Rechtsprechung
| OLG Celle, 09.11.2012 - 16 U 53/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 96 ZPO; § 485 ZPO; § 494a ZPO; § 637 Abs. 3 BGB
Anforderungen an die Erledigung der Widerklage eines Bauherrn wegen der Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens durch Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 96; ZPO § 485; ZPO § 494a; BGB § 637 Abs. 3
Erledigung der Widerklage des Bauherrn wegen der Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens durch Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen des Bauherrn - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Aufrechnung in der Berufungsinstanz: Widerklage erledigt?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Bauauftragnehmer kann bei Übergang des Auftraggebers zu Schadensersatz gezahlten Mängelbeseitigungsvorschuss zurückverlangen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Erledigung der Widerklage eines Bauherrn wegen der Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens durch Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Aufrechnung in der Berufungsinstanz: Widerklage erledigt? (IBR 2013, 1244)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Rückforderung von Kostenvorschuss: AG kann auch zweitinstanzlich mit Schadensersatz aufrechnen! (IBR 2013, 1245)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 22.03.2012 - 8 O 1/11
- OLG Celle, 09.11.2012 - 16 U 53/12
Papierfundstellen
- NJW 2013, 475
- NZBau 2013, 107
- BauR 2013, 279
- BauR 2013, 503
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (12)
- BGH, 07.07.1988 - VII ZR 320/87
Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen gegen Ansprüche auf Rückgewähr von …
Auszug aus OLG Celle, 09.11.2012 - 16 U 53/12
Dieser Grundsatz der schadensrechtlichen Dispositionsfreiheit zieht zwangsläufig die Verpflichtung zur Rückzahlung des Vorschusses nach sich, soweit der Anspruch nicht durch Aufrechnung (vgl. BGH NJW 1988, 2728) oder Verrechnung (…vgl. BGH BauR 1989, 201, juris Rn. 15) mit tatsächlich bestehenden Schadensersatzansprüchen erlischt.Rn. 24 Mit der Geltendmachung und Erfüllung des Vorschussanspruchs ist der Auftraggeber nicht gebunden und auf diesen Anspruch beschränkt; er kann vielmehr zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs übergehen, soweit dessen Voraussetzungen weiterhin gegeben sind (…Werner/Pastor, Der Bauprozess, 14. Aufl., Rn. 2134; BGH NJW 1988, 2728; BGH NJW 2010, 1192).
Soweit nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1988, 2728) der Übergang zum Schadensersatzanspruch dahingehend einschränkt ist, dass dies nur vor bestimmungsgemäßer Verwendung des Vorschusses möglich sei, wirkt sich dies für die hier zu treffende Entscheidung nicht aus.
- BGH, 14.01.2010 - VII ZR 108/08
Gewährleistung beim Bauvertrag: Anspruch auf Rückzahlung des Vorschusses auf die …
Auszug aus OLG Celle, 09.11.2012 - 16 U 53/12
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Auftraggeber seinen Willen aufgegeben hat, den Vorschuss für die Beseitigung der Mängel zu verwenden (BGH BauR 1984, 406; BGH BauR 2010, 614).Rn. 24 Mit der Geltendmachung und Erfüllung des Vorschussanspruchs ist der Auftraggeber nicht gebunden und auf diesen Anspruch beschränkt; er kann vielmehr zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs übergehen, soweit dessen Voraussetzungen weiterhin gegeben sind (…Werner/Pastor, Der Bauprozess, 14. Aufl., Rn. 2134; BGH NJW 1988, 2728; BGH NJW 2010, 1192).
- BGH, 10.04.2003 - VII ZR 251/02
Umfang der Mängelbeseitigungskosten; Hotelunterbringung
Auszug aus OLG Celle, 09.11.2012 - 16 U 53/12
Denn der Auftraggeber ist - anders als bei der Vorschusszahlung - in der Verwendung der Schadenssumme frei und insbesondere nicht verpflichtet, sie zur Beseitigung des Schadens zu verwenden (vgl. nur BGH BauR 2003, 1211, juris Rn. 17).Diese Kosten kann der Beklagte als fiktive Schadenspositionen ersetzt verlangen (vgl. nur BGH BauR 2003, 1211; OLG Celle, IBR 2002, 405).
- BGH, 11.02.2010 - VII ZR 153/08
Kosten der Beweissicherung: Aufrechnung mit einem materiell-rechtlichen …
Auszug aus OLG Celle, 09.11.2012 - 16 U 53/12
Rn. 61 (1) Grundsätzlich können die dem Antragsteller eines selbstständigen Beweisverfahrens entstandenen Kosten als zurechenbare Mangelfolgeschäden isolierter Gegenstand eines materiellrechtlichen Kostenerstattungsanspruchs sein, mit dem der Antragsteller gegenüber dem Antragsgegner aufrechnen oder sie zum Gegenstand einer Widerklage machen kann (vgl. nur OLG Dresden, NJW-RR 2003, 305; BGH NJW-RR 2010, 674).Dabei wird dem kostenrechtlichen Erstattungsanspruch nach §§ 91 ff. ZPO Vorrang vor dem materiellrechtlichen Anspruch eingeräumt, nicht zuletzt zur Vermeidung widersprüchlicher Entscheidungen zur Erstattungsfähigkeit der Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens (grundlegend BGH NJW-RR 2010, 674, juris Rn. 13;… vgl. auch OLG Celle, a. a. O.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 1108).
- BGH, 25.08.2005 - VII ZB 35/04
Zulässigkeit eines Kostenantrags im selbständigen Beweisverfahren
Auszug aus OLG Celle, 09.11.2012 - 16 U 53/12
Wird das selbstständige Beweisverfahren jedoch Gegenstand des Hauptsacheverfahrens, ist über die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens im Hauptprozess mitzuentscheiden (BGH NJW-RR 2005, 1688; BGH BauR 2003, 1255).Diese kostenrechtliche Folge tritt nicht nur dann ein, wenn der Antragsteller des Beweisverfahrens seine Gewährleistungsansprüche aktiv einklagt, sondern auch dann, wenn er mit ihnen die Aufrechnung erklärt (BGH, NJW-RR 2005, 1688 - entgegen OLG Dresden a. a. O. - OLG Celle, OLGR 2004, 167).
- BGH, 05.04.1984 - VII ZR 167/83
Voraussetzungen eines Vorschußanspruchs; Sicherungszweck der …
Auszug aus OLG Celle, 09.11.2012 - 16 U 53/12
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Auftraggeber seinen Willen aufgegeben hat, den Vorschuss für die Beseitigung der Mängel zu verwenden (BGH BauR 1984, 406; BGH BauR 2010, 614). - BGH, 22.05.2003 - VII ZB 30/02
Voraussetzungen einer Entscheidung über die Kosten des selbständigen …
Auszug aus OLG Celle, 09.11.2012 - 16 U 53/12
Wird das selbstständige Beweisverfahren jedoch Gegenstand des Hauptsacheverfahrens, ist über die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens im Hauptprozess mitzuentscheiden (BGH NJW-RR 2005, 1688; BGH BauR 2003, 1255). - BGH, 24.11.1988 - VII ZR 112/88
Zweckentsprechende Verwendung eines Vorschusses auf Mängelbeseitigungskosten
Auszug aus OLG Celle, 09.11.2012 - 16 U 53/12
Dieser Grundsatz der schadensrechtlichen Dispositionsfreiheit zieht zwangsläufig die Verpflichtung zur Rückzahlung des Vorschusses nach sich, soweit der Anspruch nicht durch Aufrechnung (vgl. BGH NJW 1988, 2728) oder Verrechnung (vgl. BGH BauR 1989, 201, juris Rn. 15) mit tatsächlich bestehenden Schadensersatzansprüchen erlischt. - OLG Celle, 18.09.2003 - 11 U 11/03
Werklieferungsvertrag über ein maßgefertigtes Schrankwandsystem; Planungsfehler …
Auszug aus OLG Celle, 09.11.2012 - 16 U 53/12
Diese kostenrechtliche Folge tritt nicht nur dann ein, wenn der Antragsteller des Beweisverfahrens seine Gewährleistungsansprüche aktiv einklagt, sondern auch dann, wenn er mit ihnen die Aufrechnung erklärt (BGH, NJW-RR 2005, 1688 - entgegen OLG Dresden a. a. O. - OLG Celle, OLGR 2004, 167). - OLG Dresden, 25.07.2002 - 7 U 330/02
Aufrechnung; kostenselbständiges Beweisverfahren
Auszug aus OLG Celle, 09.11.2012 - 16 U 53/12
Rn. 61 (1) Grundsätzlich können die dem Antragsteller eines selbstständigen Beweisverfahrens entstandenen Kosten als zurechenbare Mangelfolgeschäden isolierter Gegenstand eines materiellrechtlichen Kostenerstattungsanspruchs sein, mit dem der Antragsteller gegenüber dem Antragsgegner aufrechnen oder sie zum Gegenstand einer Widerklage machen kann (vgl. nur OLG Dresden, NJW-RR 2003, 305; BGH NJW-RR 2010, 674). - OLG Düsseldorf, 17.03.1995 - 22 U 139/94
Eigenleistungen des Bauherrn; Kosten des selbständigen Beweisverfahrens
- OLG Celle, 11.06.2002 - 16 U 218/01
Ersatz der fiktiven Magelfolgeschäden
- BGH, 10.10.2017 - VI ZR 520/16
Selbständiges Beweisverfahren: Geltendmachung der Kosten im Wege der …
Insofern kann nichts anderes gelten, als wenn der Antragsteller gegenüber dem Antragsgegner mit seinem materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch aufrechnet (vgl. hierzu BGH…, Urteil vom 11. Februar 2010 - VII ZR 153/08, aaO Rn. 14) oder diesen Anspruch zum Gegenstand einer Widerklage macht (vgl. hierzu OLG Celle, Urteil vom 9. November 2012 - 16 U 53/12, NJW 2013, 475, 476). - OLG Saarbrücken, 30.07.2020 - 4 U 11/14
Fertighaushersteller muss zum Schallschutzniveau beraten!
Der Vorschussanspruch ist an das Recht zur Selbstvornahme gemäß § 637 Abs. 1 BGB gekoppelt, so dass der Besteller den Vorschuss nur verlangen kann, wenn er die Absicht hat, die vorhandenen Mängel tatsächlich im Wege der Selbstvornahme zu beseitigen bzw. beseitigen zu lassen (…vgl. BGHZ 183, 366 , juris Rdn. 13; OLG Celle, NJW 2013, 475 ;… MünchKomm( BGB )-Busche, aaO., § 637 BGB , Rdn. 20).Da es sich bei den Ansprüchen auf Kostenvorschusszahlung gemäß § 637 Abs. 3 BGB wegen der unterschiedlichen Voraussetzungen beider Ansprüche auch dann, wenn sie korrespondieren und betragsmäßig auf das gleiche Ziel gerichtet sind, nicht um einen einheitlichen Streitgegenstand handelt, ist ein Übergang von dem einen auf das andere Klageziel erforderlich, der jedoch in der Regel sachdienlich ist (vgl. OLG Celle, NJW 2013, 475 ; OLG Köln, BauR 1996, 548 (549 f);… MünchKomm( BGB )-Busche, aaO., § 637 BGB , Rdn. 25).
- OLG Brandenburg, 18.08.2020 - 6 U 60/18
Vorschuss muss zeitnah abgerechnet werden!
Soweit der Kläger der Auffassung ist, er könne auch nach ursprünglicher Geltendmachung eines Vorschussanspruches jederzeit auf einen Schadensersatzanspruch zurückkommen, ist das materiell-rechtlich zwar richtig und auch prozessual in einem laufenden Verfahren möglich (vgl. OLG Celle, NJW 2013, 475). - LG Limburg, 14.06.2021 - 2 OH 15/18 All dies stünde einem Antrag nach § 494a Abs. 1 entgegen (…vgl. BeckOK ZPO/Kratz, 31. Ed. 1.12.2018, ZPO § 494a Rn. 2-2.1 m. w. N.; BGH NJW-RR 2005, 1688; OLG Celle BeckRS 2012, 23191; OLG Braunschweig BauR 2001, 990; OLG Köln NJW-RR 2000, 361; OLG Hamm OLGR 1997, 299).
- AG Bad Kreuznach, 09.10.2013 - 23 C 48/09
Kosten des Beweissicherungsverfahrens: Wann ist prozessuale Kostenerstattung …
Die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens können als zurechenbare Mangelfolgeschäden isolierter Gegenstand eines materiell rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs sein (vgl. OLG Celle, NJW 2013, 475).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 01.08.2013 - I-16 U 53/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
BGB § 280 Abs. 1; BGB § 195
Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen pflichtwidriger Nichtoffenbarung der Höhe von Rückvergütungen an die anlageberatende Bank - Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen pflichtwidriger Nichtoffenbarung der Höhe von Rückvergütungen an die anlageberatende Bank
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Fondsanleger muss kenntnisbedingte Verjährung seines Schadensersatzanspruchs wegen Aufklärungspflichtverletzung gegen sich geltend lassen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Fondsanleger muss kenntnisbedingte Verjährung seines Schadensersatzanspruchs wegen Aufklärungspflichtverletzung gegen sich geltend lassen
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 21.02.2012 - 10 O 55/11
- OLG Düsseldorf, 01.08.2013 - I-16 U 53/12
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (13)
- BGH, 26.02.2013 - XI ZR 498/11
Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Verjährungsfristbeginn für …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.2013 - 16 U 53/12
Weiß ein Anleger, dass die ihn beratende Bank für den Vertrieb der empfohlenen Kapitalanlage eine Rückvergütung erhält, deren Höhe ihm die Bank vor seiner Anlageentscheidung nicht mitgeteilt hat, so hängt der Beginn der Verjährungsfrist seines Schadensersatzanspruches wegen verschwiegener Rückvergütung nicht von der Kenntnis der genauen Höhe der Rückvergütung ab (BGH, Urteil vom 26.02.2013 - XI ZR 498/11, juris). - BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08
Optimistische Erwartung als Basis einer Anlageempfehlung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.2013 - 16 U 53/12
Zwar mindern solche Verluste die Kapitalkonten der Gesellschafter und können damit grundsätzlich zu einem Wiederaufleben der Haftung führen (BGH, Urteil vom 27.10.2009 - XI ZR 337/08, juris). - BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05
Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.2013 - 16 U 53/12
Erhielt die Beklagte aufklärungspflichtige Rückvergütungen im vorgenannten Sinn, so verletzte sie die ihr obliegenden Pflichten schuldhaft, weil sie als beratende Bank nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch über die Höhe der Rückvergütung aufklären musste, da die Stärke des Interessenkonflikts einer beratenden Bank entscheidend von der Höhe der Rückvergütung abhängt (vgl. BGH, Urt. v. 19.12.2006 - XI ZR 56/05, juris Rn. 24; OLG Stuttgart…, Urt. vom 04.03.2010 - 13 U 42/09, BeckRS 2010, 06396; OLG Naumburg…, Urt. vom 09.02.2010 - 6 U 147/09, BKR 2010, 215, 217, mit vielen weiteren Nachweisen).
- BGH, 14.07.2009 - XI ZR 152/08
Informationspflichten der Bank zum Umfang der Einlagensicherung von Kundengeldern
Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.2013 - 16 U 53/12
Tritt ein Anlageinteressent an eine Bank heran, um über die Anlage eines Geldbetrages beraten zu werden, wird das darin liegende Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgesprächs angenommen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 2009 - XI ZR 152/08, juris Rn. 47, mwN). - BGH, 16.12.2010 - I ZR 161/08
Satan der Rache
Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.2013 - 16 U 53/12
Diese tatbestandliche Feststellung im Landgerichtsurteil liefert Beweis für das mündliche Parteivorbringen (§ 314 ZPO); eine Unrichtigkeit dieser Feststellung kann grundsätzlich nur im Berichtigungsverfahren (§ 320 ZPO) geltend gemacht und gegebenenfalls behoben werden (vgl. BGH, Urt. v. 16.12.2010 - I ZR 161/08, NJW 2011, 1513, 1514), was hier nicht erfolgt ist. - BGH, 15.04.2010 - III ZR 196/09
Haftung aus Kapitalanlageberatung: Pflicht des freien Anlageberaters zur …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.2013 - 16 U 53/12
Rn. 15 Rückvergütungen im Sinne der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind - regelmäßig umsatzabhängige - Provisionen, die im Gegensatz zu Innenprovisionen nicht aus dem Anlagevermögen, sondern aus offen ausgewiesenen Provisionen wie zum Beispiel Ausgabeaufschlägen und Verwaltungsvergütungen gezahlt werden, so dass beim Anleger zwar keine Fehlvorstellung über die Werthaltigkeit der Anlage entstehen kann, deren Rückfluss an die beratende Bank aber nicht offenbart wird, sondern hinter dem Rücken des Anlegers erfolgt, so dass der Anleger das besondere Interesse der beratenden Bank an der Empfehlung gerade dieser Anlage nicht erkennen kann (BGH, Beschlüsse vom 09.03.2011, 19.07.2011 und vom 24.08.2011- jeweils XI ZR 191/10;… vgl. auch Urt. vom 27. Oktober 2009 - XI ZR 338/08, juris Rn. 31; Urt. vom 15.04.2010 - III ZR 196/09, juris Rn. 55). - BGH, 27.10.2009 - XI ZR 338/08
Immobilienfonds - Zum Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung (hier: …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.2013 - 16 U 53/12
Rn. 15 Rückvergütungen im Sinne der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind - regelmäßig umsatzabhängige - Provisionen, die im Gegensatz zu Innenprovisionen nicht aus dem Anlagevermögen, sondern aus offen ausgewiesenen Provisionen wie zum Beispiel Ausgabeaufschlägen und Verwaltungsvergütungen gezahlt werden, so dass beim Anleger zwar keine Fehlvorstellung über die Werthaltigkeit der Anlage entstehen kann, deren Rückfluss an die beratende Bank aber nicht offenbart wird, sondern hinter dem Rücken des Anlegers erfolgt, so dass der Anleger das besondere Interesse der beratenden Bank an der Empfehlung gerade dieser Anlage nicht erkennen kann (BGH, Beschlüsse vom 09.03.2011, 19.07.2011 und vom 24.08.2011- jeweils XI ZR 191/10; vgl. auch Urt. vom 27. Oktober 2009 - XI ZR 338/08, juris Rn. 31;… Urt. vom 15.04.2010 - III ZR 196/09, juris Rn. 55). - BGH, 09.11.2009 - II ZR 16/09
Senkung der Anforderungen an Prospekthinweise zu § 172 Abs. 4 HGB
Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.2013 - 16 U 53/12
Hierfür reicht es aus, wenn die Hinweise in dem Prospekt in ihrer Zusammenschau dem Anleger vor Augen führen, dass während der Startphase, aber auch bei Ausbleiben des erwarteten wirtschaftlichen Erfolgs des Projekts, die Kommanditistenhaftung wieder auflebt (BGH, Beschluss vom 09.11.2009 - II ZR 16/09, juris, mit Anmerkung von Goette, DStR 2010, 123 f). - BGH, 22.03.2011 - II ZR 216/09
Zur Haftung von Treugebern einer Kommanditgesellschaft
Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.2013 - 16 U 53/12
Zu einer weitergehenden Erläuterung der Haftungsvorschrift des § 172 Abs. 4 HGB waren die Fondsinitiatoren nicht verpflichtet (vgl. BGH, Urteil vom 22.03.2011 - II ZR 216/09, juris Rn. 31). - OLG Naumburg, 09.02.2010 - 6 U 147/09
Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Hinweispflicht auf Rückvergütungen und …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.2013 - 16 U 53/12
Erhielt die Beklagte aufklärungspflichtige Rückvergütungen im vorgenannten Sinn, so verletzte sie die ihr obliegenden Pflichten schuldhaft, weil sie als beratende Bank nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch über die Höhe der Rückvergütung aufklären musste, da die Stärke des Interessenkonflikts einer beratenden Bank entscheidend von der Höhe der Rückvergütung abhängt (…vgl. BGH, Urt. v. 19.12.2006 - XI ZR 56/05, juris Rn. 24; OLG Stuttgart…, Urt. vom 04.03.2010 - 13 U 42/09, BeckRS 2010, 06396; OLG Naumburg, Urt. vom 09.02.2010 - 6 U 147/09, BKR 2010, 215, 217, mit vielen weiteren Nachweisen). - OLG Stuttgart, 04.03.2010 - 13 U 42/09
Anlageberatungsvertrag: Pflicht eines allgemeinen Anlageberaters zur Aufklärung …
- OLG Düsseldorf, 09.12.2010 - 6 U 30/10
Pflicht des freien Anlageberaters zur Aufklärung des Anlegers über die …
- OLG Frankfurt, 04.02.2011 - 3 U 82/10
Anlageberatung: Notwendigkeit einer Beweisaufnahme bezüglich behaupteter …
- LG Hamburg, 08.10.2014 - 332 O 382/13
Beteiligung an einem Schiffsfonds: Schadenersatzanspruch gegen …
Rn. 57 Ebenso ergibt sich auch keine abweichende Beurteilung aus der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 01.08.2013 (1-16 U 53/12).Rn. 58 Im Gegensatz zu dem hier zu beurteilenden Prospekt wurden in dem dort streitgegenständlichen Prospekt die Anleger jedoch nicht nur sehr deutlich darüber informiert, dass die Ausschüttungen nicht steuerpflichtig sind, "dadurchdie Ausschüttungen die Haftung der Kommanditisten nach § 172 Abs. 4 HGB wiederauflebt" (zitiert nach OLG Düsseldorf vom 01.08.2013 a.a.O.), sondern in diesem Zusammenhang auch darüber, dass in der Startphase des Fonds die Ausschüttungen zwingend zum Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung führen..
- LG Hamburg, 08.10.2014 - 332 O 381/13
Kapitalanlage: Haftung von Prospektverantwortlichen infolge fehlerhafter …
Rn. 57 Ebenso ergibt sich auch keine abweichende Beurteilung aus der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 01.08.2013 (1-16 U 53/12).Rn. 58 Im Gegensatz zu dem hier zu beurteilenden Prospekt wurden in dem dort streitgegenständlichen Prospekt die Anleger jedoch nicht nur sehr deutlich darüber informiert, dass die Ausschüttungen nicht steuerpflichtig sind, "dadurchdie Ausschüttungen die Haftung der Kommanditisten nach § 172 Abs. 4 HGB wiederauflebt" (zitiert nach OLG Düsseldorf vom 01.08.2013 a.a.O.), sondern in diesem Zusammenhang auch darüber, dass in der Startphase des Fonds die Ausschüttungen zwingend zum Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung führen..
- LG Hamburg, 12.09.2014 - 334 O 201/13
Prospekthaftung im weiteren Sinne: Schadenersatzanspruch aufgrund von …
Rn. 47 Ebenso ergibt sich auch keine abweichende Beurteilung aus der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 01.08.2013 (1-16 U 53/12).Rn. 48 Im Gegensatz zu dem hier zu beurteilenden Prospekt wurden in dem dort streitgegenständlichen Prospekt die Anleger jedoch nicht nur sehr deutlich darüber informiert, dass die Ausschüttungen nicht steuerpflichtig sind, "dadurch die Ausschüttungen die Haftung der Kommanditisten nach § 172 Abs. 4 HGB wiederauflebt" (zitiert nach OLG Düsseldorf vom 01.08.2013 a.a.O.), sondern in diesem Zusammenhang auch darüber, dass in der Startphase des Fonds die Ausschüttungen zwingend zum Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung führen.
- LG Hamburg, 16.04.2015 - 334 O 216/13
Schadensersatz wegen Kommanditbeteiligung an einem Schiffsfonds: Anforderungen an …
Rn. 66 Ebenso ergibt sich auch keine abweichende Beurteilung aus der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 01.08.2013 (1-16 U 53/12).Rn. 67 Im Gegensatz zu dem hier zu beurteilenden Prospekt wurden in dem dort streitgegenständlichen Prospekt die Anleger jedoch nicht nur sehr deutlich darüber informiert, dass die Ausschüttungen nicht steuerpflichtig sind, "da durch die Ausschüttungen die Haftung der Kommanditisten nach § 172 Abs. 4 HGB wiederauflebt" (zitiert nach OLG Düsseldorf vom 01.08.2013 a.a.O.), sondern in diesem Zusammenhang auch darüber, dass in der Startphase des Fonds die Ausschüttungen zwingend zum Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung führen.
- LG Hamburg, 11.09.2014 - 334 O 200/13
Prospekthaftung im weiteren Sinn: Schadenersatzanspruch aufgrund eines …
Rn. 46 Ebenso ergibt sich auch keine abweichende Beurteilung aus der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 01.08.2013 (1-16 U 53/12).Rn. 47 Im Gegensatz zu dem hier zu beurteilenden Prospekt wurden in dem dort streitgegenständlichen Prospekt die Anleger jedoch nicht nur sehr deutlich darüber informiert, dass die Ausschüttungen nicht steuerpflichtig sind, "dadurchdie Ausschüttungen die Haftung der Kommanditisten nach § 172 Abs. 4 HGB wiederauflebt" (zitiert nach OLG Düsseldorf vom 01.08.2013 a.a.O.), sondern in diesem Zusammenhang auch darüber, dass in der Startphase des Fonds die Ausschüttungen zwingend zum Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung führen.
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