Rechtsprechung
| OLG Köln, 31.10.2008 - 19 W 17/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 767; ; ZPO § 793; ; ZPO § 887 Abs. 2; ; ZPO § 892; ; HGB § 87 a Abs. 1 Satz 2; ; HGB § 92 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erfüllung des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszuges; Voraussetzungen einer Durchsuchungsanordnung in der Zwangsvollstreckung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
HV, Anspruch auf Neuerteilung eines Buchauszuges, Gleichwertigkeit von Angaben, Vollstreckung des Buchauszuges, Unzulässigkeit einer vorläufigen Durchsuchungsansordnung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erfüllung des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszuges; Voraussetzungen einer Durchsuchungsanordnung in der Zwangsvollstreckung
Verfahrensgang
- LG Bonn, 12.04.2001 - 14 O 14/01
- OLG Köln, 28.05.2004 - 19 U 175/01
- LG Bonn, 13.03.2008 - 14 O 14/01
- OLG Köln, 31.10.2008 - 19 W 17/08
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.04.2007 - I ZB 82/06
Vollstreckung einer Verurteilung zur Erstellung eines Buchauszuges; Erfüllung des …
Auszug aus OLG Köln, 31.10.2008 - 19 W 17/08
Ist ein Buchauszug formal unvollständig, kann der Schuldner die Ergänzung des Buchauszuges verlangen (BGH MDR 2005, 426 ff.; BGH WM 2007, 1418 ff.).Zweifel an der inhaltlichen Richtigkeit des Buchauszuges, wie sie von dem Gläubiger auch im Beschwerdeverfahren vorgetragen worden sind, ändern daran jedoch nichts (BGH WM 2007, 1418 ff. m. w. Nachw.).
- OLG Köln, 28.05.2004 - 19 U 175/01
- IFS 1 -, Anspruch des VV auf Buchauszug, Außendienst-Informationssystem, …
Auszug aus OLG Köln, 31.10.2008 - 19 W 17/08
Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das Landgericht erkannt, dass der von der Schuldnerin erteilte Buchauszug mit Ausnahme der sich aus dem Tenor zu Ziffer 1 der angefochtenen Entscheidung ergebenen Einschränkungen als Erfüllung der ihr durch das rechtskräftige Urteil des Senats vom 28.05.2004 -19 U 143/01, 19 U 175/01- auferlegten Verpflichtung zur Erteilung eines Buchauszuges über die seit dem 01.01.1998 bis zum 08.11.2000 vermittelten Geschäfte anzusehen ist.
- LG Bonn, 13.06.2012 - 16 O 4/11
Anspruch eines Handelsvertreters gegen Unternehmer auf Buchauszug über alle …
Rn. 336 - prämien- bzw. provisionsrelevante Sondervereinbarungen (…BGH, Urt. v. 21.3.2001 - VIII ZR 149/99, MDR 2001, 823, OLG Köln, Urt. v. 12.2.2010 - 10 U 105/09, juris; OLG München, Beschl. v. 26.3.2002 - 7 W 691/02, MDR 2002, 909), wobei die ergänzende Mitteilung des Unternehmens im Prozess, etwa dass Besonderheiten nicht angefallen seien, zu einer dann vollständigen Auskunft führen kann (OLG Köln, Beschl. v. 31.10.2008 - 19 W 17/08, OLGR 2009, 549;… Urt. v. 28.5.2004 - 19 U 247/01, n.v.).Zweifel an der inhaltlichen Richtigkeit der im Buchauszug getätigten Angaben stehen der Erfüllung nicht entgegen (BGH, WM 2007, 1418; OLG Köln, Beschl. v. 31.10.2008 - 19 W 17/08, OLGR 2009, 549).
- KG, 09.02.2011 - 19 W 34/10
Zwangsvollstreckung: Ersatzvornahme bei titulierter Pflicht zur Erteilung einer …
Mögliche Verzögerungen der Schuldner bei der Erbringung der titulierten Leistungen rechtfertigen jedenfalls nicht die Annahme, sie würden nach Erlass des Ermächtigungsbeschlusses dem Gläubiger oder dessen Beauftragten das Betreten und Durchsuchen ihrer Wohn- und Geschäftsräume auch weiterhin verweigern (OLG Köln, OLGR Köln 2009, 549 Tz. 9). - OLG Köln, 12.04.2013 - 19 U 101/12
Formularmäßige Vereinbarung einer Software-Pauschale in den Allgemeinen …
Denn die Beklagte trägt vor, dass solche Sondervereinbarungen nicht bestünden, was ausreichend ist (Senat, Beschl. v. 31.10.2008, -19 W 17/08-, zitiert nach juris) und nicht verspätet sein kann - wie der Kläger aber meint -, weil der Vortrag der Beklagten insofern unstreitig ist. - LG Dortmund, 25.06.2015 - 2 O 165/14
Anspruch auf Buchauszug, erforderliche Angaben
Auch ein Anspruch auf die Auskunft über provisionsrelevante Sondervereinbarungen (Feld 9) besteht nicht, weil vom Kläger nicht behauptet wird, dass entsprechende Vereinbarungen überhaupt getroffen wurden, obwohl der Beklagte bestreitet, dass derartige Vereinbarungen getroffen wurden (vgl. OLG Köln Urteil vom 12.04.2013 - 19 U 101/12; OLG Köln Beschuss vom 31.10.2008 - 19 W 17/08).
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