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Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.01.2010 - 19 U 134/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,11862
OLG Köln, 29.01.2010 - 19 U 134/09 (https://dejure.org/2010,11862)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.01.2010 - 19 U 134/09 (https://dejure.org/2010,11862)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Januar 2010 - 19 U 134/09 (https://dejure.org/2010,11862)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • cisg-online.org PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 89
    Anwendbarkeit der Vorschriften des Handelsvertreterrechts bei An- und Verkauf von Produkten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    § 89 Abs. 1 HGB, § 84 HGB, § 84 HGB, § 89 b HGB, § 280 Abs. 1 BGB, § 522 Abs. 2 ZPO
    Schadenersatz wegen Nichteinhaltung der handelsvertretervertraglichen Kündigungsfrist, Eingliederung in die Absatzorganisation des U

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzung für die analoge Anwendbarkeit von Vorschriften des Handelsvertreterrechts bei An- und Verkauf von Produkten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.06.1988 - I ZR 244/86

    Ausgleichsanspruch des Eigenhändlers

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.2010 - 19 U 134/09
    Denn dafür ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des Senats unter anderem erforderlich, dass der Vertragshändler aufgrund vertraglicher Abmachungen so in die Absatzorganisation des Lieferanten eingegliedert ist, dass er wirtschaftlich in erheblichem Umfang dem Handelsvertreter vergleichbare Aufgaben zu erfüllen hat (BGH, Urteil vom 21.01.1987 - VIII ZR 169/86 - , Rdnr.28, zitiert nach JURIS; BGH, Urteil vom 08.06.1988 - I ZR 244/86 - , Rdnr.41, zitiert nach JURIS; BGH WM 2003, 842 (843); OLG Köln NJW-RR 1995, 29 (30)).

    Rn. 30 Schließlich war es - ungeachtet dessen, dass vorliegend nicht die analoge Anwednung des § 89 b BGB und die hierzu geforderten Vorstellungen in Rede stehen - auch Ausdruck der eigenständigen und unabhängigen Stellung der Beklagten, dass sie in dem Vertrag gerade nicht die Verpflichtung übernommen hatte, der Klägerin bei Beendigung der Zusammenarbeit der Parteien den Kundenstamm zu übertragen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 08.06.1988 - I ZR 244/86 - , Rdn.43, zitiert nach JURIS; so auch der Senat, vgl. OLG Köln NJW-RR 1995, 29 (30)).

  • OLG Köln, 20.05.1994 - 19 U 237/93

    Analoge Anwendung des Handelsvertreterrechts auf sog. Eigenhändler

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.2010 - 19 U 134/09
    Denn dafür ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des Senats unter anderem erforderlich, dass der Vertragshändler aufgrund vertraglicher Abmachungen so in die Absatzorganisation des Lieferanten eingegliedert ist, dass er wirtschaftlich in erheblichem Umfang dem Handelsvertreter vergleichbare Aufgaben zu erfüllen hat (BGH, Urteil vom 21.01.1987 - VIII ZR 169/86 - , Rdnr.28, zitiert nach JURIS; BGH, Urteil vom 08.06.1988 - I ZR 244/86 - , Rdnr.41, zitiert nach JURIS; BGH WM 2003, 842 (843); OLG Köln NJW-RR 1995, 29 (30)).

    Rn. 30 Schließlich war es - ungeachtet dessen, dass vorliegend nicht die analoge Anwednung des § 89 b BGB und die hierzu geforderten Vorstellungen in Rede stehen - auch Ausdruck der eigenständigen und unabhängigen Stellung der Beklagten, dass sie in dem Vertrag gerade nicht die Verpflichtung übernommen hatte, der Klägerin bei Beendigung der Zusammenarbeit der Parteien den Kundenstamm zu übertragen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 08.06.1988 - I ZR 244/86 - , Rdn.43, zitiert nach JURIS; so auch der Senat, vgl. OLG Köln NJW-RR 1995, 29 (30)).

  • BGH, 09.10.2002 - VIII ZR 95/01

    Anwendung des Handelsvertreterrechts auf einen Vertragshändlervertrag

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.2010 - 19 U 134/09
    Denn dafür ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des Senats unter anderem erforderlich, dass der Vertragshändler aufgrund vertraglicher Abmachungen so in die Absatzorganisation des Lieferanten eingegliedert ist, dass er wirtschaftlich in erheblichem Umfang dem Handelsvertreter vergleichbare Aufgaben zu erfüllen hat (BGH, Urteil vom 21.01.1987 - VIII ZR 169/86 - , Rdnr.28, zitiert nach JURIS; BGH, Urteil vom 08.06.1988 - I ZR 244/86 - , Rdnr.41, zitiert nach JURIS; BGH WM 2003, 842 (843); OLG Köln NJW-RR 1995, 29 (30)).
  • BGH, 21.01.1987 - VIII ZR 169/86

    Sittenwidrigkeit eines Bierverlagsvertrages

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.2010 - 19 U 134/09
    Denn dafür ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des Senats unter anderem erforderlich, dass der Vertragshändler aufgrund vertraglicher Abmachungen so in die Absatzorganisation des Lieferanten eingegliedert ist, dass er wirtschaftlich in erheblichem Umfang dem Handelsvertreter vergleichbare Aufgaben zu erfüllen hat (BGH, Urteil vom 21.01.1987 - VIII ZR 169/86 - , Rdnr.28, zitiert nach JURIS; BGH, Urteil vom 08.06.1988 - I ZR 244/86 - , Rdnr.41, zitiert nach JURIS; BGH WM 2003, 842 (843); OLG Köln NJW-RR 1995, 29 (30)).
  • BGH, 27.01.1982 - VIII ZR 295/80

    Rechtsnatur eines Eigenhändlervertrages; Rechte des Eigenhändlers bei Verletzung …

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.2010 - 19 U 134/09
    Wenn eine Gesamtabwägung der beiderseitigen Rechte und Pflichten auf eine handelsvertreterähnliche Rechtsstellung des Vertragshändlers schließen lässt, finden auf das Vertragsverhältnis ergänzend zu den getroffenen Vereinbarungen diejenigen Vorschriften der §§ 84 ff. HGB entsprechende Anwendung, welche nicht auf der Besonderheit der handelsvertretertypischen bloßen Vermittlungstätigkeit ohne Abschluss des Kundenvertrags im eigenen Namen und auf eigene Rechnung beruhen (BGH NJW 1982, 2432; Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn-Löwisch, HGB, § 84, Rdnr.103).
  • BGH, 14.04.1983 - I ZR 20/81

    Kfz-Eigenhändler

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.2010 - 19 U 134/09
    Ebenso wenig gab es etwa Vorgaben dazu, die Buchführung einem firmeneinheitlichen Rahmen anzupassen oder sich bei größeren Investitionen der Beratung der Klägerin zu bedienen (vgl. zu solchen Vorgaben BGH, Urteil vom 14.04.1983 - I ZR 20/81 - , Rdnr.16, zitiert nach JURIS).
  • BGH, 25.03.1982 - I ZR 146/80

    Entsprechende Anwendung des § 89b Handelsgesetzbuch (HGB) auf den …

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.2010 - 19 U 134/09
    Rn. 12 Das einem Händler übertragene Alleinvertriebsrecht für ein bestimmtes Gebiet ist lediglich ein Indiz für eine dem Handelsvertreter vergleichbare Einordnung in die Absatzorganisation des Herstellers (BGH NJW 1982, 2819;… Küstner/Thume, Handbuch des gesamten Außendienstrechts, Band 2, 8. Aufl., II, Rdnr.79), begründet als solches indes noch nicht eine entsprechende abschließende Wertung.
  • OLG Köln, 03.02.2012 - 19 U 113/11

    Anspruch auf Zahlung von entgangenem Gewinn

    Rn. 14 Eine analoge Anwendung der Kündigungsfrist des § 89 Abs. 1 HGB kommt nur in Betracht, wenn sich das Rechtsverhältnis zwischen dem Vertragshändler und dem Hersteller/Lieferanten nicht in einer bloßen Käufer-Verkäufer-Beziehung nach Art einer Lieferkette erschöpft, sondern der Vertragshändler auf Grund der vertraglichen Abmachungen und damit übernommener handelsvertreterrechtlicher Pflichten nach dem Gesamtbild seiner Bindungen und Verpflichtungen so in die Absatzorganisation des Herstellers/Lieferanten eingliedert ist, dass er wirtschaftlich in erheblichem Umfang einem Handelsvertreter vergleichbare Aufgaben zu erfüllen hat (…vgl. BGH vom 09.10.2002 - VIII ZR 95/01 - Rn. 10, 12;… vom 05.04.1962 - VII ZR 202/60 - Rn. 19 f.; OLG Köln vom 29.01.2010 - 19 U 134/09 - Rn. 7; jeweils zitiert nach juris;… Stumpf/ Jaletzke/Schultze, Der Vertragshändlervertrag, 3. Auflage, Rn. 625).

    Ein Vertriebsrecht in einem bestimmten Gebiet reicht selbst bei einer (vorliegend nicht gegebenen) ausschließlichen Bezugsverpflichtung und der damit verbundenen Verpflichtung, den Verkauf zu betreiben, regelmäßig nicht für die Annahme aus, der Vertragshändler habe Aufgaben eines Handelsvertreters zu erfüllen (…vgl. BGH vom 13.06.2007 - VIII ZR 352/04 - Rn. 18, zitiert nach juris; OLG Köln vom 29.01.2010 a.a.O. Rn. 11).

    Hierfür reicht die allgemeine Verpflichtung zum intensiven Verkauf, zur umfangreichen Werbung, zum Einsatz geschulten Personals, zur Kundenberatung und zur Unterhaltung einer Werkstatt nicht aus, da sich derartige Pflichten schon aus der vereinbarten Zusammenarbeit von Vertragshändler und Unternehmer erklären und im eigenen kaufmännischen Interesse des Vertragshändlers liegen (vgl. OLG Köln vom 29.01.2010 a.a.O. Rn. 19).

    Im Übrigen ist nicht erkennbar, dass die Geschäfts- und Vermarktungspolitik der Klägerin durch die Pflicht zur Übermittlung der Point-of-Sale-Berichte nennenswert im Sinne einer handelsvertreterähnlichen Stellung eingeschränkt worden ist (vgl. dazu OLG Köln vom 29.01.2010 a.a.O. Rn. 22).

  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2016 - L 4 R 2796/15

    Sozialversicherungspflicht - Handelsvertreter - Abgrenzung - abhängige …

    Vielmehr ist das Recht zur eigenständigen Preisgestaltung eher untypisch für die Stellung als Handelsvertreter (Oberlandesgericht [OLG] Köln, Beschluss vom 29. Januar 2010 - 19 U 134/09 - juris, Rn. 21).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.11.2025 - L 2 BA 3638/24

    Statusfeststellungsverfahren - freier Handelsvertreter - abhängige Beschäftigung …

    Vielmehr ist das Recht zur eigenständigen Preisgestaltung eher untypisch für die Stellung als Handelsvertreter (Oberlandesgericht [OLG] Köln, Beschluss vom 29. Januar 2010 - 19 U 134/09 - juris, Rn. 21).
  • OLG Köln, 21.09.2012 - 19 U 113/11

    Oszilloskope, AA des VH, VHV, Rahmenvertrag, Distributorenvertrag, …

    Auf ein solches Vertragsverhältnis ist Handelsvertreterrecht entsprechend anwendbar, wenn der Vertragshändler auf Grund der vertraglichen Abmachungen und damit übernommener handelsvertreterrechtlicher Pflichten nach dem Gesamtbild seiner Bindungen und Verpflichtungen so in die Absatzorganisation des Herstellers eingliedert ist, dass er wirtschaftlich in erheblichem Umfang einem Handelsvertreter vergleichbare Aufgaben zu erfüllen hat (vgl. BGH…, Urteil vom 09.10.2002 - VIII ZR 95/01 (Köln), NJW-RR 2003, 98 unter II.1.a, bei juris Rn. 10, 12; OLG Köln vom 29.01.2010 - 19 U 134/09 - BeckRS 2010, 12320, bei juris Rn. 7).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.04.2020 - L 7 R 4020/17
    Vielmehr ist das Recht zur eigenständigen Preisgestaltung eher untypisch für die Stellung als Handelsvertreter (Oberlandesgericht [OLG] Köln, Beschluss vom 29. Januar 2010 - 19 U 134/09 - juris Rdnr. 21).
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