Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 24.07.2003 - 16 WF 50/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Judicialis
ZPO § 567
- archive.org
Umgangsrecht; Untätigkeitsbeschwerde
- Väteraufbruch für Kinder e.V.
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 567; BGB § 1684
Zur Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für eine Untätigkeitsbeschwerde; Erfordernis eines effektiven Rechtsschutzes bei der Gewährung von Umgang mit dem Kind während des Scheidungsprozesses; Vorliegen eines sachlich nicht mehr zu rechtfertigenden Verfahrensstillstandes; Empfehlung der ...
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 53
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 11.12.2000 - 1 BvR 661/00
Gewährung effektiven Rechtsschutzes in kindschaftsrechtlichen Verfahren
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2003 - 16 WF 50/03
Eine Untätigkeitsbeschwerde in einer Umgangssache ist deshalb nicht erst dann zulässig, wenn ein sachlich nicht mehr zu rechtfertigender Verfahrensstillstand gegeben ist, der auf eine Rechtsverweigerung hinausläuft (vgl. etwa OLG Saarbrücken, OLGR 1999, 179) oder wenn ein Untätigbleiben des Gerichts auf einem willkürlichen Verhalten beruht und den Tatbestand einer Rechtsverweigerung erfüllt (vgl. BGH, NJW-RR 1995, 887; Senatsbeschluss vom 24. Juli 2001 - 16 WF 78/01 - nicht veröffentlicht -), sondern bereits dann, wenn eine Verzögerung behauptet wird, die zu einem nennenswerten Rechtsverlust führt (vgl. BVerfG, FamRZ 2001, 753). - BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 41/94
Ablehnungsgesuch - Ehrengerichtshof - Rechtsmittel
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2003 - 16 WF 50/03
Eine Untätigkeitsbeschwerde in einer Umgangssache ist deshalb nicht erst dann zulässig, wenn ein sachlich nicht mehr zu rechtfertigender Verfahrensstillstand gegeben ist, der auf eine Rechtsverweigerung hinausläuft (vgl. etwa OLG Saarbrücken, OLGR 1999, 179) oder wenn ein Untätigbleiben des Gerichts auf einem willkürlichen Verhalten beruht und den Tatbestand einer Rechtsverweigerung erfüllt (vgl. BGH, NJW-RR 1995, 887; Senatsbeschluss vom 24. Juli 2001 - 16 WF 78/01 - nicht veröffentlicht -), sondern bereits dann, wenn eine Verzögerung behauptet wird, die zu einem nennenswerten Rechtsverlust führt (vgl. BVerfG, FamRZ 2001, 753). - OLG Saarbrücken, 16.02.1999 - 6 WF 4/99
Beschwerde als außerordentlicher Rechtsbehelf bei nicht mehr zu rechtfertigendem …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.2003 - 16 WF 50/03
Eine Untätigkeitsbeschwerde in einer Umgangssache ist deshalb nicht erst dann zulässig, wenn ein sachlich nicht mehr zu rechtfertigender Verfahrensstillstand gegeben ist, der auf eine Rechtsverweigerung hinausläuft (vgl. etwa OLG Saarbrücken, OLGR 1999, 179) oder wenn ein Untätigbleiben des Gerichts auf einem willkürlichen Verhalten beruht und den Tatbestand einer Rechtsverweigerung erfüllt (vgl. BGH, NJW-RR 1995, 887; Senatsbeschluss vom 24. Juli 2001 - 16 WF 78/01 - nicht veröffentlicht -), sondern bereits dann, wenn eine Verzögerung behauptet wird, die zu einem nennenswerten Rechtsverlust führt (vgl. BVerfG, FamRZ 2001, 753).
- BVerfG, 28.12.2004 - 1 BvR 2790/04
Vater erhält vorläufig Umgangsrecht
Sie dient allein dem Zweck, den Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf einen effektiven Rechtschutz zu gewährleisten (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, S. 53 ;… OLG Dresden, FamRZ 2000, S. 1422 f.;… OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, S. 1290 f.;… Gummer, in: Zöller, ZPO, 24. Auflage, § 567 Rn. 21;… Reichhold, in: Thomas/Putzo, ZPO, 26. Auflage, § 567 Rn. 10).Die Gerichte können bei Begründetheit der Untätigkeitsbeschwerde nach der fachgerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur schließlich auch nur angewiesen werden, dem Verfahren Fortgang zu geben (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, S. 53 ;… OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, S. 1290 f.;… Gummer, aaO, Rn. 21 a).
- OLG Karlsruhe, 03.05.2007 - 2 WF 32/07
Untätigkeitsbeschwerde: Zulässigkeit wegen faktischer Rechtsverweigerung durch …
Auch weitere Gerichte haben eine Untätigkeitsbeschwerde bei überlanger Verfahrensdauer grundsätzlich für zulässig erachtet (vgl. OLG Brandenburg, B. v. 02.10.2006 - 10 WF 203/06; OLG Frankfurt, B. v. 26.07.2006 - 19 W 47/06; OLG Naumburg FamRZ 2005, 732; OLG Düsseldorf, B. v. 24.07.2006 - I-23 W 35/06; Senat B. v. 04.07.2003 - 2 WF 88/03; OLG Zweibrücken, B. v. 10.09.2003 - 4 W 65/02; OLG Karlsruhe, B. v. 24.07.2003 - 16 WF 50/03; OLG Karlsruhe, B. v. 24.07.2001 - 16 WF 78/01; für Sorgerechtsverfahren KG, B. v. 22.10.2004 - 18 WF 156/04; anders allerdings OLG München, B. v. 28.09.2006 - 6 W 2112/06).In der beispielhaften Aufzählung der Möglichkeiten zur materiellen Prozessförderung erschöpft sich die Möglichkeit des Beschwerdegerichts (vgl. OLG Karlsruhe, B. v. 24.07.2003, - 16 WF 50/03).
- LAG Sachsen, 14.03.2008 - 4 Ta 347/07
Untätigkeitsbeschwerde bei ausstehender Rechtswegentscheidung
Auch weitere Gerichte haben eine Untätigkeitsbeschwerde bei überlanger Verfahrensdauer grundsätzlich für zulässig erachtet (vgl. OLG Brandenburg, B. v. 02.10.2006 - 10 WF 203/06; OLG Frankfurt, B. v. 26.07.2006 - 19 W 47/06; OLG Naumburg FamRZ 2005, 732; OLG Düsseldorf, B. v. 24.07.2006 - I-23 W 35/06; Senat B. v. 04.07.2003 - 2 WF 88/03; OLG Zweibrücken, B. v. 10.09.2003 - 4 W 65/02; OLG Karlsruhe, B. v. 24.07.2003 - 16 WF 50/03; OLG Karlsruhe, B. v. 24.07.2001 - 16 WF 78/01; für Sorgerechtsverfahren KG, B. v. 22.10.2003 - 18 WF 156/04; anders allerdings OLG München, B. v. 28.09.2006 - 6 W 2112/06).In der beispielhaften Aufzählung der Möglichkeiten zur materiellen Prozessförderung erschöpft sich die Möglichkeit des Beschwerdegerichts (vgl. OLG Karlsruhe, B. v. 24.07.2003, - 16 WF 50/03).
- OLG Düsseldorf, 23.09.2008 - 5 W 46/08
Voraussetzungen einer Untätigkeitsbeschwerde
Zwar ist der Senat mit der ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur der Auffassung, dass die Untätigkeitsbeschwerde als außerordentlicher Rechtsbehelf nach Maßgabe der Vorschriften in §§ 567ff. ZPO stattfindet, wenn Anlass für die Annahme besteht, dass eine vom Beschwerdeführer darzulegende, sachlich nicht zu rechtfertigende Untätigkeit des erstinstanzlichen Gerichts zu einem der Rechtsverweigerung gleichkommenden Verfahrensstillstand führt (…grundlegend zu Art. 13 EMRK: EGMR, Urt. v. 08.06.2006 - 75529/01 - Sürmeli/Deutschland, NJW 2006, 2389; BVerfG, FamRZ 2001, 783; NJW-RR 2002, 424; NJW 2005, 1105, 1106; aus der jüngeren Rspr. der Obergerichte: KG, NJW-RR 2008, 598; OLG München, FamRZ 2008, 704; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2004, 1723; OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 53, 54; OLG Naumburg, FamRZ 2006, 967 u. 1296;… ebenso: Zöller/Gummer, ZPO, 26. Aufl., § 567 Rn 21 mwN;… Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 28. Aufl., § 567 Rn 10; aA.: OLG Karlsruhe, FamRZ 1989, 769; KG, MDR 1998, 64, 65;… Musielak/Ball, ZPO, 6. Aufl., § 567 Rn 14). - OLG München, 26.09.2007 - 33 Wx 193/07
Behandlung einer Beschwerde wegen Untätigkeit eines Landgerichts im …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Frankfurt, 26.06.2007 - 4 WF 72/07
Voraussetzungen einer Untätigkeitsbeschwerde
Denn eine erfolgreiche Untätigkeitsbeschwerde kann lediglich die Anweisung zur Folge haben, dem Verfahren in angemessener Frist Fortgang zu geben (BVerfG FamRZ 2005, 173f; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 53; OLG Saarbrücken NJW-RR 1999, 1290).
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Rechtsprechung
| KG, 24.03.2003 - 16 WF 50/03 |
Volltextveröffentlichung
- rechtsportal.de
Zurückweisung einer Untätigkeitsbeschwerde; Untätigkeitsbeschwerde als außergesetzliche Beschwerde
Verfahrensgang
- AG Berlin-Pankow/Weißensee - 10 F 5848/01
- KG, 24.03.2003 - 16 WF 50/03
- BVerfG, 25.11.2003 - 1 BvR 834/03
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02
Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002 …
Auszug aus KG, 24.03.2003 - 16 WF 50/03
Es kann offen bleiben, ob die Untätigkeitsbeschwerde als außergesetzliche Beschwerde zulässig ist oder ob jedenfalls nach der Neuregelung der Zivilprozessordnung nur eine Selbstkorrektur in der Instanz in analoger Anwendung von § 32la ZPO in Betracht kommt (vgl. BGH NJW 2002, 1577 ).
- BVerfG, 25.11.2003 - 1 BvR 834/03
Haager Kindesentführungsübereinkommen; Kindesrückführung nach Polen ; …
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