Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 04.04.2022 - 15 W 18/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
Sperrung des Verlagskontos
Art 4 Abs 1 EUV 1215/2012, Art 7 Nr 1 EUV 1215/2012, Art 7 Nr 2 EUV 1215/2012, Art 35 EUV 1215/2012, Art 63 Abs 1 Buchst a EUV 1215/2012
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Sperrung eines "Verlagskontos" durch eine Gesellschaft luxemburgischen Rechts - Sperrung des Verlagskontos - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 97 Abs. 1
Aufhebung der Sperrung eines Verlagskontos aus Lauterkeitsrecht; Voraussetzungen einer internationalen Zuständigkeit; Erfordernis einer realen Verknüpfung zwischen dem Gegenstand einer beantragten einstweiligen Maßnahme und der gebietsbezogenen gerichtlichen ...
Kurzfassungen/Presse (3)
- computerundrecht.de (Kurzinformation)
Gerichtliche Zuständigkeit bei Sperrung eines "Verlagskontos"
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
EuGVVO 1215/2012 Art. 4 ff.; EuGVVO 1215/2012 Art. 7; EuGVVO 1215/2012 Art. 35; EuGVVO 1215/2012 Art. 63; EUGVVO 44/2001 Art. 2; EUGVVO 44/2001 Art. 5; EUGVVO 44/2001 Art. 31; EuGV... Ü Art. 24; UWG § 4; UWG § 14; ZPO § 32; ZPO § 937
Zuständigkeit --> Sonstige besondere Gerichtsstände; Zuständigkeit --> Besonderer Vertragsgerichtsstand; Zuständigkeit --> Besonderer Deliktsgerichtsstand; Unlauterer Wettbewerb und Kartellrecht -->ab 2020--> --> Lauterkeitsrecht - dr-bahr.com (Kurzinformation)
Keine Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Streitigkeiten um Amazon-Kindle-Account
Besprechungen u.ä.
- wbs.legal (Entscheidungsbesprechung)
Verlegerin muss Amazon in Luxemburg verklagen - Keine Zuständigkeit für Streit um Kindle-Account
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 23.02.2022 - 312 O 26/22
- OLG Hamburg, 04.04.2022 - 15 W 18/22
Papierfundstellen
- ZIP 2023, 1266
- MMR 2022, 1083
- K&R 2022, 456
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- OLG Düsseldorf, 11.03.2021 - 20 U 269/20
Auszug aus OLG Hamburg, 04.04.2022 - 15 W 18/22
Für die nach der EuGH-Rechtsprechung im Rahmen von Art. 35 EuGVVO nötige "reale Verknüpfung" zwischen dem Gegenstand der beantragten einstweiligen Maßnahme und der gebietsbezogenen gerichtlichen Zuständigkeit ist eine bloße Auswirkung des begehrten Unterlassens im Staat des angerufenen Gerichts nicht ausreichend (Anschluss an OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. März 2021 - I-20 U 269/20, n.v.; Abgrenzung zu OGH…, Urteil vom 16. Dezember 2010 - 17 Ob 13/10a, GRUR Int 2011, 450, 452 und OGH…, Beschluss vom 28. Februar 2012 - 4 Ob 2/12a, GRUR Int 2012, 826, 828).Ob aber überhaupt, wie die Antragstellerin meint, eine reale Verknüpfung auch zu dem Staat besteht, in dem es zu einer Rechtsgutsbeeinträchtigung kommen kann, ist streitig (…bejahend E. Peiffer/M. Peiffer in: Geimer/Schütze, Internationaler Rechtsverkehr in Zivil- und Handelssachen, 63. EL Oktober 2021, Art. 35 EuGVVO Rn. 17 m.w.N.; verneinend OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.03.2021, I-20 U 269/20, vorgelegt in Anlage AG 1; dem folgend das LG Hamburg in dem hier angegriffenen Beschluss).
Rn. 23 Nach alledem kann offen bleiben, ob eine internationale Zuständigkeit nach Art. 35 EuGVVO für Unterlassungsverfügungen überhaupt begründet werden kann oder ob dies grundsätzlich daran scheitert, dass ein gerichtlich angeordnetes Unterlassen nicht zurückgewährt werden kann und daher die für eine einstweilige Maßnahme zu fordernde "Revisibilität" nicht gegeben ist (so OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.03.2021, I-20 U 269/20, Anlage AG 1 sowie die hier angegriffene Entscheidung des LG Hamburg;… a.A. Gottwald in: Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Auflage 2022, Art. 35 EuGVVO Rn. 5).
- EuGH, 24.11.2020 - C-59/19
Die Plattform Booking.com kann von einem Hotel, das sie nutzt, grundsätzlich vor …
Auszug aus OLG Hamburg, 04.04.2022 - 15 W 18/22
Zur Abgrenzung zwischen Art. 7 Nr. 1 und Nr. 2 EuGVVO: Begehrt der Antragsteller allein gestützt auf Lauterkeitsrecht das Unterlassen der Sperrung einer Funktion (hier: eines "Verlagskontos"), welche ihm vom Antragsgegner auf Grundlage eines Vertrags zur Verfügung gestellt wurde, so handelt es sich um einen Anspruch aus einem Vertrag im Sinne von Art. 7 Nr. 1 EuGVVO, wenn eine Vertragsauslegung unerlässlich ist, um zu klären, ob die Sperrung rechtmäßig oder rechtswidrig ist (Anschluss an EuGH, Urteil vom 13. März 2014 - C-548/12 "Brogsitter" und EuGH, Urteil vom 24. November 2020 - C-59/19 "Wikingerhof/Booking.com").Rn. 28 Dieses Ergebnis steht auch in Einklang mit der kürzlich ergangenen Entscheidung des EuGH "Wikingerhof/Booking.com", mit der der Gerichtshof die in "Brogsitter" aufgestellten Grundsätze fortentwickelt hat (Urteil vom 24.11.2020, C-59/19, juris).
- EuGH, 13.03.2014 - C-548/12
Brogsitter - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Gerichtliche …
Auszug aus OLG Hamburg, 04.04.2022 - 15 W 18/22
Zur Abgrenzung zwischen Art. 7 Nr. 1 und Nr. 2 EuGVVO: Begehrt der Antragsteller allein gestützt auf Lauterkeitsrecht das Unterlassen der Sperrung einer Funktion (hier: eines "Verlagskontos"), welche ihm vom Antragsgegner auf Grundlage eines Vertrags zur Verfügung gestellt wurde, so handelt es sich um einen Anspruch aus einem Vertrag im Sinne von Art. 7 Nr. 1 EuGVVO, wenn eine Vertragsauslegung unerlässlich ist, um zu klären, ob die Sperrung rechtmäßig oder rechtswidrig ist (Anschluss an EuGH, Urteil vom 13. März 2014 - C-548/12 "Brogsitter" und EuGH, Urteil vom 24. November 2020 - C-59/19 "Wikingerhof/Booking.com").Rn. 26 Nach der zur Frage der Abgrenzung von Nr. 1 und 2 des Art. 7 EuGVVO grundlegenden EuGH-Entscheidung "Brogsitter" können Klagen wegen zivilrechtlicher Haftung, die nach nationalem Recht deliktsrechtlicher Natur sind, gleichwohl an einen "Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag" i.S.v. Art. 5 Nr. 1 lit. a EuGVVO a.F./Art. 7 Nr. 1 EuGVVO n.F. anknüpfen (EuGH, Urteil vom 13.03.2014, C-548/12 - juris, Leitsatz sowie Rn. 23 ff.).
- EuGH, 17.11.1998 - C-391/95
Van Uden Maritime / Kommanditgesellschaft in Firma Deco-Line u.a. - Brüsseler …
Auszug aus OLG Hamburg, 04.04.2022 - 15 W 18/22
Rn. 15 Über den Wortlaut dieser Bestimmung hinaus ist aufgrund entsprechender EuGH-Rechtsprechung zur Vorgängernorm Art. 24 EuGVÜ (EuGH EuZW 1999, 413 Rn. 38 f.) auch für Art. 35 EuGVVO anerkannt, dass zwischen dem Gegenstand der beantragten Maßnahme und der gebietsbezogenen Zuständigkeit des Vertragsstaats des angerufenen Gerichts eine "reale Verknüpfung" bestehen muss (…s. dazu nur E. Peiffer/M. Peiffer in: Geimer/Schütze, Internationaler Rechtsverkehr in Zivil- und Handelssachen, Werkstand: 63. EL Oktober 2021, Art. 35 EuGVVO Rn. 16, 31).In diesem Sinne versteht der erkennende Senat die Rechtsprechung des EuGH in der grundlegenden Entscheidung "Van Uden" (Urteil vom 17.11.1998, Rs. C-391/95, EuZW 1999, 413 Rn. 40), wenn er davon spricht, dass es eine reale Verknüpfung "zwischen dem Gegenstand der beantragten Maßnahmen und der gebietsbezogenen Zuständigkeit des Vertragsstaats des angerufenen Gerichts" (Unterstreichung nur hier) geben müsse.
- EuGH, 16.07.2009 - C-189/08
Zuid-Chemie - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen - …
Auszug aus OLG Hamburg, 04.04.2022 - 15 W 18/22
Es ist dort eben nicht die Rede vom Begehungs- und/oder Erfolgsort oder dem "Ort, an dem der Schaden eingetreten ist" bzw. dem "Ort des diesem Schaden zu Grunde liegenden ursächlichen Geschehens" (s. dazu etwa EuGH, EuZW 2009, 608 Rn. 23). - BGH, 10.02.2021 - KZR 66/17
Wikingerhof/Booking.com - Gerichtliche Zuständigkeit bei Kartellverstoß: …
Auszug aus OLG Hamburg, 04.04.2022 - 15 W 18/22
In einem solchen Fall hängt die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der mit der Klage beanstandeten Handlung des Anspruchsgegners nicht vom Inhalt der beiderseitigen vertraglichen Rechte und Pflichten ab, sondern ist hiervon unabhängig nach Deliktsrecht zu beurteilen (dem EuGH folgend BGH, Urteil vom 10.02.2021, KZR 66/17 - juris Rn. 11).
- OLG Saarbrücken, 27.09.2023 - 5 U 13/23
Internationale Zuständigkeit: Unterlassungsverfügung einer in Schweiz ansässigen …
Geht es - wie hier - um den Erlass einstweiliger Maßnahmen, kann die internationale Zuständigkeit nach diesem Abkommen über den Gerichtsstand der Hauptsache (Artikel 2 ff. LugÜ) begründet werden; daneben ist sie nach Maßgabe des Artikels 31 LugÜ an jedem internationalen Gerichtsstand für einstweilige Maßnahmen nach nationalem Verfahrensrecht eröffnet (OLG Hamburg, ZIP 2023, 1266;… Stadler/Krüger, in: Musielak/Voit, ZPO 20. Aufl., Art. 35 EuGVVO Rn. 1;… Geimer, in: Zöller, ZPO 34. Aufl., Art. 35 EuGVVO Rn. 1).Was eine solche "reale Verknüpfung" bedeutet, ist noch nicht scharf eingegrenzt (eingehend zuletzt OLG Hamburg, ZIP 2023, 1266;… Eichel in: Wieczorek/Schütze, ZPO 4. Aufl., Art. 35 Rn. 52;… s. auch Geimer in Zöller, a.a.O., Art. 35 EuGVVO Rn. 7;… E. Peiffer/M. Peiffer, in: Geimer/Schütze, a.a.O., Art. 35 EuGVVO Rn. 17: "Was unter der realen Verknüpfung im Einzelnen zu verstehen ist, hat der EuGH offengelassen, so dass dieser Begriff durch die nationalen Gerichte ausgefüllt werden muss.").
Allgemein besteht Einigkeit dahin, dass bei einstweiligen Maßnahmen, die - wie hier - auf ein Unterlassen gerichtet sind, die reale Verknüpfung zu dem Land besteht, in dem der Antragsgegner ansässig ist bzw. in dem das zu untersagende Verhalten gesetzt worden ist (OLG Hamburg, ZIP 2023, 1266; OLG Köln, Beschluss vom 11. März 2021 - 15 W 4/21, juris).
Teilweise wird weitergehend angenommen, dass das Erfordernis der "realen Verknüpfung" auch dann zu bejahen sei, wenn im Erlassstaat eine reale Zugriffsmöglichkeit bestehe, d.h. der von der beantragten Maßnahme betroffene Vermögensgegenstand sich im Erlassstaat befinde bzw. zumindest ein Zwangsgeld im Erlassstaat in das Vermögen des Schuldners vollstreckt werden könne (…Geimer in Zöller, a.a.O., Art. 35 EuGVVO Rn. 8;… Stadler/Krüger, in Musielak/Voit, a.a.O., Art. 35 EuGVVO Rn. 3; zum Ganzen auch OLG Hamburg, ZIP 2023, 1266).
Bloße Auswirkungen einer im Ausland begangenen Handlung genügen nicht (OLG Hamburg, ZIP 2023, 1266; s. auch OLG Köln, Beschluss vom 11. März 2021 - 15 W 4/21, juris, wonach mittelbare und reflexartige Folgewirkungen für das (Unternehmens-)Persönlichkeitsrecht im Inland nicht ausreichen).
- OLG Hamburg, 05.06.2026 - 15 W 13/26
Internationale Gerichtsstandsklausel für Instagram
Rn. 34 Auf die Frage, ob vorliegend das nach der Rechtsprechung des EuGH für Art. 35 Brüssel Ia-VO erforderliche ungeschriebene Tatbestandsmerkmal der "realen Verknüpfung" zwischen dem Gegenstand der beantragten Maßnahme und der gebietsbezogenen Zuständigkeit des Vertragsstaates des angerufenen Gerichts erfüllt ist (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 24.03.2023 - I-16 W 8/23, vorgelegt als Anlage AG 2, dort unter Ziffer 11.1.b), unter Berufung auf OLG Hamburg, Beschl. v. 04.04.2022 - 15 W 18/22 , GRUR-RS 2022, 6932, Rn. 15ff.), kommt es damit vorliegend bereits nicht mehr an. - OLG Düsseldorf, 24.03.2023 - 16 W 8/23
Streit um die Sperrung eines Social-Media-Kanals; Fehler einer internationalen …
Über den Wortlaut der Vorschrift hinaus ist für Art. 35 EuGVVO aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Vorgängernorm jedoch anerkannt, dass "zwischen dem Gegenstand der beantragten Maßnahmen und der gebietsbezogenen Zuständigkeit des Vertragsstaats des angerufenen Gerichts eine reale Verknüpfung" (…so EuGH, Urteile vom 17. November 1998 - C-391/95, juris, Rn. 40 und 48, …und vom 6. Oktober 2021 - C-581/20, juris, Rn. 52) bestehen muss (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 4. April 2022 - 15 W 18/22, juris, Rn. 15).Dass sich das geforderte Unterlassen faktisch auch in Deutschland auswirken würde, weil das Business-Konto auch von hier aus abrufbar ist, reicht für die geforderte reale Verknüpfung nicht aus (siehe OLG Hamburg, Beschluss vom 4. April 2022 - 15 W 18/22, juris, Rn. 22, unter Hinweis auf OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. März 2021 - I-20 U 269/20, n.v.).
- OLG Düsseldorf, 12.09.2024 - 6 W 1/24
Digitale Vignetten für österreichische Autobahnen: Kartellklage in Deutschland …
Rn. 73 Der Senat folgt insoweit der obergerichtlichen Rechtsprechung, wonach bloße Auswirkungen der einstweiligen Maßnahme im Staat des angerufenen Gerichts, hier eine mögliche Beeinträchtigung von Rechtsgütern der Verfügungsklägerin in Deutschland, für eine reale Verknüpfung nicht ausreichen (…so OLG Düsseldorf, Urt. v. 11. März 2021, I-20 U 269/20, n.v. zur Sperrung eines Amazon-Verkäuferkontos; OLG Hamburg, Beschl. v. 4. April 2022, 15 W 18/22, Rn. 22 zur Sperrung eines Verlagskontos bei einem Online-Verlag;… Geimer a.a.O., Rn. 7;… a.A. E. Peiffer/M. Peiffer in: Geimer/Schütze, Internationaler Rechtsverkehr in Zivil- und Handelssachen, Werkstand: 66. EL Januar 2023, Art. 35 EuGVVO, Rn. 17). - LG Lübeck, 05.10.2023 - 15 O 218/23
Gerichtsstand bei Klage von Gewerbetreibendem gegen Social-Media-Dienst wegen …
An einer solchen Verknüpfung fehlt es hier jedoch, da in Deutschland lediglich die Auswirkungen der Maßnahme spürbar werden (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 04.04.2022 - 15 W 18/22).
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