Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.11.2013 - I-15 U 53/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,35069
OLG Köln, 19.11.2013 - I-15 U 53/13 (https://dejure.org/2013,35069)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.11.2013 - I-15 U 53/13 (https://dejure.org/2013,35069)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. November 2013 - I-15 U 53/13 (https://dejure.org/2013,35069)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,35069) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche gegen den Betreiber einer Onlineausgabe einer norwegischen Tageszeitung auf Unterlassung der Verbreitung angeblich unwahrer Behauptungen über Äußerungen des Anspruchstellers über das geplante europäische satellitengestützte Navigationssystem

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche gegen den Betreiber der Onlineausgabe einer norwegischen Tageszeitung auf Unterlassung der Verbreitung angeblich unwahrer Behauptungen über Äußerungen des Anspruchstellers über das geplante europäische satellitengestützte Navigationssystem

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Zur Zulässigkeit der Veröffentlichung von »Wikileaks«-Dokumenten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Wikileaks-Dokumente - Zeitung muss doch keinen Schadensersatz zahlen

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    EGBGB Art. 40; EUGVVO 44/2001 Art. 5; TMG § 3
    Außervertragliche Schuldverhältnisse --> Unerlaubte Handlungen, Gefährdungshaftung; Zuständigkeit --> Besonderer Deliktsgerichtsstand

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2014, 568 (Ls.)
  • K&R 2014, 43
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 25.06.2009 - 1 BvR 134/03

    Haftung für Pressespiegel

    Auszug aus OLG Köln, 19.11.2013 - 15 U 53/13
    Insoweit ist zwischen dem Inhalt einer Drittäußerung und der Tatsache ihrer Existenz zu unterscheiden, denn den Medien muss die Möglichkeit gegeben werden, über ehrverletzende Äußerungen Dritter wahrheitsgemäß zu berichten (vgl. BVerfG, AfP 2009, 480 ff.- "Presseschau";… Soehring/Hoene, Presserecht, 5. Auflage 2013, § 16, Rn. 11b, 15).

    Dahinstehen kann, ob angesichts der konkreten Präsentation der Dokumente von der Beklagten noch eine weitergehende Distanzierung zu verlangen ist, um auch die Haftung als Verbreiter auszuschließen, denn diese Frage ist ebenso wie die Frage, ob die Veröffentlichung unter Anwendung der für die Verbreiterhaftung geltenden Maßstäbe zulässig war, im Wege einer Abwägung der beiderseitigen Interessen - dem Interesse des Klägers am Schutz seiner Persönlichkeit einerseits und den durch Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 EMRK geschützten Äußerungsinteressen der Beklagten andererseits - zu entscheiden (vgl. BVerfG, AfP 2009, 480 ff.- "Presseschau").

    Wahre Tatsachen müssen i.d.R. hingenommen werden, auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen sind, unwahre hingegen nicht (vgl. u.a. BVerfG AfP 2009, 480 ff. - "Presseschau"; BVerfGE 99, 185 ff. - "Scientologie").

    Damit wäre ein vom Grundrechtsgebrauch abschreckender Effekt verbunden, der bereits aus Gründen der Meinungsfreiheit vermieden werden muss (vgl. u.a. BVerfG AfP 2009, 480 ff. - "Presseschau"; BVerfGE 99, 185 ff. - "Scientologie"; BVerfG NJW 1999, 1439 ff. - "kritische Bayeraktionäre").

    Allerdings werden zum Ausgleich der beiderseitigen Interessen demjenigen, der nachteilige Tatsachenbehauptungen über andere aufstellt, Pflichten zur sorgfältigen Recherche über den Wahrheitsgehalt auferlegt (vgl. BVerfG AfP 2009, 480 ff. - "Presseschau").

    Allerdings ist auch ein Interesse der Öffentlichkeit an derartigen Äußerungen zu berücksichtigen (vgl. BVerfG AfP 2009, 480 ff. - "Presseschau").

    Es ist Teil des durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten meinungsbildenden Diskussionsprozesses, sich und andere auch über Äußerungen oder Stellungnahmen Dritter zu informieren, etwa weil er sie aus sich heraus für bemerkenswert erachtet (vgl. BVerfG AfP 2009, 480 ff. - "Presseschau").

    Der Umfang der Recherchepflichten richtet sich u.a. nach den im Einzelnen vorhandenen Möglichkeiten der Aufklärung (BVerfG, AfP 2009, 480 ff. - "Pressespiegel").

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus OLG Köln, 19.11.2013 - 15 U 53/13
    Dafür ist der Kläger beweispflichtig, denn wenn die Äußerung einer nicht erweislich unwahren Behauptung zunächst grundsätzlich zulässig ist, kommt es auf die Beweislastumkehr des § 186 StGB nicht an (vgl. BVerfGE 99, 185 ff. - "Scientologie"), und dieser hat insoweit keinen Beweis angetreten.

    Wahre Tatsachen müssen i.d.R. hingenommen werden, auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen sind, unwahre hingegen nicht (vgl. u.a. BVerfG AfP 2009, 480 ff. - "Presseschau"; BVerfGE 99, 185 ff. - "Scientologie").

    Damit wäre ein vom Grundrechtsgebrauch abschreckender Effekt verbunden, der bereits aus Gründen der Meinungsfreiheit vermieden werden muss (vgl. u.a. BVerfG AfP 2009, 480 ff. - "Presseschau"; BVerfGE 99, 185 ff. - "Scientologie"; BVerfG NJW 1999, 1439 ff. - "kritische Bayeraktionäre").

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus OLG Köln, 19.11.2013 - 15 U 53/13
    Zum einen finden die Haftungsprivilegien des § 10 TMG auf Unterlassungsansprüche keine Anwendung (vgl. BGH NJW 2012, 124 ff. -"Blog-Eintrag"; BGHZ 158, 236 - "Internetversteigerungen I" und BGH MMR 2007, 507 ff. - "Internetversteigerungen II").

    Zum anderen bezieht sich - worauf der Kläger zu Recht hinweist - die von der Beklagten herangezogene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 158, 236 - "Internetversteigerungen I" und BGH MMR 2007, 507 ff. - "Internetversteigerungen II") auf die sog Host-Provider und die von diesen vermittelten fremden Inhalte.

    Host-Provider stellen lediglich Speicherplatz auf ihren Servern zur Verfügung, und geben damit Dritten die Gelegenheit, auf ihrer Seite eigene Inhalte einzustellen (vgl. BGHZ 158, 236 - "Internetversteigerungen I";… Soehring/Hoene, Presserecht, 5. Auflage, 2013, § 16, Rn. 17j).

  • BGH, 08.05.2012 - VI ZR 217/08

    Internationale Zuständigkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch …

    Auszug aus OLG Köln, 19.11.2013 - 15 U 53/13
    Unter den Begriff der unerlaubten Handlung fallen auch Persönlichkeitsrechts- oder Ehrverletzungen; erfasst werden neben Ansprüchen auf Geldersatz auch Unterlassungsansprüche (vgl. BGH, GRUR 2012, 850 ff.).

    Der Ort entspricht im Allgemeinen dem gewöhnlichen Aufenthalt des Betroffenen (vgl. BGH, GRUR 2012, 850 ff.).

    Diese Vorschrift stellt indessen keine Kollisionsnorm dar (vgl. EuGH, GRUR 2012, 300 ff.), vielmehr handelt es sich um ein Korrektiv auf materiell-rechtlicher Ebene, durch das das sachlich-rechtliche Ergebnis des nach den nationalen Kollisionsnormen für anwendbar erklärten Rechts inhaltlich modifiziert und auf die Anforderungen des Herkunftslandes reduziert wird (vgl. BGH GRUR 2012, 850 ff.; EuGH GRUR 2012, 300 ff.).

  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer ./. Wallraff - "Der Aufmacher - Der Mann, der bei 'Bild' Hans Esser war"

    Auszug aus OLG Köln, 19.11.2013 - 15 U 53/13
    Ein gänzlicher Ausschluss der Verbreitung rechtswidrig beschaffter Informationen aus dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG würde dazu führen, dass der Grundrechtsschutz auch in Fällen entfiele, in denen es seiner bedarf (vgl. BGH NJW 1984, 1741 ff. - "Wallraff").

    Auch kann es eine Rolle spielen, in welchem Maße Rechte eines Betroffenen verletzt worden sind (vgl. BGHZ 73, 120 ff. - "Telefongespräch"; BGH NJW 1984, 1741 ff. - "Wallraff").

  • BGH, 10.03.1987 - VI ZR 244/85

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch ungenehmigte Veröffentlichung von …

    Auszug aus OLG Köln, 19.11.2013 - 15 U 53/13
    Ein genereller deliktischer Schutz des Geheimhaltungswillens durch das Persönlichkeitsrecht ginge zu weit und würde letztlich bedeuten, die Persönlichkeit vor ihrer eigenen Vertrauensseligkeit in Schutz zu nehmen (vgl. BGH AfP 1987, 508 ff. - "BND-Interna").

    Dass er dadurch in der Öffentlichkeit bloßgestellt wird, macht den Kläger nicht hinreichend schutzwürdig (vgl. BGH AfP 1987, 508 ff. - " BND-Interna"), auch wenn die Äußerungen des Klägers vermutlich nur im Hinblick auf die Vertraulichkeit des Gespräches erfolgt sein dürften.

  • BGH, 19.12.1978 - VI ZR 137/77

    Schranken der Presseberichterstattung über Vorgänge aus der Privatsphäre

    Auszug aus OLG Köln, 19.11.2013 - 15 U 53/13
    Auch kann es eine Rolle spielen, in welchem Maße Rechte eines Betroffenen verletzt worden sind (vgl. BGHZ 73, 120 ff. - "Telefongespräch"; BGH NJW 1984, 1741 ff. - "Wallraff").

    Zwar legt die Erkenntnis, dass Informationen, wenn auch ohne ihr Zutun, durch einen Einbruch in die Vertraulichkeitssphäre gewonnen worden ist, der Beklagten ein besonderes Maß an Rücksicht gegenüber der Person des Betroffenen auf (vgl. BGHZ 73, 120 ff. - "Telefongespräch").

  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04

    Internet-Versteigerung II

    Auszug aus OLG Köln, 19.11.2013 - 15 U 53/13
    Zum einen finden die Haftungsprivilegien des § 10 TMG auf Unterlassungsansprüche keine Anwendung (vgl. BGH NJW 2012, 124 ff. -"Blog-Eintrag"; BGHZ 158, 236 - "Internetversteigerungen I" und BGH MMR 2007, 507 ff. - "Internetversteigerungen II").

    Zum anderen bezieht sich - worauf der Kläger zu Recht hinweist - die von der Beklagten herangezogene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 158, 236 - "Internetversteigerungen I" und BGH MMR 2007, 507 ff. - "Internetversteigerungen II") auf die sog Host-Provider und die von diesen vermittelten fremden Inhalte.

  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 332/09

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Berichterstattung über die Mitwirkung als …

    Auszug aus OLG Köln, 19.11.2013 - 15 U 53/13
    Bereits hieraus bezieht das Grundrecht sein in eine Abwägung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht einzustellendes Gewicht, das durch ein mögliches öffentliches Informationsinteresse lediglich weiter erhöht werden kann (vgl. BVerfG NJW 2000, 1415 ff. - "Caroline von Monaco I"; BVerfG, AfP 2010, 365 ff.; BGH NJW 2012, 767 ff.).
  • BVerfG, 09.03.2010 - 1 BvR 1891/05

    Internet-Bericht über Hanf züchtenden Politikerinnen-Sohn erlaubt

    Auszug aus OLG Köln, 19.11.2013 - 15 U 53/13
    Bereits hieraus bezieht das Grundrecht sein in eine Abwägung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht einzustellendes Gewicht, das durch ein mögliches öffentliches Informationsinteresse lediglich weiter erhöht werden kann (vgl. BVerfG NJW 2000, 1415 ff. - "Caroline von Monaco I"; BVerfG, AfP 2010, 365 ff.; BGH NJW 2012, 767 ff.).
  • BGH, 22.12.1999 - VIII ZR 299/98

    Zur Frage, wann bei einem Kaufvertrag über Standardsoftware der Kaufgegenstand im …

  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 36/74

    Abgeordnetenbestechung

  • EuGH, 25.10.2011 - C-509/09

    Die Opfer mittels des Internets begangener Persönlichkeitsverletzungen können …

  • BGH, 17.11.2009 - VI ZR 226/08

    Verbreiterhaftung bei Interviews: "Heute wird offen gelogen"

  • BGH, 06.04.1976 - VI ZR 246/74

    Ersatz der Aufwendungen für eine Anzeigenaktion bei Verletzung des …

  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02

    Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler …

  • BVerfG, 30.09.2003 - 1 BvR 865/00

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung …

  • OLG Köln, 28.05.2002 - 15 U 221/01

    Verantwortung des Providers für von Nutzern eingestellter obzöner Fotomontagen

  • LG Köln, 13.03.2013 - 28 O 483/11

    Haftung des Herausgebers einer Online-Ausgabe einer norwegischen Tageszeitung …

  • OLG Stuttgart, 08.02.2017 - 4 U 166/16

    Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen eine identifizierende Berichterstattung …

    Ein derartig hohes, auch die Veröffentlichung rechtswidrig beschaffter/erlangter Informationen ausnahmsweise rechtfertigendes überragendes Interesse der Allgemeinheit ist insbesondere bei gewichtigen gesellschaftspolitischen Themen zu bejahen (wie etwa Tierschutz - OLG Hamm OLGR 2004, 345 = ZUM-RD 2004, 579 und LG Hamburg, Urteil vom 28.8.2009, 324 O 864/06 - juris; Verschwendung von Steuergeldern - OLG Köln, Urteil vom 19.11.2013, 15 U 53/13 - juris; "Lohndumping" mittels Einsatz von Werkverträgen durch ein führendes deutsches, international renommiertes Industrieunternehmen - Senat, Urteil vom 8.7.2015, 4 U 182/14 ; Renner/Baumann, AfP 2015, 285, 287 rechte Spalte unter aa)).

    Rn. 57 Von einer derartigen, wie dargelegt die grundsätzliche Unzulässigkeit der publizistischen Verwertung begründenden rechtswidrigen Beschaffung der Information durch den Publizierenden selbst sind die Fallkonstellationen zu unterscheiden, in denen der Publizierende sich nicht selbst die Information rechtswidrig verschafft und sich auch an der rechtswidrigen Beschaffung nicht beteiligt hat, sondern er aus der, wenn auch erkannten, rechtswidrigen Beschaffung durch einen Dritten lediglich Nutzen zieht, indem er die von dem Dritten widerrechtlich verschafften Informationen veröffentlicht (…BGH, a.a.O., Rn. 23; aus der Literatur etwa Renner/Baumann, AfP 2015, 285, 288;… Soehring/Hoene, Presserecht, 5. Aufl., § 12 Tz. 87 ff., insbesondere Tz. 89; aus der obergerichtlichen Rechtsprechung etwa OLG Köln, Urteil vom 19.11.2013, 15 U 53/13, Rnrn. 61 f. in juris;… OLG Braunschweig ZUM 2013, 78 = AfP 2012, 265 Rn. 14 in juris).

  • LG Köln, 27.04.2017 - 14 O 323/15

    Besonders schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung: 1 Mio. Euro Schmerzensgeld für …

    Zwar zählt zu dem von Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG geschützten Kommunikationsprozess grundsätzlich auch die Mitteilung fremder Meinungen oder Behauptungen, da die Meinungsfreiheit nicht nur unter dem Vorbehalt des öffentlichen Interesses geschützt ist, sondern die Selbstbestimmung des einzelnen Grundrechtsträgers über die Entfaltung seiner Persönlichkeit in der Kommunikation mit anderen garantiert (OLG Köln, Urteil vom 19.11.2013 - 15 U 53/13, juris Rn. 52).
  • LG Köln, 27.04.2017 - 14 O 261/16

    Veröffentlichung der Kohl-Zitate

    Zwar zählt zu dem von Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG geschützten Kommunikationsprozess grundsätzlich auch die Mitteilung fremder Meinungen oder Behauptungen, da die Meinungsfreiheit nicht nur unter dem Vorbehalt des öffentlichen Interesses geschützt ist, sondern die Selbstbestimmung des einzelnen Grundrechtsträgers über die Entfaltung seiner Persönlichkeit in der Kommunikation mit anderen garantiert (OLG Köln, Urteil vom 19.11.2013 - 15 U 53/13, juris Rn. 52).
  • LG Köln, 13.11.2014 - 14 O 315/14

    Teilweises Verbot von Kohl-Zitaten im Streit um die "Kohl-Tonbänder"

    Zwar zählt zu dem von Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG geschützten Kommunikationsprozess grundsätzlich auch die Mitteilung fremder Meinungen oder Behauptungen, da die Meinungsfreiheit nicht nur unter dem Vorbehalt des öffentlichen Interesses geschützt ist, sondern die Selbstbestimmung des einzelnen Grundrechtsträgers über die Entfaltung seiner Persönlichkeit in der Kommunikation mit anderen garantiert (OLG Köln, Urteil vom 19.11.2013 - 15 U 53/13, juris Rn. 52).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Köln
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht