Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 21.11.2013 - 19 C 13.1206   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,36400
VGH Bayern, 21.11.2013 - 19 C 13.1206 (https://dejure.org/2013,36400)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.11.2013 - 19 C 13.1206 (https://dejure.org/2013,36400)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. November 2013 - 19 C 13.1206 (https://dejure.org/2013,36400)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,36400) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AufenthG § 11 Abs. 1 S. 3
    Einreiseverbot, Einreisesperre, Ausweisung, Bedingung, Befristung, Suchterkrankung, Wiederholungsgefahr, Rückführungsrichtlinie, Abstinenz

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG, Art. 11 RL 2008/115/EG (Rückführungsrichtlinie), Art. 36 Abs. 1 Alt. 2 BayVwVfG
    Ausländerrecht: Zulässigkeit einer unter der Bedingung der Drogenfreiheit festgesetzten Sperrfrist nach Ausweisung | Anspruch auf Befristung der Wirkungen der Ausweisung; Fristbestimmung unter der Bedingung des Nachweises der Drogenfreiheit im Heimatland; Vereinbarkeit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Befristung eines mit einer Ausweisung verbundenen Einreiseverbots unter einer Bedingung (z.B. unter der Bedingung des nicht mehr Bestehens einer vorher vorhandenen Drogensucht)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Befristung eines mit einer Ausweisung verbundenen Einreiseverbots unter einer Bedingung (z.B. unter der Bedingung des nicht mehr Bestehens einer vorher vorhandenen Drogensucht)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 439
  • DÖV 2014, 539
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 9.12

    Ausweisung; Terrorismus; Unterstützung; Vorfeld; Kind; Unionsbürgerschaft; …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2013 - 19 C 13.1206
    Es weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass mit zunehmender Zeit sich die Persönlichkeitsentwicklung - insbesondere bei jüngeren Menschen - kaum weiter in die Zukunft abschätzen lasse, ohne spekulativ zu werden (und darauf, dass die Fähigkeit zur Vorhersage zukünftiger persönlicher Entwicklungen abnehme, vgl. u.a. BVerwG, U.v. 13.12.2012 -1 C 14/12 - juris Rn. 14 sowie U.v. 30.7.2013 - 1 C 9/12 - juris Rn. 62).
  • BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 14.12

    Antrag; Ausweisung; Befristung; Einreiseverbot; Gefahr; Gefahrenprognose; …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2013 - 19 C 13.1206
    Es weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass mit zunehmender Zeit sich die Persönlichkeitsentwicklung - insbesondere bei jüngeren Menschen - kaum weiter in die Zukunft abschätzen lasse, ohne spekulativ zu werden (und darauf, dass die Fähigkeit zur Vorhersage zukünftiger persönlicher Entwicklungen abnehme, vgl. u.a. BVerwG, U.v. 13.12.2012 -1 C 14/12 - juris Rn. 14 sowie U.v. 30.7.2013 - 1 C 9/12 - juris Rn. 62).
  • VGH Bayern, 05.03.2012 - 10 BV 09.2237

    Befristung der Ausweisung nach Ausreise vor fünf Jahren

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2013 - 19 C 13.1206
    Diese Regelungen sowie die Entwurfsbegründung des Richtlinienumsetzungsgesetzes 2011 (BT-Drs. 17/5470 Seite 21) belegen, dass der Bundesgesetzgeber bestrebt war, die Einwirkungen auf das deutsche Ausweisungsrecht gering zu halten, die die Rückführungsrichtlinie möglicherweise mit sich bringt, nicht aber, diesem Ausweisungsrecht engere Grenzen aufzuerlegen als von der Rückführungsrichtlinie gefordert (die im U.d. BayVGH vom 5.3.2012 - 10 BV 09.2237, juris Rn. 25 - vertretene, allerdings nicht entscheidungstragende Auffassung, von § 11 Abs. 1 Satz 7 AufenthG abgesehen sei eine Befristung in allen Fällen erforderlich, berücksichtigt dies wohl nicht ausreichend).
  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2013 - 19 C 13.1206
    Rn. 16 Zwar äußert sich die Rückführungsrichtlinie nicht eindeutig dazu, ob sie auch diejenigen Entscheidungen erfasst, durch die ein materiell illegaler Aufenthalt erst formell illegal wird (Widerruf, Rücknahme und Befristung des Aufenthaltstitels sowie die Ausweisung; für eine Einbeziehung von Ausweisungen spricht allerdings die Opt-out-Klausel des Art. 2 Abs. 2 lit. b RL 2008/115); diese Frage ist deshalb umstritten (vgl. etwa BVerwG, U.v. 10.7.2012 - 1 C 19/11 - BVerwGE 143, 277 - juris Rn. 45, und Funke-Kaiser, a.a.O., Rn. 262 ff.).
  • BVerwG, 14.02.2012 - 1 C 7.11

    Ausweisung; Ermessensausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2013 - 19 C 13.1206
    Der Befristungsanspruch des Ausgewiesenen unterliegt (seit dem Inkrafttreten des Richtlinienumsetzungsgesetzes 2011) nämlich der vollständigen gerichtlichen Überprüfung; bei solchen Befristungen verfügt die Verwaltung nicht mehr über einen Ermessensspielraum, wie er früher die Verwaltungsgerichte zur Aufhebung und zur Neuverbescheidungverpflichtung veranlasst hat, wenn die vorgenommenen Befristung fehlerhaft begründet war (st. Rspr. des BVerwG seit dem U.v. 14.2.2012 - 1 C 7.11 - BVerwGE 142, 29 Rn. 31 ff.; vgl. auch BVerwG vom 4.9.2007 - 1 C 21.07 - BVerwGE 129, 243).
  • BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 21.07

    Aufenthaltsverbot; Ausweisung; Ausweisungsverfügung; Ausweisungswirkungen; …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2013 - 19 C 13.1206
    Der Befristungsanspruch des Ausgewiesenen unterliegt (seit dem Inkrafttreten des Richtlinienumsetzungsgesetzes 2011) nämlich der vollständigen gerichtlichen Überprüfung; bei solchen Befristungen verfügt die Verwaltung nicht mehr über einen Ermessensspielraum, wie er früher die Verwaltungsgerichte zur Aufhebung und zur Neuverbescheidungverpflichtung veranlasst hat, wenn die vorgenommenen Befristung fehlerhaft begründet war (…st. Rspr. des BVerwG seit dem U.v. 14.2.2012 - 1 C 7.11 - BVerwGE 142, 29 Rn. 31 ff.; vgl. auch BVerwG vom 4.9.2007 - 1 C 21.07 - BVerwGE 129, 243).
  • EGMR, 17.04.2003 - 52853/99

    D (A), Türken, Ausweisung, Straftäter, Besonderer Ausweisungsschutz, Unbefristete …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2013 - 19 C 13.1206
    Die Rückführungsrichtlinie selbst betont im Zusammenhang mit der zwangsweisen Rückführung den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Erwägungsgrund 13 Satz 1) und trägt dadurch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Art. 8 EMRK Rechnung, in der im Zusammenhang mit Einreiseverboten nach Aufenthaltsbeendigungen einer angemessenen Rückkehrperspektive Bedeutung beigemessen wird (z.B. U.v. 17.4.2003 - Nr. 52853/99 - NJW 2004, 2147; v. 27.10.2005 - Nr. 32231/02 - InfAuslR 2006, 3/4; v. 22.3.2007 - Nr. 1638/03 - InfAuslR 2007, 221/223 und v. 25.3.2010 - Nr. 40601/05 - InfAuslR 2010, 325/327).
  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 20.81

    Ausländer - Ehe - Deutscher - Aufenthaltserlaubnis - Zeitliche Beschränkung

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2013 - 19 C 13.1206
    Rn. 9 a) Der Kläger missversteht die von ihm in Bezug genommenen Quellen (BVerwG, U.v. 23.3.1982 NJW 1982, 1956;… Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl. 2008, § 36 Rn. 39 und 41 - nunmehr 14. Aufl. 2013).
  • EGMR, 22.03.2007 - 1638/03
    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2013 - 19 C 13.1206
    Die Rückführungsrichtlinie selbst betont im Zusammenhang mit der zwangsweisen Rückführung den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Erwägungsgrund 13 Satz 1) und trägt dadurch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Art. 8 EMRK Rechnung, in der im Zusammenhang mit Einreiseverboten nach Aufenthaltsbeendigungen einer angemessenen Rückkehrperspektive Bedeutung beigemessen wird (z.B. U.v. 17.4.2003 - Nr. 52853/99 - NJW 2004, 2147; v. 27.10.2005 - Nr. 32231/02 - InfAuslR 2006, 3/4; v. 22.3.2007 - Nr. 1638/03 - InfAuslR 2007, 221/223 und v. 25.3.2010 - Nr. 40601/05 - InfAuslR 2010, 325/327).
  • EGMR, 25.03.2010 - 40601/05

    Rechtssache M. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2013 - 19 C 13.1206
    Die Rückführungsrichtlinie selbst betont im Zusammenhang mit der zwangsweisen Rückführung den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Erwägungsgrund 13 Satz 1) und trägt dadurch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Art. 8 EMRK Rechnung, in der im Zusammenhang mit Einreiseverboten nach Aufenthaltsbeendigungen einer angemessenen Rückkehrperspektive Bedeutung beigemessen wird (z.B. U.v. 17.4.2003 - Nr. 52853/99 - NJW 2004, 2147; v. 27.10.2005 - Nr. 32231/02 - InfAuslR 2006, 3/4; v. 22.3.2007 - Nr. 1638/03 - InfAuslR 2007, 221/223 und v. 25.3.2010 - Nr. 40601/05 - InfAuslR 2010, 325/327).
  • EGMR, 27.10.2005 - 32231/02

    Ausweisung, Schutz von Ehe und Familie, Europäische Menschenrechtskonvention, …

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.1998 - 13 S 1099/96

    Befristung der Sperrwirkung von Ausweisung und Abschiebung - Dauer der …

  • VGH Bayern, 12.07.2016 - 10 BV 14.1818

    Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots - statthafte Klageart …

    Die Beklagte schließe sich hier den Ausführungen in der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. November 2013 (19 C 13.1206) an.

    Die Kammer halte insoweit an ihrer Rechtsprechung auch in Kenntnis des Beschlusses des 19. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. November 2013 (19 C 13.1206) fest.

    Rn. 34 Die Berufung wurde gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO wegen der Abweichung von dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. November 2013 (a. a. O.) zugelassen.

    Rn. 36 Die Beklagte führt zur Begründung ihrer mit Schriftsatz vom 13. August 2014 eingelegten Berufung aus, das Verwaltungsgericht habe die Berufung wegen des Abweichens von der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. November 2013 (19 C 13.1206) zugelassen.

    Rn. 40 In der Entscheidung vom 21. November 2013 (19 C 13.1206) habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zutreffend festgestellt, dass die Frage der Zulässigkeit einer Bedingung höchstrichterlich noch nicht geklärt sei.

    Rn. 71 Durch diese ebenfalls durch das Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung mit Wirkung zum 1. August 2015 eingeführte Vorschrift ist der Streit über die Zulässigkeit der Beifügung einer Bedingung (vgl. Art. 36 Abs. 1 BayVwVfG) zu einer Befristung des Einreis- und Aufenthaltsverbots (siehe z. B. BayVGH, B. v. 21.11.2013 - 19 C 13.1206 - NVwZ-RR 2014, 439 Rn. 8 ff., einerseits;… OVG Lüneburg, U. v. 7.3.2013 - 11 LB 167/12 - InfAuslR 2013, 227 Rn. 37 ff., andererseits;… ferner Maor in Kluth/Heusch, Beck'scher Online-Kommentar Ausländerrecht, Stand: 1.2.2016, § 11 Rn. 14;… Oberhäuser in Hofmann, Ausländerrecht, 2. Auflage 2016, § 11 Rn. 56;… Huber, Aufenthaltsgesetz, 2. Auflage 2016, § 11 Rn. 14) durch den Gesetzgeber entschieden worden.

  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2014 - 11 S 244/14

    Nachträgliche Aufhebung / Befristung von unbefristeten (Alt-)Ausweisungen / …

    Rn. 81 (3) Entsprechendes gilt für die Frage, ob die Befristungsentscheidung nach § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG mit Bedingungen versehen werden kann (so BayVGH, Beschluss vom 21.11.2013 - 19 C 13.1206 - a.A. OVG Niedersachsen, Urteil vom 07.03.2013 - 11 LB 167/12 - juris).
  • VGH Bayern, 13.05.2016 - 10 ZB 15.492

    Ausweisung eines drogenabhängigen Türken

    Rn. 5 Die Zulassung der Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO im Hinblick auf die Aufhebung der Bedingung wegen der von der Beklagten geltend gemachten Abweichung des angefochtenen Urteils vom im Prozesskostenhilfeverfahren ergangenen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. November 2013 (19 C 13.1206) kommt schon deshalb mangels Entscheidungserheblichkeit nicht in Betracht, weil über den gerügten divergierenden Rechtssatz infolge der inzwischen eingetretenen Rechtsänderung (§ 11 Abs. 2 Satz 5 AufenthG) nicht mehr zu befinden wäre.
  • VG Würzburg, 01.09.2014 - W 7 K 14.507

    Die nachträgliche Befristung der Wiedereinreise nach einer Abschiebung kann im …

    Rn. 20 Der Befristungsanspruch des Ausgewiesenen bzw. Abgeschobenen unterliegt (seit dem Inkrafttreten des Richtlinienumsetzungsgesetzes 2011) dabei der vollständigen gerichtlichen Überprüfung; bei solchen Befristungen verfügt die Verwaltung nicht mehr über einen Ermessensspielraum, wie er früher die Verwaltungsgerichte zur Aufhebung und zur Verpflichtung zur Neubescheidung veranlasst hat, wenn die vorgenommenen Befristung fehlerhaft begründet war (…st. Rspr. des BVerwG seit dem U.v. 14.2.2012 - 1 C 7.11 - BVerwGE 142, 29 Rn. 31 ff.; BayVGH, B.v. 21.11.2013 - 19 C 13.1206 - juris Rn. 7;… OVG NW, B.v. 18.4.2011 - 18 E 1238/10 - juris Rn. 2).

    Rn. 25 Dem steht auch der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. November 2013 - 19 C 13.1206 - nicht entgegen.

    Die Ausländerbehörde sei verpflichtet, die Befristung bereits im Zusammenhang mit dem Eintritt der Sperrwirkung vorzunehmen, also zu einem Zeitpunkt, in dem die Voraussetzung für das Fristende (das Fehlen einer Bedrohung der öffentlichen Sicherheit) noch nicht vorlägen (BayVGH, B.v. 21.11.2013 - 19 C 13.1206 - juris Rn. 10).

  • VG Freiburg, 18.09.2014 - 4 K 2304/13

    Befristungsentscheidung bei Bezahlung von Abschiebekosten

    Rn. 44 Zwar hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 21.11.2013 (19 C 13.1206, juris) entschieden, dass die Neufassung des § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG die Ausländerbehörde nicht daran hindere, das mit einer Ausweisung verbundene Einreiseverbot unter einer (aufschiebenden) Bedingung - dort unter der Bedingung, dass eine gegenwärtig vorhandene Drogensucht nicht mehr besteht - zu befristen, und dies damit begründet, dass die Ausländerbehörde verpflichtet sei, die Befristung bereits zu einem Zeitpunkt vorzunehmen, in dem die Voraussetzung für das Fristende - das Fehlen einer Bedrohung der öffentlichen Sicherheit - noch nicht vorliege, dass eine derartige Bedingung nach altem Recht möglich gewesen sei und dass die Rückführungsrichtlinie nicht dazu zwinge, die Befristungsentscheidung auf eine bloße Fristfestlegung zu beschränken, also die im Einzelfall vorhandenen Umstände außer Acht zu lassen, die erneute Rechtsverstöße besonders wahrscheinlich machten.
  • VG Würzburg, 19.09.2022 - W 7 K 21.1661

    Erfolglose Klage gegen Ausweisung und damit verbundene Nebenanordnungen

    Die Rechtsgrundlage der Befristung ist Art. 36 Abs. 2 Nr. 1 BayVwVfG (Stelkens in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 36 Rn. 111 m.V.a. BayVGH, B.v. 21.11.2013 - 19 C 13.1206 - juris Rn. 9 f.).
  • VG Augsburg, 15.07.2014 - Au 1 K 14.389

    Befristung der Wirkungen von Ausweisung und Abschiebung; Eigenständige Abwägung …

    Die Kammer hält insoweit an ihrer Rechtsprechung fest (etwa im Urteil vom 6. August 2013 Au 1 K 13.306) - auch in Kenntnis des Beschlusses des 19. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. November 2013 (19 C 13.1206).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Bayern
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht