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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 27.02.2008 - 19 CS 08.216   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,38692
VGH Bayern, 27.02.2008 - 19 CS 08.216 (https://dejure.org/2008,38692)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.02.2008 - 19 CS 08.216 (https://dejure.org/2008,38692)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Februar 2008 - 19 CS 08.216 (https://dejure.org/2008,38692)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Vorwirkungen der Ehe; Anforderungen an unmittelbares Bevorstehen der Eheschließung

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AufenthG § 60 a Abs. 2; GG Art. 6 Abs. 1; PStG § 4; PStG § 5
    D (A), Duldung, Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, Eheschließung, beabsichtigte Eheschließung, Ehefähigkeitszeugnis, Befreiung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (7)

  • OVG Hamburg, 04.04.2007 - 3 Bs 28/07

    Aussetzung einer Abschiebung; "unmittelbar bevorstehende" Eheschließung bei …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2008 - 19 CS 08.216
    Ein Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung wegen der bevorstehenden Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen und eine daraus resultierende Unmöglichkeit der Abschiebung gemäß § 60 a Abs. 2 AufenthG wegen der aus Art. 6 GG geschützten Eheschließungsfreiheit (vgl. BVerfGE 31, 58 [67 ff.]; 62, 323 [329]; 76, 1 [42]) setzt voraus, dass die Eheschließung im Bundesgebiet unmittelbar bevorsteht (vgl. Sächs. OVG, B.v. 16.5.2006 - 3 B 61/06 -, AuAS 2006, 242; Hamburgisches OVG, B.v. 4.4.2007 - 3 Bs 28/07 -, InfAuslR 2007, 282; BayVGH, B.v. 19.9.2005 - 24 CE 05.2526, JURIS).

    Letzteres ist regelmäßig nur dann anzunehmen, wenn der Eheschließungstermin feststeht oder jedenfalls verbindlich bestimmbar ist (vgl. Sächs. OVG, B.v. 16.5.2006 - 3 B 61/06 -, AuAS 2006, 242; Hamburgisches OVG, B.v. 4.4.2007 - 3 Bs 28/07 -, InfAuslR 2007, 282; NdsOVG, B.v. 7.11.2006 - 7 ME 176/06 -, JURIS).

    Für das Vorliegen einer solchen Situation kann sprechen, wenn der Standesbeamte die Antragsunterlagen an den für die Entscheidung über den Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses zuständigen Präsidenten des Oberlandesgerichtes weitergeleitet hat, da dem Standesbeamten gemäß § 5 a Satz 1 PStG die Vorbereitung dieser Entscheidung obliegt und er die hierfür notwendigen Nachweise von den Verlobten anzufordern hat (vgl. Sächs. OVG, B.v. 16.5.2006 - 3 B 61/06 -, AuAS 2006, 242 f.; Hamburgisches OVG, B.v. 4.4.2007 - 3 Bs 28/07 -, InfAuslR 2007, 282 [283]).

    b) Von einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung kann hingegen dann nicht ausgegangen werden, wenn der Standesbeamte einen Termin zur Eheschließung aus Gründen nicht festsetzen kann, die in der Sphäre der Verlobten fallen (vgl. VGH Mannheim, B.v. 13.11.2001, 11 S 1848/01 -, InfAuslR 2002, 228 [230]; Hamburgisches OVG, B.v. 4.4.2007 - 3 Bs 28/07 -, InfAuslR 2007, 282 [283]).

    Gleiches gilt, wenn sich im weiteren Verfahrensgang herausstellt, dass eine Entscheidung des Präsidenten des Oberlandesgerichts deshalb nicht ergehen kann, weil es noch an Unterlagen fehlt oder sonst Zweifel oder Unklarheiten bestehen, die in den Zurechnungsbereich der Verlobten fallen (vgl. Hamburgisches OVG, B.v. 4.4.2007 - 3 Bs 28/07 -, InfAuslR 2007, 282 [283]).

    In diesen Fällen ist bis zu dem Zeitpunkt, in dem die für die Entscheidung über den Antrag noch fehlenden Unterlagen nachgereicht oder etwaige Zweifel und Unklarheiten beseitigt worden sind, von einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung nicht auszugehen (vgl. OVG Bautzen, B.v. 16.5.2006 - 3 B 61/06 -, AuAS 2006, 242 f; Hamburgisches OVG, B.v. 4.4.2007 - 3 Bs 28/07 - InfAuslR 2007, 282 [283]).

  • OVG Niedersachsen, 07.11.2006 - 7 ME 176/06

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung des unmittelbaren Bevorstehens einer …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2008 - 19 CS 08.216
    Letzteres ist regelmäßig nur dann anzunehmen, wenn der Eheschließungstermin feststeht oder jedenfalls verbindlich bestimmbar ist (vgl. Sächs. OVG, B.v. 16.5.2006 - 3 B 61/06 -, AuAS 2006, 242; Hamburgisches OVG, B.v. 4.4.2007 - 3 Bs 28/07 -, InfAuslR 2007, 282; NdsOVG, B.v. 7.11.2006 - 7 ME 176/06 -, JURIS).

    Sie hat weder vorgetragen, dass der Eheschließungstermin vor dem zuständigen Standesbeamten bereits bestimmt wäre oder von diesem doch zumindest als unmittelbar bevorstehend bezeichnet worden ist (vgl. NdsOVG, B.v. 7.11.2006 - 7 ME 176/06 -, JURIS).

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2008 - 19 CS 08.216
    Ein Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung wegen der bevorstehenden Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen und eine daraus resultierende Unmöglichkeit der Abschiebung gemäß § 60 a Abs. 2 AufenthG wegen der aus Art. 6 GG geschützten Eheschließungsfreiheit (vgl. BVerfGE 31, 58 [67 ff.]; 62, 323 [329]; 76, 1 [42]) setzt voraus, dass die Eheschließung im Bundesgebiet unmittelbar bevorsteht (vgl. Sächs. OVG, B.v. 16.5.2006 - 3 B 61/06 -, AuAS 2006, 242; Hamburgisches OVG, B.v. 4.4.2007 - 3 Bs 28/07 -, InfAuslR 2007, 282; BayVGH, B.v. 19.9.2005 - 24 CE 05.2526, JURIS).
  • BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68

    Spanier-Beschluß

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2008 - 19 CS 08.216
    Ein Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung wegen der bevorstehenden Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen und eine daraus resultierende Unmöglichkeit der Abschiebung gemäß § 60 a Abs. 2 AufenthG wegen der aus Art. 6 GG geschützten Eheschließungsfreiheit (vgl. BVerfGE 31, 58 [67 ff.]; 62, 323 [329]; 76, 1 [42]) setzt voraus, dass die Eheschließung im Bundesgebiet unmittelbar bevorsteht (vgl. Sächs. OVG, B.v. 16.5.2006 - 3 B 61/06 -, AuAS 2006, 242; Hamburgisches OVG, B.v. 4.4.2007 - 3 Bs 28/07 -, InfAuslR 2007, 282; BayVGH, B.v. 19.9.2005 - 24 CE 05.2526, JURIS).
  • BVerfG, 30.11.1982 - 1 BvR 818/81

    "Hinkende Ehen"

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2008 - 19 CS 08.216
    Ein Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung wegen der bevorstehenden Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen und eine daraus resultierende Unmöglichkeit der Abschiebung gemäß § 60 a Abs. 2 AufenthG wegen der aus Art. 6 GG geschützten Eheschließungsfreiheit (vgl. BVerfGE 31, 58 [67 ff.]; 62, 323 [329]; 76, 1 [42]) setzt voraus, dass die Eheschließung im Bundesgebiet unmittelbar bevorsteht (vgl. Sächs. OVG, B.v. 16.5.2006 - 3 B 61/06 -, AuAS 2006, 242; Hamburgisches OVG, B.v. 4.4.2007 - 3 Bs 28/07 -, InfAuslR 2007, 282; BayVGH, B.v. 19.9.2005 - 24 CE 05.2526, JURIS).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.2001 - 11 S 1848/01

    Duldung wegen unmittelbar bevorstehender Heirat

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2008 - 19 CS 08.216
    b) Von einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung kann hingegen dann nicht ausgegangen werden, wenn der Standesbeamte einen Termin zur Eheschließung aus Gründen nicht festsetzen kann, die in der Sphäre der Verlobten fallen (vgl. VGH Mannheim, B.v. 13.11.2001, 11 S 1848/01 -, InfAuslR 2002, 228 [230]; Hamburgisches OVG, B.v. 4.4.2007 - 3 Bs 28/07 -, InfAuslR 2007, 282 [283]).
  • VGH Bayern, 19.09.2005 - 24 CE 05.2526
    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2008 - 19 CS 08.216
    Ein Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung wegen der bevorstehenden Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen und eine daraus resultierende Unmöglichkeit der Abschiebung gemäß § 60 a Abs. 2 AufenthG wegen der aus Art. 6 GG geschützten Eheschließungsfreiheit (vgl. BVerfGE 31, 58 [67 ff.]; 62, 323 [329]; 76, 1 [42]) setzt voraus, dass die Eheschließung im Bundesgebiet unmittelbar bevorsteht (vgl. Sächs. OVG, B.v. 16.5.2006 - 3 B 61/06 -, AuAS 2006, 242; Hamburgisches OVG, B.v. 4.4.2007 - 3 Bs 28/07 -, InfAuslR 2007, 282; BayVGH, B.v. 19.9.2005 - 24 CE 05.2526, JURIS).
  • VGH Bayern, 11.03.2010 - 19 CE 10.364

    Vorwirkungen der Ehe; Anforderungen an unmittelbares Bevorstehen der …

    Rn. 3 1. Ein Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung wegen der bevorstehenden Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen und eine daraus resultierende Unmöglichkeit der Abschiebung gemäß § 60a Abs. 2 AufenthG wegen der aus Art. 6 GG geschützten Eheschließungsfreiheit (vgl. BVerfGE 31, 58 [67 ff.]; 62, 323 [329]; 76, 1 [42]) setzt voraus, dass die Eheschließung im Bundesgebiet unmittelbar bevorsteht (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 16.5.2006 3 B 61/06 , AuAS 2006, 242; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 4.4.2007 3 BS 28/06 , InfAuslR 2007, 282; BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris).

    Letzteres ist regelmäßig nur dann anzunehmen, wenn der Eheschließungstermin feststeht oder jedenfalls verbindlich bestimmbar ist (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 16.5.2006 3 B 61/06 , AuAS 2006, 242; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 4.4.2007 3 BS 28/07 , InfAuslR 2007, 282; Nds. OVG, Beschluss vom 7.11.2006 7 ME 176/06 juris; BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris).

    Rn. 4 a) Sind die Vorbereitungen in dem Verfahren der Eheschließung bereits soweit vorangeschritten, dass die Anmeldung der Eheschließung (§ 4 PStG) vorgenommen wurde, die Verlobten, die gemäß § 5 Abs. 1 und 2 PStG von dem Standesbeamten geforderten Urkunden beschafft haben und bei der Prüfung der Ehefähigkeit von ausländischen Verlobten ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses gestellt wird, kommt die Annahme einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung in Betracht, wenn dem Standesbeamten im Hinblick auf den gestellten Befreiungsantrag alle aus seiner Sicht erforderlichen Unterlagen vorliegen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris).

    Für das Vorliegen einer solchen Situation kann sprechen, dass der Standesbeamte die Antragsunterlagen an den für die Entscheidung über den Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses zuständigen Präsidenten des Oberlandesgerichts weitergeleitet hat, da dem Standesbeamten gemäß § 5a Satz 1 PStG die Vorbereitung dieser Entscheidung obliegt und er die hierfür notwendigen Nachweise von den Verlobten anzufordern hat (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 16.5.2006 3 B 61/06 , AuAS 2006, 242 f.; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 4.4.2007 3 BS 28/07 , InfAuslR 2007, 282 [283]; BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris).

    Rn. 5 b) Von einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung kann hingegen dann nicht ausgegangen werden, wenn der Standesbeamte einen Termin zur Eheschließung aus Gründen nicht festsetzen kann, die in die Sphäre der Verlobten fallen (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 13.12.2001 11 S 1848/01 , InfAuslR 2002, 228 [230]; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 4.4.2007 3 BS 28/07 , InfAuslR 2007, 282 [283]; BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris).

    Gleiches gilt, wenn sich im weiteren Verfahrensgang herausstellt, dass eine Entscheidung des Präsidenten des Oberlandesgerichts deshalb nicht ergehen kann, weil es noch an Unterlagen fehlt oder sonst Zweifel oder Unklarheiten bestehen, die in den Zurechnungsbereich der Verlobten fallen (vgl. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 4.4.2007 3 BS 28/07 , InfAuslR 2007, 282 [283]; BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris).

    In diesen Fällen ist bis zu dem Zeitpunkt, in dem die für die Entscheidung über den Antrag noch fehlenden Unterlagen nachgereicht oder etwaige Zweifel und Unklarheiten beseitigt worden sind, von einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung nicht auszugehen (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 16.5.2006 3 B 61/06 , AuAS 2006, 242 f.; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 4.4.2007 3 BS 28/07 , InfAuslR 2007, 282 [283]; BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris).

    Sie hat weder vorgetragen, dass der Eheschließungstermin vor dem zuständigen Standesbeamten bereits bestimmt wäre oder von diesem doch zumindest als unmittelbar bevorstehend bezeichnet worden ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 7.11.2007 7 ME 176/06 juris; BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris).

  • VG Ansbach, 03.06.2019 - AN 18 S 18.50559

    Erfolgloser Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen eine Abschiebungsanordnung …

    Letzteres ist regelmäßig nur dann anzunehmen, wenn der Eheschließungstermin feststeht oder jedenfalls verbindlich bestimmbar ist (vgl. BayVGH, B.v. 28.11.2016 - 10 CE 16.2266, B.v. 27.2.2008 - 19 CS 08.216 - beide juris).

    Sind die Vorbereitungen in dem Verfahren der Eheschließung bereits so weit vorangeschritten, dass die Anmeldung der Eheschließung (§ 4 PStG) vorgenommen wurde, die Verlobten, die gemäß § 5 Abs. 1 und 2 PStG von dem Standesbeamten geforderten Urkunden beschafft haben und bei der Prüfung der Ehefähigkeit von ausländischen Verlobten ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses gestellt wird, kommt die Annahme einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung in Betracht, wenn dem Standesbeamten im Hinblick auf den gestellten Befreiungsantrag alle aus seiner Sicht erforderlichen Unterlagen vorliegen (vgl. BayVGH, B.v. 28.11.2016 - 10 CE 16.2266, B.v. 27.2.2008 - 19 CS 08.216 - beide juris).

    Für das Vorliegen einer solchen Situation kann sprechen, dass der Standesbeamte die Antragsunterlagen an den für die Entscheidung über den Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses zuständigen Präsidenten des Oberlandesgerichts weitergeleitet hat, da dem Standesbeamten gemäß § 5a Satz 1 PStG die Vorbereitung dieser Entscheidung obliegt und er die hierfür notwendigen Nachweise von den Verlobten anzufordern hat (vgl. BayVGH, B.v. 27.2.2008 - 19 CS 08.216 - juris; OVG Hamburg, B.v. 4.4.2007 - 3 Bs 28/07 - juris).

    Von einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung kann hingegen dann nicht ausgegangen werden, wenn der Standesbeamte einen Termin zur Eheschließung aus Gründen nicht festsetzen kann, die in die Sphäre der Verlobten fallen (vgl. BayVGH, B.v. 27.2.2008 - 19 CS 08.216- juris; VGH BW, B.v. 13.12.2001 - 11 S 1848/01 - juris; OVG Hamburg, B.v. 4.4.2007 - 3 BS 28/07 - juris).

    In diesen Fällen ist bis zu dem Zeitpunkt, in dem die für die Entscheidung über den Antrag noch fehlenden Unterlagen nachgereicht oder etwaige Zweifel und Unklarheiten beseitigt worden sind, von einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung nicht auszugehen (vgl. BayVGH, B.v. 27.2.2008 - 19 CS 08.216 - juris; OVG Hamburg, B.v. 4.4.2007 - 3 BS 28/07 - juris).

  • VG München, 15.10.2008 - M 25 E 08.2214

    Einstweilige Anordnung; Vorwirkung der unmittelbar bevorstehenden Eheschließung; …

    Der Antragsteller hat weder einen Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung wegen einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung mit einer deutschen Staatsangehörigen (vgl. BayVGH, B. v. 27. Februar 2008 - 19 CS 08.216 - Rz 13; SächsOVG, B. v. 16. Mai 2006 - 3 BS 61/06 - Rz 5) noch wegen einer schützenswerten Beziehung zu seinem 2003 geborenen Sohn (vgl. BVerfG, B. v. 10. Mai 2008 - 2 BvR 588/08 - ; BayVGH, B. v. 1. September 2008 - 10 CE 08.2258 - Rz 16).

    Eine Eheschließung steht nicht unmittelbar bevor, weil sie wegen fehlender Unterlagen weder angemeldet werden konnte (§§ 4, 5 PStG) noch ein Termin verbindlich bestimmbar ist (vgl. BayVGH, B. v. 27. Februar 2008 - 19 CS 08.216 - Rz 13 ff.).

    Diese Umstände wurzeln trotz der Inhaftierung des Antragstellers in seiner Sphäre und nicht im Verantwortungsbereich deutscher Behörden (vgl. BayVGH, B. v. 27. Februar 2008 - 19 CS 08.216 - Rz 16), so dass von einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung nicht ausgegangen werden kann.

  • VGH Bayern, 18.10.2022 - 19 ZB 22.1499

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen mit ARB-Status

    Letzteres ist regelmäßig nur dann anzunehmen, wenn der Eheschließungstermin feststeht oder jedenfalls verbindlich bestimmbar ist (BayVGH, B.v. 27.2.2008 - 19 CS 08.216 - juris Rn. 13), etwa weil das zuständige Standesamt den Eheschließungstermin als unmittelbar bevorstehend bezeichnet hat (…NdsOVG, B.v. 1.8.2017 - 13 ME 189.17 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VG München, 30.09.2009 - M 25 E 09.4136

    Vorwirkung einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung

    Der Antragsteller hat keinen Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung wegen einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung mit einer deutschen Staatsangehörigen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008, 19 CS 08.216, RdZiff. 13 - Juris - ).

    Die beabsichtigte Eheschließung steht nicht unmittelbar bevor, weil bis heute keine Anhaltspunkte darauf hindeuten, dass die Vorbereitungen in dem Verfahren der Eheschließung bereits so weit fortgeschritten wären, dass die Anmeldung der Eheschließung (§ 4 Personenstandsgesetz - PStG- ) vorgenommen worden wäre, die Verlobten die gemäß § 5 Abs. 1 und 2 PStG von dem Standesbeamten geforderten Unterlagen beschafft und bei der Prüfung der Ehefähigkeit von ausländischen Verlobten einen Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses gestellt hätten (vgl. BayVGH vom 27.2.2008, a.a.O., Rd.Ziff. 13 ff.).

  • VG Schleswig, 31.08.2016 - 5 A 343/16

    Zur Zuständigkeit Ungarns zur Prüfung eines Asylantrags - Dublin-III Verfahren - …

    Rn. 105 Dabei kann offen bleiben, ob eine Mitteilung des Standesamts nach § 13 Absatz 4 PStG, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann, vorliegen muss oder es ausreichend ist, wenn die Verlobten die nach § 12 Absatz 2 PStG und ggf. § 13 Absatz 1 PStG zur Anmeldung der Ehe notwendigen Urkunden eingereicht haben und, soweit kein Ehefähigkeitszeugnis nach § 1309 Absatz 1 BGB für den ausländischen Verlobten beigebracht werden kann, ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses nach § 1309 Absatz 2 BGB gestellt wird und dem Standesbeamten im Hinblick auf den gestellten Befreiungsantrag alle aus seiner Sicht erforderlichen Unterlagen vorliegen (so Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 27. Februar 2008, Aktenzeichen 19 CS 08.216, zitiert nach juris, Rn. 13-15; weitergehend Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 1. Oktober 2014, Aktenzeichen 2 M 93/14, zitiert nach juris, Leitsatz, Orientierungssatz 2 und Rn. 4, das verlangt, dass in einem solchen Fall die Befreiung durch den Präsidenten des zuständigen Oberlandesgerichts nach § 1309 Absatz 2 BGB erteilt worden ist).
  • VGH Bayern, 18.10.2012 - 10 C 12.1470

    Haftung für Kosten der Abschiebungshaft bei nicht vollzogener Abschiebung; …

    Von einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung kann hingegen nicht ausgegangen werden, wenn der Standesbeamte einen Termin zur Eheschließung aus Gründen nicht festsetzen kann, die in der Sphäre der Verlobten liegen (vgl. BayVGH vom 27.2.2008 Az. 19 CS 08.216 RdNr. 15).
  • VGH Bayern, 20.10.2022 - 19 ZB 22.1359

    Kein Anspruch auf Rückgängigmachung der Abschiebung

    Letzteres ist regelmäßig nur dann anzunehmen, wenn der Eheschließungstermin feststeht oder jedenfalls verbindlich bestimmbar ist (BayVGH, B.v. 27.2.2008 - 19 CS 08.216 - juris Rn. 13), etwa weil das zuständige Standesamt den Eheschließungstermin als unmittelbar bevorstehend bezeichnet hat (…NdsOVG, B.v. 1.8.2017 - 13 ME 189.17 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VG Bayreuth, 12.02.2014 - B 4 K 12.508

    Eine vor einem orthodoxen Priester in Deutschland geschlossene Ehe zwischen einem …

    Das ist in der Regel erst dann der Fall, wenn der Eheschließungstermin feststeht oder jedenfalls verbindlich bestimmbar ist (BayVGH, B. v. 27.02.2008 - 19 CS 08.216 - juris Rn. 13).
  • VG Bayreuth, 09.07.2015 - B 3 S 15.50172

    Keine systemischen Mängel in Spanien

    Rn. 18 Sind die Vorbereitungen in dem Verfahren der Eheschließung bereits so weit vorangeschritten, dass die Anmeldung der Eheschließung (§ 4 PStG) vorgenommen wurde, die Verlobten die gemäß § 5 Abs. 1 und 2 PStG von dem Standesbeamten geforderten Urkunden beschafft haben und bei der Prüfung der Ehefähigkeit von ausländischen Verlobten ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses gestellt wird, kommt die Annahme einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung in Betracht, wenn dem Standesbeamten im Hinblick auf den gestellten Befreiungsantrag alle aus seiner Sicht erforderlichen Unterlagen vorliegen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 27.02.2008, 19 CS 08.216, juris).
  • VG München, 23.10.2013 - M 10 E 13.3727

    Duldung; bestandskräftige Ausweisung; bevorstehende Eheschließung; im …

  • VG München, 30.03.2022 - M 27 E 22.1836

    Keine Duldung mangels Eheschließungstermin

  • VG München, 30.03.2012 - M 10 E 12.1515

    Duldung; bevorstehende Eheschließung; Anordnungsanspruch (verneint)

  • VG Augsburg, 15.06.2011 - Au 6 E 11.824

    Nigerianischer Staatsangehöriger; Antrag auf einstweilige Anordnung; …

  • VG Augsburg, 05.05.2011 - Au 6 E 11.590

    Ugandische Staatsangehörige

  • VG München, 10.08.2011 - M 25 E 11.3199

    Duldung; Verlängerung einer Ausreisefrist; unmittelbar bevorstehende …

  • VG München, 25.01.2011 - M 25 E 10.5308

    Unmittelbar bevorstehende Eheschließung

  • VG München, 14.10.2010 - M 25 E 10.4862

    Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung bei ernst zu nehmender Selbstmordgefahr …

  • VG Regensburg, 07.08.2012 - RN 9 E 12.1195

    Vorwirkung der Ehe; Anforderungen an ein unmittelbares Bevorstehen der …

  • VG Hamburg, 02.07.2012 - 15 E 1603/12

    Duldung bis zur Eheschließung

  • VG München, 29.07.2008 - M 25 E 08.3328

    Duldung für Eheschließung

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