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   OLG Köln, 23.07.2004 - 16 Wx 153/04   

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https://dejure.org/2004,7507
OLG Köln, 23.07.2004 - 16 Wx 153/04 (https://dejure.org/2004,7507)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.07.2004 - 16 Wx 153/04 (https://dejure.org/2004,7507)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Juli 2004 - 16 Wx 153/04 (https://dejure.org/2004,7507)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stimmrecht noch nicht eingetragener Ersterwerber von Wohnungseigentum; Anwendbarkeit des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) auf eine werdende Wohnungseigentümergemeinschaft; Anforderungen an die Bezeichnung des Beschlussgegenstands bei Einberufung einer ...

  • Judicialis

    WEG §§ 21 ff.; ; WEG § ... 23 Abs. 2; ; WEG § 23 Abs. 4; ; WEG § 25 Abs. 1; ; WEG § 25 Abs. 2 Satz 1; ; WEG §§ 43 ff.; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4; ; WEG § 45 Abs. 1; ; WEG § 47 Abs. 1; ; WEG § 48 Abs. 3; ; FGG § 27; ; FGG § 29

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 24 § 25
    Beschlussfassung in der Wohnungseigentümerversammlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Bezeichnungspflich der angefochtenen Beschlüsse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Jena, 12.06.2001 - 6 W 177/01

    Wohnungseigentümergemeinschaft, werdende; Lastenbeteiligung

    Auszug aus OLG Köln, 23.07.2004 - 16 Wx 153/04
    a) Nach der in der obergerichtlichen Rechtsprechung und dem Schrifttum immer noch ganz herrschenden Meinung, die der Senat teilt, entsteht zwischen dem teilenden ursprünglichen Grundstückseigentümer und den Erwerbern von Wohnungseigentum nach der Teilung eine sog. "faktische" oder "werdende" Wohnungseigentümergemeinschaft, sobald zumindest für einen Erwerber aufgrund eines wirksamen Erwerbsvertrages eine Auflassungsvormerkung zur Sicherung des Eigentumserwerbs in das Grundbuch eingetragen ist und dieser seine Eigentumswohnung in Besitz genommen hat (Senatsbeschluss vom 02.02.2004 - 16 Wx 244/03 - OLG Karlsruhe ZMR 2003, 374 f.; KG WuM 2002, 683 f.; OLG Hamm ZMR 2003, 776 ff. und WuM 2000, 319 ff.; Thüringer Oberlandesgericht WuM 2001, 504 f;

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird überwiegend angenommen, dass durch das Entstehen der Wohnungseigentümergemeinschaft im Rechtssinne die bisherigen Mitglieder der werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft, die noch nicht durch Eintragung im Grundbuch zu Volleigentümern geworden sind, die ihnen eingeräumten Rechte und Pflichten nicht verlieren ( OLG Karlsruhe, a.a.O.; KG, a.a.O.; Thüringer Oberlandesgericht WuM 2001, 504 f; OLG Hamm WuM 2000, 319 ff.; BayObLGZ 1990, 101 ff.BayObLG ZMR 1998, 101 f.).

  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 37/02

    Ermittlung von Abstimmungsergebnissen einer Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Köln, 23.07.2004 - 16 Wx 153/04
    Fehlt es wie im vorliegenden Verfahren an Regeln zur Ermittlung des tatsächlichen Ergebnisses der Abstimmung, wie sie sich aus der Gemeinschaftsordnung oder einem Eigentümerbeschluss ergeben können, so begegnet es keinen Bedenken, wenn sich der Versammlungsleiter bei der Abstimmung der sog. Substraktionsmethode bedient und bereits nach der Abstimmung über zwei von drei - auf Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung gerichteten - Abstimmungsfragen die Zahl der noch nicht abgegebenen Stimmen als Ergebnis der dritten Abstimmungsfrage wertet (vgl. BGHZ 152, 63 ff.).
  • BGH, 08.12.1988 - V ZB 3/88

    Ermittlung der Mehrheit in der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Köln, 23.07.2004 - 16 Wx 153/04
    Maßgeblich ist daher, ob die abgegebenen Ja-Stimmen die Nein-Stimmen überwiegen, während Stimmenthaltungen bei der Bestimmung der Mehrheit im Sinne von § 25 Abs. 1 WEG - sofern nicht durch Vereinbarung oder Teilungserklärung etwas anderes bestimmt ist, was vorliegend nicht der Fall ist - nicht mitzuzählen, d.h. nicht den Nein-Stimmen zuzurechnen sind (vgl. BGHZ 106, 179 ff.).
  • BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88

    Stimmrecht des Erwerbers einer Eigentumswohnung vor Umschreibung im

    Auszug aus OLG Köln, 23.07.2004 - 16 Wx 153/04
    Die von der Beteiligten zu 1. herangezogene Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 01.12.1988 (BGHZ 106, 113 ff.) steht dem nicht entgegen, da sie ausschließlich die Frage betrifft, ob demjenigen, der bei voll eingerichteter Gemeinschaft im Wege der Einzelrechtsnachfolge eine Wohnung erwirbt, vor Umschreibung in das Wohnungsgrundbuch ein Stimmrecht in der Eigentümerversammlung zusteht.
  • BayObLG, 11.04.1990 - BReg. 2 Z 7/90

    Werdender Wohnungseigentümer: Rechte und Pflichten

    Auszug aus OLG Köln, 23.07.2004 - 16 Wx 153/04
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird überwiegend angenommen, dass durch das Entstehen der Wohnungseigentümergemeinschaft im Rechtssinne die bisherigen Mitglieder der werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft, die noch nicht durch Eintragung im Grundbuch zu Volleigentümern geworden sind, die ihnen eingeräumten Rechte und Pflichten nicht verlieren ( OLG Karlsruhe, a.a.O.; KG, a.a.O.; Thüringer Oberlandesgericht WuM 2001, 504 f; OLG Hamm WuM 2000, 319 ff.; BayObLGZ 1990, 101 ff.BayObLG ZMR 1998, 101 f.).
  • OLG Köln, 02.02.2004 - 16 Wx 244/03

    Nebeneinander von "werdender WEG " und in Vollzug gesetzter WEG

    Auszug aus OLG Köln, 23.07.2004 - 16 Wx 153/04
    a) Nach der in der obergerichtlichen Rechtsprechung und dem Schrifttum immer noch ganz herrschenden Meinung, die der Senat teilt, entsteht zwischen dem teilenden ursprünglichen Grundstückseigentümer und den Erwerbern von Wohnungseigentum nach der Teilung eine sog. "faktische" oder "werdende" Wohnungseigentümergemeinschaft, sobald zumindest für einen Erwerber aufgrund eines wirksamen Erwerbsvertrages eine Auflassungsvormerkung zur Sicherung des Eigentumserwerbs in das Grundbuch eingetragen ist und dieser seine Eigentumswohnung in Besitz genommen hat (Senatsbeschluss vom 02.02.2004 - 16 Wx 244/03 - OLG Karlsruhe ZMR 2003, 374 f.; KG WuM 2002, 683 f.; OLG Hamm ZMR 2003, 776 ff. und WuM 2000, 319 ff.; Thüringer Oberlandesgericht WuM 2001, 504 f; …
  • OLG Celle, 05.01.2004 - 4 W 217/03

    Beteiligung an Ausgleich von Zahlungsrückständen einer Wohneigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Köln, 23.07.2004 - 16 Wx 153/04
    So ist es nicht erforderlich, dass der jeweilige Eigentümer aus der Ladung von vornherein sämtliche Einzelheiten des Gegenstandes übersehen und die Auswirkungen eines etwaigen Beschlusses in jeder Beziehung, etwa hinsichtlich der finanziellen Belastung für ihn, erkennen muss; vielmehr genügt in der Regel eine schlagwortartige Bezeichnung (vgl. OLG Celle ZMR 2004, 525, 526).
  • OLG Hamm, 03.12.2002 - 15 W 340/02

    Zum Begriff des werdenden Wohnungseigentümers

    Auszug aus OLG Köln, 23.07.2004 - 16 Wx 153/04
    a) Nach der in der obergerichtlichen Rechtsprechung und dem Schrifttum immer noch ganz herrschenden Meinung, die der Senat teilt, entsteht zwischen dem teilenden ursprünglichen Grundstückseigentümer und den Erwerbern von Wohnungseigentum nach der Teilung eine sog. "faktische" oder "werdende" Wohnungseigentümergemeinschaft, sobald zumindest für einen Erwerber aufgrund eines wirksamen Erwerbsvertrages eine Auflassungsvormerkung zur Sicherung des Eigentumserwerbs in das Grundbuch eingetragen ist und dieser seine Eigentumswohnung in Besitz genommen hat (Senatsbeschluss vom 02.02.2004 - 16 Wx 244/03 - OLG Karlsruhe ZMR 2003, 374 f.; KG WuM 2002, 683 f.; OLG Hamm ZMR 2003, 776 ff. und WuM 2000, 319 ff.; Thüringer Oberlandesgericht WuM 2001, 504 f; …
  • OLG Saarbrücken, 07.05.2002 - 5 W 368/01

    Rechte des noch nicht im Grundbuch eingetragenen Wohnungserwerbers; Anfechtung

    Auszug aus OLG Köln, 23.07.2004 - 16 Wx 153/04
    2 Z 7/90">BayObLGZ 1990, 101 ff; a.A.: OLG Saarbrücken NZM 2002, 610 ff.; Köhler/Bassenge, a.a.O., Teil 7 Rdz. 227).
  • KG, 23.09.2002 - 24 W 230/01

    Wohngeldverpflichtung des werdenden Wohnungseigentümers; nichtiger Kaufvertrag

    Auszug aus OLG Köln, 23.07.2004 - 16 Wx 153/04
    a) Nach der in der obergerichtlichen Rechtsprechung und dem Schrifttum immer noch ganz herrschenden Meinung, die der Senat teilt, entsteht zwischen dem teilenden ursprünglichen Grundstückseigentümer und den Erwerbern von Wohnungseigentum nach der Teilung eine sog. "faktische" oder "werdende" Wohnungseigentümergemeinschaft, sobald zumindest für einen Erwerber aufgrund eines wirksamen Erwerbsvertrages eine Auflassungsvormerkung zur Sicherung des Eigentumserwerbs in das Grundbuch eingetragen ist und dieser seine Eigentumswohnung in Besitz genommen hat (Senatsbeschluss vom 02.02.2004 - 16 Wx 244/03 - OLG Karlsruhe ZMR 2003, 374 f.; KG WuM 2002, 683 f.; OLG Hamm ZMR 2003, 776 ff. und WuM 2000, 319 ff.; Thüringer Oberlandesgericht WuM 2001, 504 f; …
  • OLG Köln, 25.04.1996 - 16 Wx 50/96

    Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung

  • OLG Karlsruhe, 12.11.2001 - 14 Wx 37/01

    Mündlichkeitsprinzip im WEG-Verfahren; Wohnungseigentumserwerb vom Bauträger;

  • KG, 10.11.1993 - 24 W 6075/92

    Abdingbarkeit und Nichtanwendbarkeit der Regelung über die Beschlussfähigkeit;

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