Rechtsprechung
| VGH Bayern, 27.04.2023 - 19 CE 23.133 |
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- BAYERN | RECHT
AufenthG § 25 Abs. 5, § 36 Abs. 2, § 60a Abs. 2 Satz 1, § 104c; GG Art. 6; EMRK Art. 8; VwGO § 123
Zumutbarkeit der Nachholung des Visumverfahrens - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Antrag eines ivorischen Staatsangehörigen auf Absehen von Abschiebungsmaßnahmen und auf Erteilung einer Duldungsbescheinigung und Gestattung einer Erwerbstätigkeit
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Antrag eines ivorischen Staatsangehörigen auf Absehen von Abschiebungsmaßnahmen und auf Erteilung einer Duldungsbescheinigung und Gestattung einer Erwerbstätigkeit
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 17.01.2023 - W 7 E 22.1880
- VGH Bayern, 27.04.2023 - 19 CE 23.133
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (25)
- BVerfG, 09.12.2021 - 2 BvR 1333/21
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Berücksichtigung familiärer Belange …
Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2023 - 19 CE 23.133
Rn. 6 Mit weiterem Schriftsatz vom 27. Januar 2023 wurde weiter ergänzend im Hinblick auf die Vorgaben des BVerfG vom 9. Dezember 2021 - 2 BvR 1333/21 sowie die Rechtsprechung des BayVGH vom 7. Dezember 2021 - 10 BV 21.1821 vorgetragen, dass im vorliegenden Fall - anders als im Fall des oben erwähnten 10. Senats - keine Zusage der örtlichen Ausländerbehörde zu einer Vorabzustimmung vorliege.Zu berücksichtigen ist, dass der persönliche Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und der damit verbundene Aufbau und die Kontinuität emotionaler Bindungen zu Mutter und Vater in der Regel der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes dienen (BVerfG, B. v. 9.12.2021, 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 - juris Rn. 48).
Der mit der Durchführung des Visumverfahrens üblicherweise einhergehende Zeitablauf ist von demjenigen, der die Einreise in das Bundesgebiet begehrt, regelmäßig hinzunehmen (BVerfG, B.v. 22.12.2021 - 2 BvR 1432721 - juris Rn. 43, B.v. 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 - juris LS 2a, Rn. 47 m.w.N., B.v. 10.5.2008 - 2 BvR 588/08 juris, B.v. 17.5.2011 - 2 BvR 5625/10 - juris).
Bei dieser Prognose ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts neben "einfachrechtlichen Unsicherheiten" (bezogen auf den in Betracht kommenden familiären Aufenthaltstitel) eine eventuell fehlende Mitwirkung des Betroffenen im Visumverfahren ebenso zu berücksichtigen (BVerfG, B.v. 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 - juris Rn. 52 ff.).
Zudem würde es die Erkenntnisfähigkeit von Behörden und Gerichten überfordern, bei der Prognose über die Dauer des Visumverfahrens und der damit verbundenen Trennung des Ausländers von seinem in Deutschland aufenthaltsberechtigten Kind eine präzise Vorstellung davon zu entwickeln, mit welcher Trennungszeit tatsächlich im Falle der Duldungsversagung zu rechnen wäre, wenn der Ausländer nicht das in seiner Sphäre Liegende beiträgt, um das Verfahren zu betreiben und zu einem zeitnahen Abschluss zu bringen (vgl. BVerfG, B.v. 9.12.2021, a.a.O. Rn. 59).
Im Rahmen der Prognose der voraussichtlichen tatsächlichen Trennungszeit ist darüber hinaus wegen des erforderlichen Antrags auf Erteilung eines Visums die Wartezeit auf einen Termin zur Antragstellung ebenso zu berücksichtigen (BVerfG, B.v. 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21- juris Rn.60) wie ein möglicherweise infolge der Abschiebung eintretendes Einreise- und Aufenthaltsverbot.
Auch kann sich in der Abwägungsentscheidung zu Lasten des Ausländers auswirken, dass er Einfluss darauf hat, rechtzeitig einen Termin bei der Auslandsvertretung zu vereinbaren, die Vorabzustimmung zu erreichen und durch freiwillige Ausreise dem Einreise- und Aufenthaltsverbot zu entgehen bzw. auf dessen Verkürzung nach § 11 Abs. 4 AufenthG hinzuwirken (BVerfG, B.v. 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 - juris Rn. 61).
Hinsichtlich der "hohen Hürden" (vgl. BVerfG, B.v. 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 Rn. 53) der Erteilung eines Visums nach § 36 Abs. 2 AufenthG sei zu berücksichtigen, dass eine außergewöhnliche Härte in diesem Sinne grundsätzlich voraussetze, dass der schutzbedürftige Familienangehörige ein eigenständiges Leben nicht führen könne, sondern auf die Gewährung familiärer Lebenshilfe dringend angewiesen sei und dass diese Hilfe in zumutbarer Weise nur in Deutschland erbracht werden könne (…BVerwG, U.v. 30.7.2013 - 1 C 15.12 - juris Rn. 23): Ein entsprechendes Angewiesen sein könne sich für sehr kleine Kinder ergeben, die aufgrund ihres Alters ständiger Pflege und Betreuung und deshalb der Einbindung in die familiäre Lebensgemeinschaft bedürften.
- VGH Bayern, 07.12.2021 - 10 BV 21.1821
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen wegen familiärer Bindungen im …
Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2023 - 19 CE 23.133
Rn. 6 Mit weiterem Schriftsatz vom 27. Januar 2023 wurde weiter ergänzend im Hinblick auf die Vorgaben des BVerfG vom 9. Dezember 2021 - 2 BvR 1333/21 sowie die Rechtsprechung des BayVGH vom 7. Dezember 2021 - 10 BV 21.1821 vorgetragen, dass im vorliegenden Fall - anders als im Fall des oben erwähnten 10. Senats - keine Zusage der örtlichen Ausländerbehörde zu einer Vorabzustimmung vorliege.Diesbezüglich muss die Dauer des Visumverfahrens absehbar und insbesondere auch geklärt sein, ob die grundsätzliche Möglichkeit zum Familiennachzug besteht (vgl. BayVGH, U.v. 7.12.2021 - 10 BV 21.1821 - Rn. 40 m.w.N.; OVG SH, B.v. 3.1.2022 - 4 MB 68/21 - juris).
Bei verweigerter Mitwirkung im Visumverfahren gebietet es Art. 6 Abs. 1 GG nicht, das öffentliche Interesse an der Einhaltung des Sichtvermerkverfahrens gänzlich zurückzustellen, da dies keinen schonenden Ausgleich der familiären Belange des Ausländers und der gegenläufigen öffentlichen Interessen mehr bedeuten würde (vgl. BayVGH, U.v. 7.12.2021 - 10 BV 21.1821 - juris Rn. 42; B.v. 30.7.2021 - 19 ZB 21.738 - juris).
- BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 15.12
Kind; Unionsbürgerschaft; deutsche Staatsangehörigkeit; Daueraufenthaltsrecht; …
Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2023 - 19 CE 23.133
In die Prognose der Trennungszeit ist insbesondere einzubeziehen, wie lange ein Visumverfahren voraussichtlich dauern würde und welche Auswirkungen ein derartiger Auslandsaufenthalt des Ausländers für die Familie hätte (vgl. BVerwG, U.v. 30.7.2013 - 1 C 15/12 - juris).Hinsichtlich der "hohen Hürden" (…vgl. BVerfG, B.v. 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 Rn. 53) der Erteilung eines Visums nach § 36 Abs. 2 AufenthG sei zu berücksichtigen, dass eine außergewöhnliche Härte in diesem Sinne grundsätzlich voraussetze, dass der schutzbedürftige Familienangehörige ein eigenständiges Leben nicht führen könne, sondern auf die Gewährung familiärer Lebenshilfe dringend angewiesen sei und dass diese Hilfe in zumutbarer Weise nur in Deutschland erbracht werden könne (BVerwG, U.v. 30.7.2013 - 1 C 15.12 - juris Rn. 23): Ein entsprechendes Angewiesen sein könne sich für sehr kleine Kinder ergeben, die aufgrund ihres Alters ständiger Pflege und Betreuung und deshalb der Einbindung in die familiäre Lebensgemeinschaft bedürften.
- BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13
Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche …
Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2023 - 19 CE 23.133
Dabei ist grundsätzlich eine umfassende Betrachtung geboten, bei der auf der einen Seite die familiären Bindungen zu berücksichtigen sind, auf der anderen Seite aber auch die sonstigen Umstände des Einzelfalles (vgl. BVerfG, B.v. 5.6.2013 - 2 BvR 586/13 - juris, Rn. 12 m.w.N.).Rechtliche Schutzwirkungen entfalten Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 8 Abs. 1 EMRK nur dann, wenn im konkreten Einzelfall eine tatsächliche Verbundenheit zwischen dem Elternteil und seinem Kind besteht, die eine hinreichende Konstanz der Beziehung erwarten lässt und auf deren Aufrechterhaltung das Kind zu seinem Wohl angewiesen ist (BVerfG, B.v. 5.6.2013 - 2 BvR 586/13 - juris Rn. 14).
- BVerfG, 10.05.2008 - 2 BvR 588/08
Schutz der Familie vor ausländerrechtlichen Maßnahmen
Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2023 - 19 CE 23.133
Allerdings sind die Ausländerbehörden verpflichtet, bei ihren Entscheidungen die bestehenden familiären Bindungen eines Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, zu berücksichtigen und sie entsprechend ihrem Gewicht in den behördlichen Erwägungen zur Geltung zu bringen (vgl. BVerfG, B.v. 10.5.2008 - 2 BvR 588/08 - juris).Der mit der Durchführung des Visumverfahrens üblicherweise einhergehende Zeitablauf ist von demjenigen, der die Einreise in das Bundesgebiet begehrt, regelmäßig hinzunehmen (BVerfG, B.v. 22.12.2021 - 2 BvR 1432721 - juris Rn. 43, B.v. 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 - juris LS 2a, Rn. 47 m.w.N., B.v. 10.5.2008 - 2 BvR 588/08 juris, B.v. 17.5.2011 - 2 BvR 5625/10 - juris).
- BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08
D (A), Verfassungsbeschwerde, Schutz von Ehe und Familie, Eltern-Kind-Verhältnis, …
Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2023 - 19 CE 23.133
Die Folgen einer vorübergehenden Trennung haben insbesondere dann hohes, gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechendes Gewicht, wenn ein noch sehr kleines Kind betroffen ist, das den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann (BVerfG, B.v. 1.12.2008 - 2 BvR 1830/08 - juris Rn. 33). - VGH Bayern, 30.07.2021 - 19 ZB 21.738
Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen abgelehnten …
Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2023 - 19 CE 23.133
Bei verweigerter Mitwirkung im Visumverfahren gebietet es Art. 6 Abs. 1 GG nicht, das öffentliche Interesse an der Einhaltung des Sichtvermerkverfahrens gänzlich zurückzustellen, da dies keinen schonenden Ausgleich der familiären Belange des Ausländers und der gegenläufigen öffentlichen Interessen mehr bedeuten würde (…vgl. BayVGH, U.v. 7.12.2021 - 10 BV 21.1821 - juris Rn. 42; B.v. 30.7.2021 - 19 ZB 21.738 - juris). - BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83
Familiennachzug
Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2023 - 19 CE 23.133
Rn. 19 Die aufenthaltsrechtlichen Schutzwirkungen aus Art. 6 GG entfalten sich nicht schon aufgrund formalrechtlicher familiärer Bindungen; entscheidend ist vielmehr die tatsächliche Verbundenheit zwischen den Familienmitgliedern (vgl. BVerfG, B.v. 12.5.1987 - 2 BvR 1226/83 - juris Rn. 87;… B.v. 8.12.2005 - 2 BvR 1001/04 - juris Rn. 17 ff. m.w.N;… B.v. 23.1.2006 - 2 BvR 1935/05 - juris Rn. 16.). - VGH Baden-Württemberg, 20.09.2018 - 11 S 240/17
Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen - Kinder -; Personensorgerecht; …
Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2023 - 19 CE 23.133
Es kommt darauf an, ob zwischen dem Ausländer und seinem Kind auf Grund des gepflegten persönlichen Umgangs ein Eltern-Kind-Verhältnis besteht, das von der nach außen manifestierten Verantwortung für die leibliche und seelische Entwicklung des Kindes geprägt ist (VGH BW, U.v. 20.9.2018 - 11 S 240/17 - juris Rn. 80;… U.v. 5.8.2002 - 1 S 1381/01 - juris, Rn. 19). - EGMR, 18.10.2006 - 46410/99
Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE
Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2023 - 19 CE 23.133
Ein Staat ist vielmehr berechtigt, die Einreise von Ausländern in sein Hoheitsgebiet und ihren Aufenthalt dort nach Maßgabe seiner vertraglichen Verpflichtungen zu regeln (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte - EGMR -, U.v. 18.10.2006 (Üner) Nr. 46410/99 - juris). - BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 23.09
Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Einreise; Heirat in …
- BVerwG, 10.12.2014 - 1 C 15.14
Aufenthaltserlaubnis; Arbeitnehmer; Selbständiger; Ehegattennachzug zu Deutschen; …
- BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen …
- BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05
Ausweisung, Schutz von Ehe und Familie, deutsche Kinder, nichteheliche Kinder, …
- BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 8.09
Visum; Drittstaatsangehörige; Familienzusammenführung; Ehegattennachzug; …
- EGMR, 07.10.2004 - 33743/03
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wies die Beschwerden …
- EGMR, 08.04.2008 - 21878/06
Uganda, Europäische Menschenrechtskonvention, Europäischer Gerichtshof für …
- EGMR, 16.09.2004 - 11103/03
M. C. G. gegen Deutschland
- BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 1.97
Ausländerrecht - Erforderlichkeit der Durchführung des Sichtvermerksverfahrens …
- VGH Bayern, 03.09.2019 - 10 C 19.1700
Zumutbarkeit der Nachholung des Visumverfahrens
- VGH Bayern, 19.06.2018 - 10 CE 18.993
Erfolglose Beschwerde gegen eine das Begehren nach vorübergehender Aussetzung der …
- OVG Schleswig-Holstein, 03.01.2022 - 4 MB 68/21
Familiennachzug zu den minderjährigen Kindern - Ermessensspielraum der …
- VGH Baden-Württemberg, 05.08.2002 - 1 S 1381/01
Aufenthaltserlaubnis für sorgeberechtigten Elternteil
- VGH Bayern, 17.12.2018 - 10 CE 18.2177
Duldung wegen familiärer Lebensgemeinschaft mit minderjährigen Kindern
- VGH Bayern, 28.07.2015 - 10 ZB 15.858
Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 8 Monaten wegen sexuellen …
- VG Gelsenkirchen, 11.09.2023 - 11 L 568/23
Bindungswirkung rechtskräftiger Beschlüsse; Anordnungsgrund nach Ablauf der in …
Rn. 104 Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Beschlüsse vom 13. Juni 2023 - 10 CS 23.488 - (eine Woche mit und "zwei bis drei Monate" ohne Vorabzustimmung); HessVGH, Beschluss vom 25. Mai 2023 - 6 B 362/23 - ("ein bis zwei Monate"); Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (OVG Saarland), Beschluss vom 9. Mai 2023 - 2 B 31/23 -, ("zwischen zehn und zwölf Wochen"); BayVGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2023 - 19 CS 23.535 - (Annahme einer Dauer von "im schlechtesten Fall mehreren Monaten" wohl nicht ausreichend konkret), vom 27. April 2023 - 19 CE 23.133 - (sieben Monate im Einzelfall "ausnahmsweise noch als zumutbar"), vom 7. März 2023 - 19 CE 22.2285 - (bis zu zwei Jahre bei gänzlich verweigerter Mitwirkung) und Beschluss vom 27. Februar 2023 - 19 CE 22.1955 - (sechseinhalb Monate), jeweils juris; OVG NRW, Beschlüsse vom 8. Juni 2022 - 18 B 439/22 - (acht Monate bis ein Jahr bei gleichzeitig fehlender persönlicher Verbundenheit) und vom 8. Februar 2022 - 18 B 951/20 - ("innerhalb weniger Tage" bei erklärter Vorabzustimmung), jeweils n.v.; OVG S-H, Beschluss vom 3. Januar 2022 - 4 MB 68/21 - (einige Monate); BayVGH, Urteile vom 7. Dezember 2021 - 10 BV 21.1821 - (ca. drei Monate) und vom 2. Juli 2021 - 10 CE 21.392, 10 CE 21.389 - (mehrere Wochen eingedenk einer in Aussicht gestellten Vorabzustimmung); Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 20. Januar 2021 - 8 ME 136/20 - ("zeitweise Trennung"); OVG Saarland, Beschluss vom 9. Oktober 2019 - 2 B 259/19 - (längstens drei Monate), jeweils juris; nach OVG NRW, Beschluss vom 16. Oktober 2020 - 17 B 1189/20 - n.v., soll indes auch ein Trennungszeitraum von mehreren Jahren durch visumsfreie Besuche und sonstige Kontaktmöglichkeiten kompensiert werden können.
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