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Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2016 - L 17 U 30/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,55668
LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2016 - L 17 U 30/06 (https://dejure.org/2016,55668)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.01.2016 - L 17 U 30/06 (https://dejure.org/2016,55668)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. Januar 2016 - L 17 U 30/06 (https://dejure.org/2016,55668)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsunfall eines selbständigen Rechtsanwalts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitsunfall eines selbständigen Rechtsanwalts; Missbräuchliches Ablehnungsgesuch; Verschleppungsabsicht; Präklusion

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (22)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität - …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2016 - L 17 U 30/06
    Das schließt eine Prüfung ein, ob ein Ereignis nach wissenschaftlichen Maßstäben überhaupt geeignet ist, eine bestimmte körperliche oder seelische Störung hervorzurufen (BSG, Urteil vom 09. Mai 2006, B 2 U 1/05 R, juris-Rn. 17).

    Es gibt keine Beweisregel des Inhalts, dass bei fehlender Alternativursache das angeschuldigte Ereignis die Ursache ist oder dass die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit festgestellte versicherte Ursache im naturwissenschaftlichen Sinn automatisch auch eine wesentliche Ursache ist, weil dies bei komplexen Krankheitsgeschehen zu einer Beweislastumkehr führen würde (BSG, Urteil vom 09.05.2006, B 2 U 1/05 R, juris-Rn. 20; Senatsurteil vom 15.10.2014, L 17 U 709/11).

  • BSG, 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2016 - L 17 U 30/06
    Demgegenüber genügt für den Nachweis der kausalen Zusammenhänge zwischen diesen Voraussetzungen der Grad der (hinreichenden) Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die Glaubhaftmachung und erst Recht nicht die bloße Möglichkeit (BSG, Urteil vom 31.01.2012, B 2 U 2/11 R, juris-Rn. 17 m.w.N.;… Urteil vom 24.07.2012, B 2 U 23/11 R, juris-Rn. 27; Senatsurteil vom 12.11.2014, L 17 U 189/10).

    Ist ein Arbeitsunfall nicht nachgewiesen oder lässt sich der ursächliche Zusammenhang zwischen diesem und den geltend gemachten Gesundheitsstörungen nicht wahrscheinlich machen, geht dies nach dem im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten des Versicherten (vgl. u.a. BSG, Urteil vom 31.01.2012, B 2 U 2/11 R).

  • LSG Bayern, 23.06.2015 - L 8 SO 50/13

    Pflegegeld in der Sozialhilfe; Keine Erhöhung des Pflegegeldes in der Sozialhilfe …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2016 - L 17 U 30/06
    Das Verbot der Selbstentscheidung (§§ 60 Abs. 1 SGG, 45 Abs. 1 der Zivilprozessordnung -ZPO-) gilt insoweit nicht (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 23. Juni 2015 - L 8 SO 50/13 -, juris-Rn. 34).

    Ist dies nicht der Fall, kommt eine Selbstentscheidung nicht in Betracht, da sich der abgelehnte Richter über eine bloße formale Prüfung hinaus durch die inhaltliche Entscheidung eines gegen ihn gerichteten Ablehnungsantrags nicht zum Richter in eigener Sache machen darf (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 23. Juni 2015 - L 8 SO 50/13 -, juris-Rn. 36).

  • BFH, 10.03.2015 - V B 108/14

    Verfahrensfehler, Ablehnung einer Terminsverlegung; Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2016 - L 17 U 30/06
    In diesem Fall ist es auch nicht notwendig, über den Antrag in einem besonderen Beschluss zu entscheiden, sondern es kann im Urteil darüber mit entschieden werden (BFH, Beschluss vom 10. März 2015 - V B 108/14 -, juris-Rn. 15).

    Maßgeblich dafür, ob der Antrag zu Recht als missbräuchlich abgelehnt worden ist, sind die im Antrag vorgebrachten Gründe; später geltend gemachte Gründe können nicht berücksichtigt werden (BFH, Beschluss vom 10. März 2015 - V B 108/14 -, juris-Rn. 13).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2014 - L 17 U 709/11

    Streit über die Gewährung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2016 - L 17 U 30/06
    Es gibt keine Beweisregel des Inhalts, dass bei fehlender Alternativursache das angeschuldigte Ereignis die Ursache ist oder dass die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit festgestellte versicherte Ursache im naturwissenschaftlichen Sinn automatisch auch eine wesentliche Ursache ist, weil dies bei komplexen Krankheitsgeschehen zu einer Beweislastumkehr führen würde (BSG…, Urteil vom 09.05.2006, B 2 U 1/05 R, juris-Rn. 20; Senatsurteil vom 15.10.2014, L 17 U 709/11).
  • BSG, 05.02.2008 - B 2 U 8/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Gutachten - Beweis - Beweisverwertungsverbot - …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2016 - L 17 U 30/06
    Die Unverwertbarkeit des ergänzenden Schreibens des Dr. L vom 18.09.2012 wegen dessen vom Senat bejahter Befangenheit hat auch keine Auswirkungen auf die Verwertbarkeit der späteren Gutachten von Dr. C und Dr. H. Ein Verwertungsverbot für ein Beweismittel kann sich nur dann im Sinne einer Fernwirkung auf alle späteren Beweismittel auswirken, wenn durch das weitere Beweismittel das Verwertungsverbot hinsichtlich des ersten Beweismittels umgangen würde, das zweite Beweismittel ohne das erste - unzulässige und verbotene - keinen Bestand hätte oder das zweite auf dem ersten aufbaut (BSG, Urteil vom 05.02.2008, B 2 U 8/07 R, juris-Rn. 63).
  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 31/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - unmittelbare und mittelbare …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2016 - L 17 U 30/06
    "Hinreichend wahrscheinlich" bedeutet, dass mehr für als gegen den Ursachenzusammenhang spricht (BSG, Urteil vom 15.05.2012, B 2 U 31/11 R, juris-Rn. 34;… Urteil vom 27.10.1989, 9 RV 40/88, juris-Rn. 17).
  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 23/11 R

    Anspruch auf Feststellung eines Arbeitsunfalls mit einem Bandscheibenvorfall der …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2016 - L 17 U 30/06
    Demgegenüber genügt für den Nachweis der kausalen Zusammenhänge zwischen diesen Voraussetzungen der Grad der (hinreichenden) Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die Glaubhaftmachung und erst Recht nicht die bloße Möglichkeit (BSG…, Urteil vom 31.01.2012, B 2 U 2/11 R, juris-Rn. 17 m.w.N.; Urteil vom 24.07.2012, B 2 U 23/11 R, juris-Rn. 27; Senatsurteil vom 12.11.2014, L 17 U 189/10).
  • BSG, 20.07.2010 - B 2 U 17/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2016 - L 17 U 30/06
    Eine Aussetzung des Verfahrens im Hinblick auf bei der Beklagten gestellte Anträge zur Löschung von ärztlichen Stellungnahmen und Gutachten aus den Verwaltungsakten war nicht geboten, da die Entscheidung der Beklagten über diese Anträge im gerichtlichen Verfahren nicht vorgreiflich im Sinne von § 114 Abs. 2 Satz 1 SGG ist (BSG, Urteil vom 20.07.2010 - B 2 U 17/09 R -, juris-Rn. 12).
  • BGH, 21.06.2007 - V ZB 3/07

    Versagung des Zuschlags wegen Ablehnung des Rechtspflegers

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2016 - L 17 U 30/06
    Das Befangenheitsgesuch ist allein in Verschleppungsabsicht gestellt, wenn der Antragsteller ausschließlich eine Verzögerung des Verfahrens bezweckt (BGH 21.06.07, V ZB 3/07, juris-Rn. 7; BVerwG, Beschluss vom 09.07.1973,I D 45.73).
  • BSG, 26.07.2007 - B 13 R 28/06 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit - …

  • LSG Hessen, 05.06.2014 - L 3 U 254/10

    Ermittlung der MdE in der gesetzlichen Unfallversicherung; Messung von …

  • OLG Hamm, 24.09.1993 - 12 U 175/92

    Vollständige Fertigstellung erst bei Beseitigung aller Mängel

  • BSG, 27.10.1989 - 9 RV 40/88

    Hypothetische Berufsprognose beim Berufsschadensausgleich

  • BSG, 11.12.2002 - B 6 KA 8/02 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionsbegründung - Verletzung rechtlichen …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2014 - L 17 U 189/10

    Anerkennung von Schäden im linken Hüftgelenk als Folgen eines Arbeitsunfalls

  • LSG Thüringen, 28.03.2007 - L 1 U 809/02

    Ablehnung einer Terminsverlegung und Rechtsmissbräuchlichkeit von …

  • BVerwG, 09.07.1973 - I D 45.73
  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung; …

  • BVerfG, 15.06.2015 - 1 BvR 1288/14

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen …

  • BSG, 31.08.2015 - B 9 V 26/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - …

  • LSG Bayern, 03.07.2002 - L 17 U 319/00

    Anerkennung weiterer Folgen eines Arbeitsunfalls sowie die Gewährung einer …

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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 24.02.2010 - L 17 U 30/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,17240
LSG Bayern, 24.02.2010 - L 17 U 30/06 (https://dejure.org/2010,17240)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24.02.2010 - L 17 U 30/06 (https://dejure.org/2010,17240)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24. Februar 2010 - L 17 U 30/06 (https://dejure.org/2010,17240)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Kausalität - Vorschaden - Gelegenheitsursache - Meniskusverletzung - kein Vorliegen eines so genannten Drehsturzes

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anerkennung einer Meniskusverletzung als Folge eines Arbeitsunfalls - Bewilligung von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsunfall - Meniskusverletzung - Kausalität - ungeeigneter Unfallmechanismus - kein sog. Drehsturz - degenerative Veränderungen maßgeblich - Gelegenheitsursache

  • rechtsportal.de

    SGB VII § 8 Abs. 1
    Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung; Meniskusverletzung bei vorgeschädigtem Knie

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung; Meniskusverletzung bei vorgeschädigtem Knie

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (8)

  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache - …

    Auszug aus LSG Bayern, 24.02.2010 - L 17 U 30/06
    Hierfür ist ein der Gewissheit nahe kommender Grad der Wahrscheinlichkeit notwendig (BSG v. 02.02.1978 - 8 RU 66/77 = SozR 2200 § 548 Nr. 38).

    Hierunter ist eine Wahrscheinlichkeit zu verstehen, nach der bei vernünftiger Abwägung aller Umstände den für den Zusammenhang sprechenden Umständen ein deutliches Gewicht zukommt, sodass hierauf die richterliche Überzeugung gegründet werden kann ( BSGE 45, 285, 286).

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität - …

    Auszug aus LSG Bayern, 24.02.2010 - L 17 U 30/06
    Rn. 19 Zur Feststellung einer gesundheitlichen Beeinträchtigung in Folge eines Versicherungsfalls muss zwischen dem Unfallereignis und den geltend gemachten Unfallfolgen entweder mittels eines Gesundheitserstschadens oder direkt ein Ursachenzusammenhang nach der im Sozialrecht geltenden Theorie der wesentlichen Bedingung bestehen (vgl. BSG v. 09.05.2006, B 2 U 1/05 R, in: Die Sozialgerichtsbarkeit 2007, 242ff, 244).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere …

    Auszug aus LSG Bayern, 24.02.2010 - L 17 U 30/06
    Rn. 18 Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger dauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern für die Gewährung einer Verletztenrente (BSG v. 12.04.2005, BSGE 94, 262 = SozR 4 -2700 § 8 Nr. 14 jeweils RdNr 5 und BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 jeweils RdNr 5).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr - …

    Auszug aus LSG Bayern, 24.02.2010 - L 17 U 30/06
    Rn. 18 Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger dauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern für die Gewährung einer Verletztenrente (BSG v. 12.04.2005, BSGE 94, 262 = SozR 4 -2700 § 8 Nr. 14 jeweils RdNr 5 und BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 jeweils RdNr 5).
  • BSG, 27.10.1987 - 2 RU 35/87

    Ursächlicher Zusammenhang - Arbeitsunfall - Tod des Versicherten - …

    Auszug aus LSG Bayern, 24.02.2010 - L 17 U 30/06
    Eine Krankheitsanlage ist von überragender Bedeutung, wenn sie so stark oder so leicht ansprechbar ist, dass die (naturwissenschaftliche) Verursachung akuter Erscheinungen nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte, sondern jedes alltäglich vorkommende Ereignis zu derselben Zeit die Erscheinungen verursacht hätte (BSGE 62, 220, 222f = SozR 2200 § 589 Nr. 10 S 30).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

    Auszug aus LSG Bayern, 24.02.2010 - L 17 U 30/06
    Die zur Feststellung eines Arbeitsunfalls führenden anspruchsbegründenden Tatsachen (versicherte Tätigkeit, Unfallereignis und [Erst-]Körperschaden) müssen mit Vollbeweis nachgewiesen werden (BSG v.30.04.1985 - 2 RU 43/84).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.11.2009 - L 10 U 3951/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallkausalität - …

    Auszug aus LSG Bayern, 24.02.2010 - L 17 U 30/06
    Die Argumentation des Klägers ist jedoch rechtlich ohne Relevanz, denn für die Frage, ob das Ereignis vom 10.10.1998 eine Gelegenheitsursache darstellt, ist es unerheblich, ob die bereits vorhandene Krankheitsanlage bislang stumm oder als Vorschaden manifest war (s. auch Landessozialgericht Baden - Württemberg, Urteil vom 12.11.2009 - L 10 U 3951/08 ).
  • BSG, 30.06.1960 - 2 RU 86/56
    Auszug aus LSG Bayern, 24.02.2010 - L 17 U 30/06
    Die Frage, ob eine Bedingung für den Erfolg wesentlich ist, beurteilt sich nach dem Wert, den ihr die Auffassung des täglichen Lebens gibt ( BSGE 12, 242, 245).
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Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2012 - L 17 U 30/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,39718
LSG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2012 - L 17 U 30/06 (https://dejure.org/2012,39718)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.11.2012 - L 17 U 30/06 (https://dejure.org/2012,39718)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. November 2012 - L 17 U 30/06 (https://dejure.org/2012,39718)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 23.11.2011 - 5 W 40/11

    Besorgnis der Befangenheit wegen irrtümlich unzutreffender Erfassung des …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2012 - L 17 U 30/06
    Maßgeblich ist insoweit, ob der Sachverständige sich aus Sicht der Beteiligten quasi an die Stelle des Gerichtes setzt und seine Neutralitätspflicht verletzt, indem er dem Gericht oder den Beteiligten den aus seiner Sicht für richtig gehaltenen Weg der Entscheidungsfindung weist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 23.11.2011, Az.: 5 W 40/11, Rn. 5).
  • LSG Bayern, 24.01.2012 - L 2 SF 385/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2012 - L 17 U 30/06
    Der Grund, der das Misstrauen rechtfertigt, muss bei objektiver und vernünftiger Würdigung vom Standpunkt der Partei aus vorliegen (vgl. nur Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 24.01.2012, L 2 SF 385/11 B, Rn. 11).
  • OLG München, 21.03.2011 - 1 W 110/11

    Ablehnung des Sachverständigen im Arzthaftungsprozess: Befangenheitsbesorgnis …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2012 - L 17 U 30/06
    Rn. 16 Nun verbietet sich zwar auch in solchen Fällen eine schematische Betrachtungsweise (vgl. OLG München, Beschluss vom 21.03.2011, 1 W 110/11, Rn. 13).
  • OLG München, 14.09.1992 - 1 W 2173/92
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2012 - L 17 U 30/06
    Äußert sich der Sachverständige allerdings in seiner ungefragten Stellungnahme auch noch unangemessen und polemisch zu den Ausführungen einerweiteren medizinischen Sachverständigen, die eben eine andere Meinung vertritt, so rechtfertigt dies die Befürchtung, der Sachverständige sei einseitig und nicht mehr unbefangen genug und begründet somit gegen ihn die Besorgnis der Befangenheit (vgl. dazu OLG München, Beschluss vom 14.09.1992, 1 W 2173/92, Rn. 17 f.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2025 - L 5 KR 74/22
    Es kommt vielmehr darauf an, ob vom Standpunkt des Beteiligten aus bei vernünftiger Würdigung aller relevanten Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Sachverständigen ihm gegenüber bei der Gutachtenerstattung zu zweifeln (BSG, Beschluss vom 18.7.2007, B 13 R 28/06 R; LSG NRW, Beschluss vom 02.11.2010, L 8 R 921/10 B; LSG NRW, Beschluss vom 27.11.2012, L 17 U 30/06).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.10.2006 - 17 U 30/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,15361
OLG Hamm, 16.10.2006 - 17 U 30/06 (https://dejure.org/2006,15361)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.10.2006 - 17 U 30/06 (https://dejure.org/2006,15361)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Oktober 2006 - 17 U 30/06 (https://dejure.org/2006,15361)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    BGB § 317 Abs. 1; ZPO §§ 1025 ff; ZPO § 1036
    Verbindliche Regulierung von Schadensersatzansprüchen über einen Schiedsgutachtervertrag

  • Wolters Kluwer

    Schiedsgutachtenvertrag über die Beseitigung bergbaulich bedingter Schäden; Voraussetzungen für die Annahme einer konkludenten Vereinbarung der Parteien über die Möglichkeit einer Ablehnung des Gutachters wegen der Besorgnis der Befangenheit; Bedeutung der Auswahl der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.01.1979 - X ZR 40/77

    Rechtsverbindlichkeit eines Schiedsgutachtens; Maßstab für die Überprüfung eines …

    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2006 - 17 U 30/06
    Bei der Erstellung eines Schiedsgutachtens hat ein Sachverständiger von dem Sach- und Streitstand auszugehen, den die Parteien ihm zur Beurteilung unterbreitet haben (vgl. dazu auch: BGH, Urteil vom 25.01.1979, NJW 1979, 1885).

    Bei der Frage, ob ein Schiedsgutachten offenbar unrichtig ist, kommt es aber nur darauf an, ob dem Gutachter bei der Beurteilung des ihm präsentierten Materials offenbare Fehler unterlaufen sind (BGH NJW 1979, 1885).

  • BGH, 27.06.2001 - VIII ZR 235/00

    Auslegung der Bezeichnung des Schiedsgutachters in einer Schiedsgutachterklausel; …

    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2006 - 17 U 30/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 27.06.2001, NJW 2001, 3775) ist die Auswahl der Person des Schiedsgutachters zwar von erheblicher Bedeutung und hier sollte nach dem Schreiben der Beklagten zunächst der Dipl.-Ing.

    Nur darauf und nicht auf die offenbare Unbilligkeit kommt es nämlich an, wenn, wie hier, der Schiedsgutachter die an sich objektiv feststehende, den Vertragsparteien aber mangels Fachkenntnis nicht erkennbare oder zwischen ihnen streitige Leistung zu ermitteln hat (BGH, Urteil v. 21.09.1983, NJW 1984, 43 ff.; Urteil vom 27.01.2001, NJW 2001, 3775).

  • BGH, 28.02.1972 - II ZR 151/69

    Das im Schiedsgutachtervertrag vorgesehene Recht, den Sachverständigen wegen …

    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2006 - 17 U 30/06
    Allerdings können die Parteien das Verfahren vertraglich regeln, also vereinbaren, den Schiedsgutachter wegen Befangenheit ablehnen zu können (BGH NJW 1972, 827).
  • BGH, 21.09.1983 - VIII ZR 233/82

    Geltendmachung einer Mietzinserhöhung für angemietete Praxisräume - Bestellung …

    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2006 - 17 U 30/06
    Nur darauf und nicht auf die offenbare Unbilligkeit kommt es nämlich an, wenn, wie hier, der Schiedsgutachter die an sich objektiv feststehende, den Vertragsparteien aber mangels Fachkenntnis nicht erkennbare oder zwischen ihnen streitige Leistung zu ermitteln hat (BGH, Urteil v. 21.09.1983, NJW 1984, 43 ff.; Urteil vom 27.01.2001, NJW 2001, 3775).
  • OLG Düsseldorf, 11.06.2019 - 21 U 128/15

    Mangelbeseitigungskosten für den Austausch von Fenstern zur Beseitigung …

    Rn. 60 Auf den Schiedsgutachtervertrag sind die §§ 317 ff. BGB entsprechend anzuwenden (vgl. auch BGH, Urteil vom 4.7.2013 - III ZR 52/12, NJW-RR 2014, 492, 493 beck-online; OLG Hamm, Urteil vom 16. Oktober 2006 - 17 U 30/06 -, Rn. 45, juris), weil der Sachverständige als Dritter nicht etwa irgendeine billige Leistung bestimmen, sondern eine richtige Feststellung treffen sollte (…BGH Urt. v. 5.11.2015 - III ZR 41/15, Rn. 39, BeckRS 2015, 19842, beck-online;… MüKoBGB/Würdinger, 8. Aufl. 2019, BGB § 317 Rn. 9, 32).
  • LG Stuttgart, 15.09.2021 - 49 O 183/20

    Verbindliche Aufstellung einer Auseinandersetzungsbilanz einer GbR über einen …

    An die Stelle der offenbaren Unbilligkeit tritt (wie in §§ 84 Abs. 1 VVG, 189 VVG) die offenbare Unrichtigkeit (vgl. ausführlich und m.w.N. OLG Hamm, Urt. v. 16.10.2006, Az. 17 U 30/06, BeckRS 2007, 12847;… Würdinger in MüKo BGB, 8. Aufl. 2019, § 319 Rn.14).

    Es fehlt insoweit an jeglichen Anhaltspunkten (vgl. insoweit auch OLG Hamm, Urt. v. 16.10.2006, Az. 17 U 30/06, BeckRS 2007, 12847).

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