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Rechtsprechung
   AG Koblenz, 20.12.2013 - 162 C 939/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,39982
AG Koblenz, 20.12.2013 - 162 C 939/13 (https://dejure.org/2013,39982)
AG Koblenz, Entscheidung vom 20.12.2013 - 162 C 939/13 (https://dejure.org/2013,39982)
AG Koblenz, Entscheidung vom 20. Dezember 2013 - 162 C 939/13 (https://dejure.org/2013,39982)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 535, 538, 812, 833, 280 Abs. 1, 307
    Parkettschäden durch Hundekrallen

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wohnraummiete: Schadensersatz für Kratzspuren auf dem Parkettfußboden infolge des artgerechten Laufverhaltens eines Labradorhundes

  • RA Kotz

    Erlaubte Tierhaltung in Mietwohnung - Parkettbeschädigung - Haftung des Mieters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz gegen den Mieter wegen Beeinträchtigung des Parkettbodens durch einen Hund

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Tierhaltung erlaubt: Mieter haftet nicht für Schäden durch Hund!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Erlaubte Tierhaltung in Mietwohnung - Parkettbeschädigung - Haftung des Mieters

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Genehmigung zur Hundehaltung schließt Schadenersatzanspruch des Vermieters für verkratzten Parkett aus

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Parkettkratzer gehen bei erlaubter Hundehalter auf Kosten des Vermieters

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hund gegen Parkett: Wann der Mieter zahlen muss ...

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadenersatzanspruch des Vermieters bei Schäden durch genehmigte Tierhaltung?

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Genehmigung zur Hundehaltung schließt Schadenersatzanspruch des Vermieters für verkratzten Parkett aus

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Hund verkratzt Parkett: Schadensersatz für Vermieter?

  • presseportal.de (Kurzinformation)

    Hundekratzer im Parkett - Das kann zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung gehören

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Parkettkratzer aufgrund genehmigter Hundehaltung: Vermieter steht kein Anspruch auf Schadenersatz zu - Durch artgerechte Haltung verursachte Kratzer sind vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache umfasst

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erlaubte Tierhaltung (hier: Labradorhund): Mieter haftet nicht für durch das Tier verursachte Schäden (IMR 2014, 58)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 1118
  • NJW 2014, 2672
  • NZM 2014, 350
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.05.2011 - VIII ZR 195/10

    Zur Verjährung des Erstattungsanspruchs eines Mieters für Renovierungskosten bei …

    Auszug aus AG Koblenz, 20.12.2013 - 162 C 939/13
    Alternative BGB unter den Aufwendungsbegriff dieser Vorschrift fallen, wenn diese einen rechtlichen Bezug zu dem Mietverhältnis haben (…vgl. Schmidt-Futterer, Mietrecht, 11. Aufl., Rdnr. 49 zu § 548 BGB; BGH, NJW 2011, 1866).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 23.03.1999 - 8 C 126/98
    Auszug aus AG Koblenz, 20.12.2013 - 162 C 939/13
    Die zwangsläufig damit verbundene Folge einer Abnutzung des Parkettbodens durch die Krallen des Hundes, die durch die sach- und artgerechte Haltung dieses Hundes ausgelöst wird, kann deshalb keinen Ersatzanspruch des Vermieters und damit des Beklagten auslösen vergl. AG Berlin-Köpenick, Urteil vom 23.03.1999 - 8 C 126/98).
  • LG Koblenz, 06.05.2014 - 6 S 45/14

    Erlaubte Tierhaltung: Mieter haftet für durch Labrador-Hund verursachte Schäden!

    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Koblenz vom 20.12.-, Az. 162 C 939/13, abgeändert.

    Das am 20.12.- verkündete Urteil des Amtsgerichts Koblenz, Az. 162 C 939/13 wird abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

  • BSG, 07.09.2017 - B 10 ÜG 3/16 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - unangemessene Verfahrensdauer - gleichzeitig neben …

    Rn. 30 In diesem Sinne enthält die Regelung in § 198 Abs. 6 Nr. 1 GVG eine Legaldefinition des Gerichtsverfahrens im entschädigungsrechtlichen Sinn (vgl zB BGH Urteile vom 13.3.2014 - III ZR 91/13 - Juris = NJW 2014, 1118, RdNr 23 und vom 21.5.2014 - III ZR 355/13 - Juris = NJW 2014, 2443, RdNr 11).
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