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Rechtsprechung
   LG Hannover, 01.02.2021 - 18 O 34/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,1928
LG Hannover, 01.02.2021 - 18 O 34/17 (https://dejure.org/2021,1928)
LG Hannover, Entscheidung vom 01.02.2021 - 18 O 34/17 (https://dejure.org/2021,1928)
LG Hannover, Entscheidung vom 01. Februar 2021 - 18 O 34/17 (https://dejure.org/2021,1928)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Schadenersatzbegehren wegen kartellbedingt überhöhter Zuckerpreise; Feststellung eines Kartells durch das Bundeskartellamt; Unvereinbarkeit der Erbringung der Rechtsdienstleitung mit einer anderen Leistungspflicht

  • anwaltsblatt-datenbank.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    § 1 RDG, § 134 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 1 RDG, § 134 BGB
    Kein erlaubtes Legal Tech-Inkasso: Schadensersatzansprüche im Zuckerkartell

Besprechungen u.ä. (3)

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 1 RDG, § 134 BGB
    Kein erlaubtes Legal Tech-Inkasso: Schadensersatzansprüche im Zuckerkartell

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Unzulässiges Legal-Tech-Inkasso

  • anwaltsblatt-datenbank.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    § 1 RDG, § 134 BGB

Papierfundstellen

  • AnwBl 2021, 305
  • AnwBl Online 2021, 606
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (43)

  • BGH, 27.11.2019 - VIII ZR 285/18

    Zur Vereinbarkeit der Tätigkeit des registrierten Inkassodienstleisters "Lexfox" …

    Auszug aus LG Hannover, 01.02.2021 - 18 O 34/17
    Dementsprechend ist dem BGH in seinem methodischen Grundansatz zu folgen, wenn er als Kriterium der weiteren Prüfung darauf abstellt, dass die dort in Rede stehende Tätigkeit der Klägerin "zum Teil Unterschiede zu einem Forderungseinzug im herkömmlichen, stärker von Mahn- und Beitreibungsmaßnahmen geprägten [...] Sinne auf[weist]", um dann weiter zu fragen, ob sie trotzdem "(noch) als (zulässige) Inkassodienstleistung gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG anzusehen und deshalb von der nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG bestehenden Befugnis der Klägerin, als registrierte Person Rechtsdienstleistungen im Bereich der Inkassodienstleistungen zu erbringen, (noch) gedeckt"ist ( BGH Urt. v. 27.11.2019 - VIII ZR 285/18, BeckRS 2019, 30591, Rn. 97).

    Auch die Verwendung des Begriffs "noch" macht deutlich, dass der BGH von einer auf den Einzelfall bezogenen Abwägung ausgeht, die einer Quantifizierung im Maße der Abweichung einzelner Faktoren oder einer Mehrzahl von Faktoren in der Gesamtheit von einem bestimmten Leitbild zugänglich ist (vgl. BGH Urt. v. 27.11.2019 - VIII ZR 285/18, BeckRS 2019, 30591, Rn. 110: "Würdigung der Umstände des Einzelfalls einschließlich einer Auslegung der hinsichtlich der Forderungseinziehung getroffenen Vereinbarungen").

    Der BGH führte diesbezüglich aus, dass im dort zu entscheidenden Fall vertraglich eine vorrangige außergerichtliche Anspruchsdurchsetzung geregelt war; nur, wenn diese nicht zum Erfolg führte, und nur "bei entsprechenden Erfolgsaussichten"durfte (nicht: musste) der dortige Dienstleister auch das gerichtliche Verfahren initiieren ( BGH Urt. v. 27.11.2019 - VIII ZR 285/18, BeckRS 2019, 30591, Rn. 4-6).

    Auch der BGH geht zutreffend davon aus, dass die Zulässigkeit einer Inkassodienstleistung auf die Rechtsgebiete beschränkt ist, für welche der Sachkundenachweis zu erbringen ist ( BGH Urt. v. 27.11.2019 - VIII ZR 285/18, BeckRS 2019, 30591, Rn. 214: "Eine Unzulässigkeit der Inkassodienstleistung könnte sich daraus ergeben, dass die Tätigkeiten ihre Inkassobefugnis nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG deshalb überschritten hätte, weil die von ihr mit der Registrierung als Inkassodienstleisterin nachgewiesene Sachkunde [...] hierfür nicht ausreichte").

    Dem steht auch nicht die Entscheidung des BGH vom 27.11.2019 - VIII ZR 285/18 - in der Sache "wenigermiete.de" entgegen.

    Zwar hat der BGH dort ( Urteil vom 27.11.2019 - VIII ZR 285/18 -, BGHZ 224, 89-177, Rn. 225) ausgeführt, der klageweisen Durchsetzung stehe die Zielsetzung des Rechtsdienstleistungsgesetzes, die Rechtsuchenden, den Rechtsverkehr und die Rechtsordnung vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zu schützen, grundsätzlich jedenfalls dann nicht entgegen, wenn ein Rechtsanwalt als unabhängiges Organ der Rechtspflege mit der Durchführung des streitigen gerichtlichen Verfahrens beauftragt werde; zuvor hatte der BGH aber umfänglich geprüft, ob die dortige Materie des Wohnungsmietrechts unter § 11 Abs. 1 RDG fällt.

    "Setzen die Inkassounternehmen die von ihnen verlangte, überprüfte und für genügend befundene Sachkunde bei der Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen ein, ist nicht erkennbar, dass damit eine Gefahr für den Rechtsuchenden oder den Rechtsverkehr verbunden sein könnte (…BVerfG, aaO; Senatsurteile vom 27. November 2019 - VIII ZR 285/18, aaO Rn. 121;… vom 8. April 2020 - VIII ZR 130/19, aaO).".

    Hierzu gehörte auch damals im Rahmen des Bürgerlichen Rechts - ohne Einschränkung - das Recht der Schuldverhältnisse (…vgl. BVerfG, aaO), mithin einschließlich des Wohnraummietrechts ( Senatsurteil vom 27. November 2019 - VIII ZR 285/18, aaO Rn. 224).".

    Gleichzeitig war der Gesetzgeber - unter Heranziehung der noch zum Rechtsberatungsgesetz ergangenen liberalisierenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - aber bestrebt, eine grundlegende, an den Gesichtspunkten der Deregulierung und Liberalisierung ausgerichtete Neugestaltung des Rechts der außergerichtlichen Rechtsdienstleistungen zu gewährleisten und dieses für künftige Entwicklungen sowohl im gesellschaftlichen Bereich als auch auf dem Gebiet der Dienstleistungsberufe zu öffnen (grundlegend hierzu Senatsurteil vom 27. November 2019 - VIII ZR 285/18, aaO Rn. 99, 114 ff., 132 ff. sowie BT-Drucks. 16/3655, S. 26 bis 42)..

    Der Umfang dieser Angebote lässt teilweise Zweifel aufkommen, ob es sich hierbei noch um eine Inkassodienstleistung nach § 2 Absatz 2 Satz 1 RDG handelt (vergleiche BGH, Urteil vom 27.11.2019 - VIII ZR 285/18).

    (2) Die Nichtigkeitsfolge ergibt sich auch dann, wenn man mit dem BGH annimmt, dass nicht schon jede geringfügige Überschreitung der Inkassodienstleistungsbefugnis gem. § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG ausnahmslos dann auch zur Nichtigkeit der auf die Verletzung des Rechtsdienstleistungsgesetzes gerichteten Rechtsgeschäfte nach § 134 BGB führen muss (vgl. BGH Urt. v. 27.11.2019 - VIII ZR 285/18, BeckRS 2019, 30591, Rn. 90), denn jedenfalls ist die Nichtigkeitsfolge im vorliegenden Fall verhältnismäßig.

    ( BGH Urt. v. 27.11.2019 - VIII ZR 285/18, BeckRS 2019, 30591, Rn. 91).

    Die Interessenkollision ist auch - wie gezeigt - eindeutig und nicht nur geringfügig (zur Frage der Geringfügigkeit im Rahmen eines Verstoßes gegen § 3 RDG: vgl. BGH, Urt. v. 27.11.2019, VIII ZR 285/18, Rn. 90).

  • LG München I, 07.02.2020 - 37 O 18934/17

    Financialright darf nicht für Lkw-Kartell-Geschädigte klagen: Mehr als 3.000 …

    Auszug aus LG Hannover, 01.02.2021 - 18 O 34/17
    Denn die Registrierung als Inkassodienstleister umfasst auch die Befugnis, eine rechtliche Bewertung der Durchsetzbarkeit der Forderung abzugeben und den Rechtssuchenden auf dieser Grundlage rechtlich zu beraten (s. nur LG München I Endurteil v. 7.2.2020 - 37 O 18934/17, BeckRS 2020, 841, Rn. 110).

    Der Begriff der Inkassodienstleistung darf also nicht auf eine rein kaufmännisch-technische Einziehungstätigkeit ohne bzw. mit allenfalls einer schematischen Rechtsanwendung reduziert werden (zutreffend LG München I Endurteil v. 7.2.2020 - 37 O 18934/17, BeckRS 2020, 841, Rn. 110).

    (2) Ebenfalls nicht allein zu einem Entfallen der Eigenschaft als Inkassodienstleistung führt, dass ggf. schwierige Rechtsfragen zu prüfen sind (LG München I Endurteil v. 7.2.2020 - 37 O 18934/17, BeckRS 2020, 841, Rn. 111 unter Verweis auf vgl. BGH, Urt. v. 14.01.2016,I ZR 107/14, juris Rn. 43).

    (3) Jedoch sind die vertraglichen Pflichten der Klägerin deswegen keine Inkassodienstleistung iSd §§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 Abs. 2 Satz 1 RDG (mehr), weil sie - wenn schon nicht völlig ausschließlich, so bei realistischer Betrachtung aber doch ganz vorrangig - auf eine gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche gerichtet sind (zustimmend: Prütting ZIP 2020, 1434 (1437); Nuys/Gleitsmann, BB 2020, 2441, 2445; vgl. LG München I Endurteil v. 7.2.2020 - 37 O 18934/17, BeckRS 2020, 841, Rn. 119 ff.: Wenn dort zwar mit einer "ausschließlichen" Ausrichtung auf die gerichtliche Geltendmachung argumentiert wird, lassen doch die Ausführungen zum Sachverhalt erkennen, dass es nach den dortigen Vertragsinhalten offenbar um eine weniger ausschließliche, als vielmehr schwerpunktmäßig gerichtliche Durchsetzung ging).

    (a) Der hier gewählte rechtsmethodische Ansatz, ein Leitbild der "Inkassodienstleistung" festzulegen, und davon ausgehend im Einzelfall zu bestimmen, ob (noch) eine Inkassodienstleistung vorliegt, dürfte dem Ansatz des BGH in der Entscheidung "wenigermiete.de" entsprechen und erscheint auch in der Sache überzeugend (…zustimmend: Prütting a.a.O. 1437;… Nuys/Gleitsmann, a.a.O.; abw. insofern möglicherweise LG München I Endurteil v. 7.2.2020 - 37 O 18934/17, BeckRS 2020, 841, Rn. 109), zumal es kaum möglich sein dürfte, trennscharfe Begriffskategorien zu entwerfen, die unabhängig von dem Maß der Leitbildabweichung die Subsumtion ermöglichen.

    (aa) Für die Bestimmung, ob die Pflichten des Dienstleisters insofern auf eine außergerichtliche oder eine gerichtliche Anspruchsdurchsetzung gerichtet sind, bedarf es im Grundsatz einer Gesamtschau der vertraglichen Regeln, des Auftretens des Dienstleisters gegenüber dem Rechtssuchenden und der tatsächlichen Durchführung, wobei eine objektive Betrachtung der Zielsetzung des Geschäftes den Ausschlag gibt (LG München I, NZKart 2020, 145, 147).

    Die formell in den Vereinbarungen vorgesehene Variante der außergerichtlichen Geltendmachung ging folglich von vorneherein ins Leere."(LG München I, NZKart 2020, 145, 147).

    I.E. ist daher von einer wenn auch möglicherweise nicht ausschließlichen, so bei realistischer Betrachtung doch jedenfalls ganz vorrangigen Ausrichtung auf eine gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche auszugehen (vgl. entsprechend für Fälle des LKW-Kartells LG München I Endurteil v. 7.2.2020 - 37 O 18934/17, BeckRS 2020, 841, Rn. 119 ff.).

    Also wurde von dem Erfordernis der eigenen Sachkunde des Inkassodienstleisters für die betroffene Materie erkennbar nicht abgerückt (vgl. auch deutlich bezogen auf die Tätigkeit eines Inkassodienstleisters Hartmann, NZM 2019, 353, 358: "Denn dass Rechtsanwälte für eingetragene Rechtsdienstleister als Erfüllungsgehilfen tätig werden, legalisiert nicht die unzulässige Erbringung von Rechtsdienstleistungen durch diese Unternehmen" ; i.E. bzgl. Inkassounternehmen auch LG München I Endurteil v. 7.2.2020 - 37 O 18934/17, BeckRS 2020, 841, Rn. 131: "Eine unerlaubte Rechtsdienstleistung wird jedoch nicht dadurch zulässig, dass sich der Rechtsdienstleister eines Rechtsanwaltes bedient" ).

    In einigen Verfahren richten sich die Bemühungen der Unternehmen außerdem vornehmlich auf die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche (LG München I, Urteil vom 7.2.2020 - 37 O 18934/17, nicht rechtskräftig; LG Hannover, Urteil vom 4.5.2020 - 18 O 50/16, nicht rechtskräftig).

    Der Schutzzweck des RDG verlangt allerdings, dass die Nichtigkeit auch die zur Rechtsdurchsetzung erfolgte Forderungsabtretung erfasst (… BGH, Urt. v. 30.10.2012, XI ZR 324/11, juris Rn. 35 f.;… BGH, Urt. v. 11.12.2013, IV ZR 136/13, juris Rn. 31;… BGH, Urt. v. 11.01.2017, IV ZR 340/13, juris Rn. 18), da der RDG-Verstoß andernfalls weitgehend folgenlos bliebe (LG München I Endurteil v. 7.2.2020 - 37 O 18934/17, BeckRS 2020, 841, Rn. 156).

    Der Schutzzweck des RDG verlangt allerdings, dass die Nichtigkeit auch die zur Rechtsdurchsetzung erfolgte Forderungsabtretung erfasst (… BGH, Urt. v. 30.10.2012, XI ZR 324/11, juris Rn. 35 f.;… BGH, Urt. v. 11.12.2013, IV ZR 136/13, juris Rn. 31;… BGH, Urt. v. 11.01.2017, IV ZR 340/13, juris Rn. 18), da der RDG-Verstoß andernfalls weitgehend folgenlos bliebe (LG München I Endurteil v. 7.2.2020 - 37 O 18934/17, BeckRS 2020, 841, Rn. 156).

  • BGH, 30.10.2012 - XI ZR 324/11

    Rechtsdienstleistung: Forderungsabtretung zum Zweck der Einziehung auf fremde …

    Auszug aus LG Hannover, 01.02.2021 - 18 O 34/17
    Entscheidend ist, ob die Forderung einerseits endgültig - also ohne die Möglichkeit der Rückbelastung - auf den Erwerber übertragen wird und dieser andererseits insbesondere das Delkredererisiko, d.h. das volle wirtschaftliche Risiko der Beitreibung der Forderung, übernimmt (BGH NJW 2018, 2254; BGH ZIP 2012, 2445 Rn. 14 m.w.N.; vgl. auch für das Kartellrecht: LG Mannheim, NZKart 2019, 173).

    Dabei kann dahinstehen, ob die Klägerin betreffende Leistungen als "eigenständiges Geschäft" i.S.v. § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG erbringt, was nur dann der Fall wäre, wenn die Forderungseinziehung innerhalb einer ständigen haupt- oder nebenberuflichen Inkassotätigkeit oder außerhalb einer solchen nicht lediglich als Nebenleistung im Zusammenhang mit einer anderen beruflichen Tätigkeit erfolgt (BGH NJW 2013, 59 [BGH 30.10.2012 - XI ZR 324/11]).

    Erforderlich ist aber "stets eine innere, inhaltliche Verbindung zur Haupttätigkeit" (BGH NJW 2013, 59 [BGH 30.10.2012 - XI ZR 324/11]).

    Der Schutzzweck des RDG verlangt allerdings, dass die Nichtigkeit auch die zur Rechtsdurchsetzung erfolgte Forderungsabtretung erfasst ( BGH, Urt. v. 30.10.2012, XI ZR 324/11, juris Rn. 35 f.;… BGH, Urt. v. 11.12.2013, IV ZR 136/13, juris Rn. 31;… BGH, Urt. v. 11.01.2017, IV ZR 340/13, juris Rn. 18), da der RDG-Verstoß andernfalls weitgehend folgenlos bliebe (…LG München I Endurteil v. 7.2.2020 - 37 O 18934/17, BeckRS 2020, 841, Rn. 156).

    Der Schutzzweck des RDG verlangt allerdings, dass die Nichtigkeit auch die zur Rechtsdurchsetzung erfolgte Forderungsabtretung erfasst ( BGH, Urt. v. 30.10.2012, XI ZR 324/11, juris Rn. 35 f.;… BGH, Urt. v. 11.12.2013, IV ZR 136/13, juris Rn. 31;… BGH, Urt. v. 11.01.2017, IV ZR 340/13, juris Rn. 18), da der RDG-Verstoß andernfalls weitgehend folgenlos bliebe (…LG München I Endurteil v. 7.2.2020 - 37 O 18934/17, BeckRS 2020, 841, Rn. 156).

  • LG Hannover, 04.05.2020 - 18 O 50/16

    Zuckerkartell: Kaufland verstößt gegen Rechtsdienstleistungsgesetz

    Auszug aus LG Hannover, 01.02.2021 - 18 O 34/17
    a.) Eine Unwirksamkeit der Abtretungen ergibt sich zunächst aus § 134 BGB in Verbindung mit § 3 RDG (zur entsprechenden Rechtsansicht der Kammer in einer ähnlichen Konstellation vgl. LG Hannover, Urteil vom 4.5.2020 - 18 O 50/16 -, Rn. 88 ff. juris).

    (5) Unabhängig von der Leitbildabwägung ist der Inkassodienstbegriff zudem auch allein mit Blick auf die zu bearbeitende sachliche Rechtsmaterie des Kartellrechts nicht erfüllt (vgl. § 11 Abs. 1 RDG) (vgl. LG Hannover, Urteil vom 4.5.2020 - 18 O 50/16 -, Rn. 171 ff. juris;… zustimmend: Prütting a.a.O. 1437;… Nuys/Gleitsmann, a.a.O. 2444).

    hh.) Auch unter Berücksichtigung der seit dem Urteil der Kammer vom 4.5.2020 - 18 O 50/16 -, noch ergangenen Urteile des BGH (insbesondere "LexFox II" bis "LexFox VIII", "Schienenkartell IV") und des Referentenentwurfs eines "Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt" ergibt sich keine andere rechtliche Würdigung des vorliegenden Einzelfalles.

    Die allgemeine Tendenz einer "eher großzügigen Auslegung des Inkassobegriffs" wurde oben bereits berücksichtigt (wie ebenso schon im Urteil der Kammer vom 04. Mai 2020 - 18 O 50/16 -, Rn. 148, juris).

    In einigen Verfahren richten sich die Bemühungen der Unternehmen außerdem vornehmlich auf die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche (LG München I, Urteil vom 7.2.2020 - 37 O 18934/17, nicht rechtskräftig; LG Hannover, Urteil vom 4.5.2020 - 18 O 50/16, nicht rechtskräftig).

  • BGH, 19.05.2020 - KZR 8/18

    Schienenkartell IV - Anspruch auf Ersatz eines kartellbedingten Schadens - …

    Auszug aus LG Hannover, 01.02.2021 - 18 O 34/17
    Im Verfahren Schienenkartell IV ( BGH, Urteil vom 19.5.2020 - KZR 8/18 -, juris) klagte kein Inkassodienstleister, sondern ein Geschädigter, der sich nur hilfsweise auf abgetretene Ansprüche Dritter stützte.

    Entsprechendes gilt für die von der Klägerin zitierten Aussage des BGH, wonach bei der Bündelung von verschiedenen Schadensersatzansprüchen innerhalb einer Schadenskette der Einwand der Vorteilsausgleichung grundsätzlich ausscheide (vgl. 4. Leitsatz des Urteils vom 19.5.2020 - KZR 8/18 -).

    (so BGH, Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 8/18 -, Rn. 48, juris).

    Im Übrigen verhält sich die oben bereits zitierte Entscheidung des BGH ( Urteil vom 19.05.2020 - KZR 8/18 -, Rn. 48, juris) - allein dazu, was bei (dort gegebenen) wirksamen Abtretungen von verschiedenen Schadensersatzansprüchen innerhalb einer Schadenskette gilt, nicht aber dazu, ob sich damit erst eine Wirksamkeit der Abtretungen begründen lässt.

  • OLG Stuttgart, 17.05.2016 - 12 U 186/15

    Rechtsdienstleistung: Aktivlegitimation zur Geltendmachung …

    Auszug aus LG Hannover, 01.02.2021 - 18 O 34/17
    Daran ändert der Umstand nichts, dass die abgetretenen Forderungen alsdann gerichtlich geltend gemacht werden sollen und hier auch wurden (s. BGH NJW 2013, 3580 [BGH 26.06.2013 - IV ZR 39/10]; auch OLG Stuttgart, DStRE 2018, 188, 189 [OLG Stuttgart 17.05.2016 - 12 U 186/15]: "Die Forderungsabtretung zur gerichtlichen Einziehung - wie hier - betrifft nach höchstrichterlicher Rechtsprechung eine außergerichtliche Tätigkeit iSv §§ 1, 3 RDG, auch wenn sie später gerichtlich geltend gemacht wird";… ebenfalls Deckenbrock/Henssler/Deckenbrock, 4. Aufl. 2015, RDG § 1 Rn. 21).

    Auch darin liegen außergerichtliche Tätigkeiten (s. nur OLG Stuttgart, DStRE 2018, 188, 189 [OLG Stuttgart 17.05.2016 - 12 U 186/15]).

    Denn § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG ist für den Bereich der hier einschlägigen Forderungsbeitreibung (Inkassodienstleistung) keine Sperrwirkung gegenüber Abs. 1 zu entnehmen (s. nur OLG Stuttgart, DStRE 2018, 188, 189 [OLG Stuttgart 17.05.2016 - 12 U 186/15] m.w.N.).

    Ähnlich hat das OLG Stuttgart entschieden, eine Erklärung, abgetretene Schadensersatzansprüche geltend zu machen, stelle "eine Verpflichtung zur Geltendmachung der abgetretenen Forderung dar, die für den Fall, dass sie unentgeltlich erfolgt, jedenfalls einen Auftrag gemäß § 662 BGB begründet", was gegen die Annahme eines Forderungskaufs spreche (OLG Stuttgart, DStRE 2018, 188, 190 [OLG Stuttgart 17.05.2016 - 12 U 186/15]).

    (1) Zunächst ist festzuhalten, dass sich die Klägerin trotz Beauftragung von (qualifizierten) Rechtsanwälten selbst gegenüber den Zedenten zur Erbringung einer Rechtsdienstleistung verpflichtet hat (s. nur OLG Stuttgart, DStRE 2018, 188, 189 [OLG Stuttgart 17.05.2016 - 12 U 186/15]: "Denn auch dann, wenn sie sich eines Rechtsanwaltes bedient, verpflichtet sie sich doch selbst gegenüber dem Vertragspartner, die Rechtsbesorgung zu übernehmen";… vgl. auch BGH NJW 2009, 3242 [BGH 29.07.2009 - I ZR 166/06] Rn. 23 m.w.N.).

  • BGH, 03.07.2008 - III ZR 260/07

    Verstoß gegen das RBerG bei rechtlicher Beratung im Rahmen der Beratung eines …

    Auszug aus LG Hannover, 01.02.2021 - 18 O 34/17
    dd.) Von dem grundsätzlichen Verbot der Rechtsdienstleistung gem. § 3 RDG i.V.m. § 2 Abs. 1 RDG ist auch nicht deshalb eine Ausnahme zu machen, weil sich die Klägerin eines Rechtsanwalts bedient hat (vgl. die st. Rspr. des BGH; BGH NJW 1995, 3122, 3123; BGH NJW 1987, 3003, 3004; BGH NJW 1989, 2125, 2126; BGH NJW 2005, 1488; BGH NJW 2007, 1131, 1132; BGHZ 167, 223, 227; BGH NJW 2008, 3069; zur steuerlichen Beratung: BGHZ 98, 330, 335).

    (a) Dies folgt aus der Gesetzgebungshistorie (eingehend dazu BGH NJW 2008, 3069, 3070 [BGH 03.07.2008 - III ZR 260/07];… Veith/Gräfe/Gebert, Der Versicherungsprozess, § 19 Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Rn. 297).

    Dies Vorschrift ist dann aber nicht in das Gesetz übernommen worden (vgl. nur BGH NJW 2008, 3069, 3070 [BGH 03.07.2008 - III ZR 260/07];… Veith/Gräfe/Gebert, Der Versicherungsprozess, § 19 Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Rn. 297).

    Ziel dieser Wertentscheidung des Gesetzgebers war es, sicherzustellen, dass die rechtssuchende Person in einer unmittelbaren vertraglichen Beziehung zu dem, der die Rechtsdienstleistung erbringen darf, steht (vgl. BGH NJW 2008, 3069, 3070 [BGH 03.07.2008 - III ZR 260/07]).

  • BGH, 12.07.2016 - KZR 25/14

    Zu den Anforderungen an den Nachweis eines Kartellschadens

    Auszug aus LG Hannover, 01.02.2021 - 18 O 34/17
    ( BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - KZR 25/14 -, BGHZ 211, 146-171, Rn. 47).

    "b) Vor diesem Hintergrund kommt dem Merkmal der Betroffenheit im Sinne des § 33 Abs. 1 Satz 1 GWB 2005 bei der Prüfung des haftungsbegründenden Tatbestands eines kartellrechtlichen Schadensersatzanspruchs - ähnlich wie bei sonstigen Schadensersatzansprüchen, die eine Rechtsgutsverletzung nicht voraussetzen (vgl. zu Amtspflichtverletzungen BGH, Urteil vom 7. März 1996 - IX ZR 169/95, NJW-RR 1996, 781; zu Vertragspflichtverletzungen BGH, Urteil vom 15. Juni 1993 - XI ZR 111/92, NJW 1993, 3073, 3076 mwN) - Bedeutung nur für die Frage zu, ob dem Anspruchsgegner ein wettbewerbsbeschränkendes Verhalten anzulasten ist, das - vermittelt durch den Abschluss von Umsatzgeschäften oder in anderer Weise - geeignet ist, einen Schaden des Anspruchstellers mittelbar oder unmittelbar zu begründen (in diesem Sinn BGHZ 211, 146 Rn. 47 - Lottoblock II;… vgl. auch Emmerich in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Bd. 2, § 33 GWB Rn. 15; Lahme/Ruster, NZKart 2019, 196; 198 f.;… Stock, Der Schadensnachweis bei Hardcore-Kartellen, 2016, S. 272;… weitergehend W.-H. Roth in Frankfurter Kommentar, Stand [94. Lieferung] August 2019, § 33a GWB Rn. 24, 87 ff.; Otto, ZWeR 2019, 354, 374 f., 380 f.).

    ( BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - KZR 25/14 -, BGHZ 211, 146-171, Rn. 45).

  • BGH, 08.04.2020 - VIII ZR 130/19

    Inzidentprüfung einer unanfechtbaren Entscheidung über das Ablehnungsgesuch durch …

    Auszug aus LG Hannover, 01.02.2021 - 18 O 34/17
    "Setzen die Inkassounternehmen die von ihnen verlangte, überprüfte und für genügend befundene Sachkunde bei der Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen ein, ist nicht erkennbar, dass damit eine Gefahr für den Rechtsuchenden oder den Rechtsverkehr verbunden sein könnte (…BVerfG, aaO;… Senatsurteile vom 27. November 2019 - VIII ZR 285/18, aaO Rn. 121; vom 8. April 2020 - VIII ZR 130/19, aaO).".

    ( BGH, Urteil vom 08. April 2020 - VIII ZR 130/19 -, Rn. 59, juris, und BGH…, Urteil vom 06. Mai 2020 - VIII ZR 120/19 -, Rn. 60, juris).

    ( BGH, Urteil vom 08. April 2020 - VIII ZR 130/19 -, Rn. 34, juris).

  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvR 423/99

    Rechtsberatung durch Inkassounternehmen

    Auszug aus LG Hannover, 01.02.2021 - 18 O 34/17
    (BVerfG, NJW 2002, 1190, 1191 [BVerfG 20.02.2002 - 1 BvR 423/99]).

    "Maßstab für die in § 11 Abs. 1 RDG erfolgte Auswahl der Rechtsgebiete waren für den Gesetzgeber die schon bislang - unter der Geltung des Rechtsberatungsgesetzes - in den Sachkundeprüfungen von Inkassounternehmern verlangten Leistungen, die auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, NJW 2002, 1190, 1191 [BVerfG 20.02.2002 - 1 BvR 423/99]) Voraussetzung für die Tätigkeit im Bereich des Forderungsinkassos sind (…BT-Drucks. 16/3655, S. 66).

    (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 20. Februar 2002 - 1 BvR 423/99 -, Rn. 41, juris).

  • BGH, 11.01.2017 - IV ZR 340/13

    Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz: Abtretung von Rechten aus einer …

  • BGH, 11.12.2013 - IV ZR 136/13

    Abgrenzung zwischen Einziehung einer abgetretenen Forderung auf fremde Rechnung …

  • OLG München, 04.12.2017 - 19 U 1807/17

    Ansprüche aus einem Prozessfinanzierungsvertrag mit Abtretungsvereinbarung

  • LG Mannheim, 23.01.2019 - 14 O 110/18

    Gebündelte Geltendmachung abgetretener Schadensersatzforderungen

  • BGH, 14.01.2016 - I ZR 107/14

    Schadensregulierung durch Versicherungsmakler - Wettbewerbsverstoß: …

  • BGH, 27.05.2020 - VIII ZR 45/19

    Wohnraummietrecht: Rückzahllungs- und Auskunftsanspruch eines Mieters bei …

  • BGH, 24.02.2005 - VII ZR 141/03

    Anforderungen an den Nachweis einer Behinderung des Auftragnehmers; Vereinbarung …

  • BGH, 11.12.2018 - KZR 26/17

    Quoten- und Kundenschutzkartell: Anscheinsbeweis hinsichtlich des Eintritts eines …

  • BGH, 28.01.2020 - KZR 24/17

    Schienenkartell II - Erforderlichkeit eines konkreten Schadensnachweises bei …

  • BGH, 11.01.1972 - VI ZR 46/71

    Verletzung einer Leibesfrucht

  • BGH, 06.10.2011 - I ZR 54/10

    Kreditkontrolle

  • OLG Karlsruhe, 31.07.2013 - 6 U 51/12

    Formularmäßige Vereinbarung einer Schadensersatzverpflichtung in einem Vertrag …

  • BGH, 12.12.2013 - III ZR 102/12

    Schadensersatzanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen einer …

  • BGH, 11.02.1998 - VIII ZR 287/97

    Zur Frage, wann eine dem Käufer eingeräumte Skontofrist bei Zahlung durch …

  • OLG Düsseldorf, 23.01.2019 - U (Kart) 18/17

    Anforderungen an den Nachweis der Anwendung einer Kartellabsprache auf …

  • BGH, 06.05.2020 - VIII ZR 120/19

    Inkassodienstleistung: Geltendmachung zu viel bezahlter Miete wegen Verstoßes …

  • OLG Hamburg, 25.10.2018 - 6 U 243/16

    Haftung eines Frachtführers bei Abhandenkommen des Transportguts während …

  • BGH, 15.06.1993 - XI ZR 111/92

    Umfang der Berufungsbegründung bei mehreren prozessualen Ansprüchen - …

  • BGH, 07.03.1996 - IX ZR 169/95

    Schadensersatz wegen nicht ordnungsgemäßer Aufklärung eines Notars über …

  • BGH, 29.06.1981 - VII ZR 299/80

    Beweis für die Einhaltung einer Zusicherung

  • AG Hannover, 24.10.2017 - 410 C 13497/16

    BGB, RDG

  • BGH, 24.02.1987 - VI ZR 111/86

    Anforderungen an den Beweis der Schadensursache bei zweifelhaftem Zeitpunkt des …

  • BGH, 21.03.2018 - VIII ZR 17/17

    Factoring: Erlaubnispflichtigkeit der Einziehung von auf Grund eines …

  • BGH, 26.06.2013 - IV ZR 39/10

    Lebensversicherung: Höhe des Rückkaufswerts bei Unwirksamkeit der Allgemeinen …

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 29/05

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des …

  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 166/06

    Finanz-Sanierung

  • BGH, 22.02.2005 - XI ZR 41/04

    Erlaubnisbedürftigkeit rechtsberatender Tätigkeit einer GmbH

  • BGH, 09.10.1986 - I ZR 138/84

    "Unternehmensberatungsgesellschaft I"; Ausübung der Steuerberatung durch eine zur …

  • BGH, 10.10.2006 - XI ZR 265/05

    Wirksamkeit der in einem Zeichnungsschein neben einer umfassenden Vollmacht …

  • BGH, 24.06.1987 - I ZR 74/85

    Schuldenregulierung unter Hinzuziehung eines Rechtsberaters

  • BGH, 18.05.1995 - III ZR 109/94

    Unerlaubte Rechtsberatung durch Vertretung einer Gemeinde gegenüber …

  • BGH, 16.03.1989 - I ZR 30/87

    Zulässigkeit der Tätigkeit eines Erbensuchers nach dem RBeratG

  • OLG Celle, 04.07.2017 - 18 AR 7/17

    Bestimmung des gemeinsam örtlich zuständigen Gericht für eine Schadensersatzklage …

  • BGH, 13.07.2021 - II ZR 84/20

    Sammelklage-Inkasso nach Insolvenz von Air Berlin zulässig

    Rn. 14 Nach einer Auffassung überschreitet ein nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG registriertes Unternehmen seine Inkassodienstleistungserlaubnis, wenn sich die gegenüber dem Kunden übernommenen Pflichten ausschließlich bzw. bei realistischer Betrachtung vorrangig auf eine gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche richten (vgl. LG München I, AnwBl Online 2020, 284, 295 ff.; LG Hannover…, Urteil vom 4. Mai 2020 - 18 O 50/16, juris Rn. 151; Urteil vom 1. Februar 2021 - 18 O 34/17, juris Rn. 274 ff.; LG Augsburg…, Urteil vom 27. Oktober 2020 - 11 O 3715/18, BeckRS 2020, 30625 Rn. 23 ff.; LG Ravensburg…, Urteil vom 22. Dezember 2020 - 1 O 112/20, BeckRS 2020, 37580 Rn. 42; LG Ansbach…, Urteil vom 29. März 2021 - 3 O 16/21, BeckRS 2021, 6742 Rn. 40; LG Trier…, Urteil vom 14. April 2021 - 5 O 549/20, BeckRS 2021, 9041 Rn. 42; LG Rottweil…, Urteil vom 10. Mai 2021 - 2 O 525/20, BeckRS 2021, 12055 Rn. 69 ff.; Greger, MDR 2018, 897, 899; Henssler, NJW 2019, 545, 546 ff.; AnwBl Online 2021, 180, 182 ff.; Mann/Schnuch, NJW 2019, 3477, 3480; Prütting, ZIP 2020, 49, 52;… Dötsch in Deckenbrock/ Henssler, RDG, 5. Aufl., Anh. § 1 Rn. 6a).
  • LG Mannheim, 23.06.2023 - 14 O 103/18

    Zuckerkartell - Bestimmung des Kartellschadensersatzes bei einem Zucker-Kartell

    Auf Hinweis der Kammer (Ziffer 3 des Beschlusses vom 15.03.2022 [AS 2274 f.]) und Nachfrage, von welchen konkreten Teilnehmern der nachgelagerten Marktstufen sie in welchem Umfang konkret in Anspruch genommen werden, erklärten die Beklagten ausschließlich, dass sie vor dem Landgericht Hannover im Verfahren 18 O 34/17 von der AD1[…] in Anspruch genommen würden.

    Unter Berücksichtigung des höchsten dort angegebenen Gesamtvolumens des deutschen Verarbeitungszuckermarktes (2,86 Mio. Tonnen) und eines Marktanteils der Beklagten von insgesamt 85 Prozent, der sich aus der Addition der höchsten Rahmenwerte der Marktanteile der Beklagten ergibt, beträgt die von den Beklagten im Wirtschaftsjahr 2007/2008 in Deutschland insgesamt vertriebene Verarbeitungszuckermenge 2, 431 Mio. Tonnen.] Dass die Beklagte Ziffer 1 unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundeskartellamts vom 17.03.2021 im Zusammenschlusskontrollverfahren Edeka/Real (…BKartA, Beschl. v. 17.03.2021, B2-85/20, Edeka/Real, Rz. 935 f.) erklärt, der Lebensmitteleinzelhandel sei Absatzkanal für 85 Prozent der zuckerhaltigen Produkte und AD2[…], AD3[…], AD4[…] und AD5[…] vereinten "mehr als 25 Prozent" der dortigen Nachfrage auf sich (AS 2571, 3619), ist für die Beurteilung der im Verfahren 18 O 34/17 / 13 U 11/21 Kart.

    Auch aus den Erklärungen der Beklagten Ziffer 3 (AS 2408 f.) und den von ihr vorgelegten Aktenbestandteilen aus dem Verfahren 18 O 34/17 / 13 U 11/21 Kart.

    Insbesondere seien die Abtretungen der der Klage zugrundeliegenden Forderungen an sie wegen Verstößen gegen § 3 RDG und § 4 RDG nichtig (§ 134 BGB; LG Hannover, Urt. v. 01.02.2021, 18 O 34/17, juris Rz. 229, 364).

    Rn. 332 (3) Die Wahrscheinlichkeit einer über die Klage im Verfahren 18 O 34/17 / 13 U 11/21 Kart.

    Rn. 333 (a) Eventuelle Ansprüche von Teilnehmern nachgelagerter Marktstufen wären mittlerweile ganz überwiegend verjährt, und es ist hochwahrscheinlich, dass sich die Beklagten im Fall der Geltendmachung solcher Ansprüche - ebenso wie im hiesigen Verfahren und im Verfahren 18 O 34/17 / 13 U 11/21 Kart.

    Rn. 338 (c) In der Zusammenschau ist die Wahrscheinlichkeit einer über die Klage im Verfahren 18 O 34/17 / 13 U 11/21 Kart.

    Umgekehrt ist die Wahrscheinlichkeit, dass Teilnehmer nachgelagerter Marktstufen sie noch über die Klage im Verfahren 18 O 34/17 / 13 U 11/21 Kart.

  • LG Stuttgart, 20.01.2022 - 30 O 176/19

    Sammelklage-Inkasso, Rundholzvermarktung - Fehlende Aktivlegitimaton eines …

    Die Folge des Gesetzesverstoßes der Klägerin ist die Nichtigkeit der Forderungsabtretungen, die der vorliegenden Klage zugrunde liegen (zum Ganzen: BGH…, Urteil vom 27. November 2019 - VIII ZR 285/18, Rn. 89; zu einem Verstoß gegen § 3 RDG in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 RDG: OLG Braunschweig, Urteil vom 7. Oktober 2021 - 8 U 40/21 - juris; zu einem Verstoß gegen § 3 RDG in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 11 Abs. 1 RDG: Kammergericht, Urteil vom 12. Mai 2021 - 5 U 1091/20 - juris, LG Hannover…, Urteil vom 4. Mai 2020 - 18 O 50/16, Rn. 171 - Zuckerkartell; LG Hannover, Urteil vom 1. Februar 2021 - 18 O 34/17, Rn. 296 - Zuckerkartell (CDC)).

    Rn. 88 Kartellrechtliche Schadensersatzansprüche können nicht Gegenstand einer erlaubten Inkassodienstleistung sein (so i.E. auch LG Hannover…, Urteil vom 4. Mai 2020 - 18 O 50/16, Rn. 171 - Zuckerkartell; LG Hannover, Urteil vom 1. Februar 2021 - 18 O 34/17, Rn. 296 - Zuckerkartell (CDC)).

    Rn. 90 Das Kartellschadensersatzrecht ist - anders als typische Inkassodienstleistungen - geprägt von schwierigen rechtlichen Fragestellungen (vgl. LG Hannover, Urteil vom 1. Februar 2021 - 18 O 34/17, Rn. 293 - Zuckerkartell (CDC);… Urteil vom 4. Mai 2020 - 18 O 50/16, Rn. 169 - Zuckerkartell).

    Die publizierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, der Kartellsenate der Oberlandesgerichte und der (spezialisierten Kartell-) Zivilkammern zum sog. "Sammelklage-Inkasso" im Kartellschadensersatzrecht (OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. Februar 2015 - VI-U (Kart) 3/14, Rn. 61 - CDC (Zementkartell); LG Hannover, Urteil vom 4. Mai 2020 - 18 O 50/16, Rn. 171 - Zuckerkartell; LG Hannover, Urteil vom 1. Februar 2021 - 18 O 34/17, Rn. 296 - Zuckerkartell (CDC); LG München I, Urteil vom 7. Februar 2020 - 37 O 18934/17; LG München I, Urteil vom 28. Juni 2019 - 37 O 18505/17; LG Stuttgart, Urteil vom 18. Februar 2019 - 45 O 12/17 ; LG Stuttgart, Urteil vom 10. Januar 2022 - 53 O 260/21 ; die Kammer, Urteil vom 18. Februar 2019 - 30 O 72/18 ) belegen vielmehr, dass schon in rechtlicher Hinsicht eine Vielzahl von Problemen besteht.

    So musste im streitgegenständlichen Fall auch weit mehr als eine für das Inkasso typische bloße Schlüssigkeitsprüfung (vgl. Hartmann, NZM 2019, 353, 358; LG Hannover, Urteil vom 1. Februar 2021 - 18 O 34/17, Rn. 290 - Zuckerkartell (CDC)) erfolgen, sondern eine umfangreiche Sachverhaltsaufarbeitung, die zwar beklagtenseits als noch immer unzureichend kritisiert wird, aber sogar ein ökonomisches Sachverständigengutachten umfasst.

  • LG Dortmund, 08.06.2022 - 8 O 7/20
    Hier ist auf die überzeugenden Ausführungen des LG Hannover (18 O 34/17 Rn 426 ff.) zu verweisen, das zu Recht darauf hinweist, dass Ansprüche einer mehrfachen Schätzung unterliegen würden, verzichtete man auf die substantiierte Darlegung der Erwerbsvorgänge zugunsten einer Schätzung auch insoweit; diese so entstehenden Ungenauigkeiten bei einer danach folgenden Schätzung auch des Schadens sind nach derzeitiger Gesetzeslage nicht hinnehmbar.

    Im Hinblick auf eine Nichtigkeit der Abtretung wegen Verstoßes gegen § 3 RDG stellt sich die Frage, ob eine auf Einziehung kartellrechtlicher Schadensersatzansprüche gerichtete Rechtsdienstleistung generell die einem Rechtsdienstleister durch Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister verliehene Inkassobefugnis überschreiten, ob also mit anderen Worten kartellrechtliche Schadensersatzansprüche von vornherein nicht Gegenstand einer erlaubten Inkassodienstleistung sein können (so LG Stuttgart…, Urteil vom 20. Januar 2022 - 30 O 176/19 -, Rn. 88, juris sowie im Ergebnis auch LG Hannover…, Urteil vom 4. Mai 2020 - 18 O 50/16, Rn. 171 - Zuckerkartell; LG Hannover, Urteil vom 1. Februar 2021 - 18 O 34/17, Rn. 296 - Zuckerkartell (CDC); im Hinblick auf kartellschadensersatzrechtliche Fälle existiert eine Gegenauffassung in der Rechtsprechung soweit ersichtlich in Deutschland nicht).

  • LG Stuttgart, 28.04.2022 - 30 O 17/18

    Zulässigkeit eines Sammelklageninkasso von verschiedenen …

    Rn. 74 d) Schlussendlich verstößt die Klägerin vorliegend gegen § 3 RDG, weil kartellrechtliche Schadensersatzansprüche nicht Gegenstand einer erlaubten Inkassodienstleistung sein können (so i.E. auch LG Hannover…, Urteil vom 4. Mai 2020 - 18 O 50/16, Rn. 171 - Zuckerkartell; LG Hannover, Urteil vom 1. Februar 2021 - 18 O 34/17, Rn. 296 - Zuckerkartell (CDC) die Kammer so bereits in Sachen 30 O 176/19 , Urteil vom 20. Januar 2022, juris).

    Rn. 76 (1) Das Kartellschadensersatzrecht ist - anders als typische Inkassodienstleistungen - geprägt von schwierigen rechtlichen Fragestellungen (vgl. LG Hannover, Urteil vom 1. Februar 2021 - 18 O 34/17, Rn. 293 - Zuckerkartell (CDC);… Urteil vom 4. Mai 2020 - 18 O 50/16, Rn. 169 - Zuckerkartell).

    Die publizierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, der Kartellsenate der Oberlandesgerichte und der (spezialisierten Kartell-) Zivilkammern zum sog. "Sammelklage-Inkasso" im Kartellschadensersatzrecht (OLG Düsseldorf…, Urteil vom 18. Februar 2015 - VI-U (Kart) 3/14, Rn. 61 - CDC (Zementkartell); LG Hannover, Urteil vom 4. Mai 2020 - 18 O 50/16, Rn. 171 - Zuckerkartell; LG Hannover, Urteil vom 1. Februar 2021 - 18 O 34/17, Rn. 296 - Zuckerkartell (CDC); LG München I, Urteil vom 7. Februar 2020 - 37 O 18934/17; LG München I, Urteil vom 28. Juni 2019 - 37 O 18505/17; LG Stuttgart, Urteil vom 18. Februar 2019 - 45 O 12/17 ; LG Stuttgart, Urteil vom 10. Januar 2022 - 53 O 260/21 ; die Kammer, Urteil vom 18. Februar 2019 - 30 O 72/18 ) belegen vielmehr, dass schon in rechtlicher Hinsicht eine Vielzahl von Problemen besteht.

  • LG Dortmund, 13.03.2023 - 8 O 7/20
    Zudem seien Inkassodienstleister trotz des gesetzlichen Sachkundenachweises in diesem Bereich typischerweise nicht sachkundig (Vgl. LG Stuttgart…, Urteil vom 20. Januar 2022, Az.: 30 O 176/19, juris Rn. 88 ff. - Rundholzkartell D1; LG Mainz, Urteil vom 7. Oktober 2022, Az.: 9 O 125/20 - Rundholzkartell Rheinland-Pfalz, juris; ähnlich zu Schadensersatzfällen aus anderen Kartellverletzungen LG Hannover…, Urteil vom 4. Mai 2020, Az.: 18 O 50/16, juris Rn. 171-177 - Zuckerkartell (Kaufland); LG Hannover, Urteil vom 1. Februar 2021, Az.: 18 O 34/17, juris Rn. 296 ff. - Zuckerkartell (CDC); LG Stuttgart…, Urteil vom 28. April 2022, Az.: 30 O 17/18, juris Rn. 74 ff. - LKWKartell).
  • LG Dortmund, 30.08.2023 - 8 O 16/23
    Rn. 42 Vorliegend stellt sich im Hinblick auf eine Nichtigkeit der Abtretung wegen Verstoßes gegen § 3 RDG die Frage, ob eine auf Einziehung kartellrechtlicher Schadensersatzansprüche gerichtete Rechtsdienstleistung generell die einem Rechtsdienstleister durch Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister verliehene Inkassobefugnis überschreiten, ob also mit anderen Worten kartellrechtliche Schadensersatzansprüche von vornherein nicht Gegenstand einer erlaubten Inkassodienstleistung sein können (…so LG Stuttgart 20.1.2022, 30 O 176/19, Rn. 88, juris - Rundholzkartell sowie im Ergebnis auch LG Hannover 4.5.2020, 18 O 50/16, Rn. 171, juris - Zuckerkartell; LG Hannover 1.2.2021, 18 O 34/17, Rn. 296, juris - Zuckerkartell (CDC);… differenzierend bereits LG Dortmund 8.6.2022, 8 O 7/20 [Kart], Rn. 29, juris - Rundholzkartell).
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