Rechtsprechung
| VGH Bayern, 20.09.2023 - 16a D 22.172 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BayDG Art. 11, Art. 14 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 S. 1, Art. 58 Abs. 2 S. 1; BeamtStG 33 Abs. 1 S. 3, § 34 Abs. 2, Abs. 3, § 47 Abs. 1 S. 1; StGB § 52, § 242 Abs. 1, § 248a
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Kollegendiebstahls - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Studienrat im Förderschuldienst; Diebstahl zu Lasten zweier Kolleginnen und einer Dienstvorgesetzten; drei tatmehrheitliche Fälle (50 Euro, 20 Euro, 10 Euro); keine Geringwertigkeit; keine verminderte Schuldfähigkeit; Würdigung der ...
- rechtsportal.de
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Studienrat im Förderschuldienst; Diebstahl zu Lasten zweier Kolleginnen und einer Dienstvorgesetzten; drei tatmehrheitliche Fälle (50 Euro, 20 Euro, 10 Euro); keine Geringwertigkeit; keine verminderte Schuldfähigkeit; Würdigung der ...
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 13.09.2021 - AN 12b D 20.2334
- VGH Bayern, 20.09.2023 - 16a D 22.172
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (16)
- BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14
Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage …
Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2023 - 16a D 22.172
Die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme muss deshalb in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 - juris Rn. 12).Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich zum einen nach der Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten sowie der Dauer und Häufigkeit der Pflichtverstöße und nach den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum anderen nach der Form und dem Gewicht des Verschuldens und nach den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte wie insbesondere dem eingetretenen Schaden (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 - juris Rn. 16).
Mit der Anknüpfung an die (im Tatzeitpunkt geltende) Strafandrohung wird zugleich verhindert, dass die Disziplinargerichte ihre eigene Einschätzung des Unwertgehalts eines Delikts an die Stelle der Bewertung des Gesetzgebers setzen (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 - juris Rn. 17, 19).
Rn. 21 Begeht ein Beamter innerdienstlich eine Straftat, für die das Strafgesetz als Strafrahmen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vorsieht - hier sind es bis zu fünf Jahren (§ 242 Abs. 1 StGB) -, reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme grundsätzlich bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 - juris Rn. 20).
Ergibt die vorzunehmende Gesamtabwägung, dass aufgrund des Fehlverhaltens des Beamten ein endgültiger Vertrauensverlust in die ordnungsgemäße Diensterfüllung eingetreten ist, muss er durch eine Disziplinarmaßnahme aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 - juris Rn. 13).
Rn. 27 3.2.2 Ebenfalls zu folgen ist dem Verwaltungsgericht (vgl. UA S. 15 bis 19 unter 4.3.2) darin, dass keiner der von Rechtsprechung entwickelten sogenannten "anerkannten" Milderungsgründe (hierzu BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 - juris Rn. 25 bis 36) durchgreift.
Die vor der Änderung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Aufgabe der Rechtsprechung zur Figur der "Regeleinstufung" U.v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 - juris Rn. 19) ergangene Entscheidung des Senats zum Milderungsgrund der Geringwertigkeit (…BayVGH, B.v. 19.6.2006 - 16b D 05.1555 - juris Rn. 43) steht dem nicht entgegen.
- VGH Bayern, 19.06.2006 - 16b D 05.1555
Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2023 - 16a D 22.172
Auch aus der vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 19.6.2006 - 16b D 05.1555 - juris Rn. 5) ergibt sich nichts Anderes, denn die Beamtin hat in diesem Fall tatsächlich nur einmalig einem Zimmerkollegen einen 20-Euro-Schein aus der Geldbörse entwendet.Die vor der Änderung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Aufgabe der Rechtsprechung zur Figur der "Regeleinstufung" U.v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 - juris Rn. 19) ergangene Entscheidung des Senats zum Milderungsgrund der Geringwertigkeit (BayVGH, B.v. 19.6.2006 - 16b D 05.1555 - juris Rn. 43) steht dem nicht entgegen.
- BVerwG, 24.11.1992 - 1 D 66.91
Paketzusteller der Deutschen Bundespost; Unterschlagung von Nach- und …
Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2023 - 16a D 22.172
Der vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 24.11.1992 - 1 D 66.91 - juris Rn. 18) lag - wie der Klägervertreter zu Recht ausführt - ein auf das hiesige Verfahren nicht übertragbarer Sachverhalt zugrunde, bei dem ein als Paketzusteller eingesetzter Beamter im Rahmen der Zustellung vereinnahmte Nachnahme- und Zustellgebühren in drei Fällen nicht mit der Postkasse abgerechnet hatte.Wenn ein Beamter aber über einen längeren Zeitraum immer wieder auf kleinere Beträge zugreift, ist die Vertrauensgrundlage regelmäßig zerstört (BVerwG, U.v. 24.11.1992 - 1 D 66.91 - juris - Rn. 17).
- VGH Bayern, 18.03.2015 - 16a D 14.755
Disziplinarrecht; Polizeihauptmeister (BesGr. A 9 +Z); Zugriffsdelikt; …
Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2023 - 16a D 22.172
Rn. 28 Die bei 50 Euro liegende Geringwertigkeitsschwelle (BayVGH, U.v. 18.3.2015 - 16a D 14.755 - juris Rn. 50 m.w.N.) ist bei einem Diebstahl von 80 Euro deutlich überschritten.Der Schaden ist begrenzt, wenn die Höhe des Geldbetrags oder der Wert des Gegenstands insgesamt 200 Euro nicht erreicht (…BVerwG, B.v. 26.3.2014 - 2 B 100.13 - juris Rn. 7;… U.v. 23.2.2012 - 2 C 38.10 - juris Rn. 15; B.v. 23.2.2012 - 2 B 143.11 - juris Rn.13, BayVGH, U, v. 18.3.2015 - 16a D 14.755 - juris Rn. 54).
- BVerwG, 09.10.2014 - 2 B 60.14
Beamtendisziplinarrecht; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; …
Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2023 - 16a D 22.172
Denn die dem Gericht - etwa durch die Behördenakten oder im Rahmen einer Beweiserhebung - bekannt gewordene zumessungsrelevante Umstände (wie hier die von ihm selbst eingeräumten darüberhinausgehenden Taten) können vom Gericht im Rahmen der Zumessungserwägungen nach Art. 14 BayDG, etwa bei der Beurteilung der Persönlichkeit des Beamten sowie im Rahmen aller bemessungsrelevanten be- und entlastenden Gesichtspunkte, ohne Weiteres berücksichtigt werden (…vgl. Urban in Urban/Wittkowski, BDG, 2. Aufl. 2017, § 60 Rn. 12; BVerwG, B.v. 9.10.2014 - 2 B 60.14 - juris Rn. 22). - BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10
Disziplinarklage; Zugriffsdelikt; Bemessung der Disziplinarmaßnahme; …
Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2023 - 16a D 22.172
Der Schaden ist begrenzt, wenn die Höhe des Geldbetrags oder der Wert des Gegenstands insgesamt 200 Euro nicht erreicht (…BVerwG, B.v. 26.3.2014 - 2 B 100.13 - juris Rn. 7; U.v. 23.2.2012 - 2 C 38.10 - juris Rn. 15;… B.v. 23.2.2012 - 2 B 143.11 - juris Rn.13, BayVGH, U, v. 18.3.2015 - 16a D 14.755 - juris Rn. 54). - BVerwG, 25.05.2012 - 2 B 133.11
Außerdienstlicher Besitz kinderpornografischen Materials; Dienstbezug …
Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2023 - 16a D 22.172
Rn. 34 Eine durchgreifende Berücksichtigung der offenbar auf eigene Initiative begonnenen therapeutischen Aufarbeitung scheidet aus, wenn - wie hier - auf diese Weise der vollständige Vertrauens- und Autoritätsverlust nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (BVerwG, B.v. 25.5.2012 - 2 B 133.11 - juris Rn. 17). - BVerwG, 23.02.2012 - 2 B 143.11
Zugriffsdelikt; erfolgreiche Aufklärungsrüge; Sachaufklärung; Anforderungen, die …
Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2023 - 16a D 22.172
Der Schaden ist begrenzt, wenn die Höhe des Geldbetrags oder der Wert des Gegenstands insgesamt 200 Euro nicht erreicht (…BVerwG, B.v. 26.3.2014 - 2 B 100.13 - juris Rn. 7;… U.v. 23.2.2012 - 2 C 38.10 - juris Rn. 15; B.v. 23.2.2012 - 2 B 143.11 - juris Rn.13, BayVGH, U, v. 18.3.2015 - 16a D 14.755 - juris Rn. 54). - BVerwG, 05.04.2013 - 2 B 79.11
Gesetzliche Strafandrohung als Orientierungsrahmen für die disziplinarische …
Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2023 - 16a D 22.172
Diese Umstände stellen das normale Verhalten zur Erfüllung der Dienstpflichten dar und sind nicht geeignet, die Schwere des Dienstvergehens derart abzumildern, dass bei einem Beamten, der das in ihn gesetzte Vertrauen von Grund auf erschüttert hat, von einer Aberkennung des Ruhegehalts abgesehen werden könnte (…BayVGH, U.v. 29.7.2015 - 16b D 14.1328 - juris Rn. 40; BVerwG, B.v. 5.4.2013 - 2 B 79.11 - juris Rn. 27). - BVerwG, 26.03.2014 - 2 B 100.13
Disziplinarrechtliche Geringfügigkeitsschwelle
Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2023 - 16a D 22.172
Der Schaden ist begrenzt, wenn die Höhe des Geldbetrags oder der Wert des Gegenstands insgesamt 200 Euro nicht erreicht (BVerwG, B.v. 26.3.2014 - 2 B 100.13 - juris Rn. 7;… U.v. 23.2.2012 - 2 C 38.10 - juris Rn. 15;… B.v. 23.2.2012 - 2 B 143.11 - juris Rn.13, BayVGH, U, v. 18.3.2015 - 16a D 14.755 - juris Rn. 54). - VGH Bayern, 03.05.2017 - 16a D 15.2087
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Beihilfebetruges
- VGH Bayern, 29.07.2015 - 16b D 14.1328
Disziplinarrecht; Postbetriebsassistent (BesGr. A 6 vz); Zugriffsdelikt; …
- BVerwG, 05.07.2016 - 2 B 24.16
Strafvollzugsbeamter; Geheimnisverrat; Amtsverschwiegenheit; …
- BVerwG, 29.08.2001 - 1 D 8.00
Bestreiten der subjektiven Voraussetzungen eines Dienstvergehens - Absehen von …
- VGH Bayern, 26.10.2022 - 16a D 21.2136
Disziplinarrecht - Entfernung aus dem Beamtenverhältnis inner- und …
- VGH Bayern, 16.12.1998 - 16 D 98.897
- VG München, 03.09.2024 - M 19L DK 22.5856
Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen Strafvereitlung …
Rn. 86 Begeht ein Beamter innerdienstlich eine Straftat, für die das Strafgesetz als Strafrahmen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vorsieht - hier sind es sechs Monate bis zu fünf Jahre (§ 258 Abs. 1, § 258a Abs. 1 StGB), reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme grundsätzlich bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (…vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 - juris Rn. 20; BayVGH, U.v. 20.9.2023 - 16a D 22.172 - juris Rn. 21).Ergibt die vorzunehmende Gesamtabwägung, dass aufgrund des Fehlverhaltens des Beamten ein endgültiger Vertrauensverlust in die ordnungsgemäße Diensterfüllung eingetreten ist, muss er durch eine Disziplinarmaßnahme aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden (vgl. BayVGH, U.v. 20.9.2023 - 16a D 22.172 - juris Rn. 22 m.w.N.).
- VGH Bayern, 04.12.2024 - 16a D 22.1787
Disziplinarmaßname der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen sexueller …
Denn dem Gericht - etwa durch die Behördenakten oder im Rahmen einer Beweiserhebung - bekannt gewordene zumessungsrelevante Umstände können im Rahmen der Zumessungserwägungen nach Art. 14 BayDG, etwa bei der Beurteilung der Persönlichkeit des Beamten sowie im Rahmen aller bemessungsrelevanten be- und entlastenden Gesichtspunkte, ohne Weiteres berücksichtigt werden (…vgl. Urban in Urban/Wittkowski, BDG, 2. Aufl. 2017, § 60 Rn. 12;… BVerwG, B.v. 9.10.2014 - 2 B 60.14 - juris Rn. 22; BayVGH, U.v. 20.9.2023 - 16a D 22.172 - juris Rn. 37).Rn. 49 Aus diesem Grund scheidet auch eine durchgreifende Berücksichtigung der offenbar auf eigene Initiative begonnenen therapeutischen Aufarbeitung aus (…BVerwG, B.v. 25.5.2012 - 2 B 133.11 - juris Rn. 17; BayVGH, U.v. 20.9.2023 - 16a D 22.172 - juris Rn. 34).
- VG Saarlouis, 22.10.2024 - 7 K 153/24
Disziplinarische Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst nach Verurteilung …
Dies ergibt sich schon daraus, dass es, was unstreitig ist, an dokumentierten Auffälligkeiten des Beklagten im Tatzeitraum gänzlich fehlt34[Vgl. zu dieser Voraussetzung Bay VGH, Urteil vom 20.09.2023 - 16 a D 22.172 -, juris.][Vgl. zu dieser Voraussetzung Bay VGH, Urteil vom 20.09.2023 - 16 a D 22.172 -, juris.
- VG München, 01.10.2024 - M 19L DK 22.5596
Disziplinarklage, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Vorteilsannahme, Verstöße …
Demnach reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (…vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 - juris Rn. 20; BayVGH, U.v. 20.9.2023 - 16a D 22.172 - juris Rn. 21;… U.v. 30.1.2019 - 16a D 17.65 - juris Rn. 24 m.w.N.).Ergibt die vorzunehmende Gesamtabwägung, dass aufgrund des Fehlverhaltens des Beamten ein endgültiger Vertrauensverlust in die ordnungsgemäße Diensterfüllung eingetreten ist, muss er durch eine Disziplinarmaßnahme aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden (vgl. BayVGH, U.v. 20.9.2023 - 16a D 22.172 - juris Rn. 22 m.w.N.).
- VG München, 03.12.2024 - DK 22.5597
Disziplinarklage, Aberkennung des Ruhegehalts, Kommunaler Wahlbeamter im …
Rn. 420 Begeht ein Beamter innerdienstlich eine Straftat, für die das Strafgesetz als Strafrahmen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vorsieht, reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme grundsätzlich bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (…vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 - juris Rn. 20; BayVGH, U.v. 20.9.2023 - 16a D 22.172 - juris Rn. 21).Ergibt die vorzunehmende Gesamtabwägung, dass aufgrund des Fehlverhaltens des Beamten ein endgültiger Vertrauensverlust in die ordnungsgemäße Diensterfüllung eingetreten ist, muss er durch eine Disziplinarmaßnahme aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden (vgl. BayVGH, U.v. 20.9.2023 - 16a D 22.172 - juris Rn. 22 m.w.N.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2025 - 31 A 1962/23
Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen eines …
Rn. 118 Vgl. OVG NRW, Urteil vom 29.06.2022 - 31 A 1503/20.O -, juris Rn. 155 f. unter Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 29.07.2021 - 2 B 7.21 -, juris Rn. 20 m. w. N.; siehe auch OVG Koblenz, Urteil vom 19.06.2024 - 3 A 10264/24 -, juris Rn. 61; BayVGH, Urteil vom 20.09.2023 - 16a D 22.172 -, juris Rn. 28. - VGH Bayern, 12.03.2025 - 16a D 23.1113
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Oberstudienrat, Besitzverschaffen …
Denn der durch sein gravierendes Fehlverhalten eingetretene Vertrauens-, Autoritäts- und Ansehensverlust lassen sich nicht durch die nachträgliche Korrektur einer früheren negativen Lebensphase oder durch eine erfolgreiche Therapie rückgängig machen (…BVerwG, B.v. 25.5.2012 - 2 B 133.11 - juris Rn. 17;… BayVGH, U.v. 4.12.2024 - 16a D 22.1787 - juris Rn. 48 f.;… U.v. 12.7.2006 - 16a D 05.981 - juris Rn. 22; U.v. 20.9.2023 - 16a D 22.172 - juris Rn. 34). - VGH Bayern, 06.03.2024 - 16a D 22.1589
Disziplinarrecht: Entfernen eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen …
Art. 58 Abs. 2 Satz 1 BayDG steht der Berücksichtigung bekannt gewordener zumessungsrelevanter Umstände im Rahmen der Zumessungserwägungen nach Art. 14 BayDG nicht entgegen (BayVGH, U.v. 20.9.2023 - 16a D 22.172 - juris Rn. 37). - VGH Bayern, 19.02.2025 - 16a D 23.446
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Studienrat im Realschuldienst, Sexueller …
Rn. 69 Aus diesem Grund scheidet auch eine durchgreifende Berücksichtigung der offenbar auf eigene Initiative begonnenen therapeutischen Aufarbeitung aus (…BVerwG, B.v. 25.5.2012 - 2 B 133.11 - juris Rn. 17;… BayVGH, U.v. 4.12.2024 - 16a D 22.1787 - juris Rn. 49; U.v. 20.9.2023 - 16a D 22.172 - juris Rn. 34).
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