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Rechtsprechung
   OLG Celle, 11.04.2008 - 17 W 3/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,71144
OLG Celle, 11.04.2008 - 17 W 3/08 (https://dejure.org/2008,71144)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.04.2008 - 17 W 3/08 (https://dejure.org/2008,71144)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. April 2008 - 17 W 3/08 (https://dejure.org/2008,71144)
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Wird zitiert von ... (21)

  • OLG Düsseldorf, 18.01.2011 - 25 Wx 28/10

    Anerkennung einer äthiopischen Adoptionsentscheidung

    Das Gesetz trägt damit dem aus Art. 1 und Art. 2 GG folgenden Persönlichkeitsrecht des Kindes Rechnung (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 11.11.2008 - 17 W 3/08; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.07.2010 - 11 Wx 113/09 - jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Celle, 15.11.2011 - 17 W 7/11
    Der Senat kann die Entscheidung als Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüfen (§ 27 Abs. 1 FGG a.F.), d. h. dahin, ob der Tatrichter die betreffenden unbestimmten Rechtsbegriffe verkannt hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststeilungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, gegen Denkgesetze verstoßen oder Erfahrungssätze nicht beachtet hat (Senatsbeschluss vom 11. April 2008.-17 W 3/08-; Tz. 5 [juris], BayObLGR 1997, 85).

    Eine Annahme dient nach § 1741 Absatz 1 Satz 1 BGB dem Kindeswohl nur dann, wenn sie zu einer nachhaltigen Verbesserung der persönlichen Verhältnisse oder der Rechtsstellung des Kindes führt (Senatsbeschluss vom 11 .April 2008 -17 W 3/08-, Tz. 7, veröffentlicht bei juris).

  • OLG Köln, 29.05.2009 - 16 Wx 16/09

    Anerkennung einer ausländischen Adoptionsentscheidung

    Dies führt dazu, dass eine Anerkennung der ausländischen Entscheidung nach deutschem Rechtsverständnis schlechthin ausgeschlossen ist, wenn mit ihr adoptionsfremde Zwecke verfolgt werden, etwa die Einreise des Adoptierten nach Deutschland und der Aufenthalt hier im Land ermöglicht werden soll (OLG Celle, FamRZ 2008, 1109) oder der Adoptierte ohne - jedenfalls bedrohliche - materielle Notlage aus einem sozial intakten familiären Umfeld herausgerissen werden soll, um ihm bessere Zukunftsaussichten in Deutschland zu verschaffen, also letztlich materielle Erwägungen im Vordergrund stehen (OLG Celle, Beschluss vom 11.04.2008 - 17 W 3/08, nicht veröffentlicht;… Staudinger/Henrich, BGB, Neubearbeitung 2008, Art. 22 EGBGB Rz. 95).
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