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Rechtsprechung
   ArbG Köln, 03.07.2024 - 17 Ca 543/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,15282
ArbG Köln, 03.07.2024 - 17 Ca 543/24 (https://dejure.org/2024,15282)
ArbG Köln, Entscheidung vom 03.07.2024 - 17 Ca 543/24 (https://dejure.org/2024,15282)
ArbG Köln, Entscheidung vom 03. Juli 2024 - 17 Ca 543/24 (https://dejure.org/2024,15282)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Allein die Teilnahme an Potsdamer Treffen rechtfertigt keine außerordentliche Kündigung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Teilnahme am Potsdamer Treffen reicht nicht für eine Kündigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die städtische Mitarbeiterin - und das rechtsextremistische Planungstreffen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Allein die Teilnahme an "Potsdamer Treffen" rechtfertigt keine außerordentliche Kündigung

  • Betriebs-Berater (Pressemitteilung)

    Allein die Teilnahme an "Potsdamer Treffen" rechtfertigt keine außerordentliche Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung einer langjährigen Mitarbeiterin aufgrund der Teilnahme am Potsdamer Treffen wirksam?

  • lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 29.05.2024)

    Kündigungsschutzprozess nach Potsdamer Treffen: Wie privat sind politische Veranstaltungen?

  • ksta.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 14.02.2024)

    Potsdamer Geheimtreffen: Anwalt von Simone Baum nennt Berichterstattung "erstunken und erlogen"

Sonstiges

  • nrw.de (Terminmitteilung)

    Baum ./. Stadt Köln

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (26)

  • BAG, 20.07.1989 - 2 AZR 114/87

    Änderungskündigung eines Fernmeldehandwerkers wegen DKP-Zugehörigkeit - …

    Auszug aus ArbG Köln, 03.07.2024 - 17 Ca 543/24
    Das wiederum hängt maßgeblich davon ab, welche staatlichen Aufgaben der Arbeitgeber wahrzunehmen hat, welche Verhaltenspflichten dem Arbeitnehmer obliegen und welches Aufgabengebiet innerhalb der Verwaltung er zu bearbeiten hat (BAG 20. Juli 1989 - 2 AZR 114/87 - zu II 2 c aa der Gründe mwN, juris).

    Rn. 64 Allerdings kann diese Erklärung mit ihrer allgemein gehaltenen Formulierung nicht dahin verstanden werden, dass allen Beschäftigten der Beklagten ohne Bezug zu der jeweils auszuübenden Tätigkeit - vergleichbar den Beamten - eine Pflicht zur Verfassungstreue obliegt (grundlegend BAG 31. März 1976 - 5 AZR 104/74 - zu III 1 d der Gründe, BAGE 28, 62; seither st. Rspr. 20. Juli 1989 - 2 AZR 114/87 - zu II 2 c aa der Gründe, BAGE 62, 256).

    Rn. 67 (3) Das Maß der einem Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes obliegenden Treuepflicht ergibt sich aus seiner Stellung und dem Aufgabenkreis, der ihm laut Arbeitsvertrag übertragen ist (sog. Funktionstheorie, vgl. BAG 20. Juli 1989 - 2 AZR 114/87 - zu II 2 c aa der Gründe mwN, BAGE 62, 256).

    Je nach Stellung und Aufgabenkreis kann er die Verfassung schon dadurch "wahren", dass er die freiheitliche demokratische Grundordnung jedenfalls nicht aktiv bekämpft (BAG 20. Juli 1989 - 2 AZR 114/87 - zu II 2 c aa der Gründe, BAGE 62, 256; 12. März 1986 - 7 AZR 468/81 - zu II 2 c der Gründe, RzK I 1 Nr. 10).

  • BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09

    Anfechtung - außerordentliche Kündigung - politische Treuepflicht - öffentlicher …

    Auszug aus ArbG Köln, 03.07.2024 - 17 Ca 543/24
    Rn. 58 b. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur sog. funktionsbezogenen Treuepflicht der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (insbesondere BAG, Urteil vom 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 -, Rn. 20 - 31, juris) gilt Folgendes:.

    Rn. 69 (BAG, Urteil vom 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 -, Rn. 20 - 31, juris).

    Rn. 78 Diese Pflicht wird erst durch ein Verhalten verletzt, das in seinen konkreten Auswirkungen darauf gerichtet ist, verfassungsfeindliche Ziele (…) aktiv zu fördern oder zu verwirklichen (BAG 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 11 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 12; BAG, Urteil vom 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 -, Rn. 62, juris).

  • BAG, 11.07.2013 - 2 AZR 994/12

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag desArbeitgebers

    Auszug aus ArbG Köln, 03.07.2024 - 17 Ca 543/24
    Bedingter Vorsatz reicht dafür aus (BAG 11. Juli 2013 - 2 AZR 994/12 - Rn. 22;… 28. April 2011 - 8 AZR 769/09 - Rn. 50;… für den Anwendungsbereich von § 156 StGB vgl. Fischer StGB 61. Aufl. § 156 Rn. 17;… MünchKommStGB/Müller § 156 Rn. 79).

    Er muss die Unvollständigkeit und Unrichtigkeit zumindest für möglich halten und billigend in Kauf nehmen (BAG 11. Juli 2013 - 2 AZR 994/12 - aaO) (BAG…, Urteil vom 31. Juli 2014 - 2 AZR 434/13 -, Rn. 32, juris).

  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 434/13

    Ordentliche Kündigung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus ArbG Köln, 03.07.2024 - 17 Ca 543/24
    Entsprechendes gilt, wenn der Arbeitnehmer in einem Gerichtsverfahren mit dem Arbeitgeber leichtfertig Tatsachenbehauptungen aufstellt, deren Unhaltbarkeit auf der Hand liegt (BAG, Urteil vom 31. Juli 2014 - 2 AZR 434/13 -, Rn. 20, juris).

    Er muss die Unvollständigkeit und Unrichtigkeit zumindest für möglich halten und billigend in Kauf nehmen (…BAG 11. Juli 2013 - 2 AZR 994/12 - aaO) (BAG, Urteil vom 31. Juli 2014 - 2 AZR 434/13 -, Rn. 32, juris).

  • BAG, 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79

    Verfassungstreuepflicht eines Lehramtsanwärters

    Auszug aus ArbG Köln, 03.07.2024 - 17 Ca 543/24
    Würde man für alle Angehörigen des öffentlichen Dienstes gleichmäßig und unabhängig von ihrer Funktion das Bestehen einer besonderen politischen Treuepflicht annehmen, so würden damit politische Grundrechte der Arbeitnehmer - die Freiheit der Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 GG) und die Freiheit, sich in einer Partei politisch zu betätigen (Art. 21 Abs. 1 GG) - unnötig und unverhältnismäßig eingeschränkt (BAG 5. August 1982 - 2 AZR 1136/79 - zu II 4 a und III 1 b der Gründe, BAGE 40, 1; 29. Juli 1982 - 2 AZR 1093/79 - zu B IV 2 c der Gründe, BAGE 39, 235).

    Unterliegt die Klägerin also nur einer sog. einfachen politischen Treuepflicht, verlangt diese von ihr lediglich die Gewähr, nicht selbst aktiv verfassungsfeindliche Ziele zu verfolgen oder darauf auszugehen, den Staat, die Verfassung oder ihre Organe zu beseitigen, zu beschimpfen oder verächtlich zu machen (BAG vom 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79).

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus ArbG Köln, 03.07.2024 - 17 Ca 543/24
    Beamte haben sich deshalb von Gruppen und Bestrebungen zu distanzieren, die den Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (BVerfG 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 ("Radikalenerlass") - zu C I 2 der Gründe, BVerfGE 39, 334).

    Rn. 66 (2) Dieser - weite - Umfang der das Beamtenverhältnis prägenden Treuepflicht lässt sich nicht schematisch auf Beschäftigte übertragen, die in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zum öffentlichen Arbeitgeber stehen und denen in der Regel keine hoheitlichen Befugnisse übertragen sind (BVerfG 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - zu C I 7 b der Gründe, BVerfGE 39, 334).

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 700/11

    Kündigung wegen Verdachts einer Straftat - Darlegungspflichten des Arbeitgebers

    Auszug aus ArbG Köln, 03.07.2024 - 17 Ca 543/24
    Rn. 57 Der Arbeitgeber kann die Kündigungserklärung auf eine Pflichtverletzung im Sinne einer erwiesenen Tat oder eines entsprechenden Verdachtes stützen (BAG vom 16.07.2015, 2 AZR 85/15, juris Rn.38; BAG vom 25.10.2012, 2 AZR 700/11, juris Rn.14).

    Die strafrechtliche Bewertung ist hierbei nicht maßgebend (BAG vom 26.09.2013, 2 AZR 741/12, juris Rn.17; BAG vom 25.10.2012, 2 AZR 700/11, juris Rn.15; LAG Berlin-Brandenburg vom 23.10.2014, 21 Sa 800/14, juris).

  • BAG, 06.06.1984 - 7 AZR 456/82

    Ordentliche Kündigung eines im Angestelltenverhältnis beschäftigten …

    Auszug aus ArbG Köln, 03.07.2024 - 17 Ca 543/24
    Entscheidend ist, inwieweit die außerdienstlichen politischen Aktivitäten in die Dienststelle hineinwirken und entweder die allgemeine Aufgabenstellung des öffentlichen Arbeitgebers oder das konkrete Aufgabengebiet des Arbeitnehmers berühren (BAG 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - mwN, aaO).

    Rn. 78 Diese Pflicht wird erst durch ein Verhalten verletzt, das in seinen konkreten Auswirkungen darauf gerichtet ist, verfassungsfeindliche Ziele (…) aktiv zu fördern oder zu verwirklichen (BAG 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 11 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 12; BAG…, Urteil vom 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 -, Rn. 62, juris).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …

    Auszug aus ArbG Köln, 03.07.2024 - 17 Ca 543/24
    Rn. 103 a. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 27.02.1985 - GS 1/84 - AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 14) hat der gekündigte Arbeitnehmer einen allgemeinen Beschäftigungsanspruch außer im Fall einer offensichtlich unwirksamen Kündigung mindestens dann, wenn der Arbeitnehmer im Kündigungsprozess ein obsiegendes Urteil erstreitet.
  • BAG, 16.12.2021 - 2 AZR 356/21

    Verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag

    Auszug aus ArbG Köln, 03.07.2024 - 17 Ca 543/24
    Rn. 94 Einer Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 i.V.m. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung auch nach Ausspruch einer Abmahnung nicht zu erwarten oder die Pflichtverletzung so schwerwiegend ist, dass selbst deren erstmalige Hinnahme durch den Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG, Urteil vom 16. Dezember 2021 - 2 AZR 356/21 -, Rn. 12).
  • BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 828/93

    Zulässigkeit von Fragebogen im Schuldienst des Freistaats Sachsen

  • BAG, 28.04.2011 - 8 AZR 769/09

    Schadensersatz - Asbestbelastung

  • BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 741/12

    Außerordentliche Kündigung - Kündigungserklärungsfrist

  • BAG, 24.11.2005 - 2 ABR 55/04

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsrat

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.10.2014 - 21 Sa 800/14

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Geldwäsche - außerdienstliches Verhalten - …

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.04.2008 - 5 Sa 181/07

    Außerordentliche Kündigung wegen eines Lügevorwurfs gegenüber Arbeitskollegen - …

  • BAG, 29.07.1982 - 2 AZR 1093/79

    Einstellungsbehörde - Verfassungstreue - Beurteilungsspielraum - Eignung

  • BAG, 20.11.1987 - 2 AZR 266/87

    Zulässigkeit der Beschränkung auf nicht beachtliche rechtliche Gesichtspunkte in …

  • BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 468/81
  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am …

  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 797/11

    Tat- und Verdachtskündigung

  • BAG, 25.01.2018 - 2 AZR 382/17

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Verweigerung einer amtsärztlichen …

  • BAG, 14.12.2017 - 2 AZR 86/17

    Außerordentliche Kündigung - Klageerweiterung

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94

    Stasi-Fragen

  • BAG, 31.03.1976 - 5 AZR 104/74

    Öffentlicher Dienst: Eignung - Befähigung - fachliche Leistung - Lehrer - …

  • BAG, 07.12.1995 - 2 AZR 772/94

    Verhältnis Kündigungsschutzklage - allgemeiner Feststellungsantrag; beschränkte …

  • ArbG Bochum, 06.02.2025 - 1 Ca 1512/24
    Bei einer außerdienstlich begangenen Straftat etwa verstößt der Arbeitnehmer gegen seine schuldrechtliche Pflicht zur Rücksichtnahme aus § 241 Abs. 2 BGB, wenn die Tat einen Bezug zu seinen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen oder zu seiner Tätigkeit hat und dadurch berechtigte Interessen des Arbeitgebers oder andere Arbeitnehmer verletzt werden (BAG 10.04.2014 - 2 AZR 684/13; BAG 27.01.2011 - 2 AZR 825/09; BAG 10.09.2009 - 2 AZR 257/08; BAG 27.11.2008 - 2 AZR 98/07; vgl. auch LAG Niedersachsen 31.03.2019 - 13 Sa 371/18 sowie ArbG Köln 03.07.2024 - 17 Ca 543/24).
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