (BGH…, Beschluss vom 29.09.2021 VII ZR 126/21, juris, Rn. 19; BGH…, Urteil vom 26.04.2022 VI ZR 435/20, juris, Rn. 18; OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.12.2024 - 14 U 99/23 -, juris, Rn. 32).
  • OLG Stuttgart, 13.12.2024 - 16a U 1055/22

    Deliktische Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Kauf eines Wohnmobils …

    Dies hat jüngst das Oberlandesgericht Karlsruhe (Urteil vom 3. Dezember 2024 - 14 U 99/23 , juris Rn. 51 ) unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Brandenburg (…Urteil vom 9. April 2024 - 3 U 224/22, juris Rn. 50) und des Oberlandesgerichts Celle (…Beschluss vom 14. September 2023 - 11 U 39/23, juris Rn. 19) mit ausführlicher Begründung entschieden.
  • OLG Nürnberg, 15.01.2025 - 2 U 1580/22

    Berufungsverfahren, Klagerücknahme, Annahmeverzug, Schadensersatz, …

  • OLG Stuttgart, 20.12.2024 - 16a U 68/24

    Deliktische Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Kauf eines Wohnmobils …

  • OLG Nürnberg, 21.01.2025 - 2 U 1977/22

    Berufungsverfahren, Annahmeverzug, Abschalteinrichtung, Thermofenster, …

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.11.2024 - 14 U 99/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,57862
OLG Frankfurt, 19.11.2024 - 14 U 99/23 (https://dejure.org/2024,57862)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.11.2024 - 14 U 99/23 (https://dejure.org/2024,57862)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. November 2024 - 14 U 99/23 (https://dejure.org/2024,57862)
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