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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.02.2023 - 18 U 33/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,7414
OLG Frankfurt, 14.02.2023 - 18 U 33/22 (https://dejure.org/2023,7414)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.02.2023 - 18 U 33/22 (https://dejure.org/2023,7414)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Februar 2023 - 18 U 33/22 (https://dejure.org/2023,7414)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    § 8 VVG, § 9 VVG, § 1 Abs 1 Nr 12 VVG-InfoV
    Ewiges Versicherungsrecht bei Basisrentenvertrag; Konditionalsatz in Widerrufsbelehrung; Zustimmung zum Versicherungsbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist; Abgabe der Antragsbindungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 8 VVG ; § 9 VVG ; § 1 Abs 1 Nr 12 VVG -InfoV
    Ewiges Versicherungsrecht bei Basisrentenvertrag; Konditionalsatz in Widerrufsbelehrung; Zustimmung zum Versicherungsbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist; Abgabe der Antragsbindungsfrist

  • rechtsportal.de

    § 8 VVG ; § 9 VVG ; § 1 Abs 1 Nr 12 VVG -InfoV
    Ewiges Versicherungsrecht bei Basisrentenvertrag; Konditionalsatz in Widerrufsbelehrung; Zustimmung zum Versicherungsbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist; Abgabe der Antragsbindungsfrist

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (19)

  • OLG Hamm, 10.02.2022 - 20 U 5/22

    Rückabwicklung eines fondsgebundenen Rentenversicherungsvertrages nach Widerruf; …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2023 - 18 U 33/22
    Dies macht deutlich, dass es der Gesetzgeber für zulässig erachtet, dass eine Belehrung verschiedene Fallkonstellationen abdeckt und zu ihrer Abgrenzung auch Konditionalsätze verwendet (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 10. Februar 2022 - 20 U 5/22, Rn. 10, juris).

    Schließlich scheint auch das OLG Hamm eine solche Angabe für den Fall, dass der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt, für erforderlich zu halten (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 10. Februar 2022 - 20 U 5/22, Rn. 13).

    Dessen ungeachtet ist aber eine unvollständige oder unzutreffende Widerspruchsbelehrung dann unschädlich ist, wenn sie sich im konkreten Fall unter keinen Umständen auswirken konnte, weil sie ausschließlich eine tatsächlich nicht gegebene Fallgestaltung betrifft und gerade diejenige Konstellation, welche beim Versicherungsnehmer vorlag, zutreffend umschrieben wird (vgl. nur OLG Hamm, Beschluss vom 10. Februar 2022 - 20 U 5/22, Rn. 15 m.w.N.).

  • BGH, 28.06.2017 - IV ZR 440/14

    Versicherungsvertrag: Wirksamkeit trotz unterlassener Pflichtmitteilungen des …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2023 - 18 U 33/22
    Allerdings ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, für die Wirksamkeit des Vertrags unerheblich, ob der Versicherer die in § 7 Abs. 1 S. 1 VVG bestimmten Pflichten erfüllt (BGH, Urteil vom 28. Juni 2017 - IV ZR 440/14, Rn. 21).

    Zugleich führt der Umstand, dass der Versicherer dem Versicherungsnehmer die nach § 7 Abs. 1 und 2 VVG erforderlichen Informationen erst nach Abgabe seiner Vertragserklärung zusammen mit dem Versicherungsschein übersendet, nicht zu einem "ewigen" Widerrufsrecht; vielmehr knüpft § 8 Abs. 2 Satz 1 VVG den Beginn der Widerrufsfrist an den Zeitpunkt, zu dem der Versicherungsnehmer die entsprechenden Unterlagen erhalten hat (BGH, Urteil vom 28. Juni 2017, aaO., Rn. 30).

  • BGH, 13.09.2017 - IV ZR 445/14

    Private Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung im Altfall: …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2023 - 18 U 33/22
    (1) Hat der Versicherungsnehmer dem Beginn des Versicherungsschutzes vor Ende der Widerrufsfrist nicht zugestimmt, greifen mangels Anwendbarkeit der §§ 9, 152 VVG, die eine Spezialregelung der Rechtsfolgen des Widerrufs darstellen (BGH, Urteil vom 13. September 2018 - IV ZR 445/14, Rn. 20, juris), die im BGB enthaltenen allgemeinen Vorschriften, im hier maßgeblichen Zeitpunkt § 357 Abs. 1 S. 1 BGB in der bis zum 10. Juni 2010 geltenden Fassung i.V.m. § 346 Abs. 1 BGB.

    Danach sind die empfangenen Leistungen dem Grund nach zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 2017 - IV ZR 445/14, Rn. 19, juris).

  • BGH, 18.07.2018 - IV ZR 68/17

    Rückabwicklung eines Versicherungsverhältnisses bei unvollständigen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2023 - 18 U 33/22
    (1) Der Bundesgerichtshof hat sich in seinem Urteil vom 18. Juli 2018 - IV ZR 68/17 - mit der Rechtslage vor dem 1. Januar 2008 befasst.

    Das OLG Jena und die Beklagte übersehen jedoch, dass der Bundesgerichtshof zwar angenommen hat, dass nicht jede vorgeschriebene Einzelinformation im konkreten Fall einem berechtigten Informationsbedürfnis dient (Urteil vom 18. Juli 2018 - IV ZR 68/17, Rn. 16).

  • OLG Stuttgart, 20.01.2022 - 7 U 46/21

    Widerruf eines Rentenversicherungsvertrages Unzureichende Widerrufsbelehrung …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2023 - 18 U 33/22
    Zugleich hat auch das OLG Stuttgart in einem Fall, in dem es wie hier noch keine Musterbelehrung gab, die Nichterwähnung der Herausgabe gezogener Nutzungen in der Belehrung beanstandet (Urteil vom 20. Januar 2022 - 7 U 46/21, Rn. 50; Revision ist anhängig).

    Zwar hat § 1 Abs. 1 Nr. 12 VVG-InfoV nach der Begründung zur VVG-InfoV (abgedruckt in VersR 2008, 183) die vormalige Regelung in Anlage D Abschnitt I Nr. 1 lit. f zu § 10 VAG a.F. übernommen, weshalb das OLG Stuttgart in seinem Urteil vom 20. Januar 2022, 7 U 46/21, davon ausgeht, dass die Angabe der (gesetzlichen) Antragsbindungsfrist (auch unter Geltung des VVG in der Fassung vom 1. August 2008) erforderlich ist.

  • OLG Köln, 19.03.2020 - 7 U 199/19
    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2023 - 18 U 33/22
    Die Zustimmung zu der Anpassung der Vertragsbedingungen diente lediglich der Umsetzung geänderter gesetzlicher Vorgaben nach dem AltZertG, die die Beklagte zu einer nachträglichen Zertifizierung ihrer Basisrentenverträge verpflichtete (OLG Frankfurt, Urteil vom 19. Mai 2021 - 7 U 199/19, n.v.).

    Ein irgendwie vertragsbestätigender Wille lässt sich dem nach Auffassung des Senats nicht entnehmen (so auch OLG Frankfurt, Urteil vom 19. Mai 2021 - 7 U 199/19 (n.v.); a.A. OLG Frankfurt…, Urteil vom 2. Februar 2017 - 3 U 194/15, Rn. 63, juris).

  • OLG Karlsruhe, 17.05.2019 - 12 U 141/17

    Widerruf eines Lebensversicherungsvertrags: Anforderungen an die …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2023 - 18 U 33/22
    Das OLG Karlsruhe, auf das der Kläger Bezug nimmt, hat sich bei einer ähnlichen Belehrung auf den Standpunkt gestellt, es hätte eines Hinweises darauf bedurft, dass bei nicht erteilter Zustimmung zu einem Versicherungsbeginn vor Ablauf der Widerspruchsfrist auch die gezogenen Nutzungen zurückzugewähren sind (Urteil vom 17. Mai 2019 - 12 U 141/17, Rn. 61, juris), da die gezogenen Nutzungen zu dem vorzunehmenden Ausgleich gehörten.
  • BGH, 27.03.2019 - IV ZR 132/18

    Versicherungsvertrag: Umfang der Belehrung hinsichtlich der Rechtsfolgen des …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2023 - 18 U 33/22
    (3) Letztlich kann aber offen bleiben, welcher Auffassung zu folgen ist und welche Schlüsse aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 27. März 2019 - IV ZR 132/18) zu ziehen sind, in der er die Widerrufsbelehrung "Haben Sie keine Zustimmung erteilt oder beginnt der Versicherungsschutz erst nach Ablauf der Widerrufsfrist, sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren." unter dem Gesichtspunkt einer nicht erforderlichen Belehrung über die Folgen einer unrichtigen Belehrung nicht beanstandet hat.
  • OLG Rostock, 08.03.2022 - 4 U 51/21

    Rückabwicklung mehrerer Verträge über fondsgebundene Rentenversicherungen: …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2023 - 18 U 33/22
    Dementsprechend ist davon auszugehen, dass das Informationsbedürfniss des Versicherungsnehmers hinsichtlich der Antragsbindung generell besteht und insbesondere die unterbliebene Angabe zu der Antragsbindungsfrist nicht ex post unbeachtlich wird, weil etwa der Versicherungsantrag jedenfalls vor dem Ablauf der üblichen Frist von dem Versicherer angenommen worden ist (so auch OLG Frankfurt, Urteil vom 15. Juli 2022 - 7 U 233/20, und OLG Rostock, Urteil vom 8. März 2022 - 4 U 51/21).
  • OLG Frankfurt, 15.06.2022 - 7 U 233/20

    Nur eingeschränkte Feststellungs- und Auskunftsrechte beim Widerspruch gegen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2023 - 18 U 33/22
    Dementsprechend ist davon auszugehen, dass das Informationsbedürfniss des Versicherungsnehmers hinsichtlich der Antragsbindung generell besteht und insbesondere die unterbliebene Angabe zu der Antragsbindungsfrist nicht ex post unbeachtlich wird, weil etwa der Versicherungsantrag jedenfalls vor dem Ablauf der üblichen Frist von dem Versicherer angenommen worden ist (so auch OLG Frankfurt, Urteil vom 15. Juli 2022 - 7 U 233/20, und OLG Rostock, Urteil vom 8. März 2022 - 4 U 51/21).
  • BGH, 03.06.2020 - IV ZR 237/19

    Klage wegen eines Anspruchs aus ungerechtfertigter Bereicherung auf Rückzahlung …

  • OLG Jena, 31.07.2020 - 4 U 1245/19
  • OLG Jena, 07.08.2020 - 4 U 1075/19
  • BGH, 16.07.2014 - IV ZR 73/13

    VVG § 5a F.: 21. Juli 1994; BGB §§ 242, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1; Zweite …

  • BGH, 01.06.2016 - IV ZR 343/15

    Fondsgebundene Lebensversicherung nach dem sog. Policenmodell: Widerspruchsrecht …

  • BGH, 11.11.2015 - IV ZR 402/14

    Allgemeine Bedingungen einer Lebensversicherung zur Altersvorsorge (sog. …

  • BGH, 04.05.2022 - IV ZR 201/20

    Private Rentenversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge: …

  • LG Köln, 14.12.2021 - 12 O 115/21
  • OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 3 U 194/15

    Zur Wirksamkeit eines Widerspruchs gegen einen vor Jahren abgeschlossenen …

  • OLG Hamm, 18.09.2023 - 20 U 77/23

    Widerruf Basisrentenvertrag durch Verbraucher gegenüber Versicherer …

    Vor diesem Hintergrund ist unerfindlich, weshalb der Kläger über eine Rechtsfolge belehrt werden musste, die seinen Fall schlechterdings nicht betraf (ebenso OLG Frankfurt, Urteil vom 14. Februar 2023 - 18 U 33/22 -, juris Rn. 63).

    Zudem argumentiert das OLG Karlsruhe bei der Anwendung der gesetzlichen Belehrungsanforderungen auch - wohl indiziell - mit der mangelnden Musterkonformität der Belehrung (anders die Interpretation des OLG Frankfurt, Urteil vom 14. Februar 2023 - 18 U 33/22 -, juris Rn. 61;… siehe jedoch den Klammerzusatz in Rn. 61 der vorzitierten Entscheidung des OLG Stuttgart), wohingegen im hier zu entscheidenden Fall eine Musterbelehrung noch nicht existierte.

  • OLG Nürnberg, 01.06.2026 - 8 U 92/26

    Widerrufsbelehrung bei Abschluss einer Basisrentenversicherung

    Rn. 40 Die Tatsache, dass es sich um einen staatlich geförderten Basisrentenvertrag (sog. "Rürup-Rente") handelt, bei dem das Recht auf Kündigung grundsätzlich ausgeschlossen ist und für den steuerliche Vorteile in Anspruch genommen werden können, begründet kein besonderes Vertrauen des Versicherers und steht einem unbefristeten Widerrufsrecht nicht entgegen (…vgl. BGH, Urteile vom 10.07.2024 - IV ZR 196/22, NJW 2024, 3226 Rn. 12 f. …und vom 09.07.2025 - IV ZR 161/23, NJW-RR 2025, 1183 Rn. 17; OLG Frankfurt, Urteil vom 14.02.2023 - 18 U 33/22, juris Rn. 45 ff.).
  • LG Frankfurt/Main, 27.03.2025 - 12 O 606/23
    Dies nimmt der BGH dann an, wenn der Versicherer dem Versicherungsnehmer keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilt hat (BGH 01.06.2016-IV ZR 343/15, BeckRS 2016, 10970; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 14.02.2023-18 U 33/22, NJOZ 2023, 1099).

    Die besondere Konstruktion eines solchen Vertrages, inklusive der Möglichkeit der steuerlichen Berücksichtigung nach § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG (2009), kann nicht dazu führen, dass ohne eine entsprechende gesetzliche Regelung die Möglichkeit eines solchen zeitlich unbegrenzten Widerrufsrechts abgeschnitten wird (so auch OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 14.02.2023-18 U 33/22, NJOZ 2023, 1099).

    Abgesehen davon, dass der streitgegenständliche Vertrag im Konkreten bereits keinen Beginn des einem Versicherungsschutz möglicherweise gleichstehenden Leistungsschutzes vor Ablauf der regelmäßigen Widerrufsfrist von 14 Tagen vorsah, da die Klägerin die erste Zahlung, die gegebenenfalls mit der Zahlung der ersten Versicherungsprämie vergleichbar wäre, erst nach Ablauf der Widerrufsfrist ab März 2010 zum 20. des Monats zahlte, sodass sich eine eventuell unzureichende Widerrufsbelehrung bezüglich eines vorzeitigen Leistungsschutzes im Konkreten nicht ausgewirkt haben kann, führt auch die notwendige abstrakte Betrachtung der Widerrufsbelehrung zu keinem anderen Ergebnis (vgl. (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 14.02.2023-18 U 33/22, NJOZ 2023, 1099).

  • OLG Hamm, 24.08.2023 - 20 U 77/23
    Vor diesem Hintergrund ist unerfindlich, weshalb der Kläger über eine Rechtsfolge belehrt werden musste, die seinen Fall schlechterdings nicht betraf (ebenso OLG Frankfurt, Urteil vom 14. Februar 2023 - 18 U 33/22 -, juris Rn. 63).

    Zudem argumentiert das OLG Karlsruhe bei der Anwendung der gesetzlichen Belehrungsanforderungen auch - wohl indiziell - mit der mangelnden Musterkonformität der Belehrung (anders die Interpretation des OLG Frankfurt, Urteil vom 14. Februar 2023 - 18 U 33/22 -, juris Rn. 61;… siehe jedoch den Klammerzusatz in Rn. 61 der vorzitierten Entscheidung des OLG Stuttgart), wohingegen im hier zu entscheidenden Fall eine Musterbelehrung noch nicht existierte.

  • OLG Hamm, 06.07.2023 - 20 U 342/22

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss einer …

    Diese war erforderlich, um die Versicherungsnehmer in den Genuss der versprochenen Steuervorteile zu bringen (vgl. eingehend OLG Frankfurt, Urteil vom 14. Februar 2023 - 18 U 33/22 -, juris Rn. 51).
  • OLG Dresden, 26.04.2024 - 3 U 1427/23

    Wirksamkeit des erklärten Widerrufs eines Vertrages über eine fondsgebundene …

    Ob für nach dem 01.01.2008 abgeschlossene Versicherungsverträge anders gilt (so Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 5. Februar 2024 - 9 U 92/23 -, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 14. Februar 2023 - 18 U 33/22 -, juris), weil das Widerrufsrecht seitdem schon vor Vertragsschluss ausgeübt werden konnte, kann hier dahinstehen.
  • OLG Hamm, 14.06.2023 - 20 U 342/22

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss einer …

    Diese war erforderlich, um die Versicherungsnehmer in den Genuss der versprochenen Steuervorteile zu bringen (vgl. eingehend OLG Frankfurt, Urteil vom 14. Februar 2023 - 18 U 33/22 -, juris Rn. 51).
  • OLG Hamburg, 05.02.2024 - 9 U 92/23

    Anspruch auf Rückabwicklung eines Riesterrentenversicherungsvertrags nach …

    Rn. 11 Nach der Auffassung des Senats, der sich insofern der Rechtsprechung des OLG Frankfurt (Urteil vom 14.02.2023 - 18 U 33/22, juris Rn. 74 ff.) anschließt, gilt dies nicht für die hier maßgebliche Rechtslage im April 2014.
  • OLG Frankfurt, 04.02.2025 - 18 U 17/24

    Rechtsfolgen des Widerrufs eines Rentenversicherungsvertrags

    Bei einem "Rürup"-Rentenversicherungsvertrag reicht hierfür der Umstand, dass ein Versicherungsnehmer über 10 Jahre lang in den Genuss der nach § 10 EStG vorgesehenen steuerlichen Vergünstigungen gelangt ist, nicht aus (Senat, Urteil v. 14.02.2023 - 18 U 33/22 -, Rn. 45 -51, juris;… BGH, Urteil v. 10.7.2024 - IV ZR 196/22 -, Rn. 11-14, juris).
  • OLG Frankfurt, 04.02.2025 - 18 U 34/24

    Rückabwicklung eines Rentenversicherungsvertrags (Rürup-Rente) nach Widerruf: …

    Wie es der Senat bereits entschieden hat (Senat, Urteil v. 14.02.2023 - 18 U 33/22 -, Rn. 45 -51, juris), begründet es kein berechtigtes Vertrauen des Versicherers auf den Bestand des Vertrags, dass es sich um einen staatlich geförderten Basisrentenvertrag handelt und dass sich der Versicherungsnehmer mit einer Ersetzung der Versicherungsbedingungen aufgrund der Zertifizierung seines Vertrags einverstanden erklärt hat (…so auch: BGH, Urteil v. 10.7.2024 - IV ZR 196/22 -, Rn. 11-14, juris).
  • KG, 30.09.2024 - 23 U 185/21

    Pflicht zu Angabe über Antragsbindungsfrist in Versicherungsvertrag

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