Rechtsprechung
| VGH Bayern, 25.10.2022 - 19 CE 22.1815 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 22.07.2022 - AN 5 E 22.01477
- VG Ansbach, 22.07.2022 - AN 5 E 22.1477
- VGH Bayern, 25.10.2022 - 19 CE 22.1815
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- OVG Sachsen, 08.04.2014 - 3 B 412/13
Visumerfordernis bei Heirat eines Drittstaatsangehörigen und eines deutschen …
Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2022 - 19 CE 22.1815
Folglich gilt insoweit auch Art. 5 Abs. 3 RL 2003/86/EG, wonach der Antrag für die Gestattung der Einreise zu stellen und zu prüfen ist, wenn sich die Familienangehörigen noch außerhalb des Hoheitsgebiets des Mitgliedstaats aufhalten, selbst wenn sich diese Vorschrift im Kapitel III der Richtlinie befindet (…BayVGH, B.v. 28.2.2014 - 10 ZB 13.2410 - juris Rn. 12; SächsOVG, B.v. 8.4.2014 - 3 B 412/13 - juris Rn. 13). - VGH Bayern, 28.02.2014 - 10 ZB 13.2410
Die nach Art. 17 RL 2003/86/EG bei der Ablehnung eines Antrags auf …
Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2022 - 19 CE 22.1815
Folglich gilt insoweit auch Art. 5 Abs. 3 RL 2003/86/EG, wonach der Antrag für die Gestattung der Einreise zu stellen und zu prüfen ist, wenn sich die Familienangehörigen noch außerhalb des Hoheitsgebiets des Mitgliedstaats aufhalten, selbst wenn sich diese Vorschrift im Kapitel III der Richtlinie befindet (BayVGH, B.v. 28.2.2014 - 10 ZB 13.2410 - juris Rn. 12;… SächsOVG, B.v. 8.4.2014 - 3 B 412/13 - juris Rn. 13). - VG Ansbach, 22.07.2022 - AN 5 E 22.01475
Kein Anspruch auf Ehegattennachzug nach § 30 Abs. 1 AufenthG ohne …
Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2022 - 19 CE 22.1815
Insoweit werde auf die Gründe des am heutigen Tag erlassenen Beschlusses im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes der Mutter (Az. AN 5 E 22.01475) verwiesen. - BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99
Verfassungsmäßigkeit der Versagung des Aufschubs aufenthaltsbeendender Maßnahmen …
Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2022 - 19 CE 22.1815
Es ist grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalles geboten, bei der auf der einen Seite die familiären Bindungen zu berücksichtigen sind, auf der anderen Seite aber auch die sonstigen Umstände des Einzelfalles (BVerfG, B.v. 31.8.1999 - 2 BvR 1523/99 - juris Rn. 7 m.w.N.). - VGH Bayern, 25.10.2022 - 19 CE 22.1817
Kein Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Unterlassung von …
Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2022 - 19 CE 22.1815
Danach ergibt sich nicht, dass die Antragsgegnerin entgegen der Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten wäre, alle aufenthaltsbeendenden Maßnahmen gegenüber dem am ... Oktober 2008 geborenen und nach eigenen Angaben am 20. Juli 2020 gemeinsam mit seiner am ... Oktober 1979 geborenen Mutter (Antragstellerin im Verfahren 19 CE 22.1817) und seiner am ... März 2006 geborenen Schwester (Antragstellerin im Verfahren 19 CE 22.1817) in das Bundesgebiet zu seinem sich seit 21. Januar 2019 im Bundesgebiet aufhaltenden und bis zum 12. Juni 2020 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18 Abs. 3 AufenthG a.F. i.V.m. § 26 Abs. 2 BeschV besitzenden Vater (über dessen vor ihrem Ablauf gestellten Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist noch nicht entschieden worden) eingereisten Antragsteller, allesamt nordmazedonische Staatsangehörige, bis zur rechtskräftigen Entscheidung über ihre Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis unter Aufhebung des Bescheids der Antragsgegnerin vom 24. Mai 2022, zu unterlassen.
- VGH Bayern, 01.02.2023 - 19 C 20.2914
Versagung einer Ausbildungsduldung wegen bevorstehender aufenthaltsbeendender …
Dass die Klägerin bereits die Voraussetzungen einer Aufenthaltserlaubniserteilung nach § 25a AufenthG erfüllte und zu deren Aufrechterhaltung während des laufenden Erteilungsverfahrens einer sog. Verfahrensduldung bedürfte, wurde nicht dargelegt (vgl. BayVGH, B.v. 25.10.2022 - 19 CE 22.1815 - juris Rn. 11 m.w.N.). - VGH Bayern, 25.10.2022 - 19 CE 22.1816
Familiennachzug zu einem in Deutschland lebenden Ausländer unter Umgehung des …
Danach ergibt sich nicht, dass die Antragsgegnerin entgegen der Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten wäre, alle aufenthaltsbeendenden Maßnahmen gegenüber der am ... Oktober 1979 geborenen, seit dem ... November 2005 verheirateten und nach eigenen Angaben am 20. Juli 2020 gemeinsam mit ihren beiden am ... März 2006 und ... Oktober 2008 geborenen Kindern (Antragsteller in den Verfahren 19 CE 22.1815 und 19 CE 22.1817) in das Bundesgebiet zu ihrem sich seit 21. Januar 2019 im Bundesgebiet aufhaltenden und bis zum 12. Juni 2020 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18 Abs. 3 AufenthG a.F. i.V.m. § 26 Abs. 2 BeschV besitzenden Ehemann (über einen vor ihrem Ablauf gestellten Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis des Ehemannes ist noch nicht entschieden worden) eingereisten Antragstellerin, allesamt nordmazedonische Staatsangehörige, bis zur rechtskräftigen Entscheidung über ihre Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis unter Aufhebung des Bescheids der Antragsgegnerin vom 24. Mai 2022, zu unterlassen. - VGH Bayern, 25.10.2022 - 19 CE 22.1817
Kein Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Unterlassung von …
Danach ergibt sich nicht, dass die Antragsgegnerin entgegen der Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten wäre, alle aufenthaltsbeendenden Maßnahmen gegenüber der am ... März 2006 geborenen und nach eigenen Angaben am 20. Juli 2020 gemeinsam mit ihrer am ... Oktober 1979 geborenen Mutter (Antragstellerin im Verfahren 19 CE 22.1817) und ihrem am ... Oktober 2008 geborenen Bruder (Antragsteller im Verfahren 19 CE 22.1815) in das Bundesgebiet zu ihrem sich seit 21. Januar 2019 im Bundesgebiet aufhaltenden und bis zum 12. Juni 2020 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18 Abs. 3 AufenthG a.F. i.V.m. § 26 Abs. 2 BeschV besitzenden Vater (über dessen vor ihrem Ablauf gestellten Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist noch nicht entschieden worden) eingereisten Antragstellerin, allesamt nordmazedonische Staatsangehörige, bis zur rechtskräftigen Entscheidung über ihre Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis unter Aufhebung des Bescheids der Antragsgegnerin vom 24. Mai 2022, zu unterlassen.
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