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Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 06.12.2022 - 15 Sa 14/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,44734
LAG Baden-Württemberg, 06.12.2022 - 15 Sa 14/22 (https://dejure.org/2022,44734)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.12.2022 - 15 Sa 14/22 (https://dejure.org/2022,44734)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. Dezember 2022 - 15 Sa 14/22 (https://dejure.org/2022,44734)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 11 Nr 2 KSchG, § 615 S 2 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB
    Auslegung eines Prozessvergleichs - Abrechnung eines Arbeitsverhältnisses - Annahmeverzugsvergütung - Böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs - Auskunft hinsichtlich anderweitigen Erwerbs

  • IWW
  • arbeitsrechtsiegen.de

    Annahmeverzug Arbeitsentgelt: Muss der Ex-Chef nach einem Vergleich doch zahlen?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133 ; BGB § 157 ; BGB § 615 ; KSchG § 11
    Auslegung eines Prozessvergleichs; Abrechnung eines Arbeitsverhältnisses; Annahmeverzugsvergütung; Böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs; Auskunft hinsichtlich anderweitigen Erwerbs

  • rechtsportal.de

    BGB § 133 ; BGB § 157 ; BGB § 615 ; KSchG § 11
    Auslegung eines Prozessvergleichs; Abrechnung eines Arbeitsverhältnisses; Annahmeverzugsvergütung; Böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs; Auskunft hinsichtlich anderweitigen Erwerbs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Auslegung eines Prozessvergleichs; Verpflichtung zur Abrechnung und Auszahlung des Entgelts als Verzicht auf die Einrede aus § 615 Satz 2 BGB; Keine überhöhten Anforderungen an ein "böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes" im Annahmeverzug

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 387/19

    Annahmeverzugslohn - Auskunft hinsichtlich anderweitigen Erwerbs

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.12.2022 - 15 Sa 14/22
    Zwar sei der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Auskunft über Vermittlungsangebote der Agentur für Arbeit und des Jobcenters nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verpflichtet, wenn er Vergütung wegen Annahmeverzugs fordere und die Einwendung böswillig unterlassenen anderweitigen Erwerbs wahrscheinlich begründet sei (Bezugnahme auf BAG 27. Mai 2020 - 5 AZR 387/19 - NZA 2020, 1113 Rn. 30 ff.).

    Es habe die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus dessen Urteil vom 27. Mai 2020 (5 AZR 387/19 - aaO) nicht auf den vorliegenden Fall angewandt.

    Sofern man also nicht deshalb schon die für die Entstehung des Auskunftsanspruchs geforderte "entschuldbare" Ungewissheit der Beklagten über den Gegenstand der Auskunft verneint, ist dies jedenfalls bei der ebenfalls zu fordernden Zumutbarkeit einer noch detaillierteren Auskunftserteilung für den Kläger zu dessen Gunsten zu berücksichtigen (vgl. zu diesen Voraussetzungen BAG 27. Mai 2020 - 5 AZR 387/19 - juris Rn. 31, 32, 35 und 36).

    Rn. 79 Unabhängig davon fehlt es hier ohnehin an einer weiteren Anspruchsentstehungsvoraussetzung, nämlich der Wahrscheinlichkeit, dass die Einwendung böswillig unterlassener anderweitiger Arbeit begründet ist (vgl. BAG 27. Mai 2020 - 5 AZR 387/19 - juris Rn. 32 und 40).

  • BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 101/19

    Prozessvergleich - Auslegung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.12.2022 - 15 Sa 14/22
    Etwas Anderes gelte nur, wenn die Anwendung von § 615 Satz 2 BGB, § 11 Nr. 1 KSchG wirksam abbedungen sei (Bezugnahme auf BAG 10. Januar 2007 - 5 AZR 84/06 - NZA 2007, 384 und 27. Mai 2020 - 5 AZR 101/19 - NZA 2020, 1130).

    Dieser Satz berücksichtige ersichtlich, dass der Kläger in Bezug auf diese Ansprüche gem. § 115 SGB X nicht mehr Forderungsinhaber wäre und deshalb auch von der Beklagten nicht Zahlung verlangen könnte (Bezugnahme auf BAG 27. Mai 2020 - 5 AZR 101/19 - aaO.).

    Ebenso sind die bestehende Interessenlage und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck zu berücksichtigen (vgl. BAG st. Rspr. 27. Mai 2020 - 5 AZR 101/19 -, Rn. 14, juris mwN).

  • ArbG Stuttgart, 12.04.2022 - 8 Ca 24/22

    Annahmeverzugslohn nach Beendigungsvergleich

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.12.2022 - 15 Sa 14/22
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Aalen - vom 12.04.2022 - 8 Ca 24/22 - wird zurückgewiesen.

    Das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart, Kammern Aalen, vom 12.04.2022 - 8 Ca 24/22 - wird aufgehoben..

  • BAG, 19.05.2021 - 5 AZR 420/20

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst - Böswilligkeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.12.2022 - 15 Sa 14/22
    Im Übrigen sei nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (19. Mai 2021 - 5 AZR 420/20) für die Beurteilung der Böswilligkeit stets eine unter Bewertung aller Umstände des konkreten Falls vorzunehmende Gesamtabwägung der beiderseitigen Interessen vorzunehmen.
  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 917/06

    Betriebsübergang - Kündigung - Vergütungsansprüche

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.12.2022 - 15 Sa 14/22
    Denn darlegungs- und beweispflichtig für einen anrechenbaren böswillig unterlassenen Erwerb ist der Arbeitgeber (…vgl. Krause in Henssler/Willemsen/Kalb Arbeitsrecht Kommentar 10. Aufl. 2022 Rn. 108; BAG 25. Oktober 2007 - 8 AZR 917/06 - juris Rn. 56).
  • BAG, 10.01.2007 - 5 AZR 84/06

    Ruhen des Arbeitsverhältnisses - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.12.2022 - 15 Sa 14/22
    Etwas Anderes gelte nur, wenn die Anwendung von § 615 Satz 2 BGB, § 11 Nr. 1 KSchG wirksam abbedungen sei (Bezugnahme auf BAG 10. Januar 2007 - 5 AZR 84/06 - NZA 2007, 384 und 27. Mai 2020 - 5 AZR 101/19 - NZA 2020, 1130).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.01.2024 - 8 Sa 71/23

    Böswillig unterlassener anderweitiger Verdienst im Sinne von § 11 Nr. 2 KSchG - …

    Dies gilt auch für den Einwand der Böswilligkeit (…BAG 27.05.2020 - 5 AZR 387/19 - Rn. 27;… 12.10.2022 - 5 AZR 30/22 - Rn. 31;… Hessisches LAG 25.06.2021 - 10 Sa 1233/20 - Rn. 42, 56;… LAG Mecklenburg-Vorpommern 08.11.2022 - 2 Sa 214/21 - Rn. 166; LAG Baden-Württemberg 06.12.2022 - 15 Sa 14/22 - Rn. 72;… Thüringer LAG 06.09.2022 - 1 Sa 427/20 - Rn. 48;… LAG Köln 19.01.2023 - 8 Sa 480/22 - Rn. 39;… LAG Berlin-Brandenburg 30.09.2022 - 6 Sa 280/22 - Rn. 144, juris).

    Dieser muss vielmehr "wahrscheinlich" begründet sein (…BAG 27.05.2020 - 5 AZR 387/19 - Rn. 32, 34, 40;… LAG Rheinland-Pfalz 27.07.2022 - 7 Sa 223/20 - Rn. 59, 66; LAG Baden-Württemberg 06.12.2022 - 15 Sa 14/22 - Rn. 79, juris;… ferner MüKo/Krüger, BGB, 9. Aufl. 2022, § 260 Rn. 16, der darauf hinweist, dass eine auf § 242 BGB gestützte Auskunftspflicht an den allgemeinen Darlegungspflichten und -risiken, nach denen es Sache des Anspruchsberechtigten sei, die zur Geltendmachung seines Anspruchs erforderlichen Tatsachen beizubringen, nichts ändern dürfe).

    Rn. 180 (a) Ausgangspunkt ist die von Gesetzes wegen gegebene Situation, dass die Frage der Böswilligkeit als vom Arbeitgeber erhobene Einwendung überhaupt nur vor dem Hintergrund aufkommt, dass dieser dem Arbeitnehmer eine unwirksame Kündigung ausgesprochen hat und dem Arbeitnehmer daher grundsätzlich gem. § 615 Satz 1 BGB ein Annahmeverzugslohnanspruch zusteht (…zutr. LAG Bremen 23.03.2023 - 2 Sa 2/22 - Rn. 120; LAG Baden-Württemberg 06.12.2022 - 15 Sa 14/22 - Rn. 76, juris).

    Rn. 181 (b) Zudem hat sie durch ihre außerordentliche Wiederholungskündigung sowie durch ihre Strafanzeige gegen den Kläger und die daraus resultierenden Ermittlungsverfahren dazu beigetragen, dass dem Kläger bei potentiellen neuen Arbeitgebern ein gewisser Makel anhaftet, aufgrund dessen sich die Wahrscheinlichkeit für ihn, eine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit zu finden, deutlich reduziert (vgl. LAG Baden-Württemberg 06.12.2022 - 15 Sa 14/22 - Rn. 73, juris).

  • ArbG Mainz, 12.07.2024 - 10 Ca 1411/23

    Wirksamkeit fristlose Kündigung - Profifußballspieler - Folgeansprüche

    Dieser muss vielmehr "wahrscheinlich" begründet sein (…BAG 27.05.2020 - 5 AZR 387/19 - Rn. 32, 34, 40;… LAG Rheinland-Pfalz 27.07.2022 - 7 Sa 223/20 - Rn. 59, 66; LAG Baden-Württemberg 06.12.2022 - 15 Sa 14/22 - Rn. 79, juris;… ferner MüKo/Krüger, BGB, 9. Aufl. 2022, § 260 Rn. 16, der darauf hinweist, dass eine auf § 242 BGB gestützte Auskunftspflicht an den allgemeinen Darlegungspflichten und -risiken, nach denen es Sache des Anspruchsberechtigten sei, die zur Geltendmachung seines Anspruchs erforderlichen Tatsachen beizubringen, nichts ändern dürfe).
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