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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 11.10.2022 - 19 CS 22.1999   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,30215
VGH Bayern, 11.10.2022 - 19 CS 22.1999 (https://dejure.org/2022,30215)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.10.2022 - 19 CS 22.1999 (https://dejure.org/2022,30215)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Oktober 2022 - 19 CS 22.1999 (https://dejure.org/2022,30215)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 07.05.2018 - 10 CE 18.464

    Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis im Eilverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 11.10.2022 - 19 CS 22.1999
    Abweichendes kann sich - wie hier nicht - ergeben, wenn mit der Antragsänderung keine wesentliche Änderung der zu prüfenden Gesichtspunkte einhergeht und das Gebot, effektiven Rechtsschutz zu gewähren, eine sachdienliche Antragsänderung verlangt (beispielsweise hinsichtlich des Zeitraums einer Beschäftigungserlaubnis vgl. BayVGH, B.v. 7.5.2018 - 10 CE 18.464 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2010 - 4 M 73/10

    Verwaltungsgerichtliches Verfahren: Zulässigkeit einer Antragsänderung im …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.10.2022 - 19 CS 22.1999
    Das Beschwerdeverfahren dient, wie sich aus dem in den Sätzen 3 und 4 des in § 146 Abs. 4 VwGO normierten Darlegungsgebot ergibt, ausschließlich der rechtlichen Überprüfung der in Verfahren nach §§ 80 und 123 VwGO ergangenen erstinstanzlichen Entscheidung und lässt für einen allein im Wege der Antragsänderung bzw. -erweiterung zu verfolgenden Anordnungsantrag keinen Raum (vgl. OVG LSA, B.v. 19.4.2010 - 4 M 73/10 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2025 - 3 S 33.25

    Vorläufiger Rechtsschutz; Antragsänderung im Beschwerdeverfahren

    Eine derartige Antragsänderung ist im Beschwerdeverfahren nach § 146 Abs. 4 VwGO nach überwiegender obergerichtlicher Rechtsprechung, der der Senat folgt, grundsätzlich nicht statthaft, denn dieses Verfahren soll - wie seine Ausgestaltung zeigt - das Rechtsmittelgericht entlasten und dient ausschließlich dazu, die im Eilverfahren nach §§ 80 Abs. 5, 80a und § 123 Abs. 1 VwGO ergangenen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen (vgl. u.a. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 2. Oktober 2007 - OVG 3 S 94.07 - juris Rn. 7;… Beschluss vom 29. Oktober 2018 - OVG 11 S 39.18 - juris Rn. 22;… Beschluss vom 28. Dezember 2020 - OVG 4 S 37/20 - juris Rn. 1 f.; OVG Bautzen…, Beschluss vom 28. Oktober 2022 - 3 B 256/22 - juris Rn. 14; VGH München, Beschluss vom 11. Oktober 2022 - 19 CS 22.1999 - juris Rn. 8; OVG Magdeburg…, Beschluss vom 11. November 2020 - 3 M 208/20 - juris Rn. 7; OVG Greifswald…, Beschluss vom 13. Januar 2017 - 2 M 109/15 - juris Rn. 12).
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