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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 20.03.2013 - 19 BV 11.288   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,6932
VGH Bayern, 20.03.2013 - 19 BV 11.288 (https://dejure.org/2013,6932)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.03.2013 - 19 BV 11.288 (https://dejure.org/2013,6932)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. März 2013 - 19 BV 11.288 (https://dejure.org/2013,6932)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AufenthG § 25 Abs. 3 S. 1, AufenthG § 25 Abs. 3 S. 2, § 25 Abs. 3 S. 2 Alt 3 b, § 25 Abs. 3 S. 2 Alt. 3 c
    Straftat, schwere nichtpolitische Straftat, terroristische Handlungen, Ausschlussgrund, Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen, PKK

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 25 Abs. 3 S. 2 lit. b und c AufenthG, § 25 Abs. 5 AufenthG, § 60 Abs. 2, 5 AufenthG, Art. 17 Abs. 1 lit. b und c EGRL 83/2004, § 4 Abs. 5 AufenthG i.V.m. ARB 1/80
    Aufenthaltsrecht: Keine humanitäre Aufenthaltserlaubnis nach Verurteilung wegen terroristischer Handlungen für die PKK | Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, weil schwerwiegende Gründe die Annahme rechtfertigen, dass der Ausländer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Aufenthaltsrecht für türkischen Staatsangehörigen, nach Verurteilung wegen Teilnahme an terroristischen Handlungen der PKK - Begehung von Straftaten führt grundsätzlich zum Ausschluss der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 09.11.2010 - C-57/09

    Eine Person kann von der Anerkennung als Flüchtling ausgeschlossen werden, wenn …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2013 - 19 BV 11.288
    Mit Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 9. November 2010 (Rechtssachen C - 57/09 und C 101/09) wurde über das Vorabentscheidungsersuchen entschieden.

    Als schwere Straftaten im Sinne des Art. 12 Abs. 2 und 3 der QualRL sind, wie der Gerichtshof der Europäischen Union betont hat (EuGH -GK- U. v. 9.11.2010 - C 57/09 [richtig: C-57/09 - d. Red.] u.a. Rn. 81 InfAuslR 2011, 40), ebenso terroristische Handlungen anzusehen, die durch ihre Gewalt gegenüber der Zivilbevölkerung gekennzeichnet sind, auch wenn mit ihnen vorgeblich politische Ziele verfolgt werden.

    Es bedarf hier vielmehr in jedem Einzelfall einer Würdigung der genauen tatsächlichen Umstände, um zu ermitteln, ob die von der Organisation begangenen Handlungen schwere (nichtpolitische) Straftaten im Sinne des Ausschlussgrundes sind, und ob der betreffenden Person eine individuelle Verantwortung für die Verwirklichung dieser Handlungen zugerechnet werden kann (EuGH -GK- U.v. 9.11.2010 a.a.O.}} Rn. 99).

    d) Nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 9. November 2010 a.a.O. Rn. 4 ff) ist nunmehr auch geklärt, dass der Ausschluss von der Anerkennung als Flüchtling nach Art. 12 Abs. 2 lit. b der QualRL nicht voraussetzt - Gleiches gilt für den Ausschluss von der Anerkennung des subsidiären Schutzes -, dass von dem Ausländer eine gegenwärtige Gefahr für den Aufnahmestaat ausgeht.

    Mit den Ausschlussgründen nach Art. 12 Abs. 2 lit. b und c der Richtlinie sollen hingegen nach ihrem Wortlaut Handlungen geahndet werden, die in der Vergangenheit begangen wurden (EuGH, U.v. 9.11.2010 a.a.O.}} Rn. 101 ff).

    Da bereits im Rahmen der Beurteilung der Schwere der begangenen Handlungen und der individuellen Verantwortung des Betreffenden alle Umstände berücksichtigt werden, die für diese Handlungen und für die Lage des Betreffenden kennzeichnend sind, ist eine zusätzliche weitere Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht mehr geboten (EuGH -GK- U.v. 9.11.2010 - RS C 57/09 [richtig: Rs. C-57/09 - d. Red.] und C 101/09 [richtig: C-101/09 - d. Red.] NVwZ 2011, 285).

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak); …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2013 - 19 BV 11.288
    Da gemäß Art. 24 Abs. 2 QualRL bei Personen, denen subsidiärer Schutz zuerkannt wurde, ein Aufenthaltstitel nur aus zwingenden Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung versagt werden darf, ist § 25 Abs. 3 AufenthG richtlinienkonform so auszulegen, dass bei Personen, bei denen ein Abschiebungsverbot festgestellt wurde, das auf der Umsetzung der Vorschriften über die Gewährung subsidiären Schutzes gemäß Art. 15 QualRL beruht, eine Aufenthaltserlaubnis nur bei Vorliegen der Ausschlussgründe des § 25 Abs. 3 Satz 2 lit. a - d AufenthG versagt werden kann (BVerwG, U.v. 24.6.2008 - 10 C 43/07 Rn. 13 NVwZ 2008, 1241).

    Dieser Ausschlussgrund würde bei einem innerstaatlichen bewaffneten Konflikt im Sinne des Art. 8 Abs. 2 lit. d und f IStGH-Statut (vgl. zur näheren Eingrenzung BVerwG, U.v. 24.6.2008 - 10 C 43.07 a.a.O.) nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zu § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AsylVfG - entsprechendes gilt bei der gebotenen richtlinienkonformen Auslegung auch für § 25 Abs. 3 Satz 2 lit. b AufenthG - nicht ausnahmslos greifen.

    Die QualRL gewährt dem durch sie Begünstigten weitergehende Rechte als der ausländerrechtliche Abschiebungsschutz (so ausdrückl. BVerwG, U.v. 24.6.2008 - 10 C 43/07 Rn. 13 BVerwGE 131, 198).

    Zwar gewährt die QualRL dem durch sie Begünstigten weitergehende Rechte als der ausländerrechtliche Abschiebungsschutz (vgl. BVerwG, U.v. 24.6.2008 - 10 C 43.07 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 15.06.2011 - 19 B 10.2539

    Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen bei …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2013 - 19 BV 11.288
    Auf ein Urteil des erkennenden Senats vom 15. Juni 2011 (Az. 19 B 10.2539 ) wurde verwiesen.

    Das Vorliegen von Ausschlusstatbeständen nach § 25 Abs. 3 Satz 2 lit. a bis lit. d AufenthG beim festgestellten Abschiebungsverbot stelle einen atypischen Fall dar, der zum Abweichen vom Regelfall des § 25 Abs. 5 Satz 2 AufenthG und zu einer behördlichen Ermessensentscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis führe (BayVGH vom 15.6.2011 a.a.O., BayVGH, B.v. 13.4.2010 - 19 BV 09.1370 ).

    Wenn gemäß Art. 17 Abs. 1 QualRL schon der Schutzstatus zwingend zu versagen ist, muss ein Anspruch auf Erteilung eines auf diesen zurückzuführenden Titels - wie bereits ausgeführt - erst recht ausscheiden (BayVGH, U.v. 15.6.2011 - 19 B 10.2539 Rn. 49 ), denn sonst würde trotz des unionsrechtlichen Verbots ein Anspruch für einen Aufenthaltstitel entstehen, was dem Zweck der QualRL und § 25 Abs. 3 AufenthG widerspräche.

    Das Vorliegen von Ausschlusstatbeständen nach § 25 Abs. 3 Satz 2 lit. a, b und d AufenthG bei festgestelltem Abschiebungsverbot stellt einen atypischen Fall dar, der zum Abweichen vom Regelfall und zu einer behördlichen Ermessensentscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis führt (vgl. BayVGH, U.v. 15.6.2011 - 19 B 10.2539 ; vom 13.4.2010 - 19 BV 09.1370 ; BVerwG, U.v. 22.11.2005 - 1 C 18/04 InfAuslR 2006, 272 zu § 25 Abs. 3 AufenthG, dessen Grundgedanke auf die Soll-Vorschrift des § 25 Abs. 5 Satz 2 AufenthG übertragbar ist).

  • BVerwG, 07.07.2011 - 10 C 26.10

    Asyl; Flüchtlingsanerkennung; Widerruf; Sachlagenänderung; Änderung der Sachlage; …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2013 - 19 BV 11.288
    c) Bei der Prüfung des Ausschlussgrundes ist weiter zu berücksichtigen, dass die vom Gerichtshof geforderte individuelle Verantwortlichkeit eine Verantwortlichkeit im strafrechtlichen Sinne erfordert (vgl. BVerwG, U.v. 7.7.2011 - 10 C/26/10 InfAuslR 2011, 456).

    Diese vorgenannten Maßstäbe hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner nachfolgenden Entscheidung vom 7. Juli 2011 (10 C 26/10 BVerwGE 140, 114) zur Anwendung gebracht.

  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 3.94

    Ausländerrecht - Aufenthaltsgenehmigung - Rücknahme - Beschäftigung - …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2013 - 19 BV 11.288
    Dies sei nur dann der Fall, wenn der türkische Arbeitnehmer über ein Aufenthaltsrecht nach den einschlägigen nationalen Regelungen verfüge (BVerwG, U.v. 23.5.1995 - 1 C 3/94 ).

    Dies ist nur dann der Fall, wenn der türkische Arbeitnehmer über ein Aufenthaltsrecht nach den einschlägigen nationalen Regelungen verfügt (BVerwG, U.v. 23.5.1995 - 1 C 3/94 - Rn. 40 InfAuslR 1995, 349).

  • BVerwG, 22.11.2005 - 1 C 18.04

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis; …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2013 - 19 BV 11.288
    Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes ist die beantragte Aufenthaltserlaubnis zwingend zu versagen; eine Ermessensentscheidung ist dann nicht eröffnet (BVerwG vom 22.11.2005 - 1 C 18.04 - InfAuslR 206, 272).

    Das Vorliegen von Ausschlusstatbeständen nach § 25 Abs. 3 Satz 2 lit. a, b und d AufenthG bei festgestelltem Abschiebungsverbot stellt einen atypischen Fall dar, der zum Abweichen vom Regelfall und zu einer behördlichen Ermessensentscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis führt (vgl. BayVGH, U.v. 15.6.2011 - 19 B 10.2539 ; vom 13.4.2010 - 19 BV 09.1370 ; BVerwG, U.v. 22.11.2005 - 1 C 18/04 InfAuslR 2006, 272 zu § 25 Abs. 3 AufenthG, dessen Grundgedanke auf die Soll-Vorschrift des § 25 Abs. 5 Satz 2 AufenthG übertragbar ist).

  • EuGH, 29.09.2011 - C-187/10

    Unal - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2013 - 19 BV 11.288
    Der Kläger übe keine ordnungsgemäße Beschäftigung auf dem deutschen Arbeitsmarkt aus, die eine gesicherte und nicht nur vorläufige Position auf dem Arbeitsmarkt des Mitgliedsstaates und damit ein nicht bestrittenes Aufenthalts recht voraussetzt (zuletzt EuGH vom 29.9.2011 RSC - 187/10 [richtig: Rs. C-187/10 - d. Red.] - Unal ).

    Der Kläger übt keine ordnungsgemäße Beschäftigung auf dem deutschen Arbeitsmarkt aus, die eine gesicherte und nicht nur vorläufige Position auf dem Arbeitsmarkt des Mitgliedstaates und damit ein nicht bestrittenes Aufenthalts recht voraussetzt (vgl. zuletzt EuGH vom 29.9.2011 - RS C-187/20 [richtig: Rs. C-187/10 - d. Red.] Rn. 31 - Unal - unter Bezugnahme auf seine ständige Rechtssprechung).

  • VGH Bayern, 13.04.2010 - 19 BV 09.1370

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen nach Zuerkennung eines …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2013 - 19 BV 11.288
    Das Vorliegen von Ausschlusstatbeständen nach § 25 Abs. 3 Satz 2 lit. a bis lit. d AufenthG beim festgestellten Abschiebungsverbot stelle einen atypischen Fall dar, der zum Abweichen vom Regelfall des § 25 Abs. 5 Satz 2 AufenthG und zu einer behördlichen Ermessensentscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis führe (BayVGH vom 15.6.2011 a.a.O., BayVGH, B.v. 13.4.2010 - 19 BV 09.1370 ).

    Das Vorliegen von Ausschlusstatbeständen nach § 25 Abs. 3 Satz 2 lit. a, b und d AufenthG bei festgestelltem Abschiebungsverbot stellt einen atypischen Fall dar, der zum Abweichen vom Regelfall und zu einer behördlichen Ermessensentscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis führt (vgl. BayVGH, U.v. 15.6.2011 - 19 B 10.2539 ; vom 13.4.2010 - 19 BV 09.1370 ; BVerwG, U.v. 22.11.2005 - 1 C 18/04 InfAuslR 2006, 272 zu § 25 Abs. 3 AufenthG, dessen Grundgedanke auf die Soll-Vorschrift des § 25 Abs. 5 Satz 2 AufenthG übertragbar ist).

  • BVerwG, 16.06.2004 - 1 C 20.03

    Aufenthaltsgenehmigung; Aufenthaltserlaubnis; eigenständiges, eheunabhängiges …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2013 - 19 BV 11.288
    Nach ständiger Rechtsprechung ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels bei der Frage, ob eine Aufenthaltserlaubnis aus Rechtsgründen erteilt oder versagt werden muss, auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz abzustellen, soweit sich nicht aus dem materiellen Recht im Einzelfall Abweichendes ergibt (BVerwG vom 16.6.2004 - 1 C 20.03 InfAuslR 2004, 427).

    Gleiches gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG vom 7.4.2009 - 1 C 17.08 InfAuslR 2009, 270; vom 16.6.2004 - 1 C 20.03 a.a.O.) auch für die Überprüfung einer Ermessensentscheidung.

  • BVerwG, 31.03.2011 - 10 C 2.10

    Asyl; Ausschlussgrund; Aussetzung des Verfahrens; Beweismaß; faires Verfahren; …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2013 - 19 BV 11.288
    Schwerwiegend sind die Gründe in der Regel dann, wenn klare und glaubhafte Indizien für die Begehung derartiger Straftaten vorliegen (vgl. BVerwG, U.v. 31.3.2011 - 10 C 2/10 - ZAR 2011, 351).
  • BVerwG, 24.11.2009 - 10 C 24.08

    Ausschlussgrund; Beweismaß; Flüchtlingsanerkennung; Humanitäres Völkerrecht; …

  • EuGH, 10.01.2006 - C-230/03

    Sedef - Assoziierung EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Artikel 6 des …

  • BVerwG, 04.09.2012 - 10 C 13.11

    Asylanerkennung; Asylantrag; Ausschlussgründe; Beachtlichkeit des Asylantrags; …

  • EuGH, 07.07.2005 - C-383/03

    Dogan - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …

  • EuGH, 09.11.2010 - C-101/09

    D

  • OVG Sachsen, 12.12.2011 - A 3 A 292/10

    Zum Ausschluss der Flüchtlingseigenschaft gemäß § 3 Abs 2 S 1 Nr 2 und 3 AsylVfG …

  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende …

  • BVerwG, 14.10.2008 - 10 C 48.07

    Asyl; Flüchtlingsanerkennung; Refoulementverbot; Ausschluss; Terrorismus; …

  • BVerwG, 25.11.2008 - 10 C 46.07

    Asyl; Flüchtlingsanerkennung; Widerruf; Refoulementverbot; Ausschluss; …

  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.2010 - 11 S 200/10

    Ausweisung und Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis betr. einen …

  • OVG Bremen, 30.08.2023 - 2 LC 116/23

    Generalpräventive inlandsbezogene Ausweisung nach Betäubungsmitteleinfuhr; …

    bbb) Das Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 25 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 AufenthG schließt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG nicht aus (…a.A. wohl VGH BW, Urt. v. 11.12.2013 - 11 S 1770/13, juris Rn. 84; Bay. VGH, Urt. v. 20.03.2013 - 19 BV 11.288, juris Rn. 105).
  • VGH Bayern, 04.04.2014 - 10 C 12.497

    Prozesskostenhilfe; hinreichende Erfolgsaussichten; maßgeblicher Zeitpunkt; …

    Rn. 10 Dies gilt unabhängig davon, ob man insoweit eine Straftat als schwer einstuft, wenn es sich um ein Verbrechen handelt, das im Ergebnis den Rechtsfrieden und die Rechtssicherheit berührt, und zu den schweren Straftaten neben den Kapitalverbrechen wie Mord und Totschlag auch Delikte wie Raub und Kindesmissbrauch, Entführung, schwere Körperverletzung oder Drogenhandel zählt (…vgl. OVG Bremen, U.v. 10.5.2011 - 1 A 306/10, 1 A 307/10 - juris Rn. 112) oder ob man verlangt, dass es sich um eine Straftat handelt, der zunächst nach internationalen Standards ein gewisses Gewicht zukommt, wobei es sich um ein Kapitalverbrechen oder eine sonstige Straftat handeln muss, die in den meisten Rechtsordnungen als besonders schwerwiegend qualifiziert und entsprechend strafrechtlich verfolgt wird (vgl. BayVGH, B.v. 20. März 2013 - 19 BV 11.288 - juris Rn. 54).

    Dessen Ziel ist es unter anderem, Personen vom subsidiären Schutz nach der Richtlinie auszuschließen, die als dieses Schutzes unwürdig angesehen werden (vgl. BayVGH, U.v. 20.3.2013 - 19 BV 11.288 - juris Rn. 58 unter Hinweis auf EuGH, U.v. 9.11.2010 - B, C-57/09 u.a. - juris Rn. 104 bezüglich der Parallelregelung für den Ausschluss des Flüchtlingsstatus in Art. 12 Abs. 2 Buchstabe b Richtlinie 2004/83/EG).

    Geht es damit aber beim Ausschluss einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 Satz 2 Buchstabe b AufenthG a.F. und § 25 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 AufenthG nicht um die Abwehr von Gefahren, die von einem straffällig gewordenen Ausländer ausgehen, sondern darum, ob er sich aufgrund seiner Straftaten als einer Legalisierung seines Aufenthalts durch die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 Satz 1 AufenthG unwürdig erwiesen hat, so greift der Ausschlusstatbestand nach seinem Sinn und Zweck auch dann, wenn von dem Ausländer gegenwärtig eine Gefahr der Begehung weiterer Straftaten nicht mehr ausgeht (vgl. BayVGH, U.v. 20.3.2013 - 19 BV 11.288;… U.v. 15.6.2011 - 19 B 10.2539 - juris Rn. 29;… VGH BW, U.v. 11.12.2013 - 11 S1770/13 - juris Rn. 82;… NdsOVG, B.v. 19.12.2013 - 11 LA 130/13 - juris Rn. 9 m.w.N.;… EuGH, U.v. 9.11.2010 - B, C-57/09 u.a. - juris Rn. 104 für den Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung nach Art. 12 Abs. 2 Buchstabe b Richtlinie 2004/83/EG).

  • VG Stuttgart, 17.06.2013 - 11 K 377/13

    Aufenthaltsgenehmigung für einen wegen Schleusertätigkeit vorbestraften Ausländer

    Die Bestimmung folgt wiederum dem schon im Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Konvention - GK) vom 28. Juli 1951 (…BGBl. II 1953, S. 559) enthaltenen Prinzip (Art. 1 F = § 3 Abs. 2 AsylVfG und § 60 Abs. 8 S. 2 AufenthG), wonach es gerechtfertigt sein kann, trotz Vorliegen entsprechender Voraussetzungen Schutz zu versagen (oder jedenfalls einzuschränken), wenn sich der Betreffende durch sein Verhalten dieses Schutzes als "unwürdig" erwiesen hat, wobei der Begriff der "Unwürdigkeit" des Ausländers dabei aus historischen Gründen von Rechtsprechung (vgl. etwa VGH München, Urt. v. 20.03.2013 - 19 BV 11.288 - ) und Verwaltung zwar noch verwendet wird, eine negative Wertung, hier etwa der Beklagten in dem angegriffenen Bescheid, aber jedenfalls nicht gemeint ist.
  • VG Cottbus, 15.06.2017 - 1 K 2073/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Eine Bindungswirkung lässt sich weder § 3 Abs. 3 und 4 StVG noch sonstigen Rechtsvorschriften entnehmen (…vgl. etwa BFH, Beschl. v. 31. Januar 2002 - VII B 94/01 - juris Rn. 8 und FG München, Urt. v. 28. Mai 2014 - 14 K 3598/12 - juris Rn. 28; Bayerischer VGH, Urt. v. 20. März 2013 - 19 BV 11.288 - juris Rn. 62 [zum Ausländerrecht];… Beschl. v. 16. August 2012 - 11 CS 12.1624 -, juris Rn. 12;… Haus/Zwerger: Das verkehrsrechtliche Mandat, Bd. 3, 2. Aufl. 2012, § 19 Rn. 15;… vgl. auch KG, Beschl. v. 23. Mai 2014 - 2 Ws 198/14, 2 Ws 198/14 - 141 AR 259/14 - juris Rn. 12 und [anders nach § 84 Abs. 1 WDO]: BVerwG, Beschl. v. 28. September 2011 - 2 WD 18/10 - juris Rn. 16;… für das Fahrerlaubnisrecht a. A. [jeweils ohne Begründung]: VG Münster, Urt. v. 16. Mai 2014 - 10 K 841/14 - juris und [hinsichtlich eines im Rechtmittelverfahren angefochtenen Urteils eines polnischen Strafgerichts] VG Ansbach, Beschl. v. 27. Februar 2012 - AN 10 S 12.00140 - juris Rn. 32) und das Urteil selbst enthält keine Einzelheiten, die es dem Gericht ermöglichen würden zu prüfen, ob und aus welchen Gründen von einer den bundesdeutschen Anforderung mindestens vergleichbare AAK-Messung in Polen ausgegangen werden könnte.
  • OVG Niedersachsen, 19.12.2013 - 11 LA 139/13

    Begehung einer Straftat von erheblicher Bedeutung durch einen Ausländer i.R.d. …

    Denn dann würde die gesetzgeberische Intention, bei Vorliegen von Ausschlusstatbeständen nach § 25 Abs. 3 Satz 2 AufenthG die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu unterbinden, unterlaufen werden (…vgl.: BayVGH, Urt. v. 15.6.2011 - 19 B 10.2539 -, juris, Rn. 59; siehe auch: BayVGH, Urt. v. 20.3.2013 - 19 BV 11.288 -, juris, Rn. 104 f.).
  • VG Bremen, 06.03.2026 - 4 K 3088/24

    Inlandsbezogene Ausweisung, Abschiebungsandrohung unter einer Bedingung, Urteil …

    Das Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 25 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 AufenthG schließt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG nicht aus (…a. A. wohl VGH BW, Urt. v. 11.12.2013 - 11 S 1770/13, juris Rn. 84; Bay. VGH, Urt. v. 20.03.2013 - 19 BV 11.288, juris Rn. 105).
  • VG Hamburg, 02.04.2014 - 10 A 465/12

    Asyl Iran - subsidiärer Schutz wegen Homosexualität

    Sinn und Zweck dieser Regelung besteht - der Zielsetzung der Regelung des Art. 17 Abs. 1 lit. b der Richtlinie 2011/95/EU entsprechend, deren Umsetzung § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AsylVfG dient (…BT-Drucks. 17/13063, S. 20) - darin, solche Personen von der Zuerkennung des subsidiären Schutzes auszunehmen, die als dieses Schutzes unwürdig anzusehen sind (…vgl. zu dieser Auslegung EuGH, Urt. v. 9.11.2010, C-57/09 u. a., Rn. 104 zu der Parallelregelung für den Ausschluss des Flüchtlingsstatus in Art. 12 Abs. 2 lit. b der Richtlinie 2004/83/EG; VGH München, Urt. v. 20.3.2013, 19 BV 11.288, Rn. 55 - jeweils zitiert nach juris).
  • VG Bayreuth, 14.04.2026 - B 6 S 26.202

    Rücknahme einer Aufenthaltserlaubnis unter Sofortvollzugsanordnung, Fehlen eines …

    Bei einer Straftat von erheblicher Bedeutung im Sinne von § 25 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 AufenthG muss es sich um ein Kapitalverbrechen oder eine sonstige Straftat handeln, die in den meisten Rechtsordnungen als besonders schwerwiegend qualifiziert ist und entsprechend strafrechtlich verfolgt ist (…vgl. BVerwG, U.v. 25.3.2015 - 1 C 16.14 - juris Rn. 27; BayVGH, U.v. 20.3.2013 - 19 BV 11.288 - juris Rn. 54).
  • VG München, 05.03.2026 - M 27 K 24.6188

    Ausländerrecht, Afghanischer Staatsangehöriger, Ausweisung aufgrund von Straftat …

    Rn. 44 Bei einer Straftat von erheblicher Bedeutung im Sinne von § 25 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 AufenthG muss es sich um ein Kapitalverbrechen oder eine sonstige Straftat handeln, die in den meisten Rechtsordnungen als besonders schwerwiegend qualifiziert ist und entsprechend strafrechtlich verfolgt ist (…vgl. BVerwG, U.v. 25.3.2015 - 1 C 16.14 - juris Rn. 27; BayVGH, U.v. 20.3.2013 - 19 BV 11.288 - juris Rn. 54).
  • VG München, 20.01.2025 - M 27 S 24.6189

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Inlandsbezogene Ausweisung, …

    Rn. 41 Bei einer Straftat von erheblicher Bedeutung im Sinne von § 25 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 AufenthG muss es sich um ein Kapitalverbrechen oder eine sonstige Straftat handeln, die in den meisten Rechtsordnungen als besonders schwerwiegend qualifiziert ist und entsprechend strafrechtlich verfolgt ist (…vgl. BVerwG, U.v. 25.03.2015 - 1 C 16.14 - juris Rn. 27; BayVGH, U.v. 20.3.2013 - 19 BV 11.288 - juris Rn. 54).
  • VG Stuttgart, 26.05.2014 - 11 K 4547/13

    Humanitäre Aufenthaltserlaubnis - Berücksichtigung von § 25 Abs 3 S 2 Alt 1 …

  • VG München, 26.02.2015 - M 24 K 14.3294

    Einreiseverbot, Qualifikationsrichtlinie, Aufenthaltstitel, Straftat, Versagung

  • VG Augsburg, 31.05.2022 - Au 1 K 21.1123

    Verpflichtung zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

  • VG Trier, 06.10.2020 - 1 K 942/20

    Rücknahme des subsidiären Schutzstatus wegen Betäubungsmittelkriminalität

  • VG München, 20.10.2015 - M 16 K 13.30527

    Folgeantrag, Russische Föderation, subsidiärer Schutz, drohende …

  • VG Cottbus, 07.08.2015 - 1 L 261/15

    Verkehrsrecht

  • VG München, 24.07.2025 - M 27 K 24.7629

    Ausländerrecht, Afghanischer Staatsangehöriger, Abschiebungsverbot, Aufhebung …

  • VG München, 26.02.2014 - M 9 K 13.4762

    Faktischer Inländer; erhebliche Straftaten; Reiseunfähigkeit wegen …

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