Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 13.12.2018 - 16 U 15/18 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Rom-I VO Art. 3, Rom-I IV Art. 5, § 5 Richtlinie 93/13 EWG, § 4 a UKlaG
Wirksamkeit einer AGB-Klausel über Nichterstattung von Steuern und Gebühren bei Flugbeförderung - degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Wettbewerbsrecht
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Maßgebliches Recht bei einem Personenbeförderungsvertrag
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht/Zivilrecht: Wirksamkeit einer AGB-Klausel über Nichterstattung von Steuern und Gebühren bei Flugbeförderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- Justiz Hessen (Pressemitteilung)
Ausländische Fluggesellschaft kann nach englischem Recht wirksam die Rückerstattung tatsächlich nicht entstandener Gebühren und Steuern ausschließen
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Ausländische Fluggesellschaft kann gegenüber deutschen Verbrauchern Rückerstattung tatsächlich nicht entstandener Gebühren und Steuern nach englischem Recht wirksam ausschließen
- lto.de (Kurzinformation)
Englisches Recht in Deutschland: Easyjet muss Gebühren und Steuern nicht erstatten
- beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)
Ausländische Airline muss nach Flug-Stornierung schon gezahlte Steuern und Gebühren nicht rückerstatten
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Ausländische Fluggesellschaft kann Rückerstattung von Gebühren und Steuern ausschließen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Wirksamkeit einer AGB-Klausel über eine Nichterstattung von Steuern und Gebühren bei der Flugbeförderung
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Ausländische Fluggesellschaft kann nach englischem Recht wirksam die Rückerstattung tatsächlich nicht entstandener Gebühren und Steuern ausschließen
- der-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Die Nichterstattung von Steuern und Gebühren bei Flugbeförderung ist in England und Wales zulässig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Anwendung von englischem Recht in Deutschland: Englische Fluggesellschaft muss bei Flugstornierung Steuern und Gebühren nicht erstatten - Beförderungsverträge nach Art. 5 Rom-I-VO benötigen keinen gesonderten Hinweis auf Wirkungen der Rechtswahl
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wirksamkeit einer AGB-Klausel über Nichterstattung von Steuern und Gebühren bei Flugbeförderung
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 14.12.2017 - 24 O 8/17
- OLG Frankfurt, 13.12.2018 - 16 U 15/18
- BGH, 17.11.2020 - X ZR 3/19
Papierfundstellen
- MDR 2019, 339
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (7)
- EuGH, 28.07.2016 - C-191/15
Verein für Konsumenteninformation - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2018 - 16 U 15/18
Insoweit verfange auch nicht der Einwand der Beklagten, dass das Urteil des EuGH vom 28.7.2016 - Az. C-191/15 nicht einschlägig sei.Der EuGH hat für die vorbeugende Klage eines Verbraucherschutzvereins auf Untersagung der Verwendung vermeintlich missbräuchlicher Klauseln durch Gewerbetreibenden in Verträgen mit Privatpersonen den deliktischen Gerichtsstand des Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ (jetzt Art. 7 Nr. 2 EuGVVO) anerkannt [EuGH Urt. v. 1.10.2012 - C-167/00 - Rn. 50; Urt. v. 28.7.2016 - C-191/15 - Rn. 38].
Zutreffend und von der Berufung nicht beanstandet ist das Landgericht ferner davon ausgegangen, dass auf den vom Kläger geltend gemachten Anspruch auf Unterlassung der Verwendung einer missbräuchlichen Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach der Marktortanknüpfung des Art. 6 Abs. 1 Rom-II-VO deutsches Sachrecht Anwendung findet [vgl. auch EuGH Urt. v. 28.7.2016 aaO. - Rn. 58].
Für die Beurteilung der Anforderungen und der Wirksamkeit der Einbeziehung von allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nach der ausdrücklichen Anweisung des Art. 3 Abs. 5 i.V.m. Art. 10 Abs. 1 Rom-I-VO Ausgangspunkt das jeweilige Vertragsstatut [BGH Urt. v. 9.7.2009 - Xa ZR 19/08 - Rn. 29; Urt. v. 20.5.2010 - Xa ZR 68/09 - Rn. 19; EuGH Urt. v. 28.7.2016 aaO. - Rn. 58], das sich nach den Regeln der Rom-I-VO bestimmt.
Ob eine Rechtswahl überhaupt zulässig ist, bestimmt sich ausschließlich nach dem Internationalen Privatrecht der lex fori [MünchKomm-BGB/Martiny, 7.Aufl., Art. 6 Rom-I-VO - Rn. 51; Martiny aaO. - Rn. 3.11; Staudinger/Magnus aaO., Art. 3 Rom-I-VO Rn. 168; s. auch EuGH Urt. v. 28.7.2016 aaO. - Rn. 49].
Solches folgt auch nicht aus der vom Landgericht in Bezug genommenen Entscheidung des EuGH [Urt. v. 28.7.2016 aaO.], mit welcher dieser die aus der Klausel-RL folgenden Anforderungen an die Transparenz und Verständlichkeit von Rechtswahlklauseln präzisiert hat.
(1) Eine vorformulierte Rechtswahlklausel, mit der das Recht des Mitgliedsstaats gewählt wird, in dem der Unternehmer seinen Sitz hat, ist nur dann missbräuchlich, wenn sie bestimmte, mit ihrem Wortlaut oder ihrem Kontext zusammenhängende Besonderheiten aufweist, die ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien verursachen [EuGH Urt. v 28.7.2016 aaO. - Rn. 67].
- BGH, 09.07.2009 - Xa ZR 19/08
Überprüfung eines Unterlassungsbegehrens eines missbräuchliche Klauseln in AGB in …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2018 - 16 U 15/18
Für die Beurteilung der Anforderungen und der Wirksamkeit der Einbeziehung von allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nach der ausdrücklichen Anweisung des Art. 3 Abs. 5 i.V.m. Art. 10 Abs. 1 Rom-I-VO Ausgangspunkt das jeweilige Vertragsstatut [BGH Urt. v. 9.7.2009 - Xa ZR 19/08 - Rn. 29; Urt. v. 20.5.2010 - Xa ZR 68/09 - Rn. 19; EuGH Urt. v. 28.7.2016 aaO. - Rn. 58], das sich nach den Regeln der Rom-I-VO bestimmt.Die Verbraucherschutzverbände können danach nicht nur inländische Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat der Gemeinschaft gegen verbraucherschützende Normen verstoßen, sondern auch Unternehmen aus einem anderen Mitgliedstaat, die im Inland die für ihr Handeln maßgeblichen gemeinschaftsrechtlichen oder auf gemeinschaftsrechtlicher Grundlage erlassenen Vorschriften ihres Heimatrechts nicht einhalten [vgl. BGH Urt. v. 9.7.2009 aaO. - Rn. 26].
- LG Frankfurt/Main, 14.12.2017 - 24 O 8/17
Erstattung der Flughafengebühren bei Rücktritt: Easyjet-AGB gekippt
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2018 - 16 U 15/18
{ABSCHNITT:Tenor:} Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 14.12.2017 - Az. 2-24 O 8/17 - abgeändert.das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 14.12.21017 - Az. 2-24 O 8/17 - aufzuheben und die Klage abzuweisen;.
- BGH, 20.05.2010 - Xa ZR 68/09
Ryanair darf Barzahlung ausschließen, aber keine zusätzlichen Gebühren für …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2018 - 16 U 15/18
Für die Beurteilung der Anforderungen und der Wirksamkeit der Einbeziehung von allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nach der ausdrücklichen Anweisung des Art. 3 Abs. 5 i.V.m. Art. 10 Abs. 1 Rom-I-VO Ausgangspunkt das jeweilige Vertragsstatut [BGH Urt. v. 9.7.2009 - Xa ZR 19/08 - Rn. 29; Urt. v. 20.5.2010 - Xa ZR 68/09 - Rn. 19; EuGH Urt. v. 28.7.2016 aaO. - Rn. 58], das sich nach den Regeln der Rom-I-VO bestimmt. - BGH, 16.12.2003 - XI ZR 474/02
Rüge der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte im …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2018 - 16 U 15/18
Die Berufung bringt insoweit keine Rüge vor; die auch unter der Geltung des § 513 Abs. 2 ZPO von Amts wegen gebotene Prüfung der internationalen Zuständigkeit [vgl. BGH Urt. 16.12.2003 - XI ZR 474/02 - Rn. 12 ff; Zöller/Heßler, ZPO, 32. Aufl., § 513 Rn. 8] ergibt keine Bedenken. - EuGH, 01.10.2002 - C-167/00
Henkel - "Brüsseler Übereinkommen - Artikel 5 Nummer 3 - Zuständigkeit bei einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2018 - 16 U 15/18
Der EuGH hat für die vorbeugende Klage eines Verbraucherschutzvereins auf Untersagung der Verwendung vermeintlich missbräuchlicher Klauseln durch Gewerbetreibenden in Verträgen mit Privatpersonen den deliktischen Gerichtsstand des Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ (jetzt Art. 7 Nr. 2 EuGVVO) anerkannt [EuGH Urt. v. 1.10.2012 - C-167/00 - Rn. 50; Urt. v. 28.7.2016 - C-191/15 - Rn. 38]. - KG, 23.06.2016 - 23 U 94/15
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2018 - 16 U 15/18
Wie die Berufung mit Erfolg geltend macht, ist im vorliegenden Fall jedoch entgegen der Auffassung des Landgerichts aufgrund der in den AGB der Beklagten enthaltenen Rechtswahl als Vertragsstatut das Recht von England und Wales anzuwenden [so auch KG Beschl. v. 23.6.2016 - 23 U 94/15 - Rn. 8; Rechtsauskunft des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht gemäß Anlage B 4, Seite 4].
- LAG Düsseldorf, 21.01.2022 - 7 Sa 323/21
Auslegung einer Kündigungserklärung mit späterem Kündigungszeitpunkt; …
- LG Düsseldorf, 05.07.2021 - 22 O 133/20 Die Wirksamkeit der Rechtswahl ist also für die Frage, welcher Prüfungsmaßstab bei der Untersuchung der Wirksamkeit und des Zustandekommens anzulegen ist, zu unterstellen (…vgl. BeckOK-BGB/Spickhoff, 56. Edition [Stand: 01.11.2020], Art. 3 Rom I-VO Rn. 14; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 13.12.2018 - 16 U 15/18 (IPRspr 2018-93), RdTW 2019, S. 472, 474 Rz. 18).
Eine Formularabrede einer im Ausland ansässigen Fluggesellschaft zugunsten ihres Heimatrechts in ihren AGB dürfte zwar grundsätzlich nicht überraschend i.S.v. § 305 c Abs. 1 BGB sein, weil gerade bei Luftbeförderungsverträgen der grenzüberschreitende Aspekt auf der Hand liegt (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 13.12.2018 - 16 U 15/18 (IPRspr 2018-93), RdTW 2019, S. 472, 475 Rz. 33;… allgemein zu Geschäften mit Auslandsbezug: Staudinger/Magnus, BGB, Neubearbeitung 2016, Art. 3 Rom I-VO Rn. 176).
Zunächst kann offen bleiben, ob die Rechtswahlklauseln bereits deshalb unwirksam sind, weil sie keinen ausdrücklichen Hinweis auf die beschränkten Rechtswahlmöglichkeiten für Personenbeförderungsverträge in Art. 5 Abs. 2 UAbs. 2 Rom I-VO enthält (so etwa OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 13.12.2018 - 16 U 15/18 (IPRspr 2018-93), RdTW 2019, S. 472, 474 f. Rz. 27 ff.).
- AG Nürnberg, 14.09.2020 - 240 C 2134/20
EuGH Vorlage zur Wirksamkeit einer Rechtswahlklausel in Allgemeinen …
Rn. 24 Prof. Dr. P. M. ist dem in einem Aufsatz ("Rechtswahlklauseln in Luftbeförderungs-AGB auf dem Prüfstand", RRa 2014, 118ff) und das Oberlandesgericht Frankfurt mit Urteil vom 13.12.2018, Aktenzeichen 16 U 15/18 entgegengetreten.Auch das Oberlandesgericht Frankfurt (Urteil vom 13.12.2018, Aktenzeichen 16 U 15/18) hat entschieden, dass die Grundsätze der sogenannten amazon-Entscheidung der Europäischen Gerichtshofes (Urteil vom 28. Juli 2016, Az. C-191/15) mangels Strukturähnlichkeit und wegen der unterschiedlichen Anwendungsbereiche nicht auf Luftbeförderungsverträge übertragbar seien.
- LG Frankfurt/Main, 15.03.2023 - 8 O 43/21
Wettbewerbsrecht: AGB-Klauseln einer Fluggesellschaft zur Rechtswahl und …
Die Kammer schließt sich insoweit der Rechtsprechung der 24. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main an (vgl. deren Teil-Urteil vom 14.04.2022, Az. 2-24 O 419/20 - Anlage B 6 [im Anlagenband]; vgl. außerdem LG Stuttgart, Hinweisbeschluss vom 18.05.2021, Az. 17 O 807/20 - Anlage K 13 [im Anlagenband]; LG Landshut, Hinweisbeschluss vom 17.02.2021, Az. 54 O 2882/20 - Anlage K 14 [im Anlagenband]; LG Düsseldorf, Hinweisbeschluss vom 05.07.2021, Az. 22 O 133/20 - Anlage K 15 [im Anlagenband]; LG Berlin, Teil-Urteil vom 07.01.2022, Az. 67 O 31/21 - Anlage K 18 [im Anlagenband]; LG Memmingen, Teil-Urteil vom 04.03.2022, Az. 26 O 1373/21 - Anlage K 19 [im Anlagenband]; ..., NJW 2022, 2811; die von der Beklagten zitierte Entscheidung OLG Frankfurt am Main, RdTW 2019, 472, betrifft eine andere Klausel, welche die hier gegebenen Verständlichkeitsdefizite nicht in demselben Ausmaß aufweist). - AG Dortmund, 12.04.2022 - 425 C 5876/21
Auskunftsanspruch / Rechtswahlklausel / Steuern und Gebühren / Allgemeine …
Die Wirksamkeit der Rechtswahl ist also für die Frage, welcher Prüfungsmaßstab bei der Untersuchung der Wirksamkeit und des Zustandekommens anzulegen ist, zu unterstellen (OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 13.12.2018 - 16 U 15/18, RRa 2019, 181; LG Düsseldorf, Hinweisbeschl. v. 5.7.2021 - 22 O 133/20, BeckRS 2021, 20151).Eine Formularabrede einer im Ausland ansässigen Fluggesellschaft zugunsten ihres Heimatrechts in ihren AGB dürfte zwar grundsätzlich nicht überraschend i.S.v. § 305c Abs. 1 BGB sein, weil gerade bei Luftbeförderungsverträgen der grenzüberschreitende Aspekt auf der Hand liegt und keine rein innerdeutschen Flügen streitgegenständlich sind (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 13.12.2018 - 16 U 15/18, RRa 2019, 181; LG Düsseldorf, Hinweisbeschl. v. 5.7.2021 - 22 O 133/20, BeckRS 2021, 20151).
- OLG Köln, 01.12.2023 - 6 U 20/23
- LAG Düsseldorf, 21.01.2022 - 7 Sa 409/21
Berücksichtigung von Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten im Ausland bei Übernahme …
- LG Landshut, 31.01.2025 - 13 S 2418/24
Rechtswahlklausel, unangemessene Benachteiligung, Vorläufige Vollstreckbarkeit, …
Die Wirksamkeit der Rechtswahl ist also für die Frage, welcher Prüfungsmaßstab bei der Untersuchung der Wirksamkeit und des Zustandekommens anzulegen ist, zu unterstellen (…vgl. BeckOK-BGB/Spickhoff, 56. Edition [Stand: 01.11.2020], Art. 3 Rom I-VO Rn. 14; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 13.12.2018 - 16 U 15/18, RdTW 2019, S. 472, 474 Rz. 18). - AG Frankfurt/Main, 21.10.2022 - 32 C 1669/22
Beförderungsvertrag - Gültigkeit einer Klausel zur Wahl irischen Rechts
Diese Auffassung wird vom Bundesgerichtshof jedoch ausdrücklich nicht geteilt: Im Urteil vom 13.12.2018 (16 U 15/18) hat er klargestellt, dass die Zulassung der beschränkten Rechtswahl wie in Art. 5 Abs. 2 Unterabsatz 2 der Rom-I-Verordnung zugleich bedeute, dass die Wahl eines Rechts aus dem Kreis der dort enumerativ für wählbar erklärten Rechtsordnungen unter Abwahl der anderen dort genannten Rechtsordnungen zulässig sei. - LG Cottbus, 11.02.2026 - 8 S 1149/25 Allerdings ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass jedenfalls im Hinblick auf Rechtswahlklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen - und solche stellen die ABB der Beklagten hier unzweifelhaft dar - eine Wirksamkeitsprüfung anhand der Art. 3 Abs. 1, 5 S. 1 KlauselRL vorzunehmen ist, soweit diese Bestimmungen der KlauselRL im Verhältnis der Parteien zueinander anwendbar sind (EuGH, Urt. v. 18.11.2020 - C-519/19, NZV 2021, 36; Urt. v. 28.07.2016 - C-191/15, NJW 2016, 2727; OLG Köln, Beschl. v. 29.01.2021 - 9 U 184/20, NZV 2021, 196; OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 13.12.2018 - 16 U 15/18, RdTW 2019, 472; Urt. v. 06.02.2025 - 16 U 78/23, BeckRS 2025, 7189; LG Landshut, Urt. v. 31.01.2025 - 13 S 2418/24, BeckRS 2025, 1253; Beschl. v. 09.04.2024 - 13 S 3298/23 e, BeckRS 2024, 6674; LG Düsseldorf, LG Düsseldorf, Hinweisbeschl.
- LG Stuttgart, 29.09.2022 - 5 S 23/22
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