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   OLG Frankfurt, 21.04.2016 - 16 U 251/15   

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https://dejure.org/2016,15092
OLG Frankfurt, 21.04.2016 - 16 U 251/15 (https://dejure.org/2016,15092)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.04.2016 - 16 U 251/15 (https://dejure.org/2016,15092)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. April 2016 - 16 U 251/15 (https://dejure.org/2016,15092)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Justiz Hessen

    § 22 KUG, § 23 KUG
    Persönlichkeitsschutz im Internet

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Teilnahme an Demonstration ist noch keine Einwilligung in Veröffentlichung von Bildausschnitt einer Person

  • JurPC

    Persönlichkeitsschutz im Internet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Persönlichkeitsschutz im Internet

  • online-und-recht.de

    Durch Teilnahme an Demonstration keine konkludente Einwilligung in Foto-Veröffentlichung

  • debier datenbank

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KUG § 22; KUG § 23
    Meinungsfreiheit; Persönlichkeitsschutz; Bildnisschutz im Internet

  • rechtsportal.de

    KUG § 22 ; KUG § 23
    Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch Veröffentlichung von herausgeschnittenen Einzelbildern einer an einer öffentlichen Veranstaltung teilnehmenden Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Fotorecht: Keine konkludente Einwilligung in Veröffentlichung von Fotografien wegen Teilnahme an öffentlicher Veranstaltung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Teilnahme an öffentlicher Veranstaltung ist keine konkludente Einwilligung in Veröffentlichung herausgeschnittener Einzelbilder einer Person - Eventfogorafie

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Teilnahme an Demo ist keine Einwilligung in Veröffentlichung von Einzelbildern einer Person

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Datenschutzrecht: Teilnahme an Veranstaltung begründet keine Einwilligung in Einzelbildveröffentlichung

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Teilnahme an öffentl. Veranstaltung ist keine Einwilligung in die Veröffentlichung von herausgeschnittenen Einzelbildern

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine konkludente Einwilligung in eine Bildveröffentlichung durch Teilnahme an Veranstaltung

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    Teilnahme an Demonstration ist keine Einwilligung zur Einzelbildveröffentlichung

  • das-gruene-recht.de (Kurzinformation)

    Teilnehmer einer Demo willigt nicht automatisch in die Veröffentlichung seines Bildes ein

Besprechungen u.ä. (3)

  • fotorecht-seiler.eu (Entscheidungsbesprechung)

    Recht am eigenen Bild bei Versammlungen - Bildausschnitt

  • fotorecht-seiler.eu (Entscheidungsbesprechung)

    Recht am eigenen Bild bei Versammlungen - Bildausschnitt

  • mycsc.de (Entscheidungsbesprechung)

    Das Fotorecht im Zeitalter von Facebook und Co.

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 10.08.2017 - 16 U 255/16

    Unterlassung und Widerruf von beanstandeten Facebook-Blogbeiträgen

    Der Beklagte hat auch nicht konkret dargelegt, dass und nach welchen konkreten Kriterien mit dem Blog, z.B. nach den gewählten Voreinstellungen des Facebook-Auftritts der Gruppe, nur ein abgegrenzter Personenkreis angesprochen wird oder er den Inhalt nur mit auf andere Weise begrenzten Erklärungswirkung oder Reichweite eingestellt hat (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 21. April 2016, 16 U 251/15 - Rn. 26, zitiert nach juris).
  • LG Frankfurt/Main, 05.10.2017 - 3 O 352/16

    Wer sich bei einer öffentlichen Veranstaltung in Pose fotografieren lässt und

    Hier würde die Einwilligung des Beklagten gemäß Ziffer 11.1 der AGB der UEFA möglicherweise die Abbildung im Rahmen der Berichterstattung unmittelbar über das sportliche Ereignis im Rahmen decken, z.B. das Zeigen von Live-Bildern oder Bildern aus dem Stadion in Zusammenfassungen, wobei auch schon zweifelhaft ist, ob der Beklagte hierbei - wie geschehen - allein auf der Grundlage dieser Einwilligung aus der Menge herausgegriffen werden dürfte (vgl. OLG Frankfurt a.M. K&R 2016, 524; LG Frankfurt a.M., Urt. v. 21.04.2016 - 2-03 O 65/15, BeckRS 2016, 11760; Ernst, AfP 2015, 401, 404 m.w.N.).
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