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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 29.11.2012 - 15 N 09.693   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,41469
VGH Bayern, 29.11.2012 - 15 N 09.693 (https://dejure.org/2012,41469)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.11.2012 - 15 N 09.693 (https://dejure.org/2012,41469)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. November 2012 - 15 N 09.693 (https://dejure.org/2012,41469)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel (Bestimmtheit, Auslegung, Bezugsflächen)Ausfertigung (längerer Zeitraum zwischen Satzungsbeschluss und Ausfertigung)Bebauungsplan; Erforderlichkeit; Verkehrslärm; gesundheitsgefährdende Lärmbelastung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 27.01.1998 - 4 NB 3.97

    "Immissionswirksamer flächenbezogener Schalleistungspegel"; flächenbezogener …

    Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2012 - 15 N 09.693
    Rn. 19 Soweit die Antragstellerin ausführt, nach längerer Zeit könne die "Legalität" nicht mehr beurteilt werden, ist einzuschränken, dass die Legalitätsfunktion, also die förmliche Bestätigung der Legalität des Verfahrens, weder vom bayerischen Landesrecht gefordert wird (Art. 26 Abs. 2 Satz 1 GO; BayVGH vom 24.2.2010 Az. 1 ZB 08.3231 m. w. N.) noch zum Mindeststandard des bundesverfassungsrechtlichen Rechtsstaatsgebots gehört (BVerwG 16.5.1991 Az. 4 NB 26/90 NVwZ 1992, 371; BVerwG vom 16.12.1993 Az. 4 C 22/92 NVwZ 1994, 1010; BVerwG vom 27.1.1998 Az. 4 NB 3/97 BayVBl 1998, 503).

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass der immissionswirksame flächenbezogene Schalleistungspegel ein zulässiger Maßstab für das Emissionsverhalten eines Betriebes oder einer Anlage ist, der als Eigenschaft im Sinne von § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauNVO in einem Bebauungsplan festgesetzt werden kann (BVerwG vom 27.1.1998 Az. 4 NB 3/97 BayVBl 1998, 503; BVerwG vom 12.6.2008 Az. 4 BN 8/08 BauR 2008, 1416).

    Dieses in der Planbegründung in Bezug genommene Gutachten kann zur Auslegung der Festsetzung über den immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel herangezogen werden (vgl. zur Interpretation einer Festsetzung über immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel auf Grundlage eines schalltechnischen Gutachtens, auf das in der Begründung des Bebauungsplans Bezug genommen wird, auch BVerwG vom 27.1.1998 Az. 4 NB 3/98 BayVBl 1998, 503).

    Der immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel enthält eine verbindliche planerische Schranke des anteiligen Lärmkontingents für jede zukünftige Schallquelle, indem er die Lärmabgabe im Geltungsbereich des Bebauungsplans begrenzt (BVerwG vom 27.1.1998 Az. 4 NB 3/97 BayVBl 1998, 503).

    Indem beim immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel im Rahmen der Vorhabenszulassung auf die realen Bedingungen der Schallausbreitung abgestellt wird, werden die zulässigen Emissionen jeder einzelnen Anlage dynamisch begrenzt (BVerwG vom 27.1.1998 Az. 4 NB 3/97 BayVBl 1998, 503).

  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 BN 41.07

    Bebauungsplan; Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel; Zu- und …

    Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2012 - 15 N 09.693
    Rn. 53 (3) Mit Blick auf die Zumutbarkeit von planbedingten Verkehrsgeräuschen, die dem geplanten Gewerbegebiet zwar zuzurechnen sind, auf welche die 16. BImSchV aber nicht unmittelbar anzuwenden ist, weil sie im Zusammenhang mit der Aufstellung von Bauleitplänen nur gilt, soweit diese Pläne den Neubau oder die wesentliche Änderung von Verkehrswegen zum Gegenstand haben, kann (im Übrigen) die Regelung in Nr. 7.4 Abs. 2 TA Lärm als Orientierungshilfe für die Bauleitplanung und deren gerichtliche Überprüfung mit der Maßgabe herangezogen werden, dass die Lärmgrenzwerte der 16. BImSchV in der bauleitplanerischen Abwägung keine strikten rechtlichen Grenzen setzen, sondern lediglich die Funktion von Orientierungswerten haben (BVerwG vom 13.12.2007 Az. 4 BN 41/07 NVwZ 2008, 426).

    Insbesondere haben die Grenzwerte der 16. BImSchV, auf die Nr. 7.4 Abs. 2 TA Lärm verweist, in der bauleitplanerischen Abwägung die Funktion von Orientierungswerten, von denen auch abgewichen werden darf (BVerwG vom 13.12.2007 Az. 4 BN 41/07 NVwZ 2008, 426).

    Ob und in welchem Umfang die in der 16. BImSchV festgelegten Werte überschritten werden, lässt sich angesichts der nach § 8 Abs. 2 BauNVO zulässigen Nutzungen im Planverfahren hier nicht verlässlich ermitteln (anders im Fall, der der Entscheidung des BVerwG vom 13.12.2007 a. a. O. zugrunde lag; dort war die künftige Nutzung durch einen Verbrauchermarkt bereits bekannt).

    Rn. 58 (4) Anhaltspunkte für eine die verfassungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle des Art. 2 Abs. 2 GG überschreitende, die Gesundheit gefährdende Lärmbelastung, einschließlich der Vorbelastung und des zu erwartenden anlagenbezogenen Lärms, durch einen Dauerschallpegel von 70 dB(A)/tags oder 60 dB(A)/nachts als Folge der Planung bestehen nicht (BVerwG vom 13.5.2009 Az. 9 A 72/07 NVwZ 2009, 1498; BVerwG 13.12.2007 a. a. O.; BVerwG vom 10.11.2004 Az. 9 A 67/03 NVwZ 2005, 591; BVerwG vom 17.11.1999 Az. 11 A 4/98 NVwZ 2000, 567; vgl. auch BVerwG vom 16.3.2006 Az. 4 A 1075/04 RdNr. 390).

  • BVerwG, 12.06.2008 - 4 BN 8.08

    Verletzung des Abwägungsgebots hinsichtlich der Zunahme der Lrämbelastung nicht …

    Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2012 - 15 N 09.693
    Das Bundesverwaltungsgericht hob dieses Urteil mit Beschluss vom 12. Juni 2008 (Az. 4 BN 8/08 BauR 2008, 1416) auf und verwies die Streitsache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurück, weil in den Urteilsgründen nicht auf den Einwand der Antragstellerin eingegangen worden war, infolge der Festsetzung des Gewerbegebiets werde ihr Anwesen mit zusätzlichem Verkehrslärm belastet.

    Den in § 1a Abs. 2 Satz 1 und 2 BauGB genannten Belangen ist kein genereller gesetzlicher Vorrang eingeräumt (BVerwG vom 12.6.2008 Az. 4 BN 8/08 BauR 2008, 1416).

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass der immissionswirksame flächenbezogene Schalleistungspegel ein zulässiger Maßstab für das Emissionsverhalten eines Betriebes oder einer Anlage ist, der als Eigenschaft im Sinne von § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauNVO in einem Bebauungsplan festgesetzt werden kann (BVerwG vom 27.1.1998 Az. 4 NB 3/97 BayVBl 1998, 503; BVerwG vom 12.6.2008 Az. 4 BN 8/08 BauR 2008, 1416).

    Rn. 52 Auf den durch die Planung ausgelösten Verkehr finden die Lärmgrenzwerte der 16. BImSchV im Bereich der geplanten Erschließungsschleife (Gewerbering) jedenfalls insoweit unmittelbare Anwendung, als es den festgesetzten und noch nicht gebauten Nordteil des Gewerberings betrifft (§ 41, § 43 BImSchG i. V. m. § 1 Abs. 1 der 16. BImSchV; BVerwG vom 12.6.2008 Az. 4 BN 8/08 BauR 2008, 1416 m. w. N.).

  • BVerwG, 14.07.1994 - 4 NB 25.94

    Bauplanungsrecht: Ungültigkeit eines Bebauungsplan bei Verlagerung der …

    Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2012 - 15 N 09.693
    Insbesondere ist nicht zu besorgen, dass die Planung der Antragsgegnerin unlösbare verkehrsbedingte Konflikte schafft (BVerwG vom 14.7.1994 Az. 4 NB 25/94 BayVBl 1995, 158).

    Von einer abschließenden Konfliktbewältigung im Bebauungsplan darf die Gemeinde Abstand nehmen, wenn bei vorausschauender Betrachtung die Durchführung der als notwendig erkannten Konfliktlösungsmaßnahmen außerhalb des Planungsverfahrens sichergestellt ist (BVerwG vom 14.7.1994 Az. 4 NB 25/94 BayVBl 1995, 158; BVerwG vom 19.4.2012 Az. 4 CN 3/11 BauR 2012, 1351).

    Insbesondere führt die Planung nicht dazu, dass die durch sie hervorgerufenen Immissionskonflikte zu Lasten der Antragstellerin ungelöst bleiben (BVerwG vom 14.7.1994 Az. 4 NB 25/94 BayVBl 1995, 158).

  • BVerwG, 30.08.1994 - 4 B 105.94

    Fernstraßen - Eingriff in Natur - Ersatzmaßnahmen - Planfeststellung

    Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2012 - 15 N 09.693
    Insbesondere ist nicht zu besorgen, dass die Planung der Antragsgegnerin unlösbare verkehrsbedingte Konflikte schafft (BVerwG vom 14.7.1994 Az. 4 NB 25/94 BayVBl 1995, 158).

    Von einer abschließenden Konfliktbewältigung im Bebauungsplan darf die Gemeinde Abstand nehmen, wenn bei vorausschauender Betrachtung die Durchführung der als notwendig erkannten Konfliktlösungsmaßnahmen außerhalb des Planungsverfahrens sichergestellt ist (BVerwG vom 14.7.1994 Az. 4 NB 25/94 BayVBl 1995, 158; BVerwG vom 19.4.2012 Az. 4 CN 3/11 BauR 2012, 1351).

    Insbesondere führt die Planung nicht dazu, dass die durch sie hervorgerufenen Immissionskonflikte zu Lasten der Antragstellerin ungelöst bleiben (BVerwG vom 14.7.1994 Az. 4 NB 25/94 BayVBl 1995, 158).

  • VGH Bayern, 14.07.2009 - 1 N 07.2977

    Normenkontrolle Bebauungsplan - Abstimmung von Festsetzungen des Bebauungsplans

    Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2012 - 15 N 09.693
    Es kann offen bleiben, ob es, um den Anforderungen an die Bestimmtheit bauleitplanerischer Festsetzungen zu entsprechen, genügt, wenn sich der Inhalt einer Regelung allenfalls anhand von Akten ermitteln lässt, die nicht zu den von der Gemeinde gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB zu jedermanns Einsicht bereitzuhaltenden Unterlagen (u. a. die Planbegründung) zählen (verneinend BayVGH vom 14.7.2009 Az. 1 N 07.2977 BayVBl 2010, 690).

    Rn. 41 (b) Der angegriffene Bebauungsplan regelt auch, welches Berechnungsverfahren bei der Beurteilung der Vorhaben anzuwenden ist (vgl. hierzu BayVGH vom 14.7.2009 Az. 1 N 07.2977 BayVBl 2010, 690; BayVGH vom 25.10.2000 Az. 26 N 99.490 BayVBl 2001, 472).

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet; …

    Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2012 - 15 N 09.693
    Davon ist auszugehen, wenn eine planerische Festsetzung lediglich dazu dient, private Interessen zu befriedigen, oder eine positive Zielsetzung nur vorgeschoben wird, um eine in Wahrheit auf bloße Verhinderung gerichtete Planung zu verdecken (BVerwG vom 11.5.1999 Az. 4 BN 15/99 BayVBl 2000, 23; BVerwG vom 15.3.2012 Az. 4 BN 9/12 BauR 2012, 1067).

    Denn erforderlich ist eine bauleitplanerische Regelung nicht nur dann, wenn sie dazu dient, Entwicklungen, die bereits im Gange sind, in geordnete Bahnen zu lenken, sondern auch dann, wenn die Gemeinde die planerischen Voraussetzungen schafft, die es ermöglichen, einer Bedarfslage gerecht zu werden, die sich erst für die Zukunft abzeichnet (BVerwG vom 11.5.1999 Az. 4 BN 15/99 BayVBl 2000, 23).

  • BVerwG, 14.12.1995 - 4 N 2.95

    Einrichtung von Spielhallen im Gewerbegebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2012 - 15 N 09.693
    Nach Maßgabe der Planbegründung, der bei der Auslegung von Bebauungsplänen ein starkes Gewicht zukommt (BVerwG vom 14.12.1995 Az. 4 N 2/95 NVwZ-RR 1996, 429 m. w. N.), wurde für den Bebauungsplan die schalltechnische Untersuchung der Firma U... (folgt u. a. Bezeichnung der Auftragsnummer des Gutachtens vom 8.4.2003) angefertigt, um die Auswirkungen der Lärmimmissionen der geplanten Gewerbegebietsflächen auf die schützenswerte Nachbarschaft bewerten zu können.

    Ausschlaggebend ist der objektive Wille des Gesetzgebers, soweit er "wenigstens andeutungsweise im Gesetzestext einen Niederschlag gefunden" hat (BVerwG vom 14.12.1995 a. a. O.).

  • BVerwG, 29.07.2010 - 4 BN 21.10

    Bebauungsplan; DIN-Vorschrift; Verweisung; Verkündung; Bekanntmachung

    Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2012 - 15 N 09.693
    Aus § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB ergibt sich jedenfalls nicht, dass der normative Inhalt eines Bebauungsplans allein aus sich heraus erkennbar sein muss (BVerwG vom 29.7.2010 Az. 4 BN 21/10 BayVBl 2010, 767).
  • BVerwG, 19.04.2012 - 4 CN 3.11

    Bebauungsplan; Sondergebiet "Wissenschaft und Forschung"; Tierimpfstoffforschung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2012 - 15 N 09.693
    Von einer abschließenden Konfliktbewältigung im Bebauungsplan darf die Gemeinde Abstand nehmen, wenn bei vorausschauender Betrachtung die Durchführung der als notwendig erkannten Konfliktlösungsmaßnahmen außerhalb des Planungsverfahrens sichergestellt ist (BVerwG vom 14.7.1994 Az. 4 NB 25/94 BayVBl 1995, 158; BVerwG vom 19.4.2012 Az. 4 CN 3/11 BauR 2012, 1351).
  • BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 72.07

    Planfeststellungsbeschluss; Autobahn; Schallschutz; aktiver Lärmschutz; passiver …

  • BVerwG, 10.11.2004 - 9 A 67.03

    Schallschutz; Neubau; bauliche Änderung; wesentliche Änderung; Schienenweg; …

  • BVerwG, 01.04.1997 - 4 B 206.96

    Bauplanungsrecht - Folgen des Verlustes eines Bebauungsplandokuments

  • BVerwG, 24.05.2007 - 4 BN 16.07

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Lärmbelästigung infolge …

  • BVerwG, 30.12.2009 - 4 BN 13.09

    Grundsätzliche Bedeutung des Vorliegens eines Begründungsdefizits aufgrund einer …

  • BVerwG, 17.11.1999 - 11 A 4.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; wesentliche …

  • VGH Bayern, 25.10.2000 - 26 N 99.490

    Bauleitplanung: Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben in einem Industriegebiet, …

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 NB 26.90

    Flächennutzungspläne

  • BVerwG, 16.12.1993 - 4 C 22.92

    Zeitpunkt der Ausfertigung eines Bebauungsplanes; Errichtung von Dachgauben

  • BVerwG, 15.03.2012 - 4 BN 9.12

    Spannungsfeld zwischen konservativer Planung und Verhinderungsplanung

  • BVerwG, 14.08.1995 - 4 NB 21.95

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 1.86

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Abwägungsgebots im …

  • BVerwG, 16.06.2010 - 4 BN 67.09

    Zur rückwirkenden Inkraftsetzung eines Bebauungsplanes und einer …

  • VGH Bayern, 24.02.2010 - 1 ZB 08.3231

    Zu den Anforderungen an eine ein Bahngelände erfassende Vorkaufsrechtssatzung …

  • VGH Bayern, 27.12.2007 - 26 N 04.3181
  • VGH Bayern, 06.12.2019 - 15 N 18.636

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren - Festsetzungsfindungsrecht

    Hier hätte es sich angeboten, eine Abgrenzungsfestsetzung über eine sog. "Perlschnur" / "Knödellinie" gem. Nr. 15.14 der PlanZV zu reglementieren (vgl. BayVGH, U.v. 29.11.2012 - 15 N 09.693 - juris Rn. 39;… OVG NRW, U.v. 4.2.1993 - 7 A 1261/86 - juris Rn. 32;… U.v. 17.5.2002 - 7 B 1360/01 - juris Rn. 27;… U.v. 2.12.2016 - 2 D 121/14.NE - juris Rn. 65;… König/Petz in König/Roeser/Stock, BauNVO, 4. Aufl. 2019, § 16 Rn. 36).
  • VGH Bayern, 21.06.2016 - 9 N 12.218

    Bestimmtheit der Festsetzung der Emissionskontingente im Bebauungsplan

    Sie bezeichnen den Pegel der Schallleistung, die bei gleichmäßiger Verteilung sowie bei ungehinderter Abstrahlung und ungehinderter verlustloser Schallausbreitung je Quadratmeter höchstens abgestrahlt werden darf (vgl. BayVGH, U.v. 29.11.2012 - 15 N 09.693 - juris Rn. 37).

    Die hinreichende Bestimmtheit kann sich auch durch Auslegung der planerischen Festsetzungen (Text und Zeichnung) unter Rückgriff auf die Planbegründung oder in Bezug genommene Gutachten ergeben (vgl. BayVGH, U.v. 29.11.2012 - 15 N 09.693 - juris Rn. 39).

    Aufgrund der unterschiedlichen Bezeichnungen und Angaben kann daher auch nicht einfach auf die gesamte Gewerbegebietsfläche abgestellt werden (vgl. BayVGH, U.v. 29.11.2012 - 15 N 09.693 - juris Rn. 40).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2015 - 2 K 194/12

    Rechenzentrum im Gewerbebetriebs

    Die Pegel werden für alle Teilflächen des Plangebiets so festgelegt, dass der Planwert an keinem der Immissionsorte durch die einwirkenden Geräusche aller Betriebe und Anlagen im Plangebiet überschritten wird (vgl. BayVGH, Urt. v. 29.11.2012 - 15 N 09.693 -, juris, RdNr. 37).
  • VGH Bayern, 19.10.2020 - 9 N 15.2158

    Emissionskontingentierung nach DIN 45691 auf Sondergebietsfläche

    Rn. 42 Da die festgesetzten Lärmemissionskontingente nach DIN 45691 den Pegel der Schallleistung bezeichnen, die bei gleichmäßiger Verteilung sowie bei ungehinderter Abstrahlung und ungehinderter verlustloser Schallausbreitung je Quadratmeter höchstens abgestrahlt werden darf (vgl. BayVGH, U.v. 29.11.2012 - 15 N 09.693 - juris Rn. 37), muss der Bebauungsplan u.a. eindeutig bestimmen, welche Bezugsflächen für die "Umrechnung" der betrieblichen Schallleistung in den flächenbezogenen Schallleistungspegel zugrunde zu legen sind.
  • VGH Bayern, 21.02.2013 - 2 N 11.1018

    Normenkontrollantrag; Bebauungsplan; Abwägung

    Rn. 28 Die Immissionsproblematik im Hinblick auf von den künftigen Gewerbebetrieben ausgehenden Lärmemissionen wurde durch die Festsetzung von richtungsbezogenen Emissionskontingenten berechnet nach der DIN 45691 schlüssig gelöst, was von der Rechtsprechung grundsätzlich anerkannt wird (vgl. BayVGH, U.v. 29.11.2012 - 15 N 09.693 - juris; OVG RhPf, U.v. 8.3.2012 - 1 C 10775/11 - BauR 2012, 1198; U.v. 2.5.2011 - 8 C 11261/10.OVG - UPR 2011, 319).
  • VGH Bayern, 26.03.2014 - 9 NE 13.2213

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Antragsbefugnis; Abwägung; …

    Allerdings können hier die normativen Lärmgrenzwerte der 16. BImSchV keine Anwendung finden, weil sie im Zusammenhang mit der Aufstellung von Bauleitplänen nur gelten, wenn diese Pläne den Neubau oder die wesentliche Änderung von Verkehrswegen zum Gegenstand haben (vgl. BVerwG, B.v. 13.12.2007 - 4 BN 41/07 - NVwZ 2008, 426; BayVGH, U.v. 29.11.2012 - 15 N 09.693 - juris Rn. 53).
  • VGH Bayern, 13.06.2023 - 1 N 20.2775

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag hinsichtlich Festsetzung eines Gewerbegebietes

    In Betracht kommt auch, dass mit "Grundfläche" die innerhalb der festgesetzten Baugrenzen liegende Fläche (vgl. BayVGH, U.v. 29.11.2012 - 15 N 09.693 - juris Rn. 39) oder die "Grundfläche des Betriebsgrundstücks" gemeint ist.
  • VGH Bayern, 13.06.2023 - 1 N 20.2761

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplanes wegen Verstoßes gegen den …

    In Betracht kommt auch, dass mit "Grundfläche" die innerhalb der festgesetzten Baugrenzen liegende Fläche (vgl. BayVGH, U.v. 29.11.2012 - 15 N 09.693 - juris Rn. 39) oder die "Grundfläche des Betriebsgrundstücks" gemeint ist.
  • VG Regensburg, 23.02.2017 - RN 6 K 15.1889

    Nachbarklage gegen den Neubau eines Logistikzentrums im Industriegebiet wegen …

    Dabei muss jedoch gewährleistet sein, dass die Richtwerte im Regelbetrieb auch eingehalten werden können (BVerwG, B. v. 2.10.2013 - 4 BN 10.13; BayVGH, U. v. 21.2.2013 - 2 N 11.1018; U. v. 29.11.2012 - 15 N 09.693; U. v. 14.7.2009 - 1 N 07.2977; B. v. 29.6.2009 - 15 CS 09.860).
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