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Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.04.2016 - 19 U 151/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,108362
OLG Köln, 22.04.2016 - 19 U 151/15 (https://dejure.org/2016,108362)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.04.2016 - 19 U 151/15 (https://dejure.org/2016,108362)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. April 2016 - 19 U 151/15 (https://dejure.org/2016,108362)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streit über Forderungen aus einem beendeten Vertriebspartnervertrag; Unwirksamkeit einer Vereinbarung der Parteien über die Rückzahlung von Vorschussleistungen; Erfüllung des Buchauszugsbegehrens durch Vorlage der Haftungszeitstatistik

Kurzfassungen/Presse

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    § 87 a Abs. 5 HGB, § 87 c Abs. 5 HGB, § 89 Abs. 2 Satz 1, 2. HS HGB, § 89 a Abs. 1 Satz 2 HGB, § 134 BGB, § 242 BGB, § 296 Abs. 1 ZPO, § 350 HGB, § 530 ZPO, § 520 ZPO, § 780 BGB, § 781 BGB
    Stillschweigendes Anerkenntnis der Provisionsabrechnung, Kündigungserschwernis, Unabdingbarkeit des Rechts zur Kündigung des HVV aus wichtigem Grund

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (20)

  • BGH, 29.11.1995 - VIII ZR 293/94

    Anspruch des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszuges

    Auszug aus OLG Köln, 22.04.2016 - 19 U 151/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa Urteil vom 29.11.1995 - VIII ZR 293/94 und Urteil vom 23.10.1981 - I ZR 171/79; jeweils zitiert nach juris), der sich der Senat anschließt, rechtfertigt die jahrelange widerspruchslose Hinnahme der Provisionsabrechnungen durch den Handels- bzw. Versicherungsvertreter nicht die Annahme, dieser habe sich mit den ihm von dem Unternehmer erteilten Abrechnungen einverstanden erklärt und auf ihm etwa zustehende weitergehende Provisionsansprüche für diesen Zeitraum verzichtet.

    Denn ein Einverständnis mit den Provisionsabrechnungen und damit das Anerkenntnis, keine weiteren Ansprüche zu haben, kann im Allgemeinen nicht aus einem untätigen Verhalten des Handels- bzw. Versicherungsvertreters gefolgert werden; für eine Einigung über die Abrechnung zwischen Unternehmer und Handels- bzw. Versicherungsvertreter bedarf es vielmehr in der Regel einer eindeutigen Willenserklärung des Handels- bzw. Versicherungsvertreters (vgl. BGH, Urteil vom 29.11.1995 - VIII ZR 293/94).

    Denn diese Annahme führt zu einer gegen die genannten Bestimmungen verstoßenden Beschränkung der Ansprüche des Handels- bzw. Versicherungsvertreters auf Erteilung eines Buchauszugs und Zahlung von Provision für die Zukunft, weil sie ihn nötigt, Abrechnungen des Unternehmers künftig zu widersprechen, um insoweit ein (sich ständig wiederholendes) negatives Schuldanerkenntnis zu vermeiden (vgl. BGH, Urteil vom 29.11.1995 - VIII ZR 293/94 und Urteil vom 20.09.2006 - VIII ZR 100/05).

  • BGH, 16.03.1988 - VIII ZR 12/87

    Formbedürftigkeit mit einem Grundstückskaufvertrag verbundener Verträge; …

    Auszug aus OLG Köln, 22.04.2016 - 19 U 151/15
    Ist das dem anerkannten Anspruch zugrunde liegende Rechtsverhältnis nichtig, ist auch das deklaratorische Schuldanerkenntnis unwirksam, soweit die Nichtigkeitsgründe bei Abgabe fortbestehen (vgl. BGH, Urteil vom 16.03.1988 - VIII ZR 12/87, zitiert nach juris).
  • OLG München, 01.07.2003 - 23 U 1637/03

    Provisionsabrechnungen für den Handelsvertreter als Buchauszugsersatz zur …

    Auszug aus OLG Köln, 22.04.2016 - 19 U 151/15
    Rn. 65 Angaben über mögliche Vertragsänderungen (Datum der Vertragsänderung, Art der Vertragsänderung, Art der ergriffenen Vertragserhaltungsmaßnahmen einschließlich des Nachweises von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) sind grundsätzlich in den Buchauszug aufzunehmen (vgl. OLG München, Urteil vom 1.7.2003 - 23 U 1637/03, zitiert nach juris), da sie Auswirkungen auf die dem Handels- bzw. Versicherungsvertreter zustehende Provision haben können.
  • OLG München, 01.06.2015 - 25 U 3379/14

    Widersprüchliches Verhalten durch Widerspruch erst nach jahrelanger Durchführung …

    Auszug aus OLG Köln, 22.04.2016 - 19 U 151/15
    Die Zulassung des neuen Vorbringens würde die Entscheidung des derzeit im Übrigen entscheidungsreifen Rechtsstreits nach Auffassung des Senats schon deshalb verzögern, da zunächst dem Beklagten Gelegenheit zur Stellungnahme in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht gegeben werden müsste (vgl. OLG München, Beschluss vom 01.06.2015, Az. 25 U 3379/14 - zitiert nach juris), was zeitlich vor dem Verkündungstermin nicht möglich ist.
  • OLG Düsseldorf, 01.08.2013 - 16 U 183/12

    Zulässigkeit der Rückforderung von Provisionsvorschüssen nach Ende eines …

    Auszug aus OLG Köln, 22.04.2016 - 19 U 151/15
    Abweichendes ergibt sich auch nicht aus der in der Berufungsbegründung in Bezug genommenen Entscheidung des OLG Düsseldorf (Urteil vom 01.08.2013 - 16 U 183/12, abrufbar bei juris).
  • OLG Köln, 12.04.2013 - 19 U 101/12

    Formularmäßige Vereinbarung einer Software-Pauschale in den Allgemeinen …

    Auszug aus OLG Köln, 22.04.2016 - 19 U 151/15
    Ein Buchauszug genügt der Vorschrift des § 87 c Abs. 2 HGB nur dann, wenn er den Handels- bzw. Versicherungsvertreter in die Lage versetzt, sich umfassend über die zustande gekommenen Geschäftsabschlüsse zu informieren und anhand des Buchauszugs die erteilte Provisionsabrechnung für jedes einzelne provisionspflichtige Geschäft zu überprüfen (vgl. etwa Senat, Urteil vom 12.4.2013 - 19 U 101/12, abrufbar bei juris).
  • OLG Köln, 24.05.2012 - 19 U 169/11

    Anspruch des Handelsvertreters auf Ergänzung des Buchauszugs

    Auszug aus OLG Köln, 22.04.2016 - 19 U 151/15
    Denn der Buchauszug soll den Versicherungsvertreter überhaupt erst in die Lage versetzen zu prüfen, ob ihm ein Provisionsanspruch zusteht (vgl. Senat, Beschluss vom 24.5.2012 - 19 U 169/11, in: RuS 2013, 311 f.).
  • OLG Bamberg, 03.02.2016 - 3 U 109/15

    Abgrenzung Fixum / Vorschuss, Schweigen kein Anerkenntnis der Abrechnung, …

    Auszug aus OLG Köln, 22.04.2016 - 19 U 151/15
    Soweit sich die Klägerin zur Klage auf einen Hinweis des Oberlandesgerichts Bamberg vom 11.11.2015 (3 U 109/15) bezieht, lässt sich mangels Veröffentlichung oder Vorlage der Entscheidung (einschließlich des zugrunde liegenden Sachverhalts) eine Vergleichbarkeit mit dem vorliegenden Fall nicht feststellen.
  • BGH, 03.07.2000 - II ZR 282/98

    Abschluß eines Geschäftsführeranstellungsvertrages

    Auszug aus OLG Köln, 22.04.2016 - 19 U 151/15
    Grundsätzlich sind nicht nur unmittelbare Beschränkungen der Kündigungsmöglichkeit unzulässig, sondern auch mittelbare Erschwernisse, die Vertragsbeziehung zu beenden, etwa in Form von finanziellen oder sonstigen Nachteilen (vgl. zur Nichtigkeit der Vereinbarung einer Abfindung für den Fall der Kündigung des Geschäftsführeranstellungsvertrags: BGH, Urteil vom 3.7.2000 - II ZR 282/98).
  • BGH, 20.09.2006 - VIII ZR 100/05

    Wirksamkeit der Vereinbarung eines Einwendungsausschlusses gegen die Abrechnungen …

    Auszug aus OLG Köln, 22.04.2016 - 19 U 151/15
    Denn diese Annahme führt zu einer gegen die genannten Bestimmungen verstoßenden Beschränkung der Ansprüche des Handels- bzw. Versicherungsvertreters auf Erteilung eines Buchauszugs und Zahlung von Provision für die Zukunft, weil sie ihn nötigt, Abrechnungen des Unternehmers künftig zu widersprechen, um insoweit ein (sich ständig wiederholendes) negatives Schuldanerkenntnis zu vermeiden (vgl. BGH, Urteil vom 29.11.1995 - VIII ZR 293/94 und Urteil vom 20.09.2006 - VIII ZR 100/05).
  • BGH, 26.02.2002 - VI ZR 288/00

    Anforderungen an ein abstraktes Schuldanerkenntnis; Rechtsfolgen eines …

  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 70/93

    Verzicht auf anteilige Erstattung des Disagios bei vorzeitiger Beendigung eines …

  • BGH, 22.06.1995 - VII ZR 118/94

    Anforderungen an konkludent erklärten Verzicht

  • OLG Karlsruhe, 18.02.2010 - 1 U 113/09

    Handelsvertretervertrag: Beschränkung der Kündigungsfreiheit durch die …

  • OLG Oldenburg, 26.11.2013 - 13 U 30/13

    Wirksamkeit einer Vereinbarung über die Rückzahlbarkeit erhaltener Zahlungen bei …

  • BGH, 23.10.1981 - I ZR 171/79

    Anspruch eines Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszuges; Einverständnis …

  • OLG Oldenburg, 24.07.2012 - 13 U 118/11

    Erschwernis der Kündigung eines Handelsvertretervertrages aufgrund von …

  • OLG Hamburg, 17.03.2000 - 14 U 77/99

    Auflegung einer Vorschussvereinbarung mit einem Handelsvertreter

  • OLG Köln, 10.05.2012 - 19 U 3/12

    Feststellung eines vertraglichen Anspruchs auf Rückzahlung überzahlter …

  • OLG Celle, 29.10.2009 - 11 U 36/09

    - AWD 55 -, wichtiger Grund, Freistellung eines unechten Hauptvertreters von den …

  • OLG Köln, 27.01.2017 - 19 U 89/16

    Verjährung des Anspruchs des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszugs

    Der Anspruch auf den Buchauszug kann vom Handelsvertreter geltend gemacht werden, solange er und der Unternehmer sich über die Provisionsabrechnung(en) nicht geeinigt haben (…BGH, Urteil v. 29.11.1995, VIII ZR 293/94, juris Rn. 14 ff.;… Urteil v. 23.10.1981, I ZR 171/79, juris Rn. 13 m.w.N.; Senat, Urteil v. 22.04.2016, 19 U 151/15; OLG München, Urteil v. 14.07.2016, 23 U 3521/15, juris; auch zum Folgenden).
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